Aus unserer Sicht können wir dem Antrag der FDP, die Belegsituation in den Frauenhäusern nachvollziehbar und transparent aufzuschlüsseln, deswegen auch mit gutem Gewissen zustimmen.
Ich möchte hier auch auf die gute Internetseite der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW verweisen, die tagesaktuell über die Belegung der Frauenhäuser informiert.
Die Gewalt gegen Frauen, wie es Terre des Femmes auch beschreibt, muss aufhören. Allein der volkswirtschaftliche Schaden durch Gewalt in Form der Summe, die Jahr für Jahr durch Krankenversicherungen für angebliche Stürze der Frauen bezahlt wird, ist enorm.
Frau Ministerin Steffens, Sie haben in der Regierungserklärung schon auf die unterschiedlichen Berechnungen und die Ungleichheit bei den Förderzusammenhängen aufmerksam gemacht. Sie wollen als erstes Bundesland ein Landesgesetz auf den Weg bringen und Vorreiter sein.
Aus diesem Grund wird der FDP-Antrag auch in den zuständigen Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation überwiesen, in dem wir weiter darüber beraten wollen. – Herzlichen Dank.
Danke, Herr Exler. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Steininger-Bludau das Wort.
Eva Steininger-Bludau (SPD) : Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, es gibt Situationen im Leben, in denen man sich fragt: Was will der Autor mir damit sagen? – Ihr Antrag passt in dieses Schema. Schon beim ersten Lesen habe ich mich gefragt: Was will die FDP?
Ihr Antrag ist eine Aneinanderreihung von Gesellschaftsprosa, von allgemein bekannten Fakten, von Dingen, die wir bereits mehrfach in der Diskussion um die vierte Stelle in Frauenhäusern gehört haben. Es sind Allgemeinplätze.
Es mag aber durchaus sein, dass die FDP dies erst jetzt für sich begriffen und verinnerlicht hat. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Dabei muss berücksichtigt werden, dass Frauen in höherem Maße von Gewalt betroffen sind.“ Schön; willkommen im wirklichen Leben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie müssen mir als Mitbegründerin eines Frauenhauses und den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, die sich schon seit Jahrzehnten um diese Thematik kümmern, doch nicht die Welt erklären.
Was wollen wir hier beschließen? Den Punkt 2 Ihres Beschlussvorschlages lasse ich einmal völlig außen vor. Diese Angelegenheiten kennen wir, und zwar schon seit Jahren. Die finanziellen sowie die anderen Zugangshindernisse werden im Rahmen der parlamentarischen Initiative „Gesetzentwurf Rechtsanspruch Frauenhaus“ erörtert und berücksichtigt. Was die Gestaltung dieses Gesetzentwurfs betrifft, geht unsere Einladung auch an Sie, Frau Piepervon Heiden.
In Punkt 1 Ihres Antrags fordern Sie, die Belegsituation in den Frauenhäusern nachvollziehbar und transparent aufzuschlüsseln.
Fakt ist, dass die Problematik in den Frauenhäusern oft nicht gelöst werden kann, da es keine einheitlichen Netzwerke gibt. Frauenhäuser haben in der Regel völlig unterschiedliche Träger, die nicht miteinander vernetzt sind. Das ist die eigentliche Krux.
Dazu hätten Sie Lösungsvorschläge erarbeiten können. Hier wären konstruktive Vorschläge zur Problemlösung willkommen. Darauf verzichten Sie allerdings und ergehen sich in Bedeutungslosigkeiten. Sie schreiben, es käme leider immer wieder zu Belegungsspitzen und daraus resultierenden Abweisungen von hilfesuchenden Frauen.
Das Einzige, was man/frau aus der bestehenden Wirklichkeit ableiten kann, ist, dass es natürlich bestimmte Belegungsspitzen gibt. Saisonal bedingt sind Frauenhäuser zum Beispiel an den Feiertagen dicht und voll belegt. In einem „Spiegel“-Artikel wur
de Weihnachten einmal als das „Fest der Hiebe“ bezeichnet. Darauf sollten Sie einmal Ihren Fokus richten. An dieser Stelle besteht ein Problem. Hier wird auf Lösungen gewartet. Nun versuchen Sie, diese Fälle auf Einzelfälle herunterzurechnen.
Es ist also in erster Linie eine personelle und organisatorische Herausforderung, die dort gemeistert werden muss. Diese Erkenntnis ist aber nicht neu. Nein, diese Erkenntnis gab es auch schon am 1. Januar 2006. Ich darf Sie erinnern: Das war der Tag, an dem Sie, meine Damen und Herren von der FDP, gemeinsam mit der CDU-Fraktion die zweite Fachkraftstelle in den Frauenhäusern gestrichen haben. Aber Gott sei Dank ist diese Stelle Bestandteil unseres Koalitionsvertrages
und wird im Haushalt laut Vereinbarung von RotGrün wieder eingeplant. Entlastung ist also in Sicht, nur leider nicht auf Ihre Veranlassung. Bedarfe werden bereits jetzt ermittelt und liegen dem MGEPA auch vor.
Es geht jetzt noch um die akuten und nicht vorhersehbaren Fälle. Die Formulierung sagt es schon: Diese Fälle sind eben nicht vorhersehbar. Wie wäre es denn – das schlage ich Ihnen vor –, eine Verordnung zu erlassen im Sinne von: Zu Schützenfesten dürfen nur die Männer in Westfalen, zu Karneval nur die Männer im Rheinland und im Großraum Aachen, zu Erntedank die aus dem Münsterland und aus dem Sauerland und die aus dem Ruhrpott nur bei einer Niederlage von S 04 oder Borussia Dortmund gewalttätig werden?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, da wir also nicht wirklich wissen, was Sie uns denn eigentlich mit diesem Antrag mitteilen möchten, können wir uns mit einer Überweisung an den Ausschuss 03 einverstanden erklären und verschließen uns dem nicht in der Hoffnung, dass dort Ihre Intention genauer herausgearbeitet wird. Den Inhalt dieses Antrags lehnen wir allerdings ab. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Pieper-von Heiden, ich habe mich tatsächlich sehr gewundert über Ihren Antrag und finde ihn auch ein Stück weit unmöglich.
Ja, Sie haben recht: Die Notwendigkeit für Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder besteht zweifelsohne. Jede vierte Frau in Deutschland erlebt in ihrer eigenen Familie Gewalt. Die physische, sexualisierte und psychische Gewalt durch den eigenen Partner ist die weltweit am häufigsten auftretende Form von Gewalt gegen Frauen. Frauen im Alter zwischen 15 und 44 sind statistisch einem höheren Risiko ausgesetzt, einer Vergewaltigung oder häuslicher Gewalt zum Opfer zu fallen, als von Krebs, Verkehrsunfällen, Krieg und Malaria betroffen zu sein.
Und ja, Sie haben auch recht: Die Frauenhäuser, die Frauenberatungsstellen, die Frauennotrufe leisten hier eine ganz hervorragende Arbeit. Bei Treffen, Gesprächen, Besuchen in den verschiedenen Fraueneinrichtungen im Gewaltschutzbereich kann man immer wieder von den Mitarbeiterinnen lernen, dass sie viel mehr leisten als das, was ihre Aufgabenbeschreibung eigentlich umfasst und wofür sie eigentlich bezahlt werden. Dort lässt sich lernen, dass sie sich in einem hohen Maße mit dem identifizieren, was sie machen, und dass sie sich stark für ihre Klientinnen einsetzen und für sie arbeiten.
Diese Mitarbeiterinnen sind diejenigen, die den gesellschaftlichen Missstand, der ganz klar in unserer Gesellschaft besteht, auffangen, weil Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen seit Jahren unterfinanziert sind und am Rande ihrer Kapazitäten arbeiten.
Es wundert mich schon, Frau Pieper-von Heiden, dass so ein Antrag ausgerechnet von Ihnen kommt. Denn die schwarz-gelbe Landesregierung war doch diejenige, die mit dem Haushalt 2006 30 % der Landesförderung gekürzt hat und damit die zweite Fachkraftstelle gestrichen hat.
Es waren genau Ihre Kürzungen, die dafür gesorgt haben, dass landesweit in Nordrhein-Westfalen 129 …
Mit Verlaub: Die Erkenntnis, dass viele Frauen heute überhaupt keinen Zugang zu Frauenhäusern haben, weil sie eben überhaupt keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, ist auch nicht gerade neu. Viele Frauenhäuser müssen sich über Tagessätze finanzieren, weil sie vom Land nicht ausreichend finanziert werden, und diese Frauen die Tagessätze, die von den Frauenhäusern erhoben werden, um sich überhaupt tragen zu können, nicht bezah
Ja, wir haben das immer wieder eingefordert, weil es nämlich notwendig war, weil die Frauenhäuser völlig unterfinanziert sind.
Deshalb sagen wir Grüne auch: Wir brauchen einen Rechtsanspruch. Das ist ja im Prinzip auch das, worauf Sie hinweisen, dass wir dafür sorgen müssen, dass alle Frauen
einen Zugang zum Frauenhaus haben. Das werden wir über diesen Rechtsanspruch schaffen, dass alle Frauen unabhängig von Alter, von Einkommen, von Herkunft und von einer Behinderung Zuflucht in einem Frauenhaus finden können.
Was die Belegungssituation angeht – auch darauf weisen Sie in Ihrem Antrag hin –: Allein in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2008 über 22.000 Fälle häuslicher Gewalt bekannt geworden. Jedes Jahr finden 5.000 Frauen und ebenso viele Kinder Zuflucht in einem Frauenhaus. Im Jahr 2008 standen dem über 5.500 Frauen gegenüber, die nicht in einem Frauenhaus aufgenommen werden konnten.
Ja, klar, Frau Pieper-von Heiden, es gibt Frauen, die werden beim ersten Frauenhaus nicht aufgenommen, die werden beim zweiten nicht aufgenommen und die brauchen vielleicht auch einen dritten Anlauf, bis sie dann endlich aufgenommen werden. Es kann auch passieren, dass in Statistiken diese Fälle mehrmals gezählt werden.
Aber ich finde, genau das verdeutlicht doch noch einmal, dass wir eben viel zu wenige Frauenhäuser haben. Es kann nämlich nicht sein, dass eine Frau zu einem zweiten und zu einem dritten Frauenhaus laufen muss, bis sie einen Frauenhausplatz findet.