Wolfgang Hüsken
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die Konzeptionslosigkeit und Inhaltsleere der Opposition in den letzten Tagen, Wochen und Monaten Revue passieren lasse, so vermute ich stark, dass Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, auch diesen Tagesordnungspunkt für Ihr Wahlkampfgeplänkel nutzen werden.
Nein.
Gegenstand unserer Entscheidung heute ist aber nicht der Jahresbericht des Landesrechnungshofs, sondern der Antrag der Landesregierung auf Entlastung nach § 114 Landeshaushaltsordnung. Es ist nicht die Zeit und der Ort für Zinnober der Opposition. Nein, hier und heute geht es um eine Betrachtung und eine Beurteilung des Rechnungsjahres 2007.
Mir ist klar, Sie wollen Schaufensterpolitik betreiben. Wir hingegen machen seriöse und verantwortungsvolle Finanzpolitik. Dies dokumentiert sich auch in der Haushaltsrechnung 2007 sehr eindrucksvoll. Wir haben Wort gehalten. Die Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2005 war der Auf
bruch in die Konsolidierung der Landesfinanzen. Wir haben bewiesen, dass es mit Konsequenz, Mut und Augenmaß möglich ist, die Landesfinanzen zu sanieren. Mit unserem Finanzminister Dr. Helmut Linssen hat ein Paradigmenwechsel Einzug gehalten, was alle renommierten Ökonomen des Landes, zuletzt beispielsweise in der öffentlichen Anhörung zur Schuldenbremse, bestätigt haben. Stichwort: Schuldenbremse. Bei dieser Gelegenheit kann ich mir eine Nebenbemerkung nicht verkneifen. Der Landesrechnungshof ist beim Thema Schuldenbremse auffällig ruhig geblieben und scheint sich um dieses Thema zu drücken. Andere Landesrechnungshöfe hingegen haben sich hierzu deutlich positioniert, und zwar mit einer Empfehlung für eine Schuldenbremse in den Landesverfassungen. Die SPD hier in Nordrhein-Westfalen vergisst gleich ganz, was sie im Bund beschlossen hat.
Meine Damen und Herren, wir haben binnen drei Jahren erfolgreiche Haushaltskonsolidierung bewiesen und den Ausstieg aus der Schuldenspirale begonnen. Hier nur kurz einige Fakten:
Erstens. Wir haben die Nettokreditaufnahme von 2005 bis 2008 um 83 % zurückgeführt.
Zweitens. Wir haben die Nettoneuverschuldung vom rot-grünen Rekordhoch in Höhe von 6,7 Milliarden € in 2004 auf 1,1 Milliarden € in 2008 gesenkt.
Drittens. Im Jahr 2008 haben wir zudem den besten Haushaltsabschluss seit 1973 erreicht.
Gleichzeitig hat die CDU-geführte Landesregierung im Jahr 2008 Rücklagen in Höhe von 1,5 Milliarden € für Risiken der WestLB und der Finanzmarktkrise sowie zur Abfederung künftiger Versorgungslasten gebildet. Ohne diese Maßnahmen hätten wir das Haushaltsjahr verschuldungsfrei und sogar mit einem Überschuss abschließen können.
Meine Damen und Herren, wir sind verantwortungsvolle Treuhänder der Gelder unserer Bürgerinnen und Bürger. Die von uns getragene Landesregierung wirtschaftet vertrauenswürdig mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, erst recht in der Krise. Auch hier einige Beispiele:
Erstens. Das Vorsichtsprinzip gilt bereits bei der Haushaltsaufstellung, indem Einnahmen von uns konservativ geschätzt werden.
Zweitens. 92 % der disponiblen Steuermehreinnahmen wurden zur Rückführung der Nettoneuverschuldung genutzt.
Drittens. Mehrausgaben in politischen Schwerpunkten wurden durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert.
Dies hat bis heute dazu geführt, dass die Jahresabschlüsse stets besser waren als der jeweils beschlossene Haushaltsplan.
Bei der rot-grünen Vorgängerregierung war das Gegenteil der Fall. Hier wurden die Haushalte auf Sand gebaut, weil die Einnahmen zu hoch und die Ausgaben zu niedrig veranschlagt waren. Die Summe der Abweichungen und Verschlechterungen zwischen Sollzahlen und Istzahlen für die Nettoneuverschuldung hat sich unter rot-grüner Regierungsverantwortung von 2001 bis 2005 – wir haben es nachgerechnet – auf 10,2 Milliarden € addiert. Ich will die Zahlen gerne im Einzelnen nennen, denn sie verdeutlichen das Bild noch viel stärker.
2001: Nettoneuverschuldung im Soll 3,1 Milliarden €, abgeschlossen im Ist mit 5,4 Milliarden €, ein Mehr von 2,3 Milliarden €. 2002: im Soll 3,4 Milliarden €, im Ist 4,1 Milliarden €. 2003 – noch auffälliger –: im Soll 3,8 Milliarden €, im Ist 6,6 Milliarden €. 2004: 5,2 Milliarden € im Soll und 6,7 Milliarden € im Ist. 2005 sahen die Zahlen ähnlich aus: 3,8 Milliarden € im Soll und sage und schreibe 6,7 Milliarden € im Ist.
In unseren Jahren, meine Damen und Herren, von 2006 bis 2009 haben wir bei der Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug um 4,74 Milliarden € besser abgeschnitten als geplant. Auch hier die Zahlen der Jahre, die ich nannte, im Einzelnen:
2006: das Soll bei der Veranschlagung 5,6 Milliarden €, im Ist 3,2 Milliarden €, also ein Minus von 2,4 Milliarden €. 2007: im Soll 3,2 Milliarden €, im Ist 1,9 Milliarden €. 2008: im Soll 1,8 Milliarden €, im Ist 1,1 Milliarden €. Im Jahr 2009 – die Zahlen sind ganz frisch –: 5,98 Milliarden € im Soll und 5,64 Milliarden € im Ist.
Meine Damen und Herren, auch in der Krise hat die Landesregierung – allen voran unser Finanzminister – Augenmaß und Können bewiesen. Wir haben in all den Jahren und auch aktuell – trotz historischen Konjunkturabsturzes; Sie kennen die Zahl: 5 % in Deutschland – die Neuverschuldung deutlich unterhalb der rot-grünen Rekordmarke gehalten. Die rotgrüne Regierung hatte dabei nicht einen derart starken Wirtschaftseinbruch zu verkraften.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. – Die Opposition hat der seriösen Finanzpolitik des Finanzministers bzw. der Landesregierung nichts entgegenzusetzen. Es ist klar, dass Sie dann im Ausschuss für Haushaltskontrolle auch nichts anderes machen konnten, als sich bei der Empfehlung zur Entlastung zu enthalten. Wenn wir ehrlich sind, ist dieses Verhalten für eine Opposition eigentlich eine versteckte Zustimmung. Das ist auch sinnig; denn mit unserer Landesregierung hat ein Paradigmenwechsel eingesetzt, dessen neuer Geist auch in Zukunft zum Wohle unserer Kinder fortgesetzt wird.
Ich bin also gespannt, wie sich die Opposition nach der Enthaltung im Ausschuss und der positiven Finanzpolitik unseres Finanzministers gleich bei der Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsrechnung 2007 verhalten wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann hier und heute im Rahmen der dritten Lesung des Entwurfs des Einheitslastenabrechnungsgesetzes noch einmal das betonen, was ich bereits gestern an dieser Stelle ausgeführt habe.
Mit dem heute zu beschließenden Gesetz zeigt sich die Landesregierung als verlässlicher Partner der Kommunen. Wir bieten eine seriöse Lösung, die dauerhaft Bestand hat und keinen übervorteilt. Das habe ich hier gestern schon in ähnlicher Form vorgetragen.
Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zu den gestrigen Ausführungen von Herrn Körfges. – Herr Körfges, es ist richtig, dass die Belastungen und Herausforderungen für die kommunalen Haushalte erheblich sind. Das wissen wir, denke ich, alle. In dieser Situation tut das Land für seine Kommunen, was es tun kann. So beträgt der Anteil der Leistungen des Landeshaushaltes für die Städte und Gemeinden unseres Landes in diesem Jahr rund 14,5 Milliarden €. Das ist fast ein Fünftel mehr als in 2005, als wir die Regierung in diesem Land übernommen haben. Überdies: 2010 fließt jeder vierte Euro des Landeshaushaltes an die Kommunen. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich.
Noch eine Anmerkung zu den Ausführungen von Herrn Becker zur Niveausprunghypothese von Prof. Lenk. Ich zitiere aus der dazu durchgeführten Anhörung Frau Prof. Färber, die auf Nachfrage meines Kollegen Löttgen, ob sie den Niveausprung dem Grunde nach nicht infrage stelle, sagte – ich zitiere –: „Ich stelle ihn“ – gemeint ist der Niveausprung – „für 1995 natürlich nicht infrage.“ Ich denke, damit ist auch diese Frage geklärt.
Das war es, was ich zu dem Thema heute noch zu sagen habe. Ich darf abschließend feststellen, dass unsere Fraktion der Beschlussempfehlung des Fachausschusses folgen wird. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zu beschließenden Entwurf des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW zeigt sich die Landesregierung erneut als verlässlicher Partner der Kommunen. Wir bieten eine seriöse Lösung, die dauerhaft Bestand hat und niemanden übervorteilt. Die Kommunen erhalten genau das, was ihnen zusteht.
So erkennt das Land für das Jahr 2006 die Bindungswirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Dezember 2007 an. Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbände wurde festgestellt, dass die kommunale Überzahlung der Einheitslasten im Jahr 2006 379 Millionen € beträgt.
Für die zu veranschlagende Höhe der Einheitskosten ab 2007 konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Es bestehen weiterhin deutlich unterschiedliche Positionen, die jeweils auf finanzwissenschaftlichen Gutachten beruhen. Gleichwohl rechnet die Landesregierung entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs auch für diese Jahre die Einheitslasten ab und kommt den Kommunen mit der Zahlung von rund 78 bzw. 140 Millionen € für die Jahre 2007 und 2008 entgegen.
Hierzu haben wir im zuständigen Fachausschuss eine sehr interessante und wissenschaftlich fundierte Anhörung durchgeführt. Dabei bestand unter den Sachverständigen Übereinstimmung, dass sich die Einheitslasten nicht mehr berechnen lassen; allerdings lasse die Finanzwirtschaft eine methodische Annäherung zu.
Herr Prof. Lenk, an dessen Grundthese sich der Gesetzentwurf der Landesregierung orientiert, stützt seine heuristische Annäherung an die Einheitslasten des Landes auf die sogenannte Niveausprunghypothese. Danach ergibt sich eine fortwirkende Niveauverschiebung von 103 € je Einwohner durch die Einbeziehung der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich ab 1995.
Weitere Sachverständige unterstützen diese Vorgehensweise, fiktive Größen – hier entgangene Einnahmen im Länderfinanzausgleich – zu berechnen.
Interessanterweise haben Frau Prof. Färber und auch Herr Prof. Junkernheinrich in ihren Vorträgen den Niveausprung dem Grunde nach nicht infrage gestellt. Sie bezweifelten allerdings, in welcher Höhe er fortwirke.
Prof. Lenk verwies darauf, dass der Gesetzentwurf die Argumentation, ein Teil des Niveausprungs sei nicht auf die deutsche Einheit zurückzuführen, aufgreife und einen Abschlag vom Niveausprung in Höhe von 440 Millionen € vorsehe. Darüber hinaus werde die Niveauverschiebung mit einem Ostfaktor gewichtet.
Als positives Signal haben die kommunalen Spitzenverbände die neue interkommunale Verteilung herausgestellt. Zusätzlich werden durch die gefundene Regelung finanzschwache Kommunen von der Rückzahlung freigestellt.
Zusammenfassend haben die Experten, auch wenn sie zum Teil unterschiedliche Auffassungen vertraten, bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung eine tragfähige und belastbare Lösung zur Finanzierung des Solidarpakts durch die Kommunen bildet.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf hat die externe Bewertung bestanden. Letztlich ist er das Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Für 2006 bis 2008 verzichtet das Land auf 365 Millionen € und leistet zusätzlich 901 Millionen €.
Damit kommt das Land den Kommunen insgesamt um 1,3 Milliarden € entgegen.
Nach Verrechnung der bereits gezahlten Abschläge in Höhe von 650 Millionen € können nun die verbleibenden 251 Millionen € zügig ausgezahlt werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gatter, Sie haben sehr engagiert vorgetragen.
Ich will darauf nicht in allen Einzelheiten erwidern. Der Finanzminister hat eingangs das Passende dazu gesagt. Wir werden Gelegenheit haben, im Haushaltskontrollausschuss die Dinge intensiv aufzubereiten.
Dann werden wir sehen, wer die richtige Position zu welcher Sache vertritt. Ich will, nachdem das von Ihnen sehr engagiert und fast emotional zelebriert worden ist, zur sachlichen Ebene der Haushaltskontrollarbeit zurückkehren.
In Zeiten knapper Ressourcen einerseits und staatlicher Ausgabenprogramme zur Stabilisierung der Wirtschaft andererseits ist es richtig und gut, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen – das betone ich gerade in dieser Stunde sehr – einen Haushaltskontrollausschuss hat.
Die Haushaltskontrolle achtet auf einen sparsamen und effizienten Umgang mit Steuergeldern. In den vergangenen Wahlperioden war dieses leider zulasten der Bürgerinnen und Bürger nicht der Fall. Die unseriöse Finanzpolitik von Rot-Grün machte eine stringentere Finanzkontrolle erforderlicher denn je.
Wir überweisen heute den vorliegenden Jahresbericht in den Haushaltskontrollausschuss. Mit Blick auf manche Passagen des Jahresberichts fällt allerdings auf, dass der Landesrechnungshof offenbar Politik spielen möchte; wir haben das gerade hinreichend erlebt. Dieses Verhalten ist auch aus meiner Sicht – dabei kann ich den Finanzminister vollinhaltlich unterstützen – unangemessen und geht an der Sache vorbei.
Meine Damen und Herren, wir wollen keine Schaufensterpolitik betreiben, sondern seriöse und verantwortungsvolle Fiskalpolitik.
Ach, Herr Groth. – Gerade in Zeiten der Konjunkturkrise, Herr Groth, ist es eine wichtige Botschaft und ein starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, dass die Landesregierung bereits in guten wirtschaftlichen Zeiten effizient mit Steuergeldern umgegangen ist.
In den letzten Jahren hat Nordrhein-Westfalen bei der Geschwindigkeit des Abbaus der Nettoneuverschuldung – das wissen Sie auch – unter den Bundesländern einen neuen Maßstab gesetzt. Durch ihre seriöse Politik des ehrbaren Kaufmanns hat die Koalition der Erneuerung Vertrauen geschaffen, dessen Rendite sich heute auszahlt.
Damit zeigt die Landesregierung, meine Damen und Herren, dass wir in Nordrhein-Westfalen willens sind, die Haushalte auszugleichen und Schulden, die uns die Opposition, also Sie, als vergiftetes Erbe hinterlassen hat, abzubauen.
Dass jedoch in einer historischen Finanzmarkt- und Konjunkturkrise, wie wir sie derzeit erfahren müssen, ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen besonders betroffen ist, liegt auf der Hand.
Im europäischen Vergleich ist unser Bundesland an Bevölkerung und Wirtschaftskraft größer als manche Volkswirtschaften, die an den Rand des Abgrunds geraten sind. Daher ist es aus Sicht der Haushaltskontrolle auch drängender denn je, dass wir uns für neue, strenge Schuldenregeln starkmachen.
An dieser Stelle bin ich vom Landesrechnungshof etwas enttäuscht. Vergeblich habe ich im neuen Jahresbericht ein klares Bekenntnis zur Einführung einer Schuldenbremse gesucht – proklamiert die Präsidentin des Landesrechnungshofes doch neuerdings, die Landesregierung beraten zu wollen.
Aber mich interessiert schon, wie der Landesrechungshof, wenn so vorgegangen wird, zur folgenden Darstellung aus Thüringen steht: „Ein gesetzliches Neuverschuldungsverbot – möglichst mit Verfassungsrang – ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung.“ Wie steht eigentlich unser Landesrechnungshof – das ist die weitere Frage – zur Auffassung des Bundesrechnungshofes, der bereits im Dezember 2008 für eine wirksame grundgesetzliche Schuldenbremse eingetreten war?
Warum positioniert sich der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen nicht so eindeutig zur Schuldenbremse wie in Hessen? Auf der Pressekonferenz sagte der Präsident, Prof. Eibelshäuser, dass das von der Föderalismuskommission II vorgeschlagene Verschuldungsverbot für die Länder bis zum Jahr 2020 noch in weiter Ferne zu liegen scheine, ergänzte allerdings – ich zitiere – :
Im Interesse unserer Kinder und Enkel – Schlagwort „Intergenerative Gerechtigkeit“ – sind alle Initiativen zu begrüßen, die mittel- und langfristig zu einer wirksamen Begrenzung der Staatsverschuldung führen. Dazu gehören auch Überlegungen für eine eigenständige und früher wirkende Schuldengrenze in der Hessischen Verfassung.
In einem dpa-Interview forderte der Präsident des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt, Herr Ralf
Seibicke, vom dortigen Landtag, ein Neuverschuldungsverbot einzuführen. Ich zitiere:
Es muss allerdings ein knüppelhartes Verschuldungsverbot sein. Wenn es Ausnahmeregelungen gibt, muss man die Befürchtung haben, dass es im Haushaltsvollzug wieder aufgeweicht wird.
Vom Landesrechnungshof NRW hört man dagegen in dieser Richtung leider nichts.
Ich frage mich schon – damit komme ich zum Schluss –, warum sich ausgerechnet der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hierbei derart bedeckt hält, wohingegen sich doch die Kolleginnen und Kollegen von Frau Scholle in anderen Bundesländern und beim Bundesrechnungshof klar für eine regelgebundene Schuldenbremse aussprechen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und richtig, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen auch in dieser Wahlperiode einen eigenständigen Haushaltskontrollausschuss eingerichtet hat.
Ich halte es für angemessen, dass wir heute die Ergebnisse aus neun Monaten intensiver Beratungen miteinander debattieren. Von September 2007 bis Juni 2008 hat der Ausschuss für Haushaltskontrolle zu 30 Abschnitten des Jahresberichts 2007 Beschlüsse gefasst – nebenbei bemerkt 18 mit den Stimmen aller vier im Landtag vertretenen Fraktionen.
Für diese weitgehende Einigkeit bedanke ich mich. Ich werte sie zum jetzigen Zeitpunkt auch als Signal, dass es mittlerweile allen im Landtag vertretenen Fraktionen ein Anliegen ist, die Fehler der Vergangenheit nicht mehr wiederholen zu wollen. Mit Spannung sehe ich daher den Beratungen des Jahresberichts 2008 entgegen und frage mich, ob wir diese Einigkeit auch weiterhin pflegen können.
Ich freue mich, dass der sparsame Umgang mit Steuergeldern heute breitere parlamentarische Aufmerksamkeit genießt, als dies noch in der vergangenen Wahlperiode der Fall war. In den vergangenen Wahlperioden war dieses Thema in erster Linie eines der damaligen Opposition.
Seit dem Regierungswechsel im Jahre 2005 ist es auch ein Thema der Regierung. Dem Vernehmen nach sind mittlerweile Fragen des Haushaltsausgleichs und des Schuldenabbaus auch für die
Opposition ein Thema. Das ist erfreulich und zugleich überraschend.
Das letzte Jahr hielt für einen alten Hasen wie mich immer noch Überraschungen parat. Im Rahmen der Debatte habe ich über einen unvorstellbaren Sachverhalt aus alten Zeiten gelernt, dass man niemals davon ausgehen sollte, man hätte schon alles gelesen und gesehen. Mehr als deutlich wurde jedenfalls, dass man sich nicht als Inkubator verfilzter Leuchttürme betätigen sollte. Oder, um es mit den Worten der verehrten Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Scholle, zu sagen: Das tut man nicht!
Was man hingegen tun sollte, meine Damen und Herren: Man sollte den Haushalt konsolidieren, wie es die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen seit dem Regierungswechsel tun. Ich habe jüngst eine Studie der UniCredit zu den Finanzen der deutschen Bundesländer gelesen. Derzeit günstig stellen sich danach die Schuldenentwicklungen dar. Zehn Bundesländer konnten ihre Schulden senken, wobei Nordrhein-Westfalen bei der Geschwindigkeit einen Spitzenplatz einnimmt. Bei einem Vergleich der jeweils ersten Quartale 2007 und 2008 belegt NordrheinWestfalen einen guten zweiten Platz im Feld.
Im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländern nimmt Nordrhein-Westfalen sogar den Spitzenplatz ein, was sich beispielsweise an der Entwicklung des Primärsaldos je Einwohner ablesen lässt. Lag das Primärdefizit in NordrheinWestfalen 2005 noch bei 125 € je Einwohner, konnte durch einen konsequenten Sparkurs 2007 bereits ein Primärüberschuss von 155 € je Einwohner erwirtschaftet werden. Das entspricht einer Verbesserung von 280 € je Einwohner. Die übrigen westdeutschen Flächenländer haben ihren Primärsaldo je Einwohner in derselben Zeit nur um 226 € verbessern können.
Vergegenwärtigt man sich zudem die Zuführung zur Versorgungsrücklage in Höhe von 925 Millionen € im Jahr 2007, ergibt sich für NordrheinWestfalen sogar eine Verbesserung um 332 €. Zutreffend ist in diesem Zusammenhang die Feststellung des Landesrechnungshofs im vorangegangenen Jahresbericht 2006, dass eine ausreichende Vorsorge für die steigenden Pensionslasten in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt wurde.
Diese generationengerechte Vorsorge haben wir in 2007 – ich erwähnte es bereits – nachgeholt. Sie, und dafür erwarte ich die Bestätigung durch den Landesrechnungshof, ist der eigentliche Grund für den Anstieg der Personalausgaben
2007 um die besagten 5,4 %. Ohne diese Maßnahme wären die Personalkosten lediglich um 0,45 % gestiegen.
Nordrhein-Westfalen – meine Damen und Herren, damit komme ich zum Schluss – hat die Konsolidierung des Haushalts trotz höherer Vorbelastungen energischer betrieben als die übrigen westdeutschen Flächenländer. Die genannten Zahlen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind und diesen weitergehen müssen.
Das geht nur mit einer guten Haushaltskontrolle. Deswegen freue ich mich auf weitere anregende Debatten und Beratungen im Haushaltskontrollausschuss. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrem in der vergangenen Woche eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalwahlgesetzes in Nordrhein-Westfalen verfolgen Sie als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einigen Punkten – das muss man zunächst einmal herausstellen, Herr Becker – die gleichen Ziele, die bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten sind, der am 29. März 2007 Gegenstand von Diskussionen in diesem Hause war.
Für das Verfahren wäre es deshalb sicherlich sinnvoller gewesen, hier ergänzende Änderungsanträge – auch zu dem von Ihnen gerade angesprochenen Punkt – vorzulegen, statt einen eigenen und in weiten Teilen identischen Gesetzentwurf parallel in die parlamentarische Debatte einzubringen.
Bitte, Herr Groth.
Ich weiß jetzt nicht, was Herr Leifert im Einzelnen gesagt haben soll. Ich kann Ihnen nur nochmals bestätigen – wenn Sie jetzt darauf hinauswollen –, dass ich das am 29. März dieses Jahres hier Ausgeführte sehr wohl gelesen habe. Insofern möchte ich Ihnen gleich noch einmal unsere Argumente vermitteln.
Lassen Sie mich zunächst die identischen Merkmale herausstellen; damit hatte ich eingangs mei
ner Ausführungen ja schon begonnen. Dort sind wir gar nicht auseinander.
Ich nenne nur ein paar Beispiele: die Reformziele bei der Verkürzung der Sperrfrist für die Ausübung des aktiven Wahlrechts; die Absenkung der Höchstabweichungsgrenze von 33 ⅓ auf 25 %; die erhebliche Reduzierung und Einschränkung der Gründe für die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat; die Installierung des Wahlrechts für Bürgerinnen und Bürger ohne festen Wohnsitz; das Verbot einer Mitgliedschaft in mehreren Wahlorganen.
Trotz dieser angeführten Gemeinsamkeiten – ich habe das Angenehme bewusst vorangestellt – bleiben in wesentlichen Bereichen Unterschiede bestehen – das hat Herr Becker ja gerade schon zum Ausdruck gebracht –, auf die ich im Folgenden eingehen möchte.
Die Grünen fordern in ihrem Entwurf für ein neues Kommunalwahlgesetz, jedem Wahlberechtigten so viele Stimmen zu geben, wie Sitze in den zu wählenden Gemeindevertretungen und Kreistagen zu vergeben sind. Dabei kann der Wähler jedem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Das haben wir gerade schon inhaltlich gehört. Wegen der Kompliziertheit der Begriffe will ich es hier aber noch einmal herausstellen. Der Wähler kann also bis zu drei Stimmen vergeben und damit kumulieren.
Er kann seine Stimmen aber auch Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben, also panaschieren. Auch dieser Punkt wurde schon angeführt.
Des Weiteren kann ein Wahlvorschlag unverändert angenommen werden, indem man sich lediglich für eine Partei entscheidet und diese kennzeichnet.
Durch die Einführung dieser Möglichkeiten der Stimmvergabe wird entgegen der Begründung des Gesetzentwurfes der Grünen aber keinesfalls mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung an den politischen Entscheidungen der zu wählenden Vertretungen geschaffen.
Ich kann hinzufügen: Auch in der Politikwissenschaft ist dieses Verfahren nicht völlig unumstritten. Zur direkten Demokratie gehört nach einschlägiger Expertenmeinung, dass die Initiative vom Bürger ausgelöst und ihm eine Gestaltungs- und Entscheidungsmacht eingeräumt wird. Zu den direkt demokratischen Institutionen gehören Volks- und Bürgerentscheide.
Beim Kumulieren und Panaschieren wird dem Wähler lediglich eine direkte Wahl von Kandidaten in die Kommunalvertretungen suggeriert. Dabei wird vergessen, dass die Regelungen der Ergebnisermittlung letztendlich die Kandidatenvoten der Wähler in Stimmen für Parteien umrechnen. Auf diese Weise wird der Proporz zwischen den Parteien sichergestellt. Die Wähler haben nur eine beschränkte Einflussnahme auf die Auswahl der Kandidaten.
Panaschieren und Kumulieren kann den Einfluss der Parteien bei der Zusammensetzung der Kommunalvertretungen nur bedingt zurückdrängen. Schon ein vorderer Listenplatz sichert einem Kandidaten mehr zusätzliche Stimmen, weil auf ihn von den zu verteilenden Reststimmen mehr entfallen als auf Kandidaten mit hinteren Listenplätzen. – Diese Stimmverteilung ergibt sich aus § 27 Abs. 5 Ihres Gesetzentwurfs.
Den Parteien ist es immer möglich, Kandidaten einen sicheren Sitz zu gewähren, indem sie weniger Kandidaten als vergebene Sitze auf die Wahllisten stellen. Die Reststimmenverwertung – ich habe es gerade schon in anderem Zusammenhang ausgeführt – wirkt sich demzufolge immer zugunsten der Spitzenkandidaten aus.
Bewährte Aufstellungskriterien innerhalb der Parteien – etwa der Proporz in Bezug auf regionale Verteilung oder die Förderung bestimmter Personengruppen wie Frauen oder auch junge Kandidaten – sind nicht mehr gegeben. Derjenige Kandidat profitiert am meisten, der lokale Präsenz aufweist. Der Bewerber muss den Wählern als jemand bekannt sein, der lange im Ort wohnt und sich engagiert. Nach Untersuchungen kann auch derjenige einen positiven Effekt mitnehmen, der sich in Vereinen besonders engagiert. Gewählt wird ferner der Kandidat, dem man Selbstlosigkeit, Einsatz oder andere Attribute für das Wohlergehen seiner Mitmenschen unterstellt.
Jetzt kommt die Einschränkung. Nach diesen Kriterien werden zum Beispiel Ärzte, Polizeibeamte, Lehrer oder auch Handwerker Vorteile gegenüber anderen Mitbewerbern haben.
Wähler legen nach Untersuchungen auch Wert auf Bildung und bevorzugen promovierte Akademiker. Auch wenn der Wähler die Kandidaten nicht näher kennt, wird er den promovierten bevorzugen – aus welchen Gründen auch immer. Diese Untersuchungen haben auch ergeben, dass die Gruppe der Arbeiter und Angestellten demgegenüber schwach abschneidet.
Die dargestellte Fokussierung auf Persönlichkeitsmerkmale der Kandidaten kann in Großstäd
ten mit Hunderten von Bewerbern nicht funktionieren. Am Beispiel der Stadt Düsseldorf will ich dies einmal darstellen. Der dortige Rat hat 82 Mitglieder. Ausgehend von derzeit acht im Rat vertretenen Parteien oder Wählergruppen könnte nach § 13 Abs. 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen der zukünftige Stimmzettel sage und schreibe 1.312 Kandidaten enthalten. Es kann nämlich nach dem Willen der Grünen jeder Wahlvorschlag maximal doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter im Wahlgebiet zu wählen sind. Bei acht Gruppen und 82 Ratssitzen sind das in Düsseldorf, wie ich bereits sagte, 164 mal acht mögliche Einzelkandidaten.
Ein Weiteres: Die Auswertung der letzten Kommunalwahl in Hessen hat in einer 600.000Einwohner-Stadt mit mehr als 600 Bewerbern gezeigt, dass die Wahlbeteiligung deutlich unter 50 % lag und die Möglichkeit von Kumulieren und Panaschieren durch die Wähler nur wenig angenommen wurde. Zusammenfassend ist zu sagen, dass dieses Wahlsystem allenfalls in kleinen überschaubaren Kommunen sinnvoll sein könnte. Für die vielen Großstädte in Nordrhein-Westfalen ist das System daher eher ungeeignet und bringt den Bürgern keinerlei Vorteile.
Diese Überlegungen werden auch durch die Erfahrungen bei der Kommunalwahl in SachsenAnhalt gestützt. Die äußerst niedrige Wahlbeteiligung von rund einem Drittel lässt auf eine Überforderung der Wähler durch das dortige sehr komplizierte Wahlrecht schließen. Hier haben Kumulieren und Panaschieren offensichtlich die Wahlverdrossenheit der Bürger nicht beeinflussen können.
Zudem erstaunt auch im Rückblick auf die gestern in diesem Hause geführte Diskussion, dass sich der Gesetzentwurf der Grünen mit einer unabwendbaren Folge der vorgeschlagenen Wahlrechtsänderung kaum befasst. Ich meine hier den enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten für die Durchführung der Wahl. Diese Kosten sind von den Gemeinden bzw. Kreisen zu tragen und belasten demzufolge zusätzlich die kommunalen Haushalte. Wie von den Grünen selbst in ihrer Begründung ausgeführt, dürften sich die Kosten in etwa verdoppeln. Das ist – so meine ich, und so meint meine Fraktion – dem Bürger nicht zu vermitteln.
Schließlich wird bei der komplizierten Auszählung der abgegebenen Stimmen das Wahlergebnis in größeren Städten lange auf sich warten lassen. Die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer werden sich dieser Tortur allenfalls einmal unterziehen und für
zukünftige Wahlen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Abgesehen davon wird es den meisten Wahlhelfern auch aus beruflichen Gründen nicht möglich sein, über den Abend des Wahlsonntags hinaus, etwa am Montag, noch für die Stimmenauszählung bereitzustehen.
Ferner fehlt gegenüber dem Entwurf der Landesregierung eine wesentliche Änderung, nämlich der Wegfall des Stichentscheides für die Bürgermeisterwahl nach § 46 c Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz. Danach ist der Bewerber gewählt, der in einem Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Dies entspricht der Regelung für die Bewerber im Wahlbezirk.
Für die Abschaffung der Stichwahl spricht einiges, zum einen die Reduzierung der Anzahl der Wahlen. Dies ist im Hinblick auf die Wahlmüdigkeit vieler Bürger von nicht unerheblicher Bedeutung.
Weiterhin hat ja bereits Herr Minister Dr. Wolf in der letzten Plenardebatte die Argumente vorgetragen, die für die Abschaffung der Stichwahl sprechen. Sämtliche Mandate bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen können bereits jetzt mit einfacher Stimmenmehrheit gewonnen werden.
Das als Schreckgespenst an die Wand gemalte Bild, dass das ganze Land von Bürgermeistern besetzt wird, die mit geringen Prozentzahlen die relative Mehrheit errungen haben, ist abwegig. Bei den letzten Kommunalwahlen im Jahre 2004 – das sei deutlich gesagt – war nur in einem Viertel der Fälle ein Stichentscheid erforderlich, sodass 75 % aller Bürgermeister und Landräte mit absoluter Mehrheit aus dem ersten Wahlgang hervorgegangen sind.
Zudem zeigt die praktische Erfahrung, dass die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen um 10 bis 15 Prozentpunkte unter der des ersten Wahlgangs liegt. Damit konnte es bisher zu dem durchaus fragwürdigen Ergebnis kommen, dass der Sieger der Stichwahl zwar die absolute Mehrheit, aber weniger Stimmen als der Gewinner der relativen Mehrheit im ersten Wahlgang errungen hat.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eine weitere und ebenso bedeutsame Änderung eingehen, die ebenfalls nur im Gesetzentwurf der Landesregierung zu finden ist, nämlich die Neugestaltung
des Sitzberechnungsverfahrens. Das Divisorverfahren mit Standardrundung führt anerkanntermaßen zu einer noch besser austarierten Verteilung der Sitze. Es ist damit dem Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer, bei dem es der Entwurf der Grünen belassen will, eindeutig überlegen.
Zusammenfassend vermag ich nach alledem in dem Gesetzentwurf der Grünen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung keine Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erkennen. Insofern wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf nicht annehmen. Der Überweisung an die Fachausschüsse stimmen wir zu. – Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem zu diesem Thema schon so viele gesprochen haben, ist es schwierig, noch etwas oben draufzusetzen.
Trotzdem will ich die Gedanken, die ich mir zu diesem Thema im Vorfeld gemacht habe, die sich insbesondere auf die kommunale Sicht erstrecken, an dieser Stelle anbringen.
Herr Kress ist schon auf das Bündel von Maßnahmen eingegangen, die die Landesregierung umgesetzt hat. Herr Minister Uhlenberg hat gerade noch einmal sehr umfassend und nachvollziehbar dargestellt, was im Einzelnen im letzten Jahr gerade von dieser neuen Regierung getan worden ist. Ich denke, die Ergebnisse können sich sehen lassen.
Lassen Sie mich, Herr Remmel, zu Ihrem Antrag Folgendes sagen: Ich habe ihn sehr intensiv gelesen. Es ist schon sehr mühsam, ihn zu lesen, wie das gerade auch schon gesagt worden ist. Gut, bei solch komplexen Sachverhalten mag das vielleicht nicht anders gehen und auch nötig sein. Aber wenn ich diesen Antrag vergleiche mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Aussagen in der Literatur und der Fachwelt und auch mit dem, was die jetzige Landesregierung erreicht hat, muss ich feststellen, dass es nicht viel Neues gibt.
Ich kann nur konstatieren, dass Sie mit diesem Antrag suggerieren wollen, in der Umweltpolitik sei im Bereich der Feinstaubbelastung nichts getan worden. Ich bin da vollkommen anderer Meinung, insbesondere nach den gerade von Herrn Minister Uhlenberg vorgetragenen Argumenten und den Maßnahmen, die wir hier im Land durchgeführt haben. Insofern kann man zu Ihrem Antrag nur feststellen, dass das, was Sie hier vorgebracht haben, einfach ins Leere geht.
Aber, Sie erkennen auch an – das haben wir ebenfalls zur Kenntnis genommen –, dass wir in unserem Koalitionsvertrag richtige Aussagen zur Feinstaubproblematik getroffen haben und dass wir als Land die Kommunen in ihren Bemühungen zur Reduzierung des Feinstaubs vorbehaltlos unterstützen. Insoweit können wir auch hier keine vorwerfbaren Versäumnisse der Landesregierung feststellen. Sie wiederholen nur von uns längst ergriffene Initiativen.
Man kann nur resümieren: Nordrhein-Westfalen ist, soweit es in seinen Möglichkeiten steht, sei
nen gesetzlichen Verpflichtungen in dieser Richtung nachgekommen.
Die EU-Rahmenrichtlinie geht von einer gebietsbezogenen Luftreinhaltung aus. Das hat zur Folge, dass bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität alle maßgeblichen Verursacher einen Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten haben. Als Verursacher – auch das kam gerade schon zur Sprache – sind hier Industrie, Gewerbe, auch Landwirtschaft – das konnten wir eben nicht mehr zu Ende hören –, Haushalte, aber hauptsächlich der Straßenverkehr zu nennen.
Für das gesamte Landesgebiet wird die verkehrsbedingte Feinstaubbelastung mithilfe von Screeningverfahren ermittelt. In hoch belasteten Gebieten werden Luftreinhalte- beziehungsweise Aktionspläne erstellt.
Luftreinhaltepläne, so wissen wir, sind für die Luftschadstoffe zu erstellen, bei denen die gemessenen Tages- beziehungsweise Jahresmittelwerte über den vorgegebenen Grenzwerten liegen.
Demgegenüber beschreiben Aktionspläne kurzfristig zu ergreifende temporäre Maßnahmen. Dies können verkehrslenkende Maßnahmen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Eingriffe in den Verkehr sein. Es sollen auf diese Art und Weise Grenzüberschreitungen vermieden beziehungsweise die Überschreitungsdauer reduziert werden.
Bereits in der Vergangenheit sind die Städte in unserem Lande bei der Aufstellung entsprechender Pläne von Landesseite unterstützt worden. Inzwischen sind – Herr Minister Uhlenberg hat es gerade schon ausgeführt – mehr als 20 Luftreinhalte- und Aktionspläne in zurzeit 16 Städten NordrheinWestfalens aufgestellt. Insofern ist auch Ihre dahin gehende Aufforderung an die Landesregierung überflüssig. Hier wird nur gefordert – ich habe es eingangs schon einmal gesagt –, was das Land bereits geleistet hat und auch künftig verstärkt leisten wird. Die Erfolge, so meine ich, sprechen hier für sich.
Im soeben verabschiedeten Haushaltsplan für 2006 sind für die Erstellung und Umsetzung der Maßnahmepläne sowie für Entwicklungsaufgaben 2 Millionen € bereitgestellt worden. Damit unterstützt die Landesregierung die Städte auch finanziell bei ihrer schwierigen Aufgabenstellung. Zudem steht das Landesumweltamt den Kommunen fachlich begleitend zur Seite.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Ursachen der Emissionsüberschreitungen vielfältige
Hintergründe haben. Auf der einen Seite können Grenzwerte in Ballungsräumen eingehalten werden, auf der anderen Seite sind Maßnahmen wegen der hohen Hintergrundbelastungen begrenzt. Der Nutzfahrzeugverkehr kann gebietsweise beschränkt und die Verkehrsleitsysteme und Logistikkonzepte können eingeschränkt werden. Der ÖPNV kann ausgebaut werden. Das Emissionsverhalten der Busse kann verbessert werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen in einzelnen Straßen möglich. Der LKW-Verkehr kann umgeleitet werden. Insgesamt kann der Kraftverkehr durch verkehrslenkende Maßnahmen optimiert werden.
Hierbei allerdings ist zu bedenken, meine Damen und Herren, dass sich die gerade angesprochenen Maßnahmen wiederum kontraproduktiv in anderen Gebietsräumen auswirken können. Aus diesem Grunde ist eine regionale und überregionale Koordination und Zusammenarbeit unerlässlich. Dies ist durch eine vom Umweltministerium eingesetzte Steuerungsgruppe – Herr Minister Uhlenberg hat sie eben angesprochen – gewährleistet, der unter anderem, und das betone ich gerade aus kommunaler Sicht, auch der Regionalverband Ruhrgebiet und der Städtetag NRW angehören.
Herr Präsident, ich komme zum Ende. – Wir werden die Kommunen, die nur begrenzte Regelungsmöglichkeiten haben, bei der Lösung der Fragen nicht im Stich lassen. Durch unsere Umweltpolitik erhalten sie die Unterstützung, die sie benötigen, um die gesundheitsbezogenen Grenzwerte dauerhaft einhalten zu können. Insbesondere gilt das für das Ruhrgebiet.
Lassen Sie mich von dieser Stelle aus noch einen ausdrücklichen Dank an die Kommunen für das bisherige kooperative Verhalten aussprechen. Wir können über das Thema in den Fachausschüssen gern weiter diskutieren. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Anfang Juli hat der Landesrechnungshof dem Landtag den Jahresbericht 2005 vorgelegt. Darin enthalten sind die Ergebnisse der Prüfungen im Geschäftsjahr 2004.
Nicht neu ist die Feststellung des Landesrechnungshofes, dass sich der Haushalt des Landes in einer äußerst angespannten Situation befindet. Zum 31. Dezember 2004 betrug die Gesamtverschuldung des Landes knapp 106 Milliarden €. Der Schuldenstand hat damit ein Ausmaß erreicht, das dem Volumen von mehr als zwei Haushaltsjahren entspricht.
Die Nettokreditaufnahme erreichte im vergangenen Jahr mit etwa 7 Milliarden € einen neuen Höchststand. Die Zinsausgaben lagen bei rund 4,6 Milliarden €.
Bezogen auf den Gesamthaushalt in Höhe von knapp 48 Milliarden € heißt das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr fast jeden zehnten Euro für Zinsen aufgewandt hat. Das Land hat kaum noch finanziellen Gestaltungsspielraum.
Ein Ziel der neuen Landesregierung aus CDU und FDP ist vor diesem Hintergrund die Reduktion der Nettoneuverschuldung und die nachhaltige Rückführung des Ausgabenanstiegs.
Der jüngste Bericht des Landesrechnungshofes, Frau Präsidentin Scholle, hat wieder deutlich gemacht, wie wichtig parlamentarische Kontrolle ist. Aus diesem Grunde hat sich die CDU-Fraktion auch für den Erhalt des Haushaltskontrollausschusses eingesetzt, um in diesem Gremium Prüfungsergebnisse und Vorschläge des Landesrechnungshofes umfassend zu diskutieren.
Große Konsolidierungsanstrengungen sind also notwendig, wenn der kaum noch vorhandene finanzielle Gestaltungsspielraum nicht gänzlich verloren gehen soll, wie unser Ministerpräsident in seiner heutigen Regierungserklärung bekräftigt hat und wie wir es auch gerade noch einmal aus dem Munde unseres Finanzministers haben hören können. Dieses Ziel werden wir nicht erreichen, wenn wir nicht alle Opfer bringen.
Die CDU und mit ihr der Koalitionspartner FDP fühlt sich der Aufgabe verpflichtet, den nachfolgenden Generationen eine Chance eigenverantwortlicher Gestaltung zu geben. Die Konsolidierung dient deshalb einem ausgeglichenen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung und einem Abbau des Schuldenbergs. In diesem Bemühen und Ziel, Frau Scholle, stimmen wir mit dem Landesrechnungshof überein.
Um die Haushaltsplanung des Landes wieder auf verlässliche Grundlagen zu stellen, werden wir bei der Aufstellung des Haushaltes nicht mehr von zu optimistischen Annahmen über Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen ausgehen, sondern realistisch kalkulieren. Denn wohin rot-grüne Wunschvorstellungen führen, das haben wir in Nordrhein-Westfalen und im Bund seit 1995 beziehungsweise seit 1998 Jahr für Jahr erlebt.
Um den Haushalt des Landes zu sanieren, brauchen wir Wachstum, und Wachstum braucht Freiheit. Nur wenn wir die soziale Marktwirtschaft beleben, können die Menschen ihre Stärken zum Wohle aller entfalten. Dafür müssen wir aber zunächst einige Dinge, die aus dem Lot geraten sind, wieder geraderücken. Der Haushaltskontrollausschuss, meine Damen und Herren, wird hierzu seinen Beitrag leisten und die Arbeit des Landesrechnungshofes offen, kritisch und konstruktiv begleiten.
Die CDU-Fraktion stimmt der Überweisung des Jahresberichtes 2004 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zu. - Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.