Barbara Steffens

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir das Thema auch hier diskutieren. Natürlich wird es an vielen Stellen behandelt. Trotzdem möchte ich vorab eine Bemerkung machen, weil ich meine, dass wir uns darauf verständigen müssen, worüber wir im Ausschuss diskutieren.
Uns muss klar sein, dass wir nicht nur über Gurtfixierungen reden können. Vielmehr müssen wir über alle Formen der Fixierung, also auch über das Bettgitter, und über das Sedieren statt Fixierens reden. Denn auch die Fälle, in denen Menschen nicht fixiert, sondern medikamentös ruhig gestellt werden, sind Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht. Insofern müssen wir uns über diese Formen unterhalten.
Ich finde wichtig, was Frau Veldhues eben gesagt hat. Sie sagte, wir müssten, ohne uns gegenseitig Vorwürfe zu machen und Beschäftigte und Strukturen anzugreifen, gemeinsam analysieren, welche Umstände zu einer so hohen Zahl von Fixierungen, Sedierungen und letztendlich auch Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts führen und was notwendig wäre, um zu Veränderungen in den Strukturen zu kommen, damit es nicht zu dieser hohen Zahl kommt.
Denn wir werden nicht einfach so nebenbei – und darüber werden wir reden müssen, Herr Romberg – eine Lösung finden, die beispielsweise eine Fixierung plus Sitzwache oder überhaupt keine Fixierungen mehr vorsieht. Vielmehr werden wir Antworten auf die Frage finden müssen, warum und in welchem Umfang Fixierungen stattfinden und wie diese mit den Personalressourcen zusammenhängen.
Es muss uns aber auch um die Denkweise gehen, die hinter den Fixierungen steht. Wir werden es also umfassender machen müssen. Denn mit den 6.000 € – das ist der Betrag für eine Betreuung in Form einer Sitzwache – werden wir erstens nicht weit kommen, und zweitens halte ich auch dieses nicht unbedingt für das richtige Konzept.
Wir werden uns auch mit der kleinen Zahl von Fixierungen beschäftigen, die nicht wegen eines Sturzrisikos oder Unruhe vorgenommen werden, sondern hinter denen Selbstgefährdungsabsichten oder Suizidgefahr stehen. Wir sollten an der Stelle eine intensive fachliche Debatte über die Interventionen führen, die notwendig sind, und nicht reißerisch oder plakativ auftreten. Wir müssen im Interesse der Menschen Lösungen finden, und dabei besteht darin Konsens, dass freiheitsentziehende Maßnahmen – und hier ist es egal, ob es um das Fixieren oder das Sedieren geht – auf das notwendige Minimum reduziert werden; denn wir wollen, dass die Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht auch wirklich ausüben.
Nur: Wenn wir darüber reden, dann müssen wir auch über die finanziellen Ressourcen sprechen. Wir werden es, Herr Romberg, aufgrund der heutigen Standards nicht 1:1 umsetzen können. Schließlich sehen wir schon heute, dass wir an vielen Punkten Veränderungen bräuchten. Denn wenn wir über Strukturen reden wollen, die den Bedarfen und Bedürfnissen gerade dementer Menschen in Pflegeeinrichtungen gerecht werden sollen, dann brauchen wir mehr Personal und eine andere Ausstattung. Wir könnten schon heute mit Betten, deren Höhe bis auf Bodenhöhe absenkbar ist, und Sensorenmatten vor den Betten registrieren, wann jemand das Bedürfnis zu laufen hat. Es geht auch darum, dass er das Bett verlassen kann, ohne dass ihm etwas passiert. Denn wenn sich die Liegefläche auf Bodenhöhe befindet, dann kann er das Bett verlassen, ohne zu fallen und sich zu verletzen. Viele Einrichtungen haben solche Betten nicht, weil sie diese Betten entweder gar nicht kennen oder weil sie keine investiven Mittel haben, um diese neuen Betten anzuschaffen. Das sind alles Gründe, die man eigentlich nicht gelten lassen kann.
Insofern müssen wir die Strukturen anpacken und sagen, dass wir andere Strukturen für Menschen in der stationären Pflege brauchen.
Es geht aber nicht nur um Pflegeeinrichtungen. Denn das Sedieren und das Fixieren findet zu einem hohen Maße auch im Krankenhausbereich statt, und auch dort kommt dieses nicht immer vor dem Hintergrund der medizinischen Notwendigkeit zur Anwendung, sondern aufgrund der Angst davor, dass es zu einer Gefährdung kommen kann oder dass die Struktur den Bedarfen des Menschen nicht gerecht wird. Daher wünsche ich mir, dass wir uns nicht auf einzelne Bereiche beschränken, sondern dass wir die Diskussion in vollem Umfang führen.
Denn auch im Krankenhaus gilt: Es ist ein Bett anzuschaffen, das sich bis auf Bodenhöhe absenken lässt, und eine Sensorenmatte muss vor dem Bett liegen. Darüber hinaus muss man, sobald jemand
sein Bett verlässt, im Pflegezimmer den Alarm hören, um dem Patienten bzw. der Patientin zu helfen. Dafür muss aber auch eine entsprechende Personalausstattung vorhanden sein. Denn wenn durch die Sensorenmatte der Alarm ausgelöst wird, dann muss auch jemand zu dem Menschen gehen können.
Aber wenn es nur eine Nachtpflegekraft gibt, dann funktioniert das nicht.
Daher wünsche ich mir, dass diese Appelle auch an den Bund herangetragen werden. Denn die Pflegereformen aus dem letzten Jahr und die, die jetzt auf dem Tisch liegen, werden unsere Probleme nicht lösen. Wir brauchen andere Lösungen. Wir brauchen eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, damit Menschen mit Demenz von diesen Finanzierungskonzepten endlich anders erfasst werden.
Wir sind also gemeinsam auf dem Weg, und wir wollen auch dasselbe Ziel erreichen. Was allerdings die Frage angeht, was wir dafür alles brauchen, muss ich sagen, dass mir das alles zu kurz gesprungen ist. Mir ist es auch zu kurz gesprungen, wenn ich nur über die freiheitsentziehenden Maßnahmen rede, die gerichtlich angeordnet sind.
Es geht beispielsweise auch um die Frage, die Menschen abends gestellt wird: Soll ich Ihnen nicht lieber das Bettgitter hoch machen, damit Sie nicht herausfallen? – Diese wird aus Angst vor einem Sturz natürlich schnell bejaht, aber es ist eine Frage, die eigentlich der Vergangenheit angehören müsste. Die Frage der Zukunft müsste lauten: Soll ich Ihnen das Bett herunterfahren, damit Sie, wenn Sie fallen, keine Verletzungen davontragen? Auch da müssen wir gemeinsam – nicht nur bei den gerichtlich angeordneten Verfahren – versuchen, neue Wege zu finden.
Aus einem weiteren Grund verstehe ich nicht, warum das von Ihnen hier in dieser Vehemenz und Intensität vorgetragen wird, Herr Romberg. Es ist nämlich schon viel Zeit vergangen. Die bayerischen Empfehlungen stammen von 2006. Sie hätten also schon zu eigenen Regierungsverantwortungszeiten die Möglichkeit gehabt, sich auf den Weg zu machen. Das haben Sie damals nicht getan. Dann müssen Sie aber auch bei dem, was Sie jetzt auf den Weg bringen, bitte schön, anerkennen, was wir als Landesregierung seit 2010 hier schon alles gemacht und auf den Weg gebracht haben; denn da ist bereits einiges passiert.
Ein Beispiel ist eben genannt worden. Die Fachtagung „Gewalt in der Pflege“, die wir am 1. und
2. Februar 2012 gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss durchgeführt haben, ist auch ein ganz wichtiger Schritt, den wir gegangen sind. Dort ging es nämlich darum, die Gewalt in der Pflege, die bisher ein großes und breites Tabuthema war, und zwar sowohl in der häuslichen Pflege als auch in der stationären Pflege, gemeinsam zu einem offenen Thema zu machen – aber ohne Schuldzuweisung; denn wir kommen nicht weiter, wenn wir die Schuld für Gewalt entweder denjenigen zuschreiben, die in der eigenen Häuslichkeit überfordert sind, oder denjenigen, die in Pflegestrukturen aus Hilflosigkeit und der Situation heraus, Schlimmeres verhindern zu wollen, ja nicht böswillig, sondern in gutem Glauben handeln. Wir dürfen ihnen keine Vorwürfe machen, sondern müssen gemeinsam mit ihnen den Weg gehen, Veränderungen zu erreichen.
Deswegen war diese Veranstaltung mit über 500 Teilnehmern und Teilnehmerinnen, bei der es auch um Fixierung, Sedierung und andere freiheitsentziehende Maßnahmen ging, ein wichtiger Schritt; denn wir müssen die Diskussion führen. Etwas verändern werden wir nämlich nicht allein dadurch, dass wir hier zu bestimmten Rahmenbedingungen kommen. In der Substanz etwas verändern werden wir nur dann, wenn es auch bei denjenigen ankommt, die in den entsprechenden Bereichen dafür zuständig sind. Denn sonst wird Fixierung durch Sedierung ersetzt, und damit ist den Menschen erst recht nicht geholfen, sondern damit wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.
Das ist der eine Bereich. Der zweite ist: Natürlich haben wir auch mit dem Landespflegeausschuss diese Diskussion geführt. Aber auch mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 17 WTG diskutieren wir genau diese Fragen. Das tun wir mit dem Ziel, möglichst weitgehende und möglichst sinnvolle Projekte, die es in Bayern und an anderen Stellen gibt, kurzfristig übertragbar zu machen – auch das von Prof. Klie mit auf den Weg gebrachte Freiburger Projekt ReduFix. An dieser Stelle gucken wir genau, was wir denn alles an sinnvollen Maßnahmen haben und wie welche Maßnahmen übertragbar sind. Dabei achten wir darauf, dass sie nicht nur theoretisch übertragbar sind, sondern auch im Alltag in der Pflege verinnerlicht und umgesetzt werden und dass die Praxis, wie gesagt, auch die notwendigen Rahmenbedingungen dazu bekommt.
Ein wesentlicher Bereich, auf den sich Ihr Antrag bezieht, ist der „Werdenfelser Weg“. Auch da kann ich nur sagen: Herzlichen Dank an Justizminister Kutschaty! In Nordrhein-Westfalen gibt es dazu nämlich schon lange einen Prozess. Im November 2010 ist das Amtsgericht Witten damit an den Start gegangen. Das Ganze wird derzeit durch eine Arbeitsgruppe an der Universität Witten/Herdecke evaluiert.
Es ist aber nicht nur das. Auf der heute schon mal zitierten Internetseite des Justizministeriums ist es heute zwar Topmeldung des Tages, aber auch sonst jederzeit zu finden. Das Justizministerium ist da also sehr aktiv.
Es ist leicht zu finden, Herr Romberg. – Es ist ein wesentlicher Bereich im Justizministerium, zu sagen: Wir wollen nicht nur mit dem, was bisher in Nordrhein-Westfalen läuft, sondern auch mit einer Veranstaltung am 19. März 2012 sämtliche Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter erreichen, um mit ihnen über diese alternativen Maßnahmen und Konzepte zu diskutieren.
Herr Romberg, Sie können mir glauben – Sie wissen ja auch, wie Verwaltungen funktionieren –, dass diese Veranstaltung am 19. März 2012 im Justizministerium nicht zustande gekommen ist, weil Sie Ihren Antrag gestellt haben. Man könnte genauso gut meinen, Sie hätten den Antrag geschrieben, weil es diese Veranstaltung gibt. Aber auch das will ich Ihnen nicht unterstellen.
Die Landesregierung ist also an diesem Thema dran – und nicht nur damit, sondern auch mit weiteren Punkten. Der 24. Westdeutsche Betreuungsgerichtstag 2011 hat sich mit dem „Werdenfelser Modell“ beschäftigt. Das ist ein breites Thema.
Auch wir finden, dass das ein sinnvoller Weg ist. Allerdings können wir ihn nicht von oben nach unten verordnen und erzwingen, sondern müssen qualifizieren, weiterbilden und die Betroffenen mitnehmen. Man kann das nicht als Landesregierung von oben herab entscheiden.
Diese Möglichkeiten und Wege haben wir nicht. Aber auch darüber können wir gerne gemeinsam diskutieren.
Wir sind also dabei – sowohl vom Justizministerium als auch von meinem Ressort aus –, hier sämtliche möglichen Wege anzugehen.
Im dritten Punkt der Beschlussempfehlungen Ihres Antrags sprechen Sie die Schulung von Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegekräften an. Auch da ist natürlich klar, dass alle Verantwortlichen sensibilisiert werden müssen, dass über freiheitsentziehende Maßnahmen diskutiert werden muss und dass gemeinsam weitergebildet und qualifiziert werden muss.
Aber auch das ist nichts, was jetzt neu passieren müsste. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe arbeiten gerade daran, dass das eine stärkere Berücksichtigung in der ärztlichen Tätigkeit finden soll und dass Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich stattfindet. Bekanntlich ist das allerdings die Selbstverwaltung der Ärzte und Ärztinnen. Alles, was wir aus diesem Bereich immer wieder be
richtet bekommen – bis hin zu den Dingen, wo es in die praktische Ausbildung und die schulische Ausbildung im Pflegesektor integriert ist –, sind aber Maßnahmen, mit denen wir auf dem richtigen Weg sind.
Daher halte ich es für wichtig, dass wir diese Diskussion führen, dass wir auch gemeinsam deutlich machen, dass Fixierung wirklich nur als Ultima Ratio akzeptabel ist, und dass wir Wege und Strukturen finden, in denen dieses, was heute doch in einem hohen Maße stattfindet, perspektivisch nicht notwendig ist – aber nicht deswegen, weil es Alternativen gibt, die das Selbstbestimmungsrecht ebenfalls einschränken, sondern weil wir es wirklich schaffen, dass Menschen in diesem Land selbstbestimmt alt werden können, und zwar ohne solche Einschränkungen ihrer Lebensqualität.
Alles das, was wir bisher konzeptionell bis hin zur Quartiersentwicklung auf den Weg gebracht haben, alles das, was wir mit dem WTG in einem gemeinsamen Prozess mit sämtlichen Akteuren vorhaben, ist meines Erachtens der Weg in die richtige Richtung. Es wäre schön gewesen, wenn das auch schon früher so angegangen worden wäre.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pieper-von Heiden, was Sie zu Beginn Ihrer Rede gesagt haben, was Sie aus den Zahlen im Antrag der Linksfraktion herausinterpretieren, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich meine, Sie waren in der letzten Sitzung des Frauenausschusses, in der ich darüber berichtet habe, welche Mittel wie abgeflossen sind und welche warum nicht abgeflossen sind.
60 von 62 Frauenhäusern haben die von Ihnen gestrichene Stelle wieder eingerichtet,
davon – auch das habe ich klar und deutlich gesagt – 54 Vollzeitstellen und sechs Teilzeitstellen. Das lag letztendlich nicht daran, dass wir die Mittel im Haushalt nicht vorgesehen hätten. Es ging einfach nicht früher, Frau Akbayir. So ist das mit dem Haushaltsrecht nun mal. Mittel bereitstellen kann man immer erst dann, wenn ein Haushalt verabschiedet ist.
Das lag also nicht daran, dass wir das nicht wollten, sondern daran, dass die Finanzierung von den Kommunen zum Teil noch nicht zugesagt wurde. Auch das habe ich im Frauenausschuss berichtet. Da sind wir als Land intensiv auf die Kommunen zugegangen, damit sie die Anteile, die sie an der Finanzierung haben, leisten.
Ich finde es auch richtig, dass wir dieser Aufgabe, die wir haben, nämlich dem Schutz der Frauen vor Gewalt, gemeinsam gerecht werden.
Das ist keine reine Landesaufgabe, das ist auch kommunale Aufgabe. Die Kommunen dürfen sich aus der Pflicht nicht herausstehlen.
Wir als Land finanzieren schon einen sehr großen Anteil, nicht 40 %, wie Sie eben selber eingeräumt haben – an der Stelle ist Ihr Antrag falsch –, sondern mehr. Das Land zahlt mit der Aufstockung der zusätzlichen Stelle noch mal einen prozentual höhe
ren Anteil. Früher waren es mal 80 %. Gut, die sind es nicht mehr. Aber trotzdem ist der Anteil jetzt höher.
Wir haben nicht nur ein Plus von 33 %, nämlich mit der Förderung der zweiten Sozialarbeiterinnenstelle, geschaffen, sondern wir haben aus Restmitteln auch Sachmittel für bestimmte Zwecke aufgestockt. Auch die konnten wir erst zu dem Zeitpunkt vergeben, als klar war, was an Mitteln übrig bleibt. Die Frauenhäuser haben also eine höhere Finanzierung durch das Land bekommen.
Ich will auf einen zweiten Punkt eingehen. Landesregierung und Koalitionsfraktionen wollen ein Frauenhausfinanzierungsgesetz. Das kann man aber nicht mal eben übers Knie brechen. Da können Sie den Kopf schütteln, so viel Sie wollen.
Wir haben am Rande der letzten Frauenministerkonferenz mit Vertreterinnen bundesweiter Frauenhausinitiativen gesprochen. Natürlich möchten die ein Gesetz. Natürlich möchten die bundesweites Recht. Das ist die erste Priorität. Wenn wir das nicht schaffen, wollen wir landesgesetzliche Regelungen schaffen. Aber wir betreten damit Neuland. Recht ist an der Stelle nun mal nicht einfach zu schaffen; das hat eben auch Frau Schäffer gesagt. Wir müssen erst mal entscheiden, was genau wir regeln wollen.
Auch in der Frage, ob wir nur die Frauenhäuser oder auch einen Rechtsanspruch auf Beratung haben wollen, sind sich nicht alle Akteurinnen einig.
Das ist ein Prozess, den man gehen muss. Man kann sagen, man hätte es gerne schneller, aber an manchen Punkten geht das einfach nicht, denn wir möchten es gerne sicher haben. Wir möchten es so sicher haben, dass Konnexitätsfragen nicht berührt sind, sondern dass die Kommunen mit in der Finanzierung bleiben, und dass alle Fragen, die hier im Raum sind, geklärt werden. Deswegen haben wir auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im Herbst 2012 erwartet.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich möchte lieber Gesetze und rechtliche Rahmenbedingungen haben, die haltbar sind, die sicher sind und die verlässlich sind, als irgendeinen Schnellschuss, der einfach in den Raum geworfen wird, um zu sagen: Man ist ein bisschen schneller.
Auch viel von dem, was Sie des Weiteren in Ihrem Antrag gefordert haben, ist so nicht machbar. Sie sollten sich vielleicht mal mit Ihren Haushältern zusammensetzen. Zum Beispiel die geforderte institutionelle Förderung geht so gar nicht, da sie nur für rechtlich eigenständige Institutionen möglich ist. Fragen Sie Ihre Haushälter doch mal nach den geltenden Vorschriften der Landeshaushaltsordnung. Danach darf nur eine rechtlich eigenständige Institution diese institutionelle Förderung bekommen. Das ist bei der AWO, der Caritas, der Diakonie und vielen anderen überhaupt nicht der Fall, weil das keine rechtlich eigenständigen Institutionen sind. Dies
würde später bei einem Gesetz nicht gelten. Da kann man es anders machen, weil dieses für freiwillige Landesförderung gilt. Auch das geht also nicht.
Der zweite Punkt Ihres Antrags ist die Personalausstattung: vier Fachkräfte mit dem Schlüssel 1:5. Da haben wir bei all den Frauenhäusern ein Problem, die keine 20 Plätze haben. Auch das geht also in dieser Formulierung nicht.
Das heißt, Sie fordern Sachen, die an vielen Stellen Schnellschüsse sind. Das ist zwar nett, um ein Signal in die Landschaft zu setzen: Wir wollen mehr, und wir sind noch weiter als die Koalitionsfraktionen und die Regierung. – Aber unterm Strich würden Sie mit dem, was Sie fordern, niemandem im Land substanziell helfen. Sie würden nichts umgesetzt bekommen, weil es so rechtlich nicht geht.
Deswegen ist der Weg, den wir gehen, in der Sache verlässlich. Wir wollen rechtliche Sicherheit schaffen. Kurzfristig haben wir finanzielle Hilfen geschaffen. Und wir versuchen an allen Stellen, an denen es Möglichkeiten dazu gibt, dieses zu tun.
Letzter Punkt: Frau Pieper-von Heiden, ich finde, dass weder das, was wir geschaffen haben, noch das, was Frau Schäffer eben vorgetragen hat, unehrlich ist. Vielmehr sagen wir den Frauen, was wir für notwendig halten, und das, was wir umsetzen können, setzen wir um. Im Gegensatz zu Ihnen möchten wir, dass jede Frau, die Schutz braucht, den auch in dem notwendigen Umfang wirklich bekommt. Das gilt auch für ihre Kinder. Das ist in der letzten Legislatur nicht möglich gewesen. In dieser ist es durch die zusätzliche Stelle, die wir geschaffen haben, möglich. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst ein paar Anmerkungen zu der Datenlage machen, die Grundlage der Großen Anfrage ist. Wir haben zwar eine relativ umfangreiche Datenlage, aber in ganz speziellen Bereichen ist sie einfach lückenhaft. Das ist für die Auswertung, die man eigentlich an dieser Stelle braucht, sehr problematisch. Dazu hat auch schon die bzw. der eine oder andere Vorrednerin bzw. Vorredner etwas gesagt.
Es besteht das Problem, dass die Argumentation, die immer wieder geäußert wird, viele Hebammen seien existenziell bedroht – dazu erhalten wir auch über Einzelfälle Berichte –, mit der vorhandenen Datenlage nicht übereinstimmt bzw. nicht belegt werden kann.
Es ist zwar klar, dass schon wegen der Altersstruktur bei den Hebammen Veränderungen eintreten werden, aber dass es ein extremes „Hebammensterben“ wegen der Existenzbedrohung gibt, ist aufgrund der Datenlage einfach nicht zu belegen. Dennoch erreichen uns en masse entsprechende Hinweise, und die finanzielle und wirtschaftliche Situation ist mehr als problematisch.
An dieser Stelle ist es gut – deswegen glaube ich auch, dass die Diskussion und die Auswertung hier in Nordrhein-Westfalen ganz wichtig sein werden –, dass das BMG die Studie in Auftrag gegeben hat. Schließlich fehlen nicht nur die Zahlen von Nordrhein-Westfalen, sondern insbesondere auch eine
Vergleichbarkeit, die sehr sinnvoll und sehr wichtig ist. Wenn damit die Versorgungssituation in der Hebammenhilfe und die Vergütungssituation in Deutschland – auch im Vergleich – analysiert werden, haben wir mit dieser Studie, die Ende Januar dieses Jahres zu erwarten ist, wirklich noch einmal eine andere Grundlage.
Ich möchte gleich noch etwas zu einigen Bereichen sagen und darstellen, was für uns als Landesregierung ganz wichtig ist. Anfangen will ich aber mit den extrem hohen Kaiserschnittzahlen, die einfach da sind und über die wir schon mehrfach diskutiert haben.
Wir werden in diesem Jahr im Rahmen des Internationalen Frauentages eine Veranstaltung zur Frauengesundheit im Haus der Ärzteschaft durchführen, zu der wir extra auch eine Expertin eingeladen haben.
Das Problem ist nämlich, dass zu den Ursachen und den Gründen, warum die Kaiserschnittzahlen so massiv steigen, wenig an Datenmaterial, wenig an Wissen und wenig an Kompetenzen vorhanden ist. Es gibt dazu ganz viele Ansätze, in deren Rahmen immer wieder vermutet wird, warum das der Fall ist. Da geht es um Haftungsrecht bei den Ärzten. Da geht es um das höhere Alter der gebärenden Frauen als Grund für diese Empfehlung. Da geht es auch immer wieder um den Vorwurf, das Ganze sei eine Kostenfrage. Es gibt also sehr viele Argumente, die im Raum stehen, die aber mit den vorliegenden Fakten nicht wirklich belegbar sind.
Wir sind also an diesem Thema dran. Ich finde diese Entwicklung der Zahlen katastrophal und glaube, dass man, im europäischen Vergleich gesehen, diesem Start und diesem natürlichen Vorgang, Kinder zur Welt zu bringen, hier massiv mit den Zahlen entgegensteht. Wir haben aber keinen Anpackpunkt. Auch das wäre etwas – wir können es gerne im Ausschuss diskutieren –, wo wir gerne tätig werden würden, beispielsweise mit den Ärzten und der Krankenhausgesellschaft. Mit vielen sind wir dazu schon im Gespräch.
Wir finden aber in der Tat keine Lösungswege; denn letztendlich ist es in dieser Situation die individuelle Entscheidung der Frau und des Arztes, ob man sich für eine natürliche Geburt oder für einen Kaiserschnitt entscheidet. Diese Entscheidung kann man nicht gesetzlich verordnen oder reglementieren. Vielmehr muss sie in eigener Verantwortung stattfinden.
Ich halte es aber für einen wichtigen Schritt, die Diskussion und den ganzen Prozess weiter gemeinsam zu begleiten und zu versuchen, sie dort zu beeinflussen, wo wir es können. Diesen Schritt können wir auch gerne gemeinsam gehen.
Grundsätzlich kann man Folgendes sagen: Natürlich ist die Berufsgruppe der Hebammen für uns als Landesregierung eine ganz wichtige Berufsgruppe;
denn sie hat mit der Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen für diese Gruppen eine ganz bedeutende Rolle. Die Hebammen haben in Deutschland und gerade auch in NordrheinWestfalen ein sehr vielfältiges Versorgungsangebot im Bereich von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit aufgebaut. Diese Hebammen sind nicht nur für die werdenden Mütter, sondern auch hinterher bei der Betreuung der Kinder ganz wichtig für uns.
Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen versucht – auch diese Diskussion haben wir im Ausschuss schon mehrfach geführt –, alles zu tun, was in unseren Möglichkeiten steht. Klar ist, dass die gestiegenen Beiträge für die Haftpflichtversicherung eine massive Last für die Hebammen sind. Letztendlich müssen diese Beiträge aus den Leistungen, die finanziert werden, erbracht werden. Aus den Vergütungen, die eine Hebamme erhält, ist dieser Beitrag in Höhe von 3.700 € nicht so einfach finanzierbar. Weitere Steigerungen werden befürchtet.
Deswegen habe ich schon im September 2010 den damaligen Bundesgesundheitsminister Rösler darauf angesprochen und mich in der Folge auch immer wieder an das Bundesgesundheitsministerium gewandt. Ich glaube, dass wir hier dringend und schnell Lösungen bekommen müssen.
Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes gibt es eine entsprechende Option, nämlich die Verpflichtung des Spitzenverbandes der Krankenkassen, die Kostensteigerungen für die Hebammen, also auch die Erhöhungen der Haftpflichtprämie, bei den Vergütungsverhandlungen mit den Hebammenverbänden zu berücksichtigen. Leider ist der aktuelle Stand immer noch, dass die Vertragsverhandlungen im November 2011 abgebrochen worden sind. Jedes Zeitfenster, in dem die Vertragsverhandlungen nicht weitergeführt werden, ist vertane Zeit, in der diese Kosten nicht refinanziert werden.
Auch vor diesem Hintergrund halte ich es für dringend notwendig, dass diese Vertragsverhandlungen wieder aufgenommen werden, damit wir letztendlich zu einer Vergütung kommen, aus der die Hebammen auch die Haftpflichtprämie refinanzieren können.
Im Übrigen muss man sich darüber im Klaren sein, dass diese gestiegenen Haftpflichtprämien nicht etwa dadurch zustande kommen, dass mehr Unfälle bei der Geburt passieren, dass die Fallzahlen also größer sind, sondern aus der Schadenshöhe resultieren, die mittlerweile erstattet wird. Deswegen sind die Beitragszahlungen auch höher. Diese Summen sind also derart massiv gestiegen, ohne dass die Hebammen irgendetwas dazu beigetragen haben. Das kann und darf nicht so sein.
Bei der Privatgebührenordnung – das ist gerade schon einmal gesagt worden – haben wir in Nordrhein-Westfalen das gemacht, was wir machen
konnten. Wir haben sie aktualisiert und ein eigenes Leistungsverzeichnis geschaffen. Die Leistungen, die außerhalb der gesetzlichen Versicherung von Hebammen erbracht werden, können auch bis zu dem 1,8-Fachen gesteigert abgerechnet werden. Hier haben wir also die Finanzierung, die möglich war, umgesetzt.
Wir hätten gerne noch einen dynamischen Verweis mit ausgebracht. Das ist rechtlich nicht möglich. Innerhalb der Landesregierung haben wir uns aber gemeinsam darauf verständigt, dass wir immer dann, wenn es auf Bundesebene durch ein neu ausgehandeltes Leistungsverzeichnis solche Veränderungen gibt, auch in Nordrhein-Westfalen die Anpassungen übernehmen, die notwendig sind. Letztendlich ist das nämlich auch für die Hebammen notwendig, selbst wenn es nur einen Teilbereich ausmacht.
Klar ist auch, dass die Geburt in einem Krankenhaus als Beleghebamme natürlich anders entschädigt und höher finanziert wird. Das Gleiche gilt für die Hausgeburt. Das hilft aber auch nur dann etwas, wenn wir das Problem mit der Haftpflichtversicherung gelöst bekommen.
Für uns sehr wichtig ist auch der Bereich der Qualifizierung, Bildung, Fortbildung und Weiterbildung. Wir haben die Fortbildungsverpflichtung für Hebammen in Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2002 in der Berufsordnung verankert. Dieses Instrument hat sich in der Praxis bewährt. Die Hebammen haben hier in Nordrhein-Westfalen einen extrem hohen Qualifizierungs- und Bildungsstand. Auch im bundesweiten Vergleich ist dieser Standard mit den 60 Stunden, die in drei Jahren geleistet werden, besonders hoch. Andere Bundesländer schauen immer wieder auf Nordrhein-Westfalen und heben dieses Bundesland als Beispiel hervor. Das sollten wir an dieser Stelle ruhig deutlich sagen.
Ich finde das Ganze besonders gut, weil es letztendlich von den Hebammen und dem Hebammenverband getragen worden ist und unterstützt wird. Hier haben wir gemeinsam einen hohen Qualifizierungsweg in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen.
Darüber hinaus – das ist auch schon einmal erwähnt worden – haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht nur eine modellhafte Sache, sondern sogar zwei. Zum einen ist das die Ausbildung als Modellversuch an den Hebammenschulen in NordrheinWestfalen, wo wir nicht nur in der Fläche in einer extrem hohen Qualität ausbilden, sondern auch noch das Modellprojekt zur richtlinienorientierten Qualitätsentwicklung haben.
Ferner – das hat Kollege Romberg eben angesprochen – nehmen wir in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der modellhaften Akademisierung der Gesundheitsberufe bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Seit dem Wintersemester 2010/2011 bieten wir den
Studiengang der Hebammenkunde an der Hochschule für Gesundheit in Bochum an.
Wenn ich mir die Diskussionen in anderen Bundesländern anschaue, dann glaube ich, dass das genau der richtige Weg ist, mit diesem Modell schnell an den Start zu gehen. Die Erkenntnisse der gesamten Modellvorhaben, die wir haben, werden hinterher Grundlage für die notwendige inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung grundsätzlich auch des Berufsrechts auf Bundesebene sein.
Ich denke, es ist gut, dass wir in dem Punkt auch in Nordrhein-Westfalen Motor sind. Es wird mit Sicherheit zu gegebener Zeit eine spannende Diskussion im Ausschuss sein, wenn wir uns über die Erfahrungen und über die Ergebnisse der Evaluierung austauschen, um zu sehen, welche Bedarfe wir letztendlich hier haben.
Ich bin eben schon darauf eingegangen, dass wir, wie gesagt, versuchen wollen, die Diskussion um die Kaiserschnittraten weiterzuführen. Auch da sollten wir über das hinaus, was wir jetzt machen, mit den Hebammen gemeinsam einen Dialog führen und sehen, ob da noch weitere Ansätze und Möglichkeiten sind.
Des Weiteren haben wir für Nordrhein-Westfalen einen Bereich geplant, der am Rande erwähnt worden ist, nämlich wir als Ministerium wollen jetzt in einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Vertreterinnen der Geburtshäuser einsteigen, weil wir ermitteln wollen, inwieweit wir Veränderungen für Nordrhein-Westfalen ermöglichen können.
Das, was als Studie vom GKV-Spitzenverband vorgelegt wurde, nämlich der Vergleich zwischen klinischer Geburt und außerklinischer Geburt, wird zu spannenden Diskussionen führen. Hier können sich letztendlich die Angebote der außerklinischen Geburtseinrichtungen weiß Gott sehen lassen. Sie haben nicht schlecht abgeschnitten. Von daher müssen wir auch in dem Zusammenhang überlegen, was perspektivisch für Nordrhein-Westfalen sinnvoll und notwendig ist und an Unterstützung gebraucht wird.
Ich denke, dass uns diese Diskussion über die Große Anfrage hinaus in Nordrhein-Westfalen weiterhin beschäftigen wird. Ich glaube, jede Diskussion und jede Verbesserung in Bezug auf die schwierige finanzielle Situation der Hebammen ist letztendlich eine Verbesserung für die Frauen in NordrheinWestfalen, die die Unterstützung durch die Hebammen brauchen.
Ich würde mir wünschen, dass man – ich habe mir das schon öfter gewünscht, aber noch nicht erreicht – von hier aus gemeinsam das Signal in Richtung des Bundesgesundheitsministers sendet, dass aus der Studie, die im Januar vorliegt, ganz schnell Konsequenzen gezogen werden, damit die Situation für die Frauen besser wird und wir nicht hinterher in einen Engpass kommen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Debattenbeiträgen ist deutlich geworden, dass es in der Zielausrichtung an vielen Stellen Einigkeit gibt. Das dürfte schon einmal eine gute Grundlage für eine Diskussion im Ausschuss bilden. Es besteht insoweit Einigkeit, dass Zwangsverheiratung eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt, dass Politik und Gesellschaft gemeinsam in der Pflicht sind, Zwangsheirat zu ächten und Zwangsehen zu verhindern, dass Opfer geschützt werden sollen und geschützt werden müssen und dass wir den Ausstieg aus Zwangsehen ermöglichen müssen. In den allgemeinen Überschriften gibt es also viel Übereinstimmung. Vielleicht kommt man auch zu Übereinstimmungen in dem einen oder anderen Detailpunkt.
Aber einige Redner und Rednerinnen haben schon deutlich gesagt, der vorliegende CDU-Antrag ist an vielen Stellen nur allgemein gehalten, und es sind in diesem Antrag auch einige Punkte, die einfach mit der beim Bundesministerium vorliegenden Studie nicht übereinstimmen, und somit ist die Darstellung im Antrag nicht ganz korrekt. Und: Viele Punkte sind einfach sehr allgemein gehalten. Das heißt, der Antrag ist aus Sicht des Ministeriums an vielen Stellen ohne Zielvorgaben, greift zu kurz, und das, was wir an Inhalten bräuchten und was auf Bundesebene in den Anhörungen diskutiert worden ist, findet sich in dem Antrag nicht wieder. In ihm wird nur geredet über Punkte wie Weiterförderung und Weiterentwicklung der Infrastruktur, die Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Sensibilisierung gerade auch von Lehrkräften. Geredet wird also über das, was im Grunde derzeit sowieso alles gemacht wird.
Aber mit dem, was letztendlich entscheidend ist, was auf Bundesebene intensiv diskutiert worden ist und was sich auch in der Studie zum Teil wiederfindet, gibt es keine kritische Auseinandersetzung. Vor allen Dingen gibt es in dem Antrag keine kritische Auseinandersetzung mit dem Zwangsheirat
Bekämpfungsgesetz des Bundes, so wie es vorliegt. Es enthält zwar in einigen kleinen Teilen Verbesserungen. So gibt es nicht mehr den Verfall der Auf
enthaltserlaubnis nach sechs Monaten gemäß § 51 Aufenthaltsgesetz. Aber wir haben durch dieses Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz, wie auch einige der Vorredner gesagt haben, andere Hürden wie im § 37 des Aufenthaltsgesetzes durch die KannBestimmung und die Integrationsprognose.
Ein wesentlicher Punkt, der gerade auch von SPD und Grünen genannt wurde, ist aber die Erhöhung der Ehebestandszeit, was ein massives Problem darstellt. Somit sind in dem CDU-Antrag einige Punkte überhaupt nicht vorhanden. Außerdem sind einige Zahlen und Darstellungen, die, wie gesagt, die Grundlage des Antrages bilden, nicht korrekt. Die genannte Zahl von 3.443 Beratungsfällen, von 2008 an erhoben und in der Studie genannt, ist nicht die Zahl der Zwangsverheiratungen. Das muss man klar festhalten. In Wirklichkeit sind es 60 % Bedrohte, die beraten worden sind, und 40 % sind definitiv Betroffene. Dabei ist klar, dass bei den Bedrohten auch Mehrfachzählungen sein können. Man geht je nach Beratungsstelle davon aus, dass es 14 bis 43 % Mehrfachbenennungen sind. Also ist die Anzahl geringer als die genannte Zahl. Das heißt aber nicht, dass deswegen das Problem geringer ist. Aber die Zahl ist einfach eine andere.
Das Problem ist auch an vielen Stellen sehr verkürzt dargestellt worden. Darauf sind einige der Vorrednerinnen auch eingegangen. Zwangsehen sind nämlich kein islamisches Problem, sondern sie sind in allen Religionen und Kulturen vorhanden. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass dies ein Resultat mehrerer Faktoren ist wie geringer Bildungsstand und soziale Benachteiligung. Also: Diese Eindimensionalität – das zeigt die Studie deutlich – ist nicht der Fakt, über den wir hier reden müssen. Das ist wohl auch wichtig. Wenn man nämlich über Bekämpfung, über Sensibilisierung und Verhinderung sprechen will, dann muss man die Dimension dessen, wer betroffen ist und wer die Zielgruppe ist, die man ansprechen muss, sehr viel differenzierter betrachten.
Aus meiner Sicht ist ganz wichtig, dass wir dann, wenn wir darüber reden, was wir ändern können und ändern müssen, über die Handlungsfelder reden, die auf Bundesebene eine massive Rolle spielen. Das heißt, es geht darum, was die Hürden im Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz sind, die angegangen werden müssen. Dazu ist schon genannt worden die Rücknahme der Erhöhung der Ehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von zwei auf drei Jahre. Das muss dringend wieder zurückgenommen werden.
Darüber ist damals auf Landesebene intensiv diskutiert worden. Die Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestag haben bestätigt, was damals hier von den Fraktionen von SPD und Grünen vertreten worden ist, dass es nämlich völlig falsch ist, die Ehebestandszeit auf drei Jahre heraufzusetzen. Das ist von zwölf der 13 Sachverständigen bei der
Bundestagsanhörung bestätigt worden. Von daher sollten wir in Nordrhein-Westfalen ein klares Signal an den Bund senden, dass wir zurück zu den zwei Jahren müssen. Denn es kann nicht sein, dass Frauen, die in einer Zwangsehe einer Gewaltsituation ausgesetzt sind, auch noch im dritten Jahr in dieser Situation bleiben, bloß weil sie sonst keinen Aufenthaltsstatus haben.
Es ist auch bei der Anhörung deutlich geworden, dass das, was damals als Argument vorgeschoben worden ist, nämlich damit würden Scheinehen verhindert, überhaupt nicht der Fall ist. Es ist auch kein Indiz in der Anhörung benannt worden, dass dadurch erfolgreich Zwangsehen verhindert werden könnten.
Es ist nach wie vor der Fall, dass die Ausnahmeregelungen zwar möglich sind, es hier jedoch massive Nachweisprobleme für die Härtefälle gibt. Das heißt, man kann im Einzelfall diese Nachweise nicht so leicht erbringen, und die Frauen müssen dieses Ehemartyrium weiter aushalten. Ich denke, dass da ein klares und deutliches Signal notwendig ist.
Wichtig ist auch der Hürdenabbau beim Recht auf Wiederkehr, und wir müssen diesen gemeinsam angehen. Hier gibt es in bestimmten Fällen zwar das Recht auf Wiederkehr als Kann-Bestimmung, aber das geht so nicht. Wir müssen uns auch da – dazu wird dem Ausschuss sicherlich genug Zeit bleiben – ein paar Beispiele vor Augen führen, was das in welchen Fällen für Mädchen heißt, die mit guten Integrationsprognosen in Nordrhein-Westfalen zur Schule gegangen sind, die dann aber nicht die Möglichkeit haben, zurückkehren zu können. Von daher werden wir auch hier eine intensive Debatte führen müssen. Ich glaube, dass es auch an dieser Stelle ein deutliches Signal geben muss.
Klar ist, dass wir in Nordrhein-Westfalen Schutzplätze nicht nur bereitstellen, sondern über das hinaus, was wir bisher haben, neue Plätze in einer weiteren Mädcheneinrichtung als zweiten Standort neben dem Standort Bielefeld brauchen.
Wir müssen die Diskussion weiterführen, wie viele Schutzbedarfe es wirklich gibt. Es ist in der Debatte schon gesagt worden, dass eine der wichtigen Gruppen die 18- bis 21-Jährigen sind. Wenn wir uns die Zahlen getrennt nach Altersverteilung ansehen, ist zu erkennen, dass knapp 30 % der Betroffenen bis einschließlich 17 Jahre und rund 40 % der Betroffenen zwischen 18 und 21 Jahre alt sind. Das sind von ihrem Entwicklungsstand und von ihrem Bedarf her junge Frauen, die einen Schutzbedarf wie Mädchen haben und von den Frauenhäusern nicht adäquat begleitet und aufgefangen werden können. Laut der Bundesstudie war die jüngste Be
troffene – das muss man sich einmal vor Augen führen – neun Jahre, die älteste 55 Jahre alt. Da sehen wir, wie die Altersverteilung ist. Das heißt, wir müssen gerade für die im Alter bis 21 Jahre dringend Angebote haben und entsprechend der Reife der jungen Frauen die Angebote schaffen.
Ich will jetzt nicht in die aktuellen Beispiele und Fälle einsteigen. Denn es ist uns allen klar, dass wir eine Weiterentwicklung brauchen. Ich möchte aber deutlich darauf hinweisen, dass wir, wenn wir über das Thema „Zwangsverheiratung“ reden und es im Frauenausschuss thematisieren, nicht nur über Frauen und Mädchen reden, sondern Zwangsverheiratung auch ein Thema der jungen Männer ist. Es sind nicht nur Männer, die sich davon bedroht fühlen, sondern es sind auch Männer, die sich im Rahmen der Bundesstudie an Beratungsstellen wenden. Laut bundesweiter Befragung von Beratungsstellen gab es 211 Fälle von jungen Männern. Es gab bei den Dokumentationsbögen Fälle von jungen Männern, es gab auch in der Schule Fälle von jungen Männern.
Es gibt immer wieder Zuschriften von jungen Männern, die sagen, sie wollen nicht zwangsverheiratet werden, sondern möchten sich ihre Partnerin selbst aussuchen. Es gibt auch junge Männer, die sagen, sie möchten einen Partner und keine Partnerin und bei deren Hintergrund es sehr schwierig ist, offen ihr Coming-out zu haben.
Ich finde wichtig, dass wir auch darüber diskutieren, dass es ein Problem ist, das beide Geschlechter betrifft, sowohl diejenigen, die Opfer sind, als auch diejenigen, die zwangsverheiratet werden und es nicht aus der Opferperspektive sehen. Wir müssen also nicht nur junge Frauen und nicht nur Eltern auf die Mädchen ansprechen, sondern das Thema hat beide Geschlechterdimensionen.
Wenn wir uns die Zahlen für Nordrhein-Westfalen ansehen, dann wissen wir nicht definitiv, wie viele es sind. Aber wir sehen, dass es eine Dimension und ein Problem ist, dessen wir uns weiter ernsthaft annehmen müssen.
Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und denke, dass es viele Punkte und Bereiche gibt, die wir gemeinsam tragen können. Ich würde mir wünschen, dass gerade in den wesentlichen substanziellen Punkten ein gemeinsames geschlossenes Signal nach Berlin geht, damit wir für die betroffenen Frauen in der Substanz etwas ändern können. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kleff und Herr Romberg, es ist schon ein bisschen abstrus, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen, es müsse unverzüglich gehandelt werden, wo wir doch über ein Gesetz reden, das zu Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung eineinhalb Jahre in Kraft war und wo das unverzügliche Handeln, nämlich eine Verordnung zu erlassen, nicht geschehen ist. Ich kann das nicht nachvollziehen. Darauf werde ich aber gleich noch einmal eingehen.
Ich finde auch sehr problematisch, dass Sie versuchen, einen künstlichen Dissens aufzubauen, obwohl in der Frage der freiheitsentziehenden Maßnahmen und darin, dass sie weder in dem Maße vorkommen sollten noch dort vorkommen sollten, wo sie ungerechtfertigt sind, Einigkeit besteht. Man soll versuchen, ältere Menschen weder zu sedieren noch zu fixieren, und man sollte sie in ihren Möglichkeiten, sich frei zu bewegen, nicht hindern. Darüber kann es hier keinen Dissens geben. Einen solchen künstlich aufzubauen, finde ich fatal. Ich fände es vielmehr wichtig, darüber zu reden, wie wir das gemeinsam in dem Prozess, den wir vor uns haben, lösen können.
Ich will zu dem Prozess etwas sagen, weil ein bisschen die Frage mitschwang, was denn die Landesregierung gemacht hat. In dem WTG, das Sie in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben, gibt es einen Paragrafen, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden sollte. Es geht um die Arbeitsgemeinschaft nach § 17. Die ist zu Zeiten meines Vorgängers nicht einberufen worden. Also auch das, was damals notwendig gewesen wäre, nämlich mit denjenigen, die vor Ort in den Bereichen beschäftigt sind, mit den Akteuren im System über die Defizite des Systems zu reden, das man etabliert hat, ist
nicht geschehen. Wir haben diese Arbeitsgruppe unverzüglich einberufen.
Der Diskussions- und Redebedarf, der Kritikbedarf und der Veränderungsbedarf am WTG sind extrem groß gewesen, sodass wir gesagt haben, wir warten die Evaluierung nicht ab, sondern wir steigen direkt in den Prozess ein. Uns also zu sagen, wir hätten irgendetwas nicht getan, ist an dieser Stelle hanebüchen.
Jetzt zu dem, worüber wir konkret reden: Ja, in § 20 WTG steht, dass wesentliche Ergebnisse der WTGPrüfung veröffentlicht werden. Es steht drin, was die Inhalte der Veröffentlichung sein sollen. Dazu gehört natürlich auch die Anzahl der freiheitseinschränkenden und der freiheitsentziehenden Maßnahmen. Es steht aber auch drin, dass das Ministerium die Ermächtigung hat, durch Rechtsverordnung Kriterien zur Veröffentlichung usw. festzusetzen. Jetzt sagen Sie gemeinsam, das könne nicht sein, das müsse auch veröffentlicht werden ohne diese Verordnung.
Das hätte ich auch gerne so gesehen, aber mein Vorgänger, der ehemalige Minister Karl-Josef Laumann, hat damals mit dem MAGS die Rechtsauffassung vertreten, dass ohne die Rechtsverordnung gar keine Veröffentlichungspflicht besteht. Das hat er auch gegenüber den Heimaufsichten so kommuniziert. – Das Dumme an Verwaltungen ist, Herr Laumann, das solche Dinge immer dokumentiert sind. Deswegen bin ich als Nachfolgerin ein Stück weit an die Rechtsauslegung des damaligen Gesetzgebers und damit an Ihre Rechtsauslegung gebunden.
Das tut mir schrecklich leid, ich hätte es gerne anders gemacht. Daher habe ich Ihre Zwischenrufe und Ihre Empörung eben nicht verstanden.
Ich hätte verstanden, wenn Sie gesagt hätten: Da habe ich einen großen Fehler gemacht. Es ist gut, wenn die jetzige Landesregierung das korrigiert. – Das wäre an der Stelle richtig gewesen. Daher: Ja, es wäre eine andere Rechtsauslegung gewesen. Das hätte mich gefreut, aber so einfach ist es nicht. Warum Sie von der Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch gemacht haben, warum Sie die Arbeitsgruppe nach § 17 nicht einberufen haben, wissen wir nicht. Sie hätten auch den Gesundheitsminister damals ein Stückchen mehr drängen können, damit das passiert. Aber es ist nicht passiert.
Des Weiteren ist ein Problem – das haben wir in dem §-17-Prozess jetzt auch klargestellt, da haben wir einen dringenden Änderungsbedarf –: In dem jetzigen Gesetz steht zwar, dass die Daten veröffentlicht werden müssen, aber nicht, dass wir als Ministerium sie bekommen müssen. Es geht also nicht um eine flächendeckende Datenerhebung, aus
der man wieder Konsequenzen ziehen kann. Das ist damals mit Absicht so nicht hineingenommen worden. Die grüne Fraktion hatte dies nämlich im WTGProzess eingefordert, es ist aber abgelehnt und gesagt worden, man wolle es nicht.
Wir haben jetzt gesehen, dass nicht nur die Daten fehlen, sondern dass wir insgesamt zur Pflegestruktur, zu den Pflegebedarfen keine vernünftige Datengrundlage haben. Deswegen wird es für uns in dem Reformprozess ein wichtiger Schritt sein, eine andere Ebene ohne zusätzliche Bürokratie zur Datenerfassung zu bekommen, damit wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ganz anders handlungsfähig sind. Auch hier würde ich mir wünschen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen und es schaffen, das WTG weiterzuentwickeln.
Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Wichtig ist aber, dass wir jetzt nicht an einer Stelle etwas verändern, ohne dabei den Gesamtprozess zu sehen. Denn die Veröffentlichung eines einzigen Punktes wird von der Rechtsauffassung als unverhältnismäßig angesehen. Wenn wir vor dem Hintergrund, dass wir ein neues WTG auf den Weg bringen wollen, versuchen, die komplette Veröffentlichung zu erzwingen, werden wir ein massives Problem bekommen, nämlich das, was wir mit den MDKPrüfberichten haben. Es wäre sinnvoll, im Ausschuss zunächst mit den Akteuren darüber zu reden, welcher Schritt als Erstes kommen sollte. Wir sind in dem Prozess zu dem Ergebnis gekommen, das Landespflegegesetz und die übrigen Maßnahmen in einem Schritt anzugehen, um für die Betroffenen wirklich Transparenz herzustellen. Ich fände es gut, wenn wir diesen Weg qualitativ gemeinsam gehen und so in der Substanz etwas verändern könnten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kleff, ich finde es gut, dass Sie sich weiterhin mit dem Hausärztemangel beschäftigen. Aber ich kann Ihren Antrag in keinem einzigen der Punkte nachvollziehen, die Sie fordern. Sie wissen es eigentlich besser.
Wir haben Ihnen vor einigen Monaten im Ausschuss die aktualisierte Liste der Förderregionen 1 und 2 vorgelegt. Sie wissen, dass die nächste Berichterstattung turnusgemäß erfolgt. Das Hausärzteprogramm der vorherigen Landesregierung ist nicht nur fortgeschrieben, sondern es läuft die ganze Zeit mit Erweiterungen. Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, welches Gerücht Sie in die Welt setzen. Die
von Ihnen zusammengeschriebenen Anträge sind so, als ob Sie sagen, Sie möchten gerne, dass es auch regnet. Ja, es regnet ab und zu auch. Dieses Hausärzteprogramm wird nicht anders fortgeschrieben, bloß weil Sie immer wieder diese Anträge stellen.
Sie stellen einen Antrag, statt sich auf Bundesebene an der einen oder anderen Stelle wirklich für Nordrhein-Westfalen einzusetzen. Das wäre dringend notwendig. Aber auch darauf werde ich gleich gerne noch einmal eingehen.
Es wäre schön gewesen, wenn er vorher schon einmal gefragt hätte. Dann hätte er sich den Antrag ersparen können. Aber natürlich kann er gerne fragen.
Aber gerne doch.
Herr Kleff, es ist schön, dass Sie jetzt fragen. Die Frage hätten Sie mir auch vorher stellen können.
Ein Bestandteil dieses weiterentwickelten großen Programms, welches wir planen, ist das Hausärzteprogramm. Aber dies ist ein kleiner Baustein. Das habe ich immer wieder gesagt. Wir können einmal darüber reden, wie viele Anträge gestellt worden sind, seit das von der Vorgängerregierung initiiert worden ist. Dieses kleine Programm löst aber doch nicht die Probleme, die wir mit der medizinischen Versorgung haben. Wir brauchen doch viel mehr.
Herr Kleff, die Anträge sind weiter gestellt worden. Die Anträge sind weiterhin bearbeitet worden. Die Anträge sind weiterhin bewilligt worden. Sie haben für diese Anträge auch die Liste der Förderregionen 1 und 2 bekommen.
Es gibt Kollegen in Ihrer Fraktion, die in der Zwischenzeit Kontakt und Briefwechsel mit mir aufgenommen haben, weil sie in ihrer Nichtförderregion eine Förderung erhalten wollten und Nachfragen dazu gestellt haben. Es gibt also Menschen, die nicht im Ausschuss sitzen, aber trotzdem Fragen dazu stellen. Ich verstehe Sie in dieser Hinsicht nicht. Ich bin doch keine unkommunikative Ministerin. Jede Frage, die Sie mir stellen, werde ich Ihnen gerne beantworten.
Wenn Sie es bisher nicht hören wollten, kann ich aber auch an dieser Stelle erzählen, wo es eine Weiterentwicklung gegeben hat. Wir haben festgestellt, dass es vor dem Hintergrund der Veränderungen des Arztberufes nicht mehr überall Ärzte sind. Es sind auch viele Ärztinnen, die sich eher in einem Angestelltenverhältnis befinden. Also haben wir das Hausärzteprogramm so weiterentwickelt, dass mittlerweile auch angestellte Ärztinnen und Ärzte finanziert und gefördert werden können. Auch das ist eine inhaltliche Weiterentwicklung. Wenn Sie über den Stand der Weiterentwicklung informiert werden wollen, so ist auch das ein Punkt.
Herr Kleff, wenn wir sagen, wir wollen mehr als das und nicht nur dieses Programm, dann meinen wir damit viele Sachen. Wir meinen damit, wir müssen darüber hinaus überlegen, wie wir es mit der Einführung eines Pflichtfachs Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr machen. Wir müssen schauen, wie wir die Studienplatzkapazitäten zügig für den doppelten Jahrgang erweitern und erhöhen können. Wir haben versucht, den Austausch mit den österreichischen Ärzten auf den Weg zu bringen. Wir haben nun einen Zulauf von österreichischen Ärztinnen und Ärzten, die uns in Deutschland aktiv in unseren Krankenhäusern und in unserem Gesundheitssystem unterstützen. Wir haben die Einrichtung einer Internetplattform www.docjobs-nrw.de eingerichtet.
Wir haben eine Reihe von Punkten direkt und unmittelbar auf den Weg gebracht. Das ist nicht nur ein Hausärzteprogramm, mit dem wir mit ein bisschen Geld im ländlichen Raum oder in unterversorgten Regionen versuchen, eine Praxisgründung zu unterstützen. Wir haben gesagt, wir wollen die Weiterentwicklung zu einem Programm zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung; denn es ist mehr als nur eine Finanzierung.
Herr Kleff, wir wissen auch, dass von den Ärztinnen und Ärzten selbst an vielen Stellen gesagt wird, die Finanzierung im Hausärzteprogramm macht die Situation in Problemregionen nicht attraktiver. Deshalb können wir uns nicht ausruhen. Wenn Sie sagen, wir sollen als Landesregierung nicht die Hände in den Schoß legen, dann mag dies vielleicht ein
Motto der Vorgängerregierung gewesen sein. Bei uns liegen die Hände nicht im Schoß, sondern wir versuchen, inhaltliche Konzepte vorzulegen.
Da Sie nicht nur über das Hausärzteprogramm geredet haben, sondern auch auf die Krankenhausrahmenplanung eingegangen sind, kann ich Ihnen auch dies noch einmal erklären. Mein Vorgänger, Karl-Josef Laumann, hat fünf Jahre lang keinen Krankenhausrahmenplan auf den Tisch gelegt. Wenn Sie das gerne noch einmal so deutlich hören möchten, kann ich Ihnen sagen, er hat dem Ausschuss fünf Jahre lang jedes Jahr gesagt, im nächsten Jahr kommt ein Krankenhausrahmenplan. Im letzten Jahr war dann klar, man erstellt keinen Rahmenplan mehr, weil man sich keinen Ärger einhandeln will.
Ich habe damit begonnen und gesagt, wenn KarlJosef Laumann es schon so weit entwickelt hat, werden wir es wohl in einem Jahr schaffen. Da die ganze Entwicklung nicht so weit war, wie wir es uns gewünscht haben, dauert es ein bisschen länger. Deswegen habe ich Ihnen einen Zeitplan vorgelegt. Einen Zeitplan haben wir von der Vorgängerlandesregierung nie bekommen. Mit dem Zeitplan haben Sie von mir im Ausschuss freiwillig nicht nur mitgeteilt bekommen, was wir wann machen und wie der Zeitplan im Groben ist, sondern auch was wir inhaltlich an welcher Stelle machen und welche Diskussionen stattfinden. Ich sage Ihnen, mit unserem Krankenhausrahmenplan, den wir entwickeln, wird Nordrhein-Westfalen im Krankenhaussystem demografiefest. Wir werden das im Rahmen des Zeitplans immer wieder in den Ausschuss einbringen. Es wäre schön gewesen, wenn mein Vorgänger wenigstens einen Teil dessen gemacht hätte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie an der einen oder anderen Stelle schon gesagt worden ist, handelt es sich hier um eine Diskussion, die wir nicht heute und auch nicht in dieser Legislaturperiode begonnen haben, sondern die wir bereits in anderen Konstellationen als damalige Opposition mit der damaligen schwarz-gelben Regierung geführt haben. Seinerzeit hat sich Herr Romberg mit seiner Position gegenüber dem Koalitionspartner und dem damaligen Minister nicht durchsetzen können.
Meines Erachtens ist diese Diskussion auch damals ziemlich konsensual zwischen den heutigen Antragstellern geführt worden. Es geht nämlich darum, dass wir deutlich unterscheiden müssen: Was ist für psychisch kranke Menschen in ihrer Situation und in der Unterbringung wirklich notwendig? Was ist therapeutisch geboten? Was sind die Maßnahmen, die sich in einem Unterbringungsverfahren eingeschliffen haben, die zu Einspar- und Ablaufeffizienz führen sollen? Was also sind Maßnahmen, die von psychiatrischen Kliniken eingesetzt werden, um Kosten zu sparen?
In der Anhörung ist deutlich geworden, wie die Situation in Nordrhein-Westfalen ist: Auf der einen Seite setzen 16 % der psychiatrischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen mit Versorgungsauftrag die Videoüberwachung ein; auf der anderen Seite setzen 84 % dieser Kliniken ganz klar keine Videoüberwachung ein, halten sie für eine therapeutische Fehlmaßnahme. Daran sehen wir, wo wir eigentlich stehen und dass der Einsatz der Videoüberwachung im Einzelfall nicht nur nicht hilft, sondern auch zu einer Beeinträchtigung des für eine erfolgreiche Behandlung notwendigen Vertrauensverhältnisses führen kann. In der Anhörung gab es da einen breiten Konsens.
Herr Preuß, ich verstehe Ihre Argumentation, Ihre Einlassung hier gar nicht. Wir alle haben ein und dieselbe Anhörung wahrgenommen. Es ist schon nach der heutigen Gesetzeslage so, dass die Häuser gerade in der bedrohlichen Situation der Fixierung die Menschen mit Personaleinsatz begleiten müssen. Es ist also nicht so, dass Mehrkosten auf die Häuser zukommen, die schon heute die Patienten und Patientinnen nach Recht und Gesetz adäquat versorgen. Das heißt aber auch: Häuser, die heute auf die notwendige Sitzwache verzichten, werden das in Zukunft nicht mehr machen können,
sondern werden die Patienten und Patientinnen ebenfalls adäquat begleiten müssen.
Herr Kleff darf mir gerne eine Frage stellen.
Nein. Herr Kleff, ich kann mir nicht vorstellen, dass es Patienten gibt, die sagen: Wenn ich fixiert unter Medikamenten oder unter einer hohen psychischen Belastung in einem Raum liege, möchte ich nicht, dass ein Mensch kontinuierlich da ist, den ich darum bitten kann, dass er mir etwas zu trinken gibt, dass er mir, wenn ich Einschränkungen habe, hilft. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Patient sagt: Ich bin froh, wenn ich videoüberwacht bin, hilflos bin und keine Möglichkeit habe, direkt um Hilfe zu rufen.
Sie wissen nie – das haben wir in den letzten Jahren auch von zahlreichen Menschen mit Psychiatrieerfahrung berichtet bekommen –, wenn Sie fixiert in einem Raum liegen, ob irgendwo am anderen Ende an einem Bildschirm wirklich jemand sitzt, der zu Hilfe kommt, ob jemand Sie hören würde, wenn Sie sich über das Video nicht anders körperlich bemerkbar machen können. Es gibt immer wieder Menschen mit Psychiatrieerfahrung, die berichten, wie ausgeliefert sie sich in ihrer Fixierungssituation gefühlt haben. Deswegen glaube ich nicht, dass es diese Menschen, nach denen Sie, Herr Kleff, gefragt haben, gibt.
Wie ich eben schon gesagt habe, setzen 84 % der Kliniken derzeit keine Videoüberwachung ein. Mir kann niemand erzählen, dass es diesen Patienten und Patientinnen, die die notwendige Fürsorge und Aufmerksamkeit haben, schlechter geht als jenen, die videoüberwacht werden. Ich glaube, es ist wichtig, so mit psychisch kranken Menschen umzugehen, dass sie in einer Situation höchst emotionaler Anspannung die Möglichkeit der persönlichen Zuwendung haben. Eine Sitzwache bei Fixierung heißt aber nicht, dass jemand Händchen hält und körperlichen Kontakt hat. Auch da ist Distanz durchaus
möglich. Deswegen verstehe ich nicht, was Sie sich da vorstellen, Herr Kleff.
Das, was im Maßregelvollzug in vielen Einrichtungen praktiziert wird, ist sicher ratsam, nämlich dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bevor sie das erste Mal eine Fixierung vornehmen, sich selber mal fixieren lassen, einfach um am eigenen Leib zu erfahren, was das mit einem macht. Vielleicht nehmen Sie einmal den Ratschlag an und probieren das aus. Ich glaube nicht, dass Sie dann noch sagen würden, dass eine Videoüberwachung an der Stelle wirklich das richtige und das sinnvolle Instrument sein kann.
Ich meine, es ist ein ganz wichtiger Schritt, gerade in Fällen von Fixierung dieses Zeichen zu setzen und zu sagen, dass wir Abstand von der Videoüberwachung nehmen. Es muss in den Kliniken möglich sein, dieses Verbot mit anderen Planungen und einem anderen Herangehen umzusetzen.
Klar ist, dass eine Fixierung immer mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für Patienten und Patientinnen verbunden ist. Auch diese Risiken werden mit dem Verbot der Videoüberwachung reduziert.
Wenn dieses Gesetz jetzt so verabschiedet wird, entsprechen wir als Landesparlament damit auch der Forderung des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Dieser Ausschuss hat das schon lange gefordert. Daher vollziehen wir nur etwas, was uns schon längst ins Stammbuch geschrieben worden war. Das gesetzliche Verbot, wie es jetzt formuliert ist, schafft Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich. Das ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Signal.
Auch wenn ich eben gesagt habe: „Natürlich sind keine Personalmehraufwendungen notwendig“,
würde ich deutlich an Sie, Herr Romberg, und die FDP-Fraktion appellieren wollen. Sie haben im Bund einen Gesundheitsminister mit Ihrem Parteibuch, der auch NRW-Landesvorsitzender der FDP ist. Die Ausstattung in der Psychiatrie, die Finanzierung in der Psychiatrie ist defizitär. Ich würde mir wünschen, dass Sie ein deutliches Signal an den Bund senden und sagen: Schwarz-Gelb im Bund muss nicht nur mit veränderten Rahmenbedingungen, sondern auch finanziell in diesem Bereich aktiv werden.
Vielleicht kann auch der Kollege Bahr im Bund den Schritt in die richtige Richtung machen, sodass Menschlichkeit in Krankenhäusern mit der personellen Ausstattung, die wir dafür brauchen, erreichbar ist. Ich würde mir wünschen, dass die FDP-Fraktion auch da vorangeht, mit uns gemeinsam diesen Weg geht und uns an der Stelle nicht alleine laufen lässt. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete der CDU-Fraktion! Ein Anruf hätte gereicht, dann hätte ich Ihnen, lieber Herr Post, direkt erklären können, was wir als Landesregierung bezüglich der Konvergenz alles schon gemacht haben. Vieles ist von den Kolleginnen und Kollegen gerade schon aufgezählt worden. Ich will die Dinge ergänzen, die noch nicht aufgezählt worden sind.
Unmittelbar, nachdem ich ins Amt gekommen bin, gab es eine Presseveröffentlichung von der Bundeskanzlerin, in der sie mitgeteilt hat, sie möchte sich das Gesundheitssystem angucken und dazu in die verschiedenen Bundesländer fahren. Ich habe sie damals zum Thema „Konvergenz“ nach Nordrhein-Westfalen eingeladen. Eigentlich gab es auch eine Zusage vom Kanzleramt, dass sie in diesem Frühjahr kommen würde. Aber wahrscheinlich gab es das eine oder andere Problem, das das verhindert hat. Ich fände es gut, wenn Sie in der Richtung mal auf die Bundeskanzlerin einwirken würden,
dass sie sich konkret vor Ort das Gesundheitssystem und die Probleme anguckt.
Es stimmt ja, was Sie gesagt haben. Wenn wir in der Tabelle die Honorierung in den Landesteilen Nordrhein-Westfalens mit der bundesweiten Honorierung vergleichen, dann stellen wir fest, dass die KV Westfalen-Lippe ganz unten steht; dann kommt Sachsen-Anhalt und dann Nordrhein. Das heißt, wir bilden das Schlusslicht der Honorierung bundesweit. Das kann nicht sein.
Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, ob man innerhalb der Ärzteschaft für gleichwertige Leistungen auch das gleiche Volumen bekommt, sondern es ist, wie eben schon gesagt wurde, auch wirklich ein massiver Standortnachteil für NordrheinWestfalen. Wie sollen wir jungen Ärztinnen und Ärzten, die sich hier ambulant niederlassen wollen, erklären, dass Sie hier mit einem geringerem Regelleistungsvolumen auskommen sollen? Das heißt, dass sie, um auf ein gleiches Einkommen zu kommen, weitaus mehr Patienten und Patientinnen versorgen, also mehr arbeiten müssen. Das kann nicht sein. Deswegen wollen wir die Konvergenz und haben dies auf allen Ebenen versucht.
Es gibt dazu – das ist eben schon erwähnt worden – den Aufruf „Konvergenz – Jetzt!“. Den kann jeder gerne unterschreiben, dem kann sich jeder anschließen. Es gibt dazu aber auch eine Petition, die mittlerweile das notwendige Quorum von 50.000 Unterschriften um 10.000 überschritten hat. Das Quorum ist also erreicht.
Aber selbstverständlich gerne.
Herr Post, wir haben eine neue Situation. Wir hatten die gesetzliche Regelung, dass der Bewertungsausschuss bis zum 30. April liefern sollte. Wir hatten also eine leichte Konvergenz im Gesetz – im Sinne der asymmetrischen Verteilung –, die nach und nach zum Zuge gekommen wäre. Das wäre zwar nicht gut für Nordrhein-Westfalen gewesen, aber es wäre immerhin ein langsamer, schleichender Weg gewesen. Diesen Prozess hat der jetzige Bundesgesundheitsminister unterbunden, indem er die – wenn auch zu langsame – Anpassung in Gänze aus dem Gesetz herausgenommen hat. Deswegen wird NordrheinWestfalen durch das aktuell auf dem Tisch liegende Versorgungsstrukturgesetz gegenüber dem Defizit, das wir vorher schon hatten, noch einmal benachteiligt.
Wenn wir uns die Verteilung ansehen, dann ist klar, dass die Länder, die sich gutstehen, einen Bundesdurchschnitt für alle darunter blockieren werden. Sie brauchen es nur durchzurechnen, dann wissen Sie: Im Moment gibt es an der Stelle immer eine gesicherte Mehrheit für eine Ablehnung. Deswegen gibt es nur einen einzigen Weg, nämlich über den Bundesgesetzgeber. Wir Länder kommen im Bundesrat und in der Gesundheitsministerkonferenz nicht weiter.
An der Stelle muss der Bundesgesetzgeber klar Position beziehen. Der Bundesgesundheitsminister müsste die Situation in Nordrhein-Westfalen ja zur Genüge kennen, denn er kommt aus NordrheinWestfalen und hat sich immer vehement dafür eingesetzt. Deswegen, Herr Post – Sie haben gerade eingeworfen, dass die Verhältnisse im Bundestag die gleichen seien; sie sind aber nicht ganz die gleichen, weil die KV-Verteilung noch mal anders ist –, hätte der Bundesgesundheitsminister die schleichende Konvergenz zumindest nicht herausnehmen dürfen. Vor dem Hintergrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist das Vorgehen des Bundesgesundheitsministers für Nordrhein-Westfalen an der Stelle nicht nur kontraproduktiv, sondern grob fahrlässig und schädigend gewesen. Man hätte zumindest den langsamen Prozess beibehalten müssen.
Es ist daher wichtig, dass wir uns jetzt Seite an Seite gemeinsam dafür einsetzen. Ich habe mich gemeinsam mit der Ärzteschaft auf der Pressekonferenz in Berlin geäußert. Wir haben den Aufruf für Nordrhein-Westfalen gemacht. Wir haben gemeinsam versucht, die Petition erfolgreich auf den Weg zu bringen. Ich würde mir wünschen, dass Sie nicht einen Antrag stellen nach dem Motto „Machen Sie das, was Sie schon getan haben“ – das hilft an der Stelle nicht weiter –, sondern dass wir uns im Aus
schuss noch mal zusammentun und einen Brief an sämtliche zuständigen Abgeordneten aller Fraktionen im Bundestag schreiben, in dem wir sie auffordern, das Konvergenzanliegen aus NordrheinWestfalen zu tragen. Das fände ich wunderbar. Es würde mir auch den Rücken stärken, wenn klar ist, dass es ein fraktionsübergreifendes Anliegen ist, die Konvergenz im Bund durchzubekommen, und wenn das dann auf dem Tisch der einzelnen Abgeordneten liegt.
Daher würde ich mich freuen, wenn über den Antrag nicht direkt abgestimmt würde, sondern die Initiative an anderer Stelle – im Ausschuss – aufgenommen würde, damit wir dort gemeinsam die Bundestagsabgeordneten auffordern können, aktiv zu werden. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben in Nordrhein-Westfalen die Situation, dass wir an vielen Stellen schon jetzt deutlich den Pflegefachkraftmangel spüren. Jeder von Ihnen wird vor Ort mitbekommen, wie dringend Einrichtungsträger Pflegefachkräfte suchen und wie schwierig es ist, welche zu finden.
Im Landesbericht der Gesundheitsberufe haben wir für den Zeitraum 2010 schon ein Defizit von 3.000 Absolventen und Absolventinnen im Bereich der Pflegefachberufe attestiert bekommen, davon 2.500 im Bereich der Altenpflegefachkraftausbildung. Das heißt, wir haben an der Stelle einen dringenden Handlungsbedarf.
Wir haben im Laufe der letzten Legislaturperiode immer wieder intensiv diskutiert und wiederholt Expertinnen- und Expertenanhörungen im Landtag gehabt, um genau den Ist-Stand und den Defizitstand zu erörtern. Mittlerweile ist es wirklich absolut eindeutig, dass wir ein Pflegefachkraftdefizit haben.
Die Rechtsgrundlage, um eine Umlage einzuführen, was wir als Landesregierung jetzt planen, ist in § 25 des Altenpflegegesetzes auf Bundesebene zu finden. Von daher ist es an der Stelle rechtlich kein Problem. Wir werden heute diese Vorlage einbringen und müssen eine gesetzliche Änderung machen, nicht, weil wir die Ausbildungsumlage an der Stelle einführen, sondern weil wir dieses als Aufgabe den beiden Landschaftsverbänden übertragen wollen.
Klar ist, dass wir die Bugwelle von mindestens 2.500 fehlenden Absolventinnen und Absolventen nicht auf einmal werden abgetragen können. Deswegen werden wir mit der Einführung der Umlage gleichzeitig Haushaltsmittel in einer Höhe bereitstellen, dass zusätzlich 1.500 Ausbildungsplätze werden einrichten können. Die Einschätzung der Fachseminare und der Träger vor Ort ist, dass man diese Zahl von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in der Zeit wird zustande bringen können.
Das Verfahren war diesmal eines, das klar war. Wir hatten in der Vergangenheit eine Ausbildungsumlage im Pflegebereich, die an vielen Stellen auch Defizite aufgewiesen hat. Deswegen haben wir dieses
Mal versucht, von Anfang an mit den Trägern im Dialog zu schauen: Wie können wir ein Umlageverfahren so gestalten, dass es die Probleme und die Defizite, die es in der Vergangenheit gab, in Zukunft nicht mehr gibt?
Das Verfahren wird eins, das aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Träger durchdachter, besser vorbereitet und vor allen Dingen unbürokratischer ist als das in der Vergangenheit. Deswegen sind die zuständigen Behörden, die dieses abwickeln und umsetzen werden, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.
Wir werden Software für die Behörden, für die Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stellen, um das ganze Verfahren möglichst unkompliziert zu machen. Wir haben schon in der letzten Ausschusssitzung darüber gesprochen und über den Ist-Stand vonseiten des Ministeriums berichtet. Wir haben Ihnen zur Verfügung gestellt, was uns durch die Zuschriften aus der Anhörung der Experten und Expertinnen eingereicht worden ist und sind im Moment in dem Verfahren, dass wir all die Punkte, die uns benannt worden sind und die vielleicht in der Ausgestaltung der Umlage in Einrichtungen als Problem gesehen werden, prüfen und schauen, was geändert werden kann und was in dieser Verordnung weiter gestaltet werden kann, sodass wir letztendlich die gesetzliche Regelung und die Verordnung, die wir auch im Ausschuss diskutiert haben, so gestalten können, dass es für Träger überall ein einfaches und leichtes Umsetzen wird.
Bei der Verbändeanhörung zur Verordnung hat es jetzt schon ein überwiegend positives Votum quer durch die Träger gegeben – egal, ob ambulant oder stationär –, und der überwiegende Teil geht mit. Wie gesagt, die Bedenken und die Anregungen, die da sind, werden wir aufgreifen.
Wir glauben, dass wir mit dieser Umlagefinanzierung nicht nur einen breiteren Teil von Kapazitäten im stationären Bereich, sondern vor allen Dingen im ambulanten Bereich bekommen. Denn in der Vergangenheit war es natürlich ein Problem für diejenigen, die im ambulanten Bereich ausbilden, dass sie die Refinanzierung nur zulasten eines Wettbewerbsproblems zustande gebracht haben. Dementsprechend glauben wir, dass mit dieser Umlage die Wettbewerbsnachteile letztendlich nicht entstehen und dass gerade dadurch, dass wir eine hundertprozentige Finanzierung der Ausbildungsplätze jetzt implementieren wollen, die Träger auch wirklich gut damit leben können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kleff und Herr Hafke, ich finde es schade, dass Sie sich in den letzten Monaten als Opposition so wenig mit dem beschäftigt haben, was in diesem Land passiert ist, und sich
mit dem, was die Menschen in diesem Land mit mir als Ministerin, aber auch an anderen Stellen diskutieren, so wenig auseinandergesetzt haben. Aber ich werde es Ihnen an verschiedenen Beispielen noch mal klar und deutlich machen.
Das, was zu Ihrer Abwahl geführt hat, dass Sie Politik völlig an den Menschen im Land vorbei gemacht haben, hat sich bis heute nicht geändert. Das ist deutlich geworden und betrifft ganz viele Punkte. Das werde ich Ihnen gleich im Detail aufzeigen.
Ich will mit der Frage einsteigen, die eben mehrmals aufgeworfen worden ist: Was ist mit der Bundesebene und mit dem Versorgungsgesetz? Ich glaube, Sie haben gefordert, ich solle irgendetwas nicht blockieren.
Eines der großen Probleme, vor denen wir im Moment im Gesundheitsbereich stehen, ist, dass nach wie vor zwei verschiedene Systeme nebeneinander existieren: das stationäre System, für das wir als Länder in der stationären Krankenhausplanung verantwortlich sind, und das ambulante System, das auf Bundesebene diskutiert wird und bei dem im GBA sehr viele Entscheidungen getroffen werden.
Deswegen haben alle 16 Länder übereinstimmend gefordert: Lieber Bundesgesundheitsminister, bei der Planung der beiden Ebenen wollen wir als Länder zwar nicht entscheiden, was im ambulanten Bereich passiert, aber wir wollen gemeinsam mit der Bundesebene diskutieren: Wie können wir diese Bereiche vernetzt miteinander planen? Denn wir werden es uns in ganz Deutschland nicht leisten können, auf der einen Seite einen stationären und auf der anderen Seite einen ambulanten Sektor zu planen. Wir müssen diese Sektoren verschränkt denken. Aber wenn wir die Sektoren verschränkt denken müssen, müssen wir als Länder die Frage „Was passiert im ambulanten Bereich?“ mitdiskutieren können. Wir müssen nichts entscheiden; wir müssen nur darüber reden können. Deswegen haben wir das gefordert.
In der Sitzung haben 16 Länder etwas gefordert. Da sitzt ein Bundesgesundheitsminister und sagt an der einen oder anderen Stelle: „Das geht nun gar nicht“. Ein Beispiel: Die Länder sollen zwar im G-BA auf Bundesebene bei der Bedarfsplanung mitreden, aber bei der Qualitätssicherung – ein Punkt, zu dem Sie mir alle Zuschriften schreiben mit Fragen wie „Was ist mit den Fallzahlen im Bereich der Neonatologie in meinem örtlichen Krankenhaus?“ – sollen wir als Länder auf Bundesebene nichts sagen dürfen?!
Lieber G-BA, setzt euch mal damit auseinander! Ist 30 die richtige Zahl? Brauchen wir Ausnahmeregelungen für die hochspezialisierten Krankenhäuser, die einen anderen Schwerpunkt haben?
Wir sollen bei der Qualitätssicherung als Länder nicht gehört werden dürfen. Da hört für mich der Spaß auf, weil genau dieses Feld in unserer Verantwortung als Land liegt. Wir müssen deshalb über Bedarfsplanung und über Qualität reden dürfen. Es geht nicht, dass wir als Länder an einer bestimmten Stelle, an der wir den Sicherstellungsauftrag haben, nicht gemeinsam mit der Bundesebene sollen diskutieren dürfen. Wir wollen nicht entscheiden, wir wollen diskutieren.
Deswegen habe ich im Interesse von NordrheinWestfalen gesagt: Nein, entweder werden wir wenigstens in die Verantwortung mit hineingenommen, gehört zu werden und Anträge stellen zu dürfen, oder es geht nicht.
Ein zweiter Punkt: Wenn man wirklich will, dass sich die Länder beteiligen dürfen, kann man keine Beschränkung auf einen, vielleicht mal zwei Vertreter vornehmen. Vielmehr muss man die Länder wirklich mit einbeziehen. Auch da hört es für mich auf.
Aber hinsichtlich vieler anderer Punkte war diese Veranstaltung nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Wenn die Länder versuchen, sich auf gleicher Augenhöhe mit dem Bundesgesundheitsminister zu verständigen, und der schon an vielen Stellen ankündigt: „Aber das holen die Bundestagsfraktionen wahrscheinlich wieder zurück“, oder: „Hier kann ich aber nichts zusagen“, ist das nicht verhandlungstreu, sondern er muss sich die Kompetenzen vorher bei den Fraktionen einholen.
Von daher habe nicht ich etwas blockiert, sondern der Gesundheitsminister.
Das Spiel geht jetzt weiter, weil die Gespräche zwischen Bund und Ländern fortgesetzt werden, um zu schauen, ob es gelingt, ein System zu bekommen, wo Land und Bund Hand in Hand gemeinsam diskutieren können, um im Interesse der Menschen eine verschränkte Versorgungsplanung vor Ort zu haben.
Da kann ich direkt an den Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen anknüpfen. Ich wäre froh, wenn wir diese Entscheidung auf Bundesebene endlich hätten, damit wir wissen, über was wir reden. Welche Planung können wir verschränkt diskutieren?
Sie können mir glauben, Herr Kleff, die Diskussionen über den Krankenhausrahmenplan finden nicht in erster Linie hier, sondern im Krankenhausausschuss und mit den beteiligten Akteuren im System statt. Wenn Sie sich da mal umgehört hätten, wüssten Sie, dass die Diskussionen derzeit stattfinden und dass man genau darüber redet: Wo müssen wir die Spezialisierung auf Landesebene aufrechterhalten und wo müssen wir sie nicht aufrechterhalten, sondern können das im Sinne eines Rahmenplans machen?
Also: Wir sind an dieser Stelle sehr viel weiter, als Sie meinen. Wir sind auch in den Diskussionen
schon weit. Ich finde es schon lächerlich, dass Sie, wenn ich sage, der Krankenhausrahmenplan wird in diesem Jahr kommen, wir werden versuchen, ihn im Frühjahr vorzulegen, die Eckpunkte werden vor der Sommerpause mit Sicherheit auf dem Tisch sein, direkt fragen: Wo bleibt das denn? Karl-Josef Laumann hat regelmäßig fünf Jahre lang angekündigt, es kommt was. Wenn man dann dahinterschaut, was in den fünf Jahren passiert ist, und feststellt, nichts ist geschehen, sodass man bei null anfangen muss, finde ich das schon anmaßend.
Wenn Sie nach der Sommerpause mal nachfragen, fände ich das völlig okay. Aber Sie können sicher sein – das habe ich auch in der letzten Ausschusssitzung gesagt –, dass ich mit Hochdruck daran arbeite.
Und ich habe auch Ihnen gesagt, dass wir genau die Frage „Wo müssen wir ambulant und stationär verschränkt denken und verschränkt planen?“ im Moment gemeinsam mit den Akteuren im System diskutieren. Die sind sogar bereit, in NordrheinWestfalen verschränkte Diskussionen über die die unterschiedlichen Sektoren mit uns zu führen, selbst wenn der Bundesgesundheitsminister das nicht zulässt, weil wir mittlerweile im Gesundheitssektor in Nordrhein-Westfalen einen Konsens haben. Auch das bedeutet, dass es viele Gespräche und Diskussionen gegeben hat und man ein Stück weiter ist. – Sie hingegen werfen mir ganz pauschal vor, sehr vieles würde nicht passieren.