Sven Wolf

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon in der gestrigen Sitzung gesagt: Grundsätzlich sollte jeder Vorfall in einer Justizvollzugsanstalt unseres Landes mit der gebotenen Ruhe und Sachlichkeit diskutiert werden. Die Abläufe sollten auch immer wieder kritisch hinterfragt werden; das ist keine Frage.
Zu dieser sehr sachlichen Diskussion sind wir zu Beginn der 15. Wahlperiode auch zurückgekehrt. Dazu haben wir Abgeordneten im Rechtsausschuss alle gemeinsam, das Ministerium und die Beschäftigten im Vollzug ihren Beitrag geleistet.
Ein äußeres Zeichen für mehr Ruhe und Sachlichkeit im Vollzug ist, dass am gestrigen Tag eine der bisher wenigen Sondersitzungen des Rechtsausschusses stattfand, um sich mit Fragen des Vollzugs zu beschäftigen. Weitere Vorfälle wurden entweder in Form beantragter Berichte erläutert oder im zuständigen Gremium, nämlich der Vollzugskommission diskutiert, die vom FDP-Kollegen Abruszat geleitet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein inneres Anzeichen für mehr Ruhe im Vollzug ist, dass in den letzten Gesprächen, die ich in Justizvollzugsanstalten vor Ort oder mit Personalvertretungen geführt habe, nicht die Sorge wegen unsicherer Arbeitsbedingungen oben auf der Tagesordnung stand.
Ich gestehe ein, dass die FDP mit diesem Antrag eine sachorientierte Diskussion führen will. Sie hat den Antrag nicht zur direkten Abstimmung gestellt. Vielmehr soll er an den Rechtsausschuss überwiesen und dort umfangreich diskutiert werden. Das erkennen wir auch grundsätzlich an.
Die FDP konzentriert sich in ihrem Antrag auf die Abläufe innerhalb der Justizvollzugsanstalt Bochum und auf die baulichen Mängel. Darüber hinaus ist der FDP-Antrag zunächst mal eine – ich will mal sagen – wilde Sammlung aller Vorfälle um Bochum. Diese Ausgangslage wird dann um sehr allgemeine Forderungen zum Vollzug ergänzt. Leider ist diese Ausgangslage nicht richtig dargestellt.
Es handelte sich zunächst nur um einen Ausbruch – darüber haben wir im Rechtsausschuss lange diskutiert –, mit einem waghalsigen Sprung von einer Mauer. Das hat sich vorher niemand vorstellen können. Dann ging es um eine Entweichung während eines Ausgangs. Der letzte Ausbruch fand nun Ende Januar statt.
Bei der Erstellung des Antrags wusste natürlich noch keiner, dass der Flüchtige kurze Zeit später erneut bei einem Diebstahl in einem Discounter gefasst werden konnte. Insoweit müsste die in Ihrem
Antrag geschilderte Ausgangslage aber sowieso ein wenig angepasst werden.
Das soll jetzt nicht als Versuch gewertet werden, diese Vorfälle in irgendeiner Weise zu verharmlosen. In jedem Einzelfall ist aber sehr ausführlich berichtet worden. Der Minister hat anschließend die ergriffenen Maßnahmen deutlich und umfassend dargestellt. Diese Maßnahmen haben sich jedes Mal unterschieden; denn die Fälle waren jedes Mal sehr unterschiedlich.
Im vergangenen Jahr war es das Versehen eines Handwerkers, der eine Tür zum Dach offen gelassen hat. Anschließend erfolgte ein Sprung von der Mauer. Ich sagte gerade schon: Das war ein Sprung aus einer Höhe, wie man ihn sich vorher nicht vorstellen konnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die baulichen Änderungen sind im Anschluss dargestellt worden. Noch Mitte Januar hat der Minister dargelegt, dass künftig weitere Baumaßnahmen anstehen und Investitionen eine ständige Aufgabe im Vollzug bleiben. Den Investitionsstau bezifferte der Minister mit rund 2 Milliarden € in den nächsten Jahren.
Es wurde im Ausschuss auch mehrfach deutlich erklärt, dass eine Konzeption erarbeitet wird, welche Anstalten renoviert oder neu gebaut werden. Hier ist eine abgestimmte Planung notwendig: weil die Errichtung der letzten neuen Anstalten genau gezeigt hat, dass der Bau einer Anstalt allein nicht genügt und auch das dafür erforderliche Personal zur Verfügung gestellt werden muss. Dass diese Planung aus einem Guss ist, das hat der Minister deutlich gesagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, über das Thema „Innere Sicherheit“ sprachen wir ebenfalls mehrfach. Es gibt da auch schöne Beispiele, die zeigen, dass die verantwortungsvolle und gute Arbeit der Beschäftigten Schlimmeres verhindert hat – das fehlt leider in Ihrer Auflistung – und dass die innere Sicherheit in den Anstalten funktioniert und gegriffen hat.
Aber auf keinen Fall darf in der Öffentlichkeit das Bild entstehen, es gebe besonders unsichere Anstalten in unserem Land. Welchen Eindruck solche fahrlässigen Äußerungen bei der Bevölkerung zum Beispiel in Bochum hinterlassen, das können Sie, Herr Kollege Dr. Orth, vielleicht mal bei den Wahlkreisabgeordneten vor Ort nachfragen.
Ganz zu schweigen von dem Eindruck, der gegebenenfalls bei den Insassen entsteht!
Lassen Sie mich ein Zwischenfazit ziehen: Der Minister hat nach den verschiedenen Vorfällen umgehend informiert und auch umgehend gehandelt. Ein Unterlassen des Ministers gab es nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der gestrigen Sitzung wurden uns die Tatsachen des aktuellen Vorfalls ohne Umschweife dargestellt. Ohne den Baumangel am Panzerglas wäre der Ausbruch nicht möglich gewesen. Dieser Mangel war seit 1984 unerkannt. Es gab auch keinen Zusammenhang zu den vorherigen Zwischenfällen; das war nämlich eine Dachluke, Herr Kollege Orth. Vielleicht sollten wir uns diesen entscheidenden Unterschied, Herr Orth, vor Ort mal angucken. Wenn ich die Dachluken kontrolliere, dann kontrolliere ich nicht auch das Panzerglas.
Lassen Sie mich die Frage stellen: Warum ist, wenn es doch so offensichtlich war, das Panzerglas nicht in den letzten fünf Jahren kontrolliert worden?
Der Vorwurf eines Tötungsdelikts gegen Gefangene – das ist richtig dargestellt worden – war in der JVA nicht bekannt. Das ist eine wesentliche Information, die sicherlich beim neuen Anstaltsleiter Ritter von Meißner auch zu einer anderen Wortwahl und Einschätzung des Gefangenen geführt hat. Das Wort, das Sie hier immer anführen, stammt von ihm und nicht vom Minister.
Ritter von Meißner, der im Januar 2011 die neue Leitung in Bochum übernahm, verfügt mit seiner über 30-jährigen Dienstzeit im Vollzug sicherlich über besonders viel Erfahrung. Insbesondere als ehemaliger Leiter der Aufnahmeanstalt in Hagen hat er Erfahrung in der Einschätzung von Gefangenen und deren Einteilung.
Nach dem Vorfall stellte der Minister öffentlich die Fragen, die wir auch gestellt hätten: Wie konnte das passieren? Warum wusste keiner von der drohenden Haftstrafe in Polen? Diese Fragen sind nach dem gestrigen Bericht vor dem Rechtsausschuss durch den Generalstaatsanwalt mit dem Hinweis auf ein Versehen beantwortet worden. Da teile ich ausdrücklich die Kritik des Ministers; da teile ich die Kritik der Oppositionsfraktionen. Da bekennen auch wir: Fehler können geschehen, aber solche Fehler dürfen nicht passieren.
Auch die SPD-Fraktion will wissen: Kann das in anderen Fällen auch geschehen? – Die richtige Antwort war: Der Minister hat unverzüglich alle Generalstaatsanwaltschaften, also nicht nur die in Hamm, sondern auch die in Köln und Düsseldorf, aufgefordert, diese und ähnliche Fälle zu prüfen.
Bezüglich der JVA Bochum wurde eine umfassende Grundprüfung durch die Fachleute des Ministeriums angeordnet. Das greift im Wesentlichen die erste Forderung in Ihrem Antrag auf, liebe Kollegen der FDP. Der Minister hat deutlich gemacht, ihm gehe es um Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Jetzt irgend
welche Zeitfristen zu setzen und zu fordern, dass man umgehend einen Bericht erwarte – das hat der Minister gestern sehr deutlich dargestellt –, ist nicht hilfreich. Hier gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Ich habe auch Zweifel, dass die in der gestrigen Sitzung gewünschten Minutenprotokolle über den Ausbruch vorgelegt werden können. Das, mit Verlaub, Herr Kollege, ist lebensfremd; denn wenn man genau wüsste, in welcher Minute sich der Gefangene wo befunden hat, wäre der Ausbruch nicht geschehen.
Lassen Sie mich zu einem anderen Punkt kommen, zu Ihrer letzten Forderung, die die unerlaubte Handynutzung betrifft. Das ist grundsätzlich ein Problem, aber auch das hat konkret nicht allein mit Bochum zu tun. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen in den Neubauten – das ist Ihnen auch bekannt –, etwa die Detektoren, die sofort anschlagen; wir haben das in Wuppertal gesehen. Es gibt die Drogenspürhunde, die zwar keine Handys, aber Verstecke orten können, wo Handys gegebenenfalls versteckt werden. Auch im Juli gab es hierzu vor dem Rechtsausschuss einen umfassenden Bericht. Da ging es um die technische Frage der Umsetzung von Mobilfunkblockern. Zeitnah – so ist berichtet worden – soll nach dem Modellversuch in der JVA Köln nochmals berichtet werden.
Ein ähnliches Projekt sei auch in bayerischen Vollzugsanstalten geplant, wie mir mein bayerischer SPD-Kollege Franz Schindler berichten konnte. Im November 2011 solle in der JVA in Kaisheim ein Modellversuch mit sogenannten IMSI-Catchern beginnen. Diese Catcher simulieren Basisstationen eines Netzbetreibers. Unerwünschte Verbindungen können somit unterbunden werden, aber wichtige Signale, wie zum Beispiel Personennotsignalanlagen, werden nicht beeinträchtigt.
Wir werden in der weiteren Diskussion im Rechtsausschuss anregen, auch diese Modelle noch mal zusammenzuführen und darüber umfassend zu berichten. Ich denke, wir haben Zeit für eine sachliche Debatte.
Wir werden der Überweisung des FDP-Antrags in den Rechtsausschuss natürlich zustimmen. Dort sollten wir in aller Ruhe noch mal sachlich über diesen Punkt diskutieren. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke haben mit ihrer Großen Anfrage – das sehe ich ein bisschen differenzierter als der Kollege Lehne – ein durchaus sensibles Thema aufgegriffen. Ich fand es auch nicht verkehrt, dass hierzu noch einmal detailliert die Daten zusammengetragen worden sind.
Die akribische Beantwortung der umfangreichen Fragen und die zum Teil – das konnte man aus der Antwort entnehmen – vorgenommene händische Auswertung von Statistiken sind mit Sicherheit ein Anlass, zunächst einmal den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich dafür zu danken.
Seit Beginn der Wahlperiode – so habe ich das zumindest bisher erlebt – sind wir im Rechtsausschuss zu einer sachlicheren Debatte über die Rahmenbedingungen des Vollzugs in NordrheinWestfalen zurückgekehrt. Das begrüße ich ausdrücklich. Ich hoffe, dass das auch im Sinne der Fraktion Die Linke war und dass das auch der Kern Ihrer Anfrage war und es hier nicht um populistische Überlegungen ging wie bei dem Tagesordnungspunkt davor.
Hierzu gehört, meine ich, auch eine genauere und geschlechtsspezifische Betrachtung des Strafvollzugs. Die Daten zeigen einige Aspekte, die wir bereits kennen, wie etwa den sehr hohen Anteil suchtmittelabhängiger psychischer Erkrankungen bei Straftäterinnen und oft fehlende abgeschlossene schulische oder gar berufliche Ausbildungen und weitere Aspekte, die wir diskutieren sollten.
Lassen Sie uns aber bei den unterschiedlichen Aspekten – Herr Lehne, Sie haben es flapsig auf den Punkt gebracht, indem Sie sagten, Männer und Frauen seien unterschiedlich – vielleicht auch die Gemeinsamkeiten nicht vergessen. Wir haben wohl für alle Betroffenen im Vollzug generell ein Ziel, das über den Vollzug erreicht werden soll. Dieses Ziel sollte sowohl für Männer als auch für Frauen gelten. Die Wege dazu – da gebe ich Ihnen recht – sind durchaus unterschiedlich.
Aus meiner Sicht sind die gemeinsamen Ziele: Haftvermeidung für Ersatzfreiheitsstrafen, Wieder
eingliederung in die Gesellschaft und dazu die entsprechenden Therapien und Behandlungen, dazu auch berufliche und schulische Perspektiven. Gleiches gilt natürlich auch für die Fragen der Gesundheitsvorsorge – besonders bei Drogen gebrauchenden Menschen. Das alles gilt gleichermaßen für Frauen und Männer im Vollzug.
Eine bloße Verwahrung oder zu wenig Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten erschweren unabhängig vom Geschlecht die spätere Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft. Die Behandlung und Wiedereingliederung der Gefangenen, egal ob Männer oder Frauen, sollte und wird künftig wieder der Leitgedanke des Vollzugs in Nordrhein-Westfalen sein.
Hinzu kommt bei dem Ziel der Behandlung und Wiedereingliederung auch die Frage der wohnortnahen Unterbringung. Zu nennen ist hier das Stichwort des sozialen Empfangsraums, den man ja nicht bereiten muss, wenn man diesen gar nicht erst abbricht.
Bei einem Anteil der Frauen unter den Strafgefangenen in Nordrhein-Westfalen – Herr Lehne, Sie haben das ja ausgeführt – von etwa 6 % ist es natürlich faktisch sehr schwer zu organisieren, jeder Strafgefangenen in Nordrhein-Westfalen einen
wohnortnahen Haftplatz zusichern zu können.
Reine Frauenvollzugsanstalten mit einer Vielzahl von Insassinnen, wie die kürzlich ausgebaute JVA Willich II, können durchaus optimalere Bedingungen für eine Wiedereingliederung von Frauen bieten. Denn nur mit einer ausreichenden Anzahl inhaftierter Frauen lässt sich auch ein spezifisches Angebot einrichten, sei es bei den Ausbildungsmöglichkeiten, den Mutter-Kind-Angeboten, Gesprächs- und Therapieangeboten usw. Wohnortnahe Versorgung ist dann aber schwerer zu organisieren. Da greift man zum Teil auch auf baulich getrennte Abteilungen in den Männervollzugsanstalten zurück. Ich meine, eine Lösung kann nicht sein, Kleinstanstalten vorzuhalten, um darüber die Wohnortnähe sicherzustellen.
Ich bin der Überzeugung, dass die Antwort auf die Problematik in der Abschiebehaft Neuss, auf die dort geringe Auslastung, in Form der Verlegung der Abschiebehäftlinge – unabhängig von der generellen Diskussion; das habe ich im Rechtsausschuss schon ausgeführt – sinnvoll und geeignet ist, um die Frauen, die sich in der Abschiebehaft befinden, besser betreuen zu können.
Wenn Sie sich, Frau Kollegin Conrads, die Abschiebhaft in Büren anschauen – ich denke, das werden Sie tun oder haben Sie schon getan –, dann werden Sie sehen, dass die Räumlichkeiten vorhanden sind und auch die therapeutischen Voraussetzungen existieren. Was zum Beispiel das
sprachliche Angebot angeht, ist die JVA Büren sehr gut vorbereitet, um eine Vielzahl unterschiedlicher Nationalitäten betreuen zu können.
Männliche Delinquenz steht allein schon gemäß der Zahlen im Vordergrund. Das darf aber nicht dazu führen, dass die besondere Situation von Mädchen und Frauen im Vollzug außer Acht gelassen wird. Auf der anderen Seite bleibt es dabei, dass es daraus resultierend zunächst eine vergleichsweise geringe Anzahl von Justizvollzugsanstalten für Frauen in Nordrhein-Westfalen gibt. Die Wohnortnähe kann deswegen auch nicht immer garantiert werden.
Der Zahlenvergleich zeigt einen deutlichen Anstieg von 895 Haftplätzen im Jahre 2005 auf 1.056 im Jahre 2011. Mit dem Ausbau der Haftplätze an den Standorten Willich II und Köln sehe ich NordrheinWestfalen auf einem guten Weg. Das zeigen auch die Auslastungszahlen. Die Belegungsquote liegt durchschnittlich bei etwa 92 %.
In der JVA Willich II gelingt es – wer dort gewesen ist, wird mir da wohl zustimmen –, mit einer für eine Justizvollzugsanstalt sehr offenen Bauweise zu einer angenehmen Atmosphäre zu kommen. Auch der Verein „Die Staatsbürgerin e. V.“, der sich auf Ihre Große Anfrage hin gemeldet hat, hat das nach einem Besuch dieser Anstalt bestätigt.
Die Anstalt ging im September 2009 ans Netz und konnte 50 neue Haftplätze bereitstellen. Haftplatzkapazitäten können zudem – das ergibt die Antwort der Landesregierung – nach Inbetriebnahme der Standorte Ratingen und Wuppertal gegebenenfalls auch für andere Standorte genutzt werden.
Die offiziell von den Insassinnen vorgetragenen Beschwerden und eingereichten Petitionen unterscheiden sich nicht gravierend von denen der Insassen. Es geht immer wieder um die Thematik „Vollzugsplan“, finanzielle Sorgen oder die Frage der Ernährung in den Vollzugsanstalten.
Sorgen bereitet die konstant hohe und steigende Zahl der drogenkranken Frauen im Vollzug. Unsere Antwort hierauf kann nur sein, mehr Personal für die Fachdienste, ganz besonders im Frauenvollzug, zur Verfügung zu stellen. Die Therapie der Suchterkrankten steht am Anfang einer erfolgreichen Wiedereingliederung. Das haben wir im Haushalt 2011 mit den 150 Stellen für den Allgemeinen Vollzugsdienst und den 50 Stellen für die Fachdienste auf den Weg gebracht.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass Frauen oftmals eine stärkere Ausgrenzung im sozialen Umfeld, in Familie und Nachbarschaft, erfahren, als das inhaftierten Männern zuteilwird. Sie leiden stärker unter der Trennung von Kindern während des Vollzuges. Für eine Wiedereingliederung ist die Aufrechterhaltung bzw. die Wiederherstellung des sozialen Be
ziehungsgeflechts auch von ganz großer Bedeutung.
Wenn es um den Präventionsgedanken geht, müssen wir insbesondere die Ursachen der Straftaten analysieren. Mit welchen Konzepten können wir zur Vermeidung von Konflikttaten infolge einer aus Sicht dieser Frauen ausweglosen Situation als Reaktion auf Lebensbedingungen
Gesundheit! –,
die sie als nicht mehr zu ertragen erleben, beitragen? Welche Maßnahmen können bereits präventiv für junge Frauen im Jugendbereich anbieten? Hier gilt es, ressortübergreifend tätig zu werden.
Eine genauere Analyse der Daten werden wir im Ausschuss vornehmen. Die weitere Auswertung wird auch – da bin ich mir ganz sicher – in die künftige Diskussion um die Leitlinien des Vollzugs einfließen. Daraus soll sich dann ja ein Gesetz zum Strafvollzug und damit auch konkretes gesetzgeberisches Handeln entwickeln. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion empfiehlt die Änderung – das ist auch von Herrn Lehne noch mal deutlich gesagt worden –, um die es thematisch geht, unter anderem mit dem Argument, dass die anderen Bundesländer das auch machen. Das halte ich für das schwächste Argument. Nur weil es zahlreiche andere Länder machen, sollen wir es auch tun? Das alleine ist wohl nicht wirklich überzeugend. Das kann allenfalls ein Einstieg in eine empirische Betrachtung sein. Wenn diese Verfahren bereits in vielen Ländern gang und gäbe sind, sollten wir uns die Erfahrungen dort ansehen und eventuell aus ihnen lernen. Besonders interessiert mich in dem Zusammenhang die Belastung der Gerichte.
Ein anderes Argument findet bei mir – zumindest auf den ersten Blick -deutlich mehr Anklang. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, besinnen sich dabei ein wenig, um es etwas flapsig auszudrücken, auf den Markenkern, den Sie einmal hatten, nämlich die Bürgerrechte.
Verkürzt gesagt, geht es Ihnen scheinbar um einen effektiveren Rechtschutz für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das ist grundsätzlich ein Ansinnen, das wir mit dem Begriff „leistungsstarke und moderne Justiz“ bereits seit Beginn der Wahlperiode konsequent verfolgen. Da sind wir auf einem guten Weg. Ich erinnere etwa daran, dass wir nicht die Wege zum nächstgelegenen Gericht verlängern, sondern die weitere Zusammenlegung von kleinen Amtsgerichten zunächst vom Tisch ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wollen eine Ergänzung in § 47 Ziffer 2 Verwaltungsgerichtsordnung nutzen, also nicht nur die Überprüfung der Satzung nach dem Baugesetzbuch. Sie wollen damit – das haben Sie ausdrücklich gesagt; Sie haben das noch mal wiederholt, Herr Dr. Orth – vorhandene Lücken im Rechtschutzsystem der Bürger schließen. Ich will kritisch die Frage stellen, ob Ihr Vorschlag wirklich hilfreich ist.
Ihr Antrag verkennt leider, dass die Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung
eben nicht in Konkurrenz zu den übrigen Verfahren der Verwaltungsgerichtsordnung stehen, sondern ein Aliud sind. Das heißt, beide Verfahren können sich – und das sogar zeitgleich – mit dem gleichen Gegenstand befassen, und es gibt keine Verpflichtung der inzident prüfenden Gerichte, das Verfahren bis zu einer abschließenden Entscheidung eines zeitgleich mit derselben Frage der Rechtmäßigkeit einer Norm befassten Normenkontrollgerichts auszusetzen.
Den Bürgern steht – das meine ich zumindest – derzeit jederzeit der Rechtsweg offen, um die Verletzung von eigenen subjektiv öffentlichen Rechten geltend zu machen.
Ja.
Das muss man unterscheiden. Das ist eine ganz andere Ebene.
Ich habe deutlich gemacht, dass es einen effektiven Rechtsschutz gibt, und will Ihnen auch erklären, warum der viel weitergehender ist. Wenn ich nämlich zum Verwaltungsgericht gehe und das Verwaltungsgericht feststellt, dass es im Kern um die Rechtmäßigkeit einer Norm geht, dann wird diese Frage geklärt und darüber hinaus auch weitere Rechtsverletzungen.
Sie haben eben das Beispiel von Gebührensatzungen angesprochen. Es kann ja sein, dass irgendein Tatbestand einer Gebührensatzung nicht richtig angewendet wird. Auch diese Frage wird in einem solchen Verfahren mit geprüft. Das ist der effektivere und weitergehende Rechtsschutz.
Sie zeichnen selbst ein idealisiertes Bild. Sie sagen, die Norm würde beim OVG sehr abstrakt geprüft, anschließend wisse man Bescheid und das führe zu einer Beschleunigung. Ich denke, dass gerade die Ausweitung der Zuständigkeiten des Oberverwal
tungsgerichts nicht zu einer Beschleunigung führt. Wenn ich mir die Dauer der dem Oberverwaltungsgericht heute originär zugewiesenen Normenkontrollverfahren ansehe, dann überzeugt mich das leider nicht.
Ich befürchte, dass, wenn wir dem Oberverwaltungsgericht zusätzliche Normenkontrollverfahren zuweisen, der Zugang zum Recht wegen der zahlreichen anderen Fälle versperrt oder zumindest erschwert wird.
Es gibt bereits einen effektiven Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir wollen die Debatte im Ausschuss fortsetzen, aber überzeugt haben Sie mich nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Kollegen Laumann und weiterer 66 Abgeordneter der CDU-Fraktion gegen den Haushalt 2011 empfiehlt der Rechtsausschuss Ihnen, eine selbstständige Stellungnahme des Landtags abzugeben.
Lassen Sie mich ganz kurz deutlich machen, warum wir hier als Parlament, besser gesagt: als Haushaltsgesetzgeber, unser Recht zur Stellungnahme wahrnehmen sollen. Das hat, Herr Dr. Droste, nichts mit irgendeinem Reflex zu tun, als ob wir uns bei jedem Verfahren beteiligten.
Der französische Staatstheoretiker Jean Bodin hat bereits im 16. Jahrhundert gesagt
ein bisschen Belehrung zu später Stunde, warum nicht? –: Die Finanzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Nerven des Staates. Und welche Bedeutung das Haushaltsrecht für unser Gemeinwohl hat, das kann man, glaube ich, bei der aktuellen Debatte um die Eurokrise sehr genau sehen.
Das Haushaltsrecht des Landtags, das in den Art. 81 ff. unserer Verfassung festgelegt ist, beschreiben die Kommentatoren in der Regel als das wichtigste Recht des Parlaments. Das Kernanliegen des Konstitutionalismus war es eben, die Macht über die Finanzen auf die Parlamente zu übertragen.
Dieses Recht unterliegt in unserer Verfassung ebenso strengen und sehr direkten verfassungsimmanenten Schranken. Und wenn es, wie in diesem Fall, um deren Überprüfung geht, dann trifft das also im Kern auch immer die Etathoheit des Parlaments. Wir sollten vermeiden, dass dieses besondere Recht eines Tages zu dem verkommt, was Stimmen in der Literatur bereits vermuten, nämlich einem inhaltsleeren Akt bloßer Demokratiepflege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ganz kurz ein paar inhaltliche Punkte anführen. In der damaligen Haushaltsdebatte sowohl hier im Parlament als auch im zuständigen Ausschuss wurde ausführlich über die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts diskutiert. An dieser Einschätzung, die somit auch zu einem verfassungsgemäßen Beschluss über den Haushalt 2011 geführt hat, hat sich nichts geändert. Und genau mit dieser Begründung haben der Fraktionsvorsitzende
Herr Papke und die Kollegen der FPD-Fraktion es abgelehnt, sich dem Antrag der CDU-Fraktion anzuschließen.
Und Herr Dr. Droste, wenn wir schon über KostenNutzen-Verhältnisse sprechen, dann nehmen Sie sich doch ein Beispiel an den Kollegen der FPD. Hier ist ausführlich gesagt worden: Die bloße Steigerung des Bruttoinlandprodukts genügt nicht, um hieraus bereits eine Wiederherstellung des Gleichgewichts abzuleiten.
Meine Fraktionskollegen Hans-Willi Körfges und Martin Börschel haben sich im Plenum und im Ausschuss ausführlich hierzu geäußert. Die relevante Regelverschuldungsgrenze konnte daher in Einklang mit der Verfassung überschritten werden. Wir teilen diese Einschätzung der Kollegen.
Das Verfassungsgericht hat auch in den Leitsätzen seines Urteils zum Nachtragshaushalt vom 15. März dieses Jahres unmissverständlich noch einmal bestätigt, dass uns ein Einschätzungs- und auch ein Beurteilungsspielraum zustehen. Diesen Spielraum haben wir gewissenhaft und, wie ich meine, auch sehr nachvollziehbar genutzt, um festzustellen, ob eine ernsthafte Störungslage vorliegt und, wenn ja, was dagegen hilft.
Wir sollten in dem anhängigen Verfahren unseren Beratungsweg und unsere Abwägungen gegenüber dem Verfassungsgericht deutlich darlegen. Herr Kollege Droste – ich will der Zwischenfrage, die Sie stellen wollen, nicht vorgreifen –, das hat nichts mit einer Belehrung des Verfassungsgerichts durch das Parlament zu tun.
Ganz ehrlich: Ich kann es Ihnen nicht sagen.
Ich bin dennoch der Ansicht, dass wir der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses folgen und unser eigenes Beratungsverfahren gegenüber dem Verfassungsgericht noch einmal darlegen sollten. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Biesenbach, wir sind gerne bereit, hierüber eine grundsätzliche und sehr sachliche Debatte zu führen.
Die Frage ist natürlich, ob wir die Debatte jetzt schon in dieser Breite führen können. Sie haben selber gerade eingeräumt, was ich bemerkenswert finde, dass die Ermittlungen – entgegen Ihren Äuße
rungen im Rechtsausschuss – noch andauern. Das ist aus meiner Sicht wichtig.
Ich wiederhole gerne das, was ich in der Aktuellen Viertelstunde des Rechtsausschusses gesagt habe: Wenn es sich so zugetragen hat, wie es geschildert wurde, dann finde ich das erschütternd. Körperliche und seelische Gewalt haben nichts in der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern zu suchen.
Ein solches Vorgehen hat in Bereichen der Justiz oder in anderen Bereichen unserer Gesellschaft nichts zu suchen.
Eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts ist – das hoffe ich sehr – in unser aller Interesse, insbesondere im Interesse der künftigen Anwärterinnen und Anwärter, die in der Justizvollzugsschule Wuppertal ausgebildet werden. Aufklärung gelingt nur dann, wenn noch mehr der ehemaligen Auszubildenden den Mut haben, sich zu offenbaren.
Der Schritt des Justizministers, umgehend in allen Anstalten solche oder ähnliche Erfahrungen abzufragen, ist sehr wichtig und richtig gewesen.
Der Minister hat sofort und ohne Zögern reagiert. In den letzten Tagen – seit den Berichten in den Medien und mit Beginn der Ermittlungen durch das Ministerium – habe ich dazu sehr viele Gespräche geführt. Ich bin immer wieder auf dieses Thema angesprochen worden – das wird Ihnen genauso gegangen sein –, und egal mit wem und wo ich gesprochen habe, die schnelle Entscheidung des Ministers, selbst bei allen ehemaligen Auszubildenden nachzufragen, fand überall große Anerkennung.
Ich vermag auch in keinem Verhalten zu erkennen, dass bei irgendeinem der politischen Akteure die Sache unter den Teppich gekehrt werden sollte. Das war nicht Tenor unserer Debatte im Rechtsausschuss, Herr Dr. Orth. Wir haben viele Fragen gestellt und darüber sachlich diskutiert. Das war im Übrigen auch nicht Tenor der Presseberichterstattungen. Sie haben in Ihrem Antrag selbst den Bericht aus der „Welt am Sonntag“ zitiert, aus dem ich diesen Tenor nicht lesen kann. Da wird ausführlich berichtet, welche Maßnahmen das Ministerium ergriffen hat, um die dunklen Vorgänge aufzuhellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Auszubildende, die sich über ihre Ausbilder beklagen, begegnen uns wohl immer wieder. Hat nicht jeder von uns Erinnerungen an Situationen im Verlauf der eigenen Ausbildung, die einen selbst an der Entscheidung des Ausbilders zweifeln ließen? Ausbildung und Erziehung bedeuten immer einen Spagat zwischen einer gewissen Einordnung und Disziplin und zugleich dem Ziel, aus dem Auszubildenden einen selbstbewussten und aufgeklärten Menschen zu machen. Wir sollten uns alle gemeinsam noch einmal genau ansehen, wer sich beklagt. Herr
Biesenbach, das gelingt allerdings nicht, wenn man anonyme Blogeinträge als Quelle annimmt, sondern dann, wenn man sich mit konkreten Personen über die Vorwürfe unterhält.
Soweit sich die Anwärterinnen und Anwärter beschweren, sollten wir das sehr ernst nehmen. Es gibt ganz viele Beispiele von Rückmeldungen der Unterrichteten aus Hochschulen und Schulen. Selbst in der Referendarausbildung ist das heutzutage üblich. Eine solche Rückmeldung ist sehr wichtig und hilfreich.
Sie haben selbst den Beschwerdebrief vom 27. Juni zitiert, der während der Sitzung des Rechtsausschusses verteilt wurde. Er wird in der Debatte noch häufig eine Rolle spielen. Er bezog sich grundsätzlich auf das Lernklima und kritisierte die Didaktik und die Bewertung von Klausuren. Mit keinem Wort greift dieser Brief die Vorwürfe auf, die am 6. Juli bei einer Besprechung in Bielefeld-Senne erhoben wurden. Diese Vorwürfe und Schilderungen sind tatsächlich von einer ganz anderen Qualität.
Wir wollen – ich habe das bereits im Rechtsausschuss gesagt – charakterfeste Menschen für den Vollzug gewinnen und ausbilden, die nicht nur in der Schule und in der Ausbildung ermahnen, wenn Grenzen überschritten werden. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen später im Vollzugsalltag durch couragierten Einsatz daran erinnern, dass diese Grenzen nicht überschritten werden dürfen. Wir wollen charakterfeste Menschen für den Vollzug gewinnen, die mit einem Wertekompass ausgestattet sind und mit diesem Wertekompass in ihre tägliche Arbeit gehen.
Herr Biesenbach, Sie haben durch Ihre Schilderung versucht, das Ganze in die Nähe der Diskussionen und Skandale um die Bundeswehr zu rücken. Ich bin weiterhin der Meinung, Sie versuchen damit, eine falsche Parallele aufzubauen. Diese Diskussion hat aber deutlich gezeigt, dass man bei der Aufklärung der Fälle um die Gorch Fock den ganz entscheidenden Fehler gemacht hat, nicht das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten, sondern voreilig Schlüsse zu ziehen.
Wir sollten uns bei den Beschwerdeführern noch einmal genau anschauen, woher die weiteren Beschwerden kommen. Sie haben Beschwerden aus dem Lehrerkollegium geschildert. Es sind Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über das Klima. Man muss ganz ernsthaft fragen: Cui Bono? Wem nützt es? Wer beschwert sich über wen? – Sie wissen, es läuft ein Bewerbungsverfahren zur Besetzung der Leiterstelle. Man muss in diesem Zusammenhang natürlich fragen, mit welchen Interessen Beschwerden vorgetragen werden. Das Gleiche gilt im Zusammenhang mit dem neuen Ausbildungskonzept, das es seit 2009 gibt. Auch da ist gegebenenfalls ein bisschen Unmut und Kritik aufgelaufen. Man muss in einer Debatte sachlich auseinanderlegen, woher die Vorwürfe kommen.
Auf diesen Weg können wir uns gerne gemeinsam machen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wimmer, Sie haben viel Kritisches zu diesem Gesetzentwurf gesagt. Sie werden jetzt nicht überrascht sein, dass ich einige positive Aspekte herausstellen will. Sie haben in der Tat schon einiges vorweggenommen. Eigentlich könnte ich mir also die ersten paar Stichworte meiner Rede sparen.
Auch wenn Sie das immer wieder in Zweifel ziehen: Es ist tatsächlich so, dass bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen die Stärkung der Demokratie als Überschrift festgelegt und im Konkreten das Abwahlverfahren für Bürgermeister vorgesehen war. Zeitlich lag das deutlich vor den schrecklichen Ereignissen in Duisburg.
Dennoch begrüßen wir den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Unsere Zielrichtung ist da sehr ähnlich. Bei der Einschätzung der Frage, welches Ereignis diesen Gesetzentwurf ausgelöst hat, unterscheiden wir uns allerdings ein wenig, glaube ich.
Bei der letzten Plenarbefassung habe ich darauf hingewiesen, dass wir noch einmal sachlich über
die Höhe der Quoren diskutieren wollen. Das haben wir getan. Die Sachverständigenanhörung hat aus meiner Sicht doch einige sehr konstruktive Vorschläge ergeben. Im Prinzip – da unterscheiden wir uns in der Bewertung – gab es aber eine breite Zustimmung.
Ich will einmal zwei Gruppen herausnehmen. Die kommunalen Spitzenverbände, die Sie bereits angesprochen haben, haben darauf hingewiesen, dass es ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Rat und dem Bürgermeister gibt. Das kann gestört sein. Dann hat der Rat auch weiterhin das Recht, ein Abwahlverfahren gegen diesen Bürgermeister oder diese Bürgermeisterin einzuleiten. Das gleiche Vertrauensverhältnis gibt es aber auch zwischen der Bürgerschaft und dem Bürgermeister. Das kann ebenfalls gestört sein. Dann muss man auch der Bürgerschaft die Möglichkeit geben, ein solches Verfahren einzuleiten.
Herr Löttgen und Herr Wimmer, die kommunalen Spitzenverbände haben ausdrücklich gewarnt, dass das kein übliches Mittel der Tagespolitik werden darf. Welche Konsequenz daraus zu ziehen ist, hat sich in der langen Diskussion über die Frage der Höhe der Quoren gezeigt. Mehr Demokratie e. V. hat das als logische Konsequenz bezeichnet und darauf hingewiesen, dass der Repräsentant einer Bürgerschaft auch das Vertrauen der Bürgerschaft braucht. Wenn dieses Vertrauen aufgebraucht ist, muss auch die Möglichkeit bestehen, das Ganze zu beenden.
Zunächst zum Eingangsquorum: Der Verweis auf Bürgerbegehren greift auch weiterhin zu kurz. Das haben die Sachverständigen gezeigt. Es geht gerade nicht um Sachthemen, die hier diskutiert werden, sondern um die Frage der Abwahl von Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern, also den Leitungen der Behörden und auch den Repräsentanten des Rates. Das führt auch nicht dazu, Herr Wimmer, dass nur noch Populisten im Amt sind. Daher haben wir ja ausdrücklich über diese Quoren gesprochen. Im Übrigen haben wir letztens die Position der Bürgermeister durch die Wiedereinführung der Stichwahl gestärkt;
das haben Sie auch angesprochen. Es wäre verkehrt, diese Position im nächsten Schritt durch zu niedrige Quoren wieder zu schwächen. Im Ergebnis haben wir ein gestaffeltes Initiativquorum ähnlich der Regelungen in Brandenburg.
Wir haben eine zweite wichtige Hürde, nämlich die Quoren und Quoten im Abwahlverfahren selbst. Das ist auch sehr lang und ausführlich diskutiert worden. Der Änderungsantrag dreht sich hier um: Nicht 25 %, also eine kleine Minderheit, müssen zustimmen, sondern es müssen mindestens 25 % der Wahlberechtigten mit Nein gestimmt haben. Damit sind aus unserer Sicht verschiedene verfassungs
rechtliche Bedenken aufgegriffen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat ja mal gemahnt, dass der Gesetzgeber verhindern soll, dass übereilte und von Stimmungen diktierte Entscheidungen getroffen werden.
Ja.
„Keiner“ stimmt nicht. Man kann auf die Beispiele in Brandenburg verweisen.
Die Frage ist, ob es notwendig ist, diese Quoren zu unterscheiden. Aus unserer Sicht macht das schon Sinn. Das soll eben dazu führen – das hat Herr Wimmer gerade für Sie ausgeführt –, dass es nicht zu Populisten kommt, sondern dass man das deutlich unterscheidet und die Größe der entsprechenden Kommune berücksichtigt. Ich sehe da keinen Widerspruch.
Ich will noch auf einen zweiten Punkt, ein weiteres verfassungsrechtliches Problem hinweisen. Prof. Bätge hat das mal so bezeichnet, dass man die verfassungsrechtlichen Probleme quasi potenzieren würde, und deshalb ganz konsequent dazu aufgerufen, dass es bei dem Abwahlverfahren selber eine Quote, ein Quorum geben muss. Denn es geht hier – das ist auch gesagt worden – um die Funktionalität und Stabilität der Kommunalverwaltungen und auch um die Unabhängigkeit der Personen, die dieses Amt innehaben. Es soll mit diesem Verfahren ausdrücklich nicht zum Bürgermeisterkegeln kommen. Dieser Begriff ist 1998 in Brandenburg aufgekommen.
Der Änderungsantrag greift also konsensfähige Vorschläge aus der Anhörung auf. Deswegen werden wir zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwar zur späten Stunde, aber dennoch mit einer hohen Bedeutung für das Land reden wir über den Einzelplan 04, denn im Einzelplan 04 findet sich ein Großteil der Beschäftigten unseres Landes wieder. Wir reden über den Haushalt 2011, Herr Giebels. Sie sprachen ja lediglich zu früheren Haushalten.
Das können Sie gerne machen. Aber auf der Tagesordnung steht nun einmal der Haushalt 2011.
In der Justiz arbeiten rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Im Einzelplan 04 machen die Personalausgaben mit rund 2 Milliarden €
60 % der Gesamtausgaben aus. Zweitgrößte und feste Ausgabenposition sind die Sachkosten für die Nutzung der Gerichtsgebäude und Justizvollzugsanstalten – ein Ausgabenblock, der sich durch den Neubau von weiteren Anstalten und Gerichten im Jahre 2011 erhöhen wird. Beides sind Ausgabepositionen, die insgesamt wenig disponibel sind. Und das Urteil des Verfassungsgerichts Münster zum Nachtragshaushalt 2010 hat hieran grundsätzlich nichts geändert.
Die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit des Haushaltes galt auch vor diesem Urteil. Und bei einer Überschreitung der Investitionskreditlinie gibt es auch – wie bisher – feste Regeln, die es in der Beratung und Abwägung hier im Landtag zu beachten gilt.
Die Folgen der wirtschaftlichen Krise finden sich aber auch im Einzelplan 04 wieder. Ich will beispielhaft die gesunkenen Einnahmen bei den Justizvollzugsanstalten im Bereich der Arbeitsverwaltung nennen. Diese Einnahmen sind – das wissen Sie, Herr Giebels – stark konjunkturabhängig und von der Lage auf dem freien Arbeitsmarkt abhängig.
Grundlage für die Ziele in der Rechtspolitik bildet der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem vergangenen Jahr. Die Herausforderungen der Rechtspolitik lassen sich in einigen Überschriften zusammenfassen:
Wir wollen eine leistungsstarke und moderne Justiz. Wir wollen einen sicheren und humaneren Strafvollzug, und wir wollen besser früher helfen, als später zu strafen. Unter diesen Überschriften finden sich auch die wesentlichen Änderungen im Einzelplan 04 im Jahr 2011 wieder.
Im Interesse einer effektiven und nachhaltigen Ausgabe von Steuermitteln sind motivierte und engagierte Mitarbeiter nötig. Und diese sind in vielen Bereichen der Justiz bereits vorhanden und leisten jeden Tag aufs Neue hervorragende Arbeit. Es gibt aber auch Bereiche, da wäre die Motivation deutlich höher, wenn sich die Beschäftigten nicht persönlich Sorgen um den künftigen Arbeitsplatz machen müssten – ein Problem, auf das ich häufig in meiner Arbeit angesprochen wurde.
Der Abbau von prekären Arbeitsverhältnissen in den Gerichten soll daher mit 200 zusätzlichen Stellen erreicht werden. Viele Befristungen werden beendet. Hierfür entstehen grundsätzlich auch keine neuen Kosten, da die Beschäftigten bereits da sind. Diese erhalten aber dann künftig Sicherheit – eine Sicherheit, die die Binnennachfrage verstetigen wird und auch den Wirtschaftsstandort Nordrhein
Westfalen durch eine effektivere Justiz stärken wird.
Wertschätzung für geleistete Arbeit hat aber auch immer etwas mit angemessener Besoldung zu tun. Und dies gilt besonders für die Gruppe der Justiz
wachtmeister. Hier haben wir verbesserte Besoldungen bereits einstimmig auf den Weg gebracht.
Das Gesundheitsmanagement zur Reduzierung des Krankenstandes – Herr Giebels, Sie haben das etwas leichtfertig abgetan – ist ein wichtiges Feld, das ausgebaut werden muss. Hier lassen sich ganz konkret künftige Ausgaben für Personalkosten senken.
Bei den Sozialgerichten entfallen künftig – das ist hier aufgeführt worden; wir haben darüber diskutiert – fünf kw-Vermerke, um die Arbeitsbelastungen dort zu reduzieren.
Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte beklagten sich zuletzt immer deutlicher über die gestiegene Belastung. Eine große Sorge ist es, geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger zu finden. Die Erhöhung der Stellen im Vorbereitungsdienst für Beamtinnen und Beamte trägt dem Rechnung.
Und auch die Prävention in Bezug auf Jugendliche findet sich im Haushalt 2011 wieder. Die Enquetekommission hat zahlreiche konkrete Vorschläge unterbreitet, mit denen für künftige Generationen immense Reparaturkosten vermieden werden können, also keine Ausgaben zulasten künftiger Generationen, Herr Giebels, sondern Ausgaben zur Senkung der Lasten für künftige Generationen.
Und das steht eindeutig im Einklang mit dem Urteil des Verfassungsgerichts in Münster. Mit den weiteren Häusern des Jugendrechts beispielsweise, wie es das in Köln schon gibt, soll künftig die Entwicklung von Jugendlichen zu Intensivtätern vermieden werden. Hierfür werden jetzt zusätzlich 1 Million € investiert. Damit werden in den folgenden Jahren Ausgaben unter anderem im Bereich des Jugendstrafvollzugs entfallen.
Studien belegen – Prof. Lösel ist heute mehrfach zitiert worden –, dass sich in vielen unterschiedlichen Bereichen die modellhaften Lebenslaufkosten auf rund 1 Million € pro Einzelfall summieren, Kosten, die wir vermeiden sollten, ganz zu schweigen von den Schicksalen der Opfer, die wir vermeiden müssen und die in Geld nicht auszudrücken sind. Hierzu verweise ich auf die Antwort des „Kölner Haus des Jugendrechts“ zur Sachverständigenanhörung im März. Hierin heißt es zur Frage der Rückfallquote:
Eine weitere positive Entwicklung zeichnet sich im Bereich der mehrfach auffälligen Tatverdächtigen in der Altersgruppe der zwischen 14- und 20-Jährigen ab. Relativ betrachtet ergibt sich seit 2007 ein Rückgang um 27 %.
In die gleiche Richtung gehen Maßnahmen des Übergangsmanagements im Jugendarrestbereich. Die Entlassenen sollen aus dem Arrest heraus di
rekt an die örtlichen Hilfesysteme weitergeleitet werden. Eine Reduzierung der Rückfallquote senkt dann auch bald Kosten im Jugendvollzug. Die Erhöhungen hier belaufen sich auf 205.000 €.
Haftvermeidung – auch dort werden durch das Vermeiden der Haftstrafen Kosten vermieden. Täterarbeit bei Taten mit häuslicher Gewalt – auch hier werden wir 349.600 € zusätzlich zur Verfügung stellen.
Die erfolgreiche Arbeit der freien Träger im Bereich der Modellprojekte zur Förderung gemeinnütziger Arbeit in Nordrhein-Westfalen bleibt ebenfalls erhalten und wird mit gleichen Mitteln in Höhe von 200.000 € fortgesetzt.
Entlassungsvorbereitungen sollen ebenfalls die Rückfallquoten durch berufliche Bildung der Gefangenen verringern. Zusätzlich hier 500.000 €.
In der Summe also eine Erhöhung um rund 1 Million €, die bereits in Kürze erste Erfolge zeigen wird. Dem Ziel der Verbesserung der Resozialisierung dient auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vollzug. Zugleich soll dies aber auch ein klares Zeichen an die Bediensteten im Vollzug sein. Wir sehen die gute Arbeit, die dort geleistet wird, und wir erkennen diese bedeutende Arbeit für unsere Gesellschaft an.
Die rückläufigen Belegungszahlen bringen bereits seit etwa zwei Jahren eine spürbare Entlastung in den meisten Anstalten. Zudem wurde in den letzten Jahren in viele Gebäude investiert. Die ausreichende Ausstattung mit Personal kam aber dabei leider zu kurz. Wir stellen für die Arbeit im Vollzug 50 Stellen in den Fachdiensten und 150 des allgemeinen Vollzugsdienstes zur Verfügung. Wir haben hierbei die kritischen Äußerungen der Personalräte, etwa aus Aachen, sehr aufmerksam gehört. Die Ermächtigungen für die Einstellung im Vorbereitungsdienst werden deutlich erhöht, um die neuen Stellen dann auch mit gut ausgebildeten Beschäftigten zu besetzen. Es reicht eben nicht – andere Beispiele würden mir noch einfallen –, Stellen lediglich einzurichten, sondern wir müssen diese Stellen auch mit motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen.
Lassen Sie uns gemeinsam die Justiz in NordrheinWestfalen moderner, gerechter und den Vollzug sicherer und humaner gestalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 hat weitreichende Auswirkungen; das haben meine beiden Vorredner bereits erwähnt. Deswegen sprechen wir erneut über die Situation der Sicherungsverwahrten in unserem Land und – Herr Giebels, Sie haben das ausdrücklich hervorgehoben – die Sorgen und Ängste, die es diesbezüglich bei den Menschen in unserem Land gibt.
Der Bundesgesetzgeber hat zur Regelung dieser Parallelfälle das Therapieunterbringungsgesetz beschlossen und zur Anwendung an die Länder wei
tergegeben. Wir in Nordrhein-Westfalen gehen unter der kompetenten Leitung von Ministerin Steffens nun an die nicht immer leichte Umsetzung.
Es bleiben aber Regelungslücken, Fälle, die nicht unter das ThUG fallen, bei denen aber trotzdem Handlungsbedarf besteht.
Auf den ersten Blick scheint es verwunderlich, dass wir heute über ein Gesetz reden, das die freiwillige Aufnahme in die Sicherungsverwahrung regeln soll. Das Gesetz betrifft also Menschen, die nach Abgeltung ihrer Strafe und anschließender Sicherungsverwahrung in Freiheit sind, mit dieser Freiheit aber nicht umgehen können und selbst zurückkehren wollen.
Ein facettenreiches Bild entwarf dazu ganz aktuell die 1LIVE-Plan-B-Reportage vom vergangenen Dienstag, in der die Situation von Verwahrten in der JVA Aachen dargestellt wurde – eine aus meiner Sicht sehr beklemmende Schilderung des Alltags der Verwahrten. Die Reportage hat sehr deutlich gezeigt, welche schwierigen Persönlichkeiten da betroffen sind. Es scheint bei diesen Personen durchaus vorstellbar, dass sie Probleme im Umgang mit Freiheit haben. Solche Fälle – Minister Kutschaty hat es beschrieben – sind auch schon vorgekommen.
Die Verwahrten fallen jedoch wieder einmal durch das Raster der bisherigen Regelungen. Für andere Bereiche gibt es Ermächtigungen zur Wiederaufnahme, nämlich im Strafvollzugs- und Jugendstrafvollzugsgesetz. In diese Bereiche gehören die Verwahrten ja aber gerade nicht.
Auf der anderen Seite unserer Überlegungen stehen der Schutz der Allgemeinheit und die Sorgen der Öffentlichkeit. Es wird daher wohl niemand bestreiten, dass dem Wunsch zur Aufnahme und damit der Abwehr weiterer Gefahren entsprochen werden soll.
Die Anstalten, die dies nun machen, brauchen dafür aber dringend eine rechtsverbindliche Grundlage. Es soll für die Anstalten daher eine Rechtsgrundlage entstehen, die bei Kriseninterventionen greift. Es geht also um solche Fälle, in denen eine vorübergehende Intervention möglich sein muss.
Es geht zum einen um solche Fälle, die überhaupt nicht vom ThUG erfasst werden, bei denen eine fortgesetzte Unterbringung nach dem neuen ThUG also gar nicht möglich ist, Gefahren aber weiterhin bestehen und daher polizeiliche Überwachungen stattfinden. Zum anderen geht es um die Fälle, die nicht der engmaschigen polizeilichen Überwachung unterliegen, da keine konkrete Gefahr anzunehmen ist. In einer Krise kann diese Gefahreneinschätzung aber umschlagen. Erkennt der ehemalige Verwahrte dies dann selbst, wäre es aus meiner Sicht fatal, ehemalige Verwahrte unter Hinweis auf eine fehlende Regelung zurückzuweisen.
Die Anzahl der Fälle, die von dieser Regelung erfasst werden, wird durchaus überschaubar im zweistelligen Bereich liegen. Das ergibt sich bereits aus der relativ überschaubaren Anzahl der Fälle der Sicherungsverwahrung in unserem Land.
Im Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir bereit, den Gesetzentwurf zu unterstützen und den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Grundlage zu bieten, um Verwahrte auf deren eigenen Wunsch wieder aufzunehmen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Antrag wird ein hochsensibles Thema aufgegriffen. Die Anregung zu diesem Thema stammt – das sollte hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden – von der Aidshilfe NRW.
Eine grundsätzliche Frage, die wir diskutieren: Wie gehen wir in den Gefängnissen mit den HIVInfizierten um? Die Frage des Umgangs mit Infizierten bleibt aber auch außerhalb des Vollzugs ein ständiges Thema. Das zeigt auch sehr eindrucksvoll die aktuelle Kampagne der Aidshilfe, bei der Infizierte als Testimonial in Alltagssituationen auftreten und für den Abbau von Vorurteilen werben.
Nicht erst seit dem Antrag der FDP sprechen wir in unserem Rechtsarbeitskreis über die Fragen des Umgangs mit Infizierten in den Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen. Wie wird derzeit Aids- und Drogenberatung organisiert? Wie erfolgt die medizinische Behandlung von Infizierten? Das sind nur einige Frage, die wir uns auch schon gestellt haben.
Ich rege an, diese Diskussion in einem sachlichen Umfeld zu führen. Ich meine, dabei ist die Verwendung des Begriffs „Zwangsouting“ vielleicht nicht wirklich hilfreich. Ich will nicht bestreiten, dass sich bei einer Regelung aus dem Jahr 1988 die Frage stellen muss, ob die bisherige Praxis noch immer zeitgemäß ist. Die medizinische und wissenschaftliche Entwicklung zum HI-Virus hat sich seit den 1980er-Jahren deutlich geändert. Nicht zuletzt der Beginn erfolgreicher antiviraler Medikationen seit Mitte der 1990er-Jahre hat glücklicherweise dazu beigetragen.
Die Lebenserwartung steigt, und somit stellen sich nun immer wieder auch alltägliche Fragen für Infizierte, eben auch in den Gefängnissen. Die Übertragungswege des Virus sind heute deutlich bekannter. Auch dass eine Übertragung mit anderen Viren leichter möglich ist, gehört heute wohl zum Allgemeinwissen.
Ein wirksamer Schutz kann generell nur die Vermeidung von erhöhten Übertragungsrisiken sein. Und der künftige Schwerpunkt sollte auf der Vermeidung dieser Risiken und auf einer zeitgemäßen Aufklärung liegen. Wir sollten in der weiteren Diskussion im Ausschuss genauer betrachten, wer betroffen ist, wie die Betroffenen empfinden, wie die praktische Erfahrung in den Justizvollzugsanstalten und die Praxis in den anderen Bundesländern ist. Dabei sollten wir aber auch die Sorgen der nichtinfizierten Gefangenen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug im Blick habe. Herr Giebels, Sie haben das angesprochen.
Dafür lässt sich meiner Meinung nach mit einer aktuelleren Aufklärung sorgen. Was Sie vorgetragen haben, zeugt eher von wenig Fachwissen und wenig intensiver Beschäftigung mit dieser Thematik.
Sie sehen, Herr Giebels – und da sind wir uns wohl einig –, wir brauchen in dieser Debatte, wenn wir sie wirklich sachlich und fachlich führen wollen, im Rechts- und auch im Gesundheitsausschuss fachliche Unterstützung von außen; alleine werden wir das nicht meistern können.
Einen Vorwurf in dem Antrag der FDP muss ich doch deutlich zurückweisen, nämlich den Vorwurf, die Regelung verstieße gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Vorschriften des Strafrechts. Es gibt für die Weitergabe von Informationen über Krankheiten der Gefangenen eine konkrete gesetzliche Grundlage im Strafvollzugsgesetz, die ein solches Verhalten erlaubt. Und dieser Punkt geht deutlich über das Ziel hinaus.
Im Ergebnis halte ich fest: Lassen Sie uns gemeinsam die bisherigen Regelungen überdenken. Das Ziel muss sein, die Ausbreitung dieser und auch anderer Krankheiten nach dem jeweils aktuellen Stand der Medizin zu verhindern und dabei die Rechte der einzelnen Betroffenen zu wahren. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist – das haben mir die erfahreneren Kollegen meiner Fraktion versichert – meines Erachtens schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, dass es hier in der rein formalen Frage des Äußerungsrechts des Landtags gemäß § 48 Abs. 1 des Verfassungsgerichtsgesetzes überhaupt zu einer
Debatte kommt. Es scheint, meine Damen und Herren, in der Nachbetrachtung der Sitzung des Rechtsausschusses zu einem Missverständnis gekommen zu sein:
Herr Kollege Körfges hat in der Sitzung dargelegt, warum die SPD-Fraktion gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen den Wunsch hat, sich im laufenden verfassungsgerichtlichen Verfahren zu äußern. Er wies auf die durchaus mögliche Tragweite der im Mittelpunkt stehenden verfassungsrechtlichen Frage hin. Alleine vom juristischen Standpunkt aus gesehen – Herr Dr. Droste, da würden Sie mir wahrscheinlich zustimmen – ist das eine sehr spannende Frage, die – das führt auch Ihr Klagevertreter aus – selbst im Senat des Bundesverfassungsgerichts höchst umstritten ist und unter Staatsrechtlern unterschiedlich gesehen wird.
Das alles diente lediglich der Klarstellung, warum wir als Landtag insgesamt eine Stellungnahme im laufenden Verfahren abgeben sollen. Das war ausdrücklich auch kein Vorgriff auf die Stellungnahme des Landtags, die noch folgen wird. Es war auf keinen Fall davon die Rede, das Gericht in seine Schranken zu weisen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Anders lässt sich die Reaktion der Mitglieder des Rechtsausschusses ja auch nicht erklären. Sie haben es ausgeführt: Dem Wunsch meiner Fraktion traten die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, Herr Biesenbach, selbstverständlich und sofort bei. Herr Dr. Orth erklärte für die FPD vorab eine Stimmenthaltung, sodass es zu dieser einstimmigen Empfehlung des Rechtsausschusses gekommen ist.
Ich möchte mit einem zweiten Missverständnis aufräumen, das sich in Ihrem Entschließungsantrag andeutet. Das ist das Missverständnis, meine Fraktion würde in irgendeiner Art und Weise das Verfassungsgericht dieses Landes missachten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir als Sozialdemokraten das Verfassungsgericht achten und die dort gefällten Entscheidungen respektieren, steht außer Frage. Das galt in der Vergangenheit, und das gilt selbstverständlich auch in Zukunft.
Sollte der Landtag nun der Empfehlung des Rechtsausschusses folgen – davon gehe ich aus –, obliegt es dem Präsidenten, den Landtag zu vertreten und durch einen Bevollmächtigten eine Stellungnahme abzugeben. Ich gebe Ihnen recht: Dies kann in Einzelfällen für den Präsidenten schwierig werden. Das kann zu einem Konflikt mit seiner Neutralitätspflicht führen. In dieser Weise, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, verstehe ich auch Ihren Hinweis mit gebotener Zurückhaltung. Ich denke aber, dass sich das von selbst versteht.
Das ist eine Sachdiskussion die – wenn Sie einmal in die Geschichtsbücher schauen – bereits in den
50er-Jahren im Deutschen Bundestag diskutiert wurde und auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Die herrschende Meinung zu diesem Punkt ist klar: Der Präsident vertritt das Anliegen des Parlaments in der Gesamtheit. In den Fällen, in denen Teile des Parlaments – das gilt zum Beispiel in diesem Normenkontrollverfahren – mit unterschiedlichen Rechtsansichten gegeneinander stehen, vertritt er jedoch regelmäßig die Mehrheitsmeinung, und zwar die Meinung der Mehrheit, die das angegriffene Gesetz in diesem Hause beschlossen hat.
Die von Ihnen gebotene Zurückhaltung ist unmöglich. Werfen Sie einen Blick in die Kommentierung! Dort heißt es: Qua Amt muss er nun Partei für die Mehrheitsmeinung ergreifen. – Die Meinung der parlamentarischen Minderheit wird ja auch bereits ausreichend durch die 80 Klägerinnen und Kläger im Normenkontrollverfahren dargelegt und findet entsprechend Gehör.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Ihren Wunsch, den Präsidenten dazu zu verpflichten, in seiner Stellungnahme den unterschiedlichen Ansichten der Fraktionen Rechnung zu tragen, kann eigentlich niemand gerecht werden. Überlegen Sie einmal, welche Folgen das hätte: Das bedeutete – das ist in den 50er-Jahren schon einmal diskutiert worden –, dass es eigentlich zwei Vertreter für das Parlament geben müsste, nämlich die Vertreter der Mehrheitsmeinung und den Vertreter der Minderheitsmeinung. Diese Idee hat sich aber zu Recht nicht durchgesetzt.
Diese Regelung verkennt nämlich auch, dass es in der Geschäftsordnung eine klare Regel gibt: Der Präsident spricht mit einer Stimme für das Parlament. Es kann nur eine einheitliche Stellungnahme des Verfassungsorgans Landtag geben. Daher werden wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich hier jetzt nicht unbedingt in eine Kommunismusdebatte einsteigen möchte. Ich möchte hier auch nicht eine Diskussion wiederholen, die wir schon
aus den Geschichtsbüchern des Kalten Krieges kennen.
Ich möchte in dieser aufgeheizten Debatte das eine oder andere fachliche Argument vortragen.
Zunächst einmal zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Dieser Gesetzentwurf verkennt – Minister Jäger hat das ausgeführt – die besondere Stellung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Es handelt sich eben nicht um einen Ausschuss, sondern um ein ganz spezielles Gremium.
Die Protokolle sind nicht durch jeden von Ihnen einzusehen, die Vorlagen ebenfalls nicht. Die Arbeit der Kommission findet hinter verschlossenen Türen statt, und Berichte über die Arbeit der Kontrollkommission erfolgen nicht gegenüber den Fraktionen oder dem Plenum. Eine ständige Überprüfung unserer Arbeit durch die anderen Kollegen ist also nicht möglich.
Daraus folgt, dass wir, die Mitglieder dieser Kommission, alle gemeinsam auf eines uneingeschränkt angewiesen sind, nämlich auf das volle Vertrauen des ganzen Hauses. An diesem Vertrauen in die Mitglieder der Kommission darf es zu keiner Zeit einen Zweifel geben.
Missverstehen Sie mich bitte nicht: Es geht dabei nicht um eine Bewertung der politischen Ansichten der Kolleginnen und Kollegen, die diesem Gremium angehören. Daraus folgt auch die klare Vorgabe des Verfassungsschutzgesetzes, dass die Mitglieder im Plenum mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Es handelt sich eben nicht um eine bloße Besetzung von Ausschüssen.
Aus den bereits genannten Gründen der Vertraulichkeit ergibt sich aus meiner Sicht auch, dass es untunlich ist, die Größe dieses Gremiums je nach Belieben zu ändern. Das Gremium braucht auch nicht die Mehrheitsverhältnisse im Plenum abzubilden. Das ist deswegen nicht erforderlich, weil seine wesentliche Aufgabe die Kontrolle und die Entgegennahme von Berichten ist. Soweit es sich um wesentliche Beschlüsse wie die Beauftragung eines Sachverständigen nach § 25 des Verfassungsschutzgesetzes handelt, braucht man im Gremium sogar eine Zweidrittelmehrheit.
Im Übrigen entspricht das auch den Mehrheitsverhältnissen in anderen Bundesländern. Es gibt zwei Länder, nämlich Hessen und Hamburg, in denen die Fraktion Die Linke nicht in den Kontrollgremien vertreten ist. Das sind aber auch die Bundesländer, in denen Die Linke die schlechtesten Wahlergebnisse hat. Sie liegen dort zwischen 5 und 6 %. Das ist so ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen. Und es gibt – das muss ich zugeben – auch ein Parlamentarisches Kontrollgremium, dem keine Sozialdemokraten angehören: In Sachsen reichen unsere Ergebnisse dafür nicht aus.
Der Vorschlag der Fraktion Die Linke zielt darauf ab, dieses bewährte Verfahren stark zu vereinfachen. Es soll die Teilnahme am Kontrollgremium nunmehr vollständig in die Verantwortung der einzelnen Fraktionen gelegt werden; es soll ein System der Entsendung etabliert werden.
Das geht meines Erachtens in die falsche Richtung und wird der besonderen Vertrauensstellung dieser Kommission nicht gerecht.
Ein solches Gremium ist eben nicht dazu geeignet, dass einzelne Fraktionen ihre Mitglieder je nach Bedarf entsenden oder auch wieder abberufen.
Erlauben Sie mir nun noch einige Anmerkungen zum Antrag der Fraktion Die Linke zur Feststellung der eigenen Verfassungsmäßigkeit.
Eine solche Feststellung kann nicht durch einen Beschluss des Landtags herbeigeführt werden. Das ist mehrfach, auch von Frau Kollegin Düker, ausgeführt worden. Dazu und auch zu der Frage, ob die Beobachtung einer Partei, einer Fraktion oder sogar eines einzelnen Abgeordneten rechtmäßig ist, bedarf es weit mehr als einer politischen Meinungsäußerung eines Plenums. Eine solche Frage ist mithin nicht leicht zu entscheiden.
Beide, Parteien und die freie Meinungsäußerung, haben Verfassungsrang. Dies gilt natürlich auch für die Grundprinzipien unserer Verfassung selbst. Konkretisiert man die Frage auf den Sonderfall der Beobachtung eines einzelnen Abgeordneten,
kommen auch noch die besonderen Rechte des freien Abgeordneten hinzu.
Eine Entscheidung zu finden, ist äußerst komplex und gelingt bei hohen Verfassungsgütern immer nur im Wege der praktischen Konkordanz, mithin eine fachlich-juristische Entscheidung, die sich nicht für eine politische Debatte eignet. Hier geht es eben nicht darum, politische Ideen gegeneinander abzuwägen. Im Ergebnis – das ist bereits mehrfach vorgetragen worden – ist sogar die Überwachung eines einzelnen Abgeordneten in Einzelfällen zulässig.
Dies alles ist auch ein Ergebnis der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Herr Dr. Orth hat darauf und auf das Problem der Gewaltenteilung hingewiesen.
Im Ergebnis ist daher Ihr Antrag abzulehnen. – Ich danke Ihnen.