Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und richtig, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen auch in dieser Wahlperiode einen eigenständigen Haushaltskontrollausschuss eingerichtet hat.
Ich halte es für angemessen, dass wir heute die Ergebnisse aus neun Monaten intensiver Beratungen miteinander debattieren. Von September 2007 bis Juni 2008 hat der Ausschuss für Haushaltskontrolle zu 30 Abschnitten des Jahresberichts 2007 Beschlüsse gefasst – nebenbei bemerkt 18 mit den Stimmen aller vier im Landtag vertretenen Fraktionen.
Für diese weitgehende Einigkeit bedanke ich mich. Ich werte sie zum jetzigen Zeitpunkt auch als Signal, dass es mittlerweile allen im Landtag vertretenen Fraktionen ein Anliegen ist, die Fehler der Vergangenheit nicht mehr wiederholen zu wollen. Mit Spannung sehe ich daher den Beratungen des Jahresberichts 2008 entgegen und frage mich, ob wir diese Einigkeit auch weiterhin pflegen können.
Ich freue mich, dass der sparsame Umgang mit Steuergeldern heute breitere parlamentarische Aufmerksamkeit genießt, als dies noch in der vergangenen Wahlperiode der Fall war. In den vergangenen Wahlperioden war dieses Thema in erster Linie eines der damaligen Opposition.
Seit dem Regierungswechsel im Jahre 2005 ist es auch ein Thema der Regierung. Dem Vernehmen nach sind mittlerweile Fragen des Haushaltsausgleichs und des Schuldenabbaus auch für die
Das letzte Jahr hielt für einen alten Hasen wie mich immer noch Überraschungen parat. Im Rahmen der Debatte habe ich über einen unvorstellbaren Sachverhalt aus alten Zeiten gelernt, dass man niemals davon ausgehen sollte, man hätte schon alles gelesen und gesehen. Mehr als deutlich wurde jedenfalls, dass man sich nicht als Inkubator verfilzter Leuchttürme betätigen sollte. Oder, um es mit den Worten der verehrten Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Scholle, zu sagen: Das tut man nicht!
Was man hingegen tun sollte, meine Damen und Herren: Man sollte den Haushalt konsolidieren, wie es die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen seit dem Regierungswechsel tun. Ich habe jüngst eine Studie der UniCredit zu den Finanzen der deutschen Bundesländer gelesen. Derzeit günstig stellen sich danach die Schuldenentwicklungen dar. Zehn Bundesländer konnten ihre Schulden senken, wobei Nordrhein-Westfalen bei der Geschwindigkeit einen Spitzenplatz einnimmt. Bei einem Vergleich der jeweils ersten Quartale 2007 und 2008 belegt NordrheinWestfalen einen guten zweiten Platz im Feld.
Im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländern nimmt Nordrhein-Westfalen sogar den Spitzenplatz ein, was sich beispielsweise an der Entwicklung des Primärsaldos je Einwohner ablesen lässt. Lag das Primärdefizit in NordrheinWestfalen 2005 noch bei 125 € je Einwohner, konnte durch einen konsequenten Sparkurs 2007 bereits ein Primärüberschuss von 155 € je Einwohner erwirtschaftet werden. Das entspricht einer Verbesserung von 280 € je Einwohner. Die übrigen westdeutschen Flächenländer haben ihren Primärsaldo je Einwohner in derselben Zeit nur um 226 € verbessern können.
Vergegenwärtigt man sich zudem die Zuführung zur Versorgungsrücklage in Höhe von 925 Millionen € im Jahr 2007, ergibt sich für NordrheinWestfalen sogar eine Verbesserung um 332 €. Zutreffend ist in diesem Zusammenhang die Feststellung des Landesrechnungshofs im vorangegangenen Jahresbericht 2006, dass eine ausreichende Vorsorge für die steigenden Pensionslasten in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt wurde.
Diese generationengerechte Vorsorge haben wir in 2007 – ich erwähnte es bereits – nachgeholt. Sie, und dafür erwarte ich die Bestätigung durch den Landesrechnungshof, ist der eigentliche Grund für den Anstieg der Personalausgaben
2007 um die besagten 5,4 %. Ohne diese Maßnahme wären die Personalkosten lediglich um 0,45 % gestiegen.
Nordrhein-Westfalen – meine Damen und Herren, damit komme ich zum Schluss – hat die Konsolidierung des Haushalts trotz höherer Vorbelastungen energischer betrieben als die übrigen westdeutschen Flächenländer. Die genannten Zahlen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind und diesen weitergehen müssen.
Das geht nur mit einer guten Haushaltskontrolle. Deswegen freue ich mich auf weitere anregende Debatten und Beratungen im Haushaltskontrollausschuss. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Beginn der Woche fand eine Festveranstaltung zum 60-jährigen Bestehen des Landesrechnungshofes NordrheinWestfalen statt. Dazu möchte ich der Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Scholle, von dieser Stelle aus meine besten Wünsche für das nächste Jahrzehnt aussprechen.
Ebenfalls beglückwünschen möchte ich die Präsidentin des Landesrechnungshofes dazu, dass sich das Große Kollegium des Landesrechnungshofes entschieden hat, ab 2007 einen Ergebnisbericht für Landtag, Landesregierung und vor allen Dingen für die interessierte Öffentlichkeit abzufassen, der einen zusammenfassenden jährlichen Überblick über den Stand der Umsetzungen der jeweiligen Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes und der daraus resultierenden Beschlüsse des Haushaltskontrollausschusses gibt.
Warum mir das wichtig ist, möchte ich begründen. Damit ist das wichtige fehlende Mosaiksteinchen hinzugekommen, nämlich die Bilanzierung, welche Vorschläge des Landesrechnungshofes und des Haushaltskontrollausschusses von der Landesregierung umgesetzt worden und welche unerledigt geblieben sind. Dies zeichnet für die Öffentlichkeit ein Gesamtbild über die Arbeit des Landesrechnungshofes, des Haushaltskontrollausschusses und der Landesregierung.
nungshofes über das Ergebnis der Prüfung des Geschäftsjahres 2006 kann man berichten, dass sie zum überwiegenden Teil unspektakulär war. Das hat der Kollege Hüsken schon dargestellt. Die Regierung ist einsichtig. Die Vorschläge werden umgesetzt. Die Fehler werden abgestellt.
Aber mit der Einsichtigkeit ist es nicht immer so. Zum Beispiel in der Angelegenheit der Prüfung des IT-gestützten Bezügeverfahrens kam es zu einer ärgerlichen Haltung des Finanzministeriums, das aus „arbeitsökonomischen Gründen“ auf eine Stellungnahme, die vom Landesrechnungshof gefordert wurde, verzichtete.
Dies lässt sich sicherlich nicht mit § 96 der Landeshaushaltsordnung vereinbaren. Es kam zu einer recht heftigen Diskussion im Ausschuss.
Diese erleben wir öfters – gerade auch bei den Fällen, die der Kollege Hüsken genannt hat: beim Inkubator, beim Zentrum für Türkeistudien und bei neuen Fällen in diesem Jahr. Manchmal fragen wir uns, ob die Antworten, die uns die Landesregierung im Haushaltskontrollausschuss gibt, so fürchterlich ernst gemeint sind.
Wenn ich darüber nachdenke, dass zum Beispiel Briefe des Landesrechnungshofes in der Poststelle nicht an den Minister oder an den zuständigen Menschen, sondern an jemanden geleitet werden, der sogar daran beteiligt gewesen ist, finde ich, dass das ein etwas merkwürdiges Verfahren ist. Aber darüber kann man noch einmal in Ruhe reden.
Ich erwähne dies deswegen, weil ich die gestrige öffentliche Schelte des Finanzministers im Plenum gegenüber dem Landesrechnungshof recht merkwürdig und seltsam fand. Ich kann nachvollziehen, dass Prüfberichte des Landesrechnungshofes nicht immer angenehm für eine Regierung sind. Aber sie sind notwendig und für die interessierte Öffentlichkeit auch sehr wichtig.
Wie schon im Jahr zuvor hat der Landesrechnungshof im Jahresbericht 2007 kritisiert, dass die Verschuldung des Landeshaushaltes weder gestoppt wurde noch zurückgeführt worden ist. – Zitat aus der Pressemitteilung von Frau Präsidentin Scholle vom 2. Juni 2008 anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes 2007:
„Nach den für das Haushaltsjahr 2007 verfügbaren, vorläufigen Daten ist die Nettokreditaufnahme zwar im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken. Gleichwohl wurde nunmehr mit 118,2 Milliarden € ein neuer Schuldenhöchststand erreicht.“
Für diese Aussage wurde sie gestern sehr deutlich und mehrmals vom Finanzminister in öffentlicher Sitzung kritisiert. Ich persönlich fand die Art und Weise und den Inhalt der öffentlichen Zurechtweisung des Landesrechnungshofs durch den Finanzminister doch sehr ungewöhnlich und eigentlich auch sehr bedenklich.
Ich fand dies umso bemerkenswerter vor dem Hintergrund, dass eigentlich der Landesrechnungshof für den Finanzminister – auf jeden Fall was das Finden von Einsparpotenzialen angeht – ein Verbündeter sein sollte. Und mit Verbündeten geht man eigentlich nicht so um.
Es zeigt sich, dass der Landesrechnungshof im 60. Jahr seines Bestehens die in der Verfassung vorgesehene Unabhängigkeit weiterhin zum Wohle des Landes nutzt und den Finger in die Wunden legt. Das haben auch wir erleben müssen, als wir in der Regierung waren. Das fand die damalige Opposition ganz toll. Ich kann mich an sehr viele Sitzungen des Haushaltskontrollausschusses von 2000 bis 2005 – damals habe ich ihm auch schon angehört – erinnern. Jetzt habe ich das Gefühl, dass bei einigen Kollegen eine Amnesie eingesetzt hat. Die sehen den Landesrechnungshof heute etwas anders.
Zum Schluss: Beim Festakt zum 60. Bestehen des Landesrechnungshofs in dieser Woche glänzten der Finanzminister und seine Staatssekretärin durch Abwesenheit. Auch das fand ich sehr merkwürdig.
Lassen Sie mich eine letzte Frage stellen: Hat der Landesrechnungshof mit seiner Kritik an der Landesregierung so ins Schwarze getroffen? – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was brachte die Arbeit des Landesrechnungshofes für die Menschen in Nordrhein-Westfalen? – Das Ergebnis der kassenmäßigen Mehreinnahmen durch die Prüfung im Geschäftsjahr 2006 betrug ausweislich des Berichts 211 Millionen €. Nicht enthalten sind zahlreiche Einsparungen durch Veränderungen nach Organisations- oder Systemuntersuchungen, beispielsweise durch optimierte Verfahrensabläu
fe oder Personaleinsparungen. Nicht zu vergessen sind auch viele Punkte, die aufgrund der Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes von den betroffenen Ressorts sofort aufgegriffen wurden und deshalb gar keinen Eingang in den Jahresbericht gefunden haben.
Einen Zustand, in dem wir den Landesrechnungshof nicht mehr brauchen, weil alle Verfahren auf die wirtschaftlichste und beste Weise, ohne einen Cent Steuermittel zu viel zu verausgaben, durchgeführt werden, werden wir wohl nie erleben. Gleichwohl hoffen wir, dass, ausgelöst durch die Berichte des Landesrechnungshofes und bekräftigt durch den Landtagsbeschluss, sich die Aufmerksamkeit der Landesverwaltung zunehmend insbesondere auf zwei Klassiker an Beanstandungen richtet: Ich meine zum einen die Investitionen, die zum Teil ohne ausreichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden, und zum anderen, dass das Vergaberecht – wie in den beschriebenen Fällen – oftmals nicht ausreichend beachtet wurde. Dabei sollten gerade diese beiden Prinzipien Grundlage einer nach Recht und Gesetz arbeitenden Verwaltung bei der Verausgabung von Steuergeldern sein. Wenn es gelänge, in dem Zusammenhang das Bewusstsein weiter zu schärfen, wäre bereits eine Menge erreicht.
Wie die Beiträge in dem Bericht, aber auch aktuelle Vorgänge zeigen, ist der Schlüssel zur Vermeidung dieser Probleme vor allem ein Plus an Transparenz. Wenn die mittelbewirtschaftenden Stellen öffentlich Rechenschaft über die verausgabten Mittel abgeben müssten, wäre der Anreiz zu tadellosem Verhalten mit Sicherheit größer. Gleiches gilt für eine deutlichere Haftung der Entscheidungsträger und der Mittelverwender. Denn es darf beim Umgang mit Haushaltsmitteln nie vergessen werden, dass es sich um Steuergeld handelt, Steuergeld, das der Staat hart arbeitenden Menschen abgenommen hat.
Das zeigt, dass wir den Haushaltskontrollausschuss, aber auch den Landesrechnungshof sicher noch über Jahre brauchen, dass die Entwicklung hin zu mehr Transparenz und zu mehr Effizienz aber auf dem passenden Weg ist, den wir in diesem Parlament positiv begleiten werden. – Danke schön.