Ich ersehne dieses Gesetz auch herbei – das wurde mir als Vorwurf in der Ausschusssitzung vorgetragen –, damit der Steag-Deal möglich wird. Das sage ich ausdrücklich an der Stelle. Der Steag-Deal muss wirtschaftlich tragfähig sein. Er muss zumindest möglich sein für die Kommunen, weil sich sonst wieder ein großer Player das zusätzlich ans Bein bindet und der Wettbewerb noch mehr in den Keller geht. Das wollen wir Grünen ausdrücklich nicht.
Ich komme zum Schluss. Allein die FDP ist noch auf der absoluten neoliberalen Gegenspur „Privat vor Staat“, auf keinen Fall Wettbewerb zulasten der Großunternehmen, die offensichtlich die FDP am meisten stützen.
Mich wundert, dass es die CDU immer noch nicht geschafft hat, nachdem sie jetzt die Fesseln der FDP abgelegt hat, einen konsequenteren Gesetzentwurf mit uns mitzutragen. Das werden Sie vor Ort selbst austragen müssen. Wir sind sehr zufrieden mit dem, was wir in der Anhörung mitbekommen haben, und sehen uns bestärkt durch das ganze Verfahren.
Noch ein Satz zu dem ach so lang ausgefallenen Änderungsantrag, der im Ausschuss beraten worden ist. Zehn Seiten davon beschäftigen sich damit,
die Systematik zu ändern und an die alte Systematik anzupassen. Das haben wir ordentlich nachgearbeitet. Dann gibt es eine Regelung, wonach die Räte festlegen können, dass es in fakultativen Aufsichtsräten auch eine Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Das ist ausschließlich an das Sparkassenrecht angelehnt. Es ist eine Ermöglichungsstrategie für die Kommunen. Auch das ist sehr leicht nachzuvollziehen; es bedarf keiner besonderen intellektuellen Leistung, das hinzubekommen.
Jetzt sich hierhin zu stellen und davon zu reden „Wer weiß, was für Änderungen wir vorgenommen haben?“, ist falsch. Das sind Ausflüsse aus der Anhörung. Die beiden Punkte, bei denen wir der Meinung sind, dass wir das im weiteren Verfahren im nächsten Jahr machen können, haben wir abgetrennt. Auch da wäre ich der Meinung gewesen, dass man das hätte machen können, weil das auch alles Gegenstand der Anhörung gewesen ist.
Klar ist aber: Der heutige Gesetzentwurf ist in einem sauberen Verfahren zustande gekommen. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen – die FDP nehme ich heraus, da habe ich wenig Hoffnung –, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und endlich für Wettbewerb auf dem Energiemarkt und für Augenhöhe der Kommunen bei der sonstigen Kommunalwirtschaft heute zu sorgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen oder das, was damit im Zusammenhang zu betrachten ist, also das Gemeindewirtschaftsrecht, gehört mit Sicherheit zu den Bereichen, die in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Änderungen erfahren haben, wobei es keine durchgängige ideologische Linie gegeben hat, dass etwa die rechte Seite des Hauses angeblich immer eine andere Auffassung vertreten hätte als die linke. Es gab auch SPDgeführte Regierungen, die in der einen oder anderen Richtung Änderungen vorgenommen haben.
Das Gemeindewirtschaftsrecht gehört auch zu den Kapiteln, die immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen geführt haben, die immer sehr hoch angesetzt worden sind: nämlich in der Kategorie „Untergang des Abendlandes, mindestens der der Stadtwerke“ oder „Untergang des Abendlandes, mindestens des Mittelstandes“. Dadurch ist viel verdeckt worden von der Notwendigkeit, ein vernünftiges Gemeindewirtschaftsrecht zu konstruieren, das dafür sorgt, dass insbesondere die Stadtwerke-Konzerne, städtische Wohnungsbaugesell
schaften und weitere Gesellschaften der Kommunen einen vernünftigen Rahmen gesetzt bekommen, der auch ein vernünftiger Schutz vor Selbstüberschätzung und vor Maßnahmen sein sollte, die nicht der Daseinsvorsorge und den dazu angegliederten Bereichen zuzuordnen sind, sondern wirtschaftlicher Betätigung im Allgemeinen.
Dazu hat es dann in den vergangenen Jahrzehnten viele verschiedene Ansätze gegeben, wie man dies tut. Es wird auch immer wieder an einzelnen Worten – ich nenne nur einmal das Wort dringend – herumgefeilt, um die Wirkung in der einen oder anderen Richtung zu erzielen.
Insofern will ich zunächst einmal ordentlich Wasser in den Wein gießen, dass das jetzt der große Befreiungsschlag der Stadtwerke-Konzerne sei, der hier erfolgt. Das sollte man nicht überschätzen. Ich sage das sehr freundlich. Man sollte die Auswirkungen dieser Maßnahmen nicht überschätzen.
§ 107a, der die energiewirtschaftliche Betätigung der Stadtwerke ermöglicht, ist – da sind wir, glaube ich, beieinander – ein wichtiger Schritt, den man gehen muss, um hier neue Möglichkeiten zu schaffen und auch angesichts der Marktentwicklungen den Stadtwerken eine Konkurrenzchance, eine Wettbewerbschance zu eröffnen. Da sind wir auch mit unserem Antrag sehr nah beieinander, was diesen Aspekt angeht.
Anders sieht es aus in den Fragen, die ansonsten zu diskutieren gewesen sind. Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass man aufpassen muss, dass kommunale Räte nicht zu sehr in die Versuchung geraten, sich jedem Geschäftsmodell und jedem Geschäftsgebiet zuwenden zu wollen. Ich gehöre schon seit Jahren einem Stadtrat an und weiß, was einem da alles an Power-Point-Präsentationen und anderen zukunftsträchtigen Modellen seitens der Stadtwerke-Geschäftsführung vorgelegt wird. Deswegen ist es richtig, hier eine Einschränkung vorzunehmen.
Andererseits muss man auch dafür sorgen, dass der Mittelstand und das Handwerk davor geschützt werden, dass die Unternehmen, die berechtigterweise ständig auf der Suche sind, ihre Remanenzkosten durch andere Geschäftsfelder abzudecken, mit Preisen zum Beispiel in bestimmten Marktsegmenten gegenüber dem Mittelstand auftreten – wenn ich Geschäftsführer eines solchen Unternehmens wäre, würde ich das ja auch tun –, bei denen der Mittelstand nicht mitmachen kann, weil er das Geld verdienen muss, während hier „SowiesoKosten“ – wie man das dann so schön nennt – in dem Bereich abgedeckt werden und auf diese Art und Weise Preise gestaltet werden, die der Wettbewerber aus dem Mittelstand nicht anbieten kann.
Aber, meine Damen und Herren, der gemeinsame Diskussionsprozess, den wir hatten, der ja dann in den Anhörungstermin am 5. November mündete, ist
Ich will aber gerne freundlich sein. Es ist meine Natur, freundlich zu sein – nicht immer unbedingt zu Ihnen, aber grundsätzlich bin ich das nun einmal.
Okay. Dann warten wir einmal auf das nächste Gesetzesvorhaben, das Sie haben. – Damit ist auch schon Ende mit der Freundlichkeit, damit Sie sich keine allzu großen Sorgen über meine Gemütslage machen, denn nach dem 5. November ging die Sache etwas anders ab.
Am 8. Dezember im Wirtschaftsausschuss wurde noch über die Drucksache 15/27 – Ihren ursprünglichen Antrag – abgestimmt. Am Freitag haben wir dann im kommunalpolitischen Ausschuss heftigst darüber debattiert, ob Ihr Änderungsantrag, den Sie selbst zu Ihrem eigenen Entwurf geschrieben haben, einen solchen inhaltlichen Umfang hat – ich rede nicht von der Seitenzahl –, dass man hier von neuen Tatbeständen ausgehen müsste, die eine neue Anhörung nötig machen würden. Darüber haben wir heftigst diskutiert.
Ich will das noch einmal ausführen – damit die Klarheit und Wahrheit auch später im Protokoll steht –, warum wir der Auffassung sind, dass es eine solche Abweichung, eine solche Veränderung ist.
Dann will ich gar nicht so sehr auf die Gesichtspunkte eingehen, die Herr Herter oder Herr Mostofizadeh genannt haben, oder darauf, wie von Ihnen im § 107 herumgefrickelt worden ist. Ich will auch nicht darauf eingehen, dass wir 28 Seiten Papier vorgelegt bekommen haben, wofür man erst einmal gut und gerne eine längere Zeit, als die Ausschusssitzung dauert, brauchen würde, dieses Papier durchzulesen. Es geht nämlich nicht darum, einfach nur Ihnen, Herr Körfges, zu glauben, dass das exakt so ist wie im Sparkassengesetz, sondern man wird das ja wohl noch einmal selbst lesen und nachprüfen dürfen!
Das sollten wir dann nebenher in der Sitzung machen, gleichzeitig inhaltlich überlegen, ob wir das auch so wollen, und drittens dann noch darüber nachdenken, ob es in der Anhörung hinreichend Gegenstand der Beratung gewesen ist.
Gut, lassen wir einmal § 107 weg und kommen zum § 108a. Zunächst einmal ist es ja schon bemerkenswert, einen neuen Paragrafen rein formell mit
einer neuen Ziffer in einem eigenen Gesetzentwurf einzuführen. Dann einen solchen Paragrafen einzuführen, der selbst in der Zusammenfassung der verehrten Frau Vorsitzenden des Ausschusses noch drei Seiten ausmacht, ist auch bemerkenswert. Dann noch in der Sitzung zu erklären, das sei ja sowieso das, was im Sparkassengesetz stände – deswegen bräuchte ich das gar nicht näher zu lesen; das sei ja in Ordnung –, ist ebenfalls sehr bemerkenswert.
Dann aber noch zu erklären, das sei keine wesentliche Änderung des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens, das sei ja in der Beratung und in der Anhörung schon genannt worden, ist schon unverschämt – schlichtweg unverschämt!
Jetzt haben Sie gesagt, dass sich drei Kollegen, die in der Anhörung dabei waren, Herr Körfges und zwei weitere, sehr dezidiert – so habe ich Sie zumindest verstanden – zu der Frage der Beteiligung der Mitarbeiter bei fakultativen Aufsichtsräten geäußert hätten. Ich erinnere mich und habe das im Protokoll noch einmal nachgelesen, dass die Äußerungen mehr allgemeiner Natur waren: Es wäre schön und gut, wenn man so etwas machen würde. By the way oder, wie Juristen sagen, obiter dictum ist das mal gesagt worden. Es lag aber kein Gesetzentwurf vor, es lag keine genaue Angabe vor, wie dieses erfolgen sollte. Mithin war auch allen anderen Teilnehmern der Anhörung nicht möglich, näher zu prüfen, ob das, was da vorgelegt würde, auch korrekt und gut wäre. – So geht das nicht!
Wenn wir über einen Gesetzentwurf beraten, wenn wir einen Gesetzentwurf zu einer Anhörung bringen, dann haben diejenigen, die zu dieser Anhörung eingeladen werden, meiner Auffassung nach den Anspruch darauf, den Gesetzentwurf, über den geredet wird, auch zu sehen,
Aus den Äußerungen zweier Beteiligter – auch noch aus einschlägig interessierten Lagern, wenn das auch legitim ist –, die gesagt haben, jawohl, das hätten wir gerne, das wollen wir auch haben, zu schlussfolgern, das sei jetzt eine umfassende Anhörung aller Beteiligten gewesen, das kann nicht stimmen.
Das kann erst recht nicht stimmen, wenn man sieht, dass eben alle anderen Beteiligten an der Anhörung sich zu diesem Gegenstand überhaupt nicht geäußert haben – vermutlich, weil sie entweder nicht klug genug waren, zu erkennen, dass sie jetzt
schnell noch etwas sagen müssten, weil es die letzte Gelegenheit dafür ist, oder weil sie die Dreistigkeit nicht erwartet haben, dass zwei Leute sagen: Wir hätten gerne, dass das ganz schnell auch noch ins Gesetz hineinkommt.
Ein Weiteres: Selbst wenn man voraussetzte, es sei bei dieser Anhörung intensiv über das Thema „Mitbestimmung im Gemeindewirtschaftsrecht“ diskutiert worden – ich wüsste eigentlich nicht, worin der dringende Handlungsbedarf besteht, weshalb man schnell ein Gesetz braucht, damit der Steag-Deal abgewickelt werden kann –, erkenne ich überhaupt nicht die Eilbedürftigkeit und warum das so schnell gehen musste.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass darüber geredet worden ist, wird es doch Anspruch aller Beteiligten an dieser Anhörung sein, diesen Paragraphen zu Gesicht zu bekommen, um zu sagen: So haben wir uns das vorgestellt, so ist das richtig. Insbesondere ist denjenigen, die wir aufgrund ihrer juristischen Fachkenntnis und ihrer Beteiligung aus diesem Bereich zur Anhörung gebeten haben, eine Gelegenheit zu bieten, sich dazu zu äußern, ob das juristisch korrekt und richtig eingefasst ist, verfassungsrechtlich, gemeinderechtlich, und ob das insbesondere im hochkomplexen Bereich des Verhältnisses zwischen der Gemeindeordnung einerseits und dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz und allen Mitbestimmungsregelungen andererseits so gemacht werden kann.
Ich sehe nicht, dass eine Gelegenheit gegeben worden wäre, sich so zu äußern. Es reicht auch nicht, das zufällig zugeschickt bekommen zu haben, sondern es müsste ganz konkret gefragt werden: Wie seht ihr das? Wie beurteilt ihr das? Wie würdet ihr damit weiter umgehen? – Meine Damen und Herren, das ist so nicht erfolgt.
Ich möchte noch etwas erwähnen, was mich in der Ausschusssitzung fuchsteufelswild gemacht hat: Die Kollegin der Linken hat relativ lax gesagt, man wolle sich nicht so sehr an Formalien aufhalten, weil es gut sei, dass man am Gesetz arbeiten könne, dass ein Gesetz lebe und ein lebender Prozess sei und dort etwas verändert werden könne. Schön, richtig! Nur sollte dann ein solcher „lebender Prozess“ von allen betrieben werden können, die vorher auch beteiligt gewesen sind, von allen, die an der Anhörung teilgenommen haben und dort Gelegenheit hatten, sich zu äußern, nicht aber nur von ein paar wenigen, die sich in einem Hinterzimmer darauf einigen, etwas so oder so schnell zu machen.
Das ist nicht die Art und Weise, wie ich mir Ausschussarbeit, parlamentarische Arbeit und demokratische Arbeit vorstelle.