Protokoll der Sitzung vom 02.12.2010

Aber ich finde, genau das verdeutlicht doch noch einmal, dass wir eben viel zu wenige Frauenhäuser haben. Es kann nämlich nicht sein, dass eine Frau zu einem zweiten und zu einem dritten Frauenhaus laufen muss, bis sie einen Frauenhausplatz findet.

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: … regional unterschiedlich!)

Ja, natürlich ist das regional unterschiedlich. Aber dann gucken Sie doch einmal in bestimmte Regionen. Gucken Sie doch einmal in den Süden Nordrhein-Westfalens. Gucken Sie sich doch einmal die Landkarte an. Gucken Sie doch einmal ins Internet, wo nämlich genau aufgelistet ist, welches Frauenhaus frei ist und welches nicht. Sie können heute noch nachgucken. Ich habe gestern noch einen Blick reingeworfen. Im Raum Köln/Bonn ist im Moment alles rot. Da ist alles dicht. Wenn Sie im Raum Köln/Bonn sind, finden Sie keinen Frauenhausplatz. Da können Sie gerne einmal einen Blick reinwerfen.

Das würde Ihnen vielleicht einmal ganz guttun – auch für diese Debatten.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ich glaube, es ist nicht nur das, Frau Pieper-von Heiden. Ich finde, Sie müssen sich insgesamt einmal mit der Situation auseinandersetzen. Sie müssen einmal mit den Mitarbeiterinnen aus den Frauenhäusern, aus den Frauenberatungsstellen und aus den Notrufen reden. Dann können wir noch einmal die Debatte führen. Ich wäre dann auch froh, wenn wir an denselben Punkt kommen und wenn Sie mit uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir diesen Rechtsanspruch, den ich beschrieben habe, erreichen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Frau Schäffer. – Für die Fraktion Die Linke redet jetzt Frau Akbayir.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag der FDP wird ein Anliegen aufgegriffen, das uns am Herzen liegt, nämlich die Absicherung der wertvollen Arbeit von Frauenhäusern.

Wir hatten bereits Ende September einen Antrag eingereicht, der konkrete Anregungen zur Verbesserung der Situation in den Frauenhäusern aufführt. Unser Antrag wurde, wie wir alle wissen, leider mehrheitlich abgelehnt – vor allem, da sich unsere Vorstellungen über die Finanzierungskonzepte von denen der Minderheitsregierung unterscheiden.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass wir weiterhin die Finanzierung der vierten Personalstelle für die Frauenhäuser so schnell wie möglich sichern wollen.

Nun zum Antrag der FDP. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP – leider ist nur eine Abgeordnete anwesend –, es ist schön, dass Sie das Thema „Schutz vor Gewalt“ aufgreifen. Aber ich möchte betonen, dass den Beteiligten sehr wohl bewusst ist, dass Sie in der letzten Legislaturperiode ein Drittel der Zuschüsse für eben diese Einrichtungen gestrichen haben. Dies ist wahrlich keine angemessene Form der Würdigung.

Übrigens ist Ihre Feststellung, dass NordrheinWestfalen über ein gut ausgebautes Hilfenetz verfügt, nicht richtig. Darüber täuschen die von Ihnen aufgeführten Angaben, Frau Pieper-von Heiden – auch solche über Hilfeeinrichtungen –, nicht hinweg. Laut Stellungnahme der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW von März 2010 ergibt sich im Vergleich zu den anderen Bundesländern und im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen ein trauriges Bild. Unser Bundesland belegt nämlich den viertletzten Platz in Bezug auf die vorgehaltenen Schutzplätze für Frauen und Kinder.

Die Grundlage Ihres Antrags bildet der Hinweis auf Belegungsspitzen und eventuelle Mehrfachzählungen hilfesuchender Frauen.

Fakt ist jedoch, dass es sich bei der Belegung der Frauenhäuser nicht etwa um Phasen von Belegungsspitzen handelt, sondern dass es generell zu wenige Frauenhausplätze in Nordrhein-Westfalen gibt.

(Beifall von der LINKEN)

Theoretisch kann es Mehrfachzählungen von Anfragen geben. Doch dies ist nicht sehr wahrscheinlich, weil Anfragen über das Frauen-Info-Netz vermittelt werden, das der Verhinderung von Mehrfachanfragen dient. Selbst wenn es zu Mehrfachanfragen käme, so würde dies die erschreckende Zahl von über 5.500 Anfragen nicht gravierend entschärfen – selbst die Hälfte, nämlich 2.250 unbeantwortete Anfragen von Frauen, bedeuten 2.250 Frauen, die vor Gewalt Schutz gesucht, aber leider keinen gefunden haben.

Nun aber zu den Forderungen des vorliegenden Antrags.

Der ersten Forderung können wir entnehmen, dass Sie die Belegsituation in den Frauenhäusern nachvollziehbar und transparent aufgeschlüsselt haben möchten. – Da spricht überhaupt nichts gegen. Allerdings wird dem schon seit Jahren nachgekommen, indem jedes einzelne Frauenhaus im Rahmen des Berichtswesens dem Ministerium die Belegungstage mitteilt. So wird Jahr für Jahr die katastrophale Platzsituation der Frauenhäuser thematisiert, ohne dass daraus Konsequenzen gezogen würden. Nicht die Datenerhebung ist von Bedeutung, meine Damen und Herren, sondern der politische Handlungswille.

Aus dem Wortlaut der zweiten Forderung wird deutlich, was der Antrag bezweckt: Sie geben dort an, dass Sie – ich zitiere – „zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern der Frauenhilfe Handlungsempfehlungen erarbeiten“ wollen „mit dem Ziel, die beschriebenen Zugangshemmnisse zu den Frauenhäusern zu überwinden.“ – Sie wollen zwar Handlungsempfehlungen erarbeiten, aber Sie wollen, wie bereits in der vergangenen Legislaturperiode gesehen, keine gesetzliche Grundlage schaffen. Sie wollen Zugangshemmnisse überwinden, aber was ist mit einer entsprechenden Landesregelung? Darüber müssen wir reden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

An dieser Stelle möchte ich noch einmal das Anliegen der Frauenhäuser deutlich hervorheben.

Als Erstes sollte, wie schon erwähnt, die von der vorherigen Regierung gestrichene vierte Personalstelle schnellstmöglich wieder eingerichtet werden.

Aber das allein reicht nicht, denn die Finanzierung muss den tatsächlichen Bedarf abdecken. Dabei müssen auch gestiegene Personal-, Sach- und Verbrauchskosten berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderung der Frauenhäuser nach einer ganzheitlichen gesetzlichen Regelung auf Landesebene zu einer einzelfallunabhängigen und bedarfsgerechten Finanzierung der Frauenhäuser.

(Beifall von Wolfgang Zimmermann [LINKE])

Ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus muss sofort gesetzlich gesichert werden.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Eine bundesweit einheitliche Regelung und Finanzierung ist anzustreben, welche die Frauen im gesamten Bundesgebiet gleichwertig und ausreichend vor Gewalt schützt.

Frau Kollegin.

Sehr geehrte Abgeordnete, abschließend möchte ich sagen, dass Die Linke die Absicht verfolgt, die Anliegen der Frauenhäuser konkret voranzubringen.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit.

Wir werden einer Überweisung in den Frauenausschuss unsere Zustimmung geben. Dort werden wir die Gelegenheit haben, die strukturelle und finanzielle Absicherung der Frauenhäuser im Sinne der Verbände voranzutreiben. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Steffens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich mir den Antrag und die reale Situation in Nordrhein-Westfalen ansehe, denke ich, dass er keine Lösung für die Probleme bietet, die wir in diesem Land momentan haben. Aber ich will im Einzelnen auf die beiden wesentlichen Forderungen vonseiten der FDPFraktion eingehen.

Im ersten Punkt wird gefordert, dass die Belegsituation in den Frauenhäusern nachvollziehbar und transparent aufgeschlüsselt werden soll. – Bei den 62 Frauenhäusern hatten wir in 2009 eine Belegsituation von 79 %. Es ist klar, dass dies eine prozen

tuale Angabe ist und wir keine „Spitzabrechnung“ der Belegsituation haben, weil in Frauenhäusern natürlich nicht kontinuierlich eine gleiche Belegung erfolgt.

Vielmehr wissen wir – und das haben auch in den letzten fünf Jahren im Frauenausschuss zumindest die Mitglieder häufig diskutiert –, dass es Hochphasen der Gewaltübergriffe und auch Phasen gibt, in denen das nicht so massiv der Fall ist. Das heißt, zum Beispiel bei Familienereignissen, in der Karnevalszeit, in der viel Alkohol getrunken wird, haben wir sehr viele Gewaltübergriffe und in anderen Phasen weniger. Die Gewalt verteilt sich also im Land über die Jahreszeiten nicht gleich. Auch an den Weihnachtsfeiertagen und anderen Feiertagen ist die Zahl der Gewaltübergriffe höher als in anderen Phasen.

Eine Belegung von durchschnittlich 79 % bedeutet somit in den Spitzen eine weitaus höhere Belegung und in manchen Phasen eine niedrigere Belegung.

Wir hatten 7.814 nicht realisierte Anfragen bei Frauenhäusern. Unabhängig davon, ob Frauen zweimal oder an zwei Stellen angefragt haben, ist diese Zahl viel zu hoch.

Transparenz über diese Zahl haben zu wollen, würde jedoch bedeuten, dass eine hilfesuchende Frau ihre Personalien angeben muss, wenn sie im Frauenhaus ankommt, obwohl sie abgewiesen wird. In einem hochsensiblen Bereich soll eine von Gewalt betroffene Frau, obwohl sie abgewiesen wird, ihre Daten abgeben? – Das halte ich für absolut indiskutabel und unzumutbar.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Der Gewinn eines solchen Datenabgleichs, der auch einen wahnsinnigen Bürokratieaufbau bedeuten würde, wäre gering. Ich verstehe bei den Ressourcen, die zur Verfügung stehen, überhaupt nicht, dass Sie so etwas fordern. Dieser Bürokratieaufwuchs würde wenig bringen, weil es egal ist, ob 5.000 oder 6.000 Frauen abgewiesen werden. Es werden zu viele Frauen abgewiesen. Wir müssen hier Abhilfe schaffen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wenn wir 2008 mit 2009 vergleichen, ist eine Zunahme der Abweisungen zu verzeichnen. Diese Zunahme hat auch etwas damit zu tun, dass bei der Vorgängerlandesregierung die zweite Fachkraftstelle in den Frauenhäusern abgeschafft worden ist. Damit sind die Kapazitäten – nicht die Bettenkapazitäten –, die Frauen zu betreuen und sich um sie zu kümmern, gesunken.

Die zweite wesentliche Forderung der FDP-Fraktion zeigt – und darüber bin ich froh –, dass das Problem bei der FDP angekommen ist. In der letzten Legislatur hatte ich nicht das Gefühl, dass es nur von RotGrün als Problem erkannt worden ist, dass manche Frauen aus dem System der einzelfallbezogenen

Finanzierung herausfallen. Dieses Problem anzuerkennen, finde ich sehr begrüßenswert.

Ich verstehe aber gar nicht, dass Sie das Angebot der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen nicht annehmen, sich auf einen gemeinsamen Weg mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Initiativen und Verbänden zu machen, eine gesicherte Finanzierung herzustellen. Denn hinter Ihrer Forderung, nur Handlungsempfehlungen abzugeben, statt eine rechtlich verbindliche Lösung zu schaffen, verbirgt sich ein großes Problem: Handlungsempfehlungen sind unverbindlich und werden die rechtlichen Probleme in den Finanzierungssystemen nicht lösen. Damit wird weiterhin auch ein von Ihnen benanntes Klientel von Frauen ausgeschlossen, deren Probleme nicht über Handlungsempfehlungen zu lösen sind.

Ich hoffe, dass es, wenn die Erkenntnis schon da ist, im Frauenausschuss zu einer breiten Übereinstimmung kommt, sich gemeinsam auf den Weg zu machen, einen Rechtsanspruch für Frauen sicherzustellen – zusammen mit den Beteiligten im Land. Dann hätten die Frauen wirklich einen Gewinn. Dann wären die Abweisungen an den Frauenhaustüren Vergangenheit.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)