Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Wir setzen im Zweifel zuerst auf die menschliche Fähigkeit zur Einsicht, der man durch geeignete Präventionsaktivitäten durchaus auf die Sprünge helfen kann. Davon zeugt nicht zuletzt die Tatsache, dass der Anteil der jugendlichen Raucher, der Zwölf- bis 17-Jährigen, in den letzten Jahren von 28 % in 2001 auf nur noch 18 % in 2007 stark gesunken ist. Diese positive Entwicklung kommt nicht von ungefähr, sondern ist das Ergebnis von erfolgreichen Zielgruppenansprachen bei der Tabakprävention.

Herr Kollege, Sie haben jetzt etwas über eine Minute in der Redezeit überzogen. Kommen Sie bitte zum Schluss!

Gerne, Herr Präsident. – Der Weg der Prävention, aber auch der Weg eines angemessenen Gesundheitsschutzes, wie wir ihn im Nichtraucherschutzgesetz beschritten haben, ist der richtige Weg für die Zukunft. – Danke sehr.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Grünen spricht nun Frau Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Romberg, ich glaube, Sie haben wieder nicht alle Zusammenhänge verstanden. Niemand will nämlich Raucher und Raucherinnen aus öffentlichen Räumen verbannen, sondern in öffentlichen Räumen soll der Rauch und sollen Zigaretten keinen Platz mehr finden. Das hat nichts mit Prohibition zu tun. Jeder kann nämlich in seinen Privaträumen so viel rauchen, wie er will.

Stellen Sie sich einmal vor, man könnte im öffentlichen Raum mit seiner Schnapsflasche herumlaufen und in jeden Orangensaft Schnaps hineinkippen. Sie wären doch als Mediziner einer der ersten, der sagen würde, das gehe nicht. Niemand solle trinken müssen, wenn er nicht trinken wolle. Derjenige, der trinken will, tut das letztlich auch, aber die, die nicht trinken wollen, sollen es auch nicht müssen. Genauso ist das mit dem Rauchen. Ich will nicht, dass jemand den Rauch einatmen muss, wenn er es nicht will. Wer aber rauchen will, soll so viel rauchen, wie er will, aber nicht da, wo er andere damit gefährdet. Das ist ein Unterschied und hat nichts mit Prohibition zu tun.

(Beifall von der SPD)

Das müssten Sie als Mediziner eigentlich verstehen.

Zu den Rauchkabinen: Sie haben sich so schrecklich über die Pressemitteilung der SPD aufgeregt. Herr Romberg, wenn klar ist, dass es keinen Grenzwert gibt, der besagt, dass unterhalb dieses Grenzwertes der Rauch, den man einatmet, nicht schädlich ist, und wenn man gleichzeitig weiß, dass diese Dunstabzugshauben auf dem Markt alle eine sehr unterschiedliche Wirkungsweisen haben, dann ist das ein Experiment, bei dem Menschen zu Versuchskaninchen gemacht werden, weil man sie in Sicherheit wiegen würde, sie würden, wenn sie in die Kneipe gehen, vor Rauch geschützt, obwohl sie in Wirklichkeit die Schadstoffe immer noch einatmen. Das ist dann ein Versuch, ein Experiment. Unter Umständen haben diese Menschen hinterher eine gesundheitliche Belastung, wenn Sie für die Tabakindustrie und für die Wirte irgendwelche Abzugshauben durchsetzen würden. Das ist grob fahrlässig.

Deswegen bin froh darüber, dass diese irrsinnige Forderung von Ihnen, die Minister Laumann auch noch umsetzen wollte, vom Ministerpräsidenten kassiert worden ist. Das ist einmal eine gute Tat, die er für die Menschen in diesem Land vollbracht hat. Deswegen ist es genauso richtig, klar und deutlich zu sagen: So ein Blödsinn kommt nicht in unsere Kneipen.

Ich komme zu einem weiteren Punkt des von Ihnen verabschiedeten Gesetzes. Sie sagen ja immer, es sei so toll, dass Sie endlich in NordrheinWestfalen etwas getan haben, was wir nicht gemacht hätten. Als Sie damals von der FDP in Nordrhein-Westfalen in der Regierung waren, haben Sie auch nichts gemacht. Die FDP hat ja schon einmal mitregiert. Auch damals wusste man, wie schädlich Rauchen ist.

Dass es einen gesellschaftlichen Wandel gegeben hat, habe ich schon mehrfach erzählt. Ich habe das sogar an meinem Beispiel klar gemacht. Als ich mit meinem Sohn schwanger war und als Abgeordnete im Kommunalausschuss und im Innenausschuss Vertretung machen musste, saßen Abgeordnete verschiedener Fraktionen rauchend im Ausschuss. Auf meine Bitte hin, man solle das Rauchen einstellen, weil ich schwanger und das Rauchen gesundheitsschädlich sei, haben Sie mir gesagt, ich bräuchte doch die Vertretung im Ausschuss nicht zu machen. Das nur dazu, welches Klima noch in der letzten Legislaturperiode in diesem Landtag geherrscht hat. Dann stellen Sie sich hin und sagen, wir hätten den Nichtraucherschutz verwirklichen können.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Es gibt Veränderungen in der Stimmung der Bevölkerung und hinsichtlich der Akzeptanz von bestimmten Sachverhalten. Es wäre vor zehn Jahren, egal, ob wir, Sie oder wer auch immer regiert hätte, nicht möglich gewesen, flächendeckend Akzeptanz für ein solches Gesetz und für diese Form des Gesundheitsschutzes zu erhalten.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Witzel?

Aber klar doch.

Bitte schön, Herr Witzel.

Vielen Dank, Frau Steffens, das ist sehr freundlich. Sie zeigen – wie auch jetzt in Ihrem Beitrag – ja immer gerne mit dem Zeigefinger auf die vermeintlichen Versäumnisse der schwarz-gelben Koalition. Deshalb frage ich Sie, wie Sie sich in diesem Zusammenhang erklären, dass die Cheflobbyistin des gerade neu gegründeten Tabak-Lobbyverbandes, Spitzenfunktionärin der Grünen ist?

Sie ist nicht Spitzenfunktionärin der Grünen. Sie ist Mitglied bei den Grünen. Sie war Funktionärin bei den Grünen. Sie hat ihren Job gewechselt. Sie ist in eine andere Funktion gegangen. Wir können gerne darüber reden, welchen beruflichen Betätigungen einzelne Menschen Ihrer Partei nachgehen. Jeder Mensch ist in seiner Berufswahl frei. Das müssten Sie als Liberale gut verstehen. Sie hat den Beruf gewechselt. Es findet keine Akzeptanz innerhalb der Grünen, welchen Beruf sie jetzt ausübt. Aber

es ist ihr Persönlichkeitsrecht. Ob sie das noch mit irgendetwas vereinbaren kann, das muss sie selber wissen. Ich finde, man kann es nicht vereinbaren. Sie müssten sich aber an der Stelle genauso fragen, wie man es vereinbaren kann, dass Mediziner in Ihrer Partei oder in der CDU ein solch desolates, katastrophales und den Gesundheitsschutz verachtendes Gesetz mittragen müssen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Ich möchte noch einmal auf den Schweizer Käse zu sprechen kommen. Schweizer Käste wäre noch ein Kompliment für dieses Gesetz, denn das Gesetz hat, wie Sie dieses Gesetz in NordrheinWestfalen umsetzen, mehr Löcher als jeder Schweizer Käse.

Dazu hat die SPD-Fraktion einen Antrag vorgelegt. Wir werden diesem Antrag heute nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten, weil wir dieses Gesetz ablehnen. Ob man ein dermaßen löcheriges Gesetz mit etlichen Ausnahmen und Sondertatbeständen umsetzt oder nicht, wird für die Menschen in diesem Land nicht viel ändern. Wir sagen nach wie vor: Wir brauchen ein wirklich umfassendes Nichtraucherschutzgesetz. Das haben wir mehrfach an dieser Stelle gefordert. Wir haben diese Forderung auch erhoben, bevor Sie etwas gemacht haben.

Ich finde, dass wir auch als Landtag eine Vorbildfunktion haben. Sie stellen sich hier hin und sagen, wie toll Sie beim Nichtraucherschutz sind. Treten Sie mit uns gemeinsam dafür ein und sorgen Sie dafür, dass die Dunstabzugshauben in diesem Haus abgebaut werden, damit auch der Landtag offensiv und mit gutem Beispiel vorangehen und sagen kann: Der Nichtraucherschutz gilt nicht nur für die Menschen draußen, sondern auch für die Menschen in diesem Haus. – Die Fraktion der Grünen ist dafür. Wir wollen nicht, dass es Sonderregelungen in diesem Hause gibt. Ich wünschte mir, dass wir das gemeinsam hinbekämen. Sie sind mit der CDU in einer Koalition und haben in diesem Haus die Mehrheit.

(Zuruf von Dr. Stefan Romberg [FDP])

Sorgen Sie dafür, dass sie abgebaut werden, statt irgendwelche Klamaukreden zu halten und immer nur dazwischenzurufen. Ich denke, wir brauchen ein umfassendes Gesetz, dies auch, um die Gastronomen vor Wettbewerbsverzerrung zu schützen.

Wir werden dieses Gesetz über die EU-Ebene perspektivisch bekommen. Aber bis dahin könn

ten Sie für die Menschen in Nordrhein-Westfalen schon jetzt und sofort etwas tun.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Anfang des Jahres ist in Nordrhein-Westfalen das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Es hat sich bisher bewährt, und ich bin zuversichtlich, dass dies auch für die Zukunft gilt.

Der SPD-Antrag zielt überwiegend auf die Regelungen für Gaststätten ab. Es wird bezweifelt, dass der Nichtraucherschutz dort gewährleistet sei. Diese Zweifel habe ich nicht.

Am 30. Juni 2008 endet die gesetzliche Übergangszeit für die gastronomischen Einrichtungen. Die Wirte haben noch bis dahin die Möglichkeit, sich auf die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes einzustellen und gegebenenfalls Umbauten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Raucherraumes anfallen, durchzuführen.

Die Möglichkeit, in den Gaststätten Raucherräume einzurichten, trägt auch dem Anliegen Rechnung, einen Interessenausgleich zwischen Rauchern und Nichtrauchern zu schaffen, wie es übrigens in allen Bundesländern der Fall ist.

Nichtrauchende Gäste können in der Gastronomie die Nichtraucherbereiche nutzen. Der Nichtraucherbereich muss den größten Teil einer Gaststätte ausmachen. Gäste müssen sich nicht in Raucherräumen aufhalten und können sich dadurch vor den Gefahren durch Passivrauchen schützen.

Der Schutz der Beschäftigten in Gaststätten wird bereits durch die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung gewährleistet. Der Arbeitgeber hat danach seine nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gefahren durch Tabakrauch zu schützen. Zum Beispiel werden nichtrauchende Angestellte und schwangere Frauen von der Bedienung im Raucherbereich ausgenommen oder es werden Selbstbedienungsbereiche eingeführt.

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist durch das Nichtraucherschutzgesetz auf die Ordnungsbehörden übertragen worden. Eine regelmäßige und lückenlose Überwachung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Es sind anlassbezogene

Kontrollen, vor allem aufgrund von Beschwerden, geplant.

Aufforderungen an die Ordnungsbehörden, Verstöße gegen das Gesetz nicht mit Bußgeldern zu belegen, hat es nicht gegeben. Die zuständigen Ordnungsbehörden wurden allerdings darauf hingewiesen, dass sie einen Ermessensspielraum haben, ob und wann eingeschritten werden muss. Das ist ein normales Verwaltungshandeln und entspricht dem sogenannten Opportunitätsprinzip.

An technische Systeme, die in Bereichen eingesetzt werden, in denen ein gesetzliches Rauchverbot besteht, haben Sie, der Gesetzgeber, sehr hohe Anforderungen gestellt.

Ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens muss gewährleistet sein. Die Wahrheit ist: Derzeit gibt es allerdings keine Systeme, die die Anforderungen des Gesetzgebers in diesem Punkt erfüllen. Aus diesem Grunde kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsverordnung erlassen werden.

Für die am Nichtraucherschutzgesetz interessierte Öffentlichkeit sind zahlreiche Initiativen entwickelt worden. So wurde eine Internet-Plattform gestaltet. Eine ausführliche Broschüre, die den Text des Gesetzes, die Begründungen zum Regierungsentwurf, eine umfangreiche Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen, Tipps zur Raucherentwöhnung sowie Informationen zur Landesinitiative „Leben ohne Qualm“ enthält, stehen zur Verfügung. Ferner wurde ein Faltblatt als Sonderinformation für Gastwirte herausgegeben.

Einzel- oder Sammelbestellungen sind über die Internet-Plattform möglich. Die hohe Nutzung der im Internet bereitgestellten Informationen und die Zahl der Bestellungen von gedruckten Informationsmaterialien belegen das große Interesse der Bevölkerung und gewährleisten eine sachgerechte Information aller Bürger und Interessengruppen.

Die Informationskampagne wird fortgesetzt. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesregelung am 1. Juli 2008 werden die gedruckten Materialien selbstverständlich nicht nur allen Städten und Gemeinden, sondern auch vielen weiteren Organisationen und Gruppen vorliegen.

Die Ordnungsämter erhalten zusätzlich Gelegenheit, sich über drängende Fragen mit meinem Haus auszutauschen. Experten meines Ministeriums führen in jedem Regierungsbezirk noch in diesem Monat Informationsveranstaltungen für Ordnungsämter durch. Vorrangiges Ziel ist es – neben der Sensibilisierung und der Schaffung ei

nes gemeinsamen Grundverständnisses –, eine möglichst einheitliche Rechtsauslegung und anwendung im weiteren Gesetzesvollzug zu erzielen.

Es wird auch ein Call-Center – besonders zum Rauchverbot in Gaststätten – ab dem 1. Juli 2008 eingerichtet. Fachkräfte werden allen Gastwirten und Gästen sachkundig Auskunft erteilen.

Wegen all dieser Maßnahmen gehe ich davon aus, dass die Umsetzung des Gesetzes weiterhin konfliktarm verläuft. Die meisten Raucherinnen und Raucher akzeptieren im Interesse ihrer Mitmenschen die Einschränkungen des Rauchens in der Öffentlichkeit. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.