Rainer Schmeltzer
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Herr Minister, Sie haben in der Begründung dafür, warum das mit der Prioritätenliste so gelaufen ist, schon auf das 50jährige Planungsjubiläum eines Beispiels hingewiesen.
Ich frage Sie: Können Sie bestätigen, dass es in der Vergangenheit so war, dass insbesondere Mitarbeiter von Straßen.NRW bei den jeweiligen Projekten vor Ort die Verzögerungen dazu genutzt haben, darauf hinzuweisen, zur Beschleunigung doch einmal weitere Planungen durchzuführen, die dann auch durchgeführt wurden? So ging viel weitere Zeit ins Land, und weitere Kosten wurden verursacht. Letztendlich ist die Landesregierung auch deshalb zu der Entscheidung gekommen, die Prioritätenliste aufzustellen.
Herr Minister, ich habe lange zugehört. Habe ich Sie bei all Ihren Ausführungen richtig verstanden, dass Fragen, die den Zuständigkeitsbereich Ihres Hauses betreffen, von der Institution/Ebene Ihres Hauses beantwortet wird, wo letztendlich auch die Zuständigkeit liegt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Nachdem ich mir die Wortbeiträge von CDU und FDP heute Morgen an
gehört habe, frage ich mich: Wie sind beide zu der Überzeugung gekommen, zu diesem Thema eine Aktuelle Stunde zu beantragen?
Herr Kollege Brockes spricht seit Jahren – ich glaube, dafür kann man ihn auch nachts wecken – immer wieder davon, wie gut dieses Ladenöffnungsgesetz ist und dass es überhaupt keinen Änderungsbedarf gibt.
Herr Kollege Wüst hingegen zählt gerade im Zusammenhang mit den schriftlichen Anhörungsergebnissen als auch der mündlichen Anhörung explizit auf, wo es überall Änderungsbedarf gibt.
Entweder haben Sie sich untereinander nicht abgesprochen, oder Sie beide wissen nicht, was Sie wollen.
Gehen wir einmal davon aus, dass wir wissen, was die FDP will. Herr Brockes hat sich vorhin in seiner Rede sehr früh entlarvt – das macht er eigentlich regelmäßig –, als er wörtlich sagte: Die Menschen müssen nicht geschützt werden! – Ja, Herr Brockes, das sagt alles über Ihre Position aus. Die Menschen sind Ihnen – mit Verlaub – egal!
Was Ihnen nicht egal ist, das sind die Unternehmen. Denen soll es ermöglicht werden, zu jeder Tages- und Nachtzeit öffnen zu können. Auch an Feiertagen. Sie wollen, dass möglichst alle Geschäfte an beiden Weihnachtsfeiertagen, beiden Osterfeiertagen, beiden Pfingstfeiertagen für alles sollen öffnen können, nicht nur für Blumen- und Brötchenverkauf. Das zeigt, wo Sie stehen.
Bleiben Sie doch einmal geschmeidig. – Deswegen ist das, was der Kollege Wüst gesagt hat, richtig.
Ich erinnere daran, dass die Evaluation von Ihnen in dieses Gesetz hineingeschrieben worden ist. Bis spätestens 31.12.2011 musste dieses Ladenöffnungsgesetz evaluiert werden. Herr Brockes, Sie haben sehr, sehr früh in dieser Legislaturperiode einen Antrag nach dem Motto gestellt: Evaluation ist Quatsch! Das Ladenöffnungsgesetz ist gut! Brauchen wir nicht! Es muss alles so bleiben!
Unser guter, weitsichtiger Minister Voigtsberger hat gesagt: Passen Sie auf, Herr Brockes! Wenn Sie die Evaluation ins Gesetz schreiben, sie aber eigentlich gar nicht wollen und gar nicht ernst nehmen, sondern heute angeblich schon wissen, was dabei herauskommt, dann sage ich als Minister Ihnen: Wir evaluieren früher, damit wir in diese Diskussion früh einsteigen können. – Er hat die Evaluation ein halbes Jahr früher auf den Tisch gelegt.
Das, was wir jetzt durchführen, ist ein parlamentarisches Verfahren. Deshalb – es sei Ihnen als Opposition zugestanden, weil das Ihr Steckenpferd ist – bringt es relativ wenig, wenn Sie jetzt in einem lau
fenden Verfahren und gerade einmal eine Woche nach der Anhörung wieder die Welle machen.
Auch aus Fehlern lernen Sie nicht, Herr Kollege Brockes: Sie haben während der Anhörung 2006 – noch bevor die Anhörung zur Hälfte vorbei war – bereits eine Pressemitteilung herausgegeben, wie gut die Anhörung sei, alles spreche für die Ladenöffnung. Dafür haben Sie durch die Bank Schelte bekommen. Den Fehler kann man machen. Ich benutze den gerne bei Ihnen. Das sage ich ganz ehrlich.
Aber dass Sie diesen Fehler bei der Anhörung 2012 schon wieder machen! Wie können Sie aus Fehlern nicht lernen? Das verstehe ich gar nicht. Die anderen Kollegen haben sich dazu geäußert, was sie von der Anhörung halten und wie sie die Stellungnahmen bewerten. Sie jedoch schreiben wieder während der Anhörung: Die Anhörung zeigt ganz deutlich: Das Ladenöffnungsgesetz ist gut! – Das ist es aber nicht.
Sie haben kein Interesse daran, den Evaluationsbericht ordentlich zu lesen. Sie haben kein Interesse an sicheren Arbeitsplätzen. Und Sie haben auch kein Interesse daran, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir eine Steigerung bei der Zahl der Teilzeitbeschäftigten und der Mini-Jobs verzeichnen. – Herr Kollege Aggelidis hat gerade noch einmal zu Recht darauf hingewiesen, dass insgesamt 10.000 der Arbeitsplätze Nebenjobs sind.
Jetzt komme ich auf das zu sprechen, was bei der Evaluation letztendlich herausgekommen ist und was die Medien berichten. Was berichten die Medien? Was ist Ausgangspunkt für diese Aktuelle Stunde? – Rewe!
Die Kollegin Beuermann hat mich gerade gefragt, warum wir eigentlich den ganzen Tag für Rewe Werbung machen. Die Werbung machen wir für Rewe, weil der Rewe-Vorstand dafür plädiert hat, alles so zu belassen wie bisher. – Das ist seine Meinung! Okay!
Herr Wüst hat gerade gesagt, unter dem Dach von Rewe säßen ausschließlich Familienbetriebe. Dann frage ich mich allerdings, warum der Vorstand für diese Familienbetriebe das Wort ergreift.
Nehmen wir aber einmal das, was bei „Westpol“ gezeigt wurde. Bei „Westpol“ wurde am Sonntag gezeigt, zu welchen Uhrzeiten genau welche Menschen in die Läden kommen, was die kaufen, wie die dort durchbummeln. Wir haben auch gesehen, von welcher Qualität das Personal ist, das zu diesen Stunden dort arbeitet.
Was haben wir noch gehört? – Die Menschen wurden danach gefragt, warum sie um diese Uhrzeit einkaufen. Dann kam als Antwort nicht: Ich kann nicht anders! Sondern es kam als Antwort: Das brauche ich eigentlich nicht; aber wenn doch geöffnet ist, kann man ja einmal hingehen. Ich weiß, dass das nicht in Ordnung ist. Die Verkäufer tun mir
auch leid. Ich könnte auch zu anderen Zeiten usw. – Lesen Sie das einmal nach, statt Ihre einseitige Betrachtung auf den Weg zu bringen!
Sie führen den Evaluationsbericht an. Natürlich würde ich an Ihrer Stelle auch den Einzelhandelsverband zitieren. Das ist überhaupt gar keine Frage. Ich erspare es mir, ver.di zu zitieren – wenngleich Sie das bestimmt erwarten.
Aber nehmen Sie doch einmal zur Kenntnis, was sowohl in ihren schriftlichen Stellungnahmen als auch in der mündlichen Anhörung andere gesagt haben.
Was hat denn die Bäckerinnung gesagt? – Die Bäckerinnung spricht gerade beim filialisierten Einzelhandel, der im Übrigen ausschließlich befragt wurde, von Zwangsöffnungen, an die sie aufgrund der langen Ladenöffnungszeiten gekoppelt seien, insbesondere in den 60 von Ihnen zitierten Läden. Die Bäckerinnung spricht davon, dass ihre Mitglieder durch Verträge mit dem filialisierten Einzelhandel vertraglich gebunden seien, ihre Verkaufsstellen bis zum Ende der Öffnungszeit der Filiale zu öffnen, dass sie zu diesen Zeiten aber keine Umsätze mehr machen. Im Gegenteil: Sie müssen als Bäcker und Konditoren frische Waren vorhalten. Sie haben uns die Prozentzahlen an Waren dargelegt, die sie Abend für Abend der sicheren Vernichtung zuführen müssen, weil sie zum Öffnen gezwungen werden.
Wenn es Ihre Art von Wirtschaftspolitik ist, Lebensmittel in den Müll zu schmeißen, Herr Brockes, ist das Ihre Ansicht. Meine und unsere Ansicht ist das definitiv nicht.
Oder nehmen wir einmal zur Kenntnis, was uns der inhabergeführte Einzelhandel in der Anhörung gesagt hat. Der distanziert sich komplett von dem, was Sie hier als gut darlegen. Ich denke zum Beispiel an Herrn Mückenberger, an die Uhren- und Schmuckinnung, die in der Anhörung war. Dass die von Ihnen nicht zitiert werden, kann ich ja nachvollziehen. Die sagen nämlich deutlich, dass sie diese Zeiten nicht brauchen, und zwar auch – das ehrt die Innung – mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die KAB wurde zitiert. Wir beide haben in einer Podiumsveranstaltung vor einigen Jahren bei der KAB diskutiert. Es ist Ihnen alles entgegengeschlagen, was wir Ihnen auch entgegenhalten, bis hin – als Sozialdemokraten freut einen das natürlich –, dass langjährige CDU-Mitglieder noch in der Veranstaltung ihren Austritt erklärt haben.
Die CDA ist von Herrn Aggelidis genannt worden. Aber, Herr Aggelidis, wir beide wissen: Die CDA hat null Stellenwert. Die haben zwar einen Bundesvorsitzenden, der hier Fraktionsvorsitzender ist; aber die CDA hat sich noch nie durchsetzen können.
Sie wollten die Evaluierung. Jetzt liegt sie vor. Lesen Sie bitte alles. Wenn Sie die Evaluierung gele
sen haben, dann wissen Sie auch, dass Sie rund 500.000 Beschäftigte auch anhören müssen, die ebenfalls einen Anspruch auf gesellschaftliches Leben haben, den Sie ihnen nehmen.
Kommen Sie nicht wieder mit der Mär, mit Sanitätern und Ärzten zu vergleichen. Es gibt schon einen Unterschied zwischen der Daseinsvorsorge und dem, was man freiwillig machen kann und wo man den Menschen die Freizeit entzieht.
Das Verfahren ist klar: Wir diskutieren Ihre Evaluierung ein halbes Jahr früher. Wir hatten eine Anhörung. Herr Brockes nimmt die nicht ernst, weil er wieder rausgeht. Es gibt jetzt eine Auswertung in allen Punkten. Wir werden das beraten. Was dann an Gesetzesänderungen kommt: Warten wir es ab, die Zeit wird kommen. Aber erst beraten wir und lassen uns nicht von Ihnen treiben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Unser Auto muss zur Hauptuntersuchung, unsere Heizung lassen wir vom Installateur warten, und auch der Schornsteinfeger kommt regelmäßig zur Kontrolle Ihres Schornsteins. …
Bei den unter der Erde liegenden Abwasserleitungen ist die Notwendigkeit der Prüfung und Sanierung nicht so offensichtlich, Schäden an den Leitungen bemerken wir oft erst, wenn Abflussstörungen auftreten oder das Gebäude Nässeschäden aufweist – und dann ist es oft schon zu spät. So versickert Abwasser teilweise jahrelang unbemerkt, verunreinigt Boden und Grundwasser, und es entstehen hohe Reparaturkosten. Seit inzwischen die ersten Kameras unsere Kanäle inspiziert haben, ist bekannt, dass ein großer Teil der Abwasserleitungen Schäden aufweist, die dringend behoben werden müssen.“
Das ist kein Zitat aus einer Rede aus den Reihen der Sozialdemokraten zu dem Thema, sondern der einleitende Text der Broschüre „Private Abwasserleitungen – Informationen und Hinweise für den Grundstückseigentümer“ aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, aus dem Hause Ramsauer.
Minister Ramsauer setzt richtigerweise auf das Prinzip der Vorsorge, und darum geht es. Sie dagegen wollen sich mit Verdachtsmomenten aus der Affäre ziehen. Gerade diese Vorsorge war auch Inhalt der Anhörung im vergangenen Jahr, bei der der Vertreter des Bundesumweltministeriums, aus dem Ministerin von Herrn Röttgen, die damalige EHECKrise nicht zuletzt mit verunreinigtem Grundwasser in Verbindung brachte. So viel, Herr Hovenjürgen, zu dem, was Sie gerade dazu gesagt haben.
Das habe ich nicht gehört; das können Sie nachlesen. Sie müssen, wenn Sie über Themen reden, von denen Sie wenig Ahnung haben, die Anhörungsprotokolle lesen.
Schauen wir doch mal, was war! 1995 wurde die Dichtheitsprüfung in der Landesbauordnung geregelt – Frist für private Grundstückseigentümer: 2015. Das war 1995.
2006 war es die schwarz-gelbe Landesregierung, die die Dichtheitsprüfung verschärft in das Landeswassergesetz aufgenommen hat. Ich erspare mir heute alle Zitate von damals, insbesondere die des damaligen Umweltministers, Herrn Uhlenberg, und des damaligen umweltpolitischen Sprechers der FDP, Herrn Ellerbrock, die vehement für diese Regelung eingetreten sind, und zwar mit dem richtigen Blick auf die Vorsorge beim Grundwasserschutz.
Langsam – 2009/2010 – formierten sich in einigen kleineren Örtlichkeiten des Landes erste Bürgerinitiativen. Das war der Startschuss für Kanal-Kai, der jetzt zu pragmatischen Lösungen aufruft. Ihr Ansatz ist doch eindeutig der: kein Umweltschutz, kein Gesundheitsschutz. Das, was Sie fahrlässig auf den
Weg bringen wollen, werden wir beraten und verhindern müssen.
Um auf das zu reagieren, was uns Schwarz-Gelb damals durch Untätigkeit hinterlassen hat, erließ Umweltminister Remmel im Oktober 2010 einen Erlass, der die Gebietskörperschaften durch entsprechende Ortssatzungen in die Lage versetzte, die Frist auf 2023 zu verlängern und somit der Frist der öffentlichen Überprüfung anzupassen. Da anschließend die Praktikabilität stark kritisiert wurde, haben CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Juli letzten Jahres einen gemeinsamen Beschluss im Landtag gefasst, in dem sie sich für die Dichtheitsprüfung aussprachen und der Landesregierung Verbesserungsvorschläge unterbreitetet haben.
Mich erreichte heute ein Brief des Verbandes der Wohnungswirtschaft – ich zitiere daraus –: Wir haben den gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 8. Juni 2011 sowie den konkretisierten Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2011 zum Vollzug des § 61a Landeswassergesetz ganz ausdrücklich begrüßt.
Der Verband der Wohnungswirtschaft spricht immerhin von 470 kommunalen und öffentlichen genossenschaftlichen Verbänden und von über
1,2 Millionen Wohnungen. – So viel zu dem, was tatsächlich in der Welt angekommen ist.
Aber plötzlich zählten nicht mehr Verantwortung und Sachpolitik, sondern ausschließlich Effekthascherei. Die Umsetzung dieser Punkte, die Sie, Herr Hovenjürgen, auch angesprochen haben, wurde erstmalig in der Wirtschaftsausschusssitzung im Herbst von Herrn Wüst bestritten, womit er die Unterstützung des FDP-Antrags begründete. Da ich auch an dieser Sitzung teilgenommen habe, sage ich Ihnen: An diesem Tag – ich erinnere mich sehr gut – hätte Herr Wüst allem zugestimmt, nur um den regierungstragenden Fraktionen eine Niederlage beizubringen.
An dieser Stelle – schade, dass er jetzt nicht hier ist – ein Wort an den Kollegen Laumann. Ich kenne Herrn Kollegen Laumann seit 2005, also seit einigen Jahren. In politischen Auseinandersetzungen haben wir uns nie etwas geschenkt, und ich gehe davon aus, dass wir uns auch in Zukunft nichts schenken werden. Er kann mir sicherlich Lautstärke vorwerfen, wobei er mich immer übertreffen wird. Er kann mir Taktieren vorwerfen, wobei seine bekannte Bauernschläue dem in nichts nachsteht. Aber Unehrlichkeit, insbesondere bei Absprachen und erst recht bei gemeinsamen Beschlüssen, werden weder Herr Laumann noch irgendjemand aus der CDU mir und meiner Fraktion nachsagen können.
So habe ich damals – ich wiederhole es heute – zugesagt, dass alle Punkte aus diesem Beschluss 1:1
umgesetzt werden. Und sie wurden umgesetzt, Herr Hovenjürgen.
Wenn Sie sagen, man habe sich den Tatsachen verweigert, dann sage ich Ihnen: Sie haben sich verweigert, diese Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Der Umweltminister hatte am 8. Dezember 2011 die drei beschließenden Fraktionen eingeladen, um allen darzulegen, dass diese Punkte umgesetzt wurden.
Nur nachdem die „Kopos“ in Ihrer Fraktion das Heft des Handelns in die Hand genommen haben, haben Sie sich dieser Informationsrunde des Ministers entzogen nach dem Motto: Alles, was ich nicht hören will, das will ich auch nicht glauben. Sie wollten einfach Ihre Linie weiterziehen und Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist schäbig. Das sage ich Ihnen ganz klar.
Aber es ist, wie es ist. Es hat Mehrheiten im Umweltausschuss gegeben. Natürlich werden wir diese Mehrheiten akzeptieren. Das steht außer Frage.
Hier und heute haben wir zwei Gesetzentwürfe auf dem Tisch. Es geht wieder in ein parlamentarisches Verfahren: Ausschusssitzungen verschiedener Ausschüsse, Anhörungen, zweite und dritte Lesung – das ganz normale Verfahren.
Den Beratungen will niemand vorgreifen, insbesondere der Anhörung nicht. Erste Stellungnahmen – ich denke zum Beispiel an das, was wir von den kommunalen Spitzenverbänden bekommen haben – liegen vor. Die erste Demonstration draußen vor der Tür ist sehr eindrucksvoll. Herr Abruszat, ich gehe davon aus, Sie werden sicherlich gleich zu den paar hundert Handwerkern gehen und mit ihnen darüber reden, dass Sie ihnen die Grundlage entziehen, die Sie mit Ihrem Gesetz erst einmal aufgebaut haben.
Erste Anmerkungen seien mir erlaubt. Hat Herr Röttgen eigentlich Ihren Gesetzentwurf gesehen? – Ich behaupte nein. Wenn ja, dann sollte er als Bundesumweltminister dies klar und deutlich erklären, weil Sie mit Ihrem Entwurf ein zentrales unumstrittenes Prinzip der Umweltpolitik, das Vorsorgeprinzip zum Schutz des Grundwassers, mit Füßen treten. Nicht nur dass Sie mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie zum Beispiel dem begründeten Verdacht agieren. Herr Hovenjürgen, zu dem begründeten Verdacht habe ich Ihnen auch in der Umweltausschusssitzung schon etwas gesagt.
Glauben Sie, es hat einen begründeten Verdacht gegeben auf der A45, als die Bergschäden dort aufgetreten sind? Wie wollen Sie bei einem Kanal einen begründeten Verdacht haben? – Den haben Sie immer dann, wenn es zu spät ist, wenn der Bo
den eingebrochen ist. Gerade bei der Verfristung der Bergschadenansprüche werden Sie, werden wir großen Spaß im Ruhrgebiet bekommen, denn die Verfristung läuft und die Ansprüche für die Eigentümer dann auch.
Sie unterstellen, die Rohre in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich erst einmal dicht. Woher nehmen Sie diese Weisheit? – Hat doch der damalige Umweltminister Uhlenberg bei der Einbringung im Jahre 2007 noch die Frage gestellt: Wieso ist heute festzustellen, dass 50 bis 70 % der Leitungen schadhaft sind? – Zu Recht hat er die Frage gestellt. Und wie kommt es, dass in der Stadt Lünen, die penibel Statistiken darüber führt, was sie prüft, festgestellt wird, dass bisher rund 60 % aller untersuchten privaten Kanäle undicht sind, davon allein 20 % in der Schadensklasse A?
Und hier lagen nirgendwo Verdachtsmomente vor.
Schon dies sind Belege dafür, dass Sie für die einmalige Schlagzeile fahrlässig mit dem Grundwasser in Nordrhein-Westfalen umgehen. Rot-Grün stellt sich der Entscheidung des Umweltausschusses. Wir haben daraus resultierend einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Neben der Aufhebung des § 61a regeln wir in unserem Entwurf eine erweiterte Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung. Mit einer solchen Rechtsverordnung werden dann die Einzelheiten der zukünftigen Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen geregelt.
Hier werden wir dann die vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gesetzten Grundsatzanforderungen an Abwasseranlagen und deren Selbstüberwachung zusammenführen.
Dabei setzen wir auf seriöse Beratung und eindeutige Begrifflichkeit. Im Übrigen sei mir gestattet festzustellen, dass es dort, wo in den Gebietskörperschaften seriöse Beratung stattgefunden hat, keine Probleme und keine Aufstände gegeben hat und die Überprüfung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum hervorragend läuft. Seriosität und Grundwasserschutz und somit Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, so wie es auch das Bundesumweltministerium will, ist für uns oberstes Gebot.
Aber eins müssen wir in den anstehenden Debatten auch deutlich im Auge behalten. Da bediene ich mich der Anhörung vom Juli des letzten Jahres, und zwar bediene ich mich bei Ihrem ehemaligen CDUAbgeordneten Klaus Stallmann. Als geladener Sachverständiger für die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund NRW e. V. lobte er den damaligen Erlass des Umweltministers Remmel und den gemeinsamen Beschluss von CDU, SPD und Grünen.
Er weist eindringlich darauf hin – ich zitiere –:
„An dieser Stelle geht es auch um die Eigentümer, die bereits Dichtheitsprüfungen durchgeführt haben. Zum Beispiel haben in meiner Stadt nach meiner Einschätzung 35 bis 40 % aller privaten Eigentümer die Dichtheitsprüfung schon durchgeführt. Wie will ich denen denn erklären: ‚Schluss und aus; es gibt jetzt keine Dichtheitsprüfungen mehr; ihr habt eben Pech gehabt, dass ihr sie schon gemacht habt‘? Sie haben sich strikt an den Gesetzgeber gehalten und werden dann verprellt. Auch diese Eigentümer muss man berücksichtigen.“
Weiter führt er aus:
„Denken Sie auch einmal an die Firmen, die sich in den letzten Jahren mit Gerät und Personal eingedeckt sowie in Schulungen investiert haben. Wie wollen wir es denen denn erklären, wenn morgen früh Schluss ist? Das ist also ein zweischneidiges Schwert.
Deshalb denke ich,“
also Klaus Stallmann –
„dass man sehr vorsichtig mit seinen Argumenten sein muss.“
Ich glaube, dieser Hinweis geht eindeutig in Ihre Richtung.
Aber sehr gern.
Herr Kollege Romberg, das zeigt, dass Sie sich mit der Sache überhaupt nicht auseinandergesetzt haben,
dass Sie – ich weiß es nicht – an der Anhörung nicht teilgenommen, geschweige denn die Protokolle gelesen haben.
Hätten Sie die Ausführungen des Kollegen aus dem Bundesumweltministerium sehr deutlich zur Kenntnis genommen, hätten Sie gelesen, dass er dort gesagt hat, dass gerade die Katastrophe um EHEC
nicht zuletzt auf eine Verkeimung von Grund- und Trinkwasser zurückzuführen ist.
Wenn Sie das ausschließen, gehen gerade Sie als gesundheitspolitischer Sprecher fahrlässig mit der Gesundheit der Menschen in diesem Lande um. Nehmen Sie zur Kenntnis, was das Bundesumweltministerium Ihnen gesagt hat, und lesen Sie es endlich einmal nach, Herr Kollege.
Der ehemalige Kollege Stallmann machte zu Recht auf die wichtigen Merkmale unserer politischen Kultur aufmerksam. Diese heißen Verlässlichkeit von Gesetzesentscheidungen und Gerechtigkeit. Dem sehen wir uns als Sozialdemokraten besonders verpflichtet.
Wenn alle diese von mir angesprochenen Aspekte unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit, auch der sozialen Aspekte, der Grundlagen des Bundeswasserhaushaltsgesetzes und der Vorgaben des Bundeswasserschutzgesetzes berücksichtigen, dann sind wir auf dem richtigen Weg, Seriosität, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, vorausgesetzt; das wünsche ich mir bei dem Thema.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Markert, Bezug nehmend auf die Frage des Kollegen Abruszat, der auf das Schreiben des Ministers Remmel vom
24. Januar 2012 mit den verschiedenen Varianten und den Eckpunkten abgezielt hat, frage ich Sie, ob Sie mir recht geben würden, dass aus dem Begleitschreiben zu diesen Verordnungen explizit hervorgeht:
Die Verordnungsentwürfe sind für Veränderungen offen, die sich gegebenenfalls im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu den Gesetzentwürfen – ich kürze das ab – und der daraus folgenden fachlichen Debatte ergeben könnten.
Würden Sie mir recht geben, dass damit zum Ausdruck gebracht wurde, dass weder die eine noch die andere Rechtsverordnung in Stein gemeißelt ist und dass wir gerade im Rahmen dieser anstehenden Diskussionen weiterhin im Gespräch sind und somit auch Änderungen möglich sind?
Unabhängig davon, dass ich aus Lünen und nicht aus Dortmund komme,
danke ich Ihnen für das Zulassen der Zwischenfrage.
Herr Kollege Markert, Sie haben gerade deutliche Ausführungen zum Besorgnisgrundsatz im Wasserhaushaltsgesetz gemacht. Sind Sie gemeinsam mit mir aufgrund des Redebeitrages des Kollegen Biesenbach der Meinung, dass sich dieser nicht nur von den Vereinbarungen des letzten Jahres zum Vorsorgeprinzip verabschiedet hat, sondern er sich auch ausdrücklich von der Politik des Bundesumweltministers und des Landesvorsitzenden der CDU zum Schutz des Grundwassers verabschiedet und somit dem Bundesumweltminister deutlich eine Abfuhr erteilt hat?
Schlimmer geht’s nimmer, das stimmt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! „Tariftreue bedeutet fairer Wettbewerb – international und vor Ort. Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen schützt Arbeitnehmer wie Unternehmen vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung.“ – So steht es in unserem Koalitionsvertrag, und so beschließen wir es heute. Das ist gut für die Menschen, von denen heute viel zu viele noch in Arbeitsverhältnissen zu Niedriglöhnen arbeiten müssen, die nicht ausreichen, um ein Leben in Würde zu bestreiten.
Das Gesetz ist gut für die heimische Wirtschaft und gut für die Kommunen, die faire Aufträge an heimische Unternehmen vergeben können, die diese jetzt wieder unter fairen Wettbewerbsbedingungen bekommen können und die sich, Herr Clauser, jetzt auch wieder mit gutem Gewissen bewerben können, weil faire Bedingungen herrschen, die es vorher nicht gab. Deswegen sind heimische Unternehmen oft die Verlierer bei dem gewesen, was Sie uns hinterlassen haben.
Gestatten Sie mir, zunächst – bevor ich auf das Gesetz im Einzelnen eingehe – denen zu danken, die in einem langen, sehr konstruktiven Prozess dieses Gesetz möglich gemacht haben. Das sind die Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften, die sich mit der Erfahrung aus der Arbeitnehmerschaft dafür einsetzen, dass sich Arbeit wieder lohnt, und die sich darum für ein Tariftreue- und Vergabegesetz engagiert haben.
Das Handwerk und die Unternehmensverbände haben sich durchaus kritisch eingebracht.
Das haben Sie doch, Herr Brockes. Sie kommen mit Ihren Plattitüden seit 2002 in Folge. – Ich werde jetzt sagen, was wir mit denen vereinbart haben, die
sich durchaus kritisch eingebracht – selbst da haben Sie gerade gelacht – und sehr praxisnah mitgeholfen haben, dieses Gesetz zu einem guten Gesetz zu machen.
Die Kommunen haben natürlich ihre Abläufe, das Interesse am Bürokratieabbau und die eventuell zusätzlichen Kosten im Auge. Dies wurde aber im Dialog – wie das in unserer Koalition üblich ist – konstruktiv mit ihnen geregelt.
Ich komme zu den Ministerien, allen Beteiligten voran dem Wirtschaftsministerium. Hier glaube ich, dass ich mit dem Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger einig bin: Ein besonderer Dank gilt Staatssekretär Dr. Horzetzky und dem Fachreferat mit Frau Deling. Mit deren Hilfe ist es gelungen, in diesem Gesetz das politisch Gewollte mit dem rechtlich, insbesondere EU-rechtlich Machbaren in Übereinstimmung zu bringen. Das gilt sowohl – das sage ich sehr deutlich – für Tariftreue und Mindestlohn als auch zum Beispiel für die Frauenförderung, wo wir gerade durch die während der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses getätigte Änderung den Auftragsbezug sichergestellt haben. Insofern, Herr Clauser, sind die Änderungen, die wir im Wirtschaftsausschuss beraten haben, Ausfluss aus der Anhörung. Von daher hat das mit „beratungsresistent“ überhaupt nichts zu tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erinnern uns: 2002 hat die rot-grüne Koalition hier in diesem Hause ein Tariftreuegesetz verabschiedet und eine Evaluation verabredet. Die von der Sozialforschungsstelle Dortmund durchgeführte Evaluation ergab:
Sowohl die Verbandsvertreter der Bauwirtschaft als auch die Vertreter der Unternehmen, die öffentliche Bauaufträge durchführen, unterstützen in ihrer Mehrheit nachdrücklich die Ziele, das heißt die politische Intention dieses Gesetzes.
Es wurde aber auch absehbar, dass bei der Umsetzung dieses Gesetzes Änderungen notwendig gewesen wären, um die bürokratischen Hürden, die das alte Gesetz innehatte, zu korrigieren.
Dann kam Schwarz-Gelb. Statt Änderungen vorzunehmen, kassierten Sie das Gesetz, und Lohndumping bestimmte wieder uneingeschränkt den Markt öffentlicher Aufträge. Heute, Herr Clauser, wünschen Sie sich das wieder – so haben Sie es formuliert –, und das, obwohl Sie gleichzeitig gesagt haben, die Intention dieses Gesetzes sei gut gemeint. Dann frage ich mich, warum Sie die gleiche Intention 2006 mit einem Handstreich weggewischt haben.
Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht urteilten zwischenzeitlich über andere bestehende Tariftreuegesetze und gaben somit Rahmenbedingungen vor, die andere Bundesländer zwischenzeitlich für ihre Gesetze genutzt haben, die – auch hier der Hinweis, Herr Clauser – bis heute nicht beklagt wurden.
Wir befinden uns jetzt in einer Zeit, in der immer mehr Arbeitnehmer zu den Bedingungen der Niedriglohngruppen arbeiten müssen. In diesem Bereich sinken die Reallöhne. Immer mehr Menschen können von ihrem Lohn sich und ihre Familien nicht ernähren und sind somit darauf angewiesen, zum Amt zu gehen, um die sogenannten aufstockenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu beziehen. Das ist nichts anderes als subventionierte Arbeit.
Dieser Missstand hat etwas sowohl mit Lohngerechtigkeit als auch mit der Würde des Menschen zu tun. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben immer mehr Institutionen erkannt, dass der Mindestlohn das richtige Instrument für halbwegs auskömmliche Löhne ist. „Wir kämpfen entschlossen gegen Dumpinglöhne. Es soll eine allgemeine und allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt werden, die die Regel sein wird. Diese Auffanglinie wird von einer Kommission der Tarifpartner in ihrer Höhe festgelegt.“ So sagt es Karl-Josef Laumann auf der Internetseite der Bundes-CDA am 15.11.2011. Recht hat er damit.
Eines der wesentlichen Ziele dieses Gesetzes, des Tariftreue- und Vergabegesetzes, ist es, dass die bisherige Praxis, bei der Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich entlohnte Beschäftigte in Ansatz gebracht haben und sich somit gegenüber redlichen Unternehmen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen konnten, endgültig der Vergangenheit angehört.
Deshalb ist es folgerichtig, dass neben den Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auch ein vergabespezifischer Mindestlohn eingeführt wird: 8,62 €, keine willkürlich gewählte Höhe. Sie orientiert sich an der niedrigsten Lohngruppe des Tarifvertrages des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2012.
Natürlich wird nicht, wie Sie von der Opposition immer glauben machen wollen, der vergabespezifische Mindestlohn politisch festgelegt. Vielmehr machen wir in diesem Gesetz das, was wir auch schon immer für den gesetzlichen Mindestlohn geregelt haben wollten und vorgesehen haben – und Sie von der CDU im Übrigen auch nicht anders vorhaben: Wir setzen einen paritätisch besetzten Ausschuss ein, der anhand der sozialen und ökonomischen Entwicklung und ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt jährlich die Mindestlohnhöhe herausarbeiten wird.
Wichtig ist, dass in diesem Tariftreue- und Vergabegesetz der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch für die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gilt. Es kann und darf nicht sein, dass wir als Politik immer wieder von Lohngerechtigkeit reden, dass wir von gesetzlichen Mindestlöhnen – die CDU von Lohnuntergrenzen – reden; aber wenn es um die öffentlichen Aufträge geht, unter
wandern wir das, was wir öffentlich in unseren Sonntagsreden fordern.
Es geht nicht an, sich über eine grassierende „Geizist-geil-Mentalität“ aufzuregen und am nächsten Tag wieder den billigsten Anbieter mit dem sogenannten wirtschaftlichsten Angebot auszuwählen. Unfaire Löhne sind nach wie vor eine der größten Bedrohungen des sozialen Friedens und des sozialen Zusammenhalts.
Es kann und darf nicht sein, dass öffentliche Einrichtungen Dienstleistungen vergeben – manchmal auch glauben, vergeben zu müssen –, mit denen Dumpinglöhne nicht nur geduldet werden, sondern mit denen ihnen durch staatliche Entscheidungen sogar noch Vorschub geleistet wird.
Es kann und darf nicht sein, dass zum Beispiel ein Ministerium oder eine andere öffentliche Einrichtung seine Vergabe sozialverantwortlich regeln will, dies aber nicht machen darf, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt und deshalb auch zum Beispiel der Landesrechnungshof einschreiten würde. Die öffentliche Hand hat eine besondere soziale Verantwortung und auch eine Vorbildfunktion. Der kommen wir mit diesem Gesetz nach.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz macht Schluss mit der vielfach widerlegten, aber immer noch verbreiteten Vorstellung, dass der Bieter mit dem billigsten Preis auch das wirtschaftlichste Angebot macht. Das Tariftreue- und Vergabegesetz schafft Standards, die das wirtschaftlichste Angebot unterstützen und nicht das billigste.
Das wird es nicht zum Null-Tarif geben. Dessen sind wir uns sicher. Das wissen wir auch.
Aber – das ist nur folgerichtig –: Für die Kommunen haben wir natürlich die Konnexität beachtet, sodass im Nachhinein – mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart – ein eventueller Mehraufwand ermittelt und den Kommunen gegenüber selbstverständlich ausgeglichen wird.
Wir machen das, was wir in unsere Gesetze schreiben, Herr Kollege Lienenkämper, im Gegensatz zu dem, was Sie gemacht haben.
Ein wichtiger Punkt, der schon 2006 hätte nachgebessert werden können, lag in der Überprüfung der Kontrolle des Gesetzes. Um insbesondere die Kommunen in doppelter Hinsicht zu entlasten, wird jetzt im Wirtschaftsministerium eine Prüfgruppe eingerichtet, die sowohl stichprobenartig als auch anlassbezogen ihre Arbeit im Land vollziehen wird.
Um auch die bundesrechtlichen Bezüge, zum Beispiel Entlohnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, ordnungsgemäß beurteilen und kontrollieren
zu können, wird eine enge Koordinierung mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die bei der Zollverwaltung des Bundes angesiedelt ist, stattfinden.
Wir werden heute ein Gesetz verabschieden. Jetzt kommt es darauf an, das Gesetz mit Leben zu füllen. Das Ministerium muss die Vergabestellen in Nordrhein-Westfalen bei ihren veränderten Aufgaben unterstützen, und das wird es auch tun.
Die Kommissionen unter anderem zur Festlegung der repräsentativen Tarifverträge müssen ihre Arbeit aufnehmen. Ein wesentlicher Punkt der Anhörung war auch die Präqualifikation. Sie wird jetzt schon im Baubereich positiv genutzt. Weiterführende Gespräche – im Übrigen nach der Anhörung und mit den Erfahrungen daraus – mit Unternehmensverbänden, Kommunen, Kammern und Gewerkschaften haben gezeigt, dass gerade durch dieses Verfahren die Bürokratie zum einen gering gehalten werden kann und es zum andern zu Vereinfachungen kommen wird, wenn Präqualifikation weiter Schule machen wird.
Nicht von Ihnen, Herr Lienenkämper, sondern von ordentlicher, ehrlicher Bezahlung und Entlohnung in diesem Land. Da hat die Politik eine Vorbildfunktion,
der Sie nie nachgekommen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2002 begleitet mich ein Tariftreuegesetz hier im Lande NordrheinWestfalen. Es war sicherlich nicht immer ein einfacher Gang. Der schwerste Gang war, dass die schwarz-gelbe Privatkoalition dieses Gesetz seinerzeit mit einem Handstreich weggewischt hat.
Die Vernunft und die soziale Verantwortung setzen sich jetzt in Nordrhein-Westfalen wieder durch – sowohl für die heimischen Unternehmen als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich freue mich darüber, dass wir ein gutes Gesetz heute verabschieden werden. Ich freue mich auf die Rede vom Kollegen Brockes, die sich in keinster Weise von der aus dem Jahre 2002 unterscheiden wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Können Sie mir die Frage beantworten, auf welcher Grundlage diese konservativen Schätzungen des VDV basieren, wo es noch gar keine Festlegungen von repräsentativen Tarifverträgen gibt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich denke, die Fähigkeit der Ministerpräsidentin ist am Montag eindrucksvoll mit 97,2 % der Stimmen beim SPDParteitag unterstrichen worden.
So viel dazu.
Was kann man von der heutigen Debatte mitnehmen? – Mitnehmen kann man die Feststellung von Herrn Brockes, der Bund habe seine Hausaufgaben gemacht. Er hat aber in der gesamten bildungspolitischen Debatte nicht gelernt, dass auch Hausaufgaben benotet werden können. Für diese Hausaufgaben wäre die Note sechs noch arg freundlich.
Was können wir noch aus der heutigen Debatte mitnehmen? – Wenn ich mir die Anträge zur Aktuellen Stunde ansehe, dann markere ich mir das eine oder andere darin, wenn ich mich auf eine Rede vorbereite. Im Antrag der CDU habe ich mir natürlich etwas gemarkert, beim Antrag der SPD habe ich mir etwas gemarkert, im Antrag der FDP war – mit Verlaub – nichts zu markern. Daraus und auch aus dem Wortbeitrag des Kollegen Brockes schlussfolgere ich, dass es bei der FDP bei dem Thema nichts anzumerken gibt, außer dass dieser Antrag und Ihr Wortbeitrag endlich endgelagert werden müssen, Herr Kollege.
Was lernen wir weiter? – Herr Wirtz scheint ganz offensichtlich im Aufsichtsrat des Forschungszentrums Jülich zu sitzen. Ansonsten kann ich mir diese Detailinformationen nicht erklären. Der Hinweis ist bei der Landesregierung sicherlich angekommen, Herr Wirtz. Ich habe gesehen, dass die Ministerpräsidentin und der Minister schon darüber nachgedacht haben, Ihnen zukünftig Einladungen zu ihren Vier-Augen-Gesprächen zu schicken. Vielleicht kriegen Sie auch Protokollausschnitte davon. Denn darauf scheint Ihr Informationsdefizit ja zu beruhen, dass Sie weder Einladungen noch Protokolle bekommen, wenn unsere Ministerpräsidentin und unsere Minister Gespräche führen.
Worum geht es hier überhaupt? – Sie versuchen ganz offensichtlich, den Menschen eine seltsame Umkehrung der Verantwortlichkeiten beim Forschungszentrum Jülich aufzuoktroyieren. Das funktioniert nicht. Das Forschungszentrum Jülich ist der Betreiber. Im Forschungszentrum Jülich gibt es klare Verhältnisse: 90 % Bund, 10 % Land. Ich habe in der Mathematik gelernt, dass 90 % – und somit Ihre Bundesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen – deutlich das Sagen haben. Sie können den Menschen doch keine Umkehr in den Verhältnissen einzureden versuchen.
Herr Lienenkämper, Ihre Rede war schon nichtssagend, Ihre Zwischenrufe sind noch flacher.
Im Sommer 2007 hat das Forschungszentrum Jülich, also das Forschungszentrum selbst, beim Bundesamt für Strahlenschutz einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für das Behälterlager gestellt. Die Strahlenschutzbehörde machte zu Recht darauf aufmerksam, dass bauliche und technische
Ertüchtigungen des Lagers zwingend zu den Voraussetzungen für eine Verlängerung der Genehmigung gehören.
Zu Verfahren und Ertüchtigungen hat Minister Voigtsberger bereits am 2. Februar – man achte auf das Datum; darauf komme ich gleich noch einmal – ausgeführt. Wenn Sie schon nicht in Debatten zuhören können, dann sollten Sie wenigstens die Protokolle nachlesen. Er hat deutlich gemacht, wie es denn – jetzt kommt es – laufen könnte. Da steht „könnte“. Er hat von „könnte“ gesprochen. Sie setzen eine Mär in die Welt. Herr Brockes, das beherrschen Sie hervorragend. Deswegen freuen Sie sich, dass es mir aufgefallen ist.
Die Frage der CDU, ob die Landesregierung ein zweites atomares Zwischenlager für hoch radioaktiven Abfall in Nordrhein-Westfalen will oder nicht, stellt sich doch überhaupt nicht. Es ist schon mehrfach angesprochen worden, dass es nämlich – auch dazu hätten Sie einfach bei Herrn Voigtsberger zuhören müssen – schon zwei gibt: das Transportbehälterlager in Ahaus und das AVR-Behälterlager in Jülich. Das in Jülich wäre zu ertüchtigen. Das zeigt nicht zuletzt der damalige Antrag des Forschungszentrums. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Man achte darauf, wann dieser Antrag zurückgezogen wurde. Meines Wissens genau bei Regierungsübergang von Schwarz-Gelb zu Rot-Grün hier im Land Nordrhein-Westfalen.
Sie nehmen eine Gefährdung der Sicherheit durch Transporte in Kauf. Zu einer längeren Lagerung in Jülich sagen Sie Nein, obwohl dabei die Sicherheit ganz wesentlich höher wäre als bei vielfachen Transporten.
Der Bund als Mehrheitsgesellschafter hat sich deutlich für den Transport von 152 Castoren nach Ahaus entschieden. Er hat dies damit begründet, dass es sonst zu einem genehmigungslosen Zustand gekommen wäre, weil die Genehmigung 2013 ausläuft und eine Ertüchtigung des Zwischenlagers nicht möglich sei.
Dieses Argument ist wenig glaubwürdig. Wenn der Bund die Möglichkeit der Ertüchtigung rechtzeitig und konstruktiv geprüft hätte, wäre dies durchaus möglich gewesen.
Der Aufsichtsrat des Forschungszentrums Jülich hat Ende 2008 den Vorstand des Forschungszentrums mit der Vorbereitung der Transporte beauftragt. Herr Röttgen als CDU-Vorsitzender in NRW lässt jegliche Verantwortung gegenüber den Menschen und gegenüber der Sicherheit der Menschen in NordrheinWestfalen vermissen, wenn er als Bundesminister diese Transporte unterstützt.
Es geht ja nicht um einen Castortransport, sondern wir sprechen, wie wir den Medien entnehmen konnten, von Transporten mit maximal zwei Behältern pro Woche, weil nur ein Spezialfahrzeug vorhanden ist. Die Experten gehen davon aus, dass wir zwei
bis drei Jahre Castortransporte von Jülich nach Ahaus haben werden. Da reden Sie von Sicherheit in unserem Lande.
Wir haben auch einmal – vor vielen Jahren – darüber debattiert, dass Japan die sichersten Atomkraftwerke hätte. Eine andere Debatte zu diesem Thema fand am 2. Februar und damit vor den Ereignissen in Fukushima statt. Ihre Leute – Hovenjürgen und Wirtz – haben alle, wie sie da waren, damals noch den Ausstieg aus dem Ausstieg bejubelt.
Sechs Wochen später waren wir schlauer. Sie sind dann langsam zurückgerudert. Nach Fukushima wollen Sie noch behaupten, jeder Castortransport sei sicher?! – Das ist schädlich. Das ist unredlich.
Es kann immer etwas passieren. Wir wollen das nicht, aber es kann etwas passieren. Das würden Sie damit in Kauf nehmen.
Wir lehnen die Transporte eindeutig ab. Wir sagen deutlich: Es kann nur noch einen Transport geben, und zwar in ein Endlager. Ich gehe davon aus, wir denken dabei nicht an Ahaus, auch wenn Herr Hovenjürgen im Februar dieses Jahres mehrfach davon gesprochen hat, dass Ahaus für ihn das Endlager wäre. Aber, wie schon gesagt: Das war noch vor Fukushima. – Herr Hovenjürgen, schütteln Sie nicht mit dem Kopf. Schauen Sie ins Protokoll. Darin ist es an verschiedenen Stellen nachzulesen. Es war kein Versprecher. Es war von Ihnen bewusst so gesetzt.
Durch wen wird die Endlagerfrage denn eigentlich richtig forciert? – Nicht durch Ihre Bundesregierung, nein. Die Endlagerfrage wird im Rahmen der Atomdiskussion durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland forciert. Federführend sind Nordrhein
Westfalen und Baden-Württemberg. Herr Kretschmann schließt – nicht immer zum Wohlgefallen seiner eigenen Parteifreunde – selbst ein Endlager in Baden-Württemberg nicht aus.
Da wird es forciert. Da wird endlich daran gearbeitet. Das hat die schwarz-gelbe Bundesregierung versäumt. Ich bin guter Dinge, dass das nun passieren wird.
Wir sagen ganz klar Nein. Wir gefährden die Sicherheit der Menschen nicht durch unnötige Castorentransporte. Wir machen eines deutlich: Auf jeden Castortransport, so er denn von Jülich nach Ahaus rollen sollte, können in großen Buchstaben die Namen der Absender geschrieben werden: Angela Merkel, Annette Schavan und Norbert Röttgen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die CDU – dieses Gefühl habe ich mittlerweile – fällt mit ihren Anträgen in eine Politik der Suggestion. Die Suggestion der aufgezeigten Streichliste ist gescheitert. Es ist nichts gestrichen; das ist nachhaltig immer wieder belegt worden. Die PR-Kampagne der gescheiterten Verkehrsminister Wittke und Lienenkämper war nichts anderes als ein billiges Spektakel für Fototermine der örtlichen Ortsunionen.
Punkt 2 Ihres Antrags – Text und Antrag sprechen ja unterschiedliche Sprachen – ist falsch formuliert: „Vergleich der Bundesländer wettbewerbsfähigen Verkehrspolitik“. Es ist so, Herr Kollege Schemmer, dass sich mittlerweile andere Bundesländer nach unserer richtigen Vorgehensweise von Priorisierung von Bundes- und Landesstraßen erkundigen. Ja, wir müssen über einen Vergleich der Bundesländer reden. Denn wir dürfen nicht mehr hinten anstehen, sondern müssen endlich die Rolle des größten Bundeslandes mit der stärksten Verkehrsdichte einnehmen, die uns zukommt.
Wie wir den Verlautbarungen zu dem Papier, das Sie als Anlass genommen haben, etwas anderes zu beantragen als das, was Sie im Text und in der Überschrift suggerieren, mittlerweile entnommen haben, sollen aus dieser 1 Milliarde € rund 600 Millionen € auf die Straßen entfallen.
Unterstellt, dass die nicht nur in Straßen fließen sollen, die Gigaliner aufnehmen sollen, wären nach der alten Rechenweise, die wir in der Bundesrepublik immer hatten, rund 120 Millionen € in NordrheinWestfalen zu erwarten. Bei demnächst von Herrn Bundesverkehrsminister Ramsauer gekürzten Mitteln auf nur noch 132 Millionen € im Vergleich zu rund 310 Millionen € im Durchschnitt der letzten Jahre würde dies noch nicht einmal auch nur ansatzweise dem nachkommen, was wir im Durchschnitt der letzten Jahre hatten, womit Sie alle Straßen finanzieren wollen, zumindest wie Sie es den Menschen glauben machen wollen.
Natürlich freuen wir uns hier in Nordrhein-Westfalen über jeden Euro, der in Infrastruktur nach Nordrhein-Westfalen fließt. Aber wir wissen doch noch fast gar nichts, außer, dass Herr Ramsauer sein Versprechen zur Wahl des stellvertretenden CSUVorsitzenden mit dieser Milliarde eingehalten hat, hoffentlich nicht wieder mit dem Schwergewicht auf Bayern.
Deshalb ist es wichtig, dass zusätzliche, wenn auch einmalige Mittel nicht nach Länderproporz verteilt werden, sondern vielmehr Projekte mit wichtiger nationaler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland finanziert werden. Hier bedarf es einer transparenten Diskussion darüber, in welche Projekte prioritär zu investieren ist. Neben solchen wichtigen Projekte, wie wir sie in Nordrhein-Westfalen brauchen, fallen mir allerdings noch solche wichtigen Verkehrsprojekte wie die Betuwe-Linie oder auch der Eiserne Rhein – allerdings nach nordrheinwestfälischen Vorstellungen – ein und keine bedeutenden Projekte in Süddeutschland.
Was wir brauchen, ist eine verlässliche Verstetigung der Bundesmittel auf auskömmlichem Niveau. Wenn man den Antrag liest, könnte man glauben, es geht Ihnen tatsächlich um die Umsetzung der 1 Milliarde € für Nordrhein-Westfalen. Mit den Antragspunkten entlarven Sie sich jedoch. Es geht wieder einmal um die Prioritätenliste der Bundes- und Landesstraßen. Wie weh muss es Ihnen eigentlich tun, dass Ihre Chaospolitik der leeren Versprechungen der vergangenen Jahre gescheitert ist?
Arbeiten Sie gemeinsam mit dem Verkehrsminister dieses Landes, mit Harry Voigtsberger, daran, dass wir als Wirtschaftsstandort Nummer eins in
Deutschland entsprechend unserem Stellenwert so viel von der Milliarde für Verkehrsprojekte in NRW bekommen, damit unsere Verkehrswege, wie in diesem Kabinettspapier beschrieben, endlich annähernd leistungsfähig werden, und nehmen Sie Einfluss auf Ihre Koalition in Berlin, dass man uns nicht Zückerle zuwirft, sondern endlich eine verlässliche Politik in Sachen Finanzierung von Verkehrsprojekten in NRW betrieben wird. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Deppe, ich habe mich eben gefragt, was Sie eigentlich gesagt hätten, wenn Sie sich nicht um den Gesundheitszustand des Ministers Sorgen gemacht hätten. Denn ansonsten war Ihre Rede absolut inhaltslos,
trotz des dreimaligen Hinweises, dass Ihnen die Redezeit wegläuft.
Wir unterscheiden uns ganz deutlich von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung. Hier wird Klimaschutz per Gesetz auf den Weg gebracht. Bei Ihnen wurden Klimaschutzziele, wie Herr Lienenkämper sagte, formuliert. Sie haben aber nichts gemacht, Herr Lienenkämper. Wir haben in dem Gesetzentwurf Drucksache 15/2953 auf der ersten Seite deutlich stehen:
„Bislang sind Klimaschutzziele in NordrheinWestfalen nicht verbindlich festgelegt. Ebenso fehlen verbindliche Mechanismen und Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung,
Berichterstattung und Fortschreibung der klimapolitisch notwendigen Maßnahmen.“
Wenn Sie all das schon wollten, warum haben Sie nichts gemacht? Das Einzige, was damals bei Ihnen herausgekommen ist: Ministerin Thoben hat in der schwarz-gelben Koalition formuliert, dass sie die Einsparung von 33 % der Treibhausgasemissionen vorantreiben will. Bei 33 % haben Sie alle gejubelt. Bei 25 %, die wir hier festschreiben, und die wir tatsächlich als realistisch und notwendig ansehen, gibt es auf einmal einen Schrei der Empörung. Haben Sie gar nicht gemerkt, dass Sie Ihrer schwarzgelben Regierung im Nachhinein richtig den Boden unter den Füßen weggezogen haben, indem Sie sich mit Ihren eigenen Aussagen lächerlich gemacht haben, Herr Lienenkämper?
Dazu kommt: Man kann gerne auf Berlin schauen. Bei der Bundesregierung ist es nicht viel anders. Es wird viel geredet und nichts getan. Wenn Sie auf den verstärkten Einstieg in die regenerativen Energien auf Bundesebene abzielen, möchte ich Ihnen ersparen – weil mir die Zeit wegrennt, um die Worte von Herrn Deppe zu benutzen –, Ihnen zu erläutern, wie es überhaupt dazu gekommen ist. Denn das war eher eine peinliche Nummer für Herrn Röttgen und Frau Merkel.
Wo ist beim Klimaschutz auf Bundesebene der Bundesumweltminister? Worthülsen Ihres Bundesumweltministers, wie wir sie auch in der schwarzgelben Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gehört haben, statt rechtlicher Grundlagen. In NRW werden letztendlich Fakten geschaffen, Fakten mit den 25 %, die realistisch und notwendig sind – ich habe es angesprochen –, aber auch Fakten mit dem, was mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich auf den Weg gebracht werden soll und natürlich eine Folgewirkung hat. Der Minister, Kollege Stinka und die Kollegin Brems haben einiges dazu ausgeführt.
Herr Abruszat, ich frage mich allen Ernstes, ob Sie den Gesetzentwurf überhaupt gelesen haben. Natürlich atmet dieser Gesetzentwurf im Gegensatz zu all Ihren früheren Absichtserklärungen. Wenn Sie über Klimaschutz gesprochen haben, kam nichts an Handeln heraus. Um bei Ihren Worten zu bleiben: Hier wird geatmet, während Sie für die Menschen im Land, wenn es um Klimaschutzziele ging, Atemstillstand verordnet hatten.
Herr Kollege Stinka hat schon zu Recht darauf hingewiesen: Denken Sie alleine an die Bilanz, die Sie damals hatten. Bei der Regierungsabgabe an die rot-grüne Koalition hatten Sie 8 Millionen t mehr an Treibhausgasen zu verzeichnen, als es vorher der Fall war. – So viel zum Klimaschutz bei dem Thema.
Sie sagen ganz ehrlich, der Nutzen sei hier zu gering, weil es keinen Halt an der Landesgrenze gebe. Ja, wo leben wir denn hier? – Wenn wir in Nord
rhein-Westfalen nur deshalb daran gehindert werden, unseren Anteil zu leisten, weil andere das noch nicht machen, ist das ungefähr so wie Ihre Wahrnehmung angesichts des Versenkens von Schadstoffen – Chemikalien – ins Erdreich, wie es in Niedersachsen der Fall war. Dann sagen Sie: Das ist ja in Niedersachsen; mit dem Grundwasser haben wir nichts zu tun, und deshalb halten wir uns hier zurück. – Leider haben Sie ja auch dazu eine andere Meinung als wir.
Wenn wir in Nordrhein-Westfalen als Industriestandort Nummer eins mit den Emissionen, die wir haben, hier keine Vorbildfunktion einnehmen, frage ich mich, wer das machen soll. Da sollten Sie langsam auch Ihrer Verantwortung als Abgeordneter in diesem Hohen Hause nachkommen.
Dann sagen Sie allen Ernstes, dass die Umwelttechnik für Firmen nicht relevant sei. Ich erinnere beispielhaft an Firmen wie Eickhoff in Bochum, und ich denke an Bosch Rexroth in Wetter und an Dörken in Hagen. Herr Kollege Abruszat, das sind nicht relevante Firmen? Sie sollten sich mit der Wirklichkeit auseinandersetzen.
Das haben Sie gesagt. Das kann man nachlesen. – Der schönste Witz bei einem Liberalen war – den ich immer wieder gerne höre in diesem Haus –: Sie stehen offensichtlich näher bei den Gewerkschaften als wir.
Nein, das ärgert mich nicht; denn es ist Quatsch. Herr Abruszat, wenn Sie das sagen, ärgert es mich nicht; denn Sie stehen mit Ihrer Partei immer in dieser Ecke. Wir haben bei diesem Entwurf für ein Klimaschutzgesetz insbesondere von den Gewerkschaften eine positive Begleitung. Es gibt Vereinbarungen, die abgezeichnet sind.
Herr Abruszat, das ist nicht lächerlich. Das ist nur ein Zeichen dafür, dass Sie weder das Gesetz gelesen noch sich mit den Gruppierungen auseinandergesetzt haben, über die Sie hier herziehen.
Frau Präsidentin, ich habe es gesehen. Sie brauchen mich nicht dreimal zu ermahnen; ich nehme die einmalige Ermahnung hin.
Mit der Formulierung dieses Gesetzentwurfs hat die Landesregierung eine Vorbildfunktion eingenommen. Sie hat nicht nur geredet, wie Sie es fünf Jah
re lang in Ihrer Regierungszeit gemacht haben, sondern sie hat gehandelt. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Handeln umgesetzt. Ich glaube, die Beratungen in den Ausschüssen werden das Ihre dazutun. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Antrag, den die CDU-Fraktion eingebracht hat, entbehrt einer sachlichen Grundlage. Ich gehe davon aus: Wir können es noch so oft wiederholen, Herr Schemmer wird es nicht verstehen.
Es ist schon wahnwitzig, wenn Herr Schemmer hier auf Kleine Anfragen hinweist, wo wir doch alle wissen, dass die Straße, die in seinem Wahlkreis liegt, nicht mehr in der Planung ist, sondern sich im Bau befindet und kurz vor der Vollendung steht. Das zeigt doch den Sachverstand des verkehrspolitischen Sprechers, der noch nicht einmal weiß, was bei ihm zu Hause los ist.
Sie suggerieren – die Suggestion ist anscheinend die neue Masche der Union – mit ihrem Antrag, dass eine Streichliste vorgelegt wurde. Es gibt aber keine Streichliste.
Aber immer gern.
Es ist ja gut, Herr Schemmer, dass Sie ihre Straßen numerisch jetzt hintereinander bekommen. Ich beziehe mich insbesondere auf die Medienberichterstattung, die von Ihnen unwidersprochen hingenommen wurde und Bestandteil der Aktuellen Stunde war. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie sich, wenn Medien über Sie in persona die Unwahrheit sagen würden, dagegen auflehnen würden. Dies haben Sie nicht getan.
Was noch nicht beantwortete Kleine Anfragen angeht: Wir haben in einem anderen Ausschuss gehört, dass die Flut der Kleinen Anfragen über ein Zigfaches dessen hinausgeht, was wir in der Vergangenheit hatten. Von daher dürfen Sie wegen der
Fülle der Kleinen Anfragen die Landesregierung sicherlich nicht beschimpfen, wenn die bei dieser Flut nicht nachkommt. Sie werden mit Sicherheit Ihre Antwort bekommen. Dessen bin ich mir hundertprozentig sicher.
Bitte, gerne.
Also, ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere Medienvertreter überfordert ist, insbesondere dann, wenn Sie Falschmeldungen nach draußen geben über
Streichlisten, die keine Streichlisten sind. So weit geht mein Vorstellungsvermögen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier geht es nicht darum, dass etwas gestrichen wurde, sondern darum, wie wir das auch schon in der Aktuellen Stunde dargelegt haben, dass der Landesstraßenbedarfsplan sortiert wurde. Hier ist nicht eine Straße gestrichen worden. Ich fordere Sie auf, mit Ihren falschen Behauptungen, dass dies der Fall sei, endlich aufzuhören.
Der Landesstraßenbedarfsplan ist natürlich – ich sage das, weil Sie das in Ihrem Antrag auch angesprochen haben – für die Landesregierung und für die untergeordneten Behörden bindend. Der Landesstraßenbedarfsplan wird unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen des Landes abgearbeitet, was Sie in den letzten Jahren immer versäumt haben. Das ist nämlich seriöse Haushaltspolitik. Ich erinnere an die Ausführungen des Ministers, der Ihnen in der Aktuellen Stunde deutlich gemacht hat, was alleine diese Zusatzplanungen, die Vertröstungsplanungen den Landeshaushalt gekostet haben. Ihr Antrag ist inhaltlich und politisch überflüssig. Sie betreiben damit Panikmache und Desinformation im Lande. Sie scheuen dabei leider Gottes auch nicht vor platten Falschbehauptungen zurück.
Erinnern Sie sich an die Aktuelle Stunde. Ich glaube, Herr Kollege Rasche war es, der darauf hingewiesen hat, dass durch die Priorisierung jetzt Staus verursacht würden. Ich frage mich nach wie vor, wie denn Planungen in Schubladen dazu führen können, dass es mehr oder weniger Staus gibt. Staus können nur verhindert werden, wenn systematisch
Straßen gebaut werden. Diese Systematik ist erstmalig durch diesen Verkehrsminister eingebracht worden. Eine solche Systematik haben Sie fünf Jahre vermissen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen nach dem Landesstraßenbedarfsplan im fortgeschrittenen Planungsstadium erfolgt, wenn sie dann Baurecht erlangen, im Rahmen der alljährlichen Haushaltsberatungen. Wir kennen es alle aus den Ausschussberatungen, wenn der Verkehrsminister bei der Einbringung des Haushalts das Landesstraßenbauprogramm vorlegt.
Das aktuelle Landesstraßenbauprogramm – darauf heben Sie gern ab – umfasst eine Summe von 55 Millionen €. Das gesamte Finanzvolumen aller Projekte im Landesstraßenbedarfsplan der Stufe I liegt bei rund 740 Millionen €. Man muss nicht wirklich Mathematik studiert haben, um festzustellen, dass das nicht so einfach hintereinander zu bewerkstelligen ist.
Unabhängig davon ist es für die Abwicklung des Landesstraßenbedarfsplans unerlässlich, dass eine Priorisierung der Maßnahmen nach Notwendigkeit, verkehrlichem Wert, den Kosten und weiterer Kriterien erarbeitet wird, also nach Kriterien, die eine Planung zügig nach vorne bringen, und nicht nach Kriterien, bei denen man sagt: Die Straße kommt bestimmt, aber lasst uns eine neue Linienabstimmung vornehmen, damit alle vor Ort beruhigt sind. Denn so war es in der Vergangenheit.
Das ist von diesem Verkehrsminister erstmalig so transparent vorgelegt worden. Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich dieses transparente Verfahren, insbesondere auch deshalb, damit ehrlich dargestellt wird, wie das Verhältnis von Bedarf und finanziellen Möglichkeiten wirklich ist.