Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Wir werden diese Anwendung in einer weiteren Periode von fünf Jahren erproben. Es ist klar, dass am Ende einer Evaluation immer eine Abwägungsentscheidung stehen muss und kein glasklares Ergebnis zu erwarten ist. Das, Frau Düker, hat Ihnen übrigens auch Herr Prof. Bücking in aller Deutlichkeit gesagt.

Der entscheidende Punkt ist letztendlich, dass man sich nach einer entsprechenden Evaluation dafür entscheiden muss, ob man das Gesetz beibehält oder nicht. Diese Koalitionsfraktionen haben gesagt: Wir wollen eine weitere Verlängerung dieses Gesetzes für fünf Jahre, allerdings wiederum mit einer entsprechenden Evaluation. Ich glaube, diese wird dann eine weitere Beratungsgrundlage darstellen. – Ich danke und wünsche mir Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/6911 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen zweitens über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/6778 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die Grünen.

(Minister Dr. Ingo Wolf: Peinlich!)

Wer enthält sich? – Die SPD. Dann ist diese Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit angenommen und der Gesetzentwurf verabschiedet..

Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/6907 ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Wer ist

dagegen? – CDU, FDP und SPD. Dann ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Tagesordnungspunkt

12 Justizvollzug Nordrhein-Westfalen: Ombudsmann parlamentarisch verankern und stärken!

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6866

Ich gebe Herrn Sichau von der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit gut einem Jahr haben wir einen Ombudsmann. Er trägt zweifelsfrei zur Transparenz bei, was den Strafvollzug betrifft, der auch als totale Institution bezeichnet wird. Wir haben im Rechtsausschuss inzwischen seinen Jahresbericht diskutiert. Dort kommt der Begriff Korpsgeist vor, der sicherlich auch Hinweis auf Problematisches ist. Das heißt: Wir haben einen Ombudsmann, der seine Arbeit mit der entsprechend kritischen Haltung tut.

Wir haben darüber hinaus – das konnten wir am Montag in der Justizvollzugsanstalt in Bochum anlässlich eines Besuchs der Vollzugskommission sehen – eine, wie ich es bezeichnen will, Informationskampagne, die auf dieses Amt hinweist.

Frau Ministerin, ich mache an der Stelle einen kleinen Exkurs: Wir würden uns als SPD-Fraktion natürlich wünschen, dass ein Verfassungsorgan wie der Petitionsausschuss im Strafvollzug entsprechend bekanntgemacht wird. Wir würden uns auch wünschen, dass Petitionen etwas Normales sind und negative Folgen für das Schreiben einer Petition im Strafvollzug kategorisch ausgeschlossen sind. Bitte, werden Sie hier tätig, Frau Ministerin.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Damit man das ganz klar sieht: Es geht nur um das Schreiben einer Petition.

Wir wollen mit unserem Antrag nicht, dass der Ombudsmann Verfassungsrang erhält wie der Wehrbeauftragte des Bundes. Das haben wir nicht im Sinn, auch wenn dies bei näherer Betrachtung das Amt zweifellos stärken würde.

Wir wollen, dass ein Ombudsmann/eine Ombudsperson oder wie auch immer genannt ein Hilfsorgan des Parlaments wird. Uns ist neben Transparenz, Schutz und Kontrolle der Exekutive

wichtig, dass er unabhängig von der Exekutive ist. Er soll – so steht es in unserem Antrag – mit qualifizierter Mehrheit gewählt werden. Er soll natürlich Zugangs- und Untersuchungsrecht und auch ein Initiativrecht haben. Er wird – wie bereits geschehen – Parlament und Öffentlichkeit über seine Arbeit berichten. Das wird dann natürlich diskutiert.

Wir stehen damit als SPD-Fraktion nicht alleine. Es gibt dazu umfassende Literatur. Ich nenne ein Beispiel: Die Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, Nr. 4/2005, Seiten 217 ff., berichtet am Beispiel einer entsprechenden Praxis im Vereinigten Königreich bezogen auf England und Wales von ausgesprochen guten Erfahrungen mit einem Ombudsmann.

Wir wollen, Frau Ministerin, dass das auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Wir haben seinerzeit gesagt, dass wir zur Kenntnis genommen haben, dass Sie nach Siegburg schnell einen Ombudsmann haben wollten. Wir haben ihn jetzt. Diesen Zusammenhang, Frau Ministerin, können Sie nicht leugnen.

Wir sollten jetzt keine weitere Zeit verstreichen lassen, dieses Amt auf eine für seine Aufgaben angemessene, unabhängige Basis zu stellen. Das ist der Sinn unseres Antrags. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Sichau. – Für die CDU spricht nun Herr Giebels.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das von Frau Justizministerin Müller-Piepenkötter neu eingerichtete Amt des Ombudsmanns ist ein bundesweit einmaliges Erfolgsmodell. Der jüngst vom Ombudsmann dem Rechtsausschuss unseres Landtags vorgelegte Tätigkeitsbericht belegt das eindrucksvoll.

Justizministerin Müller-Piepenkötter hat sich – wie es jahrzehntelang unter SPD-Verantwortung und durch SPD-Minister nicht geschehen ist – des Justizvollzugs angenommen. Erste Baumaßnahmen sind abgeschlossen. Erweiterungs- und Neubauprojekte sind angelaufen, weitere in der konkreten Planung. Alles ist im Landeshaushalt verankert und solide finanziert.

Neue Stellen im Justizvollzug sind geschaffen worden. Rot-Grün hingegen hat über Jahre hinweg Stellenabbau betrieben und praktisch keine Nachwuchsbeamten eingestellt. CDU und FDP haben dafür gesorgt, dass jetzt mehrere hundert

Beamtenanwärter für den Justizvollzug ausgebildet werden können.

(Thomas Stotko [SPD]: Das ist aber eine alte Rede!)

Ein eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz ist in Kraft, ein fundierter Entwurf eines eigenständigen Gesetzes für die Untersuchungshaft ist in Arbeit. Denn – Sie müssen den Gesamtzusammenhang erkennen, Herr Kollege Stotko – nach Jahrzehnten der Vernachlässigung des Justizvollzuges durch SPD und Grüne ist dieser jetzt wieder auf der politischen Agenda.

Nun klagt gerade die SPD, die den Vollzug jahrzehntelang vernachlässigt hat: Alles zu langsam! Viel zu wenig! – Meine Damen und Herren von der Opposition: Wollen Sie einfach nur von Ihrem schlechten Gewissen ablenken?

(Zuruf von der CDU: Ja!)

Jedenfalls treibt Sie offensichtlich Ihr schlechtes Gewissen wieder einmal zu einem verkürzten und damit falschem Zitat in Ihrem Antrag. Sie führen zwar zutreffend aus, dass die Ministerin anlässlich der Einführung des Ombudsmanns im „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit den Worten zitiert wird: Falls es das Parlament wünsche, könne das Amt künftig direkt vom Landtag besetzt werden. – Sie, die SPD, unterschlagen dann allerdings den nächsten Satz im selben Artikel des „Kölner StadtAnzeiger“. Dort heißt es nämlich: Zunächst will die Ministerin allerdings Erfahrungen sammeln, da sie mit der Einrichtung bundesweit Neuland betritt.

Auch dieser Antrag der SPD weist handwerkliche Fehler auf. Sie wollen auch keinen unabhängigen Ombudsmann, sondern Sie wollen ihn einem Weisungsrecht unterwerfen. Sie übersehen mit Ihrer Forderung nach einem uneingeschränkten Akteneinsichtsrecht die Bestimmungen und damit Schranken der Strafprozessordnung – also Bundesrecht – und fordern damit etwas Rechtswidriges.

Mit dem Petitionsausschuss des Landtags und der Vollzugskommission als Beauftragter des Rechtsausschusses des Landtags stehen gleich mehrere Instrumente des Parlaments zur Verfügung. Ein weiteres Organ – wie haben Sie gesagt, Herr Kollege Sichau: ein Hilfsorgan – benötigt der Landtag als Parlament nicht.

Mit der neu geschaffenen Institution des Ombudsmannes steht zugunsten der unmittelbar vom Strafvollzug Betroffenen ein weiteres Kontrollinstrument zur Verfügung, das effektiv und unmittelbar in den Vollzug hineinwirkt und die Instrumente des Parlaments sinnvoll ergänzt.

Sie, meine Damen und Herren von der SPD, haben während Ihrer Regierungszeit nicht den Willen und schon gar nicht den notwendigen Mut gehabt, jemand von außen in die nordrheinwestfälischen Haftanstalten zu lassen und damit den Strafvollzug durchleuchten und darüber dann auch noch öffentlich berichten zu lassen. Das alles hat unter Ihrer Verantwortung nicht stattfinden dürfen.

Eine so detaillierte Betrachtung und Beschreibung der Situation des nordrhein-westfälischen Strafvollzugs hat es über einen langen Zeitraum nicht gegeben. Die Zahl der Eingaben und auch direkten Kontakte mit Bediensteten und Inhaftierten zeigt, dass der Ombudsmann im Strafvollzug hohes Ansehen und auch das notwendige Vertrauen der Beteiligten genießt. Wir sollten ihn einfach weiter seine Arbeit zum Wohle der Strafvollzugsbediensteten, der Strafgefangenen und ihrer Angehörigen machen lassen. Denn diese Arbeit macht der Ombudsmann schlicht und einfach gut. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Giebels. – Für die FDP spricht der Kollege Dr. Orth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass einen auch etwas eint. Es scheint hier so zu sein, dass wir alle der Ansicht sind, dass es eine gute Entscheidung war, dass die Ministerin einen Ombudsmann für den Strafvollzug geschaffen hat. Ich glaube, wir sind uns auch alle darin einig, dass der Ombudsmann im letzten Jahr eine wirklich gute Arbeit geleistet hat. Es war schon sehr beeindruckend, was für eine Bilanz er nach einem Jahr aufzuweisen hatte und welche Akzeptanz er gefunden hat.

Gerade weil es so gut läuft und weil der Ombudsmann ein solches Erfolgsmodell ist, muss man sich fragen: Warum sollen wir nach einem Jahr schon wieder an der Institution etwas ändern? Ich glaube, es ist wichtig, dass die Insassen der Gefängnisse im Ombudsmann einen Ansprechpartner in der Verwaltung haben. In dem Moment, in dem Sie den Ombudsmann zu einem Medium des Parlamentes machen, bekommt derjenige, der in einer Justizvollzugsanstalt ist, nicht mehr, sondern er kann sich dann nur entscheiden, ob er sich beim Parlament an den Petitionsausschuss, an die Vollzugskommission oder an den Ombudsmann wendet. Im Ministerium oder in den Behörden hätte er wiederum keinen Ansprechpartner.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht wäre das für die Betroffenen weniger. Deswegen bin ich sehr froh, dass die Ministerin letztendlich einen Ombudsmann aufseiten der Regierung eingerichtet hat.

Wenn ich dann lese, der Ombudsmann soll nach Lesart der SPD kein Beamter sein und kein anderes Amt zur gleichen Zeit ausüben können, dann frage ich mich: Geht es Ihnen darum, eine große Distanz zu erzielen, oder geht es Ihnen darum, ein solches Amt primär parteipolitisch zu besetzen? Da kann ich sagen: Der Ombudsmann soll fachlich gute Arbeit leisten, und er soll eben nicht ein durch Parlamentsmehrheiten bestimmter, wahrscheinlich dann auch mit einem bestimmten Parteibuch ausgestatteter Mensch sein. Ich finde es gut, dass wir mit dem jetzigen Ombudsmann einen Richter haben,