Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Fast 800 Leute sind befragt worden. 70 % der Befragten haben sich für die Noten ungenügend und mangelhaft entschieden. Das sollte Ihnen Anlass geben, darüber nachzudenken, wie weit tatsächlich der Weg ist zwischen dem Eindruck, den Sie durch eine solche Studie bekommen, und dem, was Sie tatsächlich im Land anrichten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäfer. – Weitere Wortmeldungen liegen in der Aktuellen Stunde nicht vor. – Es wäre ganz gut, wenn die Parlamentarische Geschäftsführung der CDU-Fraktion uns einmal einen Hinweis geben würde. – Bitte schön, Herr Kollege Kaiser.

Herr Präsident, der Sie den Vorsitz führen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zur Studie noch einiges anmerken, Frau Schäfer. Die Studie sagt sehr deutlich: Wir werten hier aus, was als politisches Handeln nach PISA politisch beschlossen ist.

(Ute Schäfer [SPD]: Ziele!)

Wir werten aus, welche Ziele hier formuliert sind, weil empirische Daten nur im Nachhinein erhoben werden können. Wir möchten aber nicht auf diese empirischen Daten warten. Das steht im Vorwort.

Das heißt, mit dieser Studie wird das ausgewertet, was aktuell und gegenwärtig zur Verfügung steht. Bei dieser Auswertung erhält die Landesregierung die Note „sehr gut“. Das nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis.

(Beifall von der CDU)

Frau Beer, Sie äußern sich gern wissenschaftlich und pflegen einen entsprechenden Duktus in Ihrer Sprache. Wenn Sie uns aber erzählen, dass irgendeiner im Internet 800 Meinungen eingeholt hätte, so ist das schlichtweg unseriös. Ich führe Ihnen morgen eine Umfrage durch, bei der 800 Leute übereinstimmend erklären, Frau Schäfer habe als Schulministerin schlechte Arbeit geleistet.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Machen Sie es!)

Das gebe ich Ihnen heute schriftlich. Das ist unseriös. Wenn wir uns weiterentwickeln wollen, dann ist es sinnvoll, das über empirisch abgesicherte Daten zu machen. Wenn die nächsten empirischen Studien vorliegen, werden Sie sich wundern, in welchem Maße wir dann Unterstützung bei der Umsetzung der jetzt beschriebenen richtigen Ziele erfahren. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis.

(Beifall von der CDU – Ewald Groth [GRÜ- NE]: Reiner Phantomschmerz!)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aktuelle Stunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

2 Gesetz zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/6831

erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird für die Landesregierung durch Herrn Finanzminister Linssen eingebracht, dem ich das Wort erteile.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gern bei dem gut gefüllten Plenum mit einem chinesischen Sprichwort beginnen: Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Schutzmauern, die anderen bauen Windmühlen.

Dahinter steckt die Jahrtausende alte Erkenntnis, dass es in der Regel besser ist, eine Entwicklung mit zu gestalten, wenn sie als im Grundsatz unvermeidlich und unumgänglich erkannt ist, als sich ihr entgegenzustellen.

So ist es auch mit der Bankenlandschaft in Deutschland. Um uns herum befinden sich die Finanzmärkte in einem ständigen Wandel, manchmal sogar mit rasanten Veränderungen. Dies bleibt für das über Jahrzehnte gewachsene Dreisäulensystem in Deutschland nicht ohne Folgen. Wir sind Teil der globalen Märkte. Wir können uns von ihnen nicht abkoppeln.

Deshalb sind wir gut beraten, die Zukunft entschlossen, aber mit Augenmaß zu gestalten. Das bedeutet: Wir wollen den öffentlichen Bankensektor in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig und zukunftsfest machen.

Für den Bereich der Westdeutschen Landesbank haben wir die ersten Bausteine bereits in der letzten Plenarsitzungswoche intensiv diskutiert. Der Prozess der Neuausrichtung der Bank wird durch die Eigentümer derzeit aktiv vorangetrieben.

Heute geht es um die Sparkassen, diesen für unser Land so wichtigen Teil des Bankensystems.

Die Novellierung des Sparkassengesetzes, meine Damen und Herren, ist mit drei wesentlichen Zielsetzungen zum jetzigen Zeitpunkt auf den Weg gebracht worden.

Zum einen erfolgt eine Anpassung an europäisches Recht. Sämtliche Bundesländer – und so auch Nordrhein-Westfalen – haben die sogenannte EU-Abschlussprüferrichtlinie in nationales Sparkassenrecht umzusetzen, eine Umsetzung, um insbesondere die Anforderungen im Hinblick auf die Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände an europäisches Recht anzupassen und zugleich die Unabhängigkeit der Prüfer zu unterstreichen.

Mit dem Gesetz sollen aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sparkassen angepasst und verbessert werden. Zuletzt wurde das Sparkassengesetz in Nordrhein-Westfalen vor 14 Jahren, im Jahr 1994, überarbeitet.

Darüber hinaus verfolgen wir mit diesem Gesetz das Ziel, die Einigung der Anteilseigner auf Eck

punkte zur Zukunftssicherung der WestLB AG vom 8. Februar 2008 1:1 umzusetzen.

Kurzum: Es geht uns darum, das Sparkassenwesen in Nordrhein-Westfalen durch die Reform nicht nur zu erhalten, sondern zeitgemäß und EUkonform fortzuentwickeln. Nur durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen können sich unsere Sparkassen auch künftig erfolgreich dem Wettbewerb in der Kreditwirtschaft stellen. Nur so bleiben sie weiterhin verlässliche Partner vor Ort für jedermann. Besonders die künftige Notwendigkeit von Sparkassen für die Kreditversorgung in der Fläche, aber insbesondere für die mittelständische Wirtschaft dürfte unbestreitbar sein.

Um diese Ziele zu erreichen, orientiert sich das Gesetz an drei Prinzipien: Erstens. Bewährtes sichern. Zweitens. Überholtes streichen. Drittens. Neuerungen einführen.

Ich komme zum ersten Punkt: Bewährtes sichern. Die bewährten Prinzipien und Leitentscheidungen des Sparkassenrechts sollen beibehalten werden. Das sind die öffentliche Rechtsform, der öffentliche Auftrag, die kommunale Einbindung und das Regionalprinzip.

Darüber hinaus sollen moderne und zukunftsfähige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Sparkassen zu erhalten, ja sogar zu steigern, bedarf es dabei einiger zeitgemäßer Korrekturen. So wird die bestehende enge Beziehung der Sparkassen zu ihren Trägern noch deutlicher als bisher im Gesetz verankert und hierdurch zugleich die Bindung des Trägers an sein Institut gestärkt.

Zudem wollen wir uns der allgemeinen Entwicklung hin zu einem gemeinsamen einheitlichen Wirtschaftsraum öffnen. Daher wird in grenznahen Randregionen, in denen das moderne Europa ohnehin über die Staatsgrenze hinweg zusammenarbeitet, das Regionalprinzip maßvoll erweitert. Das ist ein Wunsch der Sparkassenverbände.

Ich komme zum zweiten Punkt: Überholtes streichen. Einige Regelungen und Strukturen des bisherigen Sparkassenrechts haben sich in der heutigen Zeit als überholt erwiesen. Sie werden daher gestrichen, nicht zuletzt um mögliche Wettbewerbsnachteile für Sparkassen zu beseitigen.

So ist die Abschaffung der eigenständigen Regelungsebene einer Sparkassenverordnung vorgesehen, nicht ohne dabei wesentliche Regelungen, wie zum Beispiel das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis, in das Gesetz und weniger we

sentliche Regelungen in allgemeine Verwaltungsvorschriften zu übernehmen.

Auch wird die eigenständige Organstellung des Kreditausschusses aufgegeben und dieser künftig zu einem Ausschuss des Verwaltungsrats. Dies ermöglicht eine moderne und effiziente Unternehmensführung.

Zudem werden mit dem Gesetz unnötige Doppelstrukturen beseitigt. Die Fusion der beiden nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände ist dabei nicht nur ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag. Sie ist vor allem ökonomisch sinnvoll, lassen sich doch erhebliche Synergien realisieren. So steht ein Verband für eine einheitliche Willensbildung und Willensäußerung, ein effizienteres und effektiveres Arbeiten und für eine weitere Stärkung des Finanzplatzes NordrheinWestfalen. Zudem kann sich ein nordrheinwestfälischer Verband bundesweit besser positionieren.

Daher regelt der Entwurf, dass die Fusion bis spätestens Ende 2012 erfolgt. Hierzu werden die beiden Verbände bis zum 1. März 2009 eine unwiderrufliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen, in der das Fusionsverfahren näher geregelt wird.

Ich komme zum dritten Punkt: Neuerungen einführen. Mit der Novellierung des Sparkassengesetzes werden bedeutsame Neuerungen eingeführt. Spätestens zum 1. Januar 2009 werden alle Kommunen im Land nach NKF bilanzieren. Daher bedarf es einer Regelung im Sparkassengesetz, wie die Sparkassen im NKF-Zeitalter zu behandeln sind. Deshalb gibt es dazu eine neue Regelung in § 1 des Gesetzentwurfs.

Wir alle, meine Damen und Herren, kennen die Besonderheiten der Sparkassen. Sie sind beispielsweise nicht veräußerbar oder übertragbar. Um diesen Besonderheiten angemessen Rechnung zu tragen, enthält der Entwurf ein ausdrückliches kommunales Bilanzierungsverbot. Das bedeutet: Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage, dass Sparkassen im Rahmen der kommunalen Rechnungslegung nicht zu bilanzieren sind.

Zu den Neuerungen im nordrhein-westfälischen Sparkassengesetz gehört die Möglichkeit, Trägerkapital zu bilden. Es wird jeweils vor Ort darüber entschieden, ob überhaupt Trägerkapital eingeführt werden soll. So hat es auch Rheinland-Pfalz schon vor Jahren unter dem Ministerpräsidenten Kurt Beck beschlossen.

Diese Entscheidung hängt unter anderem davon ab, ob dem Träger daran gelegen ist, seine enge

Beziehung zur Sparkasse noch stärker zu betonen. Will er dies und entscheidet sich auch der Verwaltungsrat für die Einführung von Trägerkapital, so können hierzu Einlagen des Trägers, aber auch Teile der Sicherheitsrücklage genutzt werden. Durch die Einführung dieses freiwilligen und nicht übertragbaren Trägerkapitals wird die Kommune selbstverständlich nicht zum Gesellschafter der Sparkasse, sondern bleibt wie bisher Träger.

Allerdings ist künftig eine effektive Steuerung der Sparkasse möglich. Immerhin können an gebildetem Trägerkapital künftige Ertrags- und Ausschüttungsziele bemessen werden. Hingegen ist das Trägerkapital weder veräußerbar noch übertragbar. Das bedeutet: Eine Privatisierung der Sparkassen, auch eine solche durch die Hintertür, bleibt durch das Gesetz ausgeschlossen.

Betonen möchte ich noch einmal, dass diese Regelung europafest ist. Dies hat mir Herr McCreevy, der Binnenmarktkommissar der Europäischen Kommission, schriftlich bestätigt. Auch eine gesetzgeberische Entscheidung, diese Regelung später rückgängig zu machen, ist davon ausdrücklich erfasst.

Der Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren, enthält – anders als bisher – keine komplizierte gesetzliche Staffelregelung mehr für Ausschüttungen. Dies ermöglicht dem Träger mehr Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse. Ausschüttungen dürfen aber nicht in Konkurrenz zum öffentlichen Auftrag treten. Daher stehen die Träger künftig in der Verantwortung, nur diejenigen Sparkassen ausschütten zu lassen, die es sich auch wirtschaftlich leisten können. Kommt es zur Ausschüttung, ist eine gemeinnützige Gewinnverwendung vor allem für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Zwecke selbstverständlich möglich. Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist die Formulierung im Gesetz einvernehmlich mit allen fünf Spitzenverbänden so beschlossen worden.