Vielen Dank, Herr Kollege Hahnen. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 3 schließe.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU Drucksache 15/209 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte sich jemand dagegen aussprechen? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir den Antrag überwiesen.
4 Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung „Loveparade Duisburg“
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Knapp mehr als zwei Monate ist es her, dass in Duisburg 21 junge Menschen zu Tode gequetscht wurden: als Besucher einer Megaveranstaltung, bei der vermutlich bei der Planung, der Organisation und der Durchführung schwerwiegende Fehler gemacht wurden, die vielleicht aber auch gar nicht nach Duisburg gepasst hat, aber unbedingt gewollt war.
Die Angehörigen bleiben mit Trauer, Hilflosigkeit, Wut und vielen offenen Fragen zurück. Der OB von Duisburg versucht im Rathaus krampfhaft, wieder zur Normalität zurückzukehren, aber seine politische Verantwortung als Verwaltungschef will er nicht wahrnehmen, obwohl rund 10.000 Bürger und eine Mehrheit des Rates für seine Abwahl votierten.
Die Ausschuss- und Parlamentssitzungen hier haben außer unerträglichen gegenseitigen Schuldzuweisungen nichts gebracht.
Die Fraktion Die Linke hat heute hier einen Antrag auf Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses eingereicht. Der Zeitungsbericht von Montag aus der „WAZ“ scheint uns recht zu geben. Da steht: „Streit um abgelehnte Razzia“. Im Artikel heißt es unter Berufung auf Justizkreise, dass die Polizei eine Razzia im Duisburger Rathaus wollte, die ermittelnde Staatsanwaltschaft Duisburg dies aber abgelehnt habe und diese Ablehnung nachher aus den Ermittlungsakten habe tilgen wollen.
Wenn das so wäre, sehr verehrte Damen und Herren, dann wäre das doch ein Skandal und erschütterte die Glaubwürdigkeit der ermittelnden Stellen, allen voran hier der Justiz.
Der Justizminister ist im Rechtsausschuss direkt nach einer möglichen Befangenheit der Staatsanwaltschaft Duisburg gefragt worden. Die Antwort war: Zureichende Gründe, ihre Zuständigkeit infrage zu stellen, sind nicht ersichtlich.
Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, aber das bekräftigt doch auch noch einmal die Forderung nach einer parallelen parlamentarischen Untersuchung.
Wie wir schon zigmal gegenüber der Presse, aber auch im persönlichen Gespräch gesagt haben: Ein Ausschuss soll die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht ersetzen, sondern es geht darum, der politischen Verantwortung als Parlament gegenüber der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Jetzt wird gleich das Argument kommen – vermutlich von allen anderen vier Fraktionen –, der Ausschuss könne überhaupt nichts herausfinden, weil die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen laufen, dass wir keine Akten kriegen etc. etc.
Aber das ist ein Argument, sehr verehrte Damen und Herren, das Sie unreflektiert voneinander übernehmen. Denn Ihnen müsste bekannt sein, dass es in § 14 Abs. 1 des PUAG, also Untersuchungsausschussgesetzes, heißt:
„Die Landesregierung und alle Behörden des Landes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sind verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss jederzeit Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen und die Akten vorzulegen.“
Es hat in Untersuchungsausschüssen schon mehrere Fälle gegeben, in denen dem Ausschuss die Ermittlungsakten vorgelegt werden mussten, weil der Ausschuss eben ein Recht darauf hatte.
Im Übrigen können viele unserer Fragen, die wir in unserem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss stellen, auch von Dritten wie Sachverständigen beantwortet werden. Wir haben auch viele Fragen gestellt, die erst einmal gar keine strafrechtliche Relevanz haben.
Von Ihnen, von allen vier Fraktionen, ist keiner auf mich zugekommen und hat gesagt: Wir können ja mal über Ihren Antrag reden, und vielleicht können wir da gewisse Änderungen vornehmen. – Keiner!
Vor zwei Wochen nach der erneuten Schlammschlacht hier im Plenum haben Sie alle gesagt, dass wir gemeinsam und fraktionsübergreifend weiter an der Aufarbeitung und Aufklärung mitwirken müssen. Hier wurde nahezu einstimmig ein Antrag von der FDP-Fraktion verabschiedet. Ich frage Sie: Wollen Sie sich denn daran halten?
Meine Kollegen von der CDU, Ihr OB, den Sie immer in Schutz nehmen und vor den Sie sich immer stellen, fordert doch selber einen Untersuchungsausschuss. Also!
Sehr verehrte Damen und Herren, es bleibt mir hier nichts anderes übrig, als Sie noch einmal nachhaltig aufzufordern, diesem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zuzustimmen. Alles andere muss man so interpretieren, dass Ihnen entweder der Wille oder der Mut fehlt, sich hier der politischen Verantwortung zu stellen und der auch gerecht zu werden, oder aber Sie lehnen ihn ab, weil es ein Antrag der Linken ist, und das würde von politischer Unreife zeugen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Für die Fraktion der CDU hat Herr Kollege Biesenbach das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Conrads keilt – mangelnder Wille und was alles. Frau Conrads, wir haben gestern von Ihnen bei dem einen Antrag, bei dem es um den Schutz von Polizeibeamten ging, hier haarsträubende Geschichten gehört.
Was wir jetzt erleben, macht auch wieder deutlich, dass Sie in der Sache vielleicht ein wenig gründlicher arbeiten sollten.
Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir unsere Aufgabe darin sehen, alle Fakten ans Tageslicht zu bringen. Davon rücken wir auch nicht ab.
Ach, Herr Sagel, Sie wissen doch, was wir von Ihren Beiträgen halten. Ersparen Sie sich die einfach! – Nur, die Frage ist, wann.
Sie haben mit Recht gesagt: Wir verlangen Unterlagen, wir verlangen Protokolle. Wir verlangen alle Dateien, die im Ministerium und bei der Polizei verfügbar sind.
Wir bekämen sie auch jetzt. Da haben Sie Recht. Es gibt aber Menschen, die diese Daten kennen. Es gibt Journalisten, die die kennen, die uns glaubhaft versichert haben: Das, was Sie suchen, steht da nicht drin.
Dann bleibt uns nur die Zeugenbefragung. Wir haben es in zwei Untersuchungsausschüssen hier schon erlebt, dass Zeugen dann, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren laufen, einfach sagen: Bevor die nicht abgeschlossen sind, sage ich keinen Ton. Jetzt brauchen Sie nur die Bediensteten der Stadt Duisburg zu nehmen: Die haben ein Aussageverweigerungsrecht. Sie brauchen nur die Polizeibeamten zu nehmen: Die haben ein Aussageverweigerungsrecht. Nehmen Sie den Veranstalter: Er hat ein Aussageverweigerungsrecht.
Ich selbst habe mit einigen der Sicherheitsleute, die der Veranstalter eingesetzt hat, gesprochen, die mir gesagt haben: Ja, klar, unter vier Augen können wir gerne miteinander reden, aber öffentlich erst nach Abschluss des Verfahrens. Wenn das die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des Veranstalters sagen, dann wird es den anderen nicht anders ergehen.
Was Sie erzielen könnten, ist eine konstituierende Sitzung. Danach können wir jede Menge Zeugen laden, um sie zu hören – ganz viel Aufwand –, und dann erleben, dass die immer sagen: Ich sage aber nichts. Wenn Sie das nicht glauben, lesen Sie die Protokolle der letzten beiden Untersuchungsausschüsse nach! Da ist das ganz deutlich geworden.
Der Minister sollte sich da nicht freuen. Wir werden den Untersuchungsausschuss, wenn er notwendig wird, zu einem Zeitpunkt einrichten, zu dem die Waffe scharf ist. Jetzt ist es vergeudete Kraft. Jetzt, zu diesem Zeitpunkt, hilft es uns überhaupt nicht. Darum haben wir gesagt: Dieser Augenblick, dieser Zeitpunkt ist der falsche. Wir bleiben dabei.