(Beifall von der CDU – Gunhild Böth [LINKE]: Die Wege sind so staubig dahin, oder was? – Zuruf von Sören Link [SPD])
Nach 39 Jahren SPD-Regierung in NordrheinWestfalen war es in keinem anderen Land so sehr vom Portemonnaie der Eltern abhängig, welchen Bildungserfolg man hat. Für diese Bilanz sollten Sie sich noch heute schämen.
(Beifall von der CDU und von Ralf Witzel [FDP] – Sören Link [SPD]: Entschuldigung, da haben Sie aber in der Schule nicht gut aufgepasst!)
Gegen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen sprechen ganz klare Gründe. Bis 2008 haben Schulbezirksgrenzen bestanden. Aber hat das dazu geführt, dass es eine vernünftige Mischung zwischen Jungen und Mädchen, zwischen Kindern aus bildungsferneren und bildungsnäheren Elternhäusern, zwischen Kinder mit und ohne Migrationshintergrund und zwischen Kindern der verschiedenen Religionen gab? – Nein, es hat diese Mischung nicht gegeben. Sie bräuchten im Prinzip eine Art Zensor, der eine vernünftige Mischung organisiert.
Das kann doch niemand ernsthaft wollen. Die Schulbezirksgrenzen haben nicht zu dem geführt, was Sie gerne hätten. Das allein ist doch schon ein Grund, sie nicht wieder einzuführen.
Ein weiterer ganz entscheidender Grund ist der folgende: Wir betrachten die Bildungssysteme heute durchgängig, und die erste Bildungsstätte ist heute nicht die Grundschule, sondern die Kindertagesstätte; da sind wir uns doch einig. Sie wissen doch selbst genau, dass die Eltern auch die Kindertagesstätte frei wählen können. Es gibt unterschiedliche Träger, etwa städtische oder kirchliche. Die Eltern haben die freie Wahl dazwischen. Die Kinder schließen in der Kindertagesstätte Freundschaften, und viele Eltern machen die Wahl der Grundschule von diesen Freundschaften abhängig. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün, reißen die Kinder dann auseinander, wenn gegenüberliegende Straßenseiten zu einem jeweils anderen Schulbezirk gehören.
Das kann doch nicht der richtige Ansatz sein. Wenn man Ihren Ansatz konsequent durchzieht, müssten Sie auch schon für die Kindertagesstätten Bezirke haben.
Herr Link, unterhalten Sie sich doch einmal mit dem Schuldezernenten von Düsseldorf. Er hat ein SPDParteibuch und kann Ihnen einiges zu dem Thema sagen. Das wäre auch für Sie sehr erhellend.
(Beifall von der CDU und von der FDP – Sö- ren Link [SPD]: Wir zwingen ihn doch nicht, das einzuführen, wenn er das nicht will!)
Wohnort zuständige Grundschule besucht hat. Die Anmeldung an vermeintlich besseren Grundschulen war vor dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen aber bildungsnahen Familien vorbehalten, in denen die Eltern wussten, wie man die entsprechenden Ausnahmen bei der Schulaufsichtsbehörde durchsetzt.
Vor dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen sind in Düsseldorf 14 % der Schüler gewandert; nach dem Wegfall waren es 19 %. Bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien wurde vorher der Zugang zu angeblich besseren Grundschulen verwehrt, weil sie sich im Regelsystem nicht auskannten. Deshalb haben wir unnötige Genehmigungsbürokratie abgebaut und allen Familien – egal, aus welchem sozialen Umfeld sie kommen – den freien Zugang zu Grundschulen ermöglicht.
Rot-Grün setzt sich nun dafür ein, dass sozial benachteiligte Familien bei der Schulwahl ausgegrenzt werden.
Jetzt kommt dazu, dass die Schulbezirksgrenzen auch noch für die weiterführenden Schulen gelten sollen.
Ich gebe Ihnen jetzt einmal ein familiäres Beispiel: Mein Cousin hat drei Kinder, seine Frau ist Engländerin, und er wohnt im rechtsrheinischen Bilk. Im linksrheinischen Cecilien-Gymnasium wird bilingual – auf Deutsch und auf Englisch – unterrichtet. Jetzt wollen Sie dieser Familie sagen, sie könne ihren Kindern nicht mehr diesen bilingualen Unterricht ermöglichen, weil sie auf der falschen Rheinseite wohnt?! Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Es gibt Grundschulen, die ein spezielles Profil haben, das nicht für alle Eltern innerhalb eines Schulbezirks infrage kommt. Wenn Schulen ein spezielles Profil entwickelt haben, dann ist es doch nur konsequent, dass Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet sie besuchen können.
In verschiedenen Kommunen hat man die Schuleinzugsbereiche für Montessori-Schulen ausgeweitet. Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben in Ihrer Rede am Mittwoch zum Beispiel die Montessori-Schule in Borken doch noch gelobt. Deren gute Arbeit wird bei Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen nur noch für wenige Kinder zugänglich sein. Das ist
doch widersprüchlich. Sie können solche Bildungseinrichtungen doch nicht auf der einen Seite loben, auf der anderen Seite aber den Zugang zu ihnen für die meisten Kinder verbauen. Das ist wirklich widersprüchlich!
Auch nach dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen hatten Eltern selbstverständlich das Recht, ihr Kind bei der wohnortnahen Grundschule anzumelden. Die Eltern haben heute einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass ihr Kind dort aufgenommen wird. Soweit die Aufnahmekapazität es zulässt, können darüber hinaus auch Kinder von anderen Orten, die weiter von der Schule entfernt sind, aufgenommen werden.
Die ganz überwiegende Mehrheit der Eltern wird sicherlich auch zukünftig die wohnortnächste Grundschule für ihre Kinder auswählen – es ist also gar nicht notwendig, die Bezirksgrenzen wieder einzuführen –, es soll ihnen aber auch freistehen, ihr Kind auch auf einer anderen Schule anzumelden, ohne sich bei der Schulaufsichtsbehörde dafür rechtfertigen zu müssen.
Außerdem findet der Wunsch der Eltern selbstverständlich dann seine Grenzen, wenn die Aufnahmekapazität der gewählten Schule erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet. Große Wanderungsbewegungen werden außerdem durch die Begrenzung der Zügigkeit verhindert.
Im Ergebnis dürfen die Schulbezirksgrenzen nicht wieder eingeführt werden. Die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen führt zu einer sozialen Spaltung. Sie führt zu einer Beschränkung des Elternwillens. Sie führt zur Abschaffung der freien Schulwahl und von Wettbewerb in der Bildung. Wenn Sie von Rot-Grün das wollen, dann kann ich Ihnen nur sehr deutlich sagen: Das ist nicht unser Weg.
Wenn man das bis zum Ende durchdenkt und dann auch noch die Gemeinschaftsschule hinzunimmt, bedeutet das nicht nur allein eine Schulform für alle, sondern eben auch noch Schulbezirksgrenzen. Das heißt, ich habe innerhalb der Gemeinschaftsschule noch nicht einmal die Möglichkeit, mich zu orientieren, sondern muss auch noch eine spezielle Gemeinschaftsschule nehmen. Das ist doch eine schulpolitische Horrorvorstellung.
Frau Ministerin, Sie sind doch eine intelligente Frau. Mit Ihnen kann man doch vernünftig sprechen. G8/G9 will keiner. Schulbezirksgrenzen wollen die meisten auch nicht, selbst die, die kein CDUParteibuch haben. Ich sage Ihnen: Nehmen Sie das
zurück! Es ist auch ein Zeichen von Größe, zu sagen: Ich habe es gut gemeint, aber das Gegenteil von gut gemacht ist manchmal gut gemeint. – Zeigen Sie Größe! Sagen Sie: Es war ein Fehler!
(Gunhild Böth [LINKE]: Herr Wiedon, Sie müssen mit dem Parlament reden und nicht mit der Ministerin!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anstelle des irreführenden Titels „Die freie Schulwahl erhalten – Kommunen lehnen Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen ab“ hätten wir diese Debatte besser unter dem Titel „Alle Jahre wieder“ oder „Und täglich grüßt das Murmeltier“ geführt.
Denn dank des FDP-Antrags glaubt man, in einer Zeitschleife festzusitzen. Denn es taucht albtraumhaft immer wieder dieselbe Tagesordnung auf.
Eigentlich hätten wir den Antrag ja schon im Rahmen des vierten Schulrechtsänderungsgesetzes beraten können, Herr Witzel.