Nach Klärung der Beratungsgrundlage darf ich über den Entschließungsantrag abstimmen lassen. Wer dem Inhalt des Entschließungsantrags der Fraktion Die Linke in Form des Neudrucks zustimmen möchte, darf ich um das Handzeichen bitten. –
Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke angenommen.
Trotzdem lasse ich jetzt drittens über den Antrag der Fraktion der FDP abstimmen. Auch hier hat die antragstellende Fraktion um direkte Abstimmung gebeten. Deswegen lasse ich über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/220 abstimmen. Wer dem Inhalt zustimmen möchte, bitte Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU.
Das sind die Abgeordneten der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt; er hat nicht die notwendige Mehrheit gefunden. Ich frage nur für das Protokoll: Gibt es zu diesem Antrag auch Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Die Linke der Abgeordneten Conrads das Wort. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem heutigen Antrag wollen wir einen weiteren Schritt gehen, damit NRW zum Mitbestimmungsland Nummer eins in Deutschland wird. Deshalb ist es notwendig, dass wir uns heute auf klare Mindestbedingungen und Mindestanforderungen an ein neues Landespersonalvertretungsgesetz verständigen.
Frau Kraft – wo ist sie; ist sie noch da? –, ansonsten liebe Kolleginnen und Kollegen von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD, Sie haben im Wahlkampf angekündigt, das Landespersonalvertretungsgesetz in den ersten 100 Tagen zu novellieren und die De-facto-Abschaffung der Mitbestimmung in NRW rückgängig zu machen. Sie haben im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass das LPVG
unverzüglich, also ohne Verzögerung, novelliert wird. Davon ist bis jetzt aber noch nicht viel zu sehen.
Ich fordere Sie deshalb auf: Halten Sie Ihre Wahlversprechen, geben Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Beamten in den Behörden und Verwaltungen endlich ihre Mitbestimmungsrechte wieder, und sorgen Sie dafür, dass diese deutlich erweitert werden!
Die in unserem Antrag formulierten Mindestbedingungen enthalten die wesentlichen Punkte, die im Eckpunktepapier des DGB NRW vom November 2009 enthalten sind. Uns reicht es nicht aus – das sage ich ganz deutlich –, wenn mit dem Gedanken gespielt würde, lediglich die Verschlechterungen von 2007 zurückzunehmen. Wir wollen die Mitbestimmung ausbauen.
Mit der Zerstörung der Mitbestimmung durch die abgewählte CDU/FDP-Landesregierung wurde beispielsweise der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, dem rasanten Abbau von Personal, der willkürlichen Umsetzung der Beschäftigten Tür und Tor geöffnet, und in den klammen Kommunen werden ohne jedes Mitspracherecht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Aufgaben privatisiert. Reguläre Arbeitsverhältnisse wurden abgebaut und durch Leiharbeitarbeiterinnen und Leiharbeiter ersetzt, Beispiel: Uniklinikum Essen. Die Verhältnisse dort kennen Sie alle. Das ist doch ein Skandal, sagen wir.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der öffentliche Dienst wurde in den letzten Jahren immer weiter ökonomisiert, und trotzdem gelten im Landespersonalvertretungsgesetz nicht die gleichen Mitbestimmungsrechte wie in der privaten Wirtschaft, also wie nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Denn wir brauchen im öffentlichen Dienst endlich auch Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Die Zerstörung des LPVG im Jahr 2007 hat zu einem Missverhältnis zwischen Personalräten und Dienststellenleitung geführt. Wir brauchen aber ein Verhältnis auf Augenhöhe von Personalräten und Dienststellenleitung.
Das Evokationsrecht, also das Recht der Dienststellenleitung, Entscheidungen der Einigungsstelle und Dienstvereinbarungen einseitig außer Kraft zu setzen, muss abgeschafft werden; das muss weg.
Denn für uns gilt: Wenn die Einigungsstelle entscheidet, muss die Entscheidung für alle gelten und nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wenn wir eine gute und effektive Personalratsarbeit ermöglichen wollen, brauchen wir auch Ressourcen. Deshalb brauchen wir die Angleichung der Freistellungsmöglichkeiten an das Betriebsverfassungsgesetz sowie Sonderregelungen für kleine Einrichtungen. Es ist völlig unverständlich, dass im öffentlichen Dienst nicht das gelten soll, was in der Privatwirtschaft gang und gäbe ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, stimmen Sie der Überweisung unseres Antrags zu, und lassen Sie uns dann gemeinsam dafür sorgen, dass NRW wieder schnellstmöglich zum Mitbestimmungsland wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Conrads. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Preuß das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wende mich zunächst einmal ausdrücklich nicht an die Linken.
Die Diskussion über das LPVG erweist sich zunehmend als schwere Belastung für die rot-grüne Landesregierung. Seit 2007 hören wir, dass das von Schwarz-Gelb in Kraft gesetzte LPVG wieder rückgängig gemacht werden soll. Frau Ministerpräsidentin Kraft hat auf Podiumsdiskussionen und auf Pressekonferenzen immer wieder behauptet, einen Gesetzentwurf in der Schublade zu haben. Dieser ist aber bis heute nicht vorgelegt worden.
Jetzt treiben die Linken die Minderheitsregierung wie eine Entenmutter ihre Küken vor sich her, indem immer neue und höhere Anforderungen an das LPVG gestellt werden. Die Landesregierung weiß natürlich, dass jede Umsetzung ihrer Ankündigungen und jede Änderung am bestehenden Gesetz der Verfassung entsprechen muss.
Erstens. Sie lassen das Gesetz so, wie es ist, und prüfen im Rahmen der Evaluation sachgerecht, an welchen Stellen Mitbestimmung nicht funktioniert. Dem würden wir uns auch stellen. Dann müssten Sie allerdings von Ihren großspurigen Ankündigungen abrücken.
Zweitens. Sie führen das LPVG 1:1 in den Stand von vor 2007 zurück. Dann bekennen Sie sich allerdings zum Rückschritt, verneinen das Interesse an einer funktionsfähigen modernen Verwaltung und schaffen im Übrigen einen verfassungswidrigen Zustand.
der Schublade bleiben wird, weil die Interessen der beteiligten Verbände dermaßen unterschiedlich sind, dass man sich mit jeder Veränderung eine blutige Nase holen würde.
Wenn die Regierung sich überhaupt über die Haushaltsberatungen hinaus noch länger hält, wird es einen Gesetzentwurf geben, der bei allen beteiligten Verbänden – den verschiedenen Gewerkschaften, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Personalvertretungen – wegen der unterschiedlichen Interessenlagen höchst umstritten sein und eine Protestwelle nach sich ziehen wird. Das LPVG wird ein Mosaiksteinchen werden, das neben der unsäglichen Haushalts- und Finanzpolitik dieser Landesregierung, die von Schulden geprägt ist, zu einem Kollaps in den Verwaltungsstrukturen führen wird.
Wir haben uns seinerzeit den Herausforderungen gestellt, Bürokratie abgebaut und eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in Angriff genommen. Die Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes 2007 dient der Aufrechterhaltung einer funktionierenden und effizienten Verwaltung. Die Verwaltungsstrukturreform mit der Zusammenlegung und Schließung zahlreicher, teilweise überflüssiger Ämter und Entscheidungsebenen hat natürlich auch Anpassungen im Personalvertretungsrecht erforderlich gemacht, auch um Entscheidungen zu beschleunigen und von bürokratischem, hemmendem Ballast zu befreien.