Teilnehmer der Expertenanhörung, die im Namen der Präsidentin zur öffentlichen Anhörung eingeladen worden waren – unter anderem waren es ein Hochschullehrer und ein Vertreter kommunaler Spitzenverbände – und die nun einmal nicht die Auffassung der Grünen vortrugen, als zweite Garnitur und ganz schwache Figuren zu bezeichnen.
Hier soll offensichtlich der Versuch unternommen werden, durch solches Verhalten Experten, die eine andere Auffassung als die der Opposition vertreten, vom Erscheinen zu solchen Anhörungen abzuhalten,
Mal ganz abgesehen davon: Woraus dieser Kollege seine persönliche Kompetenz, seine eigene Reputation und seinen Sachverstand ableitet, um sich ein solch ehrabschneidendes Urteil über die Qualität zum Beispiel eines deutschen Hochschullehrers zu erlauben, weiß ich nicht.
(Horst Becker [GRÜNE]: Habt ihr keine Ar- gumente mehr? – Ralf Jäger [SPD]: Sagen Sie etwas zum Gesetzentwurf, Herr Lux!)
Ich finde das nicht überraschend, aber völlig unerträglich. Sie sollten sich, gerade um zukünftigen Schaden von diesem Haus abzuwenden, umgehend öffentlich von diesen Äußerungen distanzieren und sich entschuldigen.
Im Übrigen empfehle ich Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Argumente, die wir bislang zu dem Vorgang, über den wir jetzt in dritter Lesung zu befinden haben, gehört haben, schließt der Kollege Lux mit seinen Ausführungen nahtlos an das, was wir bis jetzt erlebt haben, an: Über alles reden, nur nicht über die Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben hier nämlich einen Tagesordnungspunkt, der sich ganz wesentlich von den Fragen unterscheidet, die wir normalerweise im Streit
zwischen regierungstragenden Fraktionen und Oppositionsfraktionen haben. Hier geht es nämlich um Grundsätzliches, meine Damen und Herren, und insoweit sollte man sich tatsächlich die Mühe machen, sich mit Begründungen und nicht mit Ausreden, wie das bei Ihnen jedoch immer wieder der Fall, zu beschäftigen.
Wahlen sind die Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens, meine Damen und Herren – darüber kann man nicht im Plauderton hinweggehen –, und sie manifestieren den Willen der Wählerinnen und Wähler, und sie legitimieren uns, die Volksvertreter, auf jeder Ebene: auf der kommunalen, Landes-, Bundes- oder Europaebene. Das heißt, wir reden über gewichtige Vorgänge.
Ich habe mehrfach angeboten, über Änderungen zu diskutieren. Insoweit hat mich der Kollege Lux richtig zitiert. Denn über das Jahr 2014 hätte man mit der SPD-Fraktion und auch mit der anderen Oppositionsfraktion – da bin ich mir ganz sicher – durchaus reden können.
Meine Damen und Herren, wenn man maßgebliche Änderungen an diesen Grundspielregeln vornehmen will, dann bedarf es zum einen gewichtiger Gründe, und zum anderen sollte man sich darum bemühen, einen möglichst hohen Konsens zwischen allen an diesem Verfahren Beteiligten herbeizuführen. Dies sollte man tun, um jeden Anschein zu vermeiden, dass parteipolitische Taktik unter Umständen demokratische Spielregeln überlagern könnte.
Meine Damen und Herren, hinsichtlich eines Konsenses – das ist der eine Aspekt – sind wir von Ihnen leider mehrfach eines Besseren belehrt worden. Sie suchen keinen Konsens. Sie suchen Ihr eigenes Interesse.
Die Abschaffung der Stichwahl und die Entkopplung von Wahlen sind da nur zwei sich wirklich am Rande des Skandals befindende Vorgänge.
Meine Damen und Herren, Sie wollen keinen Konsens. Sie wollen sich durchsetzen, und zwar nach dem Motto: Koste es, was es wolle!
Ich komme zum anderen Aspekt. Das sind die Begründungen. Ich habe eben etwas zu Ihren Begründungen gesagt. Man muss nach Motiven fra
gen. – Ich erspare es Ihnen auch in dieser dritten Lesung nicht, auf das Schreiben einzugehen, das den Bestätigungsvermerk für das Gespräch zwischen den beiden Generalsekretären und dem Innenministerium wiedergegeben hat. Ich nenne Ihnen nun Ihre Gründe. Diese stehen in dem Schreiben, und diese hat ein Staatssekretär zutreffend festgehalten:
Herr Lindner und Herr Wüst halten eine Bündelung der Wahltermine 2009 grundsätzlich für wünschenswert. Sie würden sich aber beide aus politischen Erwägungen
Meine Damen und Herren, hier geht es nicht um eine sinnvolle Kopplung. Hier geht es darum, eine sinnvolle Kopplung zu vermeiden. Das sind aber keine Gründe, die Ihr Vorhaben tragen. Im Gegenteil: Das ist ganz schlecht gemachter Parteiegoismus.
(Beifall von SPD und GRÜNEN -Horst Be- cker [GRÜNE]: Wahltrickser! Nepper, Schlepper, Bauernfänger!)
Jetzt gehe ich mal auf die zweite Lesung ein. Ich habe sie mir eben noch einmal als Videoaufzeichnung angeschaut. Da hat die Justizministerin, die das Vergnügen hatte, den Herrn Innenminister zu vertreten, zur Begründung – hören Sie genau hin; Sie können es im Protokoll nachlesen – die Möglichkeit der Erhöhung einer Wahlbeteiligung bei der Europawahl angeführt. Meine Damen und Herren, da verkommt Ihre Begründung tatsächlich zur Ausrede.
Wir sind hier als Gesetzgeber verantwortlich für die Kommunalwahlen. Als Begründung für eine Änderung des Termins der allgemeinen Kommunalwahlen einen europarechtlichen Bestimmungszusammenhang herbeizuführen, halte ich für äußerst gewagt.
Dann sagt die Frau Justizministerin – wieder in Vertretung des Herrn Innenministers –: Ihr mit Eurer Überschneidungsdiskussion. Das sind doch – Klammer auf – nur – Klammer zu – viereinhalb Monate.
Und Sie sagt noch etwas wirklich Bemerkenswertes: Das fällt doch in zwei Ferien, nämlich in die Sommerferien und in die Herbstferien. – Wer so viel Nähe zur kommunalen Realität hat, wer nicht weiß, dass kommunale Repräsentationskörperschaften Verwaltungen sind, wer nicht weiß, was vor Ort für eine Arbeit geleistet wird, der sollte sich an solche Änderungen nicht herantrauen.
Bei der Interpretation der Expertenanhörung geht es munter so weiter. Das habe ich in der zweiten Lesung schon gesagt, aber da Herr Wolf jetzt persönlich anwesend ist, wiederhole ich es gerne: Ich glaube, dass hier ein Innenminister, der zugleich Verfassungsminister ist, einmal mehr dieser Aufgabe nicht gerecht wird.