Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010

Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Dr. Geerlings das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich durfte hier an dieser Stelle zuletzt zum Bürokratieabbau reden. Mit Blick auf den Antrag der Linksfraktion habe ich den Eindruck, ich soll zum Bürokratieaufbau sprechen.

Wenn das noch nicht schlimm genug wäre, sollte man sich vergegenwärtigen, dass es sich um ein wenig praktikables und wenig effizientes Werk handelt, was da geplant ist. Sollte das aber auch noch nicht abschrecken, bitte ich doch, zumindest den Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu richten,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Genau!)

der sich ausführlich mit dem Tariftreue- und Vergaberecht, nämlich dem von Niedersachsen, befasst hat – und zwar in der Rechtssache Rüffert. Immerhin haben Sie das in Ihrem Antrag ausgeführt. Ich frage mich indes, ob Sie es auch verinnerlicht haben. – Ich glaube, nein. Der Arbeitnehmerschutz ist nämlich im Übrigen viel zu wichtig, um ihn allein der Linksfraktion zu überlassen.

Im Einzelnen: Warum hat sich seinerzeit der schwarz-gelbe Gesetzgeber im Jahre 2006 dazu entschlossen, das im Dezember 2002 eingeführte Tariftreuegesetz wieder abzuschaffen? – Der damalige Gesetzgeber hat etwas ganz Einfaches und Selbstverständliches getan: Er hat einfach geschaut und überprüft, wie sich die damalige Regelung aus dem Jahr 2002 bewährt hat und festgestellt, dass dabei ein außerordentlich bescheidenes Ergebnis herausgekommen ist.

Das Tariftreuegesetz konnte seinen Zweck nicht erfüllen. Es hieß: Belastungen für Bieter und betroffene öffentliche Auftraggeber auf der einen Sei

te stehen Umsetzungsdefizite, insbesondere im Bereich von Kalkulationsüberprüfungen und Kontrollen, auf der anderen Seite gegenüber. Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag und Wirtschaft kritisierten dieses ehemalige Gesetz heftig. Aber selbst wenn der Hinweis auf die Verbände und Wirtschaft nicht Beachtung findet, bleibt doch schlicht, dass sich diese Regelung einfach nicht bewährt hatte.

Man könnte natürlich Kontrolldefizite durch eine Intensivierung und den Ausbau von Kontrollen ausgleichen, wenn man denn wollte. Will man das? – Ich glaube, nein. Will man mehr Bürokratie? – Ich glaube, wir sollten alles daransetzen, Bürokratie abzubauen, statt sie weiter zu erhöhen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Ein Praxisproblem war – und wird es auch weiter bleiben – etwa die Auswahl der richtigen Tarifverträge, wenn am Ort beispielsweise mehrere Tarifverträge einschlägig sind. Selbst die Landesregierung, die, wie wir gerade hörten, in ihrem Koalitionsvertrag ein Tariftreuegesetz vorsieht, sagt, sie werde

„in Abstimmung mit den Kommunen ein neues EU-konformes Tariftreuegesetz entwickeln, das weder bei den Kommunen noch in den Unternehmen zu bürokratischen Durchführungs

hemmnissen führt.“

Ich bin, wie viele andere hier auch, gespannt, wie das klappen soll. Aber das bewerten wir dann, wenn das Gesetz oder ein Entwurf kommen wird.

Der Antrag der Linken entspricht demnach nicht einmal den Vorstellungen der Landesregierung. Über die Aussage der Düsseldorfer Regierungspräsidentin Lütkes anlässlich des Herbstempfangs der Handwerkskammer Düsseldorf vor Kurzem, bei der sie die Ziele der Landesregierung formulierte, bekommt man doch eine Vorahnung, worauf man sich einstellen muss. Zitat: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes uns seiner Behörden sollen die Möglichkeiten genutzt werden, stärker auf ökologische und soziale Kriterien sowie GenderAspekte zu achten.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist der bürokratische Aufwand viel zu hoch, und er wird immer erweitert, auch im Antrag der Linken, über Nachweise und Weiteres – das ist kaum mehr zu leisten. Es mögen ja teilweise hehre Ziele dabei sein, die mit sogenannten vergabefremden Kriterien beabsichtigt sind. Das Vergaberecht ist jedoch das falsche Mittel für all diese Ziele.

Nach seiner Abschaffung wurde das alte Tariftreuegesetz nicht einmal vermisst. Das sollte schließlich auch zu denken geben. Man sollte jetzt kein Bürokratiemonster schaffen. Allein die im Antrag der Fraktion Die Linke aufgeführten Mindestanforderungen gliedern sich in sieben Punkte mit jeweils zahl

reichen weiteren Unterpunkten. Es hagelt nur so von Nachweisen, Kontrollen und Sanktionen, und weil das alleine noch nicht reicht, werden gleich zahlreiche weitere soziale Kriterien angefügt. Man würde sicher die Vergaberechtsliteratur um unendlich viele Rechtsstreitigkeiten erweitern. Die beabsichtigten Zwecke vorrangig sozialer und ökologischer Art würde man indes verfehlen.

Dabei hat der Europäische Gerichtshof im April 2008 klare Aussagen getroffen. Danach ist die Bestimmung aus Niedersachsen, wonach öffentliche Bauleistungen nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen, nicht mit der europäischen Entsenderichtlinie vereinbar und kollidiert mit der Dienstleistungsfreiheit der europäischen Gemeinschaftsverträge.

Der EuGH sieht auch keine Rechtfertigung durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes, etwa wenn die festgelegten Lohnsätze oder Schutzziele nur für einen Teil der Leistung gelten, zum Beispiel weil die Vorschriften nur bei öffentlichen Aufträgen anwendbar sind und nicht bei privaten, und weil Tarifverträge beispielsweise nicht allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das Schutzbedürfnis wäre aber in allen Fällen gleich.

Man kann bei den hier aufgezeigten Mindestanforderungen, die der Antrag der Linken vorsieht, förmlich mit Blick auf das Europarecht spüren, dass einer solchen gesetzlichen Regelung die Rechtswidrigkeit auf die Stirn geschrieben steht. Hinzu treten bei solchen Regelungen immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gerade mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit. Möglich ist die Allgemeinverbindlicherklärung und, sofern überhaupt gewollt, die Möglichkeit eines Mindestlohns.

Rechtsdogmatisch halte ich es zudem für außerordentlich problematisch, verschiedene Rechtsmaterien mit anderen Bereichen zu sehr zu befrachten. So unterschiedliche Materien wie das Vergaberecht und das kollektive Arbeitsrecht, vielleicht auch noch das Umweltrecht, können nicht mal eben miteinander verknüpft werden. Hierbei geht Rechtsklarheit verloren.

Mein Fazit: Probleme auf der einen Seite und kaum Erfolge auf der anderen Seite mit Tariftreueregelungen, absehbare unpraktikable Regelungen und Aufbau eines Bürokratiemonsters lassen nur eine Lösung zu: Diesen Antrag muss man ablehnen. – Danke.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Schmeltzer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist meine dritte Wahlperiode, in der ich zum Tariftreue- und Vergabegesetz rede, und jetzt macht es mal wieder Spaß.

Die Inhalte des Antrags, der von der Fraktion Die Linke vorliegt, sind durch die Bank bekannt, weil sie nicht nur das Ziel und die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beinhalten, sondern auch – Kollege Zimmermann hat es angesprochen – nahezu 1:1 die Inhalte des DGB-Eckpunktepapiers, das am 27. Oktober vorgestellt und im Rahmen einer Veranstaltung, an der fast alle Fraktionen dieses Hauses teilgenommen haben, umfangreich diskutiert wurde. Die FDP hat sich dieser Veranstaltung verweigert, weil sie sowieso dagegen ist und sich nicht noch gegenüber guten Argumenten eventuell zugänglich zeigen wollte.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Sie waren nicht da, Herr Brockes. Das wäre ja schön gewesen. – In dieser Veranstaltung haben Frau Schneckenburger und ich für die Koalition eindeutig zu den Eckpunkten Stellung bezogen und signalisiert, dass wir nicht zu 100 %, aber nahezu damit einverstanden sind, dass das ein guter Auftakt für eine Diskussion ist, und wir haben gesagt: Ja, wir stehen zu dem, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben; wir werden ein Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg bringen – und das schnellstmöglich.

Ich füge hinzu: Schnellstmöglich heißt auch – das hat die Diskussion insbesondere im Jahr 2002 gezeigt –: Qualität geht vor Zeit. Ich will nicht, dass wir, überspitzt formuliert, innerhalb von ein oder zwei Wochen ein Gesetz durchpeitschen, um hinterher reparieren zu müssen, was falsch gemacht wurde und was man hätte besser machen können.

2002 ist in Nordrhein-Westfalen erstmalig ein Tariftreuegesetz verabschiedet worden, nachdem sich insbesondere die Länder Bayern und Saarland im Bundesrat einem bundeseinheitlichen Tariftreuegesetz versagt haben. Das muss man deshalb erwähnen, weil diese Bundesländer seinerzeit ein eigenes Gesetz hatten. Das war reines Wahlkalkül.

Es wurden die behördlichen Schwierigkeiten gerade bei den Kontrollen angesprochen. Deshalb bedurfte das im Jahre 2002 verabschiedete Gesetz einer Novellierung. Wir haben immer signalisiert: Es muss nach der Evaluierung auf den Prüfstand, und wir werden es dann ändern. Aber es kam anders. Es ist mit einem Handstreich im Jahre 2006 von der abgewählten Regierung Rüttgers/Thoben einfach von der Tischkante geflogen und ersatzlos gestrichen worden.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2006 zum Berliner Vergabegesetz hat sehr wohl unterstrichen, dass es eine Legitimation für ein Tariftreue- und Vergabegesetz gibt, um etwa dem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten ent

gegenwirken zu können. Unter anderem haben die Richter in diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch gesagt, dass sie mit einem solchen Gesetz ausdrücklich das Tarifvertragssystem unterstützen.

Anschließend kam das EuGH-Urteil, das sogenannte Rüffert-Urteil. Nach dem EuGH-Urteil haben Länder wie Niedersachsen – Schwarz-Gelb –, Hamburg – Schwarz-Grün –, Bremen – Rot-Grün –, Berlin – RotRot, – Saarland – Jamaika mit FDP-Beteiligung – Tariftreuegesetze auf den Weg gebracht bzw. aktualisiert, um dem EuGH-Urteil zu entsprechen. Rheinland-Pfalz hat im letzten Monat ein Tariftreuegesetz verabschiedet; weitere Bundesländer befinden sich gerade im Beratungsverfahren.

Was ist denn Sinn des Tariftreuegesetzes, wenn man das Rüffert-Urteil heranzieht? Herr

Dr. Geerlings, ich empfehle Ihnen, sich das intensiv durchzulesen; offensichtlich haben Sie das nicht getan. Es gilt, den Schutz der Beschäftigten in den Vordergrund zu stellen, insbesondere bei den tarifgebundenen Unternehmen. Es gilt aber auch, den Schutz von kleinen und mittelständischen Unternehmen in unserem Bundesland herauszustellen. Es gilt, dem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken, und es gilt zu verhindern, Lohndumping weiter zuzulassen.

Was muss und kann demnach geregelt werden? Zum einen gilt es, eine Tariftreueerklärung auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu verankern. Der Verkehrssektor – Kollege Zimmermann hat es richtig ausgeführt – hat eine europarechtliche Sonderstellung und kann eine Tariftreueregelung bekommen. Mittlerweile ist durch viele Gutachten in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt, dass die Festlegung eines allgemeinen vergabespezifischen Mindestlohns der richtige Weg ist, um ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen.

(Beifall von der SPD)

Gestatten Sie mir, Herr Kollege Zimmermann, zu dem vergabespezifischen Mindestlohn einige Hinweise. Ja, wir wissen: Auf Bundesebene treten Sie für einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 10 € ein. Aber wir sprechen hier über ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Da wäre es hilfreich, wenn Sie sich mit Ihren Kollegen in den anderen Ländern einmal kurzschließen würden.

Im Saarland haben Sie gemeinsam mit den Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht – im Übrigen mit einem anderen Schwellenwert; ich habe Ihnen das eben zugerufen –, in dem ein vergabespezifischer Mindestlohn von 8,50 € vorgeschlagen wurde. In Berlin – die Koalition ist bekannt – ist ein Gesetz mit einem vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe von 7,50 € verabschiedet worden.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Leider!)

In Brandenburg wird von Rot-Rot gerade ein Gesetzentwurf mit einem vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe von 7,50 € beraten. In RheinlandPfalz – nur Sozialdemokraten – haben wir 8,50 €. Andere Bundesländer – teilweise auch mit Ihrer Unterstützung – reden, wenn überhaupt, von maximal 8,50 €. Nur in Nordrhein-Westfalen wollen Sie eine Sonderrolle spielen. Das würde ich an Ihrer Stelle noch einmal überdenken.

Sie wollen mit diesem Antrag suggerieren, Sie seien der Initiator eines Tariftreue- und Vergabegesetzes. Die Gewerkschaften wissen aber, wer tatsächlich der Initiator ist, nämlich Rot-Grün. Dass wir aktiv sind, steht nicht nur im Koalitionsvertrag. Es hat diesbezüglich schon Gespräche gegeben. Sie haben es eben selber gesagt: Minister Voigtsberger hat in dieser Woche mit dem DGB-Vorsitzenden Andreas Meyer-Lauber ein Gespräch geführt. Die Pressemitteilung – übrigens nicht vom Minister, sondern vom DGB – besagt ganz klar: Die Landesregierung wird im Frühjahr einen Gesetzentwurf einbringen. – Das ist O-Ton DGB. Ich habe nicht gehört, dass der Minister das dementiert hat. Wir sind gewillt, einen ordentlichen Gesetzentwurf frühzeitig auf den Weg zu bringen.

Und – wie es in dieser Koalition unsere Linie ist und auch bleibt – wir werden die Beteiligten auch hier wieder frühzeitig an den Tisch holen, frühzeitig Gespräche führen. Das gilt natürlich nicht nur für die Gewerkschaften, sondern insbesondere auch für die kommunale Familie, die hier ein wesentliches Wort mitzusprechen hat.

Sie haben den Bericht der Sozialforschungsstelle Dortmund zur Evaluation eben angesprochen. Auch ich möchte ein Zitat aus diesem Bericht bringen; denn das scheinen alle überlesen zu haben. Ich zitiere:

Sowohl die Verbandsvertreter der Bauwirtschaft als auch die Vertreter der Unternehmen, die öffentliche Bauaufträge durchführen, unterstützen in ihrer Mehrheit nachdrücklich die Ziele, das heißt die politische Intention des Gesetzes.

Ein solches Gesetz wird gewünscht! Ein solches Gesetz wird von der Wirtschaft gewünscht und natürlich auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – weil es keine, wie insbesondere die FDP es immer versucht zu suggerieren, Lobbypolitik für Gewerkschaften ist, sondern weil es zum einen die Arbeitnehmer schützt, Herr Kollege Brockes, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund Ihrer Politik, die Sie versuchen hier nach vorne zu bringen, verdrängt werden.

(Beifall von Thomas Eiskirch [SPD] – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Das werden wir nicht mitmachen. Wir werden im Jahr 2011 ein gutes Gesetz verabschieden. Dessen bin ich mir sicher. Wir schaffen Sicherheit für die heimischen Unternehmen, auch für die Nachunter

nehmen. Eindeutig! Wir schaffen Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.