Ute Schäfer
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Orth, ich glaube, es hat sich aufgeklärt, dass ich auf der Rednerliste stehe, wenn ich auch nicht zu dem Zeitpunkt spreche, den Sie erwartet haben, weil ich zum Antrag sprechen möchte, der auch mein Ressort betrifft, nämlich den Bereich, die Demokratie zu stärken und ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus in NRW zu entwickeln. Darum habe ich mich entschieden, nicht zwischen den innenpolitischen Sprechern zu reden, sondern dann noch einmal auf die Fraktionen reagieren zu können, die
den Antrag hier eingebracht haben, nämlich die SPD-Fraktion und Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Prof. Bovermann hat sehr deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass wir neben dem, was Staat und Polizei tun können, ein zivilgesellschaftliches Engagement brauchen, um die Gefahren des rechtsextremistischen Terrors gemeinsam bekämpfen zu können.
Ich bin Frau Schäffer dankbar, dass sie auf die Untersuchung von Wilhelm Heitmeyer hingewiesen hat, der eine Langzeitstudie über das Verhalten der Menschen in Deutschland gemacht hat. Es zeigt sich in dieser kürzlich erschienenen Langzeitstudie, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die ablehnende Haltung gegenüber Langzeitarbeitslosen und Obdachlosen deutlich zugenommen haben. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland findet, dass – jetzt kommt das Zitat – Deutschland in einem gefährlichen Maß überfremdet sei.
Hier wird also ersichtlich, dass wir alle – das hat auch der Kollege Körfges deutlich gemacht – gefordert sind, gemeinsam zu handeln mit geballter gesellschaftlicher Kraft. Denn je stärker die Demokratie, desto stärker ist auch der soziale Zusammenhalt – das ist ganz wichtig – und desto weniger Chancen haben dann rechtsextreme und jedwede menschenfeindliche Ideologien.
Deshalb kann ich den Antrag der Regierungsfraktionen, dieses Landesprogramm gegen Rechtsextremismus aufzulegen, ausdrücklich begrüßen, weil er beim zivilgesellschaftlichen Engagement ansetzt.
Meine Damen und Herren, bei aller Fassungslosigkeit gegenüber diesen Taten dürfen wir allerdings auch Mut fassen, denn es gibt in NordrheinWestfalen viele Bürgerinnen und Bürger, die sich diesem Rechtsextremismus entgegenstellen. Und es gibt einen großen gemeinsamen Einsatz der unterschiedlichen Initiativen und Institutionen in der Prävention und in der Beratung. Was wir auf diesem Gebiet seitens der Landeszentrale schon tun – auch das haben Frau Schäffer und Herr Prof. Bovermann angesprochen –, bedeutet, dass wir nicht bei null anfangen. Deshalb habe ich Ihnen am 22. November nach diesen Ereignissen einen Bericht vorgelegt, in dem alle Aktivitäten aufgeführt sind, die seitens der Landeszentrale seit vielen Jahren koordinierend und auch erfolgreich laufen.
Aber trotzdem ist es berechtigt zu fragen, ob jetzt nicht der Zeitpunkt gekommen ist, die Initiativen noch stärker zu vernetzen, auch mit den Ministerien noch intensiver zusammenzuarbeiten, das heißt also mit dem Innenministerium, mit dem Schulministerium und mit dem Ministerium von Guntram Schneider, um noch mehr Kraft zu entwickeln, um diesen Tendenzen entgegentreten zu können. Wir brauchen also ein integriertes Handlungskonzept, das die Maßnahmen und Projekte enger koordiniert.
Deswegen ist der Acht-Punkte-Plan richtig, in dem der Bereich der Prävention auch eine umfassende Rolle spielt. Wir werden das seitens der Landeszentrale sehr gerne koordinierend bündeln. Das ist das eine.
Das andere ist, dass wir den Dialog zwischen den unterschiedlichen Netzwerken und den staatlichen Institutionen stärken müssen. Sie arbeiten nämlich oftmals unter unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsvoraussetzungen. Sie müssen sich von ihrer Kultur her oftmals auch erst füreinander öffnen. Diese Aufgabe haben wir noch vor uns. Das können und müssen wir noch intensivieren. Aber auch auf diesem Gebiet hat die Arbeit begonnen, denn die landesweite mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hat diesen Dialog bereits aufgenommen. Diesen Dialog müssen wir allerdings auf eine breite Grundlage stellen.
Es ist in dieser Debatte sehr deutlich geworden, dass wir im Ziel einig sind, auch wenn die eine oder andere politische Nuancierung hineingekommen ist, die der Sache durchaus abträglich sein kann. Ich kann nur hoffen, dass wir alle mit vereinten Kräften an dem Ziel arbeiten, Rechtsextremismus dauerhaft und wirksam zu bekämpfen.
Ich denke, trotz aller unterschiedlichen Nuancierungen, die hier aufgetaucht sind, hat der Landtag Nordrhein-Westfalen heute ein deutliches Signal gesetzt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantworte die Frage sehr gerne. Die Frage an die Landesregierung lautet, ob sie davon überzeugt ist, den Ausbau der mindestens 44.000 fehlenden U3-Plätze ohne die sogenannte Taskforce nicht mehr erreichen zu können.
Ja, Frau Kollegin Doppmeier, die erforderlich große Aufholjagd beim U3-Ausbau wird nur in einer gemeinsamen Anstrengung und in Kooperation mit allen Beteiligten Erfolg haben. Ja, Frau Doppmeier, ich bin davon überzeugt, dass wir beim U3-Ausbau noch mehr tun müssen. Einer der Oberbürgermeister, die am Krippengipfel teilgenommen haben, hat gesagt: Wir müssen alle gemeinsam mehr Gas geben, damit wir das gesteckte Ziel erreichen. – Dass wir das Ziel erreichen wollen, ist auch unsere gemeinsame Triebfeder. Auch das hat ein Oberbürgermeister unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.
Auch Sie, Frau Kollegin Doppmeier, haben an der Konferenz teilgenommen und hätten im Prinzip Gelegenheit gehabt, sich an der Diskussion zu beteiligen, selbst Fragen beizusteuern, selbst Bedenken vorzutragen oder auch konstruktive Hinweise zu geben. Nur haben Sie die Konferenz vorzeitig verlassen, um – man höre – jetzt festzustellen, dass die Konferenz Ihrer Meinung nach ergebnislos gewesen sein soll.
Ich möchte an dieser Stelle mit der Mär aufräumen, dass die schwarz-gelbe Koalition den U3-Ausbau dynamisch vorangetrieben habe. Wir waren
Schlusslicht, Herr Laschet, und wir sind immer noch Schlusslicht, Herr Laschet. Was die grundsätzliche Position angeht, haben wir uns nicht verbessert. Aber das haben wir schon oft genug ausgetauscht.
Im Kindergartenjahr 2005/2006 lag NordrheinWestfalen bei der Betreuungsquote in der amtlichen KJH-Statistik mit 7,1 % hinter dem Bundesdurchschnitt zurück. Bis zum Ende Ihrer Regierungszeit, der Regierungszeit von Schwarz-Gelb, hat sich dieser Abstand allerdings kontinuierlich auf 9,5 % vergrößert. Dabei haben Sie in Ihrer Zeit durchaus von der Vorverlegung des Einschulungsalters profitiert. Das konnten Sie eigentlich noch bei der Beschaffung der Plätze nutzen.
Was haben Sie also getan? Sie haben lediglich die vom Bund für den Ausbau zur Verfügung gestellten Investitionsmittel an die Kommunen weitergegeben, dieses aber ohne jede Steuerung. Das heißt, Sie haben entgegen der Verabredung beim Krippengipfel keinen eigenen Cent, keinen eigenen Euro Landesgeld zur Verfügung gestellt.
Dann, als Sie gemerkt haben, dass die Bundesmittel ungleichmäßig verausgabt worden sind, haben Sie noch zu Ihrer Regierungszeit im Sommer 2010 einen Erlass herausgebracht, der die Kommunen, Träger und Eltern in höchstem Maß verunsichert hat, weil er nämlich zu einem Quasi-Baustopp geführt hat.
Diese Aufräumarbeit haben wir uns dann vorgenommen, sie auch gemacht. – Das war die eine Baustelle für uns.
Die zweite Baustelle war, dass Sie es bei Ihrem Bildungsgesetz versäumt haben, mit den Kommunen Konnexitätsgespräche zu führen,
was am 10. Oktober 2010 ein Verfassungsgerichtsurteil nach sich gezogen hat, das uns verpflichtet – was wir auch tun wollen; es werden uns auch faire Verhandlungen attestiert –, diese Konnexitätsgespräche jetzt zu führen.
Sie haben also zu keinem Zeitpunkt dieses Thema so ernst genommen, dass Sie einfach mal mit allen Beteiligten an einem Tisch zusammengekommen wären.
Wir haben insgesamt 400 Millionen € zusätzliche Landesmittel in einem Investitionsprogramm bis 2013 zur Verfügung gestellt. Wir ergreifen auch weiterhin notwendige Maßnahmen. Wir schaffen Planungs- und Finanzierungssicherheit. Wir reagieren, wenn uns Umsetzungsschwierigkeiten benannt werden. Dass es Umsetzungsschwierigkeiten gibt, das hat hier auch noch nie jemand bezweifelt – in diesem Hohen Haus nicht, auch in der Fläche des Landes nicht. Darum habe ich diesen Krippengipfel letztlich auch einberufen.
Die Landesmittel werden den Jugendämtern direkt zur Verfügung gestellt; denn die Jugendämter kennen am besten den Bedarf vor Ort.
Die Jugendämter haben im Mai dieses Jahres 60 % der Landesmittel für das kommende Jahr rechtsverbindlich zugesagt bekommen, damit Planungssicherheit da ist. Mit dem Haushalt 2012 – wenn er denn so verabschiedet wird, wie wir uns das vorstellen – werden wir für das nächste Jahr weitere 40 Millionen € zur Verfügung stellen. Das kommt zu den 60 Millionen € Verpflichtungsermächtigungen hinzu; das ist dann insgesamt der Rahmen von 100 Millionen €, den wir uns vorgenommen hatten.
Gleichzeitig – wenn der Haushalt denn so verabschiedet wird – soll es von den 50 Millionen € für 2013 bereits im nächsten Jahr, also 2012, eine Verpflichtungsermächtigung von 45 Millionen € geben, sodass der Verwendungszeitraum für all diese Landesmittel letztendlich bis 2013 bestimmt werden kann und die Kommunen da wirklich Planungs- und Finanzierungssicherheit haben.
Im Januar werden wir ganz konkret aufschlüsseln, wie diese Landesmittel nach den entsprechenden Schlüsseln, die wir jetzt auch schon benutzt haben, und die Bundesmittel auf die Jugendämter verteilt werden.
Wir haben beim Krippengipfel verabredet – auch das war ein heftig diskutiertes Thema, Frau Doppmeier; da waren Sie auch noch dabei –, dass die Empfehlungen zum Raumprogramm Empfehlungen bleiben müssen, weil auch da seitens der Fachberater in der Fläche unterschiedlich gearbeitet wird, und dass wir hier einen gemeinsamen Korridor entwickeln wollen. Es war ein Vorschlag des Städtetages – ähnlich wie zum Rechtsanspruch bei der Umsetzung des GTK seinerzeit –, hier einen Korridor zu entwickeln, der die Kommunen bzw. die Träger handlungsfähiger macht. Da ist ein bisschen Starrheit im System; das ist dort sehr deutlich zum Ausdruck gekommen. Da können wir mit Sicherheit helfen.
Die Überlegung war dann: Es soll eine Taskforce geben. Dieser Vorschlag – wenn Sie sich erinnern, Frau Doppmeier; da waren Sie auch noch dabei – kam vom Städte- und Gemeindebund. Wir hatten das im Ministerium aber auch schon überlegt. Insofern kamen sich diese Vorschläge sehr entgegen. Es wurde in dieser Krippenkonferenz außerordentlich begrüßt – insofern finde ich die Kritik von Ihrer Seite im Nachhinein nicht ganz nachvollziehbar –, dass wir diese Taskforce umsetzen wollen.
Es ist auch von allen gesagt worden, dass wir diese Aufholjagd wirklich als gemeinsame Aufgabe begreifen. Es hat mich besonders gefreut, dass in diesem Krippengipfel nicht einmal das Thema „Schuldzuweisungen“ eine Rolle gespielt hat. Alle wollen, dass Familien geholfen wird und dass Plätze für Kinder unter drei Jahren demnächst in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Die Bürgermeister und Oberbürgermeister wollen das in jedem Fall. Die haben auch gesagt: Was nützt es uns, das Ziel „32 %“ infrage zu stellen! Wenn die Rechtsverbindlichkeit da ist, dann werden die Eltern kommen und die Plätze einfordern. Also nicht lamentieren, sondern gemeinsame Anstrengungen suchen, wie wir die ganze Sache mit noch mehr Dynamik begleiten können! – Das habe ich als eine ganz positive Stimmung von dort mitgenommen.
Also keine reflexhaften Schuldzuweisungen – die Zeit sei vorbei, hat man da gesagt. Das hat auch der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Herr Hunsteger-Petermann deutlich gemacht, indem er sinngemäß sagte: Das Ziel eines bedarfsgerechten Angebotes ist unsere – ich wiederhole – gemeinsame Triebfeder. Die Eltern in Nordrhein-Westfalen würden es uns überhaupt nicht durchgehen lassen, wenn wir dieses Ziel aufgeben und nicht alles dafür tun würden.
Deswegen – das war die Verabredung – gibt es diese Taskforce.
Es wird außerdem noch ein Monitoring geben – auch das ist angesprochen worden –, sodass wir uns selbst verpflichten, einen Bericht an die zuständigen Arbeitskreise und alle anderen Beteiligten zu geben, inwieweit wir vorankommen.
Es gab unter Beteiligung des Innenministers, der in die Konferenz ebenfalls eingebunden war, die klare Aussage, wie Kommunen mit Nothaushalt entsprechend mit ihren Mitteln umgehen können. Auch dort ist noch mal deutlich geworden, dass es hilfreich ist, auf die Bezirksregierungen zuzugehen, mit den Bezirksregierungen zu überlegen, wie man Beschleunigungsverfahren für Kommunen mit Nothaushalt durchführen kann.
Das alles haben wir aus der Konferenz mitgenommen. Jetzt gehen wir im Grunde genommen an die gemeinsame Aufarbeitung dieser Ergebnisse. Dass diese Konferenz ergebnislos ist, würde ich also schlichtweg bestreiten. Ich glaube, wer die einzelnen Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehört hat, der weiß, dass sie das sehr begrüßt haben.
Die Frage kann zu Recht gestellt werden: Haben wir diese Krippenkonferenz vielleicht zu spät gemacht? – Sie haben in Ihren fünf Jahren Regierungszeit gar keine gemacht.
Wir haben bei der Regierungsübernahme an der Stelle wirklich einige dicke Probleme vorgefunden. Wir haben auch bei der ersten KiBiz-Revision etwas geheilt, was ein großes Problem war, nämlich die zusätzlichen Ergänzungskräfte. Wir haben also an verschiedenen Baustellen gearbeitet.
Ich wünsche mir sehr, dass es uns gemeinsam gelingt, hier im Sinne der Eltern, der jungen Familien für Nordrhein-Westfalen eine bessere Position zu erreichen. Ich weiß aber auch, wie schwer das ist, weil alle anderen Bundesländer zu Recht natürlich auch Dynamiken entwickeln. Das Ziel bleibt ehrgeizig, aber wir halten daran fest.
Frau Doppmeier, genau das ist beantwortet worden, als Sie weggegangen sind.
Ich erkläre es Ihnen auch.
Ich gebe Sie Ihnen doch jetzt.
Ich antworte doch jetzt gerade.
Frau Doppmeier, ich habe genau diese Frage in der Konferenz beantwortet, weil dort noch einmal die Frage gestellt wurde, wie wir diese Taskforce einordnen. Das habe ich in der Tat in der letzten halben Stunde gemacht.
Diese Taskforce sieht so aus, dass wir im Ministerium einen Sonderstab bilden, der sich speziell mit dem U3-Ausbau beschäftigt. Es ist eine ganz eigene Arbeitsgruppe aus den Möglichkeiten unseres Ministeriums heraus. Gleichzeitig ergänzen wir diese Gruppe um Kräfte, die wir von außen einbinden wollen, die mit ins Land gehen und unmittelbar vor Ort beraten können, wenn es Probleme gibt. Frau Doppmeier, ich habe mich sehr gefreut, dass die kommunalen Spitzenverbände ihrerseits gesagt haben, sie würden diese Taskforce gerne mit unterstützen.
Ich habe deutlich gemacht, das ist Verwaltungshandeln. Genau das hatte ich in der „Zeit“ auch gesagt.
Insofern gestatten Sie mir bitte, dass ich das jetzt noch einmal aufgreife.
Frau Dr. Butterwegge, ich bin dankbar für diese Frage, weil man daran über den Sachstand aufklären kann.
Bei den 32 % geht es um einen landesweiten Durchschnitt. Ganz klar ist, dass wir in NordrheinWestfalen unterschiedliche Entwicklungen im Ballungsraum und im ländlichen Raum haben. Das wird unterschiedlich wahrgenommen und nachgefragt. Auch das ist in der Konferenz thematisiert worden. Einige der Bürgermeister haben gesagt, wir werden mit 32 % nicht zurechtkommen.
Es gibt eine neue Entwicklung auf Bundesebene. Auch die Familienministerin des Bundes hat festgestellt, dass man mit 32 % eigentlich nicht mehr zurechtkommt. Es gibt einen Evaluationsbericht auf Bundesebene, der auch schon eine Zahl von 39 % in den Raum stellt.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es diesen Bericht gibt und wie man zu dieser Zahl kommt. Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, dass wir uns nicht wieder mit Bund, Ländern und Kommunen an einen Tisch setzen und überlegen, wie wir mit dieser neuen Zahl umgehen. Es gibt noch keine länderscharfe Herunterbrechung dieser Zahl auf die einzelnen Bundesländer. Es gibt auch noch keine Einladung der Bundesfamilienministerin, um zu erörtern, wie wir mit dieser neuen Zielvorgabe gemeinsam umgehen wollen, die sie in den Raum gestellt hat. Es ist nicht alleine Aufgabe von Ländern, Städten und Kommunen, dies allein zu schultern. Wenn der Bund neue Maßstäbe setzt, muss der Bund einladen. Auf diese Einladung warte ich. Ich kann auch berichten, dass ich schon Initiativen ergriffen habe, was Frau Schröder angeht.
Auch für diese Frage bin ich sehr dankbar, gibt sie mir die Möglichkeit, die aktuellen Zahlen zu erläutern, die hinter den 32 % liegen. Wir finanzieren im Kindergartenjahr
2010/2011 100.000 Kindergartenplätze. Die 32 %, die beim Krippengipfel 2007 die Grundlage bildeten, bedeuten 144.000 Krippenplätze. Das heißt, das Delta liegt bei 44.000 Plätzen, die wir schaffen müssen. Auch das haben wir in den Ausschüssen schon erörtert. Um diese 44.000 Plätze werden wir uns mit der Taskforce kümmern müssen.
Frau Milz, ich habe mich nach der derzeitigen Entwicklung an den Fachschulen für Sozialpädagogik erkundigt. Die Zahlen steigen Gott sei Dank. Das bedeutet, wir haben steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern an diesen Schulen. In den dreieinhalb Jahren der Aus
bildung haben wir zurzeit 14.000 angehende Fachkräfte, die mit auf den Markt kommen werden.
Da wir dieses Problem sehr ernst nehmen, haben wir auch bei der ersten Stufe der KiBiz-Revision die Möglichkeit geschaffen, die Sie in Ihrem Kinderbildungsgesetz nicht mehr vorgesehen hatten, nämlich Ergänzungskräfte mit in die U3-Gruppen hineinzunehmen. Das ist jetzt wieder möglich. Dafür haben wir in Nordrhein-Westfalen 114 Millionen € investiert. Das bedeutet, dass zum Beispiel Teilzeitkräfte aufstocken können; so kann in schwierigen Personalsituationen eine Abhilfe geschaffen werden. Das ist ein ganz wesentlicher Bereich gewesen, in dem wir sofort unterstützen und vor Ort helfen konnten.
Die Taskforce kümmert sich um den U3-Ausbau. Sie ist nur mit dieser Aufgabe betraut. Die anderen Aufgaben verlieren wir deswegen nicht aus dem Auge. Aber die Taskforce ist auch nicht die gesamte Abteilung 3 des Hauses, welches ich leiten darf.
Dazu gilt: Ein Brandschutzkonzept ist im Baugenehmigungs-Vollverfahren zwingend erforderlich. Ich glaube, gerade beim Brandschutz muss man die Rahmenbedingungen genau beachten. Wenn es sich um vereinfachte Genehmigungsverfahren handelt, die es natürlich auch immer wieder gibt, je nach dem, was gerade beantragt worden ist, kann dies im Einzelfall auch von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.
Wir müssen uns da also an Recht und Gesetz halten. Aber vielleicht müsste man – das könnte die Taskforce auch machen –, wenn es irgendwo zu Verzögerungen kommt, tatsächlich hinfahren und vor Ort fragen: Woran liegt es? Können wir helfen? Können wir vermitteln?
Ich wage nicht zu beurteilen, Herr Schemmer – das kann ich aus meiner Fachlichkeit heraus an dieser Stelle nicht sagen –, inwieweit man solche Verfahren so vereinfachen kann, dass sie schneller laufen könnten. Gerade beim Brandschutz ist das hoch
sensibel. Sie wissen ja, was in Kindertageseinrichtungen, in Altenheimen, wo auch immer, alles beachtet werden muss. Man denkt manchmal: Ist das wirklich alles nötig? Aber wann immer eine Situation eintritt, dass ein Brand stattfindet mit den entsprechenden, oft katastrophalen Folgen, dann ist man natürlich wieder geneigt zu sagen: Es ist schon richtig, das so gründlich und sorgfältig zu machen. – Es hat ja auch immer einen Grund gegeben, warum diese Verfahren so entwickelt worden sind, wie wir sie vorfinden.
Ich glaube, da sind Sie mehr Experte als ich. Wenn es da Möglichkeiten gibt, können wir uns gerne noch weiter darüber austauschen. Ich bin die Letzte, die das nicht mit aufgreifen würde. Aber in diesem Kontext kann ich Ihnen nur sagen, was mir berichtet worden ist, wie es zu handhaben ist. Ich bin aber für Hinweise jederzeit dankbar. Wir sind nicht beratungsresistent; das will ich deutlich sagen und das habe ich ja auch beim Krippengipfel deutlich gemacht. Ich freue mich über alle Anregungen, die wir noch mit aufgreifen können.
Herr Jörg, ich versuche jetzt einmal, die Wogen wieder ein bisschen zu glätten. Ich glaube, wir sollten uns tatsächlich, wenn es denn gelingt – das ist ja mein großes Anliegen –, hier nicht mehr mit Schuldzuweisungen zu arbeiten, verständigen können. Ich will einfach einmal sagen: Wir haben jetzt ein Bewilligungsvolumen von 710 Millionen €. Das macht also klar: Wir brauchen auch noch zusätzliche Landesgelder, um hier eine Entwicklung zu bekommen.
Ich will aber gerne eingestehen, dass ich in dem Jahr auch gelernt habe, an welchen Hemmnissen es liegen kann, dass es vor Ort eben nicht so weitergeht: ob das fehlende Grundstücke sind, ob das
die Frage ist, wie die Außenfläche gestaltet werden soll, ob das an der unterschiedlichen Wahrnehmungsweise des Landschaftsverbandes Rheinlandes und des Landschaftsverbandes Westfalen liegt. All diese Dinge sollten wir aufgreifen. Die greifen wir jetzt auch auf und gehen da ran. Das ist ein ganz zentrales Anliegen.
Mir wäre sehr daran gelegen, wenn von einer solchen Fragestunde – beim Krippengipfel ist das ja schon gelungen – das Signal nach draußen ginge: Wir sind einig, dass wir hier mehr tun müssen. Wir sind einig, dass wir hinten liegen, dass wir die rote Laterne haben. Aber wir sind auch einig, dass wir das nur gemeinsam schaffen. Die Kommunen, die Träger, die Kirchen, die Beschäftigtenvertreter und die Elternbeiratsvertreter haben das alle so verstanden und alle so mit unterstützt.
Danke, dass ich das auch noch aufklären kann. In der Tat haben wir mit der ersten KiBiz-Änderung den Einsatz von Kinderpflegerinnen wieder möglich gemacht. Genau das haben wir jetzt getan. Man kann wirklich auch über flexible Lösungen sprechen; da wäre ich die Letzte, die das nicht will.
Nur eines muss klar sein: Es müssen bestimmte Prinzipien gewahrt sein. Das gilt einmal, was die Qualität und die Ausbildung der Kräfte angeht. Das Kindeswohl steht so wieso bei allem, was wir tun, immer obenan. Aber die Qualität der Kräfte muss auch gesichert sein. Deswegen gibt es ja auch – das haben Sie ja schon in der letzten Legislaturperiode angelegt – auch für die Kindertagespflege ent
sprechende Qualifizierungsangebote. Das hat die Kindertagespflege auch in dieser Konferenz eingefordert und gesagt, das sei richtig und wichtig. Das erhöht natürlich deren Akzeptanz. Das wollen wir ja auch alle erreichen; denn wir wissen, dass wir beides brauchen, um das Delta, von dem wir sprechen, von den noch fehlenden Plätzen bis zu dem beim Krippengipfel vereinbarten Ziel, füllen zu können.
Ich muss korrigieren: Die sind eingeladen worden, sie waren auch anwesend.
Ja, aber sie waren ja da. Dann war es vielleicht ein Fehler der Liste.
Deswegen ist es ja gut, dass ich es jetzt beantworten kann, Herr Tenhumberg. Sie waren da.
Danke, Frau Asch. – Ich hatte schon im Mai letzten Jahres, als wir die Jugend- und Familienministerkonferenz in NordrheinWestfalen hatten, mit den Jugend- und Familienmi
nistern gemeinsam beschlossen, dass wir Frau Schröder bitten wollten, einen zweiten Krippengipfel zu machen. Das ist auch im Protokoll so vermerkt und ist ihr auch so zugegangen. Aber sie hat sich nicht dazu verhalten.
Dann habe ich sie noch einmal angeschrieben und darum gebeten, wenn es keinen Krippengipfel gibt, sie aber immer wieder öffentlich neue Zahlen nennt, dass wir in einer politischen Runde mit zwei Ministern der A-Seite und zwei Ministern der B-Seite zusammenkommen, um mit ihr die Situation noch einmal politisch zu erörtern.
Dann haben sich zwei Schreiben gekreuzt. Sie hatte mir gleichzeitig zurückgeschrieben, sie würde gerne auf Arbeitsebene die weitere Arbeit an diesem Thema vornehmen. Dies gilt es jetzt zu sortieren. Ich denke, wir brauchen beides. Wir brauchen die politische Ebene, die noch einmal die Situation grundsätzlich erörtert, und wir brauchen die Fachebene, die die anderen Dinge entsprechend umsetzen kann.
Im Mai hatte ich leider keine Reaktion. Jetzt beim letzten Schreiben haben sich zwei Schreiben interessanterweise gekreuzt. Es täte uns allen gut, wenn es jetzt gelänge, dass wir mit Berlin wieder in einen Diskurs kommen. Wir müssen darüber sprechen, wenn die Ministerin neue Zahlen benennt, wie wir mit diesen neuen Zahlen seitens der Länder umzugehen haben. Das erwarte ich auch.
Fragen helfen ja doch und tragen zur Aufklärung bei. Zum einen will ich noch einmal deutlich machen, dass Sie in Ihrer Regierungszeit den vorzeitigen Maßnahmenbeginn ermöglicht haben bei den Bundesmitteln, aber gleichzeitig noch am Ende Ihrer Regierungszeit einen Erlass gemacht haben, mit dem Sie das gestoppt haben.
Das haben Sie gemacht. Das hat dazu geführt, dass wir die Härtefallregelung brauchten, weil Baustellen nicht zu Ende geführt werden konnten, weil nicht sicher war, ob die Gelder jetzt kommen oder nicht. Das haben wir geheilt.
Die andere Frage ist, ob wir die Dynamik so weiterentwickeln, wie Sie das gemacht haben. Ich freue mich, dass ich noch einmal auf etwas hinweisen kann. Die Zahl, die jetzt gezählt worden ist – 15,9 % nach der Bundesstatistik – ist am 1. März 2011 ermittelt worden. Da wir im Ausschuss nicht miteinander zu tun haben, erkläre ich Ihnen gerne, wie diese Zahl zu verstehen ist.
Die Kinder, die am 1. März 2011 gezählt werden, sind am 1. August 2010 in die Kita aufgenommen worden. Da waren wir 46 Tage an der Regierung. In dem Zeitraum habe ich es nicht geschafft, eine Dynamik zu entwickeln.
Ich habe eben versucht, deutlich zu machen, dass wir auch mit dem Krippengipfel eine Planungs- und Finanzierungssicherheit darlegen wollten, weil in den Medien tatsächlich manchmal Dinge stehen, die doch nicht so sind, wie sie in den Medien beschrieben werden. Das ist jetzt
keine Medienschelte. Das passiert schon mal im Laufe der Berichterstattung.
Zum Beispiel konnte ich in zwei Zeitungen nachlesen, dass Kommunen im Nothaushalt erst mit diesem Ausbau anfangen dürften, wenn 2013 erreicht ist, weil das dann eine pflichtige Aufgabe sei. Das ist völliger Humbug. Alle Kommunen im Nothaushalt können diese zusätzlichen Investitionsmittel, die sie von uns bekommen, auf den sogenannten Investitionsdeckel, den sie sowieso vom Innenminister haben, weil sie im Nothaushalt sind, drauflegen und können diese Mittel tatsächlich auch verausgaben. Das heißt, es schränkt andere Investitionen nicht ein. Das ist zum Beispiel ein Punkt, der musste einmal geklärt werden. Das hat eine Klärung in dieser Situation gebracht.
Dann ist auch deutlich gemacht worden – ich habe es gerade in einem Gespräch mit Bürgermeistern gehört –: Wenn wir Mittel zurückzahlen – da ist eine Unsicherheit, ich weiß nicht, warum sie so ist, aber sie ist so, dann muss man darüber reden –, die wir nicht ausgeben können – das Jährlichkeitsprinzip des Haushaltes verlangt, dass man Mittel, die bis zum 31.12., die man nicht ausgegeben hat, zurückzahlt –: Kriegen wir das auch wieder, oder geht das in den allgemeinen Topf und wird wieder auf alle verteilt? – Nein, Sie bekommen es 1:1 wieder zurück, wie Sie es auch vorher als Jugendamt bekommen hatten. – Auch diese Unsicherheit konnte man da noch einmal ausräumen.
Was wichtig wäre – da gebe ich Ihnen Recht; das steht alles unter der Maßgabe der Verabschiedung des Haushaltes, von dem wir noch nicht wissen, wie es im April sein wird –, ist die Möglichkeit, die wir jetzt schaffen wollen, dass nämlich alles, was noch da ist, auch bis 2013 geplant werden darf. Mit einer großen Verpflichtungsermächtigung kann man diese Dinge auch ins nächste Jahr hineintragen. Das ist das, was wir vorhaben, woran wir jetzt auch arbeiten und wovon wir hoffen, dass es auch so kommen wird.
Da sind noch einmal Fragen angesprochen worden, die uns immer wieder begegnet sind. Nicht zuletzt war das auch ein Grund, warum ich gesagt habe: Wir müssen noch einmal sehen, wo die einzelnen Träger ihre Hemmnisse haben, und müssen versuchen, die zu heilen.
Wir müssen uns allerdings immer auch an Haushaltsrecht halten. Mir wäre es manchmal ganz lieb, ich könnte sagen: Na ja, jetzt haben Sie es nicht ausgegeben, jetzt behalten Sie es mal und machen im nächsten Jahr weiter. – Aber da entgegnet mir der Finanzminister: So einfach, liebe Frau Schäfer, ist das nicht. Man könnte ja eine Spardose einführen, wenn man das anders machen wollte. Das geht nicht; das muss zurück und wird wieder ausgeschüttet.
Aber jeder bekommt die Summen, die wir öffentlich kommuniziert haben, auch wenn sie nicht im selben Jahr verausgabt werden konnten.
Herr Tenhumberg, ich finde es ein bisschen schade. Denn diesen Ruf nach Gemeinsamkeit habe nicht ich ausgebracht, sondern der ist tatsächlich in dieser Konferenz deutlich von allen zu hören gewesen. Ich bitte Sie, noch einmal die Teilnehmer der Konferenz auch aus dem politischen Raum zu befragen.
Nach den letzten von uns anhand der statistischen Daten geführten Debatten sprechen alle nur über Schuldzuweisungen, aber niemand denkt an die Kinder und die Familien. Und es ist unser Problem, das wir lösen müssen.
Alle Bürgermeister, Herr Tenhumberg, egal, welcher Couleur, haben deutlich gemacht, dass die Verantwortung nicht allein beim Land, bei der Stadt oder beim Träger liegt, sondern es eine gemeinsame Aufgabe ist. Und ich habe nicht danach gerufen, sondern das ist allen, die daran arbeiten, immer schon bekannt gewesen. Das war noch einmal ein gutes Votum dieser Konferenz.
Sie wissen selbst, dass man Dinge auch einmal anders organisieren kann, um deutlich zu machen,
dass man hier eine Gruppe von Menschen zusammenbringen will, die in besonderer Weise nur mit dieser Aufgabe betraut werden und mit nichts anderem.
Entsprechend habe ich das in meinem Ministerium umorganisiert. Ich werde diese Gruppe um Externe, die in dem Bereich Fachlichkeiten aufweisen, aufstocken und werde auch das – dankenswerterweise – von den kommunalen Spitzenverbänden eingebrachte Angebot noch einmal aufgreifen, sodass wir hier die Kompetenzen hoffentlich noch erweitern können.
Ach so, ich habe etwas vergessen. Wir bekommen viele Schreiben. Ich werde auch so etwas wie eine Hotline einrichten, sodass der Bürgermeister einer Stadt nicht mehr schreibt: Hören Sie mal, Frau Schäfer, das und das und das ist alles ein Problem. – Er kann dann zum Telefon greifen und anrufen. Wir werden sodann überlegen, wie wir ganz schnell die Kommunikation mit unseren Fachkräften aus diesem Bereich regeln können.
Das heißt also: keine großen schriftlichen Anfragen mehr, sondern schlicht und einfach ein Telefonanruf. Das ist mit Sicherheit neu und ist auch ungewöhnlich. Aber wir sind auch in einer ungewöhnlich schwierigen Situation.
Die Arbeit weist den Weg. Solange wir über die Taskforce Aufgaben lösen müssen, werden wir diese Taskforce behalten.
Die zweite Frage kann ich so natürlich gar nicht beantworten, da sie überhaupt nicht im Raum steht, weil wir die Verabredung des Krippengipfels umsetzen und wir tatsächlich
870 Millionen € für die Platzentwicklung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung haben. Zu Ihrer Regierungszeit waren das 481 Millionen €. Jetzt haben wir – Entschuldigung – 880 Millionen €.
Wir haben ein Mittel erfasst; zwischen Um-, Aus- und Neubau gibt es unterschiedliche Entwicklungen. Das heißt: Ich kann Ihnen in der heutigen Situation nicht mitteilen, wie viele Umbau-, Neubau- und Ausbaumaßnahmen wir haben und haben werden. Diese werden ja jeweils in unterschiedlichen Größenordnungen finanziert. Aber vom Mittel her gehen wir davon aus, dass wir mit diesem Geld und mit den Anteilen, die die Kommunen teilweise in Höhe von 10 % erbringen müssen, auf diese 144.000 Plätze kommen werden. Das ist der uns vorliegende Planungsstand. Genaues wissen wir dann im Jahr 2013.
Ganz konkret habe ich mich heute über Herrn Schemmer gefreut, der sich offensichtlich über die baurechtlichen Dinge Gedan
ken gemacht hat. Wenn ich weitere dieser konstruktiven Hinweise bekomme, nehmen wir die gerne mit auf.
Die Antwort ist eigentlich klar: Kinderpflegerinnen können Erzieherinnen nicht ersetzen. Sie können nur gemeinsam mit Erzieherinnen in den Gruppen arbeiten. Das geht jetzt. Das ist mit der ersten Revisionsstufe geregelt, die wir zum KiBiz verabschiedet haben.
Den Eindruck habe ich nie erweckt, sondern ich habe mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen, wie wir das am besten handhaben sollen. Ich weiß, dass Herr Elbers sich geärgert hat, weil er nicht eingeladen war. Das
stand in der Zeitung. Aber ich habe es so gemacht, wie es die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen haben.
Es ist für die Landesregierung ein gutes Verfahren, sich mit den Vertretungen der großen Städte und Gemeinden sowie der Landkreise zusammenzusetzen und zu erörtern, wie man eine solche Konferenz handelbar ablaufen lassen kann. Hätte ich alle einladen wollen, hätte ich 396 einladen müssen. Mit den Landkreisen dazu wäre das ein bisschen viel geworden. – Es gab also diese Verabredung mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Es ist gut, dass ich das korrigieren kann, sonst würden Sie das heute falsch aus dem Plenum mitnehmen. Ich habe nicht gesagt, die 710 Millionen € sind erschöpfend und die Kommunen haben Anträge dazu gestellt. Vielmehr haben wir sogar 880 Millionen € zur Verfügung. Die nächsten Tranchen werden noch ausgeschüttet. Aber bis jetzt sind 710 Millionen € ausgeschüttet worden.
Für manche Dinge musste auch gar kein konkreter Antrag gestellt werden, weil die Landesmittel, die keiner Kofinanzierung bedürfen, in eigener Verantwortung der Jugendämter vergeben werden dürfen, ohne dass jemand einen Antrag schreiben muss. Das war das, was wir zur Beschleunigung machen wollten.
Das Volumen von Bund und Land insgesamt beträgt 880 Millionen € und ist noch nicht ganz verausgabt worden. Wir haben ja auch noch etwas Zeit, innerhalb derer wir etwas verausgaben wollen. Ich habe gesagt: Wir hoffen, dass wir mit den 880 Millionen € die 32 % erreichen.
Ich erkläre es gerne noch einmal: 32 % sind das Ergebnis einer Berechnung, die der Bund vorgenommen hat und die für Nordrhein-Westfalen berechnet worden sind. Sie beruhen auf Zahlen, die 2005 ermittelt und 2007 beim Krippengipfel zugrunde gelegt wurden. Es ging um 740.000 Plätze, die man bundesweit erreichen wollte, weil man annahm, dass man damit den Rechtsanspruch erfüllen könnte.
Man hatte ja Eltern befragt. Es gab eine ordentliche Untersuchung, in der man diese Zahlen ermittelt hat. Das war Grundlage. Auf dieser Grundlage arbeiten wir jetzt, weil wir mit dem Bund noch keine neue Grundlage haben.
Es zeichnet sich aber ab, dass einzelne Kommunen erwarten, dass wir den Rechtsanspruch nicht werden aufrechterhalten können, wenn wir nur 32 % der Plätze schaffen. Ich wiederhole es: Das ist eine landesweite Durchschnittsgröße, die sich in den Kommunen unterschiedlich abbildet. Man kann nicht davon ausgehen, dass jede Kommune 32 % schafft. Eine Kommune wird vielleicht 50 % haben, eine andere Kommune entsprechend weniger. Das ist die Situation.
Zum Stichwort „Rechtsanspruch“! Ich muss noch einmal deutlich machen, warum das Interesse der Bürgermeister und der Oberbürgermeister so groß ist, hier noch mehr Dynamik hineinzubekommen: weil sich der Rechtsanspruch gegen die Städte und Gemeinden richtet. Die Eltern werden nicht beim Land vorstellig, sondern bei den Bürgermeistern und bei den Oberbürgermeistern, wenn ihnen für ihre Kinder kein Platz angeboten wird.
Darum haben wir dieses gemeinsame Interesse, und darum sagen die Bürgermeister und Oberbürgermeister – wie man es aus dem Süden der Republik hören konnte – nicht, sie wollten zunächst
einmal das gesteckte Ziel von 32 % verlassen, weil sie Schwierigkeiten haben. Das konnte man auch lesen. Hier haben alle gesagt, das interessierte sie nicht. Sie seien daran interessiert, so viele Plätze wie möglich hier in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, damit wir dem Rechtsanspruch auch Genüge tun können. Das ist der Punkt.
Um es noch einmal zu sagen: Ich kann mich mit meinem Handeln nur auf das konzentrieren, was auf dem Krippengipfel zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden verabredet worden ist. Das ist unsere erste Zielmarke. Wenn neue Größen seitens des Bundes gemeldet werden, erwarte ich, dass der Bund zu einem neuen Krippengipfel einlädt. Alles andere wird nicht funktionieren.
Ich muss Sie noch einmal enttäuschen. Ich weiß nicht, ob es wieder nicht auf der Liste steht, aber die komba war eingeladen und vertreten. Es waren alle Vertreter der Arbeitnehmer eingeladen. Es waren die Vertreter der Träger eingeladen. Es waren die Kirchen eingeladen. Die Politiker waren eingeladen.
Ich kann es Ihnen nur so sagen. Sie sind alle mit berücksichtigt worden, und sie haben auch heftig mitdiskutiert.
Danke. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass unter uns Einigkeit hinsichtlich der Ziele und Herausforderungen des Kinderschutzes herrscht; ich kann den FDP-Antrag daher begrüßen.
Sie stellen den Antrag im Zusammenhang mit dem Bundeskinderschutzgesetz, und dazu möchte ich die eine oder andere Anmerkung aus Sicht der Landesregierung machen, weil sich dieses Bundeskinderschutzgesetz zurzeit im Vermittlungsverfahren befindet und die Intentionen – das ist im Grunde genommen schon von allen gesagt worden – sehr begrüßenswert sind, aber an zwei Punkten gegen Länder- und insbesondere gegen kommunale Interessen laufen.
Dies betrifft zum einen die Familienhebammen. Das ist ein an sich begrüßenswerter Ansatz. Allerdings muss er nachhaltig finanziert werden, und das ist etwas, was wir nachverhandeln wollen.
Zum anderen geht es um das, was wir im präventiven Bereich umsetzen wollen. Hier gibt es viele neue Aufgaben. Es ist sozusagen ein Maßnahmenpaket; so haben Sie es auch formuliert, Herr Hafke. Aber auch dieses Maßnahmenpaket beinhaltet neue Aufgaben und stellt die Jugendämter sowie die unterschiedlichen Einrichtungen und Organisationen vor neue Herausforderungen. Auch da müssen wir über die Finanzierung nachverhandeln.
Ich bin aber – das will ich an dieser Stelle sagen – durchaus optimistisch. Denn alle Weichen sind so gestellt, dass wir es vielleicht doch noch schaffen könnten, dieses Bundeskinderschutzgesetz am 01.01. in Kraft treten zu lassen. Insofern sollten wir den Dezember abwarten. Vor Weihnachten können sich Dinge doch noch positiv wenden; ich hoffe es sehr. Wir sind in guten Gesprächen, auch was den Bund angeht. Das will ich an dieser Stelle ganz klar äußern. Das entscheidet sich im Laufe der nächsten anderthalb Wochen.
Klar ist jedenfalls – das haben Sie als zentrales Thema angesprochen – der besondere Punkt des erweiterten Führungszeugnisses. Hier will ich darauf hinweisen, dass das Bundeskinderschutzgesetz versucht, die Art, die Intensität und auch die Dauer des Kontaktes von Ehrenamtlichen mit Kindern und Jugendlichen in Einklang mit einem erweiterten Führungszeugnis zu bringen. Der Versuch wird in der Tat unternommen, und es wird den Ehrenamtlichen damit auch Rechnung getragen.
Ich warne allerdings davor – das hat auch Frau Dr. Butterwegge schon getan; man muss sehr vorsichtig sein –: Allein mit einem solchen Instrument ist noch längst nicht dafür Sorge getragen, dass es nicht mehr zu Kindesmisshandlungen kommen könnte. Deswegen setzen wir darauf, dass man dieses erweiterte Führungszeugnis im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen in ein Präventionskonzept stellen muss. Das darf nicht singulär dastehen, sondern muss in andere Maßnahmen eingebettet sein.
Einen Punkt kann ich nicht teilen; denn dieser widerspricht der Intention des Gesetzes. Sie wünschen sich, dass wir landesweit vergleichbare Regelungen nach vergleichbaren Kriterien entwickeln.
Ja, Mindeststandards. – Aber es ist ausdrücklich so, dass sich dieses Gesetz an diesem Punkt unmittelbar an die kommunalen Träger und gar nicht ans Land wendet und dass Vorgaben des Landes gerade nicht vorgesehen sind. Ich sage jedoch: Trotzdem werden wir uns bemühen, im Rahmen der Umsetzung dieses Bundeskinderschutzgesetzes sozusagen prozesshaft auch die im Antrag genannten Themen mit allen beteiligten Akteuren zu diskutieren und mit ihnen gemeinsam ein Konzept zu entwickeln.
Dieser Diskussionsprozess ist auch schon angelaufen. Damit beschäftigen sich die Verbände. Die landeszentralen Zusammenschlüsse der freien Träger der Jugendarbeit in den Bereichen offene, kulturelle und verbandliche Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit führen bereits Gespräche über diese gemeinsamen Erfordernisse von Präventionskonzepten, in die auch ein Führungszeugnis eingebettet werden muss.
Ich weise auch der Vollständigkeit halber noch einmal darauf hin, dass der Landessportbund und die Sportjugend NRW bereits im September dieses Jahres einen Zehn-Punkte-Aktionsprogramm verabschiedet und damit ein klares Signal zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport gesetzt haben.
Auch die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz berät bereits viele Träger zu Fragen der Konzeptentwicklung im Bereich der Prävention vor sexuellem Missbrauch. Es ist also vieles in Bewegung. Es sind viele Akteure gemeinsam unterwegs, und wir als Landesregierung wollen überall da, wo es uns möglich ist, helfend zur Seite stehen. Insofern werden wir die fachliche Begleitung gerne wahrnehmen.
Wir wollen auch alles dafür tun – das ist ganz wichtig –, dass im Sinne der Kinder und Jugendlichen Ehrenamtliche in ihrer ehrenamtlichen Arbeit in den Verbänden nicht abgeschreckt werden. Das ist manchmal eine Gratwanderung, die wir da vor uns
haben. Deswegen ist es gut, dass wir den Konsens hier im Landtag haben, dass wir in der Zielrichtung einig sind. Das sollten wir im Ausschuss dann weitergehend beraten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über manche Wortbeiträge der Oppositionsfraktionen muss ich mich schon ein bisschen wundern. Frau Doppmeier, wenn Sie sagen, Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen würde nichts für die Familien in diesem Land tun, dann kann ich Ihnen nur erwidern: Wir haben viele der Baustellen, die Sie uns hinterlassen haben, aufgeräumt, sind dabei und tun das auch weiterhin. Wir wollen natürlich auch zukünftig die Familienzentren unterstützen.
Die Familienbildung, die Sie zusammengestrichen hatten, haben wir auf den ursprünglichen Stand zurückgeführt. So etwas dürfen Sie dabei nicht aus dem Blick verlieren. Wir haben vieles von dem, was Sie als Maßnahmenpaket in Ihrem sogenannten Kinderbildungsgesetz geschnürt, aber nicht richtig finanziert haben, jetzt ordentlich finanziell unterstützt.
Nun zu den Familienzentren im Besonderen!
Richtig ist, dass die Idee der Familienzentren eine gute ist. Da sind wir uns einig. Auch der Weg ist ein richtiger. Aber ähnlich wie beim Bundeskinderschutzgesetz muss man das, was man als Maßnahmenpaket schnürt, auch finanziell unterfüttern, damit die Arbeit, die man damit verbindet, auch zu leisten ist.
In den letzten Jahren ist immer wieder gesagt worden, dass die Familienzentren in einer sehr schwierigen Situation waren, was ihre Arbeit angeht. Darum haben wir uns in einem ersten Schritt entschieden, beim Ausbau innezuhalten und erst einmal die Familienzentren finanziell zu stärken, die die Arbeit bereits aufgenommen haben – meine Vorrednerinnen haben es schon gesagt –: zusätzlich mit 1.000 € jährlich von 12.000 auf 13.000 €, in sozial
benachteiligten Stadtteilen sogar von 12.000 auf 14.000 €.
Wir haben ein Weiteres gemacht, um die Familienzentren zu entlasten. Die Rezertifizierung, die die Familienzentren alle vier Jahre durchführen müssen, mussten sie selber finanzieren. Wir haben uns entschieden, diese Rezertifizierung zu übernehmen.
Wir haben auch die Kooperation der Familienbildung mit den Familienzentren verstetigt und das im Haushalt ausdrücklich mit 4,5 Millionen € jährlich abgebildet. Das will ich der Vollständigkeit halber an dieser Stelle auch noch einmal sagen.
Und wir haben inzwischen auch das Gütesiegel überarbeitet, weil wir viele Rückmeldungen bekommen haben, dass das sehr bürokratisch war. Auch da sind wir mit den Familienzentren gemeinsam einen Schritt weitergegangen.
Dass wir jetzt entscheiden, die nächste Ausbaustufe an sozialen Kriterien zu orientieren, ist geradezu selbstverständlich in einem Land wie NordrheinWestfalen. Für Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen ist klar, dass die Ausweitung nach sozialen Kriterien erfolgen muss und dass wir dabei vor allem in die Bereiche hineinschauen, die es besonders schwer haben.
Wir haben uns – das will ich noch mal ganz deutlich sagen – ein anderes Prinzip als die Gießkanne vorgenommen: Wir wollen Ungleiches ungleich fördern, damit wir tatsächlich in besonderer Weise fördern können. Das ist das, was wir im nächsten Jahr machen werden. Deswegen kann ich für die Landesregierung jetzt sagen, dass wir vorhaben, im Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen weitere 150 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Das wird im Haushalt auch solide abgebildet sein. Immer vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes können wir das dann natürlich auch umsetzen.
Im Gegensatz zu Ihnen haben wir unsere Hausaufgaben gemacht, genau hingeschaut, wo Unterstützung notwendig ist, und werden jetzt in die nächste Stufe des weiteren Ausbaus eintreten. Das ist solides Handeln, was man von einer Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen auch erwarten darf und erwarten muss.
Noch mal: Die Gießkanne ist nicht unser Förderprinzip, sondern wir schauen ganz genau hin, wo die Unterstützung notwendig ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU! Ich denke tatsächlich, dass Sie mit diesem Antrag ein für unsere multikulturelle
Gesellschaft wichtiges Thema aufgreifen, indem Sie im Bereich des Extremismus die Aufklärung, die Informationsnotwendigkeit und die Präventionsnotwendigkeit betonen. So weit, denke ich, können wir alle Ihrem Antrag folgen – und ich auch. In der Einschätzung dieser Gruppierung sind wir uns auch alle einig.
Nicht folgen kann ich allerdings der Behauptung Ihres Antrags, dass die von der sogenannten ÜlkücüBewegung, also den „Grauen Wölfen“, ausgehende extremistische Gefahr in Nordrhein-Westfalen verkannt wird; so haben Sie es formuliert. Ich möchte für die Landesregierung sagen, dass wir diese Organisation sehr genau im Blick haben. Das belegt auch der Verfassungsschutzbericht, in dem man einiges nachlesen kann, speziell über die „Grauen Wölfe“.
Es ist klar, dass uns eine Sache – das haben Vorredner und Vorrednerinnen von mir schon gesagt – besondere Sorge machen muss, nämlich die Vielzahl der Internetauftritte, mit denen die „Grauen Wölfe“ durch jugendaffine Darstellungen das Entstehen einer durchaus extremistischen Jugendbewegung anstreben. Das ist ein großes Problem, das die Landesregierung sehr ernst nimmt.
Es ist allerdings nicht so, dass es keine aktiven Informations- und Präventionsangebote gibt; das gehört auch zur Wahrheit. Speziell die Information, was die „Grauen Wölfe“ sind und was sie vorhaben, kann man sehr genau in der Internetbroschüre des Innenministeriums nachlesen, die sich speziell an Jugendliche und Schulen richtet. Damit kann man arbeiten, aufklären und deutlich machen: Was verbirgt sich hinter der Organisation?
Herr Lehne, Sie fordern, dass man das auch in türkischer Sprache auflegen sollte. Ich habe eben mit dem Innenminister darüber gesprochen: Es ist mit Sicherheit kein Problem, dass man die Broschüre auch in die türkische Sprache übersetzt, um deutlich zu machen, dass man sie auch in anderen Bereichen einsetzen kann. Das ist ja eine Ihrer Forderungen.
Bei einer Sache muss man vielleicht noch einmal innehalten: Sie haben in dem Antrag auch geschrieben, dass eine Bewegung wie die „Grauen Wölfe“ für die türkischstämmigen Menschen durchaus ein Integrationshindernis darstellt. So pauschal würde ich das nicht sagen. Sie haben zwar eben deutlich gemacht, wie schwierig Sie das einschätzen; aber ob man das tatsächlich so pauschal sagen darf, da habe ich Probleme, was all die gut integrierten Türkischstämmigen, die in unserem Land leben, angeht. Gleichwohl ist richtig: Wir müssen auf die Gefahr aufmerksam machen.
Deswegen möchte ich noch einmal verdeutlichen, was wir zurzeit tun – das ist eine Kernaufgabe der Landeszentrale –, um über die Gefahren des Extremismus generell aufzuklären. In Nordrhein
Westfalen wird viel unternommen, um eine kontinuierliche Aufklärung zu leisten. Die Stärkung von Demokratiekompetenz ist ein ganz zentrales Anliegen. Wenn man das schafft, dann kann man sagen: Wehret den Anfängen! Wir brauchen aber auch die demokratischen Diskurse, die sich deutlich mit den Gefahren auseinandersetzen.
Ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen, was wir in Nordrhein-Westfalen machen: Es gibt die Präventionstage, die zum Beispiel in Dortmund, Bielefeld, Bochum in Schulen oder Rathäusern stattfinden. Sie sind für alle Jugendlichen und pädagogischen Fachkräfte und werden von der Landeszentrale begleitet.
Es gibt die NRW-Migrationsgespräche, die sich an Multiplikatoren richten und auf die Gefahren des Extremismus in dem Kontext aufmerksam machen sollen.
Es gibt seit 2009, Herr Laschet, die Reihe „Islam – Islamismus“. Man richtet sich speziell an Studienkollegs, an Lehramtsanwärter, die mit jungen Menschen arbeiten und diese aufklären sollen, um sie noch stärker zu schulen, um Multiplikatoren auszubilden.
Wir haben auch noch – Stichwort: Extremismus – die Landeskoordinierungsstelle und die mobilen Beratungsteams, die sich mit diesen Angelegenheiten auseinandersetzen.
Erwähnen will ich noch, dass sich das MAIS mit der Antidiskriminierungsarbeit in den Integrationsagenturen beschäftigt.
Das heißt, es gibt ein Bündel von Maßnahmen. Wir versuchen, durch Aufklärung, durch Prävention Akzente zu setzen. Wir müssen uns weiter mit dem Thema auseinandersetzen. Die wirksamste Prävention – das hat mein Kollege aus der SPD schon gesagt – ist tatsächlich eine umfassende Bildung. Die schützt vor Extremismus, und das muss unser aller Ziel sein.
Insofern sind wir uns von der Zielsetzung her einig. Mit einigen der formulierten Aussagen stimme ich nicht ganz überein und bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne! Ich bin erst mal froh darüber, dass alle sagen: Wir dürfen uns nicht mehr gegenseitig die Schuld zuweisen, nicht der Bund den Ländern, nicht die Länder den Kommunen, nicht die CDU der SPD, nicht die SPD der CDU, wie auch immer, sondern wir wollen nach vorne gucken; denn es geht darum, dass wir jungen Familien helfen, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zu bekommen, weil das ein zentraler Punkt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. – Darin sind wir uns einig.
Ich will aber auch noch mal einen Blick in die Geschichte und auf die Entwicklung des U3-Ausbaus werfen, um noch mal deutlich zu machen, was in Deutschland passiert ist, seitdem man erkannt hat, dass das eine ganz zentrale Herausforderung ist, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam bewältigen müssen. Das war in der Vergangenheit ja nicht immer selbstverständlich. Deswegen hat es auch eine bestimmte Dynamik gegeben.
Der Bund hat im Jahr 2004 das Tagesausbaubetreuungsgesetz beschlossen. In diesem Tagesausbaubetreuungsgesetz aus dem Jahr 2004 war vorgesehen, dass die Kommunen in Nordrhein-West
falen und in ganz Deutschland bis zum Jahr 2010 für 17 % der Kinder unter drei Jahre einen Betreuungsplatz schaffen sollten. 17 % bis zum Jahr 2010!
Der Bund hat den Städten und Gemeinden im Gegenzug Gelder dafür zur Verfügung gestellt, aber nicht so wie jetzt, durch einen eigenen Topf, sondern er hat gesagt: Ich entlaste euch, liebe Städte und Gemeinden, bei den Sozialkosten, zum Beispiel bei den Kosten der Unterkunft, und mit den Mitteln, die ihr durch diese Entlastung einspart, baut und finanziert ihr diese zusätzlichen Plätze.
Man hat dann schnell gemerkt, dass mit dieser Dynamik nicht das erreicht wurde, was man erwartet hatte; denn wir haben jetzt das Jahr 2011 und reden nach der Bundesstatistik über 15,9 %. Offensichtlich hat man das auf der Wegstrecke nach 2004 gemerkt.
Vielleicht sollte ich auch das noch sagen: 2004 war das Land überhaupt nicht mit im Boot – weder bei der Durchleitung von Geldern noch sonst irgendwie. Das lag einzig in kommunaler Verantwortung. Es ist wichtig, dass man das noch mal betont.
Der Ausbau klappte also nicht dynamisch. Dann hat man 2007 auf dem Krippengipfel, der heute schon häufiger zitiert worden ist, verabredet: Wir müssen einen neuen Anlauf machen und committen uns bzw. vereinbaren – diesmal Bund, Länder und Kommunen, also drei Partner –, bis zum Jahr 2013 den Anteil der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Nordrhein-Westfalen auf 32 % und in Deutschland insgesamt auf 35 % zu erhöhen. – Dieses Mal hat der Bund das Geld dafür den Ländern zugeteilt, die es über die Landesjugendämter an die Jugendämter weiterleiten. Für Nordrhein-Westfalen sind das exakt – das können wir diesmal beziffern – 482 Millionen €.
Die Länder haben damals versprochen, dass sie ein Drittel beisteuern wollen. Auch die Kommunen müssen ein Drittel dazu beitragen, um dieses Ziel zu erreichen.
Jetzt will ich nicht wieder in die tiefe Tasche mit Vorwürfen greifen und fragen: Und was hat die schwarz-gelbe Vorgängerregierung getan?
Ich sage jetzt einfach mal: Wir haben bei der Regierungsübernahme im Jahr 2010 eine geringe Ausbaudynamik vorgefunden – sie war klar und abbildbar –, und wir haben in einem ersten Schritt das Versprechen eingelöst, das 2007 auch NordrheinWestfalen beim Krippengipfel gegeben hat – damals unter der Regierung von Schwarz-Gelb –, indem wir gesagt haben: Wir machen ein Ausbauprogramm bis 2013, das 400 Millionen € umfasst.
Ich denke, diese 482 Millionen € des Bundes, die 400 Millionen € des Landes und die Mittel der Kommunen sind der richtige Weg, den wir in Nordrhein-Westfalen gehen müssen, um hier Plätze zu schaffen. Sie müssen aber doch auch zur Kenntnis
nehmen, dass die erste Tranche im Dezember 2010 an die Jugendämter gegangen ist – das haben Sie beklagt; wir haben sie trotzdem ausgeschüttet – und man das nicht schon bis zum 15. März 2011 in einer Kinder- und Jugendhilfestatistik wiederfinden kann. Das will ich an dieser Stelle, mit Verlaub, einfach mal feststellen.
Es wird jetzt gebaut, die Kommunen strengen sich richtig an, und wir tun alles, um sie zu unterstützen. Das ist aber kein leichter Weg. Deswegen müssen wir gemeinsam den Schulterschluss suchen.
Darum freue ich mich auch über die positive Unterstützung der von mir angekündigten Krippenkonferenz, die wir noch vor Weihnachten durchführen wollen, um zu fragen: Was braucht ihr neben den finanziellen Zuwendungen, die wir euch zur Verfügung gestellt haben, noch an Unterstützung? – Ich weiß, dass es an der einen oder anderen Stelle manchmal durchaus auch verwaltungsrechtlich schwierig ist. Das hat auch mit dem Haushaltsrecht und der Jährlichkeit des Haushalts zu tun. Es hat aber auch damit zu tun, dass es in den Kommunen durchaus eine große Unsicherheit darüber gibt, wie verlässlich das Land als Partner ist; denn wenn man einmal, mit Verlaub, eine schlechte Erfahrung gemacht hat, weil es im Land einen faktischen Baustopp gegeben hat, dann ist es schwierig, Vertrauen wieder aufzubauen.
In Rheinland-Pfalz, einem weiteren westlichen Bundesland, ist das besser gelungen. Dort wurde eine bessere Ausbauquote erreicht. Bei einem Blick auf die Entwicklung in Rheinland-Pfalz kann man feststellen, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung den Kommunen schon seit 2005, obwohl sie das damals noch gar nicht musste, zusätzliches Geld für den U3-Ausbau gegeben hat. Damals waren die Kommunen ja noch alleine verantwortlich. Das hat bei den Kommunen eine große Sicherheit ausgelöst, nach dem Motto: Wir haben eine verlässliche Landesregierung als Partner, wir führen unser Ausbauprogramm durch und setzen es dynamisch fort. – Dieses Vertrauen müssen wir erst einmal wieder herstellen, entwickeln. Und darum sind gemeinsame Gespräche wie im Rahmen einer Krippenkonferenz der nächste richtige Schritt, den wir auch machen wollen. Es bleibt aber insgesamt eine schwierige Herausforderung für allle.
Ich will an dieser Stelle aber auch noch einmal deutlich machen, dass ich es nicht mehr nachvollziehen kann, dass auf Bundesebene – da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Hafke – über das Betreuungsgeld nachgedacht wird. Das ist für mich familienpolitisch eine Rolle rückwärts.
Die 2,2 Milliarden €, die das Deutschland kostet, würden wir lieber für Plätze von unter Dreijährigen zur Verfügung stellen.
Ich hoffe, dass wir im Rahmen der Krippenkonferenz einen weiteren Schritt gehen können, um deutlich zu machen, dass das Land ein verlässlicher Partner ist. Wir erfahren vielleicht noch das eine oder andere detailgetreuer, wo wir noch besser verwaltungsrechtlich, haushaltsrechtlich unterstützen können, obwohl uns bestimmte rechtliche Grenzen durch Verausgabungszeiträume von Geldern – das ist die Jährlichkeit des Haushaltes –, die man hat, gesetzt sind. Über all dieses müssen wir reden, und zwar nur mit dem einen Ziel: um jungen Familien die Sicherheit zu geben, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Nordrhein-Westfalen auch zukünftig kein Fremdwort ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mich nach dem Redebeitrag von Herrn Tenhumberg noch einmal zu Wort gemeldet. Ich fand, dass uns die Debattenlage, die wir im Vorfeld hatten, tatsächlich etwas zurückgeworfen hat. Denn wir waren eigentlich schon einen Schritt nach vorn gegangen.
Es hat mich veranlasst, noch einmal zu sagen, Herr Tenhumberg, dass wir die Kommunen in NordrheinWestfalen nicht allein lassen, was Sie mit Ihrem Beitrag suggeriert haben.
Deshalb möchte ich daran erinnern: Wer hat die soziale Staffelung der Kita-Beiträge aufgehoben, um 80 Millionen € einzusparen? – Das war die schwarzgelbe Landesregierung. Wer hat keine Landesmittel für den zusätzlichen U3-Ausbau, wie 2007 verabredet, zur Verfügung gestellt? – Das war die schwarzgelbe Landesregierung. Wir haben 400 Millionen € ins Programm genommen.
Ganz besonders ärgerlich finde ich, dass Sie uns vorwerfen, dass wir die Konnexitätsgespräche in ihrem angedachten Sinn nicht ordentlich führen.
Wer hat uns denn dieses Konnexitätsgespräch, welches die großen Probleme bereitet, beschert? – Das war die schwarz-gelbe Landesregierung.
Das Verfassungsgericht hat Ihnen noch einmal im Oktober 2010 attestiert, dass Sie einen zentralen Grundsatz der Verlässlichkeit zwischen Land und Kommune nicht beachtet haben. Wenn Sie ein Gesetz machen, das die Kommunen belastet, dann muss man auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen.
Frau Dr. Butterwegge, das ist ein komplizierter Prozess, der dazu führen wird, dass wir bestimmt über einen dreistelligen Millionenbetrag sprechen, den wir jährlich zur Verfügung stellen – es ist noch nicht klar, in welcher Höhe – und über den wir dank der Nachlässigkeit der Vorgängerregierung beim Ausbaugesetz jetzt verhandeln müssen.
Ich weise hier also mit Entschiedenheit zurück, Herr Tenhumberg, dass wir die Kommunen in NordrheinWestfalen allein lassen. Im Gegenteil: Wenn es eine Landesregierung gibt, die kommunalfreundlich ist, dann ist es die rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Für die Landesregierung möchte ich diesen Eilantrag ausdrücklich begrüßen. Er kommt auch zum richtigen Zeitpunkt, weil die Debatte um das Thema „Betreuungsgeld“ gerade wieder einsetzt und wir vom Landtag NordrheinWestfalen aus durchaus ein deutliches Zeichen nach Berlin senden sollten.
Denn wir sind uns, glaube ich, in weiten Teilen des Landtags einig: Das Betreuungsgeld muss verhindert werden.
Herr Tenhumberg, ich kann es mir nicht verkneifen, aber Herr Laschet ist auch dieser Meinung gewesen, als er damals zuständiger Familienminister war. Insofern verstehe ich den Schwenk nicht so ganz. Vielleicht überlegen Sie einfach noch einmal.
Es ist schlicht und einfach eine familienpolitische Fehlsteuerung, das Geld so auszuschütten. Und der ehemalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers sagte dem „Spiegel“ gegenüber, es mache keinen Sinn, noch zusätzliche Geldleistungen auszuschütten; vielmehr sollten wir stärker in Strukturen investieren; die Strukturen müssten verbessert werden. – Wo er recht hat, hat er recht.
Dieses Betreuungsgeld konterkariert nach meinem Dafürhalten alle bisherigen Maßnahmen und Versuche des Bundes und des Landes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn es dazu beitragen soll, dass sich Familien entscheiden, mehr Kinder zu bekommen, oder wenn es ein Anreiz sein soll, dann kann ich Sie nur noch einmal an die OECD-Studie „Doing better for families“ erinnern, wo sich klar nachlesen lässt, dass Deutschland mit der Geburtenrate auf dem viertletzten Platz von 34 OECD-Ländern ist, obwohl es mit den staatlichen Leistungen für Familien insgesamt über dem OECD-Schnitt liegt.
Das heißt also: Alle unsere Fördermaßnahmen und vor allen Dingen alle unsere Geldleistungen unmittelbar in die Familien haben nicht den Effekt, dass sich Familien für mehr Kinder entscheiden. Es ist eine Fehlsteuerung, wenn man das Geld so ausschüttet.
Ich erinnere auch daran, dass es dieses Betreuungsgeld in Thüringen schon seit dem Jahr 2006 gibt und die FDP in Thüringen gerade versucht, es dort wieder auszusetzen, weil man erkannt und erfahren hat, dass es keinerlei sinnvolle Effekte gebracht hat.
Dann will ich noch einmal das Geld ansprechen. Es ist ja auch schon diskutiert worden, was das finanzpolitisch bedeutet. Wenn man davon ausgeht, dass man, so wie es jetzt geplant ist, für ein Jahr ungefähr 2,2 Milliarden € braucht, dann würden wir uns doch wohl alle in Nordrhein-Westfalen wünschen können, dass dieses Geld tatsächlich in die Strukturen unserer Kindertageseinrichtungen fließt. Denn wir wissen alle, wie groß die Wünsche der Eltern hier im Land sind, wie groß die Sorgen der Kommunen sind, die Rechtsansprüche 2013 auch umsetzen zu können. Wir brauchen das Geld. Aber wir brauchen es dringend für den U3-Ausbau und für mehr Qualität in den Kitas. Das möchte ich noch einmal deutlich betonen.
Wir als Landesregierung investieren auch in die Strukturen. Wir wollen, dass alle Kinder die Chance auf Bildung in einer Bildungseinrichtung haben, auch in einer Kindertageseinrichtung. Wir entlasten dauerhaft Familien und geben den Familien Perspektiven und vor allen Dingen – ich muss es einfach einmal so sagen – den Müttern Perspektiven. Denn das ist auch eine Tatsache, dass die Art, wie Frauen bei uns erwerbstätig sind, häufig dazu führt, dass …