Der Ältestenrat empfiehlt uns die Überweisung des Antrags Drucksache 15/542 an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dieser Überweisung nicht zustimmen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so, der Überweisung wird zugestimmt.
Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 15/674 nicht heute, sondern in einer der nächsten Plenarsitzungen zu behandeln.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kein Kind ohne Mahlzeit“, so hieß ein Landesfonds, der in einer Situation aufgelegt worden ist, als das kostenfreie Schulmittagessen in vielen Kommunen abgeschafft worden ist, weil es ihnen nicht mehr möglich war, es den Kindern anzubieten.
Das gab es vorher; Sie werden es nicht glauben. Das hat es in vielen Kommunen gegeben. Je mehr Kommunen in den Nothaushalt gerieten – Sie kennen das doch; das haben wir vor einer halben Stunde diskutiert –, umso weniger Kommunen durften solch eine freiwillige Leistung erbringen. Vorher war das möglich. Warum die Kommunen dorthin geraten sind, muss ich nicht noch mal erläutern.
Dann hat es diesen Landesfonds gegeben, dessen System uns allen bekannt ist. Es wird damit gerechnet, dass durchschnittlich 2,50 € für das Schulmittagessen bezahlt werden. 1 € muss die Familie aufbringen, 1 € hat das Land dazugegeben und 50 Cent die Kommune. Kommunen im Nothaushalt hatten die Freiheit, sich dafür einen Sponsor zu suchen. So ist das in vielen Kommunen gelaufen.
Es ist immer ein Problem gewesen, dass weniger Kinder am Mittagessen teilgenommen haben, seit es in vielen Kommunen nicht mehr kostenlos ist.
Das Schulmittagessen ist in vielen Bereichen ein großes Problem. Schulen beklagen sich darüber, dass die Kinder nicht mehr Mittag essen können und die Schulen sie mitversorgen müssen, weil sie diesen einen Euro nicht mehr aufbringen können. Wir haben auch gestern hier im Landtag lang und breit darüber diskutiert, dass die Hartz-IV
Regelsätze für Kinder nicht angehoben worden sind. Damit haben wir nach wie die gleiche unsägliche Situation, dass es vielen Familien aufgrund ihrer prekären Situation nicht möglich ist, diesen Eigenanteil aufzubringen. Genau deshalb müssen wir dringend tätig werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat schon bei den Haushaltsberatungen im letzten Jahr eine Verpflichtungsermächtigung für das Halbjahr 2011 eingestellt – beschlossen am 17. Dezember 2009 –, denn
der Fonds läuft im nächsten Halbjahr aus. Das Problem ist, dass wir noch keine Vorsorge für ein Weiterlaufen getroffen haben. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung das für den nächsten Haushalt vorschlagen und erledigen wird.
An der Situation der Kinder, die sich oftmals kein Schulmittagessen leisten können, hat sich allerdings bisher nichts verbessert. Diesem unsäglichen Missstand wollen wir unbedingt abhelfen. Das bedeutet auf der einen Seite: Das Land muss den Eigenanteil, den die Familien bisher leisten mussten, übernehmen, wenn wir den Kindern tatsächlich helfen wollen. Auf der anderen Seite wollen wir den Kommunen zumindest unter den Aspekten, die wir immer unter dem Konnexitätsprinzip diskutieren, keine Aufgaben ohne Ausgleich übertragen. Das ist schon oft diskutiert werden. Insofern müssen wir beim Schulmittagessen entsprechend konsequent sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass in diesem Hause ein Programm wiederentdeckt wird, das die damalige schwarz-gelbe Landesregierung zur Regierungsübernahme 2005 aufgelegt hatte, als die Ganztagsbetreuung in Nordrhein-Westfalen mit die schlechteste Quote in der Bundesrepublik hatte. Das war eine große sozialpolitische Leistung. Es gab flächendeckend keine Ganztagsbetreuung und kein Mittagessen, geschweige denn, eine Kostenübernahme für das Mittagessen.
und trägt eine rote Brille: Gunhild Böth. Das, was Sie behauptet haben, entspricht nicht den Tatsachen. Bevor das Programm ins Leben gerufen wurde, gab es keine nennenswerte Ganztagsbetreuung. Erst die schwarz-gelbe Landesregierung unter Jürgen Rüttgers hat für eine flächendeckende Ganztagsbetreuung und Mahlzeiten am Mittag auch an anderen Schulen als Ganztagsschulen gesorgt. Das war eine große Leistung.
Frau Böth, die Linke-Fraktion will jetzt Geld verteilen, das Sie nicht haben, das das Land NordrheinWestfalen nicht hat, das die Bürger nicht haben. Ich weiß, dass Sie die gerne besteuern würden,
um das Geld für Ihre populistischen Zwecke ausgeben zu können. Das werden wir nicht mitmachen, sondern uns ernsthaften Debatten stellen,
Ein letzter Satz zu Ihrem Antrag zur Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze: Es war die schwarz-gelbe Landesregierung, die sich 2007 in einer Bundesratsinitiative für einen bedarfsgerechten Kinderregelsatz stark gemacht hat. Solche Anträge, wie Sie sie stellen, sind reiner Populismus. Damit wollen Sie sich ein gutes Image verschaffen – das kann ich verstehen –,
aber das hat mit der Realität in diesem Land nichts, aber auch gar nichts zu tun. Sie können auch noch jedem Kind ein Instrument fordern, Freibier für alle, Kamelle für alle. Das werden wir Ihnen vorhalten. In diesem Sinne lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass wir alle uns fraktionsübergreifend in der Frage der grundsätzlichen Bewertung, dass kein Kind in Nordrhein-Westfalen ohne Mahlzeit sein soll, relativ schnell einig sind.
Es war richtig und notwendig, solch einen Fonds einzurichten, damit Kinder, die in der Schule nicht an einer Mahlzeit teilnehmen können, nicht diskriminiert werden.
Ebenso war es richtig, das Thema „Sozialverhalten beim Mittagessen“ und die Frage eines gesunden Mittagessens anzugehen.
Als jemand, der als Kind in der Schule oft kein Butterbrot hatte, weiß ich, wovon ich spreche. Daher unterstütze ich, Frau Böth, dass der Antrag gestellt wurde. Ich bin dafür, dass wir ihn in den zuständigen Ausschuss überweisen und dort behandeln.
Wir wissen: Am 17. Dezember gilt es, im Bundesrat für die Mittagsverpflegung, die Mahlzeiten der Kinder zu kämpfen. NRW muss dort noch etwas erreichen; das haben wir gestern ausführlich behandelt. Deshalb ist es notwendig, dass wir jedem Kind in diesem Land eine Mahlzeit garantieren. Wer selbst als Kind in der Schule erlebt hat, wie es ist, keine Mahlzeit bzw. kein Butterbrot zu haben, der weiß, wovon er spricht.
Wenn wir wissen, was am 17. Dezember in Berlin geschehen ist, werden wir gemeinsam in den Ausschüssen und im Hohen Haus die richtigen Wege finden, um den Menschen, die hier einen Bedarf
Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Asch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass Kinder für ein gesundes und gelingendes Aufwachsen gesundes Essen brauchen. Das ist essenziell; da sind wir uns alle hier im Hause einig. Wir wissen aber genauso, dass immer mehr Kinder morgens ohne Frühstück in die Kita oder in die Schule kommen und auch keine Chance haben, von irgendjemandem ein warmes Mittagessen zu erhalten. Sie lernen und spielen tatsächlich mit hungrigem Magen.
Wir wissen auch, dass es eine hohe Korrelation zwischen Armut und einem daraus erwachsenden schlechten Gesundheitsstatus der Kinder gibt. Herr Prof. Strohmeier hat in seinen Untersuchungen diesen statistischen Zusammenhang zwischen Armut und Krankheit, zum Teil auch chronischen Krankheiten, bei Kindern sehr eindeutig nachgewiesen. Gleichzeitig – und das ist das Bedrückende – wissen wir auch, dass es immer mehr Kinder in diesem Land Nordrhein-Westfalen gibt, die von Armut bedroht sind. Wir sind mittlerweile so weit, dass ein Viertel aller Kinder von Armut bedroht ist.
Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Kindern für ein gesundes Aufwachsen so viel Unterstützung geben, wie wir können. Dazu gehört eben auch eine warme Mahlzeit am Tag. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die wir alle hier für uns in Anspruch nehmen. Wir wollen, dass das auch allen Kindern in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich zur Verfügung steht.