Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

(Norbert Killewald [SPD]: Das ist sehr klug!)

Ich stelle fest: In der Geschichte NordrheinWestfalen hat es noch nie einen umfassenderen Schutz der Nichtraucher gegeben als unter der CDU/FDP-geführten Landesregierung.

(Beifall von CDU und FDP)

Wenn Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, heute den Antrag stellen „Nichtraucherschutz in NRW darf nicht ausgehöhlt werden – Landesregierung muss endlich Farbe bekennen“, dann fällt es schwer, daran zu denken, dass Sie zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen bis vor drei Jahren Regierungsverantwortung in unserem Land hatten.

(Beifall von CDU und FDP)

Hier muss doch die Frage erlaubt sein: Was haben Sie eigentlich während Ihrer Regierungszeit für den Schutz der Nichtraucher in NordrheinWestfalen getan?

(Beifall von CDU und FDP)

Damit überhaupt kein Zweifel aufkommt – jetzt komme ich zum Kern –: Der Nichtraucherschutz in den Gaststätten unseres Landes tritt, wie vom Landtag beschlossen, ohne Wenn und Aber am 1. Juli 2008 in Kraft.

(Heike Gebhard [SPD]: Das ist doch mal ei- ne Ansage!)

Ihr Antrag, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, ist so überflüssig wie ein Kropf.

(Beifall von CDU und FDP)

Die Landesregierung wird auch diesen Teil des Gesetzes, das übrigens vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband als das fairste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland bezeichnet wurde, ab 1. Juli 2008 in die Praxis umsetzen.

Jetzt zur Innovationsklausel! Die Innovationsklausel ist Bestandteil des Gesetzes. Es spricht überhaupt nichts dagegen, seitens des Ministeriums unter Verantwortung unseres Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen eine Anwendung der Innovationsklausel per Rechtsverordnung praktiziert werden kann. Das Testen und Überprüfen von technischen Anlagen muss in einer Weise erfolgen, die seriös ist und die solide und wissenschaftlich fundiert ist. Wenn unser Fraktionsvorsit

zender Helmut Stahl erklärt: „Alles andere ist purer Aktionismus“, so kann ich mich dem nur anschließen.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Nichtrauchern, aber auch den Gastwirten gegenüber sind wir zu absoluter Sicherheit und Verlässlichkeit verpflichtet.

Eines darf man, glaube ich, auch noch sagen: Der Gesetzgeber hat, was die Innovationsklausel betrifft, eine sehr hohe Hürde aufgestellt.

Hier muss es nämlich eine Lösung geben, die das gleiche Ergebnis hat wie beispielsweise Raucherraum und Nichtraucherraum.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wir haben Farbe bekannt. Sie haben es während Ihrer Regierungszeit versäumt, die Nichtraucher zu schützen. Ihr Antrag geht ins Leere, und deshalb werden wir ihm nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kleff. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Romberg.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Bevor ich zum Antrag der SPD komme, noch ein Wort zu der Pressemitteilung, die Sie dazu herausgebracht haben, in deren Überschrift Sie fordern: „Keine Menschenversuche beim Nichtraucherschutz“. Wenn man nur über ein Minimum an sprachlicher Sensibilität verfügt, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass diese Wortwahl im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen völlig unangemessen ist, Frau Meurer.

(Beifall von der FDP)

Wir können den Begriff Menschenversuche einmal bei „Google“ eingeben. Ich zitiere aus „Brockhaus online“: Als wissenschaftliche Experimente getarnte Menschenversuche führten vor allem Ärzte in nationalsozialistischen Konzentrationslagern durch. – Diese Wortwahl, Frau Meurer, ist wirklich unpassend im Hinblick auf das Gesetz.

(Beifall von der FDP)

In dem Antrag beklagt die SPD-Fraktion zunächst, dass wegen der Raucherräume kein einheitlicher Nichtraucherschutz in den Gaststätten gewährleistet wird. Das ist unlogisch, denn am Ende des

Antrags fordern Sie uns auf, das geltende Gesetz uneingeschränkt umzusetzen. Liebe Frau Meurer, was sollen wir denn nun? Sind die Raucherräume nun gut oder nicht? Sollen wir das Gesetz so ausführen, wie es ist, oder haben Sie Änderungsvorschläge? Das müssen Sie dann schon erklären.

Sie müssen sich auch fragen lassen, wen Sie eigentlich schützen wollen. Die Raucher vor sich selbst, vor ihrer Unvernunft? Ich habe den Eindruck, dass sich an einer solchen Kritik das wahre Verhältnis der SPD zur Freiheit zeigt. Mit solchen Anträgen tragen Sie nicht dazu bei, dass unsere Gesellschaft tolerant bleibt, sondern Sie schießen weit über einen praxisorientierten Gesundheitsschutz hinaus.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Meurer?

Bitte schön, Frau Meurer.

Vielen Dank, Herr Kollege. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es nach den Wirrnissen der letzten Woche nur logisch und konsequent ist, dass die SPD vorsichtshalber fordert, das Gesetz so an den Start gehen zu lassen, weil sie Ihnen nicht die Chance eröffnen möchte, noch mehr für die Raucher als für die Nichtraucher zu tun?

Frau Meurer, dann würde ich darum bitten, dass Sie einen stringenten Antrag schreiben. Dann können wir stringent darüber beraten. Dieser Antrag ist nicht stringent.

(Lachen von der SPD)

Die Regelung, die Sie als weitere Aufweichung des Nichtraucherschutzgesetzes bezeichnen, ist – wie Sie sicher wissen – kein nachträglicher Vorstoß der Landesregierung, sondern die sogenannte Innovationsklausel ist Bestandteil des Gesetzes. Ich zitiere noch einmal:

„Durch Rechtsverordnung des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums können weitere Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet werden kann.“

Damit dürfte klar sein, dass ein solches Anliegen nur dann unter die Innovationsklausel fällt, wenn

der Anspruch der Gleichwertigkeit des Schutzes exakt erfüllt ist.

Von einer Aufweichung des Nichtraucherschutzes kann also gar nicht die Rede sein. Die FDPFraktion möchte allerdings, dass die Möglichkeiten, die durch die Innovationsklausel eröffnet werden, schnellstmöglich genutzt werden.

(Beifall von der FDP)

Für uns ist dieser Teil des Gesetzes ein legitimes Zugeständnis an die Interessen von Raucherinnen und Rauchern, gegen deren Diskriminierung zumindest wir uns als Freie Demokraten vehement wehren.

Außerdem werden mit dem Raucherverbot die Interessen der Gastwirte in Einraumkneipen erheblich tangiert. Viele von ihnen sind in ihrer Existenz bedroht, wenn das Rauchverbot einsetzt. Vor diesem Hintergrund ist das Rauchverbot in der Gastronomie umstritten. Wir haben mehrere Klagen zum Beispiel der Gastronomen in RheinlandPfalz. Dort hat das Verfassungsgericht das Rauchverbot vorläufig bis August ausgesetzt. Auch das Verwaltungsgericht Kiel begründet die vorläufige Aufhebung des Rauchverbots in kleinen Kneipen mit verfassungsrechtlichen Bedenken.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 11. Juni mehrere Beschwerden verhandeln. Nach Aussage des Gerichtspräsidenten HansJürgen Papier ist eine umfassende Entscheidung zu erwarten, die über die konkreten Fälle hinausgeht. Wir bekommen dann ein echtes Grundsatzurteil.

Selbstverständlich ist die Tatsache, dass Rauchen der Gesundheit schadet, Frau Meurer, seit Jahrzehnten, ja seit Jahrhunderten bekannt. SPD und Grüne haben es in ihrer Regierungszeit jedenfalls gar nicht erst versucht, Bürger in NRW in öffentlichen Gebäuden, in Kindertageseinrichtungen, in Schulen, in Krankenhäusern vor unerwünschtem Zigarettenrauch zu schützen.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Sie ja auch nicht!)

Und, Frau Meurer, gab es nicht schon damals das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Sie immer wieder zitiert haben?

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Wohl wahr!)

Schulen sind jetzt rauchfreie Zonen geworden, ebenso Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und die Krankenhäuser. Ein Lob in diesem Zusammenhang kommt von Sabine Bätzing, Mitglied der SPD-Fraktion und Drogenbeauftragte der

Bundesregierung. Aus Anlass des Weltnichtrauchertages am 31. Mai hat sie unterstrichen, dass die neuen Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland vor allem junge Leute vor den Risiken des Nikotinkonsums bewahren.

Wir haben ein lebensnahes Gesetz geschaffen. Es ist für uns im Gegensatz zur SPD und zu den Grünen, die per Gesetz die Gleichförmigkeit der Lebensform erzwingen wollen, eine Selbstverständlichkeit, dass auch Raucher zu ihrem Recht kommen, nicht aus jeder Ecke des öffentlichen Raums verbannt zu werden. Wem das alles nicht passt, der muss sich ehrlicherweise für ein generelles Verbot von Nikotin einsetzen. Wie die Erfahrungen der Prohibition allerdings gezeigt haben, bewirken Verbote in der Sache zumeist das Gegenteil. Deshalb ist das nicht unser Weg.

Wir setzen im Zweifel zuerst auf die menschliche Fähigkeit zur Einsicht, der man durch geeignete Präventionsaktivitäten durchaus auf die Sprünge helfen kann. Davon zeugt nicht zuletzt die Tatsache, dass der Anteil der jugendlichen Raucher, der Zwölf- bis 17-Jährigen, in den letzten Jahren von 28 % in 2001 auf nur noch 18 % in 2007 stark gesunken ist. Diese positive Entwicklung kommt nicht von ungefähr, sondern ist das Ergebnis von erfolgreichen Zielgruppenansprachen bei der Tabakprävention.