Rainer Bovermann

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch!“ Diese Worte aus dem Epilog von Bertolt Brechts Drama „Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui“ haben leider nichts von ihrer Bedeutung verloren. Das zeigen die aktuellen Ereignisse ganz deutlich.
Wir haben bisher sehr viel über die Bekämpfung des Rechtsterrorismus diskutiert. Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite bildet die Prävention. Beides sind keine Gegensätze – der Innenminister hat das auch betont –, sondern sie ergänzen sich. Nur zusammen erzielen sie eine langfristige und nachhaltige Wirkung gegen Rechtsextremismus.
Meine Damen und Herren, die bisherige Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Einzelprojekten gekennzeichnet, die wiederum von ganz unterschiedlichen Akteuren wie beispielsweise den Ministerien, der Landeszentrale für politische Bildung, den Kommunen, freien Trägern der politischen Bildung und weiteren Einrichtungen der Zivilgesellschaft getragen werden. Sie alle aufzuführen würde hier sicherlich den Rahmen sprengen.
Damit sind gute Grundlagen für die erfolgreiche Bekämpfung des Rechtsextremismus und für die Prävention vorhanden. Wünschenswert wären allerdings eine noch bessere Koordination und Vernetzung der Akteure und die Integration der verschiedenen Ansätze in ein Konzept, das auch die aktuellen Entwicklungen und Veränderungen des Rechtsextremismus berücksichtigt – ein Wunsch, der gerade aus der Zivilgesellschaft immer wieder an uns Politiker herangetragen wird.
Daher haben Grüne und SPD den Ihnen vorliegenden Antrag auf den Weg gebracht. Sie fordern darin die Landesregierung auf, ein solches integriertes Handlungskonzept bis Ende 2012 zu entwickeln. Dabei sollen das Beratungsnetzwerk gegen
Rechtsextremismus, Experten aus der Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft ausdrücklich einbezogen werden. Die Federführung könnte aus unserer Sicht bei Vorhandensein entsprechender Infrastruktur und Ressourcen die Landeszentrale für politische Bildung übernehmen.
Um gleich Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht darum, das Rad neu zu erfinden, zusätz
liche Einzelprojekte zu schaffen oder ein Superprogramm gegen Rechtsextremismus aufzulegen, das die einzelnen Ansätze vereinheitlicht und das zivilgesellschaftliche Engagement quasi verstaatlicht. Vielmehr ist es das Ziel, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu fördern, Synergieeffekte zu erzielen und vor allen Dingen das zivilgesellschaftliche Engagement und damit letztlich auch unsere Demokratie zu stärken.
Bewusst ist die Überweisung an eine Reihe von Ausschüssen gewählt worden, damit eine möglichst breite Einbindung aller Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker erfolgen kann. Zudem ist dieser Antrag eine Einladung an alle Fraktionen, sich einzubringen.
Ich würde mich freuen, wenn wir so kurz vor dem Weihnachtsfest ein deutliches Zeichen für eine demokratische politische Kultur in Nordrhein
Westfalen und gegen Rechtsextremismus setzen würden. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich 1977/78 meinen Grundwehrdienst bei der Luftwaffe in Jever absolvierte, verfügte die Bundeswehr noch über 500.000 Soldaten. Nur ein Jahrzehnt später geschah, was damals kaum jemand für möglich gehalten hatte. Glasnost und Perestroika hielten Einzug in die Sowjetunion, der Warschauer Pakt löste sich auf und die Deutsche Einheit wurde vollendet.
Seitdem befindet sich die Bundeswehr in einem rasanten Umstrukturierungsprozess. Die jüngste Pha
se ist gekennzeichnet durch die Aussetzung der Wehrpflicht und eine erneute Verkleinerung der Streitkräfte. Parallel dazu – Herr Kollege Laumann hat das gerade schon erwähnt – findet der Abzug der britischen Streitkräfte aus Deutschland bis zum Jahr 2020 statt.
Meine Damen und Herren, Frieden schaffen mit weniger Waffen und Soldaten! Dass dieser leicht abgewandelte Slogan der Friedensbewegung der 80er-Jahre in Erfüllung geht, darüber können wir uns eigentlich freuen. Allerdings hat die drastische Reduzierung der Streitkräfte auch eine Kehrseite. Arbeits- und Ausbildungsplätze, Aufträge für mittelständische Unternehmen, Hilfeleistungen bei
schweren Unglücksfällen und Katastrophen und schließlich die Verbindung zwischen Armee und Gesellschaft, wie sie im Leitbild des Staatsbürgers in Uniform deutlich wird – all dies droht verloren zu gehen oder zumindest eingeschränkt zu werden, wenn die Bundeswehr in der Fläche nicht mehr präsent ist.
Das neue Stationierungskonzept wurde daher mit großer Spannung erwartet. Am 26. Oktober hat es der Verteidigungsminister der Öffentlichkeit vorgestellt. Zukünftig sollen in der Bundeswehr nur noch 185.000 Soldatinnen und Soldaten dienen. In Nordrhein-Westfalen sinkt die Zahl der Dienstposten von 36.600 auf 26.800, also um fast 10.000 oder 27 %.
Zwei oder drei Standorte – je nach Auslegung – werden ganz geschlossen, darunter eben auch die Standortschließung in Kerpen, wo Teile des JaboGeschwaders 31 nach Nörvenich verlegt werden, oder auch die Reduzierung der Dienstposten in Augustdorf als Standort der Panzerbrigade 21. Hinzu kommen der Umbau der Wehrverwaltung und die Schließung der Kreiswehrersatzämter. Insgesamt hinterlässt die Strukturreform in Nordrhein
Westfalen deutliche Einschnitte.
Der Hauptausschuss hat sich auf Antrag von SPD und Grünen bereits mehrfach mit dem Thema der Bundeswehrstrukturreform beschäftigt. Nun greift die CDU in einem eigenen Antrag die Problematik auf. Das ist zu begrüßen.
Die Hintergründe dazu wurden uns am 30. November in den „Westfälischen Nachrichten“ vermittelt. Offensichtlich inspiriert von dem Lied „Nur noch kurz die Welt retten“, war es Kollege Laumannn persönlich, der – Zitat – „am Montagmorgen um 5 in den Wagen Richtung Brüssel stieg, um im Gespräch mit dem Regionalkommissar“ – gemeint ist der EUKommissar Johannes Hahn – „Klarheit zu schaffen“.
Ja, klingt aber doch gut.
Die Zeitung berichtet weiter, dass Hahn einen Konversionsfonds für NRW anregte. Kollege Laumann
formulierte keine 24 Stunden später bereits einen entsprechenden Antrag.
Lieber Herr Kollege, wir wissen beide, dass Politik nicht so einfach funktioniert und es doch viel mehr um das Bohren dicker Bretter geht, wie ja auch schon Max Weber formulierte.
Die Bedingungen für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 müssen erst noch mit der Europäischen Kommission ausgehandelt werden. Für zuverlässige Zusagen ist es jetzt noch viel zu früh. Außerdem wird man sehr sorgfältig prüfen müssen, ob es sich um ein geeignetes Instrument handelt. Die Landesregierung wird unabhängig davon in Konversionskonferenzen mit den betroffenen Kommunen diese beraten und nach Kräften unterstützen.
Ich denke, die Probleme liegen zurzeit beim Bund. Alle Regierungschefs fordern ein Konversionsprogramm durch den Bund. Nordrhein-Westfalen macht sich darüber hinaus noch besonders stark für die Einhaltung des Berlin/Bonn-Gesetzes. Das sollten wir auch in diesem Hohen Haus unterstützen. Bisher haben nämlich diese Forderungen wenig Gehör gefunden.
Natürlich stimmen wir der Überweisung zu. Ich freue mich schon auf die Diskussion, die dann hoffentlich fraktionsübergreifend im Konsens im Hauptausschuss stattfinden wird. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann direkt an das anknüpfen, was mein Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg gerade gesagt hat.
43 Jahre liegt der letzte Schulkompromiss zurück, der durch eine Verfassungsänderung besiegelt wurde. 1968 einigten sich SPD, CDU und FDP – das war damals noch eine andere FDP – darauf, in Art. 12 der Landesverfassung die Grund- und die Hauptschule zu verankern. Ziel war damals die Entkonfessionalisierung der weiterführenden Schulen. Damit wurde ein lange schwelender Konflikt um Bekenntnis- und Gemeinschaftsschulen beendet. Nur ein Jahr später begann mit dem „Modellversuch Gesamtschule“ eine neue schulpolitische Phase, die durch heftige ideologische Auseinandersetzungen gekennzeichnet war.
Wenn wir heute bzw. morgen die Veränderung der Verfassung in der von CDU, SPD und Grünen eingebrachten Form mit Zweidrittelmehrheit verabschieden, schließen wir auch diese Phase ab. Zum
ersten Mal erlangen integrierte Schulformen Verfassungsrang. Zugleich wird die 1968 eingeführte Schulform „Hauptschule“ aus der Verfassung gestrichen. Wir treffen also im doppelten Sinn eine historische Entscheidung.
Dieser schon mehrfach angesprochene Kompromiss beinhaltet zunächst die Streichung der institutionellen Garantie der Hauptschule in der Landesverfassung – nicht etwa, weil an den Hauptschulen in unserem Lande keine gute pädagogische Arbeit geleistet würde, sondern weil sich diese Garantie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des veränderten Elternwahlverhaltens als Fessel erwiesen hat. Mit dem Kompromiss werden Verfassungsnorm und Verfassungsrealität wieder in Einklang gebracht.
Als schwieriger erweist sich offenbar die Neufassung von Art. 10 der Landesverfassung. Frau Ministerin hat sie gerade schon zitiert:
„Das Land gewährleistet ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen ermöglicht.“
Die ursprünglich vorgesehene Formulierung warf in der Anhörung am 4. Oktober sehr viele Fragen auf. Als Ergebnis haben wir heute ganz unterschiedliche Änderungsvorschläge vorliegen.
Zunächst haben uns alle Verfassungsexperten bescheinigt, dass diese Neuformulierung nicht im Widerspruch zu anderen Artikeln der Landesverfassung steht und auch nicht gegen höheres Bundes- oder Europarecht verstößt.
Ich möchte nun auf zwei Details und zwei Änderungen eingehen.
Erstens. Die Gewährleistungspflicht in Art. 10 bezieht sich eindeutig auf das Land, nicht auf die Kommune. Das Land erfüllt diese Pflicht, indem es ein Schulwesen mit den genannten Merkmalen im Schulgesetz verankert. Wichtig ist die Klarstellung, dass daraus keine individuellen Rechte resultieren.
Die zweite Klarstellung bezieht sich auf „ein gegliedertes Schulsystem“ und „integrierte Schulformen“. Es ist nicht das gegliederte Schulsystem, sondern ein gegliedertes Schulsystem gemeint. Die Verfassungsexperten stimmen darin überein, dass damit mindestens zwei Schulformen existieren müssen, sonst wäre es kein System.
Auch „integrierte Schulformen“ ist ein Plural. Wiederum sind keine bestimmten Schulformen genannt. Das ist auch gut so. Damit werden – anders als die Linke behauptet – neue Fesseln vermieden.
CDU, SPD und Grüne schlagen die Streichung der Formulierung „in allen Landesteilen“ vor. Unter den Experten war in der Tat strittig, was genau darunter zu verstehen ist. Die Interpretationen reichten von „Rheinland, Westfalen und Lippe“ bis hin zu der An
nahme, es handele sich um eine flächendeckende Verteilung von Schulformen.
Klar ist, dass nicht alle Schulformen in jeder einzelnen Gemeinde angeboten werden können. Die Gemeinden sind an dieser Stelle ausdrücklich nicht erwähnt. Trotzdem bleibt die Formulierung missverständlich. Deshalb folgen wir der Expertenempfehlung und schlagen die Streichung vor.
Ein weiterer Änderungsvorschlag lautet, das Verb „umfassen“ durch „ermöglichen“ zu ersetzen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass der Landesgesetzgeber die schulgesetzlichen Rahmenbedingungen schafft, während der Schulträger vor Ort die Entscheidung trifft – natürlich im Rahmen des Bedürfnisses und der Mindestgrößen von Schulen.
Der Vorschlag kam übrigens von dem Experten, der von der FDP benannt worden ist, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Ich kann nicht nachvollziehen – die FDP hat ja besonders betont, dass er eingeladen worden ist –, warum die FDP nun einen anderslautenden Vorschlag unterbreitet hat.
Herr Witzel, Sie haben gleich noch die Möglichkeit, uns Ihre dialektische Denkweise zu erläutern.
Meine Damen und Herren, diese Verfassungsänderung dient in erster Linie dazu, den kommunalen Schulträgern Spielräume für die Lösung der Probleme vor Ort zu eröffnen. Die Problemlagen in den Großstädten und im kreisangehörigen Raum sind so unterschiedlich, dass wir gut daran tun, den Kommunen nicht ein Konzept überzustülpen. Darüber hinaus beinhaltet diese Verfassungsänderung neue Wahlmöglichkeiten für die Eltern. Vor allem aber ermöglicht sie längeres gemeinsames Lernen für die Kinder. Ich hoffe daher auf Ihre breite Zustimmung. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem Erlass aus dem Jahre 1889 heißt es – ich zitiere –:
„Schon längere Zeit hat mich der Gedanke beschäftigt, die Schulen in ihren einzelnen Abstufungen nutzbar zu machen, um der Ausbreitung sozialistischer und kommunistischer Ideen entgegenzuwirken.“
Sie haben es sicherlich erkannt: Dieses Zitat stammt von Kaiser Wilhelm II. Die staatsbürgerliche Erziehung in den Schulen diente zu dieser Zeit der Legitimation eines Obrigkeitsstaates und insbesondere der Abwehr oppositioneller Parteien.
Heute ist politische Bildung untrennbar verknüpft mit dem demokratischen Verfassungsstaat und zielt auf Mündigkeit und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren, Ende des vergangenen Jahres brachte die FDP einen Antrag ein, der die politische Bildung auf die Aufklärung über die Gefahren durch Rechts- und Linksextremismus fokussierte. Insbesondere wurde gefordert – ich zitiere noch einmal aus dem Antrag –, im Schulunterricht die Erkenntnis zu fördern, dass die Verantwortung aller demokratischen Parteien darin besteht, eine klare Abgrenzung zu politischem Extremismus jeder Art zu leisten. – Zitatende.
In der Debatte im Februar 2011 wurde deutlich, dass diesem Antrag ein doch sehr verengtes und überholtes Verständnis von politischer Bildung zugrunde liegt.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen daher heute einen eigenen Antrag vor, der vor allem drei Aspekte beleuchtet:
Erstens. Politische Bildung dient nicht nur negativ der Abgrenzung von Demokratiefeinden, sondern hat vor allem die Aufgabe, positiv Demokratiebewusstsein zu fördern. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung von Kenntnissen des politischen Systems sowie von demokratischen Werten und Einstellungen mit dem Ziel, autonome und mündige Bürger zu erziehen.
Zweitens. Politische Bildung ist ganzheitlich zu sehen. Sie ist nicht auf schulisches Lernen beschränkt. Weitere Lernorte der politischen Bildung sind die außerschulische Jugendarbeit und die Weiterbildung durch kommunale und freie Träger. Eine besondere Rolle spielt die Landeszentrale für politische Bildung mit ihren Publikationen, Veranstaltungen und Projekten.
Drittens muss die Pluralität in der Demokratie der Pluralität der Ansätze und Inhalte der politischen Bildung entsprechen. Neben der Vermittlung von fachlichem Wissen und der Einübung von Methoden sind Urteils- und Handlungskompetenz wichtig. Hierzu gehören auch die kritische Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit, die Auseinandersetzung mit Extremismus aller Richtungen und die aktive Anti-Diskriminierungsarbeit.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat bereits erste Schritte zur Stärkung der politischen Bildung eingeleitet wie die Wiedereinführung der Drittelparität in Schulkonferenzen oder die Erhöhung der Ansätze für die freien Träger der politischen Bildung und die Jugendarbeit.
Gleichwohl können die Rahmenbedingungen für die politische Bildungsarbeit und insbesondere die AntiDiskriminierungsarbeit noch verbessert werden.
Im Bereich der Schule ist ein kontinuierlicher Politikunterricht in der Sekundarstufe I erforderlich,
muss der fachfremde Unterricht der Vergangenheit angehören, ist die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung der Lehrer zu verbessern und das Verhältnis der Teilfächer Politik, Wirtschaft, Gesellschaft zu klären.
Wir möchten unseren Antrag zusammen mit dem FDP-Antrag in den Ausschüssen beraten und bitten daher um Überweisung. Im Rahmen einer Anhörung, die schon terminiert ist, können wir dann das Expertenwissen im Landtag und das externe Expertenwissen – hoffentlich gemeinsam – für eine Stärkung der politischen Bildung nutzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätten wir sehr gut unsere Redebeiträge zu Protokoll geben können.
Noch besser wäre es gewesen, die FDP hätte auf diesen Antrag verzichtet.
Sicherlich hätte uns ein konstruktiver sachorientierter Beitrag weitergeholfen. Leider war das aber nicht der Fall.
Der Antrag beginnt mit einer sehr pauschalen Interpretation des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zum bisherigen Glücksspielstaatsvertrag, wonach die bestehenden Monopole für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt seien, und er mündet in der Aussage, die Novellierung des Staatsvertrages sei bereits so gut wie gescheitert.
Herr Witzel, ich weiß nicht, welchen Kraken in welchem Seewasser-Aquarium Sie befragt haben. Aber Tatsache ist doch, dass zurzeit ein Entwurf existiert und bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorliegt, das Ergebnis dieser Prüfung allerdings noch gar nicht feststeht. Zudem laufen ja noch die Verhandlungen auf der Ebene der Ministerpräsidenten, der Ministerpräsidentinnen und der Chefs der Staatskanzleien. Nichtsdestotrotz malen Sie heute schon die Folgen eines Scheiterns in sehr düsteren Farben: das Wegbrechen der Erlöse für die Destinatäre in Millionenhöhe, Abwanderung von Unternehmen und damit Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren: Die FDP als Vorkämpferin für gemeinnützige und wohltätige Zwecke – da
müssen wir uns doch noch einmal die Augen reiben.
Ich denke, es sind nicht die Interessen der Destinatäre, die für Sie so wichtig sind, sondern die wahren Ziele stehen im Abschnitt „Handlungsnotwendigkeiten―. Ich zitiere: die „ordnungspolitisch saubere, tatsächliche und attraktive Marktöffnung im fairen Wettbewerb bei Sportwetten und Onlineangeboten sicherstellen―.
Ich erspare es Ihnen und mir, auf die einzelnen Punkte dieser Marktöffnung einzugehen. Das können wir dann besser im Ausschuss machen. Die noch bestehenden Probleme des Glücksspielstaatsvertrages – niemand leugnet das – sind bekannt und werden ja auch auf der entsprechenden Ebene diskutiert. Einige Probleme zum Beispiel bezüglich des Themas „Netzsperren―, das Sie angesprochen haben, werden mit Sicherheit gelöst werden. Bei anderen wird es Modifikationen geben.
Meine Damen und Herren, die FDP befindet sich offensichtlich in einem Dilemma. Auf der einen Seite räumt sie in ihrem Antrag ein, dass das Scheitern eines bundeseinheitlichen Staatsvertrages nicht im Interesse Nordrhein-Westfalens läge.
So ist es, genau. – Zum anderen fordern Sie aber die Landesregierung auf, dem bundeseinheitlichen Entwurf die Zustimmung zu versagen, und propagieren stattdessen das Modell aus SchleswigHolstein. Gerade dieses Modell allerdings verfolgt einen sehr weitgehenden Liberalisierungsansatz, indem es privaten Anbietern eine Ausweitung des Glückspiels und damit lukrative Einnahmequellen eröffnet. Hier wird deutlich: Die FDP orientiert sich nicht am Leitbild des Homo ludens, sondern an dem des Homo oeconomicus. Das ist nicht die Politik der SPD.
Deshalb werden wir zwar der Überweisung des Antrages zustimmen, folgen ihm aber nicht inhaltlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, wie bewerten Sie es, dass das Land Bayern und damit auch die FDP dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt hat?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im rotgrünen Koalitionsvertrag heißt es – ich zitiere –:
„Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wir werden ihrer Diskriminierung konsequent von Anfang an entgegentreten. Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie wird in der neuen Landesregierung eine Querschnittsaufgabe sein. Die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht wird unverzüglich umgesetzt.“
Meine Damen und Herren, was wir versprochen haben, das halten wir auch.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die beamtenrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften verwirklicht.
Der Weg dahin war lang und steinig, wie ein kurzer Rückblick auf Rechtsprechung und Politik noch einmal zeigt. Am Anfang – im Jahr 2000 – stand die Richtlinie der Europäischen Union, die bis zum 3. Dezember 2003 in nationales Recht umzusetzen war.
Auf Bundesebene trat 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft, das zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft ermöglicht. Allerdings fehlten beamten- und steuerrechtliche Regelungen, weil dieser Teil des Gesetzes im Bundesrat an den CDU- und CSUregierten Ländern scheiterte. Es folgte dann eine Reihe von Urteilen auf europäischer und Bundesebene, durch die die Hinterbliebenenversorgung und der Familienzuschlag für verpartnerte Bundesbeamte weiterentwickelt wurden.
Im Zuge der Rechtsprechung kam es zur Festlegung unterschiedlicher Stichtage. Darauf werde ich gleich noch einmal zurückkommen. Gleichzeitig schritt die Bundesgesetzgebung voran. Nach der Föderalismusreform machten auch die Länder davon Gebrauch, verpartnerte Landes- und Kommunalbeamte ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen.
In Nordrhein-Westfalen allerdings brauchte es den Regierungswechsel zu Rot-Grün, um endlich einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Er sieht vor, die eingetragenen Lebenspartnerschaften
rückwirkend ab 03.12.2003 vor allem im Bereich der Hinterbliebenenversorgung und des Familienzuschlags gleichzustellen. In der Tat, Herr Kollege Sieveke, der Stichtag der Rückwirkung ist intensiv diskutiert worden.
Wie schon gesagt, waren durch die Rechtsprechung ganz unterschiedliche Bezugspunkte vorgegeben. Das Gesetz sieht dagegen einen einheitlichen Zeitpunkt vor, nämlich den 03.12.2003. Das ist konform mit dem Europarecht, entspricht auch dem jüngsten Urteil des EuGH vom Mai 2011. Vielleicht sollten Sie nicht nur die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände heranziehen, sondern auch die Zuschrift, die uns der Schwulen- und Lesbenverband hat zukommen lassen. Wir meinen, dass mit einer solchen Stichtagssetzung den Betroffenen langwierige rechtliche Auseinandersetzungen erspart bleiben.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Diskriminierung und zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Natürlich bleibt die Ehe als verfassungsgemäß abgesicherte Institution daneben bestehen, und dazu bekennen wir uns auch als Sozialdemokraten.
Die Betroffenen werden die Neuregulierung anhand der Abrechnungen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung unmittelbar sehen können. Mindestens so wichtig wie die materiellen Auswirkungen erscheint mir jedoch die Frage der Menschenwürde. Besoldung und Versorgung im öffentlichen Dienst dürfen nicht von der sexuellen Orientierung der Beamten abhängig sein.
Meine Damen und Herren, in den Ausschüssen ist von der Opposition unterschiedlich votiert worden. Wir haben gerade gehört: Die CDU wird dagegen stimmen. Ich bitte Sie hier um Ihre Zustimmung. Setzen Sie ein Zeichen, dass wir alle gemeinsam für ein tolerantes Nordrhein-Westfalen stehen! – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Laschet, ich fühlte mich gerade spontan an das Höhlengleichnis bei Platon erinnert.
Ich weiß nicht, ob Sie das kennen: Sie sitzen offensichtlich bei Feuerschein in einer Höhle, sehen Schatten an der Wand, die Schatten der Opposition – ich kann auch sagen: die Opposition ist nur noch ein Schatten –, und halten das für die Wirklichkeit. Mit der Realität im Land hatte das gerade ganz wenig zu tun.
Es ist in der Tat der erste Haushalt der rot-grünen Landesregierung. Da bietet es sich an, gerade an den Einzelplan der Ministerpräsidentin etwas genereller heranzugehen. Ich will das auch tun. Allerdings will ich einen Vergleich mit den Anfängen von Schwarz-Gelb 2005 anstellen.
Wir erinnern uns noch an den Start der Regierung von Dr. Jürgen Rüttgers, an die Umgestaltungen und Personalveränderungen in der Staatskanzlei, an die Diskussionen um die Planung einer Imagekampagne, an die zahlreichen aufwändigen Repräsentationsveranstaltungen und schließlich an das bittere Ende, die Sponsoringaffäre.
Der Start der rot-grünen Landesregierung verlief ganz anders. Sie haben ja selbst auf die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin hingewiesen. Hier stehen der Respekt vor den Bürgern, die Nähe zu den Menschen und Augenmaß im Handeln im Vordergrund. Wir wollen nicht nur einen Politikwechsel, über den wir in den Beratungen der vielen anderen Einzelpläne – den Schulbereich haben Sie gerade angesprochen – noch diskutieren werden, sondern wir wollen auch einen Wechsel des Regierungsstils. Ich biete Ihnen einmal einen Faktencheck für den Einzelplan 02 an.
Nehmen wir den ersten Punkt: Personalentwicklung. Im Unterschied zu Ihren Umgestaltungsversuchen 2005 ist die Anzahl der Planstellen stabil geblieben und gehen die Personalausgaben sogar leicht zurück. Wie sieht es mit den Ausgaben insgesamt aus? Lassen wir einmal die verschiedenen
Umressortierungen beiseite, die 2005 und 2010 stattgefunden haben – die müssen wir ja herausrechnen –, dann können wir feststellen: Gegenüber den Steigerungsraten von Schwarz-Gelb in der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Steigerung halbiert. Es gibt also eine sehr viel stetigere, langsamere Entwicklung der Ausgaben im Einzelplan 02.
Aber es gibt auch Kürzungen und Umschichtungen, gerade in dem Bereich, der von dem früheren Ministerpräsidenten so extensiv betrieben worden ist, also bei Kongressen und Symposien. Hier sind 500.000 € umgeschichtet und mit der Ergänzungsvorlage noch einmal 175.000 € eingespart worden. Auch die Ausgaben für Beratung sind mit der Ergänzungsvorlage um 120.000 € gekürzt worden.
Es ist richtig: Wir haben Geld umgeschichtet – weil wir andere Schwerpunkte setzen, weil die Staatskanzlei, die Ministerpräsidentin im Sinne ihres anderen Regierungsstils andere Schwerpunkte setzt. Das betrifft unter anderem die „TatKraft-Tour“, über die im Hauptausschuss schon intensiv diskutiert worden ist. Offensichtlich ist das einer der wenigen Angriffspunkte – abgesehen von den ganz allgemeinen Bemerkungen, die Sie gerade gemacht haben –, die die Opposition finden kann.
Auch hier ein Vergleich zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün, also zwischen „TatKraft-Tour“ und Petersberger Convention, an dem die Unterschiede im Regierungshandeln und in der Effizienz der Staatskanzlei sehr deutlich werden: Bei der „TatKraft-Tour“ hatten wir bisher fünf Veranstaltungen mit ca. 180 bis 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und doch sehr begrenzten Kosten, während die Petersberger Convention im Jahr 2009 eine prunkvolle Veranstaltung auf dem Petersberg mit 1.000 Teilnehmern und Kosten von 536.234 € war. Daran kann man sehr gut die Unterschiede im Regierungshandeln und im Verständnis sehen.
Mein Eindruck ist, dass auch Sie der Meinung sind – Herr Laumann hat sich im Hauptausschuss auch so geäußert –, dass diese Aktion der Ministerpräsidentin, die Bürger anzusprechen und das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen, eigentlich eine gute Idee ist. Was Sie wohl bedauern, ist, dass diese Idee nicht von der CDU kommt.
Sie hat jetzt einen ganz anderen Charakter gewonnen, Herr Laumann.
Dann ist von CDU und FDP eigenartigerweise der Antrag gestellt worden, in diesem Bereich 500.000 € zu kürzen – also genau das Geld, das Herr Rüttgers für aufwändige, repräsentative Veranstaltungen ausgegeben hat. Die Linke hat beantragt, in diesem Bereich 250.000 € zu streichen. Im Haushalt- und
Finanzausschuss hat sich da eine unheilige Allianz aus CDU, FDP und Linker gebildet.
Ich fordere Sie auf: Stellen Sie den ursprünglichen Ansatz wieder her! Ermöglichen Sie eine Politik, die durch Augenmaß und Bürgernähe gekennzeichnet ist! – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion die Linke trägt den Titel „Demokratisierung des Kontrollgremiums“. Bereits die Überschrift führt in die Irre. Sie impliziert nämlich, dass das Gremium bisher undemokratisch gewesen sei.
Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass diese Institution in besonderer Weise demokratisch legitimiert ist, wie ich noch darlegen werde.
Doch zunächst zu dem Antrag im Detail und zu seinen schwerwiegenden Mängeln – nach meinem Vorredner will ich versuchen, das Niveau wenigstens wieder ein bisschen anzuheben –:
Die Fraktion Die Linke möchte ihre Mitgliedschaft im Gremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes durchsetzen. Darauf gibt es jedoch keinen Anspruch, der sich aus der Verfassung oder aus den Ergebnissen einer Landtagswahl ableiten ließe.
Zudem versuchen Sie, dies mit völlig untauglichen Mitteln zu erreichen, Herr Kollege Michalowsky. Die Linke verwechselt das Kontrollgremium ganz offensichtlich mit einem Landtagsausschuss. Das Kontrollgremium ist eben nicht wie ein Ausschuss Spiegelbild des Parlaments, sondern eine Institution mit einem besonderen Aufgabengebiet. Übrigens ist auch bei Ausschüssen nicht immer per se eine Vertretung aller Fraktionen garantiert.
Auch die Unterscheidung von Entsendung und Wahl, also von zwei ganz unterschiedlichen Verfahren der Besetzung von Gremien und Führungspositionen, scheint bei der Linken nicht bekannt bzw. nicht verstanden worden zu sein. Während das Kontrollgremium durch Wahl gebildet wird, werden die Mitglieder der Ausschüsse von ihren Fraktionen bestimmt. Die Linke schlägt nun vor – das hat auch mein Kollege gerade schon gesagt –, beides miteinander zu vermischen.
In der Regel soll der Kontrollausschuss aus acht Mitgliedern bestehen, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Da die Größe des Gremiums keine Gewähr für eine Vertretung der Linken bietet, hat man sich eine Zusatzregel ausgedacht. Ich zitiere:
„Wenn die Vorschlagsliste einer Fraktion keine Berücksichtigung findet oder sie keinen eigenen Wahlvorschlag macht, kann diese Fraktion ein Mitglied in das Kontrollgremium entsenden.“
Mit anderen Worten: Wer nicht gewählt wird, wird eben entsandt. Oder noch besser: erst gar keinen Wahlvorschlag machen, dann ist man mit Sicherheit vertreten. Das hat nach unserer Auffassung nichts mit Demokratisierung zu tun.
Meine Damen und Herren, das bisherige Verfahren zur Besetzung des Kontrollgremiums hat sich bewährt. Es gibt keinen Anlass zur Veränderung, nur weil Die Linke in den Landtag eingezogen ist.
Die Mitglieder des Kontrollgremiums werden durch Wahl jeweils mit Zweidrittelmehrheit bestimmt. Die besonders hohe demokratische Legitimation entspricht dem Stellenwert dieses Gremiums, es dient der parlamentarischen Kontrolle geheimdienstlicher Tätigkeiten und zeichnet sich durch weitgehende Befugnisse, Vertraulichkeit und Verantwortung aus.
Diese Eigenschaften erfordern auch eine besondere Auswahl und Legitimation. Die qualifizierte Mehrheit bedeutet die Unterstützung des ganzen Hauses und nicht nur einer Fraktion. Dementsprechend ist gerade der Einfluss der Opposition sichergestellt. Schließlich wird die Unabhängigkeit der einmal gewählten Mitglieder dadurch gestärkt, dass auch für die Abberufung eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, der Änderungsvorschlag der Linken bedeutet aus Sicht der SPD keinerlei demokratischen Zugewinn. Wir werden ihn deshalb ablehnen.
Die Fraktion Die Linke fordert im Rahmen der Haushaltsberatung die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Damit würde auch das Kontrollgremium obsolet. Sie sollten sich vielleicht entscheiden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, ob Sie den Spielregeln hier folgen oder demokratisch legitimierte Gremien abschaffen wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zentrale These des FDP-Antrages zum Thema „Staatsverträge“ lautet – ich zitiere –:
„Aus Sicht der Landesparlamente berauben diese Akte der Exekutive die Legislative weitgehend ihrer Gestaltungsrechte.“
Übrigens, Herr Witzel, handelt es sich dabei um ein Plagiat – nur so nebenbei –; denn diese Stelle wurde fast wortgleich dem Aufsatz „(Rundfunk)Staatsverträge – Faktische Gesetzgebung der Regierungen unter Ausschluss der Parlamente?“ von Matthias Knothe entnommen. Im Unterschied zu anderen haben Sie immerhin den Grammatikfehler korrigiert und aus dem Singular einen Plural gemacht.
Aber zurück zum Text. Im Einzelnen wird von der FDP moniert, dass das Parlament bei Staatsverträgen zu spät und hinsichtlich der Begründungstexte unvollständig informiert würde, Expertenanhörungen wirkungslos blieben und am Ende des Entscheidungsprozesses unter dem Druck, die jeweilige Regierung nicht im Regen stehen zu lassen, nur die Ablehnung oder die Zustimmung stünde.
Als empirischer Beleg werden vor allen Dingen zwei Beispiele angeführt: das Scheitern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Ende vergangenen Jahres und das aktuelle Verfahren zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. – Meine Damen und Herren, um hier Legendenbildung zu vermeiden, einige Bemerkungen zu dieser Argumentation:
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist nicht in erster Linie am Verfahren gescheitert.
Ich erinnere nur an die unrühmliche Rolle der FDP, aber auch der CDU. Prof. Pinkwart und Dr. Wolf waren im Kabinett zunächst für den Staatsvertrag, der ja auch von Dr. Rüttgers unterzeichnet wurde. Im Plenum stimmten dann allerdings die damals regierungstragenden Fraktionen CDU und FDP dagegen.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist letztlich aufgrund einer Mischung aus sicherlich berechtigten inhaltlichen Bedenken und vermeintlicher Schwarmintelligenz der Internetgemeinde gescheitert. Zudem wurde er das Opfer taktischer Erwägungen von CDU und FDP.
Erst in dieser Situation wirkte es sich negativ aus, dass zu diesem späten Zeitpunkt im Entscheidungsprozess keine Einflussnahme und Veränderung durch das Parlament mehr möglich war.
Beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem ersten unter der Verantwortung der rot-grünen Landesregierung, fand eine frühzeitige Information statt. Bereits im September 2010 hat der Staatssekretär dazu informiert und Gesprächsangebote an die Arbeitskreise unterbreitet. Im Hauptausschuss wurde zudem laufend darüber berichtet. Die Kritik der FDP beschränkt sich in diesem Fall ja wohl auch darauf, dass zunächst die Begründung fehlte und die formale Zuleitung an den Landtag verzögert war. Insgesamt gesehen wurde die Parlamentsinformationsvereinbarung von 2010 umgesetzt. Auch über in Vorbereitung befindliche Staatsverträge ist der Hauptausschuss von der neuen Landesregierung informiert worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der FDP-Antrag greift bei all seinen Schwächen im Detail zweifellos ein wichtiges Problem auf. Auch aus Sicht der SPD ist ernsthaft über das zukünftige Verfahren bei Staatsverträgen und die Rolle des Parlaments im Hinblick auf eine frühe Beteiligung und Einbindung in Entscheidungen vor der Ratifizierung nachzudenken. Daher werden wir auch die einzelnen Forderungen im FDP-Antrag auf ihre Durchführbarkeit und Wirksamkeit prüfen. Doch unserer Meinung nach reicht die Problematik darüber hinaus und sollte auch in einem größeren Zusammenhang betrachtet werden.
Die letzten Jahre waren von einer Reihe von Entwicklungen geprägt, die den Stellenwert der Länderparlamente verändert haben. An erster Stelle weise ich auf die europäische Ebene hin, der gegenüber die Landesparlamente ihre Mitwirkungsrechte verteidigen müssen. Hierzu gibt es ganz interessante aktuelle Entwicklungen in Baden
Württemberg.
An zweiter Stelle stehen die Föderalismusreformen I und II, die mit Kompetenzveränderungen und Schuldenbremse die Handlungsspielräume der Parlamente nicht unbedingt erweitert haben.
Schließlich führen häufigere und kurzfristigere Regierungswechsel sowie hier in Nordrhein-Westfalen die Etablierung einer erfolgreich arbeitenden Minderheitsregierung zu neuen Anforderungen an die Parlamente.
In der Fachliteratur werden diese Herausforderungen unterschiedlich beurteilt. Die einen sprechen von einem Niedergang des Landesparlamentarismus, die anderen von einer neuen Chance zur Stärkung der Parlamente. Ich meine, es zeichnet sich weder automatisch eine Entparlamentarisierung noch eine Reparlamentarisierung ab. Die weitere Entwicklung hängt vielmehr von den Landesparlamenten selbst ab, ihrem Selbstverständnis, ihrer Bereitschaft, ihre Rechte zu verteidigen oder sogar auszuweiten.
Hierzu heißt es im Koalitionsvertrag – ich zitiere noch einmal –:
„Wir wollen die Informations- und Unterrichtungsrechte des Parlaments als erste Staatsgewalt stärken.“ In diesem Sinne nehmen wir die Einladung der FDP zur Diskussion über die Staatsverträge an und machen als Koalition der Einladung zugleich das Gesprächsangebot an alle Fraktionen, in einem größeren Zusammenhang über die Reform der Parlamentsinformationsrechte nachzudenken.
Wenn es dazu noch eines weiteren Argumentes bedarf, so liefert es der nachfolgende Tagesordnungspunkt mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung von Volksbegehren. Wenn wir direkte Demokratie zu Recht stärken wollen, dann brauchen wir zum Ausgleich auch eine Stärkung der parlamentarischen Demokratie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie ist die einzige Staatsform, die gelernt werden muss. – Dieser Satz des Soziologen und Philosophen Oskar Negt enthält mehr Substanz als der gesamte vorliegende Antrag der FDP.
Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, der Vertreter der Kritischen Theorie und Adorno-Schüler geht noch so gerade bei Ihnen durch und fällt nicht als Verfechter einer linken Utopie unter das Verdikt Ihres Antrages. Ich werde auf das Zitat noch zurückkommen.
Zunächst möchte ich aber darauf hinweisen – und da schließe ich an das an, was Kollege Jostmeier gesagt hat –, dass es in diesem Haus tatsächlich lange Zeit einen Konsens der Demokraten zur Bekämpfung von Extremismus gegeben hat. Und Sie haben ja das gemeinsame Vorgehen bei dem Antrag aller Parteien erwähnt, Herr Kollege Jostmeier. Nach meinen Aufzeichnungen war es im Dezember 2007. Aber leider ist dann im November 2008 versucht worden, genau dieses Thema für parteipolitische Zwecke in Anspruch zu nehmen. Seitens der bürgerlichen Parteien ist versucht worden, bestimmte Positionierungen von SPD und Grünen zu erreichen. Damals war es der Vizepräsident Edgar Moron, der auf sehr eindrucksvolle Weise hier an dieser Stelle diese Vorwürfe zurückgewiesen hat.
Auch der vorliegende Antrag zielt eben nicht in erster Linie auf eine Stärkung der politischen Bildung, sondern man kann ihn der gerade beschriebenen Strategie zuordnen.
Der Antrag enthält erstens viel Selbstverständliches und wenig Neues. Landesverfassung, Schulgesetz und Lehrpläne legitimieren die Erziehung zur Demokratie. Umgekehrt ist die Abwehr extremistischer Denkweisen ebenfalls ausreichend verankert und wird von keiner Partei bestritten. Beispielsweise sehen die Rahmenvorgaben für politische Bildung im Problemfeld „Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie“ „Ursachen und Abwehr von politischem Extremismus und Fremdenfeindlichkeit“ als zentralen Inhaltspunkt vor.
Bedenklicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist zweitens die unterschiedliche Gewichtung von Links- und Rechtsextremismus im FDP-Antrag.
Umfang und Wortwahl zeigen, dass der Schwerpunkt auf die Bekämpfung des Linksextremismus gelegt wurde. Formulierungen wie die „neuen Anhänger vermeintlicher linker Utopien“ oder „linke Gruppierungen als Unterstützer des sogenannten Bildungsstreiks“ deuten an, wer gemeint ist. Als Begründung für diese Schwerpunktsetzung dient der angebliche Befund, dass das Wissen über den DDR-Unrechtsstaat „oftmals nur unzureichend vorhanden“ sei,
während Kenntnisse über die Geschichte des Nationalsozialismus, Herr Witzel, „oftmals erkennbar“ seien. Zudem werden nur beim Linksextremismus die aktuellen Gruppierungen erwähnt, während im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus dessen Nachfolger nicht erwähnt werden.
Drittens greift Ihr Antrag zu kurz, indem er die politische Bildung auf den Bereich der Schule begrenzt. Wie der kürzlich vorgelegte Bericht der Landesregierung über Maßnahmen zur Prävention des Extremismus in NRW deutlich macht, gibt es eine Fülle von Ansätzen, Initiativen und Maßnahmen, gerade im außerschulischen Bereich der Jugendarbeit, des Sports und im breiten Aufgabenfeld der Landeszentrale für politische Bildung.
Schließlich – und das ist der vierte Punkt – beruht Ihr Antrag auf einem überholten Verständnis von Politischer Bildung. Ich bin der Kollegin Böth sehr dankbar, dass sie das auch deutlich gemacht hat. In der Phase der Re-Education und anschließend der Phase des Kalten Krieges war die Staatsbürgerkunde noch von der Vorstellung vom Lernenden als dem Objekt der Belehrung geprägt. Heute steht die eigenständige Auseinandersetzung mit dem Wirklichkeitsbereich der Politik im Vordergrund. Und wir
wollen gerade die Entwicklung zum mündigen Bürger in den Mittelpunkt stellen.
Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch nochmal den Beutelsbacher Konsens – mit dem Überwältigungsverbot, dem Kontroversitätsgebot und der Berücksichtigung der Interessenlage der Schülerinnen und Schüler. In der Beschlussfassung zu Ihrem Antrag heißt es beispielsweise, es sei Aufgabe der Schule zu vermitteln, ob und wie sich demokratische Parteien von Extremisten abgrenzen. – Ihnen geht es ganz offensichtlich weniger um eigenständige Urteilsbildung als um parteipolitische Vereinnahmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, tatsächlich wichtig ist eine Stärkung der politischen Bildung. Das heißt: ein kontinuierlicher Politikunterricht in der Sekundarstufe I, die Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung in der Oberstufe und im Abitur, ein Ende des fachfremden Unterrichts und eine gute fachwissenschaftliche sowie fachdidaktische Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Und wir brauchen eine Schulkultur, welche die Entwicklung partizipatorischer Kompetenzen fördert, Stichwort „Drittelparität“.
Wie sagte doch Oskar Negt: „Demokratie ist die einzige Staatsform, die gelernt werden muss.“ Gelernt wird Demokratie, indem sie gelebt wird. Geschieht dies überzeugend, hat Extremismus keine Chance.
Ich freue mich auf eine interessante Fachdiskussion in den Ausschüssen. Vielleicht schicken Sie ja Herrn Dr. Papke vorbei, der ja nicht nur so wie ich Politikwissenschaft in Bochum studiert hat, sondern auch ein profunder Kenner der wechselvollen Geschichte der FDP in Nordrhein-Westfalen ist. Ich freue mich dann, wie gesagt, auf eine anregende Fachdiskussion. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Wer keine Schulden haben will, der darf sie einfach nicht aufnehmen.“
Diese Aussage von Prof. Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München stammt aus der Anhörung vom 25. Februar 2010. Beraten wurde damals über den Gesetzentwurf der CDU/FDP-Landesregierung zur Änderung von Art. 83 der Landesverfassung, also genau über das heutige Thema. Prof. Korioth meinte, statt über neue Schuldenregelungen nachzudenken, sollte man besser erst einmal die vorhandenen nutzen.
Daneben spricht eine generelle Skepsis gegenüber der Wirksamkeit solcher Regelungen aus dieser Äußerung.
Meine Damen und Herren, was ist überhaupt eine Schuldenbremse? Erlauben Sie mir, dass ich am Anfang – gerade auch für die Besucher auf der Tribüne – etwas weiter aushole.
Das ist nichts Neues. Die Nettokreditaufnahme durch Bund und Länder war auch bisher auf die Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen begrenzt. Dazu gab es eine Reihe von Ausnahmen. Offensichtlich haben diese Regelungen aber nicht verhindern können, dass die Verschuldung weiter angestiegen ist. Daher auch die verbreitete Kritik.
Allerdings haben sich auch die Rahmenbedingungen verändert. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ein Lastenausgleich zwischen den Generationen noch dringlicher geworden. Außerdem sind die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts hinzugekommen.
Im Zuge der Föderalismusdiskussion sind auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet worden. Das Reformpaket beinhaltete unter anderem auch eine Neuregelung der Verschuldung. Nach Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Nur der Bund darf noch in geringem Umfang strukturelle Verschuldungsspielräume nutzen. Darüber hinaus sind nur konjunkturelle Entwicklungen und Naturkatastrophen als Ausnahmen für Kreditaufnahmen zugelassen.
Diese Neuregelung gilt für den Bund schrittweise ab dem Haushaltsjahr 2011 und für die Länder ab 2020. Die Länder regeln die nähere Ausgestaltung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Damit, meine Damen und Herren, stellt sich für Nordrhein-Westfalen die Frage: Wann wird eine solche Regelung getroffen? Schon vor 2020? Soll die Regelung Verfassungsrang haben oder einfachgesetzlich sein?
Ein Blick auf die übrigen Länder zeigt die übliche föderale Vielfalt. Einige Länder haben noch gar nichts unternommen oder beraten zurzeit. Andere haben bereits Regelungen in ihre Landeshaushaltsordnungen übernommen. Lediglich drei Länder haben sich bisher für Verfassungsänderungen entschieden, dabei insgesamt für sehr differenzierte Regelungen. Das heißt, die Länder haben ihre Spielräume auch genutzt.
In Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP im Mai 2009 einen ersten Antrag zum Thema vorgelegt. Darin forderten sie die damalige Landesregierung zu einer Schuldenregelung in der Landesverfassung auf. Im Dezember 2009 – wir haben es gerade gehört – folgte dann ein Gesetzentwurf, den man inhaltlich nur als sehr dünn und unter Zeitdruck zusammengeschustert bezeichnen kann. Darin wurde einfach Art. 109 Grundgesetz zum Landesrecht gemacht. Haushalte sollten so aufgestellt werden, dass das Ziel der schwarzen Null 2020 zu erreichen war.
Dieser Entwurf fand zu Recht nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Nun taucht er in überarbeiteter Form wieder auf – nach wie vor mit einer engen Orientierung an der Regelung auf Bundesebene.
Die Zeitplanung ist sogar noch restriktiver: Anwendung auf den Haushalt 2012. Bis zum 31. Dezember 2019 darf abgewichen werden. Spätestens aber 2020 ist dann die Vorgabe des Art. 83 zu erfüllen. Die Begründung ist ausführlicher geworden, aber nicht unbedingt verständlicher. Sie wirft eine Reihe von Detailfragen auf, denen ich aber hier an dieser Stelle nicht weiter nachgehe. Wir werden ja in den Ausschüssen darüber ausführlich beraten.
Interessant ist, dass nach wie vor unter dem Punkt „Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände“ lapidar „keine“ steht.
An vielen Stellen heißt es: Das Nähere bestimmt das Gesetz. – Das heißt, auch Ausführungsbestimmungen liegen nach wie vor nicht vor.
Meine Damen und Herren, warum kommt dieser Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt und in dieser Form? Ist er, wie Kollege Sieveke gerade meinte, als Einladung zum Dialog zu verstehen, um eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung zu erreichen? Oder ist er doch eher eine Kampfansage an die rot-grüne Regierung?
Blicken wir kurz zurück: Die CDU hat während ihrer Regierungszeit von 2005 bis 2010 den Schuldenstand von 107 auf rund 130 Milliarden € gesteigert – trotz gestiegener Steuereinnahmen. Im Jahre 2005 waren es 6,7 Milliarden € und nach einem zwischenzeitlichen Rückgang 2010 wieder 6,6 Milliarden € Nettokreditaufnahme. Aber das ist, wie wir inzwischen wissen, nur die halbe Wahrheit. Im
Nachtragshaushalt haben wir Schlussbilanz gezogen: 8,4 Milliarden €.
Laut mittelfristiger Finanzplanung von Herrn Linssen sollte es so weitergehen bis 2013. Weitere Schulden waren geplant, jedes Jahr rund 6 Milliarden € bis zu einem Anstieg auf 148,5 Milliarden €. Helmut Linssen war der Rekordschuldenminister.
Wie passt das alles zusammen? Sie haben auf der einen Seite die Verschuldung gesteigert, auf der anderen Seite wollen Sie nun frühzeitig ein Verschuldungsverbot durchsetzen. Auf der einen Seite haben Sie bei den Schulden selber Gas gegeben, aber nun, bei einer anderen Regierung, möchten Sie auf die Bremse treten. So zeigt sich denn auch die Stoßrichtung des Gesetzentwurfes nicht in der Begründung, sondern in den Pressegesprächen, die Herr Laumann geführt hat. Seine Ziele sind nämlich Personaleinsparung und die Abschaffung der Studiengebühren und der Kita-Gebühren verhindern. Es ist der Versuch, rot-grüne Politik zu blockieren. Dabei schreckt man auch nicht vor der Instrumentalisierung der Verfassung zurück.
Jenseits solcher durchsichtiger und erfolgloser taktischer Überlegungen wirft der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Fragen auf. Es geht natürlich um die Kompetenzen des Landtages, die ohnehin schon durch die Neufassung des Art. 109 Grundgesetz eingeschränkt werden.
Aber was bedeutet darüber hinaus eine eigenständige Verfassungsregelung auf Länderebene für den Landeshaushalt und für die Handlungsspielräume des Parlaments? – Vielleicht ist in diesem Zusammenhang ein Vergleich der Situation Bund und Länder hilfreich. Die Länder haben kaum Möglichkeiten zur eigenen Ausgestaltung von Steuern. Die Personalausgaben nehmen einen besonders hohen Anteil an, und umgekehrt tragen die Länder wichtige Lasten der Zukunftsinvestitionen wie insbesondere Bildungsausgaben.
Schließlich ein Problem, das schon bei früheren Anhörungen von den Vertretern der kommunalen Familie vorgetragen wurde: Was passiert, wenn die Konsolidierung der Länderhaushalte zur Belastung der Kommunen wird? Wir können uns nur eine Regelung vorstellen, mit der das finanzielle Auskommen der Kommunen sichergestellt wird. Diese und weitere Fragen können wir in den Ausschüssen diskutieren.
Die SPD bestreitet nicht die Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Herr Sieveke hat ja gerade aus dem Programm zitiert. Gleichwohl
halten wir es für wichtig, dass wir sehr sorgfältig prüfen, ob eine Änderung der Landesverfassung …
Nein, wir werden darüber ja noch in den Ausschüssen ausführlich diskutieren.
Gleichwohl werden wir sehr sorgfältig prüfen, ob eine Änderung der Landesverfassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt notwendig ist. Alles, was in dem Entwurf steht, ergibt sich aus dem Grundgesetz und kommt im Jahr 2020 ohnehin.
Wir werden darauf achten, dass die Budgetrechte des Parlamentes gesichert und die Spielräume für eine nachhaltige Finanzpolitik und für einen vorsorgenden Sozialstaat erhalten bleiben. Denn Investitionen im Bildungsbereich für zukünftige Generationen sind für uns ebenso wichtig wie der Schuldenabbau.
Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, eine Sternstunde ist das jetzt nicht, ich glaube, eher ein Lehrstück für mangelndes Verantwortungsbe
wusstsein bei CDU und FDP.
Was Sie hier vorgetragen haben, Herr Krautscheid, das ist wirklich weit von der Wirklichkeit entfernt. Ich fange deshalb einfach noch mal mit einigen Fakten an.
Der Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist am 1. April 2010 den Fraktionen zugeleitet worden. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 10. Juni von dem damals noch amtierenden Ministerpräsidenten. Er trägt also die Unterschrift von Dr. Jürgen Rüttgers, der – es wurde schon mehrfach erwähnt – heute leider nicht hier sein kann, sondern im sonnigen Rom weilt. Das spricht, denke ich, für sich.
Auf diese Weise kann er uns auch leider nicht erläutern, wie denn diese erneute Rolle Rüttgers im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz zustande gekommen ist. Aber eigentlich haben wir ja Zeugen, nämlich die ehemaligen Minister Laumann, Laschet, Prof. Pinkwart und Dr. Wolf. Leider sehe ich zurzeit niemanden von denen hier im Plenarsaal. Sie haben den Vertrag am Kabinettstisch einstimmig mit auf den Weg gebracht und werden heute – so ist es angekündigt – dagegen stimmen.
Schließlich gibt es noch Herrn Krautscheid. Bei der Einbringung hat er noch gesagt – Zitat –:
„Der jetzt vorliegende Staatsvertrag … ist ein guter Staatsvertrag, denn er ist von einer guten Landesregierung mit einem guten Minister ausgehandelt worden.“
Herr Krautscheid, irren ist menschlich, manchmal aber auch nur noch peinlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne Zweifel war es die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung, die diesen Staatsvertrag ausgehandelt hat. Zum Zeitpunkt des Regierungswechsels waren bereits alle Entscheidungen zur Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes getroffen. Damit ist die politische Verantwortlichkeit eigentlich völlig klar. Aus dieser Nummer, liebe Kolleginnen und Kollegen von
CDU und FDP, kommen Sie als ehemals regierungstragende Fraktionen auch nicht heraus.
Trotzdem versuchen Sie, sich heute in die Büsche zu schlagen. Sie wollen nicht dabei gewesen sein.
Sie wollen von nichts gewusst haben. Das ist geradezu grotesk, Herr Witzel, und verdeutlicht mangelndes staatspolitisches Verantwortungsbewusstsein.
Zuerst unterschreibt der Ministerpräsident der CDU den Staatsvertrag, und dann votieren CDU und FDP im Parlament dagegen. Nachträglich, meine Damen und Herren, bestätigt sich noch einmal das Wahlergebnis vom Mai 2010: CDU und FDP sind nicht regierungsfähig und zu Recht abgewählt worden.
Herr Witzel, Ihr Verständnis von Parlamentarismus und Staatsverträgen, wie Sie es auch im Haupt- und Medienausschuss an den Tag gelegt haben und das wir extra noch per Wortprotokoll für die Nachwelt und zu Forschungszwecken festhalten,
hat mit der Realität absolut nichts zu tun und dient nur als Deckmantel für den Opportunismus einer Klientelpartei am Ende ihrer Tage.
Stattdessen ist ernsthaft – da stimme ich Herrn Krautscheid zu – noch einmal über das zukünftige Verfahren bei Staatsverträgen und die Rolle des Parlaments im Hinblick auf frühe Beteiligung und Einbindung in die Entscheidungen nachzudenken.
Meine Damen und Herren, mit der Argumentation in den Anträgen von CDU und FDP wird sich mein Kollege Alexander Vogt gleich auseinandersetzen. Ich will mich beschränken auf einige Bemerkungen zum Entscheidungsprozess der SPD.
Der Entscheidung der SPD-Fraktion ging eine längere intensive Diskussion voraus. Neben der ausführlichen und kontroversen Anhörung sind auch die Ergebnisse mehrerer interner Gesprächsrunden eingeflossen. Am Ende war uns allen klar, dass dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Zum einen sind negative Folgen für die Netzfreiheit zu befürchten. Zum anderen – und das ist für mich das ausschlaggebende Argument – ist zweifelhaft, ob die Ziele des Kinder- und Jugendschutzes tatsächlich erreicht werden.