(Britta Altenkamp [SPD]: Diese Argumentati- on ist noch nicht einmal in sich logisch! – Weitere Zurufe von der SPD)
Arbeitnehmerinteressen werden von Ihnen nicht ernst genommen. Die Mitarbeiterproteste sehen anders aus, als Ihre Kritik hier lautet. Die Mitarbeiter sagen, die Große Koalition lasse die Krankenhäuser verhungern, die Große Koalition in Berlin. Hauptamtlich ist für die Gesundheitspolitik Bundesgesundheitsministerin Schmidt verantwortlich. Das sagen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wie Sie wissen, hat die Krankenhausgesellschaft noch gestern von einer Finanzierungslücke in Höhe von 6,7 Milliarden € gesprochen und kritisiert, dass die geplante Finanzspritze von 3 Milliarden € nicht ausreicht. Also sollten Sozialdemokraten hier nicht fordern, schleunigst einen Krankenhausplan vorzulegen, sondern wirklich ihr Augenmerk auf diese Sorgen der Häuser richten, anstatt in NordrheinWestfalen zu versuchen, Verunsicherung in die Bevölkerung zu bringen, was Sie sowieso nicht schaffen. – Danke schön.
zig Erstaunliche an Ihrem Redebeitrag war, dass Sie das Wort Arbeitnehmerinteressen überhaupt aussprechen können. Ansonsten ist das bei Ihnen noch nie rübergekommen. Das fand ich jetzt erstaunlich.
Aber das an der Stelle hier vorzuwerfen, statt auf die Inhalte des Antrags einzugehen, das finde ich typisch.
Ich möchte zuerst auf das eingehen, was Kollege Henke gesagt hat. Kollege Henke hat zu Beginn gesagt, die Einlassungen der SPD zeigten, dass Sie sich nur wieder an dem Krankenhausgestaltungsgesetz abarbeiteten. – Gut, das Krankenhausgestaltungsgesetz haben wir rauf und runter kritisiert, keine Frage. Man wird auch im Rahmen der Haushaltsverhandlungen darüber reden müssen, ob dieses Gestaltungsgesetz mit der jetzigen Baufinanzierung eines ist, was für die Krankenhäuser so sinnvoll ist, oder ob man das infrage stellen, reflektieren und dann an der einen oder anderen Stelle verändern muss, ob man nicht doch einen anderen Steuerungstopf daneben braucht. Das werden wir diskutieren müssen.
Was ich dann erstaunlich fand, war, dass Sie auch nicht auf das eingegangen sind, was in diesem Antrag steht. Sie haben sich zwar nicht an dem Krankenhausrahmengesetz, an dem Gestaltungsgesetz abgearbeitet, aber an dem Aufruf des Marburger Bundes, den Sie als Vorsitzender unterzeichnet haben, und Sie haben im Grunde genommen einen Redebeitrag gehalten, wie wichtig es ist, dass zur Kundgebung am Brandenburger Tor mobilisiert wird, und wie wichtig der Gesundheitsministerkonferenzbeschluss ist.
Das ist ja schön. Ich denke, die Komplimente, die Sie an Herrn Laumann gerichtet haben, gehen auch an uns. Wir als Grüne waren die ersten, die diese Forderung in den Landtag eingebracht haben, die ersten, die wesentliche Forderungen, die auf der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen worden sind, aufgestellt und den Minister aufgefordert haben, sie einzubringen. Sie sind dann mit einem Entschließungsantrag, der etwas weniger gefordert hat, in die Runde hineingegangen. Ihr Lob für den Minister betrachte ich von daher auch als ein Lob für die vorausschauende Politik meiner Fraktion, die das ja angeschoben hat.
Zu dem, was hier die ganze Zeit abgeht: Es gibt einen Antrag, der klar sagt: Wir wollen über diesen Rahmenplan reden. Der Staatssekretär hat bei der
Eröffnung des Krankenhausrechtstages klar erklärt, dieser Rahmenplan werde dieses Jahr irgendwann kommen, zumindest die Eckpunkte. Ich finde es völlig legitim, dass man hier im Landtag darüber diskutiert und zum Ausdruck bringt: Wir wollen, dass dieser Rahmenplan möglichst schnell vorgelegt wird.
Die eine Baustelle ist die Sicherstellung der Finanzierung. Die andere Baustelle ist die Art und Weise, wie die investiven Mittel auf Landesebene gesichert werden. Und die dritte Baustelle ist der Rahmenplan.
Beim Rahmenplan müssen wir darüber diskutieren, ob das, was die Absicht des Ministeriums ist und was Herr Romberg eben so gelobt hat, nämlich dass wir keine Schwerpunktplanung mehr haben werden, der richtige Weg ist oder ob wir nicht im Sinne der Daseinsvorsorge sehr wohl einen Rahmenplan brauchen, der auch eine gewisse Steuerfunktion übernimmt.
Ich nenne die Bildung bestimmter Zentren. Was für Aufschreie gingen quer durch das Land, als es um Brustkrebszentren oder andere Sachen ging! Das war auch etwas, wo bestimmte Sachen konzentriert worden sind und bei dem man – unter heftigem Geschrei – sehr wohl von der Landesebene aus gesteuert hat. Heute sagen alle: Es ist super, dass wir das haben, und wir brauchen so etwas auch für andere Bereiche.
Deswegen finde ich es richtig, hier zu sagen: Wir wollen schnell, dass das nicht nur im Ministerium entsteht, sondern dass auch hier, gemeinsam mit den Fraktionen, darüber diskutiert wird, damit sich das Ministerium nicht, wie bei der Finanzierung, einfach aus der politischen Verantwortung herauszieht.
Vielmehr wollen wir, dass sich das Gesundheitsministerium im Sinne der Daseinsvorsorge und der Sicherstellungsnotwendigkeit von Krankenhausstrukturen in die Verantwortung einbringt. Dafür brauchen wir einen Krankenhausrahmenplan.
Ich würde mir wünschen, dass wir in der Debatte im Ausschuss darüber reden, anstatt Nebenschauplätze nach dem Motto „Andere Baustellen, an denen auch noch gebaut wird, sind aber wichtiger“ zu eröffnen. Ich finde, das ist nicht im Interesse der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Deswegen wünsche ich mir, dass wir dann auch über den Rahmenplan reden können. – Danke.
(Rudolf Henke [CDU]: Nun reden Sie mal! Sie machen das prima! Dann wollen wir noch et- was beschließen! Wir sind doch auf dem rich- tigen Weg!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede der SPD-Kollegin hat sehr deutlich gemacht, dass man eventuell bestimmte Zusammenhänge nicht verstehen will oder nicht verstehen kann. Das will ich jetzt noch einmal in aller Ruhe erklären.
Erstens. Ein Krankenhaus finanziert sich folgendermaßen: Die Länder sind zuständig, wenn es darum geht, die Gebäude und die großtechnischen Geräte zu unterhalten. Die Betriebsmittel eines Krankenhauses – das heißt Löhne, Gehälter, Energie und Medizin – werden durch die Budgets der Krankenkassen finanziert.
Jetzt möchte ich gerne etwas zu dem Thema – das geht uns als Land an – „Wie halten wir es mit den Investitionen?“ sagen. Sie wissen, dass wir 2005 im Ministerium folgende Situation vorgefunden haben: Sie haben Bewilligungsbescheide erteilt, die jetzt erst bezahlt werden. Das ist doch die Wahrheit. Von 2005 bis jetzt haben wir zur Bezahlung Ihrer Bewilligungsbescheide rund 180 Millionen € mehr an Barmitteln ausgegeben, als Sie in der mittelfristigen Finanzplanung überhaupt vorgesehen hatten.
Wenn wir das nicht gemacht hätten, würden im Land Bauruinen stehen, weil Ihre Haushaltsmittel gar nicht ausreichten, um die Bewilligungsbescheide mit Geld gegenzufinanzieren. Das ist die Wahrheit.
Wir können beweisen, dass wir in diesen drei Jahren aufgrund der von Ihnen erteilten Bewilligungsbescheide 180 Millionen € mehr in den Bau der Krankenhäuser gesteckt haben, als es bei Ihnen in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen war.
Zweiter Punkt. Wir haben dann entschieden, in Nordrhein-Westfalen aus der Einzelförderung von Krankenhäusern auszusteigen und den Krankenhäusern, beginnend mit diesem Jahr, eine Fallpauschale zu zahlen. Das heißt, ein Krankenhaus, das viele Fälle behandelt, bekommt viel von der Summe, die wir für Investitionen ausgeben, und ein Krankenhaus, das wenige Fälle behandelt, bekommt wenig.
Frau Gebhard, dann haben wir wirklich eine Übergangsregelung geschaffen. Da wir immer noch Barmittel brauchen, um Bewilligungsbescheide, die nun einmal rechtskräftig sind, zu bezahlen, nehmen wir in diesem Jahr zum ersten Mal rund
100 Millionen € und verteilen sie über die Baupauschale an die Krankenhäuser, die schon lange keine Einzelförderung mehr bekommen haben.
Das ist unsere Übergangsregelung. Die Krankenhäuser werden im Monat Oktober diese Bescheide über ihren Anteil an den 100 Millionen € bekommen.
In drei Jahren, wenn wir all die Bewilligungsbescheide, die Frau Fischer noch unterschrieben hat, bezahlt haben, wird es so sein, dass wir über die Fallpauschalen dauerhaft eine Summe, die etwa 10 % höher ist als das, was Sie jemals in Ihren Haushalten stehen hatten, an die nordrheinwestfälischen Krankenhäuser verteilen. Immerhin ist das eine Summe von knapp 500 Millionen €.
Herr Kollege Henke, jetzt kann man darüber streiten, ob Investitionsmittel in Höhe von einer halben Milliarde Euro genug sind oder ob das höher sein könnte.
Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich aufgrund der Finanzsituation, nämlich der hohen Verschuldung, die nun einmal im Land NordrheinWestfalen herrscht, die Krankenhäuser in meinem Haushalt von jeder Einsparungspolitik ausgenommen habe. Vielleicht kann man auch einmal verstehen, wie sehr andere Politikbereiche bei mir geblutet haben, um die Krankenhäuser aus den Einsparungen herauszuhalten; denn wir haben bei dem Haushalt in meinem Bereich immerhin 20 % der Mittel einsparen müssen. Die Schulden sind nun einmal da, und sie müssen beglichen werden. Auch Sie wissen das.
Man kann über die Krankenhauspauschale streiten oder auch nicht. Aber, Frau Gebhard, es sollte Ihnen doch nicht entgangen sein, dass die Bundesgesundheitsministerin in dem Referentenentwurf zur Krankenhausfinanzierung geschrieben hat, dass sie die Länder verpflichten will, eine Baupauschale einzuführen.
Das heißt, sie will alle 16 Bundesländer in Deutschland dazu verpflichten, die Krankenhausfinanzierung vom System her genauso zu gestalten, wie ich es in Nordrhein-Westfalen entwickelt und durchgesetzt habe.