Josef Neumann
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Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei diesem Thema geht es um Menschenrechte, hier um das Menschenrecht von Menschen mit Behinderungen, das in der UN-Konvention festgelegt wurde.
Da ich weiß, dass Menschen mit Behinderungen jetzt auch diese Debatte verfolgen, versuche ich, einigermaßen langsam zu sprechen und die Fremdwörter, die ich benutze, auch zu übersetzen.
Menschen mit Behinderungen sind Teil gesellschaftlicher Normalität und Vielfalt. Menschen mit Behinderung sind in der Tat anders als der durch
schnittliche Bürger. Das rechtfertigt aber nicht den Status, das Etikett der Besonderheit, das ihnen von der Gesellschaft ungefragt angeheftet wird, und dies jeden Tag aufs Neue als Teil unseres alltäglichen Lebens.
Ich möchte ausdrücklich den Verbänden und Selbsthilfeorganisationen von und für behinderte Menschen danken, die durch Eigeninitiativen in den vergangenen 20 Jahren als Reformmotor die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorangetrieben haben.
Diesen Empowerment-Initiativen – Empowerment heißt: Experten in eigener Sache – ist es gelungen, Behinderung erstmals nicht als Krankheitskategorie, sondern als gesellschaftliches Problem zu definieren. Die erzielten Erfolge sind durchaus ansehnlich.
1994 wurde das Benachteiligungsverbot aufgrund von Behinderung ins Grundgesetz aufgenommen.
2001 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Selbstbestimmung und Teilhabe im Neunten Sozialgesetzbuch geschaffen.
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 wurde Barrierefreiheit für alle Träger und Einrichtungen zur Pflicht.
Schließlich sorgte 2006 das von den Initiativen angestrebte Gleichstellungsgesetz für einen weitreichenden Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben.
Dieses Empowerment-Konzept – das heißt, eigene Interessen zu vertreten – muss auch auf der Landesebene mehr Einzug halten.
Der zweite Ansatz – der im Englischen DiversityAnsatz heißt –, der die Achtung von Entscheidungsautonomie und Unterschiedlichkeit verlangt, muss ebenso ein Konzept der Leitlinien sein.
Beide Grundsätze sind richtungsweisend für die Behindertenpolitik und definieren Behinderung als Teil unserer Normalität. Die Stimme der Betroffenen muss nicht nur gehört werden, sondern einen gestaltenden Einfluss erhalten.
Derzeit leben in Nordrhein-Westfalen 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen, wobei davon mehr als die Hälfte als schwerstbehinderte Menschen definiert wird.
Menschen mit Behinderungen werden auch heute noch als Kostenfaktor stigmatisiert. Viel zu häufig wird ihnen eine Chance auf Teilhabe – sei es in Kindertagesstätten, allgemeinen Schulen oder in der Arbeitswelt – verwehrt. Nicht selten wird das Recht auf Selbstbestimmtheit, den Lebenslauf zu gestalten, eingeschränkt und ihre Mündigkeit infrage gestellt.
Relativ wenige Kinder mit Behinderung besuchen eine Regelschule, obwohl wesentlich mehr dazu in der Lage wären. Ähnlich wie im Schulbereich blei
ben das Potenzial und die Chancen eines großen Teils unserer Gesellschaft häufig unentdeckt, was auf Kosten der Gesellschaft und vor allem zulasten der Betroffenen selbst geht.
Das gesellschaftliche Bild wird durch die institutionelle Trennung der Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderung zementiert. An dieser Stelle ist der Ausdruck „verschlimmbessern“ angebracht, denn die Absicht ist ohne Frage gut und lobenswert, aber oftmals nicht zielführend.
Der voranschreitende Paradigmenwechsel, der sich sowohl auf zivilgesellschaftlicher als auch auf politischer Ebene vollzieht, sieht die Aufhebung der institutionellen Barrieren für Menschen mit Behinderungen vor. Barrierefreiheit ist nicht nur augenscheinlich als physische Freiheit von Barrieren zu verstehen, sondern als ein umfassender zentraler Begriff. Barrierefreiheit garantiert die volle Zugänglichkeit in allen Bereichen der Kommunikation und Mobilität unter besonderer Berücksichtigung geschlechterspezifischer und interkultureller Unterschiede.
Die Bandbreite der Herausforderungen ist enorm. Konkret sind beispielsweise barrierefreies Wohnen, die entsprechende Ausstattung öffentlicher Infrastruktur und Lebensräume, der gleichberechtigte Zugang zu Medien und das Recht auf gemeinsame Bildung sowie eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung zu nennen.
Dieser neue Ansatz ist das Resultat einer grundlegenden Richtungsentscheidung in der Gesellschaftspolitik. Der Inklusionsgedanke tritt an die Stelle bisheriger Integrationsbemühungen. Im Sinne der UN-Konvention wird mit Inklusion die Aufhebung der Barrieren gefordert, welche die Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung trennen.
Die Überwindung der Sondereinrichtungen soll schrittweise durch die Erweiterung spezialisierter Angebote im Regelsystem gelingen. Die allgemeingültige Daseinsvorsorge muss für Menschen mit Behinderungen um ein Recht auf gemeinsames Miteinander erweitert werden, was Chancen für alle Teile der Gesellschaft mit sich bringt.
Das Konzept der alle Bereiche umfassenden Inklusion senkt nicht nur Barrieren, sondern revidiert die Sichtweise der meistens als Einbahnstraße dargestellten Politik für Menschen mit Behinderungen. Pointiert ausgedrückt: Richtig umgesetzt profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern wir alle.
Der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit behinderten Menschen, welcher sich nach den Prinzipien der Gleichstellung, Toleranz und insbesondere der aktiven Teilhabe vollzieht, findet auf politischer Ebene im langfristig angelegten Inklusionsprozess sein Ebenbild.
Inklusion kann weder als etwas Isoliertes noch als nur ein einziges Politikfeld betreffendes Konzept er
fasst werden. Inklusion ist mehr als bloße Behindertenpolitik. Der Inklusion und daher dem Konzept der unmittelbaren gesellschaftlichen Zugehörigkeit liegt die Art und Weise zugrunde, wie wir als soziale Gemeinschaft mit förderungsbedürftigen und leistungsgeminderten Menschen umgehen. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird die Aktualität der Problematik deutlich. Inklusion geht auch hier alle an.
Dieser Verpflichtung nachkommend hat die Bundesregierung im Juni dieses Jahres einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen beschlossen. Das Land NRW ist nun gefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen und aktiv den Inklusionsprozess in der Gesellschaft voranzubringen.
Die gelungene Landesinitiative „Integration unternehmen!“ und die daraus resultierende landesweite Verbreitung von Integrationsunternehmen haben gezeigt, dass wir die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erreichen können. Dies können wir auch in vielen anderen Bereichen. Ein weiterer Erfolg für mehr Teilhabe ist wünschenswert und machbar.
Bereits mit dem parteiübergreifenden Beschluss zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich im Dezember letzten Jahres wurde zukunftsweisend bewiesen: Auch im Schulkonsens NRW findet Inklusion ihren Niederschlag. Anknüpfend an die positiven Erfahrungen mit den Programmen „Mit gleichen Chancen leben“ und „Teilhabe für alle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen eine gute Bilanz vorzuweisen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass diese Geschichte fortgesetzt werden kann.
Das hohe Niveau und die menschenrechtlichen Standards, die in Nordrhein-Westfalen nicht nur theoretisch, sondern vor allem in der Praxis geachtet werden, müssen nicht nur erhalten, sondern auch im Sinne eines neuen gesellschaftlichen Miteinanders reorganisiert werden. Mein Dank gilt allen haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen, die sich täglich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern.
Durch das kürzlich fertiggestellte Gutachten zu den Möglichkeiten des Transformationsprozesses im Bildungswesen haben wir nun eine wissenschaftliche Grundlage, die uns eine effizientere Umsetzung und Problemlösung aufzeigt. Auch die Hochschulen werden stärker als bisher durch praxisorientierte Forschung in den Evaluationsprozess einbezogen. Ziel ist die Verwirklichung eines inklusiven Gemeinwesens, wobei bereits der Prozess nach dem Grundsatz der Teilhabe zu gestalten ist: nichts über uns ohne uns.
In allen Lebensbereichen und Sozialräumen – in der Politik, in der Wirtschaft und im öffentlichen Leben – ist das Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen als Normalität zu etablieren.
Sowohl dieser Antrag als auch der noch in diesem Jahr fertigzustellende Aktionsplan fordern klar und deutlich eine Beteiligung der Betroffenen als Experten in eigener Sache. Auf kommunaler Ebene sollen in Zukunft verbesserte Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte gelten. Auf Landesebene wird der Dialog fortgesetzt und durch einen Inklusionsbeirat institutionalisiert.
Darüber hinaus müssen wir zur erfolgreichen Umsetzung der Inklusion einen Bewusstseinsbildungsprozess in der Gesellschaft in Gang setzen. In der öffentlichen Verwaltung sowie in allen Entscheidungsfeldern der Politik muss inklusives Denken verankert und zu einem festen Bestandteil jeder Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen werden.
Wichtiger Aspekt der Umsetzung sind die ressortübergreifende Zusammenarbeit und die Anpassung der Regelungen an den Inklusionsgedanken. Die Landschaftsverbände werden aufgefordert und beauftragt, Strategien und Konzepte zu entwickeln und weiterhin die Koordinatorenrolle in der Zusammenarbeit mit den Kommunen zu übernehmen.
Die Landesregierung ist auch im Rahmen des Aktionsplanes dazu aufgefordert, gesetzliche Neuregelungen auf Bundesebene anzustreben. Ohne die Überarbeitung der Sozialgesetze und die Schaffung eines eigenständigen Leistungsrechtes für Menschen mit Behinderungen ist die vollständige Umsetzung der Inklusion trotz aller Anstrengungen auf der Landesebene schwerlich zu verwirklichen.
Dieser Antrag wird in vielen Ausschüssen diskutiert und debattiert. Wie eben ausgeführt, sind alle gesellschaftlichen Bereiche betroffen. Wir werden auch über die Frage von Ressourcen, insbesondere von finanziellen Ressourcen, sprechen müssen.
Ein langfristig erfolgreicher Prozess der Inklusion erfordert Nachhaltigkeit und Kontinuität bei der Umsetzung und daher zwingend die Unterstützung durch eine breite konsenswillige politische Mehrheit. Die Erfolge der Zusammenarbeit der letzten Jahre müssen in dieser Frage gemeinsam fortgeführt werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam mit unserem grünen Koalitionspartner unterstützen wir aktiv die Einführung eines Sozialtickets bei uns in NordrheinWestfalen. Weil wir der festen Überzeugung sind, dass die räumliche Mobilität und die gesellschaftliche Teilhabe in einem Flächenland wie dem unsrigen sichergestellt sein müssen, haben wir uns im Koalitionsvertrag vom Juli vergangenen Jahres darauf verständigt, die flächendeckende Einführung von Sozialtickets in den jeweiligen Zweckverbünden zu unterstützen.
Wir wollen, dass Sozialtickets sowohl zu einer sozialen wie auch zu einer ökologischen Erfolgsgeschichte in unserem Bundesland werden. Seitens CDU und Grünen hat man sich bereits vor der Landtagswahl zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr auf die Einführung eines Sozialtickets verständigt. Das ist eben schon gesagt worden.
Im Gegensatz zur vormaligen schwarz-gelben Landesregierung und der sie einst tragenden Mehrheit hier im Hohen Hause wollen und werden wir diejenigen Kommunen und Verbünde finanziell unterstützen, die Sozialtickets eingeführt haben oder dies in Zukunft tun wollen. Selbstverständlich darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass das EURecht, kommunale Vorschriften und nicht zuletzt das hohe Gut der garantierten kommunalen Selbstverwaltung beachtet sein müssen.
Meine Damen und Herren, so holzschnittartig, wie die Fraktion Die Linke die Sachlage im vorliegenden Antrag darstellt, ist es mit den Detailproblemen freilich nicht. Einfach den in Hartz IV vorgesehenen Regelsatz von 15 € zu nehmen und zu fordern, alle Unterdeckungen habe der Landeshaushalt zu über
nehmen, scheitert an verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und finanziellen Realitäten. Wir können auch nicht die Augen vor kostentreibenden Vorgaben und unmäßigem Verwaltungsaufwand verschließen. Schließlich ist für uns ein wichtiger Aspekt, dass die Bundesregierung gefordert ist, im Hartz-IV-Regelsatz die Mobilität der Menschen mit einem angemessenen Betrag zu berücksichtigen und damit auch die flächendeckende und ausreichende Mobilität sicherzustellen.
Wie ernst es Rot-Grün bei uns in NordrheinWestfalen mit der landesseitigen Unterstützung von Sozialtickets ist und wie sich der rechtliche und politische Hintergrund der Entscheidungsfindung darstellt, konnten die Mitglieder des zuständigen Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr bereits der entsprechenden Information des Ministeriums entnehmen.
Derzeit sind 15 Millionen € für die zweite Jahreshälfte 2011 sowie jeweils 30 Millionen € für die Jahre 2012 bis 2014 als Landesmittel für das Sozialticket vorgesehen. Damit wird deutlich: Wir stehen zu unserem Ziel, mit Sozialtickets die gesellschaftliche Teilhabe an der Mobilität auch für einkommensschwache Familien und Menschen sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund stimmt die SPD
Landtagsfraktion der Überweisung an den Ausschuss zu. Dabei möchte ich anmerken, eigentlich wäre der zuständige Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr wahrscheinlich auf andere Weise gefragt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der besonders schwierigen Lebenssituation vieler Hilfebedürftiger sollten wir über Sanktionen für Arbeitslose mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit diskutieren. Ebenso müssen Pauschalvorwürfe gegenüber dem Fallmanagement in den Argen, Jobcentern und Optionskommunen vermieden werden. Die dort Beschäftigten müssen enorme an sie gestellte Anforderungen erfüllen, sind zum Teil für diese Tätigkeit nicht ausreichend qualifiziert und haben hohe Fallzahlen zu bearbeiten.
Soziale Gerechtigkeit bemisst sich nicht zuletzt daran, wie wir mit den hilfebedürftigen Mitgliedern unserer Gesellschaft verfahren. Diese Menschen sind keine Bittsteller, sondern haben einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen. Insoweit müssen auch Sanktionen genau überlegt und differenziert sein.
Als Koalition der Einladung werden wir das im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration so handhaben. Ich habe die Hoffnung, dass wir dort im Interesse der Betroffenen zu einem gemeinsamen Standpunkt kommen, der dann von einer breiten Mehrheit im Hohen Hause getragen wird. Jedenfalls können wir dem vorliegenden Antrag nach erster Prüfung Standpunkte und Vorstellungen entnehmen, die wir sicherlich mittragen können.
Bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres haben wir im Plenum das Thema „Sanktionsverschärfungen“ bzw. ein Sanktionsmoratorium beraten und mit breiter Mehrheit einen Beschluss gefasst. In den gestrigen Beratungen zum Vermittlungskompromiss zur Änderung des SGB II sind bereits viele Aspekte diskutiert worden, aber wir müssen nun genauso über die Änderungen der Sanktionsregelungen beraten. Gerade was die Situation von Schülerinnen und Schülern ab dem 15. Lebensjahr sowie der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Lebensalter unter 25 Jahren betrifft, sind diese besonders umstritten. Dort treten Schwierigkeiten häufiger auf als bei den anderen Altersgruppen. In der Praxis können Sanktionen genau das Gegenteil von dem bewirken, wozu sie pädagogisch eigentlich gedacht waren, insbesondere dann, wenn als Sanktion die Streichung von 100 % der Leistungen erfolgt.
Ähnliches gilt für die Streichung der Mittel für Miet- und Heizkosten und die Reduzierung des Krankenversicherungsschutzes. Hier sind erhebliche Zweifel sowohl an einer Zielführung als auch an der Verhältnismäßigkeit der Mittel mehr als berechtigt.
Darüber hinaus ist es in der Vergangenheit auch zu Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen aufseiten der SGB-II-Träger gekommen; das belegen die hohen Zahlen von erfolgreich abgeschlossenen Widerspruchs- und Klageverfahren. Über 55 % dieser Verfahren werden von den Gerichten im Sinne der Antragsteller entschieden. Der Bereich SGB ist nach wie vor Gegenstand zahlreicher Petitionen im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten.
Kolleginnen und Kollegen, natürlich gibt es aufseiten der Leistungsempfänger Fälle wiederholter grober Pflicht- und Mitwirkungsverletzungen. Niemand bestreitet das. Im Ausschuss werden wir auch über deren Ursachen und Vermeidung beraten müssen sowie darüber hinaus über die grundsätzliche Frage der Ausgewogenheit des Förderns und Forderns.
Die Tatbestände für Sanktionen sind allerdings viel zu unpräzise gefasst. Wir brauchen viel mehr zielgruppendifferenzierte Ansätze, die etwa einen 20jährigen jungen Mann anders behandeln als die alleinerziehende Mutter mit drei Kindern. Statt einer Sanktionsverschärfung, die wir als SPD-Landtagsfraktion ablehnen, brauchen wir mehr Weiterbildungs- und Qualifizierungschancen, und zwar solche, die nicht allgemein gefasst sind, sondern sich an den jeweiligen, teilweise höchst unterschiedlichen Zielgruppen orientieren. Es gibt eben nicht den klassischen Hartz-IV-Empfänger. Vielmehr haben wir ein breites Spektrum an Bildungshintergründen und sozialen Problemlagen, an die sich konkrete personenzentrierte Qualifizierungsmaßnahmen anschließen müssen. Das reicht von der Schuldnerberatung bis hin zu beruflichen Eingliederungsangeboten. Die vom Bund beabsichtigte Kürzung der Eingliederungsmittel muss daher zurückgenommen werden.
Aus der Pädagogik wissen wir, dass nicht Sanktionen, sondern Motivationen die wichtigsten Verstärker für eine positive Lebensentwicklung sind. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Romberg, Sie haben gesagt, die FDP hat sich auf diesen Kompromiss eingelassen, indem sie entgegengekommen wäre. Ich kann mir nicht vorstellen, wie sich ein sozialpolitischer Betonklotz bewegen kann.
Sie sind zum Schluss mit Schlagbohrhämmern bearbeitet worden, damit Sie sich sozialpolitisch in der Hartz-IV-Frage bewegen. Sie sind niemandem entgegengekommen und müssen sich hier nicht als der Retter der kleinen Leute, der armen Kinder und Familien aufspielen. Die haben Sie bis dato noch nicht einmal interessiert.
Sie sagten, die Menschen in diesem Land haben ein politisches Gezänk wahrgenommen. Das ist eine Peinlichkeit. Es gab kein Gezänk, sondern eine schwere Auseinandersetzung für die Ärmsten in dieser Gesellschaft. Leider wurde dies politisch als Gezänk verkauft. Es ging um eine harte Auseinan
dersetzung, um einen Paradigmenwechsel, damit diejenigen, die zu den Verlierern gehören, endlich einmal nach vorne kommen.
Das möchte ich aber nicht. Dazu habe ich zu wenig Zeit.
Nordrhein-Westfalen wird in soziale Infrastruktur, in Prävention und Nachhaltigkeit investieren. Es wird sicherstellen, dass sich viele dieser Maßnahmen, die in diesem Lande flankierend eingeleitet werden müssen, nachhaltig vollziehen, damit der, der in Armut geboren ist und in Armut lebt, aus dieser Falle herauskommt. An diesem Weg führt nichts vorbei. NRW wird seine Präventions- und Nachhaltigkeitspolitik auch in dieser Frage gemeinsam mit Rot-Grün nach vorne bringen – gegen jeden sozialpolitischen Betonklotz in diesem Lande. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat wissen wir heute noch viel zu wenig über die geschlechterspezifische Gesundheit von Männern und Jungen. Es ist unstreitig, dass nicht nur auf medizinischer, sondern auch auf öffentlicher und politischer Ebene mehr über Männergesundheit herausgefunden und in diesem Sinne anschließend auch weiterführend gehandelt und entsprechend ergänzt werden muss.
Seit Jahrzehnten beobachten wir, dass die Lebenserwartung von Männern deutlich unter derjenigen von Frauen liegt. Sicher ist, dass hier weniger biologische als vielmehr soziale und kulturelle Faktoren ausschlaggebend sind. Bislang lag der Fokus auf den typischen Männerkrankheiten wie in erster Linie Prostataleiden, auf Bewegungsmangel, Fehlverhalten bei der Ernährung, auf Suchtproblemen sowie auf risikobereitem Fahr- und Freizeitverhalten. Die Gesundheit von Männern und Jungen erfordert einen umfassenderen interdisziplinären Denkansatz, als es jetzt noch bei Präventionsangeboten und medizinischer Versorgung der Fall ist.
Darüber zu reden, wie wichtig für die Gesundheit das psychische und soziale Wohlbefinden ist, fällt uns Männern und Jungen nach wie vor häufig schwer. Männer und Jungen empfinden dies als Schwäche und Blöße. Die will sich das vermeintlich starke Geschlecht natürlich nicht geben. Doch es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass sich Männer und Jungen seit dem Zeitalter der Industrialisierung aufgrund vielfältiger Einflüsse weniger gesund und dabei deutlich weniger gesundheitsbewusst entwickelt haben als Frauen und Mädchen.
Es ist an der Zeit, dass neue Einsichten und konsequente Schritte in den Lernprozess Einzug halten, dass Männer und Jungen krankmachende Verhältnisse als solche erkennen und sie ändern. Erinnern wir uns: Noch vor wenigen Jahren dachte man in der Diskussion bei der Entwicklung und Sozialisation sowie bei den Bildungs- und Lebenschancen zunächst einmal an Mädchen. Das war in vielen Fällen sicherlich auch notwendig. Im weiteren Prozess entwickelte sich dann das, was wir heute „geschlechtergerechte Koedukation“ nennen.
Die Vorlage einer geschlechterspezifischen Gesundheitsberichterstattung wird deshalb ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer qualitativ besseren Gender-Gesundheitsvorsorge sein. Ebenso ist dies ein Beitrag zur finanziellen Entlastung im Gesundheitswesen.
Nachdem sich die Forschung zu dieser Thematik schon vor längerer Zeit mit entsprechenden Projekten und Handlungsempfehlungen befasst hat, fanden nun die Stiftung Männergesundheit und die Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit zusammen. Zum Jahresende wurde ein umfassender Bericht zur Gesundheit von Männern vorgelegt.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, ist nach diesem Pilotprojekt für dieses Jahr seitens des Robert Koch Instituts die Vorlage einer noch wesentlich detaillierteren Dokumentation zu erwarten.
Meine Damen und Herren, der Ausbau und das Vertiefen einer geschlechterspezifischen Gesundheitsberichterstattung, welche die Gesundheitsrisiken von Männern und Jungen sowie von Frauen und Mädchen ganzheitlich einbezieht, sind insgesamt ein nicht zu unterschätzender Aspekt des Gender-Mainstreaming im Gesundheitswesen.
Das Fundament dafür war in diesem Land bereits gelegt. Das Land NRW hat bereits unter einer rotgrünen Landesregierung in den Jahren ab 2000 die systematische Strategie des Gender-Mainstreaming auch im Gesundheitswesen konsequent konzipiert und verfolgt. Der Landtag verständigte sich im selben Jahr unter anderem auf eine geschlechterdifferenzierte Ausrichtung in der Gesundheitsforschung, verbunden mit der Vermittlung entsprechender Kenntnisse in der medizinischen Aus- und Fortbildung. In der Folge hielt das Wissen um geschlechtsspezifische unterschiedliche Lebenslagen und gesundheitsbezogene Verhaltensweisen Einzug.
Des Weiteren wurden Erkrankungshäufigkeiten und -ursachen auf dem Gebiet der Wechselwirkung von Professionellen zu Patientinnen und Patienten stärker in die gesundheitliche Versorgung einbezogen. Dies führte zu der Erkenntnis, dass die gesundheitliche Versorgung notwendigerweise verstärkt den spezifischen Bedürfnissen von Frauen und Männern anzupassen sei.
Die Koordinationsstelle Frauen und Gesundheit NRW hat in den Jahren 2000 bis 2006 die systematische Strategie des Gender-Mainstreaming im Gesundheitswesen fachlich begleitet, unterstützt und vernetzt.
Herr Hafke und Herr Kleff, zwar lobte die schwarzgelbe Nachfolgeregierung in Sonntagsreden das Engagement der Frauen und Männer auf diesem Gebiet. Aber zum 31. März 2006 musste die Koordinationsstelle ihre Arbeit einstellen, da die damalige schwarz-gelbe Landesregierung ihre Förderung gestrichen hat. Die hier und heute antragstellende FDP-Fraktion war an vorderster Front mit dabei.
Kolleginnen und Kollegen, auch wir sehen der konstruktiven Diskussion insbesondere im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration mit großer Erwartung entgegen.
Als SPD-Fraktion haben wir dabei nicht allein Männer und Jungen im Blickfeld. Bei der geschlechtsdifferenzierten Ausrichtung der Gesundheitspolitik bildet für uns die ganzheitliche Sichtweise auf beide Geschlechter die Grundlage politischen Handelns für die künftige Gesundheitsversorgung.
Ich habe die berechtigte Hoffnung, dass dies auch ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Rund 150 Integrationsunternehmen sind in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen entstanden. In diesen Unternehmen arbeiten mehr als 3.600 Beschäftigte, davon 1.600 Menschen mit Behinderungen.
Bereits in den 90er-Jahren sind in den ersten Integrationsunternehmen die ersten Menschen mit Behinderung beschäftigt worden und schafften damit den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. In den letzten drei Jahren hat das Land Nordrhein
Westfalen die bereits bestehenden Förderinstrumente der Landschaftsverbände für die eigene Landesinitiative „Integration unternehmen!“ mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 10 Millionen € flankierend unterstützt. Dies und die damit einhergehende öffentlichkeitswirksame Darstellung laufender Projekte trugen dazu bei, dass es zu einer erheblichen Nachfrage für die Gründung von Integrationsunternehmen gekommen ist.
Dem damaligen Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ist zu danken, dass er persönlich für diese Idee der Integrationsunternehmen geworben und sich persönlich engagiert hat. Dies gilt aber auch gleichermaßen für die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen, die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B., die Agentur für Arbeit und insbesondere die Unternehmerinnen und Unternehmer, die erst mal gemeinsam die Trägerstruktur geschaffen haben.
Gemeinsam haben diese Partner in einer konzertierten Aktion und in vielfältigen Netzwerken diese Perspektive der Teilhabe von besonders benachteiligten Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.
Umso enttäuschter bin ich, dass der Antrag der CDU-Fraktion relativ blass ausfällt. Dieser Antrag schafft es nicht, das notwendige Fenster zu öffnen, um angesichts der Inklusionsdebatte weiterführende Inhalte und Optionen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzuzeigen.
Integrationsprojekte richten sich vor allem an schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere der Behinderung besonders schwierig ist. Aber auch für Abgänger von Förderschulen oder Frauen und Männer, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bieten Integrationsprojekte einen Brückenschlag zum ersten Arbeitsmarkt.
Wenn man über diese Menschen mit Behinderungen spricht, spricht man in der Regel von Defiziten. Integrationsprojekte zeigen aber sehr deutlich auf, welche hohen Potenziale diese Menschen in Wirklichkeit besitzen.
Integrationsunternehmen betreiben unterschied
lichste Geschäftsfelder, Arbeiten zu marktüblichen Bedingungen und schaffen den dort beschäftigten Menschen ein Selbstwertgefühl und Stolz, mit dem sie jeden Tag nach Hause gehen.
Es ist gut und richtig, dass diese Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und tariflich entlohnt werden. Und es versteht sich von selbst, dass diese Mischung aus behinderten und nichtbehinderten Beschäftigten zum Erfolgskonzept dieser Betriebe gehört. Angesichts der beginnenden Inklusion sind sie damit ein wichtiger Beweis und Motor dafür, dass es nicht um ein Gegeneinander, sondern um ein Miteinander gehen muss und kann.
Trotz aller Euphorie dürfen wir aber nicht verkennen, dass wir nach wie vor nicht flächendeckend aufgestellt sind. Es gibt immer noch weiße Flecken auf der Landkarte von Nordrhein-Westfalen. In NRW leben 2,5 Millionen Menschen mit Behinderung, allein in den Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten rund 60.000. Nach wie vor sind die Übergänger von der Schule oder der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt massiv unterrepräsentiert. Sie befinden sich noch nicht einmal im einstelligen Prozentbereich.
Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Fortführung dieses Programms „Integration unternehmen!“ Allerdings ist uns bewusst, dass wir zusätzliche Berufs- und Qualifizierungsaspekte und -angebote entwickeln und schaffen müssen. Dabei gilt es insbesondere, den Blick auf die Zielgruppe junger Frauen mit Behinderung zu richten und sie in die Förderstrukturen mit aufzunehmen. Dies, glaube ich, ist unser aller Anliegen. Deshalb bitten wir um die Zustimmung für diesen Entschließungsantrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass wir alle uns fraktionsübergreifend in der Frage der grundsätzlichen Bewertung, dass kein Kind in Nordrhein-Westfalen ohne Mahlzeit sein soll, relativ schnell einig sind.
Es war richtig und notwendig, solch einen Fonds einzurichten, damit Kinder, die in der Schule nicht an einer Mahlzeit teilnehmen können, nicht diskriminiert werden.
Ebenso war es richtig, das Thema „Sozialverhalten beim Mittagessen“ und die Frage eines gesunden Mittagessens anzugehen.
Als jemand, der als Kind in der Schule oft kein Butterbrot hatte, weiß ich, wovon ich spreche. Daher unterstütze ich, Frau Böth, dass der Antrag gestellt wurde. Ich bin dafür, dass wir ihn in den zuständigen Ausschuss überweisen und dort behandeln.
Wir wissen: Am 17. Dezember gilt es, im Bundesrat für die Mittagsverpflegung, die Mahlzeiten der Kinder zu kämpfen. NRW muss dort noch etwas erreichen; das haben wir gestern ausführlich behandelt. Deshalb ist es notwendig, dass wir jedem Kind in diesem Land eine Mahlzeit garantieren. Wer selbst als Kind in der Schule erlebt hat, wie es ist, keine Mahlzeit bzw. kein Butterbrot zu haben, der weiß, wovon er spricht.
Wenn wir wissen, was am 17. Dezember in Berlin geschehen ist, werden wir gemeinsam in den Ausschüssen und im Hohen Haus die richtigen Wege finden, um den Menschen, die hier einen Bedarf
haben, zu helfen und damit ein Stück Chancengleichheit zu erreichen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Romberg, warum beschäftigt sich dieses Hohe Haus mit der Frage des SGB II? – Weil am 17. Dezember im Vermittlungsausschuss dieses Thema auf der Tagesordnung steht, und weil wir möchten, dass mit der Stimme dieses Landes das, was für die Menschen in diesem Lande notwendig ist, so in diesem Bundesrat umgesetzt wird, dass wir am Ende sagen können: Es war ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Deshalb diskutierten wir das heute.
Es mag ja sein, dass es den einen oder anderen stört, dass das Gewicht Nordrhein-Westfalens zwischenzeitlich eine Rolle spielt.
Das werden Sie ja erkennen, wo denn.
Und wir werden im Vermittlungsausschuss versuchen, all diese Ansätze, die hier schon diskutiert wurden, auf den Weg zu bringen.
Herr Post, zu Ihrem Vortrag über die Frage, warum die Regelsätze richtig sind oder nicht, fällt mir ein: Das ist so, als würde ich freitags vor den Ferien an der Tankstelle stehen und mich fragen, warum die Preise gestiegen sind. Ich habe es mir aufgeschrieben: Sie haben von unten gerechnet mit einen Paarhaushalt samt einem Kind. Da gab es etwas von 19,4 auf 22,6 %. Dann haben Sie die obere Referenzgruppe mit einer Skala von 23,2 % genommen. Dann gab es eine untere Gruppe, die 22 % hatte – und diese wurden beim Konsum berücksichtigt.
Sie haben dann Ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Arbeitslosenzahlen bei den Jugendlichen sinken. Nun muss man bei den Arbeitslosenzahlen der Jugendlichen sicherlich immer an die Bereiche denken, über die wir heute sprechen, und damit an Jugendliche, die sich zum Teil in einem anderen Leistungsbezug befinden oder eine andere Unterstützung erfahren. Wir müssen feststellen, dass die Menschen, die SGB II beziehen und über die wir heute sprechen, nach wie vor diejenigen sind, die am massivsten am Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Wir müssen ferner feststellen, dass nach wie vor eine Benachteiligung dieser Menschen in einem ganz enormen Ausmaß besteht und der Zugang nicht nur zu Bildung, sondern auch zu Arbeit und insbesondere der Befähigung, Arbeit überhaupt annehmen zu können, ein ganz schwieriger Prozess ist.
Sie haben vorhin gesagt: Naja, warum wollt ihr das jetzt so, ihr habt ja viele Jahre nichts getan. – Also, ich konnte nicht gerade feststellen, dass die CDU im Vermittlungsausschuss 2005, zu dem ich mir vorhin noch Unterlagen durchgelesen habe, mit einem besonderen Einsatz für Kinder und Familien geglänzt hätte.
Wir diskutieren über 6,5 Millionen Menschen und wir diskutieren über 1,7 Millionen Kinder, ich betone: 1,7 Millionen Kinder – Kinder, die am Existenzminimum leben, die keine Perspektiven haben und für die es ganz schwierig ist, in dieser Gesellschaft voranzukommen und in dieser Gesellschaft ein Selbstwertgefühl zu erreichen, die in dieser Gesellschaft ein Problem haben, überhaupt ihren eigenen Weg zu finden.
Vorhin wurde gefragt, was die Langzeitarbeitslosigkeit und die Forderungen, die wir stellen, mit diesem Urteil zu tun haben. – Das alles steht explizit in diesem Zusammenhang: Man kann nicht das eine ma
chen, ohne das andere zu beachten. Man kann nicht sagen: Ich diskutiere nur über Regelsätze, wenn ich auf der anderen Seite weiß, dass Millionen im Bundeshaushalt bei genau den Menschen gespart werden, über die wir hier sprechen und um die es hier geht. Und für die gilt es, hier die Stimme zu erheben. Das ist der Punkt und der Ansatz, um den es hierbei geht.
Ich kann mit großem Stolz sagen, dass wir heute gemeinsam – zwar bei Enthaltung der FDP, aber doch einstimmig – den Beschluss zur Inklusion gefasst haben. Wir haben diesen Beschluss gefasst, damit Menschen, die in dieser Gesellschaft benachteiligt sind, eine Chance für Normalität erhalten und die Chance bekommen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. – Ich finde es irgendwie merkwürdig, dass wir auf der anderen Seite, wenn es um 1,7 Millionen Kinder in dieser Republik geht, so tun, als hätten wir es da mit einer anderen Welt zu tun.
Und auch das ist ein Punkt, der einer Versachlichung bedarf, nämlich insofern, dass wir auf der einen Seite durchaus gemeinsam in der Lage sind, wichtige gesellschaftliche Probleme – beispielsweise bei Menschen mit Behinderungen – anzupacken, auf der anderen Seite vielen anderen Benachteiligten gleiche Instrumente verwehren.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betrifft auch alle diejenigen, die im SGB-II-Leistungsbezug sind. Diese Teilhabe an Bildung und Kultur, die Frage eines bedarfsgerechten Wohnraums statt pauschalierter Ansätze, die Frage eines Zugangs zum Arbeitsmarkt auch für Jugendliche und Arbeitslose – dies alles ist genauso eminent wichtig wie für andere gesellschaftliche Gruppen auch, hinsichtlich derer es heute in diesem Hause doch eine Übereinstimmung gab. Daher würde ich mir wünschen, dass wir es auch auf dieser Ebene versachlichen, wenn wir dort gemeinsam zu einer Zielrichtung kommen wollen.
Wenn man sich den Antrag anschaut, so stellt man fest, dass die Teilhabe aller 1,7 Millionen Kinder unter den 6,5 Millionen Menschen im Leistungsbezug von SGB II genau der Ansatz ist, der sich in dem Antrag wiederfindet. Wir wollen nicht nur eine losgelöste Diskussion bei der Frage der Regelsätze führen, sondern einen Gesamtzusammenhang herstellen, wie wir hier einen Hilfebedarf für diese Menschen schaffen können.
Um dies zu erreichen und Armut zu bekämpfen, brauchen wir einen flächendeckenden Mindestlohn in dieser Republik.
Wir brauchen keine Kürzungen der Eingliederungsmaßnahmen bei Arbeitslosen, sondern vielmehr zusätzliche Anreize für die Arbeit. Und wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass sich Individualität und personenorientierte Ansätze auch im SGB II wiederfinden. Dafür gilt es zu streiten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Dr. Romberg, zu Ihrem persönlichen Einsatz für eine wirksame Prävention und gegen die Folgen von Alkoholmissbrauch, Ihren Hinweisen zu vermehrten Anstrengungen in der Aufklärungsarbeit, Ihrer Forderung nach der Verbesserung der Qualifikation der Allgemeinmedizin und nach einem verbesserten Umgang mit dem Jugendschutzgesetz und schließlich Ihrer Forderung nach einer verstärkten geschlechtsspezifischen und zielgruppenorientierten Ansprache sage ich: Bravo! Sie rennen bei uns offene Türen ein.
In unserem Koalitionsvertrag heißt es nämlich – ich zitiere –:
„Da, wo das Ziel, … den Zugang zu bedarfsgerechten Angeboten zu erhalten, nicht sichergestellt ist, müssen auf Landesebene geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet werden. … Darüber hinaus wollen wir insbesondere die zielgruppenspezifischen und niedrigschwelligen Angebote stärken und das Landessuchtprogramm unter Einbeziehung neuer Ansätze und Konzepte zur Prävention weiterentwickeln.“
Wir wollen dies also weiterentwickeln. Ich hoffe aber auch, dass Ihre Fraktion und Ihre Partei sich in dieser Frage weiterentwickelt haben.
Erlauben Sie mir deshalb, dass ich einen kleinen Rückblick auf das tue, was die letzten Jahre passiert ist und was derzeit passiert. Ich denke, wir sind uns alle im Klaren, dass Bund, Land, Kommunen und die Akteure vor Ort hier in hoher Verantwortung stehen.
Betrachten wir nun das Vorgehen der von Ihnen getragenen Bundesregierung und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans: Nachdem die Union bereits in der großen Koalition ein nationales Aktionsprogramm blockiert hatte, will die Bundesregierung dieses nun offenbar völlig beilegen.
Was erleben wir? – Der Drogen- und Suchtrat wird abgeschafft. Eine Senkung der Promillegrenzen für Autofahrer ist nicht in Sicht. Es gibt kein Verkaufsverbot für Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr. Es gibt keine Unterstützung für ein Werbeverbot für Alkohol in Hörfunk und Fernsehen vor 20 Uhr. Es gibt keine Ausweispflicht für Jugendliche, die Alkohol kaufen wollen. Und dann: Bis jetzt gibt es keinen Suchtbericht für das Jahr 2010. Stattdessen gibt es Expertengespräche, Gespräche über freiwillige Selbstkontrollen und damit wahrscheinlich das Hoffen auf das Beste.
Aber es kommt noch besser: Der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk hat auf seiner Internetseite in diesem Zusammenhang Schönes zu lesen – Zitat –:
„Koschyk erinnerte auch an das gesellschaftspolitische Engagement der Brauereien für Bereiche wie Jugendarbeit oder Sport.“
Dieses gesamtgesellschaftliche Engagement sei sinnvoll, richtig und notwendig, könne aber nur geleistet werden, wenn den Brauereien nicht die Umsätze wegbrechen.
Das vielleicht, Herr Wirtz, zu der Frage, was Sport tun kann oder nicht tun kann.
Weiter heißt es dort: Froh darüber, dass das Aktionsprogramm vom Tisch ist, zeigten sich auch die Vertreter der Brauereien. Als politisches Kesseltreiben gegen die Brauwirtschaft bezeichneten sie die ursprünglichen Vorschläge der Bundesdrogenbeauftragten. Wir sollten aufhören, den Bierkonsum an den Pranger zu stellen.
Herr Dr. Romberg, da sollten wir einmal gemeinsam über Prioritäten sprechen. Wer bestimmt die Debatte? Sind das Brauereien, Brennereien oder die Werbewirtschaft? Oder doch die Verantwortlichen, die als Erstes die Gesundheit und hier insbesondere die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch von allen Familien im Blick haben.
Betrachten wir nun einige Aussagen aus der vergangenen Legislaturperiode in diesem Haus. Der damalige Minister Uhlenberg, unser heutiger Landtagspräsident, äußerte sich in der Debatte um die geschlechtergerechte Drogen- und Suchtpolitik in NRW in Vertretung des damaligen Ministers KarlJosef Laumann – ich zitiere –:
„Die Berücksichtigung der frauen- und männerspezifischen Aspekte bei der Entstehung und im Verlauf der Krankheit Sucht ist inzwischen allgemeiner Standard der Wissenschaft, der Diagnostik und der Therapie von Krankheiten gehört somit zum Standard einer erfolgreichen Sucht- und Drogenhilfearbeit. Eines gesonderten Handlungskonzeptes … bedarf es deshalb nicht.“
Frau Pieper-von Heiden, FDP, bemerkte an gleicher Stelle, also auch vor nicht ganz einem Jahr, „dass nicht der Bereich Frauen und Sucht der besten Entwicklung bedarf, sondern vielmehr der Bereich der männerspezifischen Angebote, …“.
Der Antrag zur Drogen- und Suchtpolitik in NRW wurde folgerichtig von CDU und FDP abgelehnt. Was denn nun, Herr Dr. Romberg? Hat sich die FDP-Fraktion nun in dieser Frage weiterentwickelt oder nicht? Oder ist das doch der Heldenmut nach dem Ladenschluss?
Meine Damen und Herren, so einfach kann man es sich nicht machen. Wir tragen hier alle eine massive Verantwortung, nicht nur im Bereich der Prävention von Alkoholsucht und der Reduzierung der Versorgungsdefizite bei alkoholkranken Menschen. Es geht um mehr. Unsere Drogen- und Suchtpolitik bezieht ausdrücklich legale Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak und Medikamente sowie Spiel- und Internetsucht mit ein. Wir verfolgen den Ansatz der Aufklärung, der Vorbeugung und Behandlung auch unter dem Einschluss der rechtlichen Fragen. Sucht ist eine Krankheit und kein Straftatbestand.
Wir wollen unsere Kinder so stark machen, dass sie der Flucht in Suchtverhalten nicht zum Opfer fallen. Wir haben erreicht, dass die Verantwortlichen der Suchthilfe gut miteinander vernetzt sind. Die freie Wohlfahrtspflege hat hier ein nahezu flächendeckendes Hilfssystem für Menschen aufgebaut, die von Sucht betroffen sind. Aber, was kam dann? Dann kam die sogenannte Kommunalisierung. Mit der Kommunalisierung der Landesförderung für Präventions- und Hilfsmaßnahmen im Sucht- und Aidsbereich hat sich das Land aus der politischen Verantwortung zurückgezogen, die Steuerung aus der Hand gegeben und bei vielen Trägern vor Ort zur Verunsicherung beigetragen.
Die Anhörung im Landtag im Februar 2009 hat zudem deutlich gezeigt, dass die Kommunalisierung einer Weiterentwicklung der Präventionsansätze im Weg steht. Diese Landesregierung wird dafür sorgen, dass gut arbeitende Netzwerke erhalten bleiben, Ziele definiert und trotz enger finanzieller Ressourcen neue Angebote entwickelt werden können
In der Regierungserklärung unserer Ministerpräsidentin sind zwei wichtige Worte und zwei Begriffe gefallen, die für die Politik auch in der Suchtprävention gelten müssen. Das ist vor allem die Frage von Prävention und Nachhaltigkeit. Die, die sich vor Ort mit Drogen, Sucht und Alkoholsucht beschäftigen, brauchen nachhaltige Rahmenbedingungen, die zuverlässig sind, die sicherstellen, dass sie dauerhaft Menschen, die von Sucht betroffen sind, begleiten können.
Herr Romberg, Sie sehen, da sind wir gar nicht soweit auseinander. Ich freue mich daher auf die Beratung und die vielen Punkte der Diskussion mit
Ihnen in den Fachausschüssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.