Hamide Akbayir
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fakten sind bekannt und hier auch schon mehrfach benannt oder betont worden. Ich möchte sie hier auch nicht wiederholen.
Doch immer noch steht die Frage im Raum: Wer bezahlt die dringend notwendige Aufrüstung der Wasserwerke? Wann wird endlich damit begonnen?
Es sind konkrete Maßnahmen gefordert. Daher muss unser Augenmerk darauf gerichtet sein, welche Konsequenzen daraus gezogen werden, und zwar dringend.
Meine Damen und Herren, Wasserwirtschaft ist eine öffentliche Aufgabe, die dazu dient, allen Bürgerinnen und Bürgern das nötige Wasser, vor allem Trinkwasser für den Haushalt, zur Verfügung zu stellen, egal, wie sie finanziell ausgestattet sind. Wir alle wissen: Wasser gehört zur Daseinsvorsorge und muss daher jedem sauber aufbereitet zugänglich sein, ohne eine Gesundheitsgefährdung darzustellen. Also: Gesundheitsschutz muss dabei den absoluten Vorrang haben.
Grenzwerte müssen so festgelegt werden, dass sie auch die Empfindlichsten schützen, nämlich Säuglinge, Kleinkinder und ältere Menschen. Dringend ist auch auf entsprechende Grenzwerte für direkte wie auch indirekte Abwassereinleitungen hinzuwirken. Hier kann die Landesregierung zum Beispiel entsprechende Bundesratsinitiativen starten.
Meine Damen und Herren, dass täglich bis zu 250 g giftige Chemikalien in der Ruhr landen und dann aus dem Uferfiltrat Trinkwasser gewonnen wird, ist nicht länger hinzunehmen.
Für Industrieabwässer gibt es Ionenaustauscher. Sie sollten überall dort vorgeschrieben werden, wo dies möglich ist, nicht nur als freiwillige Leistung, sondern als zwingend. Auch weitere und neuere Techniken, wie zum Beispiel die Reinigung des Uferfiltrates mit der sogenannten Ozonierung und anschließenden Filterung durch Aktivkohle, müssen sofort geprüft, und, wenn möglich, eingesetzt werden.
Das wären schon einmal die guten Möglichkeiten, die umzusetzen wären, und zwar schnellstmöglich.
Darüber hinaus gilt: Klärwerke müssen Grenzwerte für die Abwassereinleitungen bekommen und einhalten, die eine Gefährdung des Trinkwassers ausschließen. Die Wasserwerke müssen schnellstens technisch so aufgerüstet werden, dass sie die giftigen und andere schädliche Stoffe entfernen können.
Es gilt, insgesamt sowohl die Emissionen als auch die Immissionen zu reduzieren. Sie sind so niedrig anzusetzen, dass durch den Gebrauch des Trinkwassers keine Gefährdung der Gesundheit mehr eintreten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reinheit von Trinkwasser darf nicht am Geld scheitern und auch nicht am Kompetenzgerangel unterschiedlicher Behörden.
Denn die Bürgerinnen und Bürger verlassen sich darauf, dass ihnen schadstofffreies Trinkwasser verkauft wird, an dem sie sich nicht vergiften. Denn Wasser ist lebenswichtig für alle Lebewesen, übrigens auch für uns Abgeordnete. – Danke schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab möchte ich sagen, dass wir der vorliegenden Änderung des Landesforstgesetzes zustimmen. Es gibt unsererseits keine Einwände gegen diese Änderung.
Denn Weihnachtsbaumkulturen haben sich in Nordrhein-Westfalen – das wurde eben von den anderen Fraktionen auch vorgetragen, zumindest von den Grünen und von der SPD – so sehr breit gemacht wie nirgendwo sonst.
Die auf den Grünflächen entstandenen Weihnachtsbaumplantagen haben sich für Anwohnerinnen und Anwohner zu einer giftigen Nachbarschaft entwickelt, nämlich zu Weihnachtsbäumen, die sogar krank machen. Der Hochsauerlandkreis ist spätestens seit dem Orkan Kyrill die inoffizielle Weihnachtsbaumhauptstadt Nordrhein-Westfalens geworden. Hier wurden sturmgeschädigte Flächen zu Weihnachtsbaumplantagen umfunktioniert. Die Anbauflächen dieser Plantagen im Sauerland sind seit 2007 von 1.900 auf 3.800 ha nahezu verdoppelt worden.
Für den Anbau ist bisher keine Genehmigung erforderlich. Denn vom Gesetz her sind auch Weihnachtsbäume Bäume, und daher gilt der Anbau als Aufforstung.
Dabei handelt es sich um ein Millionengeschäft. Denn anders als Fichten oder Laubbäume können Weihnachtsbäume alle sechs bis acht Jahre geerntet werden.
Damit sie gerade und schnell wachsen, ist es meistens gängige Praxis, Pflanzenschutzmittel einzusetzen.
Das wollen viele Menschen, die vor Ort wohnen, nicht. Mittlerweile gibt es auch eine Bürgerinitiative, die sich bezeichnenderweise „giftfreies Sauerland“ nennt und den Stopp dieses Plantagenanbaus fordert. Denn die Plantagen reichen oft bis in die Wohngebiete hinein, und die Schwaden von Pestiziden wehen auch in die umliegenden Gärten. Zusätzlich gefährdet der Einsatz der auf den Plantagen versprühten Pflanzenschutzmittel auch noch das Trinkwasser. Es gibt zwar Kontrollen über den Einsatz der Pestizide, aber wie immer ist dafür zu wenig Personal vorhanden. Ein Kontrolleur für den gesamten Hochsauerlandkreis reicht nicht aus.
Dabei lässt sich die Produktion von Weihnachtsbäumen auch ohne Pflanzenschutzmittel durchführen. Statt Pflanzenschutzmittel könnten Schafe die Gräser zwischen den Bäumen wegfressen. Damit möchte ich nur sagen, dass auch hierbei Alternativen möglich sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die geplante Gesetzesänderung geht in die richtige Richtung und nimmt zum Beispiel Weihnachtsbaumkulturen vom Waldbegriff aus. Das bedeutet: In Zukunft muss eine Umwandlungsgenehmigung für Neuanlagen von Weihnachtsbaumkulturen auf Waldflächen eingeholt werden. Dadurch kann die Forstbehörde Neuanlagen auch mit Auflagen versehen, sodass es hoffentlich in Zukunft Weihnachtsbäume ohne Pestizide geben kann.
Daher stimmen wir dieser Gesetzesänderung zu, und ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir schon im letzten Umweltausschuss hören konnten, ergab eine Untersuchung des Bundes für Umwelt und Naturschutz, BUND, dass jede zweite Probe von Hähnchenfleisch im Handel mit antibiotikaresistenten Keimen belastet ist.
Da fragt sich doch jede Bürgerin, jeder Bürger, wie das denn sein kann. Zu Recht fragen sie: Was wird uns in den Geschäften verkauft? Wie kommen die resistenten Keime auf das Fleisch?
Der BUND und auch wir Linken machen dafür den massenhaften Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung verantwortlich. Denn in der Studie des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums gab es eindeutige Belege dafür, dass der Antibiotikaeinsatz mit dem Tierbestand wächst. So wurde in kleineren Betrieben kaum bzw. nie Antibiotika nachgewiesen.
Besorgniserregend ist, meine Damen und Herren, dass zum Beispiel Herr Dr. Born, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, anführt, der hohe Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung sei begründet. Dies ist ein Zitat aus der Zeitschrift „Herdund-Hof.de“:
„Letztlich lässt sich ein einzelnes Tier in einer so großen Herde nicht mehr alleine kurieren. Daher werden mit der Antibiotika-Versorgung über das Futter oder Trinkwasser auch die gesunden Tiere medikamentiert.“
Meine Damen und Herren, die Linke unterstützt daher die Forderung der FDP, dass Lebensmittel in Nordrhein-Westfalen engmaschig auf antibiotikarestente Keime zu untersuchen sind und die Ergebnisse veröffentlicht werden sollen. Denn nur dann können die Verbraucherinnen und Verbraucher sich über die Lebensmittel, die sie kaufen und verzehren, informieren und ihr Kaufverhalten darauf einstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, laut Information des BUND sterben pro Jahr ca. 25.000 Menschen in der Europäischen Union an Infektionen, die durch resistente Keime verursacht werden.
Aber nun die Frage: Wie gefährlich sind diese Keime? Diese Keime, die auf dem Fleisch gefunden wurden, sind nicht nur deshalb gefährlich, weil sie gegen viele Antibiotika unempfindlich sind. Sie können ihre Resistenzeigenschaften auch an weitere Erreger im Körper übertragen, zum Beispiel bei der Verarbeitung. Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei der Verarbeitung von verseuchtem Fleisch mit Keimen konfrontiert, die beispielsweise über
kleine Wunden an den Händen in die Haut eindringen können.
Für anfällige Menschen mit Vorerkrankungen stellen diese Keime ein großes Problem dar; denn die Therapiemöglichkeiten sind stark eingeschränkt, weil wichtige Antibiotikagruppen nicht mehr wirken können.
Zurück zum Antrag! Den weiteren Forderungen, die im Antrag stehen, können wir weitestgehend zustimmen. So finden wir es auch richtig, Betriebsmanagement und ein optimales Stallklima für Tiere zu erforschen.
Allerdings müssen wir an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, nochmals darauf hinweisen, dass es bekannt ist, dass bei einer artgerechten Tierhaltung – das ist mit Sicherheit keine Massentierhaltung – die eben angeführten Probleme kaum vorkommen.
Der von der FDP angeführte Punkt eines weniger krankheitsanfälligen Genoms von Masttieren ist für uns allerdings völlig unverständlich. Was soll das heißen? Träumen Sie etwa davon, Tiere genetisch so zu manipulieren, dass sie keine Krankheiten mehr bekommen – egal, wie sie gehalten werden? Das müssen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, im Ausschuss näher erläutern.
Für uns Linke bleibt es dabei: Eine artgerechte Tierhaltung ist die bessere Alternative; denn ein Tier, das artfremd gehalten wird, erkrankt schneller, benötigt Medikamente, und das Mortalitätsrisiko erhöht sich somit. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Vertrauen in Lebensmittel und zu unseren Landwirten haben. Deshalb fordern wir eine ökologische Landwirtschaft oder zumindest eine bäuerliche Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Im vorliegenden Antrag fordern wir gemeinsam mit der Regierungskoalition eine Reform der Hofabgabeklausel, die den Bezug der Altersrente für Landwirtinnen und Landwirte zukunftsfähig machen soll.
Immer mehr Landwirte bemängeln, dass die Hofabgabeklausel nicht mehr zeitgemäß sei. Denn viele von ihnen finden keinen Nachfolger für ihren Hof. In der Vergangenheit hatte die Hofabgabeklausel ein strukturpolitisches Element. Auch die jüngeren Landwirtinnen und Landwirte sollten zum Zuge kommen können. Die ursprüngliche Intention, dass junge Landwirte dadurch eher Höfe übernehmen, wird schon lange nicht mehr erreicht.
Die Konsequenz, meine Damen und Herren, ist, dass viele ihren Hof pro forma an Kinder oder Verwandte abgeben, wenn sie ihre Rente ausgezahlt bekommen wollen, aber ihn selbst weiter bewirtschaften. Es werden Scheinverträge mit entfernten Verwandten zur Übernahme oder langfristigen Pacht geschlossen, damit die Rente ausgezahlt wird. Solche Entwicklungen, meine Damen und Herren, müssen wir zur Kenntnis nehmen und daraus Konsequenzen ableiten.
Auch der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel, der dafür extra gegründet wurde, fordert, auf neue Entwicklungen einzugehen und die Klausel abzuschaffen. Auch mehrere Petitionen bei verschiedenen Landtagen und im Deutschen Bundestag wurden bisher eingebracht. Denn die Klau
sel bewirkt, dass diejenigen, die keinen Nachfolger haben, ihre Rente nicht erhalten, obwohl diese Landwirte jahrzehntelang eingezahlt haben und ihnen diese Rente zusteht. Wer aber den Hof nicht abgibt oder mindestens für neun Jahre verpachtet, erhält keine Rente.
Die Behauptung, dass bei Wegfall der Klausel die Rentenzahl steigen und das Verhältnis zu jungen Beitragszahlern gefährdet werde, ist falsch; diese Entwicklung zeichnet sich bereits trotz Bestehens der Hofabgabeklausel ab. Einerseits wächst die Anzahl der Nebenerwerbslandwirte, die keine Beiträge in die Alterskasse zahlen. Andererseits werden die Betriebe immer größer, und damit sinkt die Zahl der Beitragszahler.
Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Hofabgabeklausel zu reformieren. In diese Richtung geht der heutige Antrag der Landesregierung und meiner Fraktion, Die Linke.
Die Klausel soll ein strukturpolitisches Instrument sein, das die Flächengrundlage für die Betriebe erhält und gleichzeitig verbessert. Damit sollte ursprünglich ein rechtzeitiger Generationswechsel ermöglicht und einer Überalterung der aktiven landwirtschaftlichen Unternehmen entgegengewirkt
werden. So ist es der Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes zu entnehmen. Das ist der Grund, warum an der jetzigen Klausel festgehalten werden soll. Die Anzahl der Höfe, deren Fläche unter bestehenden Landwirten aufgeteilt wird, wird immer größer.
Die Hofabgabeklausel soll den verbleibenden Höfen eine Ausweitung der Betriebsflächen ermöglichen. Immer weniger Höfe, dafür aber immer größere. Und das ist das, meine Damen und Herren, was gewollt ist. Aber das führt zu dem, was wir nicht wollen: Massentierhaltung bzw. riesige Monokulturen.
Ohne Hofabgabeklausel geht die Landwirtschaft nicht unter, was wir an den Österreichern sehen. Diese haben bereits in den 90er-Jahren solche Klauseln abgeschafft. Es ist höchste Zeit, die Hofabgabeklausel zu reformieren, wie wir es heute in dem Antrag fordern. – Vielen herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, diese Debatte heute ist eine reine Wiederholung der Debatten, die wir schon im Ausschuss ausführlich geführt haben. Aber uns liegt jetzt ein Antrag von SPD und Grünen vor. Deswegen muss die Debatte weiterhin geführt werden.
In den hier zur Debatte stehenden Anträgen wird ausgeführt, dass die Landesgartenschauen strukturfördernd wirken und regionalen Entwicklungszielen dienen können. Sie werden oft in nicht besonders schönen Landschaften durchgeführt, die in strukturschwachen Gebieten liegen. Die Investitionen, die im Rahmen der Landesgartenschauen getätigt werden, verhelfen – so heißt es – den jeweiligen Städten oder Städtegemeinschaften zu größerer und in der Regel auch bleibender Attraktivität.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch eine Kehrseite. Die Kommunen, die eine Gartenschau realisieren – oft mithilfe von Landesfinanzen – gehen dabei ein hohes finanzielles Risiko ein. Einige Kommunen hatten, wie wir wissen, in der Vergangenheit das Glück, mit einer schwarzen Null oder sogar mit einem leichten Gewinn durch die Gartenschau zu kommen. Viele Kommunen aber, meine Damen und Herren – besonders die mit angespannter Haushaltslage –, haben ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzt und nachträglich weitere Zuschüsse in Anspruch genommen. Deshalb sind Landesgartenschauen trotz der immer genannten langfristig positiven Effekte oft umstritten. Die Finanzlage der Kommunen erlaubt teilweise nicht, die erheblichen Kosten zu stemmen, ohne an anderer Stelle im Haushalt Ausgaben zu kürzen.
Der Antrag von CDU und FDP fand im Ausschuss auch keine Zustimmung bei der Linken: weil Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, hier sehr unglaubwürdig sind. Einerseits fordern Sie, beim Landeshaushalt zu sparen, und verlangen die Streichung von Ausgaben, die unabdingbaren sozialen Zwecken dienen, andererseits verlangen Sie sogar einen Vorratsbeschluss für viele Jahre für Vorzeigeprojekte, die die Kommunen in noch größere Haushaltsnotlagen stürzen können. So sieht Ihre Politik aus, meine Damen und Herren. Wo soll das Geld für solche Vorzeigeprojekte herkommen, wenn nicht von einem noch schlimmeren Kaputtsparen der öffentlichen Haushalte? Und das geht zulasten derjenigen, die wenig bzw. sehr wenig Geld zur Verfügung haben.
Dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen schließen wir uns an, obwohl auch er für uns nicht optimal ist. Auch der Forderung nach einem Experten-Workshop verschließen wir uns nicht. Vielleicht kommen dabei einige neue Ideen zum Vorschein.
So können wir uns vorstellen, dass das Grundkonzept der Landesgartenschauen – beispielsweise im Sinne der Förderung eines regionalen Gemeinschaftsgartens – überarbeitet wird. Damit könnten die Anwohner aktiv an der Planung und der Gestaltung beteiligt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sehr erfolgreiche Beispiele wie das des Allmende-Kontors in Berlin-Tempelhof. Dort hat sich eine Initiative gegründet, die gemeinschaftlich einen Großgarten bepflanzt und bewirtschaftet, um aktiv urbane Landschaften zu schaffen.
In der Hoffnung, neue, alternative Ideen – auch als Alternative zu den Landesgartenschauen – zu entwickeln, stimmen wir dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen zu. Wir freuen uns besonders auf den geplanten Experten-Workshop. – Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist doch schön, dass wir manchmal auch lebhafte Diskussionen zu bestimmten Themen haben. Das freut uns sehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen hier nicht zum ersten Mal über das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes. Dieses
Thema beschäftigt uns schon seit Juli letzten Jahres.
Seitdem haben wir – wie wohl alle Fraktionen hier im Hause – zahlreiche Diskussionen über dieses Thema geführt und auch körbeweise Beschwerden von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen erhalten.
Der drohende Zwang zur Dichtheitsprüfung hat offenbar sehr viele Menschen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt
und mit Sorge erfüllt.
Der Sinn einer zwangsweisen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen konnte bislang nicht schlüssig erklärt werden. Das haben wir Linken von Anfang an gesagt. Entsprechend haben wir dagegen gestimmt. Wir haben nämlich in all dieser Zeit keine Argumente gehört, die uns hätten umstimmen können. So haben wir in dieser Frage genauso abgestimmt wie die FDP.
Damit haben wir auch keine Probleme. Wir haben es oft genug vorgetragen – Ihnen mag das vielleicht exotisch erscheinen –: Uns Linken geht es dabei um die Sache und nicht um taktisch motivierte parlamentarische Spielchen.
Wir entscheiden nach dem Kriterium, was für die Bürgerinnen und Bürger im Land sinnvoll und praktikabel ist, und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur für die einkommensstarken. Das ist unser Maßstab, meine Damen und Herren.
Nun zum Erlass des Umweltministers: Meine Damen und Herren, dieser kam übrigens noch vor der Anhörung zur Dichtheitsprüfung, wie Sie sicherlich alle noch in Erinnerung haben. Diesen Versuch einer Vorwegnahme der Entscheidung hielten und halten wir auch heute nicht gerade für ein Kennzeichen von Ernsthaftigkeit – als ob die Anhörung nur der guten Form halber durchgeführt wurde.
Wir wollten möglichst viel zur Sache in Erinnerung bringen. Deshalb wollten wir uns erst nach der Anhörung endgültig festlegen. Im Großen und Ganzen bestätigte die Anhörung die Richtigkeit unserer Einwände gegen eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle.
Danach schwenkte auch plötzlich die CDU um – vielleicht aufgrund des wachsenden Widerstands in der Bevölkerung, vielleicht auch aus Sorge um eigene Wahlklientel. Als unverbesserliche Optimistin hoffe ich, dass auch die Sachargumente eine Rolle gespielt haben mögen. Seit dem Schwenk der CDU gibt es jetzt eine breite Ablehnung der Dichtheitsprüfung, so wie sie im Entwurf der Regierungsfraktionen vorgesehen war.
Jetzt sieht sich auch die Regierungskoalition dazu gedrängt, eine neue Regelung zu treffen. Diese liegt uns seit gestern vor. Nun sollen offenbar zwei Varianten diskutiert werden. Wir werden diese beiden Varianten ausführlich prüfen, bevor wir uns weitergehend positionieren. Wir sind sehr gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meiner Rede das Zitat von Viktoria Nawrath vom Bundesverein der Frauenhauskoordinierung voranstellen: „Engagement ist da, aber es reicht nicht aus.“
Ich befürchte, das entspricht genau den politischen Aktivitäten zur Lösung der Frauenhausfinanzierung der jetzigen Regierung, die wir hier in NRW verfolgen dürfen. Deshalb legen wir heute diesen Antrag vor, mit dem wir erneut auf die desolate Finanzierungssituation in den Frauenhäusern hinweisen und die völlig unzureichenden Richtlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser heilen wollen.
Noch einmal zur Erinnerung: Seit der Streichung der vierten Personalstelle in den Frauenhäusern unter CDU und der FDP im Jahre 2005 dreht sich der politische Diskurs entscheidend um die Sozialarbeiterinnenstelle. SPD und Grüne haben sich das Thema auf die Fahne geschrieben. Trotzdem passierte erst einmal nichts.
Wir haben im August 2010 mit unserem Antrag an die Einlösung erinnert – aber vergeblich. Auch zum Nachtragshaushalt 2010 haben wir eine finanzielle Aufstockung gefordert – wiederum erfolglos. Letztlich mussten die Betroffenen bis Mitte 2011 warten, da erst dann die Gelder bereitgestellt wurden. Die problematische finanzielle Unterversorgung der Frauenhäuser wurde damit aber keineswegs gelöst. Auch wenn die Regierungsfraktionen uns das „als erste finanzielle Verbesserung“ verkaufen wollen, sage ich: Sie sind es keineswegs. Ich erkläre Ihnen auch genau, warum: Das, was an dieser Stelle nicht gesagt wird, ist, dass die Richtlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser lediglich eine pauschalierte Unterstützung in Bezug auf die Personalkosten der vom Land geförderten Stellen vorsehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich einen kurzen Hinweis zu unserem Antrag geben. Auf Seite 2 ist uns ein Tippfehler passiert. Da ist von einer Landesfördersumme von 40 % die Rede. Richtigerweise muss es „60 %“ heißen. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, wir werden das auch noch einmal im Frauenausschuss zur Kenntnis geben.
Meine Damen und Herren, der Zuschuss in 2012 fiel in einer Höhe von 8.131.500 € aus. Das sind lediglich 60 % der Personalkosten. Und dies betrifft nicht einmal das gesamte Personal. Die Realität ist, dass sich die Finanzierung der Frauenhäuser nach wie vor als hochproblematisch darstellt. Neben der Landesförderung müssen die Gelder über kommunale Förderungen, Tagessätze oder Spenden beschafft werden, um alle Kosten des Frauenhauses – also auch die weiteren Personalkosten, Mieten, Verwaltungskosten, Sachmittel, laufende Kosten usw. – zu decken. Das ist dem Ministerium insgeheim auch bekannt. Zitat vom 8. Juli 2011: „Diese Mischung macht die Finanzierung für die Träger aufwendig und schwer kalkulierbar. Es fehlt an einer Gesamtverantwortung.“ – Also wird es auf die Kommunen geschoben. Aber wie soll eine freiwillige Finanzierung durch die Kommune erfolgen, wenn auch hier kein Geld da ist, wenn alles aus Schulden finanziert wird?
Nur einmal am Rande: Die Verschuldung der Kommunen liegt bei 57 Milliarden €. Davon sind allein rund 20 Milliarden € Kassenkredite. Es erscheint mir unverantwortlich, an dieser Stelle die Kostendeckung den Kommunen zuzuschieben. Dazu sagt – ich zitiere – das Ministerium: „In Zweifelsfällen verbleiben Kosten bei den Frauenhäusern.“ – Ich ergänze: Das Ganze bleibt bei den Kommunen.
Diese politische Haltung, meine Damen und Herren, ist für uns Linke unverantwortlich. Deshalb unterstützen wir auch ausdrücklich das Anliegen der Frauenhäuser, ein bundesweites Frauenhausfinanzierungsgesetz zu schaffen. Dabei wird der
Schwarze Peter aber erst Recht hin und her geschoben. Deshalb wollen wir mit einem kleinen
Schritt an den Richtlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser ansetzen und diese anpassen, damit der finanzielle Druck erst einmal herausgenommen wird. Daneben müssen wir uns aber auch selbstverständlich weiter mit einer gesetzlichen Regelung für die Frauenhausfinanzierung beschäftigen.
Wir möchten alle Fraktionen einladen, diesen Schritt zu gehen. Lassen Sie uns gemeinsam zu einem erfolgreichen Ergebnis kommen. – Vielen herzlichen Dank.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Große Anfrage zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel unserer Großen Anfrage sollte eine umfassende Klärung sein, um die vielen Lücken aufzudecken, die es in diesem Bereich gibt. An dieser Stelle möchte ich den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für die Beantwortung der Fragen und die Zusammentragung der Daten danken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie den Antworten entnehmen können, sind Auskünfte von Kliniken, Bezirksregierungen und Gesundheitsämtern nur eingeschränkt oder teilweise gar nicht erfolgt. Die Daten sind überwiegend bruchstückhaft, und die Auswahl repräsentativer Quellen ist unbefriedigend. Beispielsweise wurden das QUAG e. V., die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe, oder das Netzwerk der Geburtshäuser als Bezugsquellen nicht einbezogen. An verschiedenen Stellen wurde zudem das vorhandene Zahlenmaterial aus verschiedenen Grundgesamtheiten zusammengestellt, sodass folglich keine direkten Vergleiche möglich sind. Daher ist uns die Landesregierung Antworten schuldig geblieben.
Ich greife jetzt einige inhaltliche Aspekte heraus, die erwähnenswert sind. – Wir stellen fest, dass unsere Nachfrage nach einer differenzierten Darstellung der Geburtenzahlen nur eingeschränkt beantwortet werden konnte. Generell fehlen präzise Angaben zur Differenzierung der klinisch-stationären und klinisch-ambulanten Geburten. Es lässt sich dennoch daraus schließen, dass die Geburtenzahlen um über 17 % rückläufig sind. Die Zahl der Einwohner in Nordrhein-Westfalen nimmt laut dem Statistischen Landesamt NRW seit 2004 stetig ab. Das müssen wir in weitere Überlegungen mit einbeziehen.
Deutlich feststellbar ist indes eine auffallend gestiegene Rate der Kaiserschnittgeburten, die von 38.387 im Jahr 2000 auf 45.995 im Jahr 2009 angestiegen ist. Das entspricht einerseits bei insgesamt sinkenden Geburtenzahlen einem Anstieg von rund 20 % in neun Jahren. Andererseits stellen Kaiserschnittgeburten 31,5 % aller Geburten dar. Das ist eine vergleichsweise hohe Rate an Kaiserschnittgeburten.
Die angefragte Differenzierung zu den Geburtsorten konnte in der Großen Anfrage wiederum nicht hinreichend geleistet werden. Als Datengrundlage griff die Landesregierung auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie auf Krankenhausdaten im Rahmen der Qualitätssicherung zurück. Somit konnte auch zu den Geburten in Geburtshäusern bzw. zu Hausgeburten kein vergleichbares Zahlenmaterial vorgelegt werden.
Meine Damen und Herren, anhand des dargebotenen Materials ist dennoch die Tendenz erkennbar, dass die Anzahl der Geburten in den Bereichen „klinisch-stationär“ und „klinisch-ambulant“ deutlich rückläufig ist. Die Wahlfreiheit des Geburtsortes für Schwangere scheint zwar im Allgemeinen weiter gegeben zu sein. Allerdings zeichnen sich in der Realität andere Tendenzen ab. So kommt es in ländlichen Gebieten schon heute zu Versorgungsengpässen, wie uns der Hebammenverband NRW mitteilte.
Die Angaben zum Beschäftigungsstatus der Hebammen sind ebenfalls überwiegend unbefriedigend. Es lassen sich keine eindeutigen Angaben zur Gesamtzahl der unterschiedlich tätigen Hebammen in NRW ableiten.
Quantitative Zahlen oder qualitative Ergebnisse zu den freiberuflich tätigen Hebammen und somit auch zu den Beleghebammen und Angaben über deren Stundenkontingente konnten nicht ermittelt bzw. gemacht werden, da wiederum keine Angaben vorlagen. Die Daten zur Aus- und Fortbildung der Hebammen zeigen zwar eine hohe Anzahl an examinierten Hebammen. Allerdings kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass diese den Mangel tatsächlich ausgleichen werden. – So weit unsere Auswertung der Großen Anfrage, meine Damen und Herren.
Was können wir aus den Antworten nun schließen? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antworten zeigen, dass in NRW erhebliche Lücken und somit ein landesspezifischer Bedarf zur Erhebung von wissenschaftlich fundiertem Datenmaterial bestehen. Es fehlen aussagekräftige Daten in fast allen abgefragten Bereichen. An dieser Stelle herrscht, wie ich denke, weitgehend Übereinstimmung. Deshalb müssen wir das Thema politisch weiter im Auge behalten.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass die Landesregierung den Hebammenberuf würdigt und eine kompetenzorientierte Ausbildung und Qualitätsentwicklung sowie einen Studiengang „Hebammenkunde“ unterstützt. Aber was nützt, meine Damen und Herren, eine qualitativ hochwertige Ausbildung, wenn nach der Ausbildung keine gesicherten Berufsmöglichkeiten zur Verfügung stehen?
Hierzu einige Zahlen: 1.508 Schülerinnen beendeten seit dem Jahr 2000 erfolgreich ihre Ausbildung. In eine berufliche Festanstellung gelangten seit 2005 lediglich 84 ausgebildete Hebammen, und 60 ausgebildete Hebammen gingen in die Freiberuflichkeit; es ist wichtig, dies an dieser Stelle zu benennen.
Außerdem gibt die Landesregierung an, dass die Attraktivität eines Berufs von den Verdienstmöglichkeiten abhängig ist. Dem stimmen wir auch zu. Aber was tut die Landesregierung, um dem Erlöschen des Berufsbildes entgegenzuwirken?
Die bisherigen Strategien sind als eher mäßig ambitioniert zu bewerten. Ich erwähne beispielhaft die Novellierung der Privatgebührenordnung. Das war eine seit 2007 fällige Pflichtaufgabe. Dazu weist der Hebammenverband zudem nach, dass die neue Privatgebührenordnung nicht zur Existenzsicherung beiträgt. Denn in der Zwischenzeit wurden weitere große finanzielle Einbußen verzeichnet. Dies ist wohl eine eindeutige Aussage, meine Damen und
Herren, der sich auch eine Landesregierung nicht entziehen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern als Konsequenz der Großen Anfrage, die Rahmenbedingungen der Hebammenhilfe in NRW künftig optimal zu gestalten, die landesspezifische Situation in der geburtshilflichen Versorgung insgesamt zu stärken und eine leistungsgerechte Vergütung der Hebammentätigkeit in NRW zu sichern. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, macht es nach Einschätzungen der Landesregierung Sinn, dass die Bundesrepublik am Verbot der kurdischen Organisationen festhält, während in der Türkei zeitweilig – „zeitweilig“, sage ich – Verhandlungen mit der kurdischen Seite geführt werden, um die Kurdenfrage durch Dialog zu lösen?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Punkte sind mir von den Kolleginnen von SPD und Grünen vorweggenommen worden. Trotzdem
möchte ich meine Rede hier noch halten. Vielleicht gibt es einige Stellen, an denen noch Verbesserungsbedarf vorliegt.
Zwangsehen sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Dem können wir nur zustimmen. Der vorliegende CDU-Antrag ist aber aus mehreren Gründen ärgerlich.
Ihre Interpretation der Ergebnisse der Studie ist wissenschaftlich ähnlich fragwürdig wie die der Bundesfamilienministerin, Frau Schröder. Darauf ist
auch Frau Kieninger intensiv eingegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir nehmen an, dass Sie entweder die Studie nicht vollständig gelesen haben oder dass deren Inhalte, vor allem die Ausführungen des Fachbeirats, für Sie von geringem Interesse sind. Sie hätten gut daran getan, den Antrag hinsichtlich der undifferenzierten Auslegung von Herkunft, Kultur und Religionszugehörigkeit der Betroffenen zu überarbeiten, und diese Passagen besser herausgenommen. Schließlich waren die Empörung seitens des Fachbeirats und der Studienverantwortlichen in den letzten Wochen groß und das mediale Echo unüberhörbar.
Die Verfasserinnen und Verfasser der Studie warnen unmissverständlich davor, aus den absoluten Zahlen konkrete Rückschlüsse auf das Ausmaß des Problems „Zwangsverheiratung“ zu ziehen. Die Zahl gibt allein die Anzahl der Beratungen in den Beratungsstellen wieder, die sich an der Studie beteiligt haben. Dabei können aber Mehrfachzählungen nicht ausgeschlossen werden. Zudem handelt es sich teils um von Zwangsehen bedrohte, teils um bereits zwangsverheiratete Personen.
In ihrem Antrag trifft die CDU folgende Aussage:
„Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend: Allein im Jahr 2008 wurden in Deutschland 3.443 von Zwangsverheiratung Bedrohte registriert; …“
Diese Aussage ist für uns so nicht haltbar. Der CDU-Antrag stützt sich anscheinend auf die sehr eigenwilligen Schlüsse, die die Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder, daraus zieht. Von diesen Schlussfolgerungen hat sich der wissenschaftliche Beirat der Studie deutlich distanziert. Frau Schröder „kulturalisiert“ nämlich die Problematik der Zwangsverheiratung, was wissenschaftlich unzulässig und politisch fatal ist. Leider zielt der vorliegende Antrag der CDU in dieselbe Richtung.
Unserer Auffassung nach ist es unerheblich, aus welcher Kultur die von Zwangsheirat Betroffenen stammen und welcher Religion sie angehören könnten; denn die Probleme sind durch die patriarchalen und autoritären Familien sowie Sozialstrukturen bedingt. Erheblich kann für uns daher nur sein, wie viele der Betroffenen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, in wievielter Generation die Menschen hier leben und wie viele von ihnen in Deutschland geboren sind. Die Ergebnisse müssen anschließend in Maßnahmen zu Prävention, Hilfe und Beratung einfließen.
Rückschlüsse auf kulturelle oder religiöse Zusammenhänge sind nicht zielführend und schüren nur rassistisches Gedankengut, meine Damen und Herren.
Wir plädieren daher dafür, den Blick auf die Bedingungen zu richten, in denen die Menschen hier le
ben, statt sich über zugeschriebene kulturelle Hintergründe den Kopf zu zerbrechen.
Wenn die Kolleginnen und Kollegen der CDU außerdem die Bundesstudie zu Zwangsehen zum Anlass nehmen, für den auf Bundesebene geschaffenen Straftatbestand zu werben, sehe ich mich gezwungen, Folgendes zu ergänzen: Sie sind in Ihrer Haltung nicht überzeugend, da Ihre Partei im Bund durchgesetzt hat, das Aufenthaltsrecht von nachgezogenen Ehepartnern zu verschärfen. Nun müssen Frauen, die von Gewalt, Zwängen und Ausbeutung bedroht sind, ein Jahr länger im Gefängnis Ehe ausharren, bevor sie ein eigenes Aufenthaltsrecht bekommen und sich ohne Furcht vom Ehepartner trennen können.
Trotz alledem sind wir uns einig, dass die politische Schlussfolgerung lauten muss, junge Mädchen und Frauen – und durchaus auch junge Männer – zu stärken und zu unterstützen. Hier müssen wir anknüpfen.
An dieser Stelle knüpft auch der Antrag von SPD und Grünen an. In der Stoßrichtung sind wir mit diesem Antrag vollkommen einverstanden. Wir tragen die einleitenden Ausführungen mit.
Besonders passend ist, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, den Bedarf nach einem Landesgesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser ansprechen, den Sie schon in der letzten Legislaturperiode erkannt hatten, den Sie dann im Koalitionsvertrag versprochen haben und an den wir erst in der letzten Woche mit unserer Kleinen Anfrage Drucksache 15/3759 mit der Überschrift „Verliert die Landesregierung das Ziel eines ,Frauenhausfinanzierungsgesetzes‘ für Nordrhein-Westfalen... aus den Augen?“ erinnert haben.
Wie auch immer, auch das können wir mittragen. Allerdings enthält der Antrag im Forderungskatalog gravierende Fehler, weshalb wir ihn in dieser Form im Ausschuss definitiv noch nicht absegnen können. So fragen wir uns, weshalb die Verlängerung der Ehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nur dann abzulehnen ist, wenn die zwangsverheiratete Person aus dem Ausland zuzieht. Denn auch wer ohne festen Aufenthalt in Deutschland lebt, hier verheiratet ist und dann aufenthaltsrechtlich vom Ehepartner abhängt, findet sich in einer Abhängigkeit, die im Falle eines Gewaltverhältnisses in der Ehe unerträglich wird.
Im Übrigen muss die Erhöhung der Ehebestandszeit um ein Jahr grundsätzlich zurückgenommen werden und nicht nur dann, wenn es sich nachweislich um eine Zwangsehe handelt. Denn auch wer vollkommen freiwillig heiratet, kann sich plötzlich in einer Ehehölle wiederfinden, wo ohnehin ein zweijähriges Ausharren in jedem Fall zu viel verlangt ist.
Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, unterstützen wir vieles in Ihrem Antrag. Wir fordern seit Langem eine Spezialisierung der Einrichtungen auf Mädchen oder die interkulturelle Öffnung der Hilfseinrichtungen. Insofern sind wir zuversichtlich, dass wir im Frauenausschuss zu einer Verständigung und zu einem guten Beschluss für alle Frauen in diesem Lande kommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen vor. Es ist sehr wichtig und sogar dringend, hier darüber zu debattieren, wie wir mit dem Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung umgehen wollen.
Die nordrhein-westfälischen Überwachungsbehörden haben in 182 Hähnchenmastbetrieben, das heißt in 83 % der Betriebe, festgestellt, dass dort Antibiotika verabreicht wurden. Masthähnchen werden bis zur Schlachtung etwa 35 Tage gemästet – vom Küken bis zum Hähnchen in 35 Tagen, meine Damen und Herren. Noch schneller geht es mit Antibiotika. In dieser Zeit verabreichen Mäster mit dem Futter zum Teil bis zu acht verschiedene Antibiotika, in 53 % der Fälle jeweils nur ein bis zwei Tage.
Diese kurze Verabreichungszeit, meine Damen und Herren, ist in der Form nicht zugelassen. Sie dient nämlich nicht der Krankheitsbeseitigung, sondern ausschließlich der Wachstumsförderung. Wir wissen – unter uns sind Wissenschaftler und Ärzte; und wir konnten es auch der Presse entnehmen –, dass solche Medikamente zur Bekämpfung von Krankheiten in der Regel fünf bis sechs Tage verabreicht werden müssen, damit Keime keine gefährlichen Resistenzen bilden können.
Dass resistente Krankheitskeime auch in Deutschland eine immer größere Rolle bei Infektionen in Krankenhäusern spielen, ist seit Langem bekannt. Davon ist hier im Landtag schon berichtet worden; Herr Abgeordneter Rüße erwähnte bereits, dass wir das Thema Anfang April dieses Jahres behandelt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der NDR sendete schon im Sommer einen Bericht darüber, dass nach Angaben des Robert Koch-Instituts jährlich mehr als 15.000 Menschen in Deutschland an multiresistenten Keimen sterben. 15.000 Menschen,
meine Damen und Herren, sind keine kleine Zahl. Auch bei den jüngsten Todesfällen der frühgeborenen Säuglinge im Krankenhaus Bremen-Mitte wird vermutet, dass die verursachenden Keime resistent sind.
Seit Jahren weisen Fachleute auf die Gefahren des hohen Antibiotikaeinsatzes in der intensiven Tierhaltung hin.
Meine Damen und Herren, dass die Mästung mithilfe von Antibiotika in Nordrhein-Westfalen jetzt geändert werden soll, findet natürlich unsere Zustimmung; denn für Missstände in der Fleischwirtschaft, für billige Lebensmittel bezahlen wir alle einen hohen Preis. Der Hunger der Menschen nach günstigem Fleisch ist groß. Doch das billige Fleisch hat einen hohen Preis. Die Maßnahmen der Politik zeigen sich oft wirkungslos, und der Verbraucherschutz leidet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Menschen, die in der Branche schuften, wird oft genauso respektlos umgegangen wie mit dem Produkt.
So berichtete „Report Mainz“ in zahlreichen Beiträgen von der oftmals menschenverachtenden Ausbeutung von osteuropäischen Arbeitern an den Fließbändern der Fleischindustrie. Von Kriminellen angeheuert werden sie teilweise sogar noch gnadenlos um ihren kargen Lohn betrogen.
Aber, meine Damen und Herren, Tierschutz spielt eine große Rolle beim Verbraucher. Das Image eines Betriebes wird in Zukunft davon abhängen, wie ernst er den Tierschutz in der Massentierhaltung nimmt.
Für uns, Die Linke, bleibt es dabei: Eine artgerechte Tierhaltung ist die bessere Alternative; denn ein Tier, das artfremd gehalten wird, erkrankt schneller und benötigt Medikamente. Damit erhöht sich das Mortalitätsrisiko. Das zu verhindern liegt im Interesse der Tiere, der Halter und der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Meine Damen und Herren, wir nehmen den Tierschutz ernst und fordern ein begleitendes Vermarktungsprogramm, damit sich Tierhalter und Verbraucher gegenseitig wieder schätzen lernen. Wir wollen, dass die Landwirtschaft in NordrheinWestfalen gut aufgestellt ist. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Vertrauen zu Lebensmitteln und zu unseren Landwirten haben. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als frauenpolitische Sprecherin meiner Fraktion ist es mir ein besonderes Anliegen, die Situation von Frauen im Strafvollzug näher in den Blick zu nehmen. Wesentliche Punkte hat meine Kollegin Anna Conrads zu Beginn der Debatte schon aufgezeigt.
Die Antworten der Landesregierung verdeutlichen, dass für Frauen im Strafvollzug auch in NRW besondere Problemlagen und strukturelle Benachteiligungen vorliegen. Handlungsbedarfe bestehen vor allem im Bereich der Gesundheit, der Ausbildung und Beschäftigung sowie Unterbringungsformen für inhaftierte Frauen.
Am Ende der Debatte möchte ich die Widersprüche im Gesundheitsbereich der inhaftierten Frauen aufzeigen. Denn die Gesundheit wird im Allgemeinen als Grundlage zur selbstbestimmten und vollen Teilhabe in der Gesellschaft angesehen. Die Gesundheit der inhaftierten Frauen aber scheint für die Landesregierung kein zentraler Ausgangspunkt zu sein, wie Sie das auf Seite 92 nachlesen können.
Wie kann es sein, dass die Landesregierung keine genauen Angaben machen kann, in welchem Zeitabstand eine Zugangs- bzw. Eignungsuntersuchung stattfindet? Die Regierung verweist nur darauf, dass eine Untersuchung alsbald stattfinden soll.
Darüber hinaus lesen wir auf Seite 93, dass eine generalisierende Aussage zum allgemeinen Gesundheitszustand der weiblichen Gefangenen nicht möglich sei. Wir fragen uns heute, warum. Denn zum Stichtag am 31. März 2011 befanden sich insgesamt 842 Frauen im Strafvollzug des Landes NRW. Davon waren allein 506 Frauen als drogenabhängig gemeldet.
Das sind über 60 % der Frauen, die von besonderen Krankheiten betroffen sind. Es ist uns unerklärlich, wieso es keine statistisch Erfassung dieser Krankheitsdaten geben soll.
Werte Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Missverhältnissen wird deutlich, dass es einen tiefgreifenden Handlungsbedarf gibt. Daher stimme ich meiner Kollegin Anna Conrads voll zu, dass wir nur gemeinsam, fraktionsübergreifend und im Aus
tausch mit den Verbänden und Initiativen gezielte Konzepte für den Strafvollzug entwickeln können. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf zum Klimaschutzgesetz der rot-grünen Regierungskoalition ist für uns eigentlich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, nicht so, wie Herr Abruszat das so energisch und schlagfertig debattiert hat. Trotzdem begrüßen wir, dass es überhaupt ein Klimaschutzgesetz geben soll, weil auch wir den Klimaschutz als eine wichtige, sogar überlebenswichtige Zukunftsaufgabe betrachten.
Bundesumweltminister Röttgen ist leider im Bund mit einem verbindlichen Klimaschutzgesetz gescheitert. Die schwarz-gelbe Koalition wollte offenbar kein Klimaschutzgesetz. Zwar steht die Bundesregierung hinter dem international vereinbarten Ziel, dass die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 95 % gegenüber 1990 reduzieren. Aber verbindlich in einem Gesetz festschreiben will man es dennoch nicht.
Damit bleiben die Aussagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine unverbindliche Absichtserklärung, mehr nicht – wohl wissend, dass es die Industrienationen und deren Wirtschaftssysteme sind, die am meisten zum Klimawandel beigetragen haben und es leider bis heute auch immer noch tun.
Meine Damen und Herren, der Grund für die Nachlässigkeit liegt darin, dass die Folgen des Klimawandels für die Industrieländer nicht so gravierend sind, wie sie es für die armen Länder der sogenannten Dritten Welt sind. Diese erleiden schon jetzt durch immer häufiger auftretende extreme Wetterereignisse, wie zum Beispiel durch Überflutungen, große Schäden und sogar den Verlust von Menschenleben.
Das weiter hinzunehmen, ohne gegenzusteuern, ist für uns, die Linke, nicht hinnehmbar. Daher noch einmal: Wir begrüßen ein Klimaschutzgesetz, das dazu beiträgt, den Klimawandel zu begrenzen. Doch der vorliegende Entwurf macht leider keine detaillierten Vorgaben, wie ein wirksamer Klimaschutz erreicht werden kann. Das soll erst in einem Klimaschutzplan erfolgen, der bis 2012 fertiggestellt werden soll. Aber der geplante Klimaschutzplan ist nicht gesetzlich verbindlich. Die darin festgeschriebenen Ziele sind nicht einklagbar.
Für uns Linke ist die Festschreibung der Ziele des Klimaschutzplans im Gesetz und im Landesentwicklungsplan daher eine Bedingung dafür, dem Gesetz zustimmen zu können. Ansonsten erkennen wir dasselbe Strickmuster wie auf Bundesebene, nämlich Klimaschutz als Absichtserklärung. Das ist nicht zielführend.
Im Übrigen sieht der Koalitionsentwurf eine Reduktion der CO2-Emissionen bis 2050 um 80 % vor.
Aber allein die Europäische Union fordert mehr, nämlich eine Reduktion der CO2-Emissionen um 95 %. Aber, meine Damen und Herren, mit dem Bau neuer Kohlekraftwerke in NRW werden selbst die unzureichenden CO2-Reduktionsziele im vorliegenden Entwurf zum Scheitern gebracht.
Der Entwurf sieht vor, bis 2030 eine CO2-neutrale Landesverwaltung zu erreichen. Das befürworten wir selbstverständlich. Aber in diesem Zusammenhang wundert es uns allerdings, dass Sie, meine Damen und Herren, unseren Antrag abgelehnt haben, in dem wir gefordert hatten, den Energiebedarf des Landtags durch erneuerbare Energien zu sichern. Aber wir wissen auch: Eine CO2-neutrale Landesverwaltung wird nicht genügen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Wir sind überzeugt, dass es ohne Reduktionsziele für jeden Wirtschaftszweig und nicht nur für die öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen keinen effektiven Klimaschutz geben kann.
Es muss für die unterschiedlichen Bereiche fest definierte Ziele und Zwischenschritte für die Reduktion der Treibhausgase geben. Das fördert auch die Investitions- und Planungssicherheit für die Wirtschaft und damit eine größere Akzeptanz des Gesetzes.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutzziele sollten für alle verbindlich sein. Denn wir in den Industrieländern stehen in großer Verantwortung, Vorreiter beim Umsteuern auf erneuerbare Energien und beim Einsparen von Energie zu sein, damit die unabdingbaren Klimaziele erreicht werden können. Für uns Linke widerspricht es jeder Klimagerechtigkeit, wenn Entwicklungsländern der sogenannten Dritten Welt aufgebürdet wird, was wir verursacht haben.
Wir sind selbstverständlich bereit, über das Klimaschutzgesetz zu verhandeln und damit einen konsequenten Klima- und Ressourcenschutz zu ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mal wieder ist es den privaten Unternehmern gelungen, preisbewussten Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr hart erarbeitetes Geld abzunehmen. Der harte Konkurrenzkampf zwischen den Stromanbietern treibt immer ungewöhnlichere Blüten.
So ist es möglich, sich über Online-Portale den billigsten Stromanbieter zu suchen. Das haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher offenbar auch getan. Der Billigpreis hat sich im Nachhinein als besonders teuer entpuppt: Der Anbieter ist pleite und kann keine Energie mehr liefern, und das im Voraus gezahlte Geld kann erst recht nicht zurückerstattet werden.
Guter Rat für die Verbraucherinnen und Verbraucher kommt jetzt nur noch von der Verbraucherschutzzentrale in NRW. Das sage ich ausdrücklich noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen von der FDP gerichtet: Privat vor Staat ist wieder einmal voll danebengegangen.
Einen hohen Preis müssen wieder die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen, und TelDaFax macht sich aus dem Staub. Auf der Internetseite der Verbraucherschutzzentrale in NRW ist nachzulesen, wie Betroffene vorgehen können, um einigermaßen kostengünstig davonzukommen.
Meine Damen und Herren von der FDP, die Zusammenarbeit mit der Verbraucherschutzzentrale braucht also nicht extra gefordert zu werden. Sie ist in NRW gut aufgestellt. Wenn Sie jetzt fordern, das flächendeckende Netz der Verbraucherschutzzentralen in NRW noch enger zu spannen, sind wir gerne auf Ihrer Seite. Dann muss dafür aber auch das entsprechende Geld zur Verfügung gestellt werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit einem riesigen Sparhaushalt ist das aber nicht zu machen.
Um einen Verbraucherschutz zu installieren, der ein solches Geschäftsverhalten für die Zukunft verhindert, wäre ein demokratisch kontrollierter Strommarkt das sicherste Mittel. Dazu müssen aber die großen Energiekonzerne in dezentrale Einheiten aufgeteilt werden. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der FDP, das mit uns tragen wollen, sind wir sofort dabei.
Wir haben nämlich in einem anderen Antrag von Ihnen gelesen, dass ein Internetanschluss für Sie zur Daseinsvorsorge gehört. Für einen Internetanschluss braucht man allerdings Strom. Das sollte auch Ihnen bekannt sein. Also: Strom für alle als Daseinsvorsorge, ohne dass jemand ausgenommen wird, oder soll es doch lieber so weitergehen wie bisher, nämlich dass der sogenannte freiwuchernde Markt alles regeln? – Nur wenn es schiefgeht, soll der Staat die Kohlen aus dem Feuer holen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sehen, wo sie bleiben.
Daran sollten wir arbeiten. Der hochgelobte freie Markt gehört reguliert und demokratisch kontrolliert, damit eine solche Abzocke, wie hier geschehen, in Zukunft nicht mehr möglich ist. Es muss also dringend aufgeklärt werden, inwiefern die Finanzaufsicht ihrer Pflicht nachzukommen ist, das Unternehmen zu beaufsichtigen und rechtzeitig ein Insolvenzverfahren einzuleiten.
Wir stimmen der Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zu, um eine Untersuchung des Hergangs zu erreichen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem heutigen Gesetzentwurf geht es um Maßnahmen, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz endlich mit Leben zu füllen. Wir sind anderer Meinung als Herr Kollege Deppe oder seine Fraktion und begrüßen diesen Gesetzentwurf, der im Sinne aller Tiere und Tierschutzverbände realisiert werden wird.
Die Nutzung und Verwertung von Tieren wird leider noch immer massiv durch Wissenschaft und Wirtschaft betrieben. Damit wird Art. 20a des Grundgesetzes missachtet, der Folgendermaßen lautet:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Damit wird deutlich, dass die Forderung nach einem Verbandsklagerecht seit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz längst überfällig ist.
Denn nur dann kann der Tierschutz möglichst konsequent im Rechts- und Wertesystem verankert werden.
Die Verbandsklage, werte Kolleginnen und Kollegen, ist eines der viel diskutierten Tierschutzthemen in Politik, Gesellschaft und juristischen Fachkreisen. Als Beispiel möchte ich aufführen, dass sich im Na
turschutz die Verbandsklage mit Anfechtungsrecht seit vielen Jahren bewährt hat und inzwischen eine Selbstverständlichkeit ist. Da nur Verbände, die ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, als klageberechtigt zugelassen werden, ist ein Missbrauch eher ausgeschlossen. Bisherige Erfahrungen mit Verbandsklagen haben bewiesen, dass die klageberechtigten Verbände das Klagerecht äußerst wenig und somit gezielt nutzen.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass Tierschutzvereine das Verbandsklagerecht weniger verantwortungsbewusst als Naturschutzverbände ausüben werden.
Meine Damen und Herren, der von der Landesregierung zur Beratung eingereichte Gesetzentwurf knüpft an die aktuelle Entwicklung im Umweltrecht an und entspricht somit vergleichbaren Instrumenten im Naturschutz- und Umweltrecht. Diese Gesetzesinitiative räumt anerkannten Tierschutzvereinen ein, Feststellungsklage zu erheben, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen.
Daraus ergibt sich folgende Entwicklung: Das Tierschutzverbandsklagerecht in NRW wird die Behörden zu einem umsichtigeren Umgang bei der Ausführung des Tierschutzrechts veranlassen und darauf hinwirken, bereits geltende Tierschutzvorschriften stärker durchzusetzen. Außerdem wird das Verbandsklagerecht zu einer sorgfältigeren Vorbereitung und Begründung der Behördenentscheidungen motivieren.
Das Tierschutzverbandsklagerecht in NRW wird dazu verhelfen, die Interessen der Tiere mithilfe der Tierschutzverbände stärker zu berücksichtigen. Ferner wird die gerichtliche Kontrolle des Gesetzesvollzugs intensiviert. Daher ist die Einführung der Verbandsklage für anerkannte rechtsfähige Tierschutzvereine eine der dringlichsten tierschutzpolitischen Maßnahmen, um den im Grundgesetz verankerten Tierschutz in NRW endlich mit Leben zu füllen.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf. Er wird auch unsere Unterstützung bekommen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 6. Juli, also nächste Woche, haben wir hier im Landtag eine Anhörung zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren. Geladene Expertinnen und Experten werden dort zu Wort kommen und ihre Sachkunde einbringen. Wir fragen uns jetzt natürlich, warum SPD, Grüne und CDU jetzt einen Antrag vorlegen.
Schon jetzt soll der Landtag entscheiden, wie mit der Dichtheitsprüfung umgegangen werden soll. Diesen Versuch einer Vorwegnahme der Entscheidung halten wir nicht gerade für ein Kennzeichen von Ernsthaftigkeit. Wozu brauchen wir dann noch eine Anhörung? Wenn die Entscheidung zum Zeitpunkt der Anhörung schon gefällt ist, müssen sich die geladenen Expertinnen und Experten doch fragen, ob man sie verschaukeln will. Warum sollen sie sich unter diesen Umständen zu uns bemühen? Solch ein Vorgehen finden wir unredlich, meine Damen und Herren.
Ich werde nicht inhaltlich auf den Antrag eingehen, denn von vornherein habe ich detailliert gesagt, dass wir mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.
Wir werden unsere Entscheidung erst nach der Anhörung treffen, die für uns zur vollständigen Meinungsbildung selbstverständlich dazugehört. Deshalb findet der Antrag hier und heute keine Zustimmung meiner Fraktion.
Dem heute vorgelegten Entschließungsantrag der FDP-Fraktion werden wir zustimmen, weil wir in den Forderungen übereinstimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Linken nehmen die Ausführungen der Experten ernst, wollen diese genau prüfen und uns dann eine eigene Meinung bilden. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wäre einfach, wenn immer alles so schön über die Bühne gehen könnte. Ich schließe mich all meinen Vorrednerinnen und Vorrednern an und möchte auch im Sinne aller Kinder der Beschlussempfehlung folgen und hiermit unsere Zustimmung zum Entwurf der Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes kundtun. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, was man an der Überschrift des Antrags schlecht finden kann. Mir gefällt sie. Herr Abruszat verbindet mit der Überschrift „Privat vor Staat verhindern“ vielleicht eine Aussage von den Linken.
Mit der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts soll die geltende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende Abfallrecht umfassend modernisiert werden. Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes. Das neue Gesetz legt fünf Abfallstufen fest: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung und Abfallbeseitigung. So weit, so gut.
Aber der Hase liegt woanders im Pfeffer. Der Gesetzentwurf begünstigt private gewerbliche Entsorger und benachteiligt kommunale Betriebe. In § 17 Abs. 3 des Gesetzentwurfs wird das auch ausgeführt. Dort wird unterstellt oder zumindest angedeutet, die öffentlichen Entsorger seien eventuell nicht
in der Lage, die Entsorgung der Abfälle so gut zu gewährleisten wie private.
Das ist haltlos. Eine solche Unterstellung bezweckt, dass sich die Privaten, wenn sie die Dienste billiger anbieten können als die öffentlichen Entsorger, die Aufträge erklagen können.
„Warum“, werden Sie fragen, „können Private die Dienste denn überhaupt billiger anbieten?“ Sind sie vielleicht effizienter? Nein, sie sind nur am Profit interessiert und heuern deshalb besonders gerne unterbezahlte Arbeitskräfte an. Haben sie sich einmal etabliert und andere verdrängt, dann holen sie sich aus den Nutzerinnen und Nutzern so viel heraus, wie nur geht.
In Deutschlands Müll stecken übrigens auch viele ungehobene Schätze. Kommunen und private Entsorger setzen deshalb beide auf Wertstofftonnen, um den lukrativen Müll zu sammeln. Darum geht es, meine Damen und Herren. Aber wer bekommt die Rechte dafür? Wer darf diese Werte einsammeln?
Das Ganze ist ein Milliardengeschäft. Entsprechend hart kämpfen die Lobbygruppen hinter den Kulissen. Das Potenzial eines Abfangens der Müllschätze durch eine neue Tonne ist wirklich enorm. 1 t Golderz bringt 6 g Gold. 1 t alte Handys bringt 250 g Gold. Das erzeugt eine wahre Goldgräberstimmung. Fachleute sprechen vom Schürfen von Rohstoffen aus den städtischen Abfällen.
Die privaten Entsorger wollen sich dieses Geschäft nicht entgehen lassen. Sie betonen, dass sie schon Milliardeninvestitionen in Sortier- und Recyclingtechnik getätigt hätten. Sie seien deshalb in der Lage, sofort nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes loszulegen. Dabei wollen sie sich eine goldene Nase verdienen.
Die kommunalen Unternehmen betonen, dass sie bei einem Zugriff die Wertstoffe verkaufen und so die Müllgebühren für die Bürgerinnen und Bürger stabil halten können. Genau das ist unser Ziel, und darum geht es hier. Denn die Entsorgung von Müll gehört zur Daseinsvorsorge. Gerade in Großstädten drohen katastrophale Zustände, wenn wir das Leuten überlassen, denen es nur um den schnellen Euro geht. Siehe Neapel in Italien: Solche Zustände werden Sie doch wohl nicht wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Nach dem neuen Gesetz behalten die Kommunen die Entsorgungspflicht, verlieren aber das Recht, zu bestimmen, wer sich welche Bestandteile der Siedlungsabfälle aneignen darf. Wenn mit gesammelten Wertstoffen Gewinne gemacht werden, müssen die
Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren, …
Nein, danke. Auch aufgrund der fortgeschrittenen Zeit möchte ich die Frage nicht zulassen.
… indem die Gebühren entsprechend gesenkt werden. Somit findet der Antrag von SPD und Grünen unsere Zustimmung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gleichstellung von Menschen – unabhängig von ihren sexuellen Identitäten – ist unserer Partei ein großes Anliegen. Die Lebensentwürfe von Menschen mit verschiedenen sexuellen Identitäten sind über den Grundrechtskatalog der Verfassung eindeutig geschützt. Dort ist die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz aus gutem Grund verankert. Die sexuelle Identität darf daher kein Ausgrenzungskriterium sein.
Einer der rechtlichen Schritte, die zu einer stärkeren Gleichberechtigung beitragen können, ist ohne Frage die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht. Die Eintragung von Lebensgemeinschaften ist der berechtigte Versuch, dieser Gruppe einen angemessenen Zugang zu Förderstrukturen zu verschaffen.
Sehr verehrte Damen und Herren, die Gleichstellungsrichtlinie der EU hatte Dezember 2003 als Frist zur Umsetzung ihrer Vorgaben gesetzt. Leider war die damalige rot-grüne Regierung dem nicht gerecht geworden, weshalb es auch zur Nachzahlung von Ansprüchen seit 2003 bis heute kommen wird. Erst nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2010 die Gültigkeit der EU-Richtlinie bestätigte, sah man akuten Handlungsbedarf.
Auch wenn die kommunalen Spitzenverbände in ihren Stellungnahmen berechtigte Bedenken geäußert haben, müssen wir den Gesetzentwurf mit Rückwirkung auf 2003 gemeinsam stemmen. Alles andere wäre rechtlich nicht tragbar.
Welche Gleichberechtigung? – Die eine Seite der Gleichberechtigung ist die rechtliche Integration wie im vorliegenden Gesetzentwurf. Die andere Seite ist weiterhin die Prämisse, die Akzeptanz von Menschen mit verschiedenen sexuellen Identitäten und deren Lebensentwürfen in der Gesellschaft zu fördern. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, begrüßt unsere Partei den Aktionsplan der Landesregierung, der darauf abzielt, die Wirkmechanismen von Homophobie systematisch aufzubrechen.
Wir werden im Sinne der Verbände diesen Aktionsplan mitbegleiten.
Meine Damen und Herren, die eigetragenen Lebenspartnerschaften sind eine Annäherung an das Eherecht. Ich zitiere stellvertretend die Landesarbeitsgemeinschaft Lesben aus einer Stellungnahme zu diesem Gesetz: Um für klare und eindeutige juristische Verhältnisse zu sorgen, sollte der nächste juristische Schritt zur vollständigen Gleichstellung von Hetero- und Homosexuellen die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule sein. – Zitat Ende!
Meine Damen und Herren: Zusammengefasst bedeutet das, dass wir dem Gesetzentwurf zur Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht unterstützen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir bitte, Frau Präsidentin, mit den Worten von Frau Ministerin Steffens zu beginnen.