Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

14 Drogenkonsum nicht kriminalisieren, Justiz nicht überlasten: „Hilfe statt Strafe“ muss oberstes Prinzip der Drogenpolitik bleiben

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/4858

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 14/6699

Ich weise darauf hin, dass dieser Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Rechtsausschuss überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Diese liegt nun vor.

Ich eröffne die Beratung und gebe Frau Düker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Erlass zur Anwendung von § 31 a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes hat die Landesregierung die Eigenbedarfsgrenze bei harten Drogen aufgehoben und bei weichen Drogen gesenkt. Dies stellt aus unserer Sicht einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik dar, der sich nicht mehr an der Wirksamkeit bei der Suchtbekämpfung orientiert, sondern an der Ideologie. Es steht nicht mehr Hilfe statt Strafe im Vordergrund. Es werden falsche Mittel angewandt, die zur Kriminalisierung führen, aber nicht wirklich wirksam helfen.

(Beifall von Frank Sichau [SPD])

Denn wir wissen doch erstens, dass sich Drogenabhängige, die unter einem erheblichen Suchtdruck leiden, durch eine angedrohte verschärfte Strafverfolgung nicht vom Erwerb und Konsum für den Eigenbedarf abhalten lassen.

Zweitens. Bei den Nichtabhängigen, bei den Gelegenheitskonsumenten führen diese Maßnahmen zur Kriminalisierung, die eine vermeintlich positive Wirkung der Strafandrohung mehr als aufwiegt. Aus unserer Sicht muss Hilfe statt Strafe weiterhin das Prinzip sein und eine Kriminalisierung verhindert werden.

Drittens – das ist ein wesentlicher Punkt –: Sie als Justizministerin, Frau Müller-Piepenkötter, müssten eigentlich wissen, dass die Gerichte, insbesondere die Amtsgerichte, enorm belastet werden, sodass Sie hätten sagen müssen, wie Sie diese Mehrbelastung durch neue Stellen auffangen wollen.

(Frank Sichau [SPD]: Das sagt selbst eine Pädagogin!)

Bei einer mittleren Staatsanwaltschaft – wir haben uns das in der Anhörung angehört – führt dies zu 1.000 neuen Anklagen pro Jahr, was in etwa drei bis vier neuen Richterstellen entspricht. Auch hier geben Sie keine Antwort. Das soll Justiz, die eh schon überlastet ist und nach PEBB§Y in fast allen Bereichen weit über der Belastungsgrenze liegt, mal eben so nebenher erledigen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Anhörung hat uns bei diesen Thesen im Wesentlichen Recht gegeben. In der Anhörung wird mehrfach auf die Körner-Kommentierung zum Betäubungsmittelgesetz hingewiesen. In der KörnerKommentierung zu § 31 a Betäubungsmittelgesetz heißt es unter anderem – ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll 14/585 den Sachverständigen Alxnat von der Düsseldorfer Drogenhilfe –:

„Der § 31 a diente von seiner Geschichte her eigentlich auch der Endpönalisierung. Und Körner schreibt im Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz, dass gerade dieser § 31 a ein Schritt ist, um“

jetzt kommt es –

„Drogenkonsumenten und Abhängige der Strafverfolgung zu entziehen und der Drogenberatung, der Drogenhilfe und der Drogentherapie zuzuführen. – Das sind die Basics, die man nach meiner Auffassung als Ausgangssituation sehen muss.“

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch Reiner Lindemann, Richter am Amtsgericht Moers, zitiert Körner in der Kommentierung zum BtMG:

„Die Vorschrift § 31 a BtMG ist ein Produkt der Erkenntnis, dass die Justiz mit dem Strafrecht als Ultima Ratio nicht alles schützen kann und mit der Konzentration der Strafverfolgung nur auf Konsumenten und Abhängige nicht nur kontraproduktiv arbeitet, sondern auch ihre Kräfte vergeudet. Sie muss deshalb entsprechend dem zwingenden verfassungsrechtlichen Übermaßverbot sich auf ihre wesentlichen Aufgaben, nämlich die Strafverfolgung sozial schädlicher Schwerkriminalität, konzentrieren, wenn sie nicht am Ballast der Bagatellvergehen ersticken will.“

Auch diesen Vorwurf, dass Sie das damit tun, müssen Sie sich gefallen lassen, Frau Ministerin.

(Beifall von den GRÜNEN)

In der Anhörung ist aus Sicht der Drogenberatung ausgeführt worden, dass diese Herabsenkung der Eigenbedarfsgrenzen einen Rückschritt darstellt, auch bezüglich des Ziels des § 31 a BtMG, zu entkriminalisieren, mit diesen Mitteln Suchtabhängigen in unserem Land zu helfen und der Suchtmittelabhängigkeit entgegenzutreten.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Wir wissen – das ist in der Anhörung deutlich geworden –: Drogenabhängige lassen sich durch eine angedrohte verschärfte Strafverfolgung nicht vom Erwerb abhalten, weil Süchtige nun einmal ein süchtiges Verhalten haben. Die Gelegenheitskonsumenten werden damit nur kriminalisiert. Mit diesen Maßnahmen betreiben Sie nicht wirklich Prävention.

Was den Heroinbereich angeht, will ich noch einen dritten Sachverständiger zitieren. Wolfgang Scheiblich, Sozialdienst Katholischer Frauen und

Männer, sagt zum Abschluss seines Statements – ich finde, dem ist nichts hinzuzufügen –:

„Zusammenfassend: Die Kriminalitätsbelastung von Konsumenten ist enorm hoch. In Bezug auf Heroin würde ich sehr dazu raten, diese Kriminalitätsbelastung nicht noch weiter zu erschweren.“

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Ministern, Sie machen das Gegenteil von dem, was fachpolitisch in der Suchtbekämpfung angeraten ist. Sie werden diese Politik nicht zum Erfolg führen. Diesem Paradigmenwechsel stellen wir uns entschieden entgegen. Hier darf es nicht um eine Ideologie gehen,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

sondern alle Maßnahmen müssen sich an der Wirksamkeit orientieren. Das tun sie hier nicht. – Danke schön.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Lehne das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen leben wirklich auf einem anderen Planeten. Schon die Überschrift des Antrags ist irreal und völlig daneben. Die Grünen handeln nach dem völlig unverständlichen Prinzip: Strafen abschaffen, weil sie Straftaten nicht verhindern. Das geschieht alles nach dem Motto: Gebt dem Chaos freien Lauf.

Zur tatsächlichen Situation: Die Grünen vergessen, dass in Deutschland die Zahl der Rauschgifttoten zugenommen hat.

Die Grünen vergessen, dass das Bundeskriminalamt davon ausgeht, dass Deutschland einer der Umschlagplätze für Drogenhändler wird und ist. Dies belegen auch die Mengen an Drogen, die 2007 von den Fahndern beschlagnahmt worden sind. Es gab einen Zuwachs von 22 %.

Die Grünen vergessen, dass immer jüngere Menschen Rauschmittel konsumieren

(Dr. Anna Boos [SPD]: Das steht in dem An- trag anders! – Zuruf von den GRÜNEN: Stimmt gar nicht!)

und auch zunehmend unter konsumbedingten psychotischen Erkrankungen leiden, die unter anderem auch auf die steigende Konzentration von

THC, beispielsweise im Haschisch, zurückgeführt werden. Dies zeigt deutlich, dass auch weiche Drogen in der Substanz verändert angeboten werden und erhebliche gesundheitsbeeinträchtigende Auswirkungen haben. Hierüber berichtet unter anderem die „Rheinische Post“ vom 7. Mai 2008 mit der Überschrift „Gen-Haschisch macht gewalttätig“.

Die Grünen vergessen, dass unter anderem im Rahmen einer Fachtagung in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau festgestellt wurde, dass die Wirkstoffkonzentrationen um ein Vielfaches höher sind als früher. Im Drogenrausch, auch bei leichteren Drogen, kommt es dann häufig zu schweren Straftaten.

Herr Kollege Lehne, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Steffens?

Nur wenn ich nachher noch Zeit habe. Jetzt noch nicht.

Okay, jetzt nicht.

Die Grünen vergessen, dass wir in einem Rechtsstaat leben und in § 29 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes der Umgang mit Betäubungsmitteln bereits unter Strafe gestellt ist.

Die Grünen vergessen, dass es noch verantwortungsbewusste Eltern gibt, die alles tun werden, um ihre Kinder zu schützen. Einige dieser Eltern sind auch Parlamentarier dieses Landtags und werden dazu beitragen, dass der Antrag der Grünen abgelehnt werden wird.

Die Grünen vergessen im Übrigen, dass Nordrhein-Westfalen sich mit der Herabsetzung der Eigenbedarfsgrenze bei Cannabis von 10 g auf 6 g und dem Wegfall der Eigenbedarfsgrenzen bei den sogenannten harten Drogen den Regelungen der anderen Länder nur angepasst hat und damit auf die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts reagiert.