Drittens. Das Fortführen der Beratung wird die WestLB bei der Partnersuche zusätzlich belasten. Sie erinnern sich sicherlich an die Anhörung 2006. Wer billigend in Kauf nimmt, dass die WestLB in einer weiteren Anhörung einen Imageschaden erleidet, der schwächt die Landesbank erneut. Wir wollen das nicht. Indem Sie in diese Anhörung gehen, weil Sie die Beratung nicht aussetzen, schaden Sie von den Koalitionsfraktionen ganz massiv der Bank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ein kleiner Tipp, falls Ihr Koalitionspartner beim Aussetzen der Novelle nicht mitspielen will: Erklären Sie den Herren Pinkwart, Papke und Co. doch einmal deutlich, dass bei einem Verkauf der WestLB-Anteile kein Geld für den Innovationsfonds des Ministers Pinkwart übrig bleiben wird. Von dem Erlös muss nämlich zu allererst mit 2 Milliarden € die Passivseite der NRW.Bank bedient werden. Für Pinkwart wird da nichts übrig bleiben.
Ich appelliere noch einmal an Sie: Setzen Sie die Beratungen so lange aus, bis die Zukunft der so geschwächten WestLB geklärt ist. Und an den Ministerpräsidenten eine weitere Bitte: Er möge sich bei Frau Merkel dafür einsetzen, dass die sich bei der EU für die Belange und den Erhalt unseres Drei-Säulen-Modells stark macht. Auch das möchte ich hier sehr deutlich mit auf den Weg geben.
Folgen Sie unserem Anliegen! Geben Sie dazu ein Signal! Dann wären wir sogar dazu bereit, Sie jetzt nicht in eine direkte Abstimmung zu zwingen, weil uns die Sache wirklich sehr am Herzen liegt. – Soweit in der ersten Runde.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sich eben hier eingelassen haben, das erinnert mich fatal an
In beiden Fällen hatten Sie den gleichen Schaum vor dem Mund. In beiden Fällen haben wir uns durchgesetzt. In beiden Fällen ist mittlerweile klar, dass wir Recht hatten. Nichts ist passiert. Beide Projekte sind zum Guten gediehen.
Frau Walsken, Sie sind für mich die Inkarnation der Kassandra. Was Sie hier wieder von sich gegeben haben! Bei der Sparkassendebatte zweifle ich langsam an Ihrer Gemeinwohlorientierung. Was wollen Sie eigentlich? Geht es Ihnen wirklich um die Sparkassen, oder wollen Sie nur Verwirrung stiften, Ängste schüren und Zwietracht säen? Das ist das Einzige, was Sie in den letzten Monaten getan haben.
Am 6. September 2005 haben Sie einen Antrag mit dem Titel „Reform des Sparkassenrechts darf nicht zur Zerschlagung des Sparkassensystems in Nordrhein-Westfalen führen“ eingebracht. Was haben Sie in dem Antrag gefordert? Sie haben gefordert:
Also, Frau Walsken, vielleicht bin ich ein bisschen naiv oder ein bisschen blöd, aber ich habe das damals so verstanden: Das sind die Eckpunkte der Opposition, damit sie bei der notwendigen Novellierung des Sparkassengesetzes mit im Boot bleibt, und zwar so, wie es in diesem Hause immer Tradition war: Alle Fraktionen unterstützen das Sparkassenwesen, und die dazugehörigen Sparkassengesetze tragen alle gemeinsam. So war es hier immer Tradition. Wir haben uns immer daran gehalten.
Auf Ihren Wunsch hin, verehrte Frau Kollegin Kassandra, haben wir am 26. Januar 2006 eine Anhörung durchgeführt. Sie wurde sorgfältig ausgewertet, fand Eingang in einen Referentenentwurf. Und erst nach dieser umfassenden Diskussion hat der Finanzminister die Novelle des Sparkassengesetzes am 5. Juni dieses Jahres in den Landtag eingebracht. Kernpunkte dieses Gesetzes sind:
Auf ausdrücklichen Wunsch der Sparkassen wird es lediglich maßvoll ergänzt um die Möglichkeit zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
Das Sparkassenkapital ist weder übertragbar noch frei nutzbar. Eine Privatisierung ist damit ausgeschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind die Eckpunkte dieses Gesetzes nahezu identisch mit Ihren Eckpunkten, die Sie im Jahr 2005 gefordert haben. Dennoch stimmen Sie jetzt nicht freudigen Herzens zu, nein, Sie schüren weiter Ängste, gebärden sich wie der sprichwörtliche Reichsbedenkenträger und führen Eiertänze auf.
Apropos Eiertanz: Am 12. Juni 2008 haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss – da kannten Sie den Gesetzentwurf ja schon – einstimmig die Durchführung einer Anhörung zum Gesetzentwurf
beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war Ihnen allen auch bekannt, dass bis zum 8. August in Brüssel eine Stellungnahme im Beihilfeverfahren der WestLB vorgelegt werden muss.
Am 5. August hat die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses, ihre Fraktionskollegin, zu der ganztägigen Anhörung eingeladen. Am 11. August hat sie einen Neudruck der Einladung verschickt. Jetzt, eine Woche später, kommen Sie anmarschiert und verlangen, die Landesregierung solle die Gesetzesnovelle zurückziehen, bzw. die Grünen sagen, man solle das Beratungsverfahren aussetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erwarten doch nicht im Ernst, dass wir einen solchen Eiertanz wirklich mitmachen.
Die Anhörung findet statt. Das Gesetz wird im November verabschiedet. Die Gründe dafür liegen auf der Hand.
Erstens. Die Umsetzung der EUAbschlussprüferrichtlinie darf nicht länger verzögert werden. Sonst riskieren wir ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Umsetzung ist längst überfällig. Andere Länder haben das schon gemacht.