Verena Schäffer
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die menschenverachtende Haltung der rechtsextremen Terrorgruppe NSU, die auch durch NRW gezogen ist, die in Dortmund gemordet hat, die zwei Anschläge in Nordrhein-Westfalen in Köln begangen hat, die Menschenleben aufs Spiel gesetzt hat, hat uns alle erschüttert. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land fragen sich zu Recht, wie es eigentlich sein kann, dass diese Terrorgruppe zehn Jahre unerkannt in Deutschland unterwegs sein konnte und morden konnte.
Vor diesem Hintergrund ist es gut und richtig, dass jetzt im Bundestag ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet wurde und dass man auch in Thüringen einen entsprechenden Untersuchungsausschuss eingerichtet hat.
Auch wenn wir hier in Nordrhein-Westfalen noch keine Erkenntnisse haben, dass die Sicherheitsbehörden mitverantwortlich für diese Ermittlungspannen waren, muss sich der Landtag NRW sehr wohl mit notwendigen Konsequenzen, mit der Arbeit des Verfassungsschutzes, aber auch mit einer wirksamen Prävention auseinandersetzen.
Mit der Festnahme von Carsten S. in der letzten Woche in Düsseldorf muss uns klar geworden sein, dass Nordrhein-Westfalen nicht nur ein Tatort dieser Terrorgruppe war, sondern dass sie unter Umständen auch in Nordrhein-Westfalen ein Unterstützungsnetzwerk hatte. Mit dieser Festnahme von
Carsten S. hat sich zwangsläufig auch der Fokus unserer Diskussion noch einmal ein Stück weit verändert. Es ist unsere Aufgabe als NRW
Abgeordnete, entsprechend hinzuschauen und Fehler aufzudecken.
Da stellt sich für mich schon die Frage, wie es eigentlich sein kann, dass der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erst seit zweieinhalb Monaten, also erst seit November letzten Jahres, Erkenntnisse über Carsten S. hat. Darüber, dass der Thüringer Verfassungsschutz den Umzug an die NRWBehörden hätte melden müssen, sind wir uns wohl einig. Warum das nicht passiert ist, ist aus meiner Sicht auch eine Frage, die man jetzt im Thüringer Landtag im dortigen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss klären muss. Für mich stellt sich aber schon die Frage, warum die NRW-Verfassungsschutzbehörden nicht zumindest nach 2004 entsprechend nachgefragt haben. Denn am 30. Januar 2004 erschien in der Düsseldorfer AntifaZeitung „TERZ“ ein Artikel, der ganz klare Hinweise gegeben hätte. Daraus würde ich gern zitieren. Dort steht:
Bis ungefähr Ende 2000 war dieser – damit ist Carsten S. gemeint – einer der führenden Aktivisten und Funktionäre der Neonaziszene in Thüringen, insbesondere im Raum Jena. Er brachte es bis zum NPD-Kreisvorsitzenden, stellvertretenden JN
Landesvorsitzenden, zum Landesbeauftragten der JN-Bundesführung, sogar kurzzeitig in den JNBundesvorstand. Er dürfte zu den wichtigsten Organisatoren und Koordinatoren der damaligen Thüringer Neonaziszene gehört haben, war auch für Schulungen des Nachwuchses und als Versammlungsleiter für Aufmärsche zuständig.
Diese Beschreibungen zeigen sehr eindeutig, welche Rolle und welche Bedeutung Carsten S. in der Thüringer Neonaziszene gehabt haben muss. Carsten S. war dort nicht irgendjemand, sondern er war NPD-Kreisvorsitzender in Jena, in der Stadt, wo 1998 drei Neonazis nach Ausheben eines Waffenlagers untergetaucht waren. Er war stellvertretender Landesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation und damit offensichtlich auch überregional gut vernetzt.
Im Übrigen ist das – der Kollege Körfges hat gerade schon darauf hingewiesen – ein Beleg dafür, dass die NPD immer wieder mit Personen zusammenarbeitet, dass es personelle Überschneidungen zwischen freien neonazistischen Szenen und der NPD gibt. Das wird die Diskussion über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren zu Recht anheizen; denn die NPD, das wissen wir, ist eine verfassungsfeindliche, eine antidemokratische Partei, die immer wieder Gewalttäterinnen und Gewalttäter in ihren eigenen Reihen hat und toleriert und damit die Gesellschaft gefährdet.
Einen blinden Aktionismus, der vorschnell vonstattengeht, finde ich falsch, weil die Voraussetzungen für ein NPD-Verbotsverfahren gegeben sein müssen. Dann muss ein neues Verbotsverfahren aber auch eingeleitet werden.
Carsten S. hat selbst betont – nach eigenen Angaben, aber das sagen uns auch alle möglichen Berichte –, dass er aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen ist. Es gibt unterschiedliche Angaben, wann das gewesen sein soll. Natürlich darf jemand, der ausgestiegen ist, nicht Jahre danach noch vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Ein ausgestiegener, ehemaliger Neonazi, der das glaubhaft machen kann, muss auch die Chance haben, wieder in die Gesellschaft zurückzukehren, zumindest dann, wenn er keine Straftaten begangen hat. Wenn der NRW-Verfassungsschutz den Ausstieg aber nicht selbst unterstützt hat, dann hätte er zumindest die Glaubhaftigkeit des Ausstiegs überprüfen müssen.
Vor diesem Hintergrund, aber auch im Hinblick auf die Tatsache, dass der Innenminister in der vergangenen Woche zwei Pannen beim Verfassungsschutz aufgezeigt hat – ich bin froh, dass er es öffentlich gemacht hat; dabei handelt es sich zum einen um einen Aussteiger, der als V-Mann weitergeführt wurde, zum anderen um einen V-Mann, der erst bei Erreichen von Führungspositionen abgeschaltet wurde –, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Bevölkerung fragt: „Was macht der Verfassungsschutz eigentlich?“ und dass das Vertrauen in den Verfassungsschutz schwindet.
Nicht zuletzt deshalb ist es unsere Aufgabe als Abgeordnete, kritisch zu hinterfragen, hinzugucken und über Änderungen beim Verfassungsschutz hin zu mehr Transparenz und Kontrolle zu diskutieren.
Aus meiner Sicht stehen wir momentan erst am Anfang einer Diskussion, die noch folgen muss. Wir müssen über die Aufgaben und Zuständigkeiten, aber auch die Richtlinien und die Kontrolle des Verfassungsschutzes diskutieren. Wir müssen uns Gedanken über eine gesellschaftspolitische Strategie zur Bekämpfung von Rechtsextremismus machen. Dazu brauchen wir einen festen Rahmen, ein Gremium. Eine konstruktive, nach vorne gerichtete Debatte bekommen wir nicht – ich kann mir vorstellen, dass viele das ähnlich sehen – im Rahmen von Plenarsitzungen innerhalb von anderthalb Stunden oder in Innenausschusssitzungen im Rahmen der normalen Tagesordnung hin.
Wir brauchen eine systematische Diskussion. Dazu gehören für mich die Fragen nach der Neuausrichtung der Ermittlungsbehörden beim Thema Rechtsextremismus und die Frage nach der Effizienz und
den Grenzen des Verfassungsschutzes. Wir müssen aber auch darüber diskutieren, wie wir rechtsextreme Strukturen systematisch zurückdrängen können. Wir müssen Ungleichwertigkeitsvorstellungen thematisieren. Dafür brauchen wir eine starke Zivilgesellschaft, ohne die schaffen wir es nicht.
Diese Diskussion erwartet die Öffentlichkeit von uns. Aber auch im Hinblick auf die Angehörigen der Opfer und die Verletzten der Bombenanschläge ist es nur geboten, dass wir die politische Diskussion führen, zu Konsequenzen kommen und diese dann auch einbringen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich diskutieren wir wieder einmal über das Thema „Frauenhausfinanzierung“; dies ist für uns als rotgrüne Koalition ein sehr wichtiges Thema.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern solle kein Lippenbekenntnis bleiben. Das ist es bei uns auch nicht. Wie Sie wissen, haben wir bereits im letzten Haushalt die Mittel für die Frauenhäuser von 5,4 Millionen € um 2,7 Millionen € auf insgesamt 8,1 Millionen € erhöht. Davon wird die vierte Personalstelle, das heißt die zweite Fachstelle, finanziert. Wir haben unser Versprechen an dieser Stelle also gehalten und kompensieren die schwarz-gelben Kürzungen in Höhe von 2,7 Millionen € aus dem Jahr 2006.
Wie Sie wissen, wird dieser Ansatz auch im Haushalt 2012 entsprechend überrollt; so viel zur Erinnerung. Ich möchte Sie des Weiteren daran erinnern, Frau Akbayir, dass Sie im letzten Jahr dem Etat im Frauenausschuss zugestimmt haben.
Ich finde Ihren Antrag, ehrlich gesagt, ziemlich unehrlich. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Richtlinien entsprechend geändert werden müssten und dass es möglich sein müsse, in den Frauenhäusern weiteres Personal einzustellen.
Ich finde Ihren Antrag auch gegenüber den Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern unehrlich. Denn Sie wissen ganz genau, dass diese vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien nicht aus dem Etat von 8,1 Millionen € finanziert werden können, sondern dass dafür zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich finde, es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man dies an dieser Stelle auch sagt. Denn diese 8,1 Millionen €, die wir bereits zur Verfügung stellen, sind nicht ausreichend, und ich hätte es ehrlicher gefunden, wenn Sie sich im Haushaltsverfahren entsprechend eingebracht und entsprechende Deckungsvorschläge für Ihre Änderungen gemacht hätten.
Ich finde es auch deshalb unehrlich, weil wir gerade erst den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auf den Weg gebracht haben; das hat der CDU-Kollege Exler schon angesprochen. Wir stehen gerade am Anfang dieses Prozesses, und aus meiner Sicht gehört dazu, eine Bedarfs- und Situationsanalyse durchzuführen, um den Bedarf zu ermitteln.
Ich finde, Ihr Antrag greift auch zu kurz, weil Sie nur auf die Frauenhäuser eingehen. Man sollte meiner Meinung nach auf die gesamte Beratungsinfrastruktur und nicht nur auf die Frauenhäuser gucken.
Sie bemängeln immer wieder, dass das Gesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser noch nicht da ist, obwohl wir es angekündigt haben, obwohl es im Koalitionsvertrag steht und obwohl wir als Grüne die Kampagne der Frauenhäuser unterstützt haben. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Nur weil Sie in der Opposition sind, heißt das nicht, dass Sie sich hier an dieser Stelle aus der Verantwortung stehlen können, eigene Vorschläge für ein entsprechendes Gesetz zu machen.
Ich treffe mich seit dem letzten Jahr mit meinen Kolleginnen Gerda Kieninger, Josefine Paul und Eva Steininger-Bludau zu regelmäßigen Sitzungen, und wir haben viele Gespräche mit den Verbänden geführt. Wir werden in der nächsten sitzungsfreien Zeit nach Schleswig-Holstein fahren und uns dort die Frauenhausstruktur und die Frauenhausfinanzierung anschauen. Das heißt, wir sind dabei, uns zu informieren und uns Gedanken zu machen. Es ist allerdings nicht einfach, alle Fragen zu klären. Um nur einige zu nennen: Wie wird ein Rechtsanspruch eigentlich definiert, und für wen wird er letztendlich gelten? Reden wir hier nur über die Frauenhäuser, oder reden wir hier auch über die Beratungsstrukturen insgesamt? Soll es ein Landesgesetz geben, oder ist es nicht doch klüger, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen? Wie nimmt man die Kommunen in die Verantwortung? Und wie hoch ist der tatsächliche Bedarf?
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Fragen, die wir diskutieren und beraten. Insofern finde ich es schwierig, dass Sie zwar immer wieder bemängeln, dass der Gesetzentwurf nicht kommt, aber selbst keine Vorschläge auf den Tisch legen. Es liegt Ihnen als Abgeordnete ja frei, hierzu einen Gesetzesvorschlag zu machen.
Wir warten derzeit die Rechtsgutachten ab. Denn zum einen hat die Landesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, und zum anderen lässt die Bundesregierung ein Rechtsgutachten anfertigen. Es wird bald die Studie zur Situation der Frauenhäuser der Bundesregierung erscheinen, die immer noch nicht vorliegt, obwohl sie schon seit dem letzten Jahr vorliegen sollte. Es werden gerade verschiedene Rechtsgutachten erarbeitet,
die von den Wohlfahrtsverbänden und von den Frauenberatungsstellen auf Bundesebene in Auftrag gegeben wurden, und ich glaube, dass es gut wäre, abzuwarten, was diese Studien und Gutachten aussagen. Danach sollten wir uns auf den Weg machen und ein verlässliches Gesetz verabschieden, das rechtssicher ist und Bestand haben wird.
Ja, ich räume ein: Auch mir dauert es immer zu lange. Vor etwas mehr als anderthalb Jahren, als ich noch nicht im Landtag saß, hätte ich nicht gedacht, dass politische Prozesse manchmal so lange dauern können. Aber das habe ich in den letzten anderthalb Jahren gelernt. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, an dieser Stelle entsprechend zu prüfen, bevor man einen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, der dann auch rechtssicher ist.
Wie gesagt, ich finde Ihren Antrag unehrlich, was die Haushaltsberatung angeht. Sie kennen die Haushaltssituation, und insofern wären konstruktivere Vorschläge sinnvoll gewesen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Diskussion über die Situation von Hebammen sprechen wir über ein in höchstem Maße frauenpolitisches Thema. Denn diejenigen, die den Beruf der Hebamme ausüben, sind mit ganz wenigen Ausnahmen Frauen. Auch die Schwangeren und Gebärenden sind logischerweise Frauen; das liegt in der Natur der Sache. Gerade weil es sich um ein frauenpolitisches Thema handelt, ist es nicht wirklich ein Zufall, dass die Situation von Hebammen in Deutschland so prekär ist. Das hat auch etwas mit strukturellen Diskriminierungen von Frauen in unserer Gesellschaft zu tun.
Das vielleicht als Vorbemerkung.
Warum sonst steht ausgerechnet die Hebammenhilfe als einzige Leistung des Gesundheitswesens noch immer in der Reichsversicherungsordnung von 1911 anstatt im Sozialgesetzbuch?
Ende letzten Jahres gab es eine Anhörung im Bundestag zu einem Antrag der grünen Bundestagsfraktion zur Überführung der Hebammenhilfe in das SGB V und zur zeitgemäßen Ausgestaltung der Leistungen.
Zur zeitgemäßen Ausgestaltung gehört es aus unserer Sicht, zum einen die Hebammenhilfe als Betreuungsbogen von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, aber auch als Beschreibung
der Geburt als gesunder und nicht als krankheitsähnlicher Vorgang zu definieren. Aber es geht auch darum, die Ansprüche der Hebammenleistungen nicht nur für die Mutter, sondern auch für das Kind zu gewährleisten, zum Beispiel in Fällen von Adoption oder wenn die Mutter verstirbt.
Dieser Antrag befindet sich aktuell noch im Beratungsverfahren. Ich habe vorhin noch einmal in Berlin angerufen. Ich hoffe, dass die Beratungen in Berlin dazu führen, dass dieser Antrag im Bundestag auch eine Mehrheit findet.
Wie Sie wissen, fanden im letzten Jahr bundesweit Hebammenstreiks statt, auch in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen. Frau Gebhard nickt, war wahrscheinlich auch bei einem der Streiks dabei. Diese Streiks sind deshalb durchgeführt worden, weil die Hebammen von ihrer Arbeit leben können müssen und wollen.
Durch die Erhöhung der Haftpflichtprämien – ich denke, die Diskussion ist den meisten von uns bekannt – hat sich die finanzielle Lage der geburtshilflich tätigen Hebammen in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Wenn man sich allein den Zeitraum von 2003 bis 2010 anschaut, dann gibt es eine Steigerungsrate von 173 % für die Beleggeburten und von über 300 % für die Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe. Dass die Haftpflichtsumme in Zukunft noch weiter steigen wird, das wissen wir. Im Sommer 2012 steht wieder eine Steigerung um ca. 15 % an.
Diese Haftpflichtprämien steigen aber nicht deshalb, weil mehr Kinder bei der Geburt geschädigt würden, sondern sie steigen deshalb, weil höhere Versorgungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vergütungssätze sind nicht entsprechend zu der Erhöhung der Haftpflichtprämien angehoben worden. Das führt dazu, dass viele Hebammen kein existenzsicherndes Einkommen mehr haben und gezwungen sind, neben ihrer freiberuflichen Hebammentätigkeit noch andere Tätigkeiten auszuüben, um sich überhaupt über Wasser halten zu können. Es gibt Angaben des Deutschen Hebammenverbands, die sagen, dass bereits rund 10 % der Hebammen bundesweit die Geburtshilfe niedergelegt haben, weil es sich nicht mehr lohnt, weil die Hebammen draufzahlen, anstatt daran zu verdienen.
Das führt auch dazu, dass Geburtshäuser geschlossen werden, auch in Nordrhein-Westfalen. Ich kenne das Beispiel aus meiner Heimatstadt Witten, wo im Sommer 2010 nach zehn Jahren das Geburtshaus geschlossen werden musste, weil die Hebammen aufgrund der hohen Haftpflichtprämien nicht mehr freiberuflich tätig sein konnten. Dann stellt sich auch die Frage, inwieweit das Recht der Frauen auf freie Wahl des Geburtsorts gewährleistet werden kann, wenn es dazu kommt, dass Geburtshäuser geschlossen werden müssen.
Ich finde, dass der Bundesgesundheitsminister an dieser Stelle in der Pflicht ist, sich für eine bessere Vergütung der Hebammen einzusetzen. Hier geht es auch darum, eine Lobby für Hebammen zu schaffen. Ich finde, da müssen wir die Bundesregierung in die Pflicht nehmen.
Frau Akbayir hatte gefordert, die Landesregierung sollte mehr unternehmen, um für die Hebammen etwas zu verbessern. Vielleicht können wir uns einmal darüber unterhalten, welche Handlungsmöglichkeiten Sie genau sehen. Denn die Handlungsmöglichkeit der Privatgebührenordnung haben wir bereits erfüllt. Die Ordnung ist angepasst worden, ist im letzten Jahr angehoben worden. Das war eine der sehr wenigen Stellschrauben, die das Land hat, und die haben wir bereits in die richtige Richtung gedreht. Da kann ich mich noch einmal bei unserer Ministerin Barbara Steffens bedanken. Denn ich weiß, dass sie sich sehr stark dafür eingesetzt hat, dass diese neue Privatgebührenordnung kommt.
Die Antwort auf die Große Anfrage gibt aus sehr unterschiedlichen Gründen, zum Teil auch, weil die Fragen nicht ganz präzise formuliert sind – das sagt zumindest der Hebammenverband aus NRW in seiner Stellungnahme –, wieder, dass die Zahlen nicht unbedingt verlässliche Angaben zur Situation in Nordrhein-Westfalen liefern.
Auch auf Bundesebene haben wir das Problem, dass systematisch erfasste belastbare Daten über die Versorgung der Hebammenhilfe, über Tätigkeitsschwerpunkte, über den Arbeitsumfang und über die regionale Verteilung bisher fehlen. Es hat in den letzten Jahren immer wieder Druck von der Opposition und von den Hebammenverbänden gegeben, dass es auf Bundesebene endlich eine Studie geben muss, die genau das erfasst.
Herr Kleff hatte schon darauf hingewiesen, dass genau diese Studie in Erarbeitung ist, dass die Studie sehr wahrscheinlich Ende Januar auch veröffentlicht werden wird. Ich finde, wir sollten uns diese Studie in den Fachausschüssen im Landtag – im Frauenausschuss und im Gesundheitsausschuss – noch einmal vornehmen und gerade im Hinblick auf die Situation in Nordrhein-Westfalen diskutieren.
Es hat vorletztes Jahr eine Onlinepetition des Deutschen Hebammenverbands gegeben, an der sich über 180.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. Damit war diese Petition eine der erfolgreichsten Petitionen – ich glaube, sogar die erfolgreichste Petition –, die es bisher gegeben hat.
In diesem Sinn, aber auch im Sinn des alternativen Nobelpreises, der im letzten Jahr an die berühmteste Hebamme der Welt, wie sie häufig genannt wird, Ina May Gaskin, verliehen wurde – ich habe einen Zeitungsbericht mitgebracht; vielleicht haben Sie es gelesen –, glaube ich, dass wir die Verantwortung für diese wichtige Arbeit der Hebammen, die auch
alle anerkennen und niemand bestreitet, ernst nehmen und eine Lobbyarbeit für die Hebammen machen müssen, damit sich bei der Vergütung für die Hebammen etwas verändert. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kieninger hat gerade schon angesprochen, dass das Thema Zwangsheirat wegen des tragischen Todes der 18-jährigen Arzu Özmen aus Detmold tagesaktuell ist. Ich danke der CDU, dass sie die Initiative – ja schon vor dem Verschwinden der jungen Frau – ergriffen hat und dass Sie diese Problematik auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Wenn man sich Ihren Antrag durchliest, muss man allerdings feststellen, dass der Schuss für Sie eher nach hinten losgegangen ist. Sie berufen sich in Ihrem Antrag auf die Studie des Bundesfamilienministeriums zum Thema Zwangsheirat, die uns das erste Mal eine fundierte Einschätzung über die Verbreitung von Zwangsverheiratungen in Deutschland an die Hand gibt.
Frau Schröder hat genau diese Studie mal wieder zum Anlass genommen, die Wissenschaft rechts zu überholen und Ergebnisse eigenwillig zu verfremden und anders darzustellen. Diese falsche Darstellung hat die Landtags-CDU leider blind übernommen und spricht in ihrem Antrag von 3.443 Fällen von Zwangsheirat im Jahr 2008 in Deutschland. Das ist aber falsch. Wenn man sich die Studie ansieht, dann stellt man fest, dass die Beratungsstellen im Jahr 2008 3.443 Personen erfassen konnten, wovon rund 60 % von angedrohten und rund 40 % von bereits vollzogenen Zwangsverheiratungen betroffen waren.
Sie können mir jetzt vorwerfen, dass ich eine kleinkarierte Unterscheidung vornehme, aber die Studie differenziert sehr ausdrücklich zwischen diesen Zahlen und weist explizit darauf hin, dass es in der Befragung der Beratungseinrichtungen natürlich zu Mehrfachnennungen kommen kann und dass auch nicht alle Beratungseinrichtungen an der Studie teilgenommen haben. Das heißt, wir bekommen nur einen sehr eingeschränkten Blick.
Ich frage mich, ehrlich gesagt: Wofür gibt man Studien in Auftrag, wenn man die Ergebnisse nachher doch umdeutet, wie man möchte, und nicht das nimmt, was wirklich in der Studie steht?
Aber noch weiter hergeholt ist die Behauptung von Frau Schröder, dass über 80 % der Zwangsverheirateten muslimisch seien. Auch hier hat die CDUFraktion leider die Zahl nicht hinterfragt. Frau Milz hat in ihrer Rede gerade zwar darauf hingewiesen, dass der Verweis auf die Religionszugehörigkeit zu kurz gegriffen sei, aber leider geht das nicht aus Ihrem Antrag hervor. Im Gegenteil, in dem Antrag haben Sie genau das übernommen, was Frau Schröder in ihrem „FAZ“-Artikel, den Frau Kieninger gerade schon angesprochen hat, ausgeführt hat.
In der Studie steht sehr ausdrücklich, dass die Daten zur Religionszugehörigkeit nicht erfasst wurden, dass das eigentlich nicht Bestandteil der Studie sei. Angeblich hat das Bundesfamilienministerium sogar darauf bestanden, dass die Angabe der Religionszugehörigkeit einfließen sollte, aber es wurde, wie gesagt, nicht bei allen abgefragt. In der Forschung gibt es schon seit Langem eine Einigkeit darüber, dass nicht die Zugehörigkeit zum Islam der Grund für eine Zwangsverheiratung ist.
Dass Frau Schröder an der Stelle nicht differenziert, finde ich fatal. Dann muss man sich nicht wundern, dass sich seit Jahren antimuslimische Einstellungen in der Gesellschaft weiter verbreiten. Eine Bundesfamilienministerin, die im Übrigen auch noch für die Themen „Rechtsextremismus“ und „Rechtspopulismus“ zuständig ist, sollte meines Erachtens in der Lage sein, hier zu differenzieren, anstatt antimuslimische Einstellungen zu bedienen.
In der Zielrichtung Ihres Antrags, Frau Milz, sind wir uns einig. Die finden wir durchaus richtig, aber der Antragstext und die Forderung als solche gehen uns als Grüne – ich denke, hier kann ich auch für die SPD sprechen – nicht weit genug. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag vorgelegt, den wir mit in die Debatte einbringen.
Wir haben bei diesem Antrag den Schwerpunkt nicht auf aufenthaltsrechtliche Bestimmungen gelegt. Hier hat es im letzten Jahr Veränderungen gegeben, die nicht alle nur zum Vorteil der Betroffenen waren. Ich darf an die Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre erinnern. Es hat massive Proteste von Frauenorganisationen, von Menschenrechtsorganisationen gegen die Erhöhung der Mindestehebestandszeit gegeben, und trotzdem hat die Bundesregierung das so durchgeführt.
Nordrhein-Westfalen hat noch versucht, im Bundesrat ein anderes Ergebnis herbeizuführen, und mit anderen Bundesländern dagegen gestimmt. Allerdings haben die unionsgeführten Länder im Bundesrat das durchgebracht. Hier hat die CDU im Bund – das gehört einfach zur Wahrheit dazu, wenn wir über das Thema „Zwangsheirat“ reden – eine massive Verschlechterung für die Betroffenen herbeigeführt.
Wir wollen uns mit unserem Antrag und der folgenden Diskussion in den Fachausschüssen dieses Mal insbesondere darauf konzentrieren, was wir in Nordrhein-Westfalen für die Betroffenen machen können, um ihnen zu helfen. Frau Kieninger hat schon angesprochen, dass wir auch das Thema „Zwangsheirat“ in den Prozess des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Mädchen und Frauen mit hineingeben wollen, weil wir glauben, dass das ein Themenschwerpunkt ist, der in den Prozess zur Erstellung des Aktionsplans mit hineingehört. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass es in Nordrhein-Westfalen derzeit nur eine spezialisierte Zufluchtsstätte für betroffene Mädchen und junge Frauen gibt, das Mädchenhaus in Bielefeld, das auch die vom Land geförderte Onlinebetreuung betreibt.
Die Kürzungen der schwarz-gelben Landesregierung im Mädchenbereich im Jahre 2005/2006 haben leider auch im Bereich Zwangsheirat einiges zerschlagen. Ganz im Gegenteil dazu haben wir, die Fraktion der SPD und die Fraktion der Grünen, im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir neben Bielefeld eine weitere spezialisierte Zufluchtsstätte brauchen, weil die Frauenhäuser eben nicht für die unter 18-jährigen Mädchen zuständig sind. Auch bei jungen Volljährigen fehlt es häufig an passenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten in den Frauenhäusern, weil die Frauenhäuser diese Angebote schon allein aus Kapazitätsgründen im Personalbereich nicht leisten können.
Informationskampagnen, Hilfetelefone – wir warten darauf, dass die Bundesregierung das Hilfetelefon einrichtet – und die Sensibilisierung von Lehrerinnen und Lehrern sind ohne Frage wichtig. Aber ich sage immer, mit Hochglanzbroschüren alleine kann man den Betroffenen nicht helfen, wenn die Strukturen fehlen. Wir können nicht nur sensibilisieren und aufklären, obwohl das wichtig ist – keine Frage. Das sagen wir auch in unserem Antrag. Der Punkt, über den wir eigentlich diskutieren und den wir angehen müssen, ist jedoch die Veränderung und die Anpassung von Strukturen und von Unterstützungsnetzwerken, von denen die Betroffenen auch wirklich profitieren, von denen sie aufgefangen werden und von denen sie Hilfe erfahren.
Nicht zuletzt müssen wir uns auch der Frage stellen, welche Rolle die Jungen und Männer beim Thema „Zwangsheirat“ spielen. Das ist ein neuer Ansatz in diesem Themenbereich, der aus meiner Sicht noch zu wenig diskutiert wird. Denn da, wo eine Frau zwangsverheiratet wird, gibt es logischerweise auch immer einen Mann, mit dem die Ehe geschlossen werden soll. Wie viele Männer lassen sich freiwillig auf diese Ehe ein? Wir wissen es nicht.
Wir wissen aber, dass bei der Studie des Bundesfamilienministeriums 7 % der 3.443 beratenen Personen männlich waren. Sehr wahrscheinlich liegt die Dunkelziffer noch viel höher, weil es an speziali
sierten Beratungsstrukturen für Jungen und Männer fehlt und weil diese in der Studie nicht erfasst werden konnten.
Wir müssen auch in der Präventionsarbeit schauen, wie wir an Männer als Väter und als Brüder der Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind, herankommen. Ich weiß zum Beispiel von einem Projekt in Berlin mit dem Ziel, dass sich junge Männer für Gleichberechtigung und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen starkmachen. Das ist ein Ansatz, der sehr gut ist, der nachhaltig wirkt, der erfolgreich ist und den wir weiter verfolgen müssen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir haben zwei Anträge vorliegen, die wir diskutieren werden. In der Zielrichtung an sich sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt. Ich hoffe, dass wir im Sinne der von Zwangsheirat Betroffenen etwas daraus machen können. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich gut erinnern an die schockierte Öffentlichkeit und den Aufruf zu einem „Aufstand der Anständigen“ nach dem Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge im Oktober 2000. Ich war damals erst 13 Jahre alt und konnte nicht begreifen, dass ein halbes Jahrhundert nach dem Ende der Nazidiktatur ein Anschlag in Deutschland mit offensichtlich antisemitischem Hintergrund auf eine Synagoge möglich sein sollte.
Später stellte sich heraus, dass der Anschlag keinen rechtsextremen Hintergrund hatte. Aber es hieß damals, es müsse ein Ruck durch die Gesellschaft gehen; antisemitische und rechtsextreme Tendenzen müssten endlich ernst genommen und bekämpft werden. Dieser Appell gilt leider heute immer noch.
Wo stehen wir heute, elf Jahre später? In den Jahren von 2000 bis 2011 sind in Nordrhein-Westfalen acht Menschen von Neonazis getötet worden. Es gibt alle paar Tage einen rechtsextremen Angriff auf Personen. Immer wieder werden jüdische Friedhöfe und Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus geschändet. Jeden Monat finden in Nordrhein-Westfalen Aufmärsche von Neonazis statt, ob in Wuppertal, Stolberg, Köln, Dortmund oder anderen Orten. Ständig werden Jugendzentren und Geschäftsstellen der demokratischen Parteien angegriffen.
All das zeigt uns – und das sagen uns ja auch immer wieder die Berichte des Verfassungsschutzes und von unabhängigen Initiativen –, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein erhebliches Problem mit rechtsextremen Strukturen und Parteien haben. Es zeigt uns aber auch, dass einschlägige Ereignisse wie der Anschlag in Solingen im Jahre 1993, als fünf Menschen getötet wurden, oder die Morde der rechtsterroristischen NSU nur die Spitzen rechtsextremer Gewalt sind, die in ihrer Grausamkeit und in ihrem Menschenhass für sich stehen und dennoch in einer Kette von rechtsextremer Bedrohung und Gewalt zu sehen sind.
Deshalb sind Maßnahmen gegen rechtsextreme Strukturen längst überfällig. Mit einer Verharmlosung rechter Gewalt muss endlich Schluss sein.
Um Präsenz zu zeigen, einzuschüchtern und der Erlebnisorientierung der Szene gerecht zu werden, haben rechtsextreme Gruppierungen in den vergangenen zehn Jahren Hunderte von Aufmärschen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Damit wollen sie auch den demokratischen Widerstand zermürben. Weshalb sonst – mein Kollege Matthi Bolte hat es angesprochen – sollten die Neonazis am 24. Dezember in Bielefeld demonstrieren wollen?
Diese Zermürbungsstrategie der Neonazis wird aber nicht aufgehen. Denn immer wieder finden sich Menschen aus den demokratischen Parteien, aus den Kirchen, aus Schüler- und Jugendgruppen zusammen, die gegen diese rechtsextremen Aufmärsche auf die Straße gehen und gemeinsam für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft eintreten.
Das ist gut so, denn wir brauchen diese Zivilgesellschaft, die unsere Demokratie verteidigt.
Auf die Stärkung der Zivilgesellschaft haben auch die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung 2001 ins Leben gerufenen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus gesetzt. Civitas und Entimon waren die erfolgreichen Vorgängerprogramme des jetzigen Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ von Kristina Schröder, die ja leider immer wieder mit ihrer Verhinderungs- und Verharmlosungspolitik ein falsches Signal an die Bevölkerung sendet.
Schon damals unter der rot-grünen Bundesregierung sind die heute zum unverzichtbaren Teil gewordenen mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt in den ostdeutschen Bundesländern entstanden.
Aus der heutigen Sicht war es damals ein Fehler, dass man gesagt hat, man guckt nach Ostdeutschland, aber man fördert diese Programme eben nicht auch in Westdeutschland. Erst seit 2008 werden die mobilen Beratungsteams auch in westdeutschen
Bundesländern gefördert. Auch in NordrheinWestfalen haben wir in allen fünf Regierungsbezirken mobile Beratungsteams, die Prävention leisten und Strukturen gegen Rechtsextremismus nachhaltig aufbauen.
In den letzten Landeshaushalt haben wir als rotgrüne Landtagsfraktion Mittel für die Einrichtung von Opferberatungsstellen in NRW eingestellt. Vor wenigen Wochen erst wurde die Beratungsstelle für den westfälischen Raum in Dortmund eröffnet. Seitdem gibt es bereits knapp 30 Beratungsfälle.
Ich glaube, dass vor dem Hintergrund dieses Beratungsbedarfes und der Aktualität dieses Themas niemand aus diesem Hause wirklich die Notwendigkeit dieser Beratungsstellen noch anzweifeln kann.
Es gibt vielerorts in Nordrhein-Westfalen Bündnisse gegen Rechts. Es gibt derzeit in knapp 15 Städten in NRW lokale Aktionspläne aus dem Bundesprogramm. Es gibt über 200 Schulen in NRW, die sich an dem Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ beteiligen. Das Land NRW fördert das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit mit seinem sehr erfolgreichen Elternberatungsnetzwerk. An der FH Düsseldorf haben wir den vom Land anerkannten Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus.
Es gibt also bereits in Nordrhein-Westfalen viele Strukturen, viele Maßnahmen, die sich gegen Rechtsextremismus, gegen Rassismus wenden und die wir mit unserem Landesprogramm einbinden können, auf denen wir aufbauen können. Es geht uns bei diesem Landesprogramm nicht darum, einen neuen Katalog mit Einzelmaßnahmen zu erstellen, der dann in einer Hochglanzbroschüre gedruckt und ins Regal gestellt wird. Nein, wir wollen eine Gesamtstrategie unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Initiativen, um Rechtsextremismus, um Rassismus nachhaltig bekämpfen zu können.
Aber es darf bei diesem Landesprogramm auch nicht nur die Bekämpfung des organisierten Neonazismus im Fokus stehen, den man vielleicht noch, wie Herr Innenminister Jäger das auch vorhat, mit repressiven Mitteln klein kriegt. Wir brauchen vielmehr die Debatte über den Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft.
Dass Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Sexismus, Homophobie und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen weit verbreitet sind, das wissen wir nicht nur aus den Studien. Vor Kurzem, vor zwei Wochen, glaube ich, ist der letzte Band der Heitmeyer-Studie, einer Langzeitstudie über zehn Jahre, veröffentlicht worden. Diese Studie macht sehr deutlich, wie weit diese Ungleichwertigkeitsvorstellungen in unserer Gesellschaft verbreitet sind.
Wir wissen es nicht nur aus den Studien, sondern wir wissen es auch aus den Erfahrungsberichten von den vielen Menschen in NRW und in Deutschland, die alltäglich, immer wieder ausgegrenzt werden, weil sie bestimmte Merkmale tragen, die andere Menschen verachten. Ich finde, das ist der Knackpunkt, an dem wir ansetzen müssen, bei dem wir unsere demokratische Gesellschaft stärken müssen. Denn letztendlich sind genau diese Einstellungen der Nährboden dafür, dass rechte Gewalt verharmlost wird, und dafür, dass rechtsextremem Terror der Boden geebnet wird.
Unsere Kollegin Carina Gödecke hat uns in der Debatte über den NSU vor zwei Wochen an unsere Verantwortung erinnert, das Erstarken der Rechten zu verhindern und den Anfängen zu wehren. Diese Verantwortung müssen wir als Demokratinnen und Demokraten annehmen. Wir müssen handeln, bevor es wieder einmal zu spät ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit der Verfassungsschutzämter und der Einsatz von V-Leuten sind im Zuge der Ermittlungen über
die Taten der NSU zu Recht in den Fokus der Diskussion geraten.
Die Arbeit der Nachrichtendienste und der Sicherheitsbehörden gehört auf den Prüfstand – spätestens wenn wir die Ermittlungen über die NSU abgeschlossen haben. Wir befinden uns jetzt erst am Anfang der Debatte.
Der Antrag der Linken zielt meines Erachtens auf zwei Ebenen ab. Zum einen geht es um das Thema „Einsatz von V-Leute in der NPD versus NPDVerbotsverfahren“. Auf der zweiten Ebene geht es um den Einsatz von V-Leuten in der Neonazi-Szene insgesamt. So möchte ich das auch diskutieren.
Beim ersten Punkt, dem Einsatz von V-Leuten in der NPD, ist uns allen klar, woran das Verbotsverfahren im Jahr 2003 gescheitert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt, dass die Beobachtung der NPD durch V-Leute unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens mit einem rechtsstaatlichen Verbotsverfahren unvereinbar sei
und dass V-Leute in Führungspositionen der NPD zwangsläufig zur Willensbildung und auch zur Tätigkeit der NPD beigetragen haben.
Das Bundesverfassungsgericht stellte damit zwar das Verfahren ein, was eine deutliche Niederlage für uns dargestellt hat – das wissen wir alle –, aber es hat damals nicht darüber geurteilt, ob die NPD als verfassungsfeindliche Partei tatsächlich verboten werden kann.
Ich sage – ich glaube, darüber besteht hier Konsens –, dass die NPD, obwohl sie immer wieder versucht, sich einen bürgerlichen Anschein zu geben, in Wahrheit eine rassistische, antisemitische und rechtsextreme Partei ist, die ganz klar unsere Demokratie und unsere Verfassung ablehnt und abschaffen will.
Das ist eigentlich kein Grund zum Klatschen, denn die NPD sagt ganz klar, dass sie unsere Demokratie abschaffen will.
Man kann der NPD die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus nachweisen. Man kann ihr nachweisen, dass sie eine aggressiv-kämpferische Haltung hat, was sich immer wieder in Aufrufen zu Gewalt gegen Menschen ausdrückt, die eben nicht in dieses rechtsextreme Weltbild passen.
Ein Beispiel dafür ist die Drei-Säulen-Strategie, bei der es um den Kampf um die Straße sowie um die enge Verzahnung mit den militanten NeonaziSzenen geht. Genau das macht diese Gewaltbereitschaft deutlich.
Ein Verbot der NPD würde die organisatorischen und finanziellen Strukturen der NPD zerschlagen. Es würde das militante Umfeld deutlich schwächen. Deshalb fordern wir, ein Verfahren einzuleiten, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Aber klar sein muss auch, dass ein erneutes Verbotsverfahren gut vorbereitet sein muss, weil wir uns so eine Schlappe wie im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht nicht noch einmal leisten dürfen.
Ich habe momentan das Gefühl, dass hier ein gefährlicher blinder Aktionismus in der öffentlichen und politischen Debatte vorherrscht. Als es die ersten Erkenntnisse über die NSU gegeben hat, sind sofort alle herumgelaufen und haben gesagt: Wir müssen die NPD verbieten.
Aber ich finde: Das ist nicht Kern des Problems. Der Kern des Problems, weshalb die NSU zehn Jahre lang unentdeckt morden konnte, lag nicht in der Existenz der NPD. Das Problem war vielmehr, dass es rechte Einstellungen in unserer Gesellschaft und Verharmlosungen rechtsextremer Gewalt gibt. Dazu kommt noch die fehlende Sensibilität der Ermittlungsbehörden, die ganz offensichtlich die Dimension des rechtsextremistischen Terrors in Deutschland falsch eingeschätzt haben.
Dabei muss man jetzt zu Recht fragen – auch aus Sicht der Angehörigen der Mordopfer –, ob der Staat nicht auf dem rechten Auge blind war. Das ist aus meiner Sicht das eigentliche Problem, über das wir hier diskutieren müssen.
Momentan tagt die Innenministerkonferenz, die auch über das NPD-Verbotsverfahren noch einmal beraten wird. Man wird sich darüber verständigen, ob ein neues Verbotsverfahren eingeleitet werden soll.
Es macht aus meiner Sicht nur dann Sinn, V-Leute in der NPD abzuschalten, wenn alle Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes geplant und koordiniert die V-Leute abschalten wollen. Dabei gibt es noch unterschiedliche Fragen und Einschätzungen unter den Innen- und Rechtspolitikerinnen und -politikern, ob ein Abschalten der VLeute überhaupt notwendig ist, wenn nicht nur einzelne NPD-Mitglieder an den NSU-Morden beteiligt waren, sondern man der Partei insgesamt nachweisen kann, dass sie geplant in diesen Verstrickungen mitgewirkt hat.
Auf jeden Fall halte ich das Vorgehen, unabhängig von den Vereinbarungen und den anderen Verfassungsschutzämtern die V-Leute in der NRW-NPD abzuschalten, für wenig sinnvoll, außer – und damit möchte ich gern zu der zweiten Ebene kommen, die ich vorhin ansprach – will man die V-Leute nicht nur
in der NPD, sondern insgesamt in der rechtsextremen Szene abschalten. Dann, so finde ich, muss man auch konsequent sein und so weit gehen und nicht nur die V-Leute in der rechtsextremen Szene abschalten, sondern dann muss man sagen, man will alle V-Leute in allen verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen abschalten.
Damit stellen Sie im Prinzip die Grundsatzfrage. Es ist die Grundsatzfrage, ob wir den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch
Vorfeldbeobachtungen verfassungsfeindlicher Bestrebungen haben wollen.
Der Einsatz von V-Leuten muss natürlich in einem demokratischen Rechtsstaat immer innerhalb verfassungsgemäßer rechtsstaatlicher Leitplanken geschehen. Wir als Grüne haben tatsächlich Zweifel daran, ob das immer so passiert. Ich finde auch berechtigt, dass man diese Kritik hat und dass man hinterfragt, was da eigentlich mit den V-Leuten passiert.
Wir haben viele Fragen. Eine lautet, ob möglicherweise die V-Leute zu einer Stärkung rechtsextremer Strukturen beitragen. Wie wertvoll sind die Informationen, die wir von V-Leuten bekommen? Erfährt der Verfassungsschutz wirklich immer davon, wenn V-Leute Straftaten begangen haben, und werden diese V-Leute dann auch sofort abgeschaltet? Ist die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wirklich ausreichend? Auch das ist eine Frage, die wir diskutieren müssen. Es ist nämlich klar – das wurde gerade auch schon gesagt –, dass die V-Leute keine Demokratinnen und Demokraten sind, sondern diese V-Leute sind ja Verfassungsfeinde, die unseren Rechtsstaat abschaffen wollen. Das zeigt auch noch einmal, wie schmal der Grat ist, auf dem wir uns bewegen, auf dem sich der demokratische Rechtsstaat bei einem Einsatz von VLeuten bewegt. Es muss letztendlich immer eine Abwägung sein zwischen rechtsstaatlichen Grundsätzen auf der einen Seite und der Sicherheit der Bevölkerung und der Sicherheit und dem Schutz unserer Demokratie auf der anderen Seite.
Man muss dann auch die Frage stellen, ob wir tatsächlich auf die Informationen von V-Leuten verzichten können. Vor allen Dingen ist zu fragen, wie der Gegenvorschlag lautet. Dass die Polizei mehr Befugnisse bekommt – das hatte mein Vorredner auch schon gesagt – und vor einem Anfangsverdacht beobachten darf, das halten wir und das halte ich für falsch. Wir haben aus gutem Grund in Deutschland keine Geheimpolizei.
Aber auch das zeigt, dass es eben keine einfachen Lösungen gibt. Ich finde es schwierig, in dieser aufgeheizten Situation nach möglichst schnellen und
einfachen Lösungen zu suchen. Wir brauchen die Zeit für Diskussionen. Wir müssen auch die Ermittlungsergebnisse abwarten. Danach können wir diskutieren. Heute, in dieser Situation, werden wir aber den Antrag der Linken ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die CDU es geschafft hat, über ihren eigenen Schatten zu springen und das Wort „Rechtsextremismus“ auszusprechen, ohne dabei gleich den Linksextremismus hinterherschieben zu müssen. Das meine ich an dieser Stelle gar nicht sarkastisch, auch wenn Sie das jetzt so verstehen. Ich meine es in der Tat nicht so, weil ich hoffe, dass wir es schaffen, in die Debatte über Rechtsextremismus eine neue Qualität zu bekommen, wenn wir nicht immer wieder alle Extremismusformen miteinander vergleichen. Wir brauchen die Debatte über nationalistische und rechtsextreme Organisationen. Ich hoffe, dass Ihr Antrag vielleicht auch ein Schritt dazu ist.
Ich finde es aber auch insofern mutig von der CDU, das Thema hier anzusprechen, weil in der Vergangenheit ja immer wieder Mitgliedschaften von Anhängern der „Grauen Wölfe“ in der CDU bzw. Kontakte von CDU-Mitgliedern zu „Grauen Wölfen“ bekannt geworden sind. Ein ganz prominentes Beispiel ist sicherlich der Besuch einer Organisation aus dem Umfeld der rechtsextremen MHP durch Günter Beckstein anlässlich des Ramadan-Festes im November 2003. Ich glaube, es war in Nürnberg. Aber es gibt auch viele andere Beispiele von Mitgliedern der CDU, die den „Grauen Wölfen“ zugeordnet werden konnten.
Das zeigt für mich Folgendes: Zum einen kommt die Auseinandersetzung mit antidemokratischen Tendenzen in unseren eigenen Reihen zu kurz. Ich weiß, dass wir hier schon einmal diese Debatte hatten. Da habe ich gesagt, dass wir auch in unsere eigenen Parteistrukturen hineinsehen und fragen müssen: Wer bewegt sich da eigentlich? Welche Werte werden dort vertreten? – Die CDU hat darauf noch geantwortet, das sei völlig falsch; Mitglieder demokratischer Parteien seien per se demokratisch. Das ist natürlich Quatsch, denn wir können auch in unseren eigenen Reihen Personen haben, die antidemokratisch sind. Da müssen wir den Blick schärfen.
Zum anderen zeigt das aber auch, dass es eine große Wissenslücke hinsichtlich der rechtsextremen „Grauen Wölfe“ gibt. Beides muss sich ändern, und das hier ist vielleicht ein Schritt dahin.
Ich finde es erst einmal nicht verwunderlich, dass es nationalistische, autoritäre, antisemitische und antipluralistische Einstellungen in der Einwanderungsgesellschaft gibt. Warum sollten Ungleichwertigkeitsvorstellungen bei Menschen mit Migrationshintergrund weniger stark verbreitet sein als bei Menschen ohne Migrationshintergrund? Ich will die „Grauen Wölfe“ damit überhaupt nicht verharmlo
sen. Nur dürfen wir bei der Auseinandersetzung über die „Grauen Wölfe“ die rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen in unserer gesamten Gesellschaft nicht vergessen.
Wir müssen uns doch auch die Frage stellen, warum gerade Jugendliche, deren Familien seit langem in Deutschland leben, die hier aufgewachsen und geboren sind, sich nicht mit unserer Gesellschaft identifizieren, sondern sich der jeweiligen Herkunftsgesellschaft zuwenden. Ich glaube, einige Gründe, die dazu führen, dass sich Jugendliche von unserer Gesellschaft abwenden und sich nicht mit ihr identifizieren können, sind beispielsweise: Chancenungleichheit, Perspektivlosigkeit, Diskriminie
rungs- und Ausgrenzungserfahrungen, die sie hier machen. Das verursacht den Rückzug aus der sogenannten Mehrheitsgesellschaft. An dieser Stelle muss ich sagen, dass ich den Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ durchaus problematisch finde. Das aber sind die Gründe, warum sie sich aus dieser zurückziehen.
Deshalb finde ich es auch so schwierig, dass Sie in Ihrem Antrag sagen, dass die Integration türkischstämmiger Mitbürgerinnen und Mitbürger von den „Grauen Wölfen“ behindert wird. Ich frage mich: Müsste es nicht eher heißen, dass die Ausgrenzung von Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Gesellschaft den Einfluss von „Grauen Wölfen“ begünstigt? Dann sind es auch nicht mehr nur die Integrationsräte und die Migranten-Communities, die sich vorrangig mit dem Thema beschäftigen müssen, sondern es ist die gesamte Gesellschaft, die sich mit Ausgrenzungsmechanismen und Rassismus auseinandersetzen muss.
Es spricht auch gar nicht gegen Ihr Anliegen, zu sagen: Wir brauchen mehr Informationen und mehr Aufklärung über die „Grauen Wölfe“. Ich hatte schon zu Beginn gesagt, dass es einen hohen Informationsbedarf gibt. Es gibt auch den Bedarf an Handlungsstrategien bei pädagogischen Fachkräften, wie man mit diesem Thema umgehen kann, ohne gleich wieder stigmatisierend und ausgrenzend zu wirken.
Das darf aber eben auch nicht alles sein. Ziele müssen sein, Ausgrenzungsmechanismen und antidemokratische Tendenzen in unserer Gesellschaft zu verhindern, sich damit auseinanderzusetzen und endlich eine gleichberechtigte Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Zuwanderungsgeschichte zu erreichen. Ich hoffe, dass zum Beispiel auch das Integrationsgesetz dazu einen Beitrag leisten wird. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erkenntnisse über die Mordserie der rechtsterroristischen Gruppe, die sich selbst „Nationalsozialistischer Untergrund“ nennt, erschüttern zu Recht die politische Landschaft und die Bevölkerung. Wer jetzt aber mit großer Überraschung auf das Bekanntwerden des Mordtrios reagiert, der muss die letzten Jahre entweder verschlafen oder schlicht die Augen vor der rechtsextremen Gewalt in Deutschland verschlossen haben.
Wer die rechtsextremen Mordanschläge Anfang der 1990er-Jahre in Mölln und Solingen für lange Vergangenes hält, dem sollte gesagt sein, dass vor eineinhalb Jahren eine DGB-Demo in Dortmund am helllichten Tage von einem rechten Schlägertrupp angegriffen wurde, und der sollte wissen, dass im letzten Jahr selbstgebaute Bomben bei der Kameradschaft Aachener Land gefunden wurden, die ganz offensichtlich für einen Anschlag auf die Polizei und sogenannte politische Gegnerinnen und Gegner bestimmt waren. Und wer das immer noch für Einzelfälle hält, sollte endlich in die Statistiken schauen und wahrnehmen, dass mindestens jeden zweiten Tag in Nordrhein-Westfalen Menschen Opfer von rechtsextremer Gewalt werden, einfach nur deshalb, weil sie nicht in das menschenfeindliche Bild der Neonazis passen.
Wer weiterhin die Gefahr des Rechtsextremismus und die steigende Gewaltbereitschaft der Neonazis verharmlost, der hat nicht nur das Problem nicht erkannt, der trägt auch dazu bei, dass wir ein gewaltiges Problem mit Rechtsextremismus in NordrheinWestfalen und in Deutschland haben.
Die bisherigen Erkenntnisse werfen eine Vielzahl von Fragen auf, die dringend und lückenlos aufgeklärt werden müssen. In diesem Zusammenhang muss auch die Frage erlaubt sein, warum bei den Morden an den neun Männern mit türkischem bzw.
griechischem Migrationshintergrund dem Anschein nach nicht intensiv in der rechtsextremen Szene ermittelt wurde, sondern man Täterinnen und Täter im Drogen- und Schutzgeldmilieu suchte. Warum wurde nicht gesehen, dass bei Mordanschlägen, die sich allesamt gegen Migranten richten, ein rechtsextremer Hintergrund naheliegend ist? Meine Erklärung dafür ist, dass es uns als Gesellschaft an Sensibilität für die Gefahr fehlt, die vom Rechtsextremismus ausgeht. Viel zu lange wurden Übergriffe von Rechtsextremen als Auseinandersetzung zwischen linksalternativen und rechten Jugendlichen abgetan. Viel zu lange hat man der rechtsextremen Szene nicht zugetraut, dass sie sich organisieren und gezielt Anschläge vorbereiten würde. Deshalb ist es auch richtig, dass die NRW-Polizei alte Fälle neu aufrollt und mögliche Verbindungen zur rechtsextremen Szene überprüft. Die Gefahr von rechts muss endlich ernst genommen werden. Dazu fordere ich auch die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP auf.
Natürlich kann und muss die Frage gestellt werden, welche Fehler die Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden mindestens in Thüringen, in Hessen und in Niedersachsen begangen haben. Für mich ist es schwer nachzuvollziehen, dass die Verfassungsschutzämter trotz Hinweisen weder die Taten verhindern noch zu ihrer Aufklärung beitragen konnten.
Und es wirft auch die Frage auf, ob die V-Leute in diesem Fall Teil des Problems waren.
Aber klar ist, finde ich, auch: Wir können die Verantwortung für die Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt nicht alleine beim Verfassungsschutz abladen. Wir müssen darüber diskutieren, dass es rechtsextreme, rassistische, antisemitische und islamfeindliche Einstellungen in unserer Gesellschaft gibt, die den Nährboden und die Legitimation für rechte Gewalt und rechtsextremen Terror bilden.
Die unterschiedlichen Studien der vergangenen Jahre haben gezeigt, welches Problem, welche antidemokratischen und rassistischen Einstellungen wir in der Mitte der Gesellschaft haben. Deshalb finde ich es auch so unmöglich, dass die Bundesministerin Kristina Schröder immer wieder die Extremismustheorie anführt.
Denn die Extremismustheorie setzt nicht nur Links- und Rechtsextremismus gleich, was wegen der völlig unterschiedlichen Phänomene unangebracht ist, sondern sie besagt auch, es gäbe zwei extremistische Ränder und eine lupenreine demokratische
Mitte, die sich nichts vorzuwerfen hat. Wir wissen aber aus Studien, dass dem so nicht ist.
Wir müssen endlich handeln, und zwar nicht nur dann, wenn das Thema „Rechtsextremismus“ aufgeregt von allen diskutiert wird, sondern wir müssen nachhaltige demokratische Strukturen schaffen. Dazu werden zum Beispiel unsere geplanten Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt beitragen. Dazu muss aber auch die Bundesregierung einen Beitrag leisten, indem sie sowohl die vorgesehenen Kürzungen bei dem Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und der Antidiskriminierungsstelle zurücknimmt als auch die misstrauenfördernde Extremismusklausel abschafft.
Nach den rechtsextremen Anschlägen in diesem Sommer in Oslo und Utoya hat der norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg einen, wie ich finde, sehr bemerkenswerten und nachdenklichen Satz gesagt, den ich gerne zitieren möchte:
„Unsere Antwort wird mehr Offenheit und mehr Demokratie sein.“
Diesen Satz hat er nach der schlimmen Katastrophe in Norwegen gesagt. Ich finde, wir sollten die Mordserie als Weckruf verstehen und zum Anlass nehmen, über unsere Werte zu diskutieren und gemeinsam für eine demokratische, offene und pluralistische Gesellschaft zu streiten. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits deutlich geworden, dass der Frauenanteil im Strafvollzug relativ gering ist. In NRW liegt er bei rund 6 %. Das macht deutlich: Man muss aufpassen, dass den Bedürfnissen von Frauen im Strafvollzug gerade deshalb Rechnung getragen wird, weil sie so eine kleine Gruppe darstellen. Das Prinzip des GenderMainstreaming, also die systematische Beachtung der Lebensrealitäten von Männern und Frauen, muss auch im Strafvollzug angewendet werden.
Der Männervollzug ist eben nicht der Normalvollzug. Und der Frauenvollzug ist kein Anhang des Männervollzugs. In beiden Bereichen gibt es jeweils geschlechtsspezifische Hintergründe und Bedürfnisse, was man bereits allein an den Unterschieden bei der Deliktstruktur und der Haftdauer erkennen kann. Deshalb ist der im nordrhein-westfälischen Strafvollzug begonnene Gender-Mainstreaming-Ansatz richtig und muss konsequent weiterentwickelt werden. Dazu werden auch die Daten aus der Beantwortung der Großen Anfrage beitragen.
Die Große Anfrage sowie die wenigen wissenschaftlichen Studien, die wir zu diesem Thema haben, machen deutlich, dass Frauen mit mehr und auch anderen Problemen in die Haft gehen und deshalb andere Beratung und Betreuung für die gesellschaftliche und berufliche Wiedereingliederung brauchen. Während sonst häufig bemängelt wird, dass sich die beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen in den Vollzugsanstalten an geschlechtsspezifischen Rollenbildern orientieren, muss man für NRW anerkennend feststellen, dass das Spektrum doch sehr weit ist und vom Beruf der Industriemechanikerin bis hin zu dem der Änderungsschneiderin, von der Friseurin zur
Schweißerin reicht.
Ein anderes frauenspezifisches Thema, das mir sehr wichtig ist und das wir in letzter Zeit sehr häufig diskutiert haben, ist „Gewalt gegen Frauen“. Der Anteil der weiblichen Strafgefangenen, die vor ihrer Haft sexualisierte, psychische oder körperliche Gewalterfahrungen erleben mussten, ist überdurchschnittlich hoch. Erst am Freitag haben wir im Frauenausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen die Erarbeitung eines Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf den Weg gebracht. Dabei haben wir auch über bisher noch nicht erreichte Zielgruppen diskutiert. Soweit ich mich an die Debatten erinnern kann, hat niemand aus den Fraktionen heraus dabei das Thema „Frauen im Strafvollzug“ angesprochen.
Ich glaube, dass es gemeinsame Aufgabe des Justiz- und des Frauenbereichs bleibt, den Blick weiterhin zu schärfen und den Frauen im Strafvollzug ausreichende Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen.
Die Große Anfrage und die Diskussion hier machen deutlich: Wir brauchen einen geschlechtssensiblen Blick auf den Strafvollzug. Die konsequente Umsetzung von Gender-Mainstreaming kommt letztendlich auch beiden Geschlechter zugute. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP! Ja, Sie haben recht: Es hat bei den Protesten in Dortmund durchaus Gewalt vonseiten der Linksautonomen gegeben. Das verurteilen wir Grünen. Davon distanzieren wir uns. Das haben wir auch immer klargemacht.
Ihnen geht es hier doch aber nicht darum, darüber zu diskutieren, wie man linksautonome Gewalt in Zukunft verhindern kann. Dazu haben Sie in Ihren Anträgen keine Antwort gefunden. Sie ziehen diese Debatte aus parteistrategischen Erwägungen hoch, um friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten zu kriminalisieren.
Sie vergessen dabei total, was eigentlich der Anlass für diese Diskussion ist. Der Anlass sind die Aufmärsche von Neonazis, die seit sieben Jahren in Dortmund jedes Jahr immer wieder stattfinden. Zum Glück gibt es viele, die sich dagegen stellen; zum Glück gibt es viele, die dagegen friedlich demonstrieren. Allerdings hat die CDU es bisher leider nicht geschafft, über ihren Schatten zu springen
und mitzumachen beim friedlichen Protest gegen die Nazis.
Auch die Junge Union als Jugendorganisation hält es anscheinend nicht für nötig, sich am Tag des Naziaufmarsches in Dortmund offensiv den Rechtsextremisten entgegenzustellen. Stattdessen verteilt sie Flyer im Rahmen ihrer Kampagne „Jeder Extremist ist Mist“ zum Thema Linksextremismus.
Zum Thema Rechtsextremismus, zu der Gefahr, die von Rechts ausgeht, findet sich kein Wort – und das an einem Tag, an dem 700 Neonazis durch Dortmund laufen.
Für eine demokratische Jugendorganisation, für eine demokratische Partei finde ich das peinlich.
Was wir eigentlich brauchen, ist ein breit getragener zivilgesellschaftlicher und friedlicher Protest. Dazu brauchen wir auch Sie, und dazu laden wir Sie herzlich ein. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lehne, ich bin wirklich schockiert über Ihren unqualifizierten Beitrag.
Sie reden von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern, die ja da seien und diese Aufgabe übernehmen könnten. Ich glaube, Sie haben nicht verstanden, worum es in diesem Antrag geht. Es geht nicht um Gewalt gegen Frauen, sondern es geht um Gewalt gegen Menschen, die von Rechtsextremen verfolgt werden. Die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser zeigen gerade, dass wir spezialisierte Angebote brauchen, und zwar nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in dem Bereich, über den wir gerade reden, nämlich für Opfer von rechter Gewalt.
Ich bin schon ein bisschen verwundert darüber, dass hier wieder eine Diskussion über Links- und Rechtsextremismus geführt wird, die rein ideologisch aufgeladen ist. Wir sollten nicht ideologisch diskutieren – das haben wir schon beim Antrag zur Extremismusklausel getan –, sondern eine sehr sachliche Debatte darüber führen, wie wir unsere staatliche, unsere gesellschaftliche Aufgabe übernehmen können, Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen und Menschen, die Opfer von rechter Gewalt geworden sind, bei ihrem Umgang mit diesen Gewalterfahrungen zu helfen. Wenn wir Gewalt schon nicht gänzlich verhindern können – ich glaube, jedem ist klar, dass wir das in vielen Teilen nicht können –, dann ist es zumindest unsere Aufgabe, Beratungs- und Unterstützungsangebote für von rechter Gewalt betroffene Personen entsprechend bereitzuhalten.
Und selbst Ihre Bundesfamilienministerin, Frau Kristina Schröder, die sonst meistens recht schräge Ideen hat – die Extremismusklausel habe ich gerade schon angesprochen; die Programme gegen Linksextremismus wurden bisher kaum abgerufen –, finanziert die Beratungsstellen für Opfer rechter Ge
walt in den neuen Bundesländern weiter, die im Jahr 2001 von Rot-Grün mit dem Bundesprogramm gegen Rechtsextremis aufgelegt wurden. Dieses Programm gibt es immer noch. In den neuen Bundesländern werden damit zum einen die mobilen Beratungsteams, zum anderen die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt weiterhin gefördert, auch unter Frau Schröder von der CDU.
Die mobilen Beratungsteams haben übrigens nicht die Aufgabe, Opfer von rechter Gewalt zu beraten, sondern gehen in die Kommunen, in denen es ein Problem mit Rechtsextremismus gibt, zum Beispiel in Schulen. Bei der Jugendfeuerwehr in Gladbeck hat es vor einiger Zeit einen entsprechenden Vorfall gegeben. Sie gehen dorthin und versuchen, mit den Akteuren nachhaltige Strategien zu entwickeln. Deren Aufgabe ist es eben nicht, Opfer zu beraten. Das machen Opferberatungsstellen derzeit in den neuen Bundesländern.
Ich glaube, unsere Bundestagsabgeordneten haben damals, 2001, einen Fehler gemacht, als sie gesagt haben: In den neuen Bundesländern gibt es ein Problem mit Rechtsextremismus. – Ich muss ganz deutlich sagen, dass Rechtsextremismus kein reines Ostproblem ist, sondern dass rechtsextreme Übergriffe, rechte Gewalt auch hier ein sehr großes Problem darstellen.
Wer sich ein bisschen mit dem Thema „Rechtsextremismus“ beschäftigt und regelmäßig die Nachrichten dazu verfolgt, der weiß, dass fast jeden Tag in Nordrhein-Westfalen Außenwände von Jugendzentren mit Hakenkreuzen und anderen Nazisymbolen beschmiert werden, dass Fenster von Büros der demokratischen Parteien – davon sind wir alle betroffen – eingeworfen werden, dass Denkmale für NS-Opfer beschmiert und besprüht werden, so erst letzte Nacht in Wuppertal geschehen. Es ist heute Sachbeschädigung – das ist schlimm genug –, aber morgen ist es wieder ein Mensch, der Opfer von rechter Gewalt wird.
Meine Vorrednerinnen haben schon gesagt, dass jeden zweiten Tag ein Mensch in NordrheinWestfalen – die Dunkelziffer ist wahrscheinlich noch viel höher – Opfer rechter Gewalt wird, weil diese Person zum Beispiel einen Migrationshintergrund hat, weil sie alternativ gekleidet ist – das betrifft viele Jugendliche –, weil sie oder er schwul oder lesbisch ist oder weil sich die Person schlicht und einfach für eine demokratische Gesellschaft und gegen
Rechtsextremismus engagiert.
Deshalb finde ich es gut und richtig, dass die Fraktionen von SPD und Grünen im Haushaltsberatungsverfahren 300.000 € für die Einrichtung von zwei Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt in den Haushalt eingestellt haben. Die sind notwendig, die sind wichtig. Die Beratungsstellen für Opfer rechter
Gewalt brauchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem multiprofessionellen Team zusammenarbeiten, die spezialisierte Kenntnisse – ich betone „spezialisiert“, das ist ganz wichtig – über die Hintergründe und Motive rechtsextremer Gewalt haben, die aufsuchend, parteilich und kostenlos Beratung anbieten, die lokale Intervention und Öffentlichkeitsarbeit machen und die die Gewalttaten, die es in Nordrhein-Westfalen tatsächlich gibt, dokumentieren.
Ich möchte noch einmal an die Debatte in 2006 erinnern, die wir in Deutschland im Vorfeld der WM geführt haben, weil gesagt wurde, es gebe in Deutschland potenzielle Gefahrenzonen für Menschen mit Migrationshintergrund. Ich sage: Damit es solche Zonen eben nicht gibt, damit sich Angst und Einschüchterung nicht breitmachen, brauchen wir spezialisierte Beratungsstellen, die vor Ort Solidarisierungsprozesse initiieren und mit den Akteuren sprechen können. Das ist eine ganz wichtige Arbeit. Wenn wir diese Beratungsstellen einrichten, dann stellen wir damit einen ganz wichtigen Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus her. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Kosten der gegenwärtigen Nichtgleichstellung übersteigen die einer zukunftsweisenden Gleichstellungspolitik bei Weitem.“ Dieser Satz stammt aus dem Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der damals 2008 noch von der Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen in Auftrag gegeben wurde.
Mit dem vorgelegten rot-grünen Haushaltsentwurf machen wir einen großen Schritt in Richtung zukunftsweisender Gleichstellungspolitik, zum Beispiel indem wir Geld für die Einrichtung der 16 Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ in die Hand nehmen. Diese sollen Genderkompetenz in die bestehenden Strukturen, die die Angebote bisher nicht auffangen konnten – wie Sie, Frau Milz, das gesagt haben –, hineintragen und dafür sorgen, dass neue Zugänge für Frauen am Arbeitsmarkt erschlossen werden, dass Hindernisse beim Berufseinstieg reduziert werden und auch dass Existenzgründungen unterstützt werden.
Mit einem Gender Pay Gap von 25 % in NRW – damit liegen wir 2 % über dem bundesweiten Durchschnitt und sogar 8 % über dem EU-weiten Durchschnitt –, aber auch mit einer niedrigen Erwerbstätigkeitsquote von Frauen in NRW – im Bundesvergleich sind wir, glaube ich, auf dem drittletzten Platz –, mit einem festgefahrenen Berufswahlverhalten von Mädchen – heute war wieder Girls‘ Day – haben wir einen dringenden Nachholbedarf in diesem Bereich. Wir müssen die Potenziale von Frauen endlich ausreichend nutzen. Dafür müssen wir auch Geld in die Hand nehmen. Aber dabei handelt es sich um Zukunftsinvestitionen. Auch das hat der Gleichstellungsbericht sehr deutlich gemacht.
An dieser Stelle kann ich als junge Frau, als jüngste Abgeordnete dieses Parlaments sagen,
dass ich das Gerede, dass wir keine Schulden mehr machen dürften, weil Schuldenbegrenzung per se zu Generationengerechtigkeit führen würde, nicht mehr hören kann.
Was habe ich denn als junge Frau davon, wenn mir zwar auf der einen Seite eine sehr gute Schulausbildung finanziert wird, wenn ich aber auf der ande
ren Seite nicht die Möglichkeit habe, die vielen Erwartungen, die an mich als junge Frau von der Gesellschaft herangetragen werden, zu erfüllen, weil die Strukturen nicht da sind, weil die Arbeitskultur nicht da ist? Was bringt mir da meine gute Schulausbildung? Ich finde, hier vergeuden wir ganz massiv Potenziale. Das dürfen wir nicht weiter machen.
Generationengerechtigkeit heißt aber nicht nur, die Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu stärken, sondern Generationengerechtigkeit bedeutet auch, dass man die Gerechtigkeit unter den Generationen stärkt. Dazu zählt für mich, dass wir von Gewalt betroffenen Frauen die Unterstützung geben, die sie brauchen. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ich glaube, darüber haben wir hier auch einen Konsens.
Frau Milz, wenn Sie sagen: „Die Frauenhäuser können mit drei Stellen wunderbar auskommen und ihre Arbeit erledigen“, dann frage ich mich, warum allein im letzten Jahr über 5.000 Frauen in NordrheinWestfalen abgewiesen und nicht in Frauenhäuser aufgenommen wurden. Das wurden sie, weil die Strukturen gefehlt haben, weil die Streichung der vierten Stelle dazu geführt hat, dass Frauenhausplätze abgebaut wurden.
Das wollen wir rückgängig machen. Wir werden die zweite Sozialarbeiterinnenstelle wieder in diesen Haushalt einstellen. Wir werden den zusätzlichen Anforderungen der Frauenberatungsstellen Rechnung tragen. Und wir werden auch einen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen auflegen.
Aber nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in der Queer-Politik werden wir einen Schlussstrich ziehen unter die Politik von CDU und FDP. Nicht nur dass die neue Landesregierung die beamtenrechtliche Gleichstellung endlich durchführt, wir werden auch gemeinsam mit den Beteiligten der Community, mit den Ministerien und erfreulicherweise auch mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen hier im Haus dafür sorgen, dass wir Maßnahmen für mehr Akzeptanz und gegen Diskriminierung von Lesben, von Schwulen, von Bisexuellen, von Transsexuellen und von Transgender auf den Weg bringen. Ich glaube, dieser Aktionsplan gegen Homophobie ist noch einmal ein sehr deutlicher Beleg dafür, dass wir wirklich einen rot-grünen Politikwechsel angehen.
Wie Sie sehen – das hatte auch meine Kollegin Frau Kieninger schon gesagt –, reden wir hier über einen sehr kleinen Haushalt. Das kann man nicht
anders sagen. Ich freue mich deshalb, dass wir auch in andere Einzelpläne Mittel für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter eingestellt haben. Aber unser Ziel ist – das haben SPD und Grüne in ihren Koalitionsvertrag geschrieben –, langfristig darauf zu achten, für wen eigentlich Geld ausgegeben wird, dass wir GenderBudgeting einführen, dass wir gucken, welche haushaltspolitischen Entscheidungen für welche Geschlechter relevant sind. Da müssen wir perspektivisch hinkommen. Denn ich glaube und ich hoffe, dass wir in diesem Hause einen Konsens darüber haben, dass wir nicht nur eine echte Gerechtigkeit zwischen den Generationen haben wollen, sondern auch eine echte Gerechtigkeit unter den Geschlechtern. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Berger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Mich würde interessieren, ob Sie auch die Sätze 2 und 3 der Demokratieerklärung kennen. Bisher sind Sie nur auf Satz 1 eingegangen. Die Demokratieerklärung beinhaltet aber noch mehr als nur das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Kennen Sie die anderen beiden Sätze der Demokratieerklärung?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor drei Wochen haben wir hier über den Antrag der FDP zu politischer Bildung und Extremismusprävention diskutiert. Bei dieser Debatte habe ich bereits die sogenannte Extremismusklausel angesprochen. Damals hatte ich schon das Gefühl, dass die meisten –insbesondere auf der rechten Seite dieses Hauses – nicht wissen, worum es eigentlich geht.
Der Eindruck, dass Sie gar nicht wissen, worüber wir hier eigentlich diskutieren und was der Kern der
Debatte ist, wurde heute leider wieder bestätigt – obwohl es in der Zwischenzeit zahlreiche Berichte in den Medien gegeben hat, zum Beispiel über den Aktionstag „Für Demokratie – Gegen Misstrauen und Bekenntniszwang“, an dem sich rund 1.500 Organisationen und Einzelpersonen beteiligt haben.
Es gab eine Pressekonferenz, auf der unter anderem der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland und der Innenminister von Sachsen-Anhalt gemeinsam die Rücknahme dieser Extremismusklausel bzw. Demokratieerklärung gefordert haben.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland erwägt sogar, eine Verfassungsklage gegen die sogenannte Demokratieerklärung zu erheben.
Worum geht es eigentlich? – Die Demokratieerklärung ist beim neuen Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ Fördervoraussetzung. Das betrifft auch die Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen. Es betrifft die mobilen Beratungsteams in den Regierungsbezirken und vor allen Dingen auch die vielen kleinen Projekte, die aus den Lokalen Aktionsplänen in den Städten gefördert werden.
Den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Projekte durchführen, die sich seit Jahren für eine demokratische Gesellschaft einsetzen und die, wie ich finde, ein unverzichtbarer Teil in unserer Arbeit gegen Rechtsextremismus sind, legen wir Steine in den Weg. Damit müssen wir aufhören.
Diese Erklärung besteht aus insgesamt drei Sätzen. Herr Berger, es ist wirklich wichtig, zu differenzieren, worüber wir hier reden. Ich habe die Erklärung auch für Sie mitgebracht und werde sie Ihnen gleich geben. Dann können Sie das selber noch einmal nachlesen.
Der erste Satz der Erklärung beinhaltet das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dieses Bekenntnis ist nicht neu. Es ist auch nicht wirklich ein Problem für die Projektträger. Bereits seit 2005 steht das Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung als Bestandteil in den Zuwendungsbescheiden für die Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus.
Deshalb finde ich es absurd, dass man diesen Projektträgern jetzt auf einmal ein solches Misstrauen entgegenbringt und von ihnen verlangt, eine schriftliche Erklärung zu unterzeichnen; denn damit unterstellt man den Trägern – und das sind Jugendver
bände bis hin zu kirchlichen Einrichtungen; zum Beispiel ist die Gewalt Akademie Villigst, die zum Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen gehört, ein Träger eines mobilen Beratungsteams in Nordrhein-Westfalen –, dass sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen würden.
Der Protest richtet sich aber nicht gegen diesen ersten Satz, sondern gegen den zweiten und den dritten Satz. Viele wollen nicht verstehen – das will die „Welt am Sonntag“ nicht verstehen; das will die „Rheinische Post“ nicht verstehen; das wollen auch Sie nicht verstehen –, dass es um die anderen beiden Sätze geht, in denen von den Trägern verlangt wird, sich dazu zu verpflichten, ihre Projektpartner auf deren Verfassungstreue zu überprüfen.
Die Frage, wie man das eigentlich machen soll, hat Frau Ministerin Schröder im zuständigen Bundestagsausschuss damit beantwortet, dass man einfach die Partner im Internet googeln solle. – Ich bitte Sie, Herr Berger! Das ist wirklich lächerlich.
Wie gerade schon angesprochen wurde, gibt es in diesem Zusammenhang ein Rechtsgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Ich hoffe, dass niemand von Ihnen hier an der Seriosität der Wissenschaftlichen Dienste zweifelt. Sie haben ein Gutachten erstellt, in dem verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots und der Verhältnismäßigkeit formuliert werden.