Minister Linssen hat einige Punkte, die sich im europarechtlichen Rahmen geändert haben, genannt. Bereits diese machen ein neues Gesetz
notwendig. Die Sparkassenverbände haben im Hinblick auf viele Punkte einvernehmlich von uns gefordert, dieses Gesetz zu ändern und verschiedene Instrumente aufzunehmen; dazu werde gleich noch kurz etwas sagen. Vorher will ich aber drei Punkte herausgreifen, an denen sehr deutlich wird, dass wir weniger für die Sicherung der Sparkassen erreichen würden, wenn wir dieses Gesetz nicht beschließen.
Erstens. Würden wir die Bilanzierung bei den Kommunen nach NKF nicht gesetzlich ausschließen, wäre sie möglich. Sie wissen doch selber, dass über die Gemeindehaushaltsordnung durch eine einfache Rechtsverordnung erzwungen werden könnte, dass die Sparkassen in die Bilanzen der Kommunen aufgenommen werden; darüber ist ja schon diskutiert worden. Das wollen wir nicht – und zwar auf Dauer –, und deswegen brauchen wir dieses Gesetz mit der entsprechenden Festschreibung.
Zweitens. Wir haben in Nordrhein-Westfalen die offene Flanke, dass das möglich wäre, was damals in Stralsund geplant war. Dort sollte die Aktivseite und die Passivseite einer Sparkasse verkauft und diese anschließend aufgelöst werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Hürden für die Auflösung einer Sparkasse wesentlich höher gehängt. Das sichert die dritte Säule, die Sparkassen.
Drittens. Die von den Sparkassenverbänden geforderte Möglichkeit einer Verbandssparkasse oder – noch darüber hinausgehend – der Beleihung der Sparkassenzentralbank mit Funktionen der Sparkassen vor Ort sind eine Sicherung gegen weiße Flecken in der Sparkassenlandschaft. Wenn eine Sparkasse nach heutigem Recht in eine Schieflage gerät und nicht durch eine Fusion mit einem anderen Institut gerettet werden kann, würde es einen weißen Fleck in der Sparkassenlandschaft geben. Das wollen wir nicht.
Allein diese drei Punkte sind ein Beleg dafür, dass wir das neue Sparkassengesetz wirklich brauchen. Ich glaube, dass der Inhalt dieses Gesetzes – den wir hoffentlich noch intensiv diskutieren werden – dem Anspruch, die dritte Säule zu stärken und zu sichern, gerecht wird.
Die öffentlich-rechtliche Struktur und der öffentlich-rechtliche Auftrag sind entsprechend den Vorschlägen der Sparkassenverbände neu und viel klarer gefasst. Die Pflicht einer Sparkasse, Spar- und Girokonten zu eröffnen, ist im Gesetz
Langfristig bedeutet es eine Stärkung der Sparkassenlandschaft, wenn die beiden Sparkassenverbände mit einem so langen Zeithorizont fusionieren, und zwar so, wie sie das gestalten wollen. Durch diese Fusion der Sparkassenverbände dürfen aber nicht die Interessen des Westfälischen Sparkassenverbandes und des Standortes Münster in Mitleidenschaft gezogen werden.
Wir haben eben kritische Fragen zum Verbundparagrafen gehört. Die Vereinbarungen zwischen den Eigentümern der WestLB vom Februar müssen 1:1 umgesetzt werden. Ich habe den Eindruck, das ist mit den vorliegenden Formulierungen gut gelungen. Wenn sich abzeichnet, dass es vielleicht noch ein klein wenig modifiziert werden soll, können wir das in der Beratung tun, in die wir nun eintreten.
Frau Kollegin Walsken hat sehr ausführlich dargestellt, dass mit der Möglichkeit der Trägerkapitalausweisung angeblich ein großes Risiko verbunden sei. Verschließen Sie denn die Augen vor der Realität, wie sie in Deutschland schon seit geraumer Zeit besteht? Ich habe einen Gesetzentwurf aus dem rheinland-pfälzischen Landtag von 1999 mitgebracht, der von Ministerpräsident Kurt Beck unterzeichnet worden ist.
Dort hatte man sogar noch eine weitergehende Version des Trägerkapitals eingeführt als bei uns. Die Sparkassenwelt ist dadurch nicht untergegangen. Es ist sehr wohl mit der Sparkassenidee kompatibel. In Rheinland-Pfalz nutzt ungefähr jede fünfte Sparkasse die Möglichkeit, das Trägerkapital auszuweisen. Und ich will, dass es auch in Nordrhein-Westfalen nicht mehr verboten ist.
Über einige Punkte können wir sicherlich noch sehr intensiv reden. Ich lade Sie ganz herzlich dazu ein, am Ende dieser Beratung zu einem vernünftigen Konsens zu kommen, weil es für unsere Sparkassen gut ist, wenn wir mit einer breiten Mehrheit in diesem Haus die neue gesetzliche Grundlage für die nordrhein-westfälischen Sparkassen schaffen. Das wäre auch gut für unser Land. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Modernisierung des Sparkassenwesens in Nordrhein-Westfalen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einer Erneuerung unseres Landes.
Mit dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Juli 2005 ist für die nordrheinwestfälischen Sparkassen eine neue Zeitrechnung angebrochen. Seitdem gelten auch für die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Finanzdienstleister die gleichen Spielregeln wie für private Banken.
Zusätzlich sorgt die extrem erfolgreiche Entwicklung einiger Direktbanken, die teilweise ebenfalls dem öffentlich-rechtlichen Bankensektor zuzuordnen sind, für eine Veränderung des Finanzdienstleistungsmarktes, die noch vor Kurzem undenkbar gewesen wäre.
Damit die 110 nordrhein-westfälischen Sparkassen ihren wichtigen Auftrag, nämlich die Versorgung der Bevölkerung und des Mittelstandes mit Kredit- und Finanzdienstleistungen, auch angesichts der sich verschärfenden Wettbewerbsbedingungen weiterhin in bewährter Qualität wahrnehmen können, haben sich FDP und CDU bereits im Jahr 2005 darauf verständigt, das zugrunde liegende Gesetz zu reformieren. Das Ergebnis ist heute von der Landesregierung in die parlamentarische Beratung eingeführt worden. Nach Rheinland-Pfalz und Hessen ist NordrheinWestfalen das dritte Bundesland, das die notwendigen Neuerungen durchführt, wenn auch in etwas anderer Form.
Meine Damen und Herren, selten hat es um einen Gesetzentwurf eine solche Diskussion und einen derartigen Wirbel gegeben, bevor es überhaupt zur parlamentarischen Beratung gekommen ist. Ich möchte an dieser Stelle all jenen danken – insbesondere den Kommunen und Sparkassen und ihren Verbänden –, dass sie konstruktiv am Entstehungsprozess mitgewirkt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Grundanliegen dürfte dabei unstreitig sein: Ziel ist es, das nordrhein-westfälische Sparkassenwesen zu stärken und zu fördern. Die Sparkassenfinanzgruppe soll auch in Zukunft eine stabile, feste und starke Säule in der deutschen Bankenlandschaft sein.
Die enorme Aufregung ist vor dem Hintergrund, dass man mit dem neuen Gesetz all die bewährten Grundprinzipien des Sparkassenwesens festschreiben wird, jedenfalls für mich schwer nachvollziehbar. Das sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Sowohl der öffentliche Auftrag mit der Gemeinwohlorientierung als auch das Regionalprinzip und die öffentlich-rechtliche Rechtsform mit kommunaler Anbindung bleiben unangetastet oder werden um sinnvolle Neuerungen, die im Interesse der Sparkassen sind, erweitert.
Allen Parolen der Opposition, Herr Kollege Groth, in denen von einem Ausverkauf der Sparkassen oder von einem Raubzug durch die Sparkassenlandschaft die Rede ist,
ist eine ganz klare Absage zu erteilen. Denn ihre Vorwürfe sind schlicht aus der Luft gegriffen und unbegründet. Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Auch die FDP wollte und will mehrheitlich keine Privatisierung der Sparkassen.
Wir wollen die Sparkassenlandschaft modernisieren und damit auch ein Stück zukunftsfester als bisher machen.
Wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir uns aufgrund eines ordnungspolitischen Leitbildes natürlich Gedanken darüber machen, wie wir der privatrechtlichen Bereitstellung von Dienstleistungen dort den Vorrang vor einer öffentlichen einräumen können, wo sie möglich ist. Ich gebe unumwunden zu, dass es auch interessante Ansätze in anderen Bundesländern gibt – Stichwort: Bürgersparkasse. Diese ist auch bei uns mit großem Interesse diskutiert worden.
Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf dennoch, weil die dort vorgesehenen Regelungen richtig sind. Auf einige Elemente der Modernisierung möchte ich etwas genauer eingehen.
Zunächst einmal leistet der Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zur Deregulierung. Mit der Abschaffung der bisherigen Sparkassenverordnung wird eine komplette Regelungsebene abgeschafft. Einige wichtige und bewährte Regelungen wie zum Beispiel die Kontrahierungspflicht für Girokonten auf Guthabenbasis werden auch in das neue Sparkassengesetz übernommen.
Ich will einen Punkt aufgreifen, der gerade schon diskutiert worden ist: Die Beziehung der kommunalen Träger zu ihren Sparkassen wird aus unserer Sicht verstärkt und vertieft. Das zeigt sich nicht nur an der Sprachregelung in § 1, nach der die Gemeinden die Sparkassen als ihre Wirtschaftsunternehmen errichten und führen. Das wird insbesondere auch in der neuen Möglichkeit für die Kommunen deutlich, sogenanntes Trägerkapital bei den jeweiligen Sparkassen einzurichten und auszuweisen.
Mit dieser an der gesellschaftsrechtlichen Bedeutung von Stamm- oder Grundkapital bei Unternehmen in privater Rechtsform angelehnten Ausweisung von Teilen der Rücklage oder besonderen Einlagen des Trägers erhalten die Gemeinden und Kreise ein interessantes und vor allem auch bekanntes Steuerungselement an die Hand gegeben. Der Träger verdeutlicht damit nicht nur seine Eigentümerstellung in Bezug auf die Sparkassen; er hat vielmehr auch die Möglichkeit, anhand des gebildeten Trägerkapitals Ziele zu definieren und damit im Ergebnis seine Wirtschaftsunternehmen auch auf die wirtschaftliche Weise führen zu können.
Ich betone noch einmal: Es handelt sich um eine Trägerkapitaloption, wie der Begriff schon deutlich macht, damit um ein Angebot. Keine Kommune ist dazu verpflichtet, von dieser Option Gebrauch zu machen. Solange der Träger kein Trägerkapital einführen will, bleibt alles beim Alten. Die Aufregung, die gerade in die Debatte gekommen ist, verwundert natürlich angesichts der Tatsache, dass man im SPD-geführten Rheinland-Pfalz sogar eine Fungibilität dieses Trägerkapitals hat.
Meine Damen und Herren, zum Thema Ausschüttung ist gerade schon gesagt worden, es bleibt im Wesentlichen dabei, dass die Kommunen über diese Ausschüttungen verfügen. Die Gemeinwohlorientierung der Ausschüttungen ist ebenfalls festgehalten und möglich. Natürlich muss es auch im Interesse nachfolgender Generationen möglich sein, diese Ausschüttungen mit ja ebenfalls am Gemeinwohl orientierten Ausgaben zu begründen.
Vereinbarung vom 8. Februar 2008. Wir haben in diesem Zusammenhang stets betont, dass wir auf eine 1:1-Umsetzung der beschlossenen Maßnahme zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells der WestLB Wert legen. Wir erhoffen uns insbesondere von dem gemeinsamen Risikomanagement innerhalb des Sparkassenverbundes, dass hierdurch eine wirksame Risikokontrolle im Sinne der öffentlich-rechtlichen Eigentümer der Institute geschaffen und so verhindert wird, dass die Risiken, wie wir das im Fall der WestLB jetzt erleben, in letzter Konsequenz auf den Steuerzahler durchschlagen.
Wir haben zur NKF-Problematik – das will ich als Letztes erwähnen –, wie ich meine, eine akzeptable Lösung gefunden. Es gab unterschiedliche Ansätze, auch mit unterschiedlichen, aber sehr wohl begründeten Argumenten. Wir werden dieses Sparkassengesetz im parlamentarischen Beratungsverfahren gemeinsam diskutieren und beraten.
Ich sage ausdrücklich: Wenn es konstruktive, gute Verbesserungsvorschläge gibt, sind wir die Letzen, die sich davor verschließen. Aber wir beteiligen uns nicht an einer Panikmache oder Hysterie. Wir wollen die Sparkassen auf gute, gesunde Füße und ein gesundes Fundament stellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Herr Kollege Groth.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Freimuth, erklären Sie uns doch einmal, was das heißt: mehrheitlich keine Privatisierung der Sparkassen.