Der Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren, enthält – anders als bisher – keine komplizierte gesetzliche Staffelregelung mehr für Ausschüttungen. Dies ermöglicht dem Träger mehr Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse. Ausschüttungen dürfen aber nicht in Konkurrenz zum öffentlichen Auftrag treten. Daher stehen die Träger künftig in der Verantwortung, nur diejenigen Sparkassen ausschütten zu lassen, die es sich auch wirtschaftlich leisten können. Kommt es zur Ausschüttung, ist eine gemeinnützige Gewinnverwendung vor allem für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Zwecke selbstverständlich möglich. Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist die Formulierung im Gesetz einvernehmlich mit allen fünf Spitzenverbänden so beschlossen worden.
Die Anteilseigner der Westdeutschen Landesbank AG haben sich darauf geeinigt, die Kompetenzen und Kapazitäten der WestLB AG als Sparkassenzentralbank weiter auszubauen. Hierzu wird die Sparkassenzentralbank wieder gesetzlich verankert. Dies war bis zur Aufspaltung der alten WestLB Girozentrale im Jahre 2002 bereits Gesetzeslage.
Im Gesetz ist übrigens auch klargestellt, dass diese Beleihung der WestLB AG mit der Zentralbankfunktion wieder zurückgenommen wird, wenn die WestLB AG irgendwann einmal nicht mehr mehrheitlich in öffentlicher Hand sein sollte.
Künftig kann in Ausnahmefällen der Kreis der Träger von Sparkassen zeitlich befristet erweitert werden. So besteht die Möglichkeit, die Trägerschaft auf Zeit auf den Sparkassen- und Giroverband oder auf die Sparkassenzentralbank zu übertragen.
Die Begutachtung der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Sparkasse obliegt dabei dem Sparkassenverband. Eine vorübergehende Übertragung kann nur erfolgen, sofern dies aus Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. Sobald die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse dann nicht mehr gefährdet erscheint, hat die Rückübertragung der Trägerschaft stattzufinden.
Das allgemeine Verbundprinzip wird als unverzichtbarer Grundsatz des Sparkassenwesens gesetzlich verankert. Nur bei einem starken Verbund können die jeweiligen Kernkompetenzen der Verbundpartner optimal kombiniert und Verbundvorteile bestmöglich genutzt werden. Um die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit von Sparkassen, Sparkassen- und Giroverbänden und Sparkassenzentralbank zu betonen, ist zusätzlich eine Regelung zur Zusammenarbeit im SFinanzverbund Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Dessen Ausgestaltung liegt in der Hand der Sparkassenverbände. Diese Regelung beruht auf der Einigung der WestLB-Eigentümer vom 8. Februar 2008.
Meine Damen und Herren, der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf in seinem Artikel 2 – alles, was ich bis jetzt vorgetragen habe, war Inhalt des Artikels 1 – eine Änderung des Landesversicherungsaufsichtsgesetzes enthält. Danach sollen vor dem Hintergrund der geplanten Haushaltskonsolidierung die vom Finanzministerium beaufsichtigten 16 Versorgungswerke der freien Berufe und die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt erstmals an den Kosten für die Versicherungsaufsicht beteiligt werden. Dies ist bereits gängige Praxis im Bund und in den Flächenländern Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Die näheren Einzelheiten wird eine Verordnung des Finanzministeriums regeln.
Die Vorberatungen mit Verbänden, Interessenvertretern, dem Parlament und vielen anderen Akteuren haben seit Sommer 2005 in größter Ausführlichkeit stattgefunden. Dabei sind alle wesentlichen Fragen dieses Gesetzentwurfes in aller Breite und Offenheit diskutiert und beleuchtet worden.
Ich habe Ihnen dargestellt, dass diese Neufassung des Gesetzes weder eine Beschäftigungstherapie für Finanzminister noch Selbstzweck ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist die Antwort des Landes auf die sich seit Jahren verändernden Rahmenbedingungen. Wir wollen eine starke und leistungsfähige Sparkassenlandschaft in Nordrhein-Westfalen. Deshalb gestalten wir mit diesem Gesetz den Ordnungsrahmen für unsere Sparkassen.
Ich bitte Sie um eine sachliche und konstruktive Beratung des Gesetzes. Lassen Sie uns gemeinsam die Sparkassen in eine gute Zukunft führen zum Wohle unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Walsken das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, gerade Ihre letzten Worte erwecken den Eindruck, als wenn Sie die Sparkassen retten, sie auf neue gesetzliche Füße stellen und ihnen eine neue Ausrichtung geben müssten. Ich sage ganz deutlich: Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen sind gesund.
Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen blicken auf mehr als 200 Jahre Tradition zurück. Sie haben in ihrer Geschichte – das hat sich jetzt wieder bewahrheitet, nämlich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – immer eine herausgehobene Stellung am Markt gehabt. Sie haben Kunden geworben und sich mittlerweile zur führenden Gruppe innerhalb der deutschen Kreditwirtschaft entwickelt. Herr Finanzminister, wenn Sie sich die Zahlen des letzten Jahres anschauen, dann müssten Sie auf Ihre Sparkassen stolz sein:
Geschäftsvolumen 270 Milliarden €, 66.000 Mitarbeiter in Nordrhein-Westfalen und – das ist entscheidend – 11 Millionen Kunden in NordrheinWestfalen. Gerade die letzte Zahl macht deutlich, dass die Sparkasse und das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen in der Öffentlichkeit breite Zustimmung genießen.
In dieser Situation, Herr Finanzminister, sollten Sie alles tun, dies zu fördern, zu unterstreichen und die Mitarbeiter zu schützen und zu bewahren. Aber just in diesem Moment legen Sie den Entwurf eines Sparkassengesetzes vor, der seit zwei Jahren unter dem Tisch immer wieder diskutiert und mit viel Kritik versehen worden ist, der die bewährten Strukturen unseres öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens aufs Höchste gefährdet. Ohne Not wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, den a) niemand will und b) niemand braucht. Es gibt keine Notwendigkeit, jetzt ein Sparkassengesetz vorzulegen, das weder die Sparkassen selber noch die Mitarbeiter noch die Kommunen noch die Kunden wollen. Meine Damen und Herren, das ist Zynismus.
Wenn wir in den Gesetzentwurf hineinschauen – das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten ausführlich tun –, werden wir feststellen, dass an vielen Punkten die Abschaffung wesentlicher Kernelemente des Sparkassenwesens in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft billigend in Kauf genommen wird. Doch weder in der Gesetzesbegründung, Herr Finanzminister, noch in Ihren Ausführungen, die weitgehend salbungsvoll waren, ist zu erkennen, warum Sie das eigentlich machen. Warum machen Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Novelle des Sparkassengesetzes? Niemand will es, und keiner braucht es.
Lassen Sie mich zwei Vermutungen anstellen. Entweder haben Sie und die NRW-CDU sich bereits sang- und klanglos von Ihrem früheren Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Sparkassen- und Bankenwesen verabschiedet, oder Sie haben es auf Druck Ihres Koalitionspartners tun müssen, der ja am liebsten sämtliche Sparkassen privatisieren würde. Ich vermute, Sie wollen mit dem Gesetz eine Plattform schaffen, um Sparkassen in Zukunft zu privatisieren. Das, meine Damen und Herren, sollten Sie dann 11 Millionen Kundinnen und Kunden in diesem Land deutlich und offen sagen.
Meine Damen und Herren, es hat im Vorfeld – ich habe es bereits angesprochen – viele Diskussionen gegeben um Eckpunkte zum Sparkassengesetz und um den Referentenentwurf. Hierzu hat es seitens der Sparkassen, der Sparkassenverbände und der kommunalen Spitzenverbände auch Positionsbestimmungen gegeben. Wenn wir heute in den Gesetzentwurf hineinschauen, stellen wir fest, dass Sie diesen Konsens in weiten Teilen verlassen haben. Sie haben einen Konsens
zwischen den Kommunen, den Verbänden der Kommunen und den Sparkassenverbänden, der in Nordrhein-Westfalen einmalig ist, ohne Not verlassen.
Ich möchte heute nur an zwei Punkten kurz skizzieren, warum das so problematisch und gefährlich ist. Da ist die Einführung von sogenanntem Trägerkapital in deutsches Recht. Das ist ein sperriger Begriff, womit man zunächst nichts anfangen kann. Er bedeutet – schaut man genau hin – ein Novum, dessen Auswirkungen derzeit für die deutsche, insbesondere aber für die europäische Rechtsprechung überhaupt nicht absehbar sind.
Das Wesen dieses Trägerkapitals bleibt völlig unklar. Es wird auch vom Finanzminister nicht definiert. Er erklärt nicht, warum er es einführen will. Es ist weder notwendig, um, wie Sie eben gesagt haben, kommunale Transparenz zu dokumentieren, noch ist es ein geeignetes Steuerungsinstrument, um die Ausschüttung oder anderes zu dokumentieren. Am wenigsten wird damit die Leistungskraft der Sparkasse deutlich. Ganz im Gegenteil: Es gibt EU-rechtliche Situationen, in denen eine Veränderung im Sparkassenrecht dazu führen kann, dass es erneut europarechtliche Überprüfungen gibt, die dann eine Privatisierung der Sparkassen zur Folge haben können. Ich sage ganz klar und deutlich: Eine solche Gefährdung des Sparkassenwesens darf es in Nordrhein-Westfalen nicht geben.
Der zweite Punkt: Sie wollen – erstmals übrigens in bundesweiter Gesetzgebung – die Sparkassen und die Westdeutsche Landesbank per Gesetz verpflichten zusammenzuarbeiten. Das gibt es in dieser Form bislang in keinem Bundesland. Auch hier ist nicht klar, was das soll. Es ist nicht gesetzlich notwendig, die Westdeutsche Landesbank über die Veränderung im Sparkassengesetz zu retten. Ich sage das ausdrücklich. Es gibt eine Reihe von Rechtsexperten, die diese Position unterstreichen.
Bei genauerem Hinsehen wird das Ganze noch fragwürdiger, denn die Sparkassen und die Westdeutsche Landesbank arbeiten seit 2004 auf freiwilliger Basis hervorragend und immer intensiver und enger zusammen. Mittlerweise werden 80 % der neuen Geschäfte zwischen der Sparkassenlandschaft und der Westdeutschen Landesbank abgeschlossen.
Her Finanzminister, deshalb fragen wir auch an dieser Stelle: Was soll diese gesetzlich verordnete Zwangszusammenarbeit? Ein Eingriff in die Geschäftstätigkeit der kommunal selbstständigen
Sparkassen und erstmals die Schaffung eines festen gesetzlich verpflichteten Verbundes einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse mit einer privatrechtlichen AG – das sind zwei Punkte, die hoch kritisch diskutiert werden und die sich aus meiner Sicht die kommunale Landschaft so nicht wird bieten lassen können. Deshalb sagen wir Ihnen deutlich: Dieses Konstrukt ist wettbewerbsrechtlich höchst problematisch und birgt erneut die Gefahr der Auseinandersetzung mit Brüssel.
Außerdem befürchten wir, dass dieser Zwangsverbund den Keim einer sogenannten Vertikalisierung mit einer später zu verkaufenden Westdeutschen Landesbank in sich trägt. Die will in Nordrhein-Westfalen nun wirklich niemand, nicht die Sparkassen, nicht die Verbände, nicht die Landschaftsverbände, aber schon gar nicht die Kommunen. Deshalb sagen wir an dieser Stelle: Nicht mit uns! Vorsicht an der Bahnsteigkante! Das zerstört die gesamte Struktur der Sparkassenlandschaft in Nordrhein-Westfalen!
Meine Damen und Herren, das sind nur zwei Punkte, die ich heute bei der Einbringung des Gesetzes herausgreifen wollte. Sie zeigen aber, dass der Finanzminister mit diesem Sparkassengesetz, das keiner will, die Intention verfolgt, die Landschaft unsicherer zu machen, die Strukturen möglicherweise aufzubröseln und damit Bürgernähe, die Gemeinnützigkeit der Sparkassen, aber auch das soziale und politische Engagement vor Ort zu gefährden.
Herr Finanzminister, unterschätzen Sie nicht die Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten! Unterschätzen Sie nicht die emotionale Verbundenheit der Städte, Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger mit ihren Sparkassen!
Glauben Sie nicht, mit Ihrer Mehrheit hier im Landtag darüber hinweggehen zu können! Unterschätzen Sie außerdem nicht, dass sich sowohl bei den Sparkassenverbänden als auch bei den Kommunalverbänden eine Stimmung der Enttäuschung breitgemacht hat, nachdem man sehr konstruktiv an einer Lösung für die WestLB gearbeitet und sich darauf verlassen hat, dass die Sparkassenlandschaft, die schon genug für die WestLB eintreten muss, nicht zusätzlich durch eine Gesetzesnovelle belastet wird, die Vertrauen bricht und – ich sage es noch einmal – die keiner will.
die großen Parteien in diesem Parlament bei solchen Änderungen möglichst im Konsens zusammenarbeiten. Deshalb, Herr Finanzminister, fordere ich Sie auf – das meine ich sehr ernst –: Finden Sie zu diesem Konsens zurück! Bewegen Sie sich wieder auf das Ergebnis zu, das alle beteiligten Verbände in diesem Lande gemeinsam verabredet haben. Tun Sie das zum Wohle von 11 Millionen Kundinnen und Kunden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Walsken. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Herr Abgeordnete Klein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich für die CDU-Landtagsfraktion noch einmal unterstreichen, welch große Bedeutung wir unseren nordrhein-westfälischen Sparkassen beimessen.
Deutschland ist wirtschaftlich – am weltweiten Maßstab gemessen – sehr stark. In den Augen sehr vieler ist das gerade deswegen der Fall, weil wir eine sehr dezentrale Wirtschaft haben. Diese dezentrale, starke Wirtschaft hat auch etwas damit zu tun, dass die Bankenversorgung dezentral aufgestellt und sehr stark ist. Das wiederum hat damit etwas zu tun, dass es in unserer Bankenlandschaft drei Säulen gibt. Eine davon ist die sehr starke Säule der Sparkassen, die über das Regionalprinzip daran gebunden ist, für die eigene Region positives Geschäft zu machen und Strukturen mit zu gestalten. Das ist ein wichtiges Pfund, das es zu unterstützen gilt.
Ich freue mich über den breiten Beifall für diese Position der CDU. Daher werden wir es vielleicht tatsächlich schaffen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Sicherung und Stärkung der dritten Säule, lieber Kollege Groth, sind die Ziele, die wir mit diesem Gesetz verfolgen.
Es hat mich eben sehr gewundert, dass Frau Kollegin Walsken gesagt hat, dass es ein Gesetz ist, das keiner braucht und eigentlich keine Bedeutung hat.
Minister Linssen hat einige Punkte, die sich im europarechtlichen Rahmen geändert haben, genannt. Bereits diese machen ein neues Gesetz