Protokoll der Sitzung vom 30.09.2010

Grundsätzlich sehe ich zu diesem ersten Abschnitt Ihres Antrags keine unüberwindlichen Gegensätze. Ich gehe auch davon aus, dass Herr Minister Kutschaty für die Landesregierung diese Diskussion konstruktiv und sachlich begleiten wird.

Beim zweiten Teil Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, also bei den Ziffern 2 und 4, wird es deutlich schwieriger. Sie fordern einen ganz neuen Tatbestand, nämlich den § 115 Strafgesetzbuch, beschrieben als „Tätlicher Angriff auf Amtsträger“. Mir drängen sich da einige rechtssystematische Fragen auf: Sie schaffen mit dem neuen § 115 Strafgesetzbuch eine Verdoppelung der Tatbestände; § 113 Strafgesetzbuch soll ja unverändert fortbestehen. Es wird also häufig Fälle geben, die beiden Tatbeständen unterfallen, und nur selten Fälle, die in die Lücke fallen.

Problematisch erscheint mir zudem Ihr Vorschlag, den Schutzbereich über konkrete Vollstreckungsmaßnahmen hinaus auszudehnen. Ihr Formulierungsvorschlag lautet – ich zitiere –: „Wer einen

Amtsträger … in engem Zusammenhang mit dem Dienst tätlich angreift, wird … bestraft.“ Dies erfasst eine unzählige Fülle von Beispielen. Damit wäre beinahe jede Tat gegen einen Amtsträger auch von diesem neuen Tatbestand erfasst. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz sehe ich die Möglichkeit zur Strafausweitung als begrenzt an, meine Damen und Herren von der CDU. Es gäbe nämlich zwei Kategorien von Opfern: zum einen die Amtsträger und zum anderen die übrigen Opfer – und das, obwohl der konkrete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bereits unter Strafe gestellt ist.

Sie schaffen zudem einen völlig unbestimmten Rechtsbegriff, der im Strafrecht ungeeignet und vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes eher bedenklich ist. Oder wie meinen Sie den Begriff „in engem Zusammenhang mit dem Dienst“? Darüber können wir wahrscheinlich schon jetzt heftig diskutieren.

Lassen Sie mich noch kurz darauf hinweisen, dass es in § 113 Abs. 4 Strafgesetzbuch eine Ausnahmeregelung für Täter gibt, die irrig annehmen, sie seien einer rechtswidrigen Vollstreckung ausgesetzt. Wie wollen Sie diese Idee auf den neuen § 115 Strafgesetzbuch übertragen? Dazu schweigen Sie sich aus. Mit Sicherheit wird das noch eine sehr spannende Diskussion.

Vielleicht können Sie unsere Zustimmung aber dazu bekommen, dass Sie den Begriff „Amtsträger“ sehr weit fassen. Denn es gibt mit Sicherheit nicht nur bei der Feuerwehr und bei der Polizei, sondern auch in zahlreichen Behörden Personen, die Opfer von Gewalttaten werden. Aber bevor man das mit einer Strafverschärfung angeht, braucht man belastbare Zahlen dazu, wie Gewalt in diesen Fällen verhindert werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verurteilen Gewalt gegen Personen generell. Das muss sich auch im Strafrecht deutlich widerspiegeln, damit wir einer gewaltfreien Gesellschaft näherkommen. Besonders Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte verurteilen wir. Lassen Sie uns besonnen und sachlich über die Möglichkeiten und dieses sehr sensible Thema diskutieren. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Jungfernrede. – Die nächste Rednerin ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Hanses. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kruse, lieber Herr Biesenbach, liebe CDU, es ist leider richtig, dass die Zahl der schwerwiegenden Gewaltübergriffe auf Polizis

tinnen und Polizisten in NRW gestiegen ist. Auch wir sind der Ansicht, dass Polizistinnen, Feuerwehrleute und Rettungskräfte vor Gewaltübergriffen bestmöglich geschützt werden sollten. Soweit d’accord.

Jedoch werden Gewalttaten nicht verhindert, indem man die Einführung einer eigenen Strafnorm fordert.

(Zuruf von Theo Kruse [CDU])

Wollten Sie direkt dazwischenrufen, Herr Kruse? Gerne.

Die Einführung einer neuen Strafnorm hilft überhaupt nicht. Denn der Großteil von Gewalttaten geschieht im Affekt. 80 % aller Gewalttaten geschehen im Affekt, das heißt, die Täterinnen und Täter machen sich im Moment der Tat keine Gedanken über das Strafmaß. Schon jetzt stehen gewalttätige Angriffe auf Polizeibeamtinnen, Rettungskräfte und Feuerwehrleute – und nicht nur gegen diese Personengruppen – unter Strafe. Als Beispiele seien nur die Straftatbestände der gefährlichen Körperverletzung, der Beleidigung oder des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte genannt. Diese Strafdrohungen schrecken jedoch überhaupt nicht ab. Eine gefährliche Körperverletzung kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden; im StGB ist also schon jetzt ein breites Spektrum für das Strafmaß vorgesehen.

Grundsätzlich gilt: Jede Straftat ist abzulehnen und konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Dies gilt auch gerade, wenn sie gegen Polizistinnen und Polizisten gerichtet ist. Dazu reichen jedoch die aktuellen Straftatbestände aus. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann nach § 113 StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Wenn jemand einen Polizisten bei einer Vollstreckungshandlung bedroht oder angreift und dabei eine Waffe einsetzt, liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis fünf Jahre – auch hier wieder ein breites Spektrum.

Warum ein Amtsträger auch in engem Zusammenhang mit seinem Dienst – Sie hatten das Beispiel der An- und Abreise zum und vom Dienstort genannt, Herr Biesenbach – anders geschützt werden soll als andere Menschen, leuchtet uns nicht sein. Auch diesbezüglich gilt für uns der Gleichheitsgrundsatz. Wir wollen kein Zweiklassenstrafrecht. Alle Menschen haben das Recht auf Schutz vor Gewalt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Genauso wenig überzeugt die geforderte Erstreckung des § 113 StGB auf jegliche Diensthandlung von Polizeibeamten. Sinn und Zweck der besonderen Strafandrohung des § 113 StGB ist es, das Gewaltmonopol des Staates abzusichern und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Hinnahme von Vollstreckungshandlungen zu veranlassen.

Polizeibeamte und -beamtinnen sind als Vollstreckungsorgane besonders geschützt. Das gilt nicht in gleichem Maße für andere Diensthandlungen.

Überhaupt ist es verfehlt, im wörtlichen Sinne vom Schutz des Beamten durch das Strafrecht zu sprechen. Mit höheren Strafandrohungen ist weder hier noch sonst wo ein messbarer Präventionserfolg verbunden.

Wir sollten besser auf die Ursachen schauen. Ich möchte Sie an die Worte unserer Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung erinnern: Vorsorge ist besser als Nachsorge. – Es gibt noch weitere berühmte Frauen, die dieses Ziel gerade verfolgen. Prävention ist wichtiger als Repression. Dieses Ziel verfolgt die Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Diese beiden Frauen haben Recht. Diese Ziele und Methoden teile ich ausdrücklich.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ein einseitiger Blick, eine schwere Bestrafung der Täter, führen nämlich nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation für von Gewalt bedrohte Amtsträgerinnen und Amtsträger. Es nützt überhaupt nichts, einen neuen Straftatbestand zu schaffen.

Vielmehr bedarf es aus unserer Sicht folgender Dinge: Erforschung der Ursachen von Gewalt und der insgesamt gesteigerten Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte im Besonderen, im Zusammenhang damit die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen sowie eine nachhaltige Reaktion und Verfolgung von Gewalttaten sind unser Ziel. Etwa im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs haben wir erheblich bessere Erfolge.

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch sagen, dass ich mich über diesen Antrag sowieso gewundert habe. Ihnen hätte doch eigentlich klar sein müssen, dass es in diesem Haus für eine solche Position keine Mehrheit gibt.

(Theo Kruse [CDU]: Dann fragen Sie mal die Bürgerinnen und Bürger! Woher wissen Sie das denn?)

Herr Kruse, warum haben Sie das nicht in der letzten Legislaturperiode angestrebt? Und Sie stellen zurzeit die Bundesregierung. Beim Strafgesetzbuch handelt es sich nun einmal um ein Bundesgesetz. Warum setzen Sie es nicht einfach um, wenn das Ihr dringendes Ziel ist?

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Sie haben also in diesem Hause keine Mehrheit – weder vor der Landtagswahl noch nach der Landtagswahl –, Sie haben im Bundestag dafür keine Mehrheit, und das ist auch gut so.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Liebe CDU, damit stehen Sie ganz alleine.

Trotzdem bin ich froh über die Überweisung. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss gemeinsam schauen können, wie die Situation wirklich ist und wie wir durch gemeinsame Ziele etwas ändern und dazu beitragen können, dass sich die Situation deutlich verbessert und es weniger Gewalt gibt. Ich kann aber jetzt schon für meine Fraktion ankündigen, dass wir dazu andere Maßnahmen vorschlagen werden. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Als Nächster hat für die FDP-Fraktion Herr Kollege Engel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wichtigste vorweg: Wir werden folgende Veränderung in § 113 StGB bekommen:

eine Erhöhung des Strafrahmens,

keine tatbestandliche Sonderregelung für Polizeibeamte,

die Einbeziehung von Feuerwehr und Rettungskräften in den Schutzbereich des § 113 StGB sowie

eine Ergänzung des Regelbeispiels in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB um das Mitsichführen von gefährlichen Werkzeugen.

Das haben wir in der nächsten Kabinettsvorlage in Berlin zu erwarten.

Nun zum Zusammenhang. Respektlosigkeit und Aggressivität gegenüber Polizeibeamten haben ein Ausmaß erreicht, das Anlass zur Sorge bietet. Übrigens gilt das gleichermaßen gegenüber Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und sogar gegenüber Journalisten.

Ausgelacht, angemacht, beleidigt, geschubst, angespuckt, mit Flaschen beworfen, geschlagen und getreten oder mit Waffen attackiert und verletzt – Einsatzkräfte berichten immer häufiger davon, dass sie im alltäglichen Dienst verbal oder tätlich angegriffen werden. Dabei ist es gerade der engagierten Arbeit unserer Polizei zu verdanken, dass wir in NRW ein hohes Maß an Sicherheit genießen dürfen.

Dafür gebühren unseren Polizeibeamten nicht nur Dank, Anerkennung und Solidarität. Unsere Polizeibeamten verdienen unser aktives Engagement für einen besonderen Schutz vor tätlichen Angriffen während der Ausübung ihres Dienstes – auch durch das Strafrecht.

Ich begrüße für meine Fraktion insoweit die bereits in der letzten Legislaturperiode ergriffenen umfangreichen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit der NRW-Polizeibeamten im

täglichen Dienst wie etwa die kontinuierliche und kostenintensive Verbesserung des passiven Schutzes der Polizeibeamten unter anderem durch Schutzwesten, Helme, Einsatzmehrzweckstock, die Videoeigensicherung in Einsatzfahrzeugen, die Entwicklung neuer Einsatz- und Sicherheitskonzeptionen und die eigene Studie zur empirischen Erfassung des Phänomens der Gewalt gegen Polizeibeamte.

Steigende Respektlosigkeit, sinkende Hemmschwellen und höhe Aggressivität, Gewaltbereitschaft und Brutalität lassen sich nicht allein durch eine bessere Schutzausstattung der Beamten und Studien beheben. Wenn sich unsere Beamten, für die wir eine Fürsorgepflicht haben, im alltäglichen Dienst allein gelassen bis wehrlos fühlen mit diesem Verfall von Erziehung und Werten und dem schwindenden Respekt vor Autoritätspersonen, wenn sich betrunkene Jugendliche pöbelnd gegen Polizeibeamte solidarisieren, die in der Düsseldorfer Altstadt ihren Dienst tun, sodass man dort am Wochenende mit Hundertschaften agieren muss, wenn eine Streifenwagenbesatzung aus Eigensicherungsgründen nicht mehr alleine in gewisse Stadtviertel fahren kann, wenn vermummte Gestalten aus sinnfreien oder politischen Motivationen heraus gezielt im Mob Polizeibeamte angreifen, wenn Demonstrationen, Fußballspiele und Feste vermehrt als Gelegenheit für sogenannte erlebnisorientierte Freizeitgestaltung in Form von Gewalt oder Zerstörungsexzessen wie motivlose Randale genutzt werden und dabei Polizeibeamte, nur weil sie eine Uniform tragen, als Staatsfeinde angesehen werden und versucht wird, sie zu verletzen oder gar zu töten, und man sich durch die bloße Anwesenheit von Polizeibeamten provoziert fühlt, dann muss Politik ein deutliches Zeichen setzen.

(Beifall von der FDP)

Darin sind wir uns hier zumindest mit der CDUFraktion einig. Die CDU-Fraktion weiß, dass wir – wie auch schon in der letzten Legislaturperiode – an einem Punkt einen kleinen Dissens haben.

Wir stehen hinter unseren Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen. Noch im März dieses Jahres haben wir unsere Forderungen ja in dem gemeinsam mit der CDU gestellten Antrag Drucksache 14/10858 festgehalten. Diesen Antrag haben die SPD, die Grünen und der heutige Linke Herr Sagel, damals fraktionslos, abgelehnt.