Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Sehr freundlich, Herr Kollege Engel. – Kann es sein, dass das, was Sie hier vortragen, und Ihre Zustimmung zum Verhalten zum Gesetz mehr mit der Koalitionstreue denn mit Ihrer eigenen Überzeugung zu tun hat?

(Zuruf von der FDP: Quatsch!)

Nein, das ist eine völlige Fehleinschätzung, Frau Löhrmann.

(Beifall von der FDP – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Ah!)

Die Videoüberwachung nach § 15a gehört zu einem integrierten Sicherheitskonzept im Rahmen unserer Sicherheitsarchitektur.

(Beifall von der FDP – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Komisch, dass Sie dann früher dagegen waren!)

Ich will noch einmal auf den PP Köln hinweisen und dem Polizeipräsidenten Steffenhagen für seine Haltung und auch für seine Stellungnahme in dieser Anhörung ausdrücklich danken. Die größte Polizeibehörde geht eigentlich vorbildlich voran.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der zurückhaltende Videoeinsatz durch die Polizeibehörden – wohlgemerkt: nur vier von 50 – und die Einbindung in ein Gesamtkonzept, Frau Löhrmann, rechtfertigen es, die Geltungsdauer des § 15a Polizeigesetz zu verlängern. Die Norm wird schlicht erneut auf fünf Jahre befristet. Die FDPFraktion wird deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen.

Das kann ich Ihnen auch nicht ersparen: Ich bin, was SPD und Grüne angeht, ziemlich verwundert. Änderungs- und Entschließungsantrag sind gemeint. Sie haben das Gesetz vor fünf Jahren so gemacht. Ich habe den Eindruck, als wenn Sie Ih

ren innenpolitischen Kompass inzwischen verloren haben.

(Beifall von der FDP)

Sie fordern mehr Polizeipräsenz, haben in Ihrer Regierungsverantwortung aber Stellen bei der Polizei massiv abgebaut. Ich erinnere noch einmal daran und danke an dieser Stelle auch Herrn Finanzminister Linssen und unserem Innenminister, dass wir damit Schluss machen konnten. Wir haben 841 kw-Stellen gestrichen und die Einstellungszahlen verdoppelt, von 480 auf 1.100.

Ich komme zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, und erlaube mir, aus dem „Polizeispiegel“, Ausgabe Juni 2008 – noch warm vom Druck –, ausnahmsweise zu zitieren:

„Der Einsatz technisch-optischer Mittel ist zweifellos ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von nicht unerheblicher Bedeutung. Auch wenn weitere Teile der Bevölkerung diesem Instrument positiv gegenüberstehen, müssen doch die Argumente der Kritiker stets wohl abgewogen werden. Dies schließt leichtfertige ‚Inflationierung’ von Überwachungskameras aus und das muss auch so bleiben.“

Dem habe ich nichts hinzuzufügen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Engel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Düker.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Engel, wir haben diesem Gesetz damals nicht nur zugestimmt, sondern wir haben daran sehr aktiv und offensiv mitgearbeitet. Ich finde es nach wie vor ein gutes Gesetz. Nur sollte man dieses Gesetz auch ernst nehmen, Herr Engel. Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe, dass Sie dies nicht tun.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn wenn man dieses Gesetz ernst nimmt, dann muss man auch die Evaluierungsklausel ernst nehmen. Wir haben in diesem Gesetz bewusst einen Vorbehalt – die Evaluierungsklausel ist eine Vorbehaltserklärung –, den wir damals formuliert haben. Deswegen, meine ich, ist es ein gutes Gesetz und ist es auch konsequent, wenn wir es jetzt ablehnen. Der Vorbehalt war: Wenn es sich nicht zu einer nachhaltigen wirksamen Kriminalitätsbekämpfung bewährt, dann brauchen wir es nicht

mehr. Sonst hätten wir es ja nicht befristen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das bitte ich Sie ernst zu nehmen, sonst hätten wir das gar nicht hineinschreiben müssen. Deswegen nehmen wir dieses Gesetz ernst. Ich stehe zu diesem Gesetz; es war ein gutes Gesetz, weil wir jetzt die Gelegenheit haben, uns ernsthaft mit der Wirksamkeit auseinanderzusetzen. Das tun Sie nicht. Sie setzen sich nicht ernsthaft mit der Wirksamkeit auseinander.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir haben unseren Entschließungsantrag vorgelegt und unsere Argumentation auf drei Seiten deswegen aufgeführt, weil es uns eben nicht darum geht, pro oder contra Videoüberwachung zu stimmen, sondern darum, zu entscheiden, wie wirksam dieses Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung ist.

Herr Kruse, Sie sprechen zwar gerade, aber wenn ich Ihnen das sagen darf: Deswegen hinkt Ihr Vergleich mit den Kofferbombern.

(Theo Kruse [CDU]: Das sagen Sie!)

Mit dem Polizeigesetz streuen Sie den Leuten Sand in die Augen. Das Polizeigesetz hat einen Bezug auf Gefahrenabwehr und nicht auf Strafverfolgung. Hier geht es um Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr. Das heißt: Schafft die Videoüberwachung es, mögliche Straftaten zu verhindern? – Bei dem Fall in Köln mit den Kofferbombern ging es um Aufklärung. Das ist nicht Bestandteil des Polizeigesetzes und auch nicht dessen, worüber wir heute reden. Bringen Sie das nicht immer durcheinander! Damit verzerren Sie auch die Debatte.

(Beifall von den GRÜNEN – Sylvia Löhr- mann [GRÜNE]: Das ist Absicht!)

Nur drei Gründe – wegen der knappen Redezeit in aller Kürze –, warum wir es ablehnen. Vier Orte in ganz NRW haben von dieser Videoüberwachung Gebrauch gemacht, vier Orte bei 18 Millionen Einwohnern. Es kann niemand behaupten, dass wir vier Kriminalitätsbrennpunkte in Nordrhein-Westfalen hätten. Nein, es gibt Tausende von Kriminalitätsbrennpunkten, und an Hunderten oder sogar Tausenden von Kriminalitätsbrennpunkten haben sich die Polizeibehörden gegen Videoüberwachung entschieden.

So hat es auch Herr Steffenhagen in der Anhörung erläutert. Er hat ganz klar gesagt: Am Hauptbahnhof ist mein Kriminalitätsbrennpunkt

der Stadt. Hier haben wir die höchste Kriminalitätsbelastung. Und es ist der Ort, an dem die meisten Videokameras der Stadt stehen. Also: eine flächendeckende Überwachung des gesamten Hauptbahnhofs mit höchsten Kriminalitätsraten.

Was wurde dann dort gemacht? – In einem gemeinsamen Konzept mit der Bundespolizei wurde eine höhere Kontrolldichte erzeugt und damit die Kriminalitätsbelastung gesenkt. Die Videokameras haben überhaupt nichts dazu beigetragen. Deswegen hat er sich für seine Stadt für ganz andere Instrumente ausgesprochen. Das heißt, selbst die Polizeibehörden setzen auf andere Instrumente. Polizeipräsenz auf der Straße ist besser als die Kamera – das sagt die weitaus größte Zahl unserer Polizeifachleute.

Zweites Argument: Der Evaluierungsbericht – Karsten Rudolph, Sie haben es gesagt – hat keine Aussagefähigkeit. Man könnte die Zahlen noch einmal darstellen, aber dafür reicht die Zeit nicht aus. An einer Stelle steigt die Zahl der Sachbeschädigungen, dann sinkt sie wieder. Wir sehen also Wellenbewegungen bei der Evaluierung, und angesichts dieser Wellenbewegungen – sie sind deliktsunabhängig – kann man den Nachweis nicht führen, dass diese Zahlen eine allgemein gültige Aussage zur Wirksamkeit der Videoüberwachung als Mittel der Gefahrenabwehr zulassen.

Wir sollten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen. Diese sagt: Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf eines Nachweises, dass dieses Mittel geeignet und erforderlich ist. – Sie können doch nicht behaupten, dass dieser Evaluierungsbericht einen Positivnachweis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liefert. Das tut er nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mit einem Evaluierungsbericht ohne Aussagefähigkeit können wir diese Eingriffe hier nicht vornehmen. Das ist unser zweites Argument.

Das dritte Argument ist, dass auch in der Anhörung ganz klar gesagt wurde, dass es hier keinen Wirksamkeitsnachweis gibt. Es fand hinsichtlich Bielefeld – diesbezüglich wurde es dargestellt – noch nicht einmal eine Unterscheidung zwischen videoüberwachtem und nicht videoüberwachtem Bereich statt, sodass wir die Kriminalitätsentwicklungen nicht vergleichen konnten. Die Zahlen sind gestiegen. Auf Nachfrage hin sagte der Polizeipräsident, dass sie im nicht videoüberwachten Bereich gestiegen sind. Der Verdacht, Herr Engel, liegt nahe, dass es sich in Bielefeld um eine Verdrängung handelt. Das müssen Sie so sehen,

(Beifall von den GRÜNEN)

und auch im Rahmen der Befragung der Sachverständigen in der Anhörung konnte nicht nachgewiesen werden, dass es sich nicht um eine Verdrängung bzw. Verlagerung von Kriminalität handelt. Der Abschreckungseffekt konnte nicht nachgewiesen werden. Auch Herr Steffenhagen hat das Nötige dazu gesagt.

Ich komme zum Schluss. Zusammenfassend kann ich nur feststellen: Wenn wir die Befristung dieses Gesetzes in Verbindung mit einer Evaluierungsklausel unter den Bedingungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen, können wir § 15a hier nicht verlängern. Denn der Nachweis der Geeignetheit und Erforderlichkeit ist nicht erbracht. Deswegen werden wir dieses Gesetz ablehnen. Wir wollen, dass es so gemacht wird, wie wir es damals vorgesehen haben. Wir nehmen den Gesetzesauftrag ernst. Sie hingegen tun das nicht, und das werfe ich Ihnen auch vor. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Düker. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Innenminister Dr. Wolf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke den Koalitionsfraktionen dafür, dass sie die Bereitschaft haben, dieses Änderungsgesetz für den offenen Einsatz optischelektronischer Mittel heute mitzutragen. Wir glauben, dass dieses als ergänzendes Mittel im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Verhütung von Straftaten an Kriminalitätsbrennpunkten in der Tat ein vernünftiges Mittel ist.

Wie wir feststellen können, sind wir allerdings bezüglich der Frage der sicherheitspolitischen Verantwortung in diesem Hause allein. SPD und Grüne fallen aus, obwohl sie selber einmal dieses Gesetz beschlossen haben.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Unter den Be- dingungen, die Frau Düker gerade genannt hat!)

Die Grünen mögen nur zur Kenntnis nehmen, dass die beiden Landesregierungen, in denen sie vertreten sind, diese Regelungen analog vertreten.

Wir haben eine Evaluation auf einer schmalen Datenbasis vorgenommen. Es ist aus Sicht derjenigen, die die Videoüberwachung kritisch sehen, sicherlich begrüßenswert, dass nicht so viele

Städte diese bisher angewandt haben. Dort ist aber anerkannt worden, dass es als Ergänzung ein vernünftiges Mittel ist, und die Sachverständigen haben sich an dieser Stelle durchweg positiv geäußert.

Wir werden diese Anwendung in einer weiteren Periode von fünf Jahren erproben. Es ist klar, dass am Ende einer Evaluation immer eine Abwägungsentscheidung stehen muss und kein glasklares Ergebnis zu erwarten ist. Das, Frau Düker, hat Ihnen übrigens auch Herr Prof. Bücking in aller Deutlichkeit gesagt.