Protokoll der Sitzung vom 20.06.2008

In Bezug auf die Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Energiesparen gibt es schon deutliche Schritte, mit denen die Landesregierung dies zeigt. Das diesjährige Raumförderungsprogramm legt einen verstärkten Schwerpunkt auf den Klimaschutz im Wohnungsbau. Ein Klimabonus in Höhe von 15.000 € wurde eingeführt. Damit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Verbesserung der Klimaeffizienz im Wohnungsbau ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern eben auch für die Geldbörsen der Mieter, die dann von den sinkenden Energiekosten profitieren können.

Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Danke schön.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Herr Witzel! – Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen noch Wortmeldungen der Kollegin Steffens, des Kollegen Sagel und des Herrn Minister Laumann vor. Wenn die Landesregierung jetzt das Wort wünscht, dann hat sie es selbstverständlich.

(Minister Karl-Josef Laumann: Erst die Ab- geordneten!)

Frau Kollegin Steffens.

Ich habe mich eigentlich für eine zweite Runde gemeldet, aber wenn das so nicht angekommen ist, dann rede ich auch gerne jetzt. Ich wollte mich nämlich

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Echauffieren!)

im Wesentlichen auf das beziehen, was der Kollege Brakelmann und der Kollege Romberg gesagt haben. In diesem Antrag geht es darum, dass es Menschen in diesem Land gibt – das bestätigen uns ständig Gerichtsurteile –, bei denen Recht und Gesetz nicht eingehalten werden und die die Einhaltung von Recht und Gesetz bei Ge

richt einklagen müssen. Und sie bekommen Recht. Das einzige, was wir wollen, ist, dass der Minister hingeht und sich in diesen Kommunen entsprechend seiner Aufsichtspflicht darum kümmert, dass in diesen Kommunen Recht und Gesetz eingehalten werden

(Beifall von den GRÜNEN)

und dass nicht jede und jeder Betroffene wieder zum Gericht laufen und dort Klage einreichen muss.

(Beifall von den GRÜNEN – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Das steht aber nicht Ihrem An- trag, Frau Kollegin!)

Da ist es zynisch, dass Sie sich hinstellen und sagen, dass diejenigen Menschen, die wenig verdienen und die in Anbetracht der gestiegenen Heizkosten vielleicht nur wenig Geld haben, gar nichts haben sollen. Sie sollen den Strom und die Heizung abdrehen und

(Ralf Witzel [FDP]: Das sagt doch niemand! – Weitere Zurufe von CDU und FDP)

sie sollen letztendlich die Kosten, deren Erstattung ihnen per Gesetz zusteht, nicht zurückgezahlt bekommen. Das ist zynisch an der Stelle, und das ist meines Erachtens auch vollkommen unmöglich, weil es Recht und Gesetz ist. Recht und Gesetz stehen den Menschen zu und sollen eingehalten werden. Darauf muss der Minister achten.

(Beifall von den GRÜNEN – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Barbara, das steht aber nicht in deinem Antrag! – Zurufe von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächster Redner hat der fraktionslose Kollege Sagel das Wort. Bitte schön, Herr Sagel.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Hartz IV ist Armut per Gesetz. Die Hartz-Gesetze müssen weg.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: SGB II heißt das!)

Das ist allerdings allein die Position der Linken, die ich hier vertrete. Die Grünen in NRW basteln etwas an den Hartz-Gesetzen herum. Das Problem ist nur, dass die Grünen in Berlin nicht bereit sind, von den Hartz-Gesetzen, die sie wie auch SPD, CDU/CSU und FDP im Bundestag und Bundesrat mit verabschiedet haben, Abstand zu nehmen.

Wir erleben die völlig problematischen Auswirkungen bei diesen Gesetzen: viel zu niedrige Regelsätze. Die Regelsätze sind seit Einführung des Gesetzes Anfang 2005 erst ein einziges Mal um 2 € erhöht worden. Es wurde nicht am tatsächlichen Bedarf der Menschen entwickelt, sondern am Sozialbudget des Haushalts. Hartz IV bedeutet für Betroffene Armut – liegen die Regelsätze plus Unterkunftskosten doch unterhalb der offiziellen Armutsgrenze in Deutschland.

Von den skandalös niedrigen Regelsätzen für Kinder – selbst Minister Laumann kann nicht begründen und rechtfertigen, warum man Kindern 60 % und Jugendlichen 80 % des Regelsatzes zugesteht – kann ein Kind weder ausreichend noch gesund ernährt werden noch kann es an allen schulischen Aktivitäten teilnehmen, von Kinderkultur in der Freizeit ganz zu schweigen.

Dann die Zwangsarbeitgelegenheiten, Ein-EuroJobs genannt, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen, die Zwangsumzüge von Menschen, die ihre angestammten Wohnquartiere verlassen und ihre dortigen Sozialkontakte aufgeben müssen, und so weiter. Die Liste ist unendlich lang.

Leider kommt von der SPD, die den Arbeitsminister auf Bundesebene stellt, nichts in dieser Richtung. Es ist eine Menge zu tun, aber Sie tun es nicht.

Bundesweit tragen laut einem Bericht der BA knapp 13 % der SGB-II-Empfängerinnen Unterkunftskosten aus ihren Regelsätzen. Heizkosten werden nur bei 45 % aller Bedarfsgemeinschaften in tatsächlicher Höhe übernommen, fast 55 % müssen zuschießen. Und wie reagiert die Politik auf diese konkrete hausgemachte Notlage zurzeit? – Gar nicht, und zwar weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Stattdessen sind leider, wie so oft, die Sozialgerichte gefordert. Das ist die Realität. Sie sind nicht bereit, das zu ändern.

Ich bin sehr gespannt, was noch der Minister zu sagen hat. Ich behalte mir noch ein bisschen Redezeit vor. – Danke.

Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren!

(Unruhe – Günter Garbrecht [SPD]: Herr Mi- nister, warten Sie, bis sich auch die Kollegin Steffens beruhigt hat!)

Zunächst einmal ist es ja völlig unstreitig, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung laut SGB II in einer angemessenen Höhe von den kommunalen Gebietskörperschaften zu tragen sind und der Bund sich an diesen Kosten nur zu einem kleineren Teil, nämlich zu 28,6 %, beteiligt.

Auch ist klar: Wenn der Bundesgesetzgeber in ein Gesetz schreibt, dass die tatsächlichen Kosten für Heizung in einem angemessenen Umfang übernommen werden müssen, hat man es zunächst einmal mit einem unbestimmten Rechtsbegriff zu tun, den der Bundesgesetzgeber nun einmal damals so gewählt hat. Er hat ihn deswegen so gewählt, weil er natürlich wollte, dass auch diejenigen Menschen, die von SGB-II-Leistungen leben, ganz normal, wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch, mit den Kosten für Energie umgehen, wie auch wir das tun. Er wollte also nicht, dass man sagt: Egal, was ich an Heizkosten oder an Warmwasserkosten verursache, ob das im Schnitt mit vergleichbaren Haushalten liegt oder nicht, es wird grundsätzlich vom Staat bezahlt. Dann könnte natürlich auch die Temperatur in einem Zimmer über ein geöffnetes Fenster geregelt werden. So verfährt aber von uns auch niemand.

Ich war damals dabei: Der Bundesgesetzgeber hat seinerzeit den Begriff der Angemessenheit deshalb gewählt, weil er davon ausging, dass, sollte es Ausuferungen geben, eine Möglichkeit zum Einschreiten zur Verfügung stehen müsse. Schließlich geht es um kommunales Geld. Für jeden Euro, den man dort hineinsteckt, kann man zum Beispiel eine Übermittagsbetreuung in einer Schule oder einem Kindergarten organisieren.

(Beifall von CDU und FDP)

Öffentliche Ressourcen sind nun einmal begrenzt.

Allerdings hat der Gesetzgeber auch entschieden, dass – und das werde ich im Land durchsetzen – eine generelle Pauschalisierung auch nicht in Betracht kommt.

Denn der Winter etwa im Sauerland verursacht andere Kosten als zwischen Köln und Bonn, wo der Frühling etwas eher anfängt. Und vom Energieverbrauch her gibt es Unterschiede zwischen alten Wohnungen und neuen Wohnungen. Nicht zuletzt produzieren unterschiedliche Heizungen – je nachdem, ob sie mit Gas, Öl oder Kohle betrieben werden – unterschiedliche Kosten.

Deshalb ist eine Pauschalisierung generell nicht möglich, die Gesetzeslage sieht so etwas nicht

vor, und der Gesetzgeber will es auch nicht. Deswegen können kommunale Gebietskörperschaften nicht generell pauschalieren, sondern müssen sich den jeweiligen Einzelfall anschauen.

Dass in dem Bereich Klagen vorliegen, trifft zu. Wir haben oft darüber gesprochen, dass das SGB II ein viel beklagtes Gesetz ist. Leider Gottes haben 45 % aller Bescheide, die im Zusammenhang mit dem SGB II beklagt werden, nach wie vor vor Gericht keinen Bestand. Daraus ziehe ich meine Schlüsse.

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Welche denn?)

Wissen Sie, Herr Sagel, mit Ihnen muss ich nicht über Sozialpolitik reden. Ihre Freunde mussten einen Zaun um ihr Land bauen, damit ihnen die Leute nicht wegliefen. Das ist die Wahrheit. Deswegen brauche ich von Ihnen keine Belehrungen.

(Beifall von der CDU – Widerspruch von Rü- diger Sagel [fraktionslos])

Herr Sagel, bleiben Sie dort, wo Sie sind. Dann ist es in Ordnung.

(Beifall von der CDU)

Als Nächstes werden wir als Ministerium Folgendes machen: Wir haben auf der Basis unseres Auskunftsrechts bei den kommunalen Gebietskörperschaften die Regelungen darüber angefordert, nach denen sie die Bemessung vornehmen. Die Antworten werden dann ausgewertet.

Anschließend werden wir im zweiten Schritt mit Expertinnen und Experten – wir haben beispielsweise die Sozialgerichte mit einbezogen – einen Leitfaden erstellen.

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Leitfaden? Das ist blanker Hohn!)

Dass wir das jetzt erst machen, hängt damit zusammen, dass wir uns um viele kommunale Gebietskörperschaften kümmern mussten, die für die Bearbeitung der Widersprüche zehn bis zwölf Monate gebraucht haben, obwohl laut Gesetz drei Monate vorgesehen sind.

Wir haben über eine Beratung und nicht über einen Erlass erreicht, dass wir jetzt fast überall in Nordrhein-Westfalen in der Drei-Monats-Frist sind. Ich fand, dass es wichtiger war, zunächst einmal das zu regeln.

Wir werden jetzt den Leitfaden erstellen. Nach Erstellung des Leitfadens werde ich schlicht und ergreifend entscheiden, ob der Leitfaden ein Leitfaden ist oder ob ich ihn zu einer Weisung mache.