Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Kindern für ein gesundes Aufwachsen so viel Unterstützung geben, wie wir können. Dazu gehört eben auch eine warme Mahlzeit am Tag. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die wir alle hier für uns in Anspruch nehmen. Wir wollen, dass das auch allen Kindern in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich zur Verfügung steht.
Deshalb war es auch von der alten Landesregierung ein Schritt in die richtige Richtung – in Klammern dazugesagt: wir haben da auch ordentlich politisch Druck gemacht –, dass das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ entwickelt und aufgelegt wurde. Wir müssen aber gleichzeitig feststellen: Es war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Das Ziel ist für uns als rot-grüne Koalition und als rot-grüne Regierung, dass wir wirklich allen Kindern in prekären Lebenslagen – im SGB-II-Bezug, im SGB-XII-Bezug, im Bezug von Wohngeld – eine warme Mahlzeit zur Verfügung stellen und die Finanzierung auch landesseitig unterstützen.
der CDU eben gesagt hat, damit würden flächendeckend alle Kinder erreicht! Wir haben hier eine Information des damaligen Ministeriums von Herrn Laumann. Ich kann Ihnen empfehlen, da einmal hineinzuschauen. Das ist nämlich ganz genau nachzulesen, dass Grundschulen zu 72 % – also gut – erreicht werden, aber gerade mal 10 % der Förderschulen und auch nur 8,1 % der Hauptschulen. Dann sinken die Zahlen ganz ab; es sind nämlich nur noch rund 2 % der Gymnasien und 2,2 % der Realschulen. – So weit zu der Aussage, dass alle Kinder und damit alle Schulen flächendeckend erreicht wurden. Machen Sie sich erst einmal kundig, bevor Sie sich hier hinstellen und irgendetwas erzählen!
Kindergärten werden übrigens überhaupt nicht erreicht. Im Kindergarten gab es bis jetzt keinen Zuschuss. Genau das wollen wir ändern.
Rot-Grün hat sich das ganz oben auf die Fahnen geschrieben. Wir werden das auch umsetzen. Sie werden das im nächsten Haushalt sehen; da werden wir nämlich einen zweistelligen Millionenbetrag einstellen, um alle Kinder in prekären Lebenslagen, alle armen Kinder mit einem Mittagessen auszustatten.
Wir werden einhalten, was wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Insoweit sehe ich keinen Widerspruch zu Ihrem Antrag. Wir werden ihn in den Ausschüssen beraten; aber ich vermute mal, dass er sich dann vielleicht schon erübrigt haben wird, da wir den Haushalt dann schon eingebracht haben. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Einigkeit besteht in der Bewertung, dass der eingeführte Fonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ einen richtigen Schritt in die richtige Richtung gebracht hat. Was hier gar nicht erwähnt wurde, sind die Änderungen mit dem Sozialgesetzbuch II, über die wir gestern und schon vor Wochen immer wieder diskutiert haben, die auch ein Kinderbildungspaket beinhalten, das zusätzlich Unterstützung für ein warmes Mittagessen – übrigens nicht nur in der Schule, sondern eben auch in den Kindertageseinrichtungen – gewährleisten soll. Das ist natürlich etwas, was der Bundesrat jetzt auch nicht blockieren darf.
Bund gibt, warum soll das Land dann jetzt einspringen? Das fände ich schon eine spannende Diskussion, denn es geht doch um erhebliche Summen. Wenn Sie jetzt beide Anteile draufstocken wollen, sind das ja mindestens 20 Millionen €. Sie haben auch gesagt, es seien noch längst nicht alle Schulen erreicht, und das in einer Situation, in der das Land hoch verschuldet ist und die Neuverschuldung auf Rekordhöhe ist, ohne irgendeine Gegenfinanzierung einzubringen. Das sind Dinge, die im Ausschuss noch ausführlich beraten werden müssen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung besonders bei Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung ganz oben auf ihre politische Agenda gesetzt. Aktuelle Zahlen im Rahmen unserer Sozialberichterstattung zeigen, wie brisant das Thema nach wie vor ist.
So wissen wir aus unserer letzten Studie über die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen aus dem Jahre 2009, dass – es ist eben schon angesprochen worden – jedes vierte Kind in NRW von Armut bedroht ist. Über 800.000 Kinder und Jugendliche leben in einkommensarmen Haushalten.
Diese Situation bedeutet für die Kinder und Jugendlichen massive Einschränkungen der sozialen Teilhabemöglichkeiten in der Schule, im Wohnumfeld und bei der Freizeitgestaltung. Hier zeigt sich schon, wie zahlreich und komplex die Handlungsfelder sind, auf denen wir agieren müssen, um Kinderarmut wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen.
Der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“, um den es hier geht, ist ein Instrument der Landesregierung zur Bekämpfung von Kinderarmut. Der Landesfonds wurde mit dem Ziel geschaffen, Schülerinnen und Schülern aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I zu unterstützen. Die Zahl der geförderten Schüler ist von ca. 63.800 im Schuljahr 2007/2008 auf fast 90.000 im Schuljahr 2010/2011 gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurde der Haushaltsansatz für den Landesfonds von 13,5 Millionen € auf 19,3 Millionen € erhöht.
Es geht also darum, jetzt schon darüber zu sprechen, wie es mit dem Fonds weitergeht. Wir haben gestern darüber diskutiert, dass im Teilhabe- und Bildungspaket, das derzeit von der Bundesregierung vorgesehen und vorgeplant wird, nach allem,
Wir hoffen, dass der Bund unseren Vorstellungen näher kommt und die finanziellen Lasten, die mit einem Mittagessen für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen verbunden sind, trägt. Wir wissen noch nicht, wie dies dezidiert aussehen wird. Wir sind allerdings auf alle Eventualitäten eingestellt. Die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen im
Hoffentlich übernimmt die Bundesregierung alle anfallenden Kosten, damit das Land NordrheinWestfalen in diesem Zusammenhang eine finanzielle Entlastung erfährt. Wir stehen zu einem warmen Mittagessen für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen und sind mit unseren Überlegungen auf jeden Fall gerüstet, egal wie in Berlin entschieden wird. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt uns auch hier die Überweisung des Antrages Drucksache 15/659 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – und an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik – mitberatend. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte sich jemand dagegen aussprechen? – Enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Ich wünsche denen, die jetzt Feierabend haben, einen angenehmen Abend, und möchte die Mitglieder des Ältestenrates noch einmal daran erinnern, dass wir uns in einer Viertelstunde zu einer Ältestenratssitzung treffen.