Die Verbesserung des Datenschutzes im Hinblick auf das Verhältnis von Unternehmen auf der einen Seite und Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite ist aus Sicht der SPDLandtagsfraktion immens wichtig. Es gilt aber auch zu prüfen, ob aus den Vorkommnissen der Vergangenheit nicht noch weitere Folgerungen gezogen werden müssen.
Dass es offenbar sehr einfach ist, unberechtigt Geld von Konten abzubuchen, lässt den bösen Verdacht aufkommen, dass die Banken kein gesteigertes Interesse daran haben, die Geldbewegungen genauer auf Plausibilität zu überprüfen; denn sie verdienen an jedem Zahlungsvorgang mit. Hier sind zumindest die internen Kontrollmechanismen unzureichend. Aus unserer Sicht muss die Gewährleistungspflicht der Banken verstärkt werden. Die Banken müssen prüfen, ob Abbuchungsvorgänge zu Recht vorgenommen werden. Sie müssen verpflichtet werden, ihre Kunden über verdächtige Geldbewegungen zu informieren.
Aus nahezu allen Parteien kommen Vorschläge, die in eine ähnliche Richtung gehen, um die vorhandenen Löcher im Datenschutzrecht zu stopfen. Meine Partei hat hierzu auf Bundesebene bereits eine Expertengruppe „Datensicherheit“ eingerichtet. Mir ist nicht bekannt, dass andere Parteien diesem Beispiel gefolgt sind.
Innenminister Wolf, der sich in der Vergangenheit nicht gerade vor Eifer überschlagen hat, wenn es um die Verbesserung des Datenschutzes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in NordrheinWestfalen ging, hat nun eine Bundesratsinitiative unseres Landes in dieser Sache angekündigt. Grundsätzlich ist das zu begrüßen. Wir warten aber bitte schön erst einmal den genauen Inhalt ab.
Eine weitgehende Einmütigkeit über die grundsätzliche Richtung lässt hoffen, dass die jüngsten Vorfälle endlich auch als Initialzündung zur Verschärfung des Datenschutzrechts auf Bundesebene im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ich frage Sie aber: Sind Sie auch entscheidungsfreudig, wenn es um unterstützende Maßnahmen auf Landesebene geht? Wenn wir wollen, dass das gegenwärtige und ein zukünftig erneuertes Bundesdatenschutzgesetz kein Papiertiger bleibt, müssen auch die Datenschutz- und Strafverfolgungsinstanzen in NordrheinWestfalen eine maßgebliche Stärkung erfahren. Ich kann nur hoffen, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung hier nicht entzieht.
Datensicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Sokol und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die uneingeschränkte Anerkennung – ich denke einmal, des ganzen Hauses – für die in den letzten Wochen und Monaten geleistete Arbeit aussprechen.
Ein bloßes Dankeschön reicht hier aber nicht aus. Angesichts der zahlreichen Affären in den letzten Monaten ist für uns eine deutlich verbesserte Ausstattung der Behörde der Landesdatenschutzbeauftragten mit Personal und Sachmitteln unumgänglich, um wirklich effektiv und in einem größeren Umfang als bisher notwendige Kontrollen und andere erforderliche Maßnahmen durchführen zu können.
Seien Sie sicher, meine Damen und Herren von der Koalition: Meine Fraktion wird Sie eindringlich an Ihre hehren Worte erinnern, wenn sich Ihr Bekenntnis für einen verbesserten Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Datenmissbrauch letztendlich als bloße rhetorische Luftblase entpuppen sollte. – Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Kaiser das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Kaiser.
Frau Präsidentin! Ich glaube, wir haben es alle schon einmal getan: Wir stehen vor dem Supermarkt. Dort steht ein Werber. Wir können den Preis gewinnen, ein Wochenende mit einem Ferrari durch die Gegend zu fahren.
Dann geben wir unsere Daten preis, aber kreuzen nicht den Widerspruch an. Das machen viele Bürger unseres Landes.
Sie ahnen schon, was anschließend passiert: Der Ferrari steht natürlich nicht irgendwann vor der Haustür. Stattdessen quillt noch Wochen später der Briefkasten mit Werbepost über. Das Telefon klingelt; über unlautere Telefonwerbung haben wir ja schon diskutiert. Anschließend ist auch noch das E-Mail-Postfach überfüllt.
Diese Folgen sind eigentlich nur lästig. Heute diskutieren wir aber natürlich auch über das, was wirklich kriminell ist. Das ist nämlich dann der Fall, wenn es bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an die Bankkonten geht. Zwar können Bankkunden, die ihre Kontoauszüge sorgfältig prüfen, solchen Machenschaften schnell auf die Schliche kommen und bei ihrer Hausbank Widerspruch einlegen – dann erfolgt die sofortige Gutschrift des Betrages –, aber die Mühe hat der Verbraucher, und wenn er nicht aktiv wird, ist das Geld futsch.
Herr Remmel, wie Sie schon angesprochen haben, wickeln die Banken und Sparkassen in Deutschland jährlich ca. 7 Milliarden Lastschriftaufträge ab. Der stellvertretende CDU/CSUFraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach hat in einem Interview mit dem Deutschlandradio auf die Frage des Redakteurs, ob man an der Kontrollpraxis bei den Banken nicht etwas ändern könnte, darauf hingewiesen, dass damit sehr viel Bürokratie und ein gigantischer personeller Aufwand verbunden wären. Selbst wenn stichprobenartig nur jede zehnte Abbuchung auf ihren Rechtsgrund überprüft würde, müssten pro Jahr 700 Millionen Vorgänge überprüft werden.
Viel preiswerter und vor allem zuverlässiger ist unserer Meinung nach die Kontrolle der Kontoauszüge durch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst. Wir alle wissen selber am besten, wer sich zu Recht an unserem Konto bedient und wer sich nicht bedienen darf.
Ausdrücklich zustimmen möchte ich aber auch Herrn Gerd Billen, dem Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin, der den kriminellen Umgang mit Daten als kein Massenphänomen beschreibt, sondern als Einzelfälle, die in ihren kriminellen Strukturen jedoch leider zunehmen. Fakt ist: Die Unternehmen, die über das Lastschriftverfahren Geld von Konten einziehen, die ich dazu ermächtigt habe und die mit den Daten ihrer Kunden sensibel und verlässlich umgehen, sind die ganz klar überwiegende Zahl.
Was können wir als Gesetzgeber tun, um die Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns vor dem kriminellen Datenklau zu schützen? Man kann fordern – das tun wir auch –, die Weitergabe von Daten ohne ausdrückliche Zustimmung ebenso zu verbieten wie die erzwungene Zustimmung bei Bestellungen im Internet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig wieder besser durchblicken, wer Zugriff auf ihre Daten bekommt.
Außerdem bleibt die Gesellschaft, bleiben wir alle aufgefordert, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu verbreiten.
Frau Schulze hat auch angesprochen, dass Aufklärung vor allem bei jungen Menschen, bei den Kunden von morgen und damit insbesondere an den Schulen notwendig ist. Viele Schülerinnen und Schüler stellen ihre privaten Daten ins Internet, ohne sich Gedanken darüber zu machen, dass spätere Arbeitgeber auf diese Daten zurückgreifen können.
Verbraucherschutzminister Uhlenberg hat in den zurückliegenden Wochen bereits ein gemeinsames Gespräch mit den Bankenverbänden auf der einen und der Verbraucherzentrale NRW auf der anderen Seite geführt und einen Dialog angestoßen, dem weitere zielführende Maßnahmen insbesondere zur Information der Bürgerinnen und Bürger folgen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur der informierte Verbraucher kann sich gegen illegalen Umgang mit seinen ganz persönlichen Daten schützen. Die beste und zugleich einfachste Lösung: Wir müssen uns alle immer wieder daran erinnern, ausgesprochen geizig mit der Preisgabe unserer persönlichen Daten zu sein. Die beste Maßnahme, mit der jeder von uns ohne großen Aufwand seinen persönlichen Bereich schützen kann, ist: Wen ich nicht kenne, der kriegt keine Daten von mir. – Vielen Dank.
für die Fraktion der FDP der Kollege Dr. Orth das Wort. Er hat seine Meldung jedoch zurückgezogen. Daher hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Düker das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kruse, es war ja alles politisch korrekt, was Sie zum Datenschutz gesagt haben. In Ihrer Rede habe ich aber etwas vermisst. Im Mittelpunkt Ihrer Ausführungen stand die Sanktion bzw. die Aussage, dass wir in Bezug auf den Datenmissbrauch die Ermittler stärken und die Kriminalität stärker bekämpfen müssen.
Richtig ist: Kriminalität kann man nicht verbieten. Aber es reicht nicht, zu sagen, wir müssen die Repressionen stärken. Wer hat denn hier und heute wirklich einmal offen über die Prävention geredet?
Wenn wir über Prävention beim Datenschutz reden, dann reden wir auch über die Einverständniserklärung. Ich glaube, das ist inzwischen Common Sense. Darüber bin ich auch sehr froh. Aber dann lassen Sie uns doch einmal über den hehren Grundsatz reden, den uns die Datenschützer seit Jahren vorhalten, nämlich über die Datensparsamkeit. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist der Schlüssel zur Prävention im Hinblick auf späteren Missbrauch, dass erst gar nicht diese Datenberge entstehen und dass Daten nur zweckgebunden und nur da, wo es unbedingt notwendig ist, erhoben werden.
Dann, bitte schön, soll sich auch einmal der Staat an die eigene Nase fassen. Immer nur auf die Wirtschaft zu zeigen, die böses Geld damit verdienen, ist das eine. Unter dem Aspekt der Datensparsamkeit fällt nun weiß Gott nicht die Vorratsdatenspeicherung, die vor kurzem beschlossen wurde. Der Staat hat angeordnet, ein halbes Jahr lang sollen alle Internetverbindungen, alle Telefondaten, gehortet werden, und zwar nicht bei sich, in der Obhut des Staates, nein, sondern bei den Unternehmen. Da sollen die Daten geparkt werden, um jederzeit einen Zugriff darauf zu haben.
auch bei dieser Datensammelwut des Staates Nein zu sagen, und zwar im Bundesrat, Herr Innenminister, oder in der Innenministerkonferenz? Ein anderes Beispiel ist das BKA-Gesetz, mit dem neue Kompetenzen geschaffen werden sollen.
Sie haben hier im Plenarsaal ein Verfassungsschutzgesetz beschließen lassen, das Ihnen das Bundesverfassungsgericht um die Ohren gehauen hat. Auch da ging es um Datenschutz.
Auch da ging es um den Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Mein Petitum an dieser Stelle ist: Lassen Sie uns nicht nur über Repressionen reden, sondern lassen Sie uns über Prävention reden. Der Statt ist hier an erster Stelle gefragt und muss auch Vorbild sein.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Ich weise darauf hin, dass ich nicht erkältet bin. Mein Husten steht also in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Redezeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ausmaß des illegalen Handels mit Daten hat uns sicherlich alle empört. Die kriminelle Energie, mit der unseriöse Geschäftemacher hier vorgehen, hatte ich in dieser Form nicht erwartet, offensichtlich viele andere auch nicht.
Hier ist gerade sehr viel von gesetzlichen Veränderungen gesprochen worden. Aber auch die damaligen Regierungsparteien auf Bundesebene haben bis zum Jahre 2005 hier keine gesetzlichen Änderungen vorgenommen. Das muss in diesem Zusammenhang noch einmal gesagt werden. Man kann das natürlich jetzt locker fordern. Aber, meine Damen und Herren, dass der Datenhandel in dieser Form eine Rolle spielen würde, ich glaube, damit hatten Sie nicht gerechnet. Zumindest ich hatte damit nicht gerechnet.
Es ist in der Tat ein sehr ärgerlicher Vorgang. Deswegen hat es mich sehr gefreut, dass unser Ministerpräsident anlässlich des Empfangs für die Verbraucherzentrale in der vergangenen Woche hier im Plenarsaal zu dem Vorgang klare Worte gefunden hat. Er hat gesagt, bei der Erhebung und bei dem Umgang mit hochsensiblen Kundendaten müssten höchste Sicherheitsstandards gewährleistet sein. Dem kann ich mich natürlich voll anschließen.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte aus Zeitgründen nicht mehr das gesamte Paket hier abfeiern. Im Grunde sind wir ja einer Meinung. Es ist für uns völlig klar, dass es eine Selbstverständlichkeit sein muss, dass der einzelne Bürger für die Weitergabe seiner Daten seine Zustimmung geben muss.
Für ganz wichtig, um noch einen anderen Aspekt herauszugreifen, halte ich Folgendes: Wenn es einem Unternehmen oder einer Bank passiert, dass Daten weitergegeben werden, müssen die Betroffenen direkt von dem Unternehmen oder der Bank informiert werden. Das hat es in dieser Form in der Vergangenheit nicht immer gegeben. Aber es gibt ein sehr positives Beispiel, nämlich die Sparkasse Herford, die das unmittelbar getan hat. Es wird ja sehr viel von Daten geredet. Das Wort „Daten“ hört sich so anonym an. Es geht schlicht und einfach um die Kontonummer der betroffenen Bürger. Das ist natürlich ein besonderer Vorgang.