Aber was jetzt im Antrag der Fraktion Die Linke steht, das hilft nicht wirklich weiter. Die Diskussion führen wir im Kulturausschuss. Aber Sie haben jetzt zum Beispiel gefordert, eine Pauschale einzuführen, die sich nach dem jeweiligen kulturellen Angebot der einzelnen Kommunen richtet. Das ist aus unserer Sicht aber nicht ein wirklicher kulturpolitischer Impuls, sondern das wird in letzter Konsequenz sehr ungerecht sein. Denn es würde die Kommunen besonders fördern, die sich jetzt schon ganz besonders viel leisten können. Das finde ich von der Systematik her nicht angemessen. Aber wir diskutieren im Kulturausschuss noch einmal darüber.
Auch die zweite Idee, aus den Landesmitteln den Fonds bereitzustellen, um Schließungen abzuwenden, geht im Grunde daran vorbei, dass die Gründe tatsächlich die kommunale Haushaltsmisere und struktureller Natur sind. Aber es fehlt diesem Fonds natürlich die kulturpolitische Perspektive. Grundlage für eine Förderung aus Kulturmitteln muss auch immer ein überzeugendes Projekt, ein ausgewiesenes kulturpolitisches Anliegen sein. Denn gerade eine nachhaltige Kulturentwicklung ist über eine punktuelle Nothilfe nicht wirklich sicherzustellen. Da brauchen wir langfristig wirksame Maßnahmen und Konzepte.
Wir haben uns vorgenommen, den Kulturetat weiterhin zu stärken. Das Wort „Verdoppelung“ nehme ich auf keinen Fall in den Mund. Dies war eine bemerkenswerte Leistung der letzten Legislaturperiode. Das kann ich an dieser Stelle nicht versprechen. Dazu sind wir in zu schwieriger finanzpolitischer Lage. Aber wir wollen gemeinsam mit den Kommunen nach Wegen suchen, um gewachsene Strukturen zu erhalten und den Kommunen Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Kunst und Kultur weiterhin anzubieten.
Ich nehme ausdrücklich das Angebot auf, das Sie, Herr Prof. Dr. Pinkwart, gemacht haben: Man kann und muss auch nach Kooperationen suchen. Aber das machen die Städte und Gemeinden bereits. Es haben sich schon etliche Städte und Gemeinden auf den Weg gemacht, ob es jetzt um kommunale Theater oder um Landesorchester geht. Es gibt da viel Bewegung. Da ist natürlich die Aufgabe des Landes, den Prozess so gut es eben geht zu moderieren und zu unterstützen.
Ich bin auch sehr daran interessiert, mit Ihnen allen gemeinsam zu beraten, wie wir es mit dem Kulturfördergesetz, das wir diskutieren können, demnächst halten. Das ist ein Vorschlag, den uns der Städtetag unterbreitet hat, der genau die Idee zum Inhalt hat, die hier mehrfach angeklungen ist, Kultur nicht als freiwillige Aufgabe in den Kommunen zu definieren, sondern zu überlegen, in welchem Ermessensspielraum – das finde ich eine sehr gute Formulierung – man dafür Sorge tragen kann, dass eine bestimmte Pflichtigkeit da ist. Aber auch der Städtetag weiß, dass man mit einem solchen Kulturfördergesetz nicht zwangsläufig dem Konnexitätsprinzip folgen kann. Das gilt es zu diskutieren.
Diesen Prüfauftrag haben wir natürlich im Koalitionsvertrag verankert, und die Landesregierung nimmt ihn ernst und wird ihn umsetzen. Insofern freue ich mich, dass wir den Antrag nicht direkt abstimmen, sondern ihn entsprechend beraten können. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg! Denn ich habe inzwischen sehr positiv wahrgenommen, dass wir uns bei Kultur und Kunst im Prinzip einig sind. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir zur Abstimmung kommen können über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/657 an den Kulturausschuss zur abschließenden Beratung und Abstimmung dort in öffentlicher Sitzung zu überweisen. Darf ich hier die Zustimmung aller feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit Zustimmung aller Fraktionen so beschlossen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP der Abgeordneten Pieper-von Heiden das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei uns in Nordrhein-Westfalen gibt es ein beispielhaftes Netz an Beratungs- und Hilfestrukturen für Frauen. Die Frauenhäuser bilden dabei eine wichtige Säule zum Schutz von Frauen und Kindern gegen Gewalt. Man könnte sich immer mehr wünschen, als man hat, aber für die FDP ist es vordringlich, eine dauerhafte Bereitstellung der Grundstrukturen zu gewährleisten. Es gilt, die knappen zur Verfügung stehenden Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen. Das ist aber nur möglich, wenn wir genau wissen, wo und wie hoch der tatsächliche Bedarf ist und wo politisch schnell gehandelt werden muss. Dies gilt insbesondere für das Vorliegen von Spitzen bei der Belegung der Frauenhäuser.
Natürlich kann man mittels einer auch schon von der alten Landesregierung in Angriff genommenen Platzbedarfsanalyse nicht mit exakter Sicherheit sagen, an welcher Stelle und zu welcher Zeit besondere Bedarfsspitzen auftreten. Aber wenn es regionale Unterschiede gibt – und danach sieht es ja unbestritten aus –, dann sollten diese so transparent wie möglich aufgeschlüsselt werden. Nur so können wir den Frauenhäusern und den betroffenen Frauen schnell und effektiv auch vonseiten des Landes zur Seite stehen, ohne dabei das Hilfe- und Sozialsystem im Bestand zu gefährden. Es muss uns erst einmal darum gehen, einen möglichst genauen Überblick über die tatsächliche Situation zu erhalten, bevor wir Maßnahmen einleiten können.
Aus liberaler Sicht muss es bei effektivem Schutz und Hilfe in Notsituationen darum gehen, Lücken im Hilfesystem zu schließen. Dies ist der entscheidende Punkt bei der Verbesserung der Hilfestrukturen.
Auch Zugangshindernisse anderer Art müssen kritisch beleuchtet werden. Denn gerade hier würden wir nämlich spätestens mit dem schon öfters geforderten Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus schnell an rechtliche Grenzen stoßen. So können Migrantinnen mit Wohnsitznahmebeschränkung oder Residenzpflicht erhebliche Probleme beim Zugang zu einer Frauenhilfeeinrichtung haben, wenn diese sich nicht direkt vor Ort befindet oder das in diesem Fall wohnortansässige Frauenhaus bereits voll belegt ist. Diese Frauen müssen nämlich im Zweifel in solchen Fällen gegen die Auflagen ihrer Aufenthaltsgenehmigung verstoßen und schlimmstenfalls aufenthaltsrechtliche Konsequenzen fürchten, um häuslicher Gewalt zu entgehen.
Auch junge Volljährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Studentinnen haben keinen Anspruch auf soziale Leistungen nach dem SGB II. Ihnen bleibt damit der Zugang zu einer Hilfeeinrichtung verwehrt, oder er wird zumindest erheblich erschwert.
Gleiches trifft zuweilen auf Frauen aus finanziell bessergestellten Verhältnissen zu, die aufgrund der schwierigen häuslichen Situation keinen Zugriff auf die finanziellen Mittel haben, aber Zuflucht in einem Frauenhaus finden möchten. Hier entscheidet derzeit oft der Geldbeutel, ob diese Frauen eine sichere Unterkunft für sich und gegebenenfalls auch für ihre Kinder bekommen. Wir Liberale wollen keiner Frau, egal welcher Herkunft sie ist und in welchen finanziellen Verhältnissen sie lebt, sagen, dass gerade sie mit ihrem persönlichen Hintergrund keinen Anspruch auf die Hilfestrukturen in NordrheinWestfalen hat.
Meine Damen und Herren, in diesem Land muss jede Frau ein Anrecht auf Hilfe und Schutz vor Gewalt haben. Da waren und sind sich alle Fraktionen in diesem Hause einig. Deshalb ist es auch in diesem Bereich wichtig, Klarheit über die Bedürfnisse zu haben, um das System an dieser Stelle entscheidend verbessern zu können.
Wir dürfen aber auch die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern nicht vergessen, deren wichtigste und wohl auch schwierigste Aufgabe es ist, die betroffenen Frauen emotional in dieser Phase zu begleiten. Sie dürfen wir nicht in einer Art politischer Regelungswut mit noch einem weiteren bürokratischen Aufwand belasten. Deshalb darf aus unserer Sicht Politik bei diesen Themen nicht isoliert agieren, sondern es müssen alle Beteiligten zusammen Lösungen erarbeiten, um die beschriebenen Zugangshemmnisse effektiv überwinden zu können.
Den Handlungsbedarf bei der Verbesserung des Platzangebotes und dem Abbau von Zugangshemmnissen haben sowohl die schwarz-gelbe, als auch die neue rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gesehen. Sie haben das in den letzten Jahren immer wieder betont. Für uns Liberale sind diese Anliegen nach wie vor von entscheidender Bedeutung.
Wie ich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation aus dem Wortbeitrag von Frau Schäffer entnehmen konnte, sind zumindest die Grünen dem Anliegen des Antrags nicht abgeneigt. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag:
„Perspektivisch ist es unser Ziel, jeder von Gewalt betroffenen Frau und jedem ihrer Kinder kostenlose Zuflucht in einem Frauenhaus zu garantieren, unabhängig von Herkunft, Wohnort, Einkommen, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung oder Behinderung.“
Wenn wir uns also in diesem Haus weitgehend einig sind und die Frauennothilfe gerade in diesen Punkten schnell und effektiv verbessern möchten,
dann würde es mich freuen, wenn auch SPD und Grüne sich unserem Antragsanliegen anschließen und unserem Antrag zustimmen würden, denn er besagt genau das, was wir in großer Einigkeit im Ausschuss in der Vergangenheit besprochen haben. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Exler das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Exler.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit vielen Jahren schätze ich die Arbeit der Frauenhäuser ausdrücklich. Als Kriminaloberkommissar und seit 2002 in der Funktion als Opferschutzbeauftragter der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis sowie als ehrenamtlicher Mitarbeiter im Weißen Ring habe ich sehr oft mit den hiesigen Frauenberatungsstellen und den Frauenhäusern in Südwestfalen Kontakt.
Nicht nur tagsüber, sondern auch zu Nachtzeiten werden Frauen auch oft mit Kindern betreut und erhalten äußeren Schutz vor Gewalt. Mir sind persönlich zahlreiche Fälle bekannt, wo eingeschüchterten, vergewaltigten oder missbrauchten Frauen Hilfe schnell zuteil kommen musste. Leider starben auch Frauen durch spätere Tötungen durch ihren Partner, weil sie glaubten: Der ändert sich schon. Der sieht ja, dass ich gehen kann. – In vielen Fällen konnte aber das Schlimmste verhindert werden
Das Zitat von Jean Anouilh „Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man daraus macht“ hat eine hohe Bedeutung, was die Möglichkeiten der traumatherapeutischen Behandlung nach Gewalt und der schnellen Hilfestellung betrifft.
Frauenbewegungen haben erfolgreich für die Frauenhäuser gekämpft. Flächendeckend wurde so erreicht, Frauen vor Gewalt zu schützen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer rund um die Uhr da sind, um dies Tag und Nacht zu ermöglichen, auch an Weihnachten oder Silvester. Diese Helfer stehen 24 Stunden zur Verfügung, was immer auch gesagt werden sollte.
Alle wissen, dass die Gewalt an Frauen Menschen und Familien verändert. Wenn Gewalt da ist, prägt sich dies in ihrem persönlichen Lebensbild tief ein.
Aus dem ersten Interventionsprojekt, dem Domestic Abuse Intervention Project – DAIP –, das 1983 in den USA stattfand, entstand ein neuer Weg für den Schutz der Frauen – und auch deren Kinder. Wir wissen, dass fast jedes dritte von Gewalt betroffene Kind anschließend durch gegen es selbst gerichtete Gewalt des Täters zusätzlich betroffen ist. Damals entstand hieraus das „Rad der Gewalt“. Gewalt ist gleich Macht. So ist es leider. Das beschäftigt uns hier im Hohen Hause, und das wollen wir verhindern.
In Nordrhein-Westfalen wurde der § 34 des Polizeigesetzes eingeführt, der die Polizei zum schnellen Handeln aufforderte. Das Ziel „häusliche Gewalt ist keine Privatsphäre“ wurde umgesetzt. Die Polizei schreitet konsequent ein, prüft umfangreich den Sachverhalt, zeigt dem Täter die Tür und erteilt ein Rückkehrverbot.
Gleichzeitig greifen die Informationsmechanismen, wenn das Opfer dies wünscht. Es wurden Zigtausende Faxe und E-Mails sofort an die Frauenhäuser und an die qualifizierten Beratungseinrichtungen zu häuslicher Gewalt geschickt.
Seit 2002 müssten nun auch die Zahlen in den Frauenhäusern deutlich gesunken sein, da die Frauen zu Hause bleiben konnten. Die Einschätzungen haben sich aber nicht bestätigt.
Auch in den letzten fünf Jahren hat die Landesregierung ihre Unterstützung für die Frauenhäuser als ernste und dauerhafte Leistung verstanden. Zu kei
ner Zeit war ein Frauenhaus gefährdet. Aus heutiger Sicht glaube ich allerdings auch, dass die Regierung mit einem starken Sinken der Fallzahlen in den Frauenhäusern gerechnet hatte.
Doch warum blieb es bei der starken Belegung der Frauenhäuser? – Der Grund ist einfach. Wer jemals Gewalt erfahren hat und in die Augen von von Gewalt betroffenen Opfern geschaut hat, wird am liebsten nie wieder an den Tatort – oftmals die Wohnung – zurückkehren wollen. Das Trauma bleibt. Die Opfer wollen lieber in einen geschützten Raum. Das sind die Frauenhäuser, in denen sie keine Angst haben müssen, dass der Ehemann oder Partner ums Haus schleicht oder sich einen anderen Weg in die Wohnung sucht oder ihnen sofort wieder auflauert.
Für Frauen mit Migrationshintergrund, Sprachschwierigkeiten oder fehlenden Kenntnissen über Frauenrechte sind Frauenhäuser häufig die erste Hilfestellung.
Aus unserer Sicht können wir dem Antrag der FDP, die Belegsituation in den Frauenhäusern nachvollziehbar und transparent aufzuschlüsseln, deswegen auch mit gutem Gewissen zustimmen.