Die SPD lässt sich von den Linken immer weiter treiben und ist nicht mehr standfest bei den eigenen Positionen, die sie über Jahre vertreten hat.
Dass bei einem starren Renteneintritt mit 67 Jahren tatsächlich Härten entstehen, die es zu mildern gilt, da sind wir doch bei Ihnen. Ein großer Teil der Menschen kann oder will eben nicht so lange arbeiten. Hinzu kommt die Tatsache, dass ohnehin nur 28 % der über 60-Jährigen erwerbstätig sind. Schon deshalb empfinden viele Bürger die Anhebung des Renteneintrittsalters als verkappte Rentenkürzung.
Es ist noch bedauerlicher, dass Sie ernsthaft glauben, diesen Ungerechtigkeiten mit diesem Griff in die arbeitsmarktpolitische Mottenkiste beizukommen. Ihre Vorschläge sind nichts anderes als ein neuer Aufguss der Frühverrentungspraxis, die über viele Jahre dazu beigetragen hat, dass ältere Arbeitnehmer sukzessive aus dem Arbeitsleben hinausgedrängt wurden.
Schon alleine vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkräftemangels in zahlreichen Branchen, der sich weiter verstärken wird, zeigt sich die Kurzsichtigkeit einer solchen Politik. Es wird also seinen Grund haben, warum das Auslaufen der Altersteilzeit bis 2009 Bestandteil des Koalitionsvertrages der Bundesregierung ist.
Hinzu kommt, dass die Frühverrentung dem Vorurteil gegenüber der Lern- und Leistungsfähigkeit von älteren Mitarbeitern Vorschub geleistet hat.
Aus Sicht der FDP brauchen wir die Erfahrung der Älteren in der Arbeitswelt dringend. Diese Botschaft kommt allmählich auch wieder bei den Betrieben an. Aber ein echter Mentalitätswechsel ist eben noch lange nicht in Sicht. Als Beleg dafür mag die Tatsache gelten, dass bislang erst jeder fünfte Betrieb in der Gesundheitsfürsorge und -vorsorge der Mitarbeiter engagiert ist.
Die FDP hat aus diesem Grund Vorschläge unterbreitet, deren Ziel es ist, ältere Mitarbeiter, wenn sie es wünschen, möglichst lange im Betrieb zu halten und ihnen zugleich einen flexiblen Renteneintritt zu ermöglichen, und zwar bereits ab dem 60. Lebensjahr. Dies soll aber nicht, wie die SPD beabsichtigt, über die Subventionierung mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit geschehen. Nach unserer Auffassung soll der flexible Renteneintritt dann möglich sein, wenn die Summe der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgeansprüche sowie anderer Einkünfte der Versicherten ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über dem Grundsicherungsniveau liegt.
Außerdem machen wir uns für eine Aufhebung der Zuverdienstgrenzen stark. Gerade weil das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden
Jahren weiter sinken wird, wird der Zuverdienst neben dem Rentenbezug eine größere Rolle spielen. Für diesen Zuverdienst sollen nach unseren Vorstellungen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen, was auch für Betriebe ein gutes Argument ist, ältere Mitarbeiter einzustellen.
Den Antrag der SPD-Fraktion lehnen wir aus den genannten Gründen ab. Er ist für die Integration Älterer ins Arbeitsleben kontraproduktiv. Der Entschließungsantrag der Grünen ist sicher im Ansatz brauchbarer – das gilt auch hinsichtlich der Kritik an der Verwendung von Geldern der Bundesagentur –, aber er stellt in den Details auch keinen Durchbruch dar, weil die Forderungen zu bürokratisch und kleinteilig sind.
Ich bin auch gerade am Ende meiner Rede angekommen, Herr Präsident. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Für Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Steffens das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schmeltzer, Sie haben eben gefragt, warum wir diesen Entschließungsantrag zu Ihrem Eilantrag gestellt haben. Wir haben ihn gestellt, weil wir mit den Forderungen in Ihrem Antrag in der verkürzten Weise, wie sie darin enthalten sind, nicht übereinstimmen. Ich gehe gleich darauf ein, für welche Punkte das gilt. Wir stimmen also so mit Ihnen nicht überein.
Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag formuliert, der einen wesentlichen inhaltlichen Unterschied zu Ihrem Antrag aufweist, der aber auch darüber hinausgeht, weil ich glaube, dass man das Thema Altersteilzeit nicht verkürzen kann auf die Fragen „Zuschuss der BA“ und „staatliche Subventionierung“. Ich glaube vielmehr, dass wir das sehr viel breiter diskutieren müssen. Aus diesen dargestellten Gründen haben wir diesen Entschließungsantrag vorgelegt.
Ich will aber auf die Ausgangslage, über die wir reden, zu sprechen kommen. Aus Sicht der betroffenen Beschäftigten ist es völlig verständlich, wenn diese sagen, sie wollten früh in Teilzeit oder früher in Rente gehen. Gerade vor dem Hintergrund der Erhöhung des Renteneintrittsalters
werden wir diese Debatte zunehmend bekommen, weil viele Beschäftigte unter den gegebenen Arbeitsmarktbedingungen überhaupt nicht das Renteneintrittsalter erreichen können.
Es stellt sich aber die Frage, was sind im Sinne der Beschäftigten brauchbare oder gute Lösungen. Dabei wiederum geht es darum, wie man den flexibleren Übergang besser gestalten kann. Unter flexiblerem Übergang in die Rente verstehen wir natürlich nicht die Blocklösung, bei der man eine Zeit lang voll arbeitet und dann entsprechende Jahre früher in Rente geht. Die Übergänge müssen viel mehr besser gestaltet werden. Die Menschen müssen auch im Sinne des Gesundheitsschutzes gleitende Übergänge angeboten werden.
Andererseits ist es für die Fälle, in denen es für die Betroffenen sinnvoll ist, früher in Rente zu gehen, richtig, wenn diese Blocklösung bestehen bleibt und steuerlich weiter anders behandelt wird als das Einkommen, indem das, was an Beitrag aufgestockt wird, steuer- und sozialabgabenfrei ist. Das ist so, und das wird so bleiben.
Der Dreh- und Angelpunkt unseres Dissenses, betrifft die Subvention durch die BA. Hier müssen wir herausfinden, was Sie eigentlich wollen. Bisher kann ein Unternehmen einfach einen Antrag stellen und kundtun, mit den Beschäftigten eine Altersteilzeitregelung praktizieren zu wollen. Dann bekommt er die Zuschüsse. Es wird nicht kontrolliert, ob der Arbeitsplatz hinterher wirklich einem Erwerbslosen oder einem Auszubildenden zur Verfügung gestellt wird.
Wenn wir uns ansehen, wer das nutzt, stellen wir fest: 90 % nehmen Blocklösungen in Anspruch, und es sind überwiegend Großbetriebe, die das nutzen, um darüber Personalabbau zu betreiben. Das aber finde ich falsch,
dass wir mit den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit großen Unternehmen den Personalabbau subventionieren. Wenn es ein Instrument wäre, mit dem wir Erwerbslose in den Arbeitsmarkt holen, wenn es ein Instrument wäre, mit dem wir nicht den Personalabbau, sondern den Personalerhalt oder den -aufbau finanzieren, hätte ich kein Problem mit dem Instrument.
chen mehr. Wir brauchen eine Weiterentwicklung von Instrumenten, und wir brauchen etwas, bei dem nicht unter dem Deckmäntelchen der guten Tat für die Beschäftigten der Personalabbau mit BA-Mitteln subventioniert wird.
Wenn wir uns die Summe anschauen, sind es im Moment 1,5 Milliarden €, die an Finanzierungen hineinfließen. Insgesamt sind bundesweit 400.000 Menschen in Altersteilzeit. Davon bekommt nur ein Drittel die Zuschüsse. Das heißt, für 133.000 Beschäftigte zahlt die BA 1,5 Milliarden € an Zuschüssen – bei gleichzeitigem Personalabbau. Das kann es nicht sein. Diese Mittel können wir besser in den Arbeitsmarkt – auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen – investieren.
Der letzte Punkt geht an die Adresse der Landesregierung und an die des Ministers. Herr Minister Laumann, Sie sagen immer, Sie wollen, dass die älteren Menschen im Arbeitsmarkt integriert bleiben, dass ihre Arbeitsfähigkeit erhalten wird. – Das Instrument Altersteilzeit wird auch von der Landesregierung genutzt, bei der die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht unbedingt an erster Stelle steht.
Es ist ein Instrument, bei dem ich noch nicht gehört habe, welche Angebote, welche Weiterentwicklungen, welche Initiativen aus NordrheinWestfalen kommen. Ich habe auch noch nicht gehört, wie man dieses Instrument positiv nutzen könnte: Was machen wir mit den BA-Mitteln? In welcher Form helfen wir den Menschen, damit sie gerade bei der Verlängerung der Arbeitszeit, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig sind, früher in Rente gehen können, ohne dass sie dann in die Sozialhilfe fallen? Dazu habe ich von Ihnen noch nichts gehört. Das ist ein bisschen dünn. Ich würde mir wünschen, dass vonseiten der Landesregierung noch etwas kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns alle einig: Wir brauchen keine neue Offensive für Altersteilzeit, sondern Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt und eine Form der Arbeit, damit die Menschen auch älterwerdend in unserer Wirtschaft beschäftigt bleiben.
Wir alle wissen, dass wir es der Wirtschaft in den vergangenen zehn Jahren sehr leicht gemacht haben, ältere Arbeitnehmer zu entlassen. Dies ist vom Staat in großem Umfang gefördert worden. Die Aufstockungen der Arbeitgeber waren steuerlich begünstigt – das bleibt auch so –, und die Bundesagentur für Arbeit hat unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu 20 % erbracht.
Wir haben Gott sei Dank in den letzten Jahren erreicht, dass die Beschäftigungsquote der über 50Jährigen in diesem Land zugenommen hat. Wir haben eine erfreuliche Entwicklung bei den Tarifverträgen. Tarifvertragsparteien machen sich zunehmend Gedanken darüber, wie man flexiblere Übergänge in den Ruhestand organisieren kann. Als ein Beispiel möchte ich die Tarifpartner der Chemie nennen, die einen Fonds haben, in den ab dem Jahre 2010 300 € pro Beschäftigten eingezahlt werden, um die Probleme in einer Branche – ohne die Mittel der BA – zu lösen.
Deswegen muss man dem Antrag der SPD heute die rote Karte zeigen. Er ist nicht mehr auf dem Stand der Zeit. Denn selbst die tariflichen Entwicklungen haben diesen Antrag schlicht und ergreifend überholt. Was daran eilbedürftig ist, habe ich erst recht nicht begriffen.
Denn die Wahrheit ist, dass in Deutschland von über 400.000 Arbeitnehmern, die zurzeit in Altersteilzeit sind, nur gut 100.000 über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Bei 300.000 findet also keine Förderung durch die BA statt. Das ist wohl der schlagende Beweis, dass die Branchen sehr wohl Lösungen finden, dies ohne Hilfe der Bundesagentur für Arbeit zu bewerkstelligen.
Es ist auch nicht in Ordnung, wenn mit Beitragsmitteln von 26 Millionen Mitgliedern der Arbeitslosenversicherung nur gut 100.000 von einem Instrument profitieren.
Stattdessen brauchen wir tarifliche Bemühungen, eine Veränderung im Rentenrecht, damit Teilrenten mithelfen, eine tarifliche Lösung möglich zu machen.
Vor allen Dingen brauchen wir mehr Mittel für Aus- und Weiterbildung statt Vorruhestand. Genau in diesem Punkt ist das Land NordrheinWestfalen in Deutschland ein Vorbild. Wir haben mit der Einführung des Bildungsschecks eine Chance eröffnet – bis jetzt haben 150.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon Gebrauch
gemacht –, sich beruflich weiterzubilden und somit durch lebenslanges Lernen auf der Höhe der Zeit zu bleiben, um dem Arbeitsmarkt auch mit zunehmendem Alter zur Verfügung stehen zu können.
Auch die SPD in Nordrhein-Westfalen muss begreifen: Die Zeiten von Vorruhestandsregelungen in Deutschland müssen zu Ende gehen. Sie gehen zu Ende. Wir brauchen die Menschen länger im Erwerbsleben – auch wegen des Facharbeitermangels. Es kann nicht sein, dass immer mehr darüber geredet wird, die Grenzen für Zuwanderung zu öffnen, aber gleichzeitig neue Vorruhestandsmodelle anvisiert werden.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wie sieht das mit den Lehrern in Nordrhein-Westfalen aus? Bilden die eine Ausnahme?)
Frau Steffens, wenn Sie fragen, was wir mit den eingesparten Beitragsmitteln machen, sage ich Ihnen: Das Beste ist, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag entsprechend abzusenken. Das Geld ist am Besten beim Beitragszahler aufgehoben und nicht in neuen Programmen. – Schönen Dank.