Dass die Gesundheitsministerkonferenz die Tarifabschlüsse besonders hervorhebt, ist vielleicht verständlich. In meinen Augen hätte sie an der Stelle auch die Energiekosten, die Lebensmittelkosten, die Arzneimittelpreise und die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung erwähnen dürfen.
Die bestehende Problematik kann nur dadurch gelöst werden, dass den Krankenhäusern für ihre Leistungen auskömmliche Erlöse gezahlt werden. Dies würde die Krankenhäuser auch in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung die Situation der Pflege zu verbessern.
Die GMK setzt sich dann mit drei Forderungen für eine unverzügliche gesetzliche Regelung zur angemessenen und auskömmlichen Finanzierung der steigenden Kosten der Krankenhäuser ein: Wegfall des Sanierungsbeitrags, angemessene Erstattung der über Grundlohnsteigerung liegenden Tariferhöhung und eine zusätzliche Pauschale zur Stärkung der Pflege ohne bürokratischen Aufwand.
Noch klarer sind die Formulierungen, die ein in den Bundesrat eingebrachter Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern enthält. Dazu gehört die Forderung, dass
den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet wird, ihre steigenden Kosten – insbesondere aufgrund der jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst – zu refinanzieren.
Wir finden, dass es Zeit ist, hier im Landtag den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern auch einmal ausdrücklich dafür zu danken, dass sie mit dieser klaren Haltung viel dazu beigetragen haben, die Dinge auch in Berlin in Bewegung zu bringen.
Dort hat sich inzwischen die Einigkeit aller Bundestagsfraktionen ergeben, dass die in der Vergangenheit praktizierte Grundlohnsummenorientierung für die Krankenhäuser verlassen werden muss, weil sonst nicht mehr heilbare Schäden für die Krankenhausmedizin entstehen.
Leider hat das Bundesministerium für Gesundheit den lange erwarteten Referentenentwurf für ein Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz erst vor wenigen Wochen in die Ressortabstimmung geleitet. Es hat die eigene Ankündigung, den Entwurf im Februar 2008 vorzulegen, nicht eingehalten, was man vielleicht verstehen kann. Daraufhin folgte die Ankündigung, ihn im Juli 2008 beizubringen. Ich selbst habe in einer früheren Debatte gesagt, dass wir den Entwurf bis zum 30. Juli 2008 haben werden. Auch ich habe mich zu optimistisch geäußert.
Inzwischen befinden wir uns in einer Situation, in der es trotz ursprünglich weit auseinanderklaffender Positionen von Bund und Ländern in den letzten Tagen doch gewisse Zeichen einer allmählichen Annäherung gegeben hat. Unklar bleibt aber, ob nun bis zum 24. September noch eine Verständigung zustande kommt, die einen bereits mit den Bundesländern abgestimmten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung möglich macht. Das ist eines der verfolgten Ziele.
Aus meiner Sicht hat es keinen Sinn, in dieser Frage noch auf eine Dauerschleife zu warten, denn die Krankenhäuser brauchen jetzt aufgrund ihres akuten Defizits vor allem bei den Betriebskosten dringend Hilfe. Die betriebswirtschaftlichen Strategien des Jahres 2009 werden in den Häusern jetzt geplant und festgelegt.
Ein weiterer Personalabbau zum 31. Dezember wird nicht unterbleiben, wenn es nur darum ginge, am 31. März oder am 30. April – mit oder ohne Vermittlungsausschuss – das Ergebnis aus einem in Bundestag oder Bundesrat strittigen Verfahren zu bekommen.
Wenn es so käme, dann würde auch das angekündigte Sonderprogramm für 21.000 neue Stellen in der Krankenhauspflege ins Leere laufen. Denn die Krankenhäuser werden personalwirtschaftlich ja nicht auf Verheißungen, auf Hoffnungen hin darauf verzichten, bestimmte Konsequenzen zu ziehen.
Deswegen müssen die notwendigen Entscheidungen in den kommenden drei Wochen fallen. Bloße Versprechen, bloße Hoffnungserzeugungen reichen nicht.
Insbesondere kann man den Konflikt zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und den Bundesländern um den Referentenentwurf sowie die Höhe, Bewertung und Herkunft der Investitionskosten nicht dadurch lösen, dass in diesem Jahr gar nichts mehr geschieht. Käme es dazu – das wäre die Verlängerung Ihrer Argumentation – und nähme man das Thema Investitionen gewissermaßen in den Kernfokus, um es erst einmal abzuarbeiten, dann würde im Ergebnis auf Bundesebene in diesem Jahr nichts mehr passieren, was sehr zulasten der Patientenversorgung, zulasten der Qualität sowie zulasten der Beschäftigten ginge; denn daraus zögen die Krankenhäuser dann die Konsequenz, angesichts der Unterdeckung der Betriebskosten einen weiteren Abbau von Zehntausenden von Arbeitsplätzen einzuleiten.
Was Ihren Antrag angeht, bin ich von der Intention her völlig bei Ihnen. Ich unterstelle Ihnen auch keinerlei böse Absicht, sondern glaube, dass Sie das Gute für die Menschen wollen. Aber ich meine, dass er nicht so toll gemacht ist, weil es in erster Linie wie ein Ablenkungsmanöver wirkt; denn statt sich eindeutig und klar hinter die richtigen Forderungen der Landesregierungen Bayerns, Baden-Württembergs
und Nordrhein-Westfalens zu stellen, statt unseren Gesundheitsminister in seinem Kampf für einen bundesweiten Basisfallwert zu unterstützen, statt gemeinsam mit den Regierungsfraktionen für ein Finanzierungskonzept einzutreten, das nicht länger an die Grundlohnsummenentwicklung, sondern an einen geeigneteren Indikator gekoppelt ist, mäkelt und krittelt die größere der Oppositionsfraktionen an der Landesregierung herum und spricht die Bundesebene heilig – ein Zitat aus Ihrem Antrag: Auf Bundesebene werden bereits die notwendigen Schritte eingeleitet, um eine weitere Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit zu erreichen –, als wäre da alles gut – welche Schritte meinen Sie da eigentlich? –, um schließlich in der Forderung zu gipfeln: „Auch die Landesregierung muss endlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger handeln“.
Frau Gebhard, ich bin wirklich weit entfernt davon, mit der Investitionssituation in unseren nordrheinwestfälischen Krankenhäusern zufrieden zu sein. Ich sage sogar: Ohne die Bereitschaft der Bundesländer zu höheren Investitionen wird sich die chronische Finanzmisere der deutschen Krankenhäuser nicht dauerhaft lösen lassen. Und wahrscheinlich brauchen wir dazu sogar eine nationale Kraftanstrengung – ähnlich der, wie sie die Krankenhäuser der neuen Bundesländer nach der deutschen Einheit mit einer bis heute beispiellos laufenden Erneuerung erlebt haben.
Aber Sie, liebe Oppositionskolleginnen und kollegen, verschweigen wider besseren Wissens, dass Nordrhein-Westfalen im Unterschied zu den übrigen Bundesländern und im Unterschied zu Ihrer eigenen Regierungszeit die Investitionsmittel für die Krankenhäuser erhöht hat und den zum Ende Ihrer Regierungszeit von Ihnen hinterlassenen Berg an Bewilligungen konsequent abarbeitet.
Sie bringen wirklich alle Fakten durcheinander, wenn Sie in Ihrem Antrag tatsächlich die heute amtierende Landesregierung für ein „unkoordiniertes Krankenhaussterben“ verantwortlich machen. Merken Sie eigentlich gar nicht, in welchem Umfang der von Ihnen erhobene Vorwurf angesichts höherer Investitionsmittel, als Sie sie zu Ihren Regierungszeiten jemals aufgebracht haben,
und angesichts einer viel krankenhausfreundlicheren Gesetzgebung, als Sie sie selbst ermöglicht haben, auf Sie selbst zurückfällt?
Natürlich werden wir uns nicht verweigern, wenn Sie die Beratung des Antrags im Ausschuss wünschen. Besser für Sie selbst, besser für die eigene Glaubwürdigkeit wäre es, Sie würden den Antrag zurückziehen.
Die von Ihnen angestrebte Forderung, den Krankenhausplan unverzüglich vorzulegen, existiert bereits; denn diese Forderung ist durch das Kranken
hausgestaltungsgesetz für die Landesregierung ohnehin bindend. Ich bin überzeugt, dass die Landesregierung daran arbeitet. Ich bin überzeugt, dass es hier nicht zu einem schuldhaften Zögern kommen wird. Schuldhaftes Zögern zu vermeiden, ist ja wohl der Zweck eines Wortes wie unverzüglich. Zu dieser Unverzüglichkeit gehört aber auch die notwendige Sorgfalt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Krankenhauslandschaft angesichts vielfältiger Veränderungen einer Neugestaltung bedarf, ist hinlänglich bekannt. Das neue Krankenhausgestaltungsgesetz, das mit der Baupauschale die Finanzierung der Investitionsförderung auf eine neue Grundlage gestellt hat, trägt diesem Prozess Rechnung.
Der aus haushalterischen Gründen alternativlose Entschluss der Landesregierung, kein neues Investitionsprogramm auf Basis der alten Fördergrundsätze aufzulegen und stattdessen konsequent Verpflichtungsermächtigungen aus der Hinterlassenschaft der alten rot-grünen Landesregierung zu finanzieren, wird von der SPD erneut als unnötige Schikane umgedeutet.
Der Minister hat gestern, als die Sozialdemokraten auch unter Benennung des hier in Rede stehenden Antrages wieder zum vermeintlichen Doppelschlag gegen die Landesregierung ansetzen wollten, gesagt, die SPD verdrehe die Tatsachen. So ist es, und deshalb trifft dieser Schlag ins Leere.
Aus meiner Sicht ist es ein Zeichen von Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit, sich zunächst um die Sanierung der desolaten Finanzsituation zu kümmern, bevor man ein neues Konzept wie die Baupauschale einführt. Das alte System war ungerecht, undurchsichtig und letztlich auch unfinanzierbar: ein Politikstil auf Kosten der nachfolgenden Generationen, bloß um selbst Applaus für Bewilligungsbescheide zu erhalten, die man sich gar nicht leisten kann! Damit haben wir Schluss gemacht.
Außerdem ist der Vorwurf, dass die Krankenhäuser durch diese Entscheidung finanziell benachteiligt werden, völlig haltlos. Die Krankenhäuser haben sehr wohl Geld für Baumaßnahmen bekommen, und zwar seit 2005 sogar deutlich mehr als unter Rot-Grün.
Das Ministerium hat auf dem Krankenhausrechtstag im Mai dieses Jahres betont, dass die fachliche Diskussion für die Erarbeitung neuer Rahmenvorgaben
für einen Krankenhausplan mit den Beteiligten im Landesausschuss für Krankenhausplanung begonnen hat. Der Entwurf eines neuen Krankenhausrahmenplanes soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Ähnliche Informationen findet man auch auf der Homepage des Ministeriums.
Das wichtigste Ziel unserer Krankenhauspolitik besteht darin, dass wir eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen. Ausschlaggebend ist, inwieweit die übersektorale Zusammenarbeit regional organisiert ist und welche Bedarfe vor Ort existieren.
Aus diesem Grund wird sich das Land aus der Detailplanung weitgehend herausziehen. Das betrifft eben auch die Schwerpunktplanung. Wir verfolgen den Ansatz der Rahmenplanung damit wesentlich konsequenter, als es unter Rot-Grün der Fall war.
Die Krankenhausgesellschaft hat diesen Ausbau der Gestaltungsfreiheit seinerzeit ausdrücklich begrüßt.
Dass sich aus Sicht der SPD aus dem Grad der Planungstiefe negative Konsequenzen für die Daseinsvorsorge und die Zugangsmöglichkeiten der Bürger in Nordrhein-Westfalen zu Krankenhausleistungen ableiten lassen, macht deutlich, wie zentralistisch Sozialdemokraten immer noch denken und wie wenig man den Akteuren vor Ort zutraut. Das sehen wir ganz anders.
Wir wünschen uns außerdem mehr Wettbewerb um die beste Qualität. Sie darf natürlich nicht zu Versorgungsengpässen führen. Aus diesem Grund behält das Land auch in Zukunft die Letztverantwortung.
Von zentraler Bedeutung ist außerdem, dass im neuen Krankenhausgesetz des Landes die Fristen für die regionalen Planungskonzepte verkürzt worden sind, um zu einer schnelleren Lösung zum Wohle der Bevölkerung beizutragen.
Ich möchte noch einmal an die Debatte hier im Juni erinnern, an den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, damals auf die Initiative der Grünen hin, in dem wir ganz stark auf die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und ausreichenden medizinischen Versorgung hingewiesen haben.
Wir haben klargestellt, dass ein Großteil der finanziellen Probleme – das ist nicht neu – der Krankenhäuser aus bundespolitischen Vorgaben resultiert. Kollege Henke hat ganz klar die Budgetanteile im Haushalt eines Krankenhauses skizziert. Das zeigt eben, wie immens wichtig ist, was in Berlin im Moment vonstatten geht.
Als Stichworte möchte ich noch einmal Sanierungsbeitrag und Budgetierung nennen. Doch die SPD hat keine Ideen entwickelt, diese Probleme zu lösen. Dabei hätte sie aus naheliegenden Gründen
leichter als alle anderen Fraktionen hier im Haus mit Bundesgesundheitsministerin Schmidt ins Gespräch kommen können.
Es gab in der letzten Woche in vielen Krankenhäusern Mitarbeiterproteste. Aber die Leute sind doch nicht vor die Krankenhäuser gezogen mit dem Ruf, diese Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mache sie kaputt, die Baupauschalen müssten weg; nein, sie gehen auf die Straße vor ihre Krankenhäuser und kritisieren, dass die Leistungen nicht ausreichend ausfinanziert sind. Der Deckel vom Budget müsse weg. Die Leistungen, die sie erbringen, müssten vernünftig bezahlt werden. Es drohe Personalabbau. – Das ist das, was die Mitarbeiter sagen.
Und dass eine sozialdemokratische Oppositionspartei diese Mitarbeiterinteressen überhaupt nicht aufnimmt und völlig daran vorbei diskutiert, das zeigt den Zustand der Sozialdemokraten,
der die Sozialdemokraten dahin geführt hat, wo sie jetzt stehen. Wenn sie so weitermachen, dann können sie sich nach der Linkspartei irgendwann ganz hinten anstellen.
(Britta Altenkamp [SPD]: Diese Argumentati- on ist noch nicht einmal in sich logisch! – Weitere Zurufe von der SPD)