Protokoll der Sitzung vom 28.08.2008

Er flirtet. Aber er hat gesagt, er würde mir zuhören. – Herr Dr. Linssen, hochinteressant ist – das müsste Sie heute sehr geärgert haben –, dass in Ihrem eigenen Wahlkreis Kleve I die CDUMitglieder, die Verwaltungsräte, aber auch die Sparkassenvorstände deutliche Kritik an Ihnen und Ihrem Gesetz geübt haben und soweit gehen, dass sie formulieren: Wir blasen zum Angriff auf den Entwurf des Sparkassengesetzes. – Für diejenigen, die es interessiert: Es gibt ein umfassendes Interview, das Sie gerne in der „Rheinischen Post“ von heute im Regionalteil Kleve nachlesen können. – Meine Damen und Herren, deutlicher kann man im Moment die Protestlandschaft nicht beschreiben: Niemand will dieses Sparkassengesetz.

(Beifall von der SPD)

Jetzt steht noch die Anhörung bevor. Und ich finde es interessant, Herr Dr. Linssen, wie Sie auf die Kritik reagieren. Wie reagiert ein Fachminister, wenn die gesamte Szene im Land das Gesetz nicht will? – Er reagiert beleidigt, er reagiert schmallippig – das durfte ich selbst erfahren –, giftig bisweilen, und er sagt allen Kritikern – auch da weiß ich, wovon ich spreche, meine Damen und Herren –, dass sie „Unsinn“ reden – auch in der „Rheinischen Post“ nachzulesen – und dass Sie zu dumm seien, richtig zu verstehen, was im Gesetz stehe, und dass Sie fachunkundig seien zu verstehen, was denn der Minister Gutes wolle, und die Sparkassen ihn nicht verstünden.

Herr Dr. Linssen, ich glaube, Sie sind schlecht beraten, Ihre Kritiker nicht ernst zu nehmen, sie zu verhöhnen. Und ich glaube, Sie sind noch schlechter beraten, wenn Sie die vielen Resolutionen in Räten, die Anträge, die Presseveröffentlichungen, auch in Ihrem Umfeld, und die Diskussion in Ihrer Fraktion nicht ernst nehmen. Man sollte auch das ernst nehmen, was uns seit der letzten Woche auf dem Tisch liegt, nämlich eine Information beider Sparkassenverbände zum neuen Gesetz.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Sie sind zu dumm!)

Und auch hier bleibt nichts offen. Auch hier wird deutlich Position bezogen. Deshalb würde ich gerne die drei zentralen Kritikpunkte, zu denen es immer heißt, wir seien zu dumm, sie zu verstehen,

und wir sollten erst einmal das Gesetz lesen, ansprechen.

Der erste – auch das findet in der Kritik der Verbände seinen Platz – ist der gesetzlich verankerte Finanzverbund zwischen den Sparkassen auf der einen Seite und der Westdeutschen Landesbank auf der anderen Seite, die die Rolle der Sparkassenzentralbank übertragen bekommen soll.

Hierzu heißt es ganz deutlich bei den Sparkassenverbänden: Die Sparkassen und ihre Träger – meine Damen und Herren, die Kommunen in diesem Lande – lehnen dies ab. Denn ein gesetzlicher Finanzverbund ist entbehrlich. Nirgendwo in Deutschland, Herr Minister, gibt es ein solches Konstrukt. Auch in Nordrhein-Westfalen ist es überflüssig. Ein Zwangsverbund würde die Selbstständigkeit der kommunalen Sparkassen in der Region beenden.

(Beifall von der SPD)

Das ist nicht nur unmaßgebliche Oppositionsmeinung oder, wie wir es gestern so oft gehört haben, Schlechtrederei, sondern das ist die Meinung aller in Sparkassenverbänden zusammengeschlossenen Sparkassen in diesem Land.

das Trägerkapital. Auch hier ist die Position deutlich. Die Sparkassen und ihre Träger bzw. die Kommunen lehnen die Einführung von Trägerkapital rigoros ab. Denn sie sagen, damit würde ein Begriff eingeführt, den es bislang im deutschen Recht nicht gibt. Ich weiß nicht, warum wir den in NordrheinWestfalen jetzt in Recht kleiden müssen.

Auch die Sinnhaftigkeit – so sagen die Sparkassen – dieser Einführung erschließt sich nicht. Im Gesetz heißt es: Die Zugehörigkeit der Sparkasse zum Träger soll deutlich werden. – Ich glaube, diese Zugehörigkeit ist so deutlich, wie es deutlicher nicht geht.

(Beifall von der SPD)

Denn die Kommune sitzt mit ihren Vertretern, mit ihren Ratsmitgliedern im Verwaltungsrat und hat das Sagen. Sie wirkt sogar – und das ist mehr als bei den privaten Banken – bei der Bestellung der Sparkassenvorstände mit. Ich glaube, mehr Verbundenheit mit der Kommune kann man nicht schaffen, als sie bereits durch diese Konstruktion besteht.

(Beifall von der SPD)

Deshalb gibt es kein überzeugendes Argument und schon gar keinen Bedarf für diese Einführung.

Allerdings gibt es erhebliche Bedenken, dass die Einführung von Trägerkapital zu einer späteren Privatisierung von Sparkassen führen könnte.

(Christian Weisbrich [CDU]: Blödsinn!)

Das höre ich dann immer: Blödsinn. Alle Leute formulieren das. Die Sparkassenverbände drucken es in ihrer Information ab, und ich höre von den CDU-Kollegen nur: Blödsinn. Ich würde gern mal hören, warum Sie es einführen wollen, Herr Weisbrich

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

oder Herr Dr. Linssen, anstatt dass Sie immer nur sagen, das beabsichtigen wir nicht. Ich gebe mir sehr viel Mühe, das mit Ihnen zu diskutieren. Das ist nicht das erste Mal. Ich glaube, dass es nicht gut geht, die Kritiker immer nur zu diffamieren.

(Christian Weisbrich [CDU]: Das ist keine Diffamierung, das ist eine Feststellung!)

Ich komme gerne zurück und lese auch gerne weiter, Herr Minister. Zurzeit soll das Trägerkapital – das habe ich auch im Gesetz gelesen – nicht handelbar sein. – Ich sage: noch nicht handelbar. Aber eine entsprechende Klage der privaten Banken oder einzelner privater Banken beim Europäischen Gerichtshof könnte diese Situation sehr schnell verändern. Dazu gibt es Rechtsgutachten und eindeutige Positionen. In dem Moment, in dem der EuGH einer solchen Klage stattgibt, wird gleich umfallenden Dominosteinen nicht handelbares oder noch nicht handelbares Trägerkapital sehr schnell zu handelbarem werden. Damit ist die erste Stufe der Privatisierung von Sparkassen in unserem Land vollzogen. Davon bin ich überzeugt. Wir stehen mit dieser Position nicht alleine.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion schließt sich deutlich der Forderung der fünf Verbände an, die da lautet – ich zitiere wörtlich aus den Informationen –: Deshalb ist es dringend geboten, auf die Zulassung von Trägerkapital von vornherein zu verzichten. – Deutlicher kann man es nicht formulieren.

Dritter Kritikpunkt: Verwendung der Ausschüttung. Das Gesetz sieht künftig eine weitgehend beliebige Verwendung der Ausschüttung vor –das habe ich ebenfalls im Gesetz gelesen, Herr Minister –, also auch die Ausschüttung zur möglichen Schuldendeckung im kommunalen Haushalt.

Das wäre der absolute Systembruch in der Sparkassenlandschaft. Denn bis jetzt sind die Sparkassen ganz strikt der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Das heißt, sie finanzieren aus ihren Ausschüt

tungen unzählige soziale, kulturelle, sportliche, ehrenamtliche Projekte, sie finanzieren Unterhaltung und Stiftungen. Ich bin sicher, dass jeder etliche Beispiele des Engagements örtlicher Sparkassen in seinem Wahlkreis aufzählen kann.

Deshalb und auch nur deshalb genießen die Sparkassen einen wettbewerbsrechtlichen Sonderstatus. Dieser wäre sofort gefährdet und eine Klagewelle der privaten Banken die Folge, wenn wir auch nur ansatzweise an diesem Prinzip der Gemeinnützigkeit rüttelten.

Deshalb lehnt die SPD-Fraktion, aber auch die gesamte Sparkassenlandschaft und lehnen auch die Kommunen die beliebige Verwendung der Ausschüttung ab.

Ich komme zum Schluss. Fazit: Keiner will das Sparkassengesetz. Ich habe noch keine positive Meldung darüber gelesen. Ich habe noch keine Resolution, liebe Kolleginnen von der CDU- oder auch der FDP-Fraktion, aus Räten, in denen Sie Verantwortung tragen, ich habe noch keinen Antrag gesehen, dass man die Novelle des Sparkassengesetzes begrüßt. Es gibt im Moment keine Position, die sie positiv begleitet. Ich bin sicher, dass die Anhörung am 11. September das deutlich macht.

Deshalb sage ich noch mal ganz klar: Ziehen Sie das Sparkassengesetz sofort zurück! Denn die derzeitige Sparkassenstruktur ist, wie noch einmal festgestellt, europafest, und jede Änderung ist problematisch für die Zukunft. Wir wollen, Herr Dr. Linssen, dass Sie von unseren gemeinnützigen Sparkassen die Finger lassen! – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Walsken. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Löhrmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Vorbemerkung machen. Ich finde es bezeichnend, dass der Ministerpräsident in der gestrigen Haushaltsdebatte kein einziges Wort über die WestLB und die Sparkassen verloren hat. Das ist bezeichnend und macht die ganze Ratlosigkeit der Regierung bei diesem für Nordrhein-Westfalen zentralen wirtschafts- und finanzpolitischen Thema deutlich.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Umso wichtiger ist es – ich meine das wirklich sehr ernst – für unsere Fraktion, dass Sie heute die Gelegenheit nutzen, innezuhalten. Sie wissen, dass wir die Novellierung des Sparkassengesetzes nicht wollen, zumindest nicht so, wie Sie das vorgelegt haben. Da besteht ein deutlicher Dissens. Dennoch fordern wir Ihnen heute nicht ab, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. So leicht wollen wir Ihnen eine Ablehnung unseres Antrags nicht machen.

Wir wollen Ihnen eine Brücke bauen. Ich appelliere an Ihre Vernunft, indem Sie unserer niedrigeren Hürde folgen, das Aussetzen der Beratungen.

(Zuruf von Minister Dr. Helmut Linssen)

Das ist kein Stöckchen. Über diese Hürde können und müssen Sie einfach gehen.

(Lachen von der CDU)

Wie leichtfertig Sie dahinten rumgackern, zeigt, dass Sie gar nicht wissen, welche Dimension das Ganze hier hat, und zwar nicht nur für Ihre Regierung.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Alle Argumente sind auf unserer Seite.

Erstens. Die Eigentümer der WestLB haben eine Selbstverpflichtung abgegeben. Die mündet entweder in einer horizontalen Fusion mit einer Landesbank oder mehrerer Landesbanken oder mit dem Verkauf von Anteilen an einen privaten Investor. Das heißt, die Zukunft der WestLB ist unklarer als jemals zuvor.

Gleichzeitig sollen aber die Sparkassen zu einer engeren Zusammenarbeit mit der WestLB gezwungen werden, bevor die Zukunft der WestLB geklärt ist. Meine Damen und Herren, das ist absolut unverantwortlich. Das ist eine Reise ins Ungewisse.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Oder wollen Sie den Sparkassen ein Blind Date vermitteln?

Zweitens. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, jetzt das Sparkassengesetz zu novellieren, weder aufgrund von EU-Recht noch aufgrund von nationalem Recht noch aufgrund des Zehn-PunktePapiers vom Dezember 2007. Partielle Nachjustierung, Verbandssparkassennotfallkaskade, Abschlussprüfung der EU – all das muss man jetzt nicht machen; das geht auch später.

Ich finde es auch bezeichnend, dass der Herr Finanzminister überhaupt nicht zuhört.