Das ist nicht die Art und Weise, wie ich mir Ausschussarbeit, parlamentarische Arbeit und demokratische Arbeit vorstelle.
Hier ist keine „lässliche Kleinigkeit“ passiert, sondern Tatsache ist, dass hier versucht worden ist, an den grundsätzlichen Rechten und Gepflogenheiten in einem parlamentarischen Betrieb und Gesetzgebungsverfahren etwas zu ändern, weil man schnell zu einem Ergebnis kommen wollte. Deswegen, meine Damen und Herren, bleibt es dabei: Wir sind der Auffassung, dass hier eine ganz wesentliche Veränderung vorgenommen wird, die eigentlich eine Anhörung erfordert.
Weil Sie so süffisant darauf verwiesen haben, wir hätten das in dieser Sitzung nicht beantragt, noch etwas: Wenn in dieser Sitzung mit der sich jetzt immer wieder abzeichnenden Mehrheit des Hauses festgestellt worden ist, dass es kein Anhörungsrecht geben könne, weil keine wesentliche Veränderung vorgenommen worden sei, bin weder ich noch sind wir so blöd, eine weitere Abstimmung darüber durchzuführen, damit man uns das noch einmal bestätigt. Einmal reicht mir das in einer solchen Sitzung.
Ich weiß, wie Sie dazu stehen: Sie wollen dieses Gesetz durchdrücken. In einem Punkt, bei § 107a ist das ja noch relativ vernünftig. Aber, Vorsicht sage ich Ihnen: Bei § 108a ist das brandgefährlich. Wenn Sie mit Ihrer Eile erreichen wollen, dass bestimmte Geschäfte im Ruhrgebiet abgeschlossen werden können, meine Damen und Herren, gefährden Sie das nicht dadurch, dass Sie Bestandteile in diesem Gesetz belassen, die nicht in einem korrekten Verfahren zustande gekommen sind! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um den vorliegenden Gesetzentwurf zum Gemeindewirtschaftsrecht durchzudrücken, ist SPD und Grünen offenbar jedes Mittel recht. Denn wir reden heute hier nur deshalb in zweiter Lesung über dieses Machwerk, weil RotGrün in der vergangenen Woche originäre Oppositionsrechte verletzt und die Würde des Parlaments mit Füßen getreten hat.
Meine Damen und Herren, damit meine ich einerseits die abenteuerliche Frechheit, dem Wirtschaftsausschuss einen geschriebenen und bereits veröffentlichten Änderungsantrag vorzuenthalten und ihn stattdessen über eine veraltete Sachlage abstimmen zu lassen. Andererseits meine ich die absurde Behauptung von SPD und Grünen, ihr 27 Seiten umfassender Änderungsantrag enthalte lediglich kleinere Änderungen und bedürfe daher keiner erneuten Erörterung.
In Wirklichkeit haben SPD und Grüne dem Parlament völlig neue Sachverhalte vorgelegt. Die daraus erwachsenen Anhörungsrechte haben sie im federführenden Kommunalausschuss mit einem Geschäftsordnungstrick ausgehebelt. Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal ersten Ranges und in höchstem Maße undemokratisch.
Mit gutem Grund hat die schwarz-gelbe Koalition im Jahr 2007 durch eine Reform der Gemeindeordnung notwendige Leitplanken für die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand aufgestellt. Denn vor 2007 hatte sich die Kommunalwirtschaft in nahezu jede Lebensritze hineingedrängt. Städten und Gemeinden betrieben Kfz-Werkstätten, Fitnessstudios, Campingplätze, Hotels, Gaststätten, Abschleppdienste und Gärtnereien – zulasten des Handwerks, der freien Berufe, des Handels und der mittelständischen Wirtschaft. Erst durch unsere Reform konnte dieser kommunalwirtschaftliche Wildwuchs eingedämmt werden.
Mit ihrem Mittelstandsvernichtungsgesetz wollen SPD und Grüne der öffentlichen Hand nun erneut erlauben, in privatwirtschaftlich gut funktionierenden Märkten zu wildern, Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen und der mittelständischen Wirtschaft zu schaden. Denn durch den Wegfall des dringenden öffentlichen Zwecks als Voraussetzung für die Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung werden die Hürden für die Zulässigkeit kommunalwirtschaftlicher Aktivitäten deutlich herabgesetzt. Zudem dürfen Städte und Gemeinden durch eine Abschwächung der Subsidiaritätsklausel zukünftig auch dann wirtschaftlich tätig werden, wenn private Unternehmen diese Aufgaben ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen.
Meine Damen und Herren, kein Wunder, dass nahezu alle Wirtschaftsverbände im Rahmen der Expertenanhörung dagegen Sturm gelaufen sind und sich gegen diesen staatswirtschaftlichen Vorstoß der Minderheitskoalition gestemmt haben.
Daran, Herr Kollege Herter, hat sich auch durch den vorliegenden Änderungsantrag und die vermeintliche Einigung des VKU mit dem Handwerk nichts geändert. Im Gegenteil! Deshalb ist Ihre Behauptung auch falsch. – Ich sehe den Kollegen Herter jetzt nicht. Ach, Sie sind doch noch da. Es ist schön, dass Sie wenigstens noch zuhören.
Ihre Behauptung ist nämlich nach wie vor falsch, dass das Handwerk und die anderen Wirtschaftsorganisationen Ihrem Anliegen zustimmen würden.
Sowohl die Industrie- und Handelskammern als auch der Verband der Freien Berufe haben hierauf noch in dieser Woche in Presseerklärungen und Zuschriften mit scharfer Kritik reagiert. Auch das Handwerk selbst, Herr Herter, hat betont, dass sich
der Kompromiss lediglich auf einen kleinen Nischenbereich energiewirtschaftsverbundener Tätigkeiten bezieht. Die wesentlichen Gesetzesänderungen in § 107 werden auch vom Handwerk nach wie vor strikt abgelehnt. SPD und Grüne können also keinesfalls behaupten, ihr Gesetz finde auch nur ansatzweise die Zustimmung der Privatwirtschaft.
Den Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs bilden die Regelungen zur kommunalwirtschaftlichen Betätigung im Energiesektor. In diesem Bereich sollen unsere Städte und Gemeinden zukünftig weit über ihren Eigenbedarf hinaus aktiv werden dürfen. Außerdem soll es ihnen erlaubt werden, überörtlich und auf ausländischen Märkten Geschäfte zu machen. Damit schaffen SPD und Grüne die Grundlage für öffentliche Megakonzerne. Stadtwerke können so zu Weltwerken mutieren – inklusive aller damit verbundenen Risiken. Hierdurch soll es zum Beispiel sechs hoch verschuldeten Ruhrgebietsstädten ermöglicht werden, auf Pump den fünftgrößten Kraftwerksbetreiber Deutschlands zu kaufen.
Die Steag besitzt nicht nur zahlreiche Kohlekraftwerke in Deutschland, sondern ist auch mit Standorten in Kolumbien, in der Türkei und auf den Philippinen tätig. Daneben bietet das Unternehmen sogenannte Energiedienstleistungen an wie beispielsweise die Endlagerung von russischen Atom-UBooten. Kohlestrom und Atom-U-Boote – mit freundlicher Unterstützung der Grünen!
Meine Damen und Herren, 1,2 Milliarden € soll der hoch riskante Deal am Ende kosten, dessen Kalkulationsgrundlage bereits infrage gestellt wird; denn nach Angaben der „WAZ“ vom 9. Dezember wurden die angesetzten Gewinnerwartungen der Steag dramatisch nach unten korrigiert. Die Gefahr ist exorbitant hoch, dass sich die Kommunen hier auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger verzocken. Erklären Sie mal einem Bürger, was das noch mit kommunaler Daseinsvorsorge zu tun haben soll, wenn demnächst die Stadtwerke für die Pflege der russischen Atom-U-Boote zuständig sind!
Meine Damen und Herren, insgesamt stellt der Gesetzentwurf von Rot-Grün einen Angriff auf die private Wirtschaft dar und birgt erhebliche finanzielle Risiken für das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb kann man dieses Gesetzesvorhaben nur ablehnen. – Vielen Dank.
Danke. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen es als Fraktion, dass mit der Gesetzesnovelle des Gemeindewirtschaftsrechts eine notwendige Abkehr vom neoliberalen Gedankengut „Privat vor Staat“ vollzogen wird, Herr Brockes. Private Unternehmen haben nur ein einziges Ziel, nämlich Profit. Dieses Ziel steht aber den Bedürfnissen der Beschäftigten und der Konsumenten und dem Gemeinwohl entgegen. Jeder, der etwas anderes behauptet, verkennt die Realität.
Daher unterstreichen wir die Feststellung von SPD und Grünen im Gesetzentwurf – ich zitiere –: „Als nicht auf Gewinnmaximierung orientierte Unternehmen der Daseinsvorsorge sind sie ein wichtiger Garant für die Lebensqualität in unseren Städten …“ Das war in der Vergangenheit leider nicht immer Ihre Position, meine Damen und Herren, aber wie heißt es doch so schön: Besser spät als nie.
Es steht außer Frage: Öffentlich ist besser, aber öffentlich allein reicht nicht aus. Wie sich öffentliche Unternehmen verhalten, ist für uns genauso entscheidend. Es ist wichtig, welche Geschäftspolitik ein öffentliches Unternehmen betreibt, welche Unternehmensziele es verfolgt und ob und wie es demokratisch kontrolliert wird.
Mal ehrlich, meine Damen und Herren: Wer tatsächlich glaubt, dass in einem Umfeld von Unternehmen, die nach Markt, Wettbewerbslogik und Profitinteressen funktionieren, lediglich die Tatsache ausreicht, dass einige Unternehmen in öffentlicher Hand sind, ohne grundsätzlich die Logik vom Markt und die Rolle des Profits zu hinterfragen, der ist mehr als nur naiv.
Meine Damen und Herren, wir wollen keine öffentlichen Unternehmen, die sich genauso verhalten wie Private, die nur auf Gewinn und Marktmacht orientiert sind, die Personalabbau betreiben und den Kundenkontakt über Hotlines mit Dauerwarteschleifen herstellen und die Abzocke über Preise und Gebühren betreiben, womit vor allen Dingen Haushaltslöcher der Kommunen gestopft werden sollen.
Unsere Anforderungen an die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen sind erstens Versorgungssicherheit und Gemeinwohlorientierung, zweitens demokratische Kontrolle durch Kommunalparlamente, Beschäftigte und Nutzerinnen, drittens soziale Ausgewogenheit, Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit und viertens Ökologie und Nachhaltigkeit.
Meine Damen und Herren, privates Gewinnstreben Einzelner widerspricht häufig diesen Kriterien. Privatrechtliche Organisationsformen kommunaler Unternehmen verhalten sich häufig wie Unternehmen in Privatbesitz. Aus diesem Grunde halten wir öffentlich-rechtliche Unternehmensformen übrigens für geeigneter für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen als privatrechtliche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die energiewirtschaftliche Tätigkeit von Kommunen im Ausland war im Ursprungsentwurf von SPD und Grünen nur eine Anzeigepflicht vorgesehen. Es ist erfreulich, dass Sie unsere Änderung übernommen haben und es nun zumindest eine Genehmigungspflicht geben soll. Denn eigentlich sehen wir keinen sinnvollen, das heißt gemeinwohlorientierten Grund, weshalb kommunale Energieversorger selbst im Ausland wirtschaftlich tätig werden sollten.
Konzerne wie Vattenfall machen deutlich, wie sehr auch Energieunternehmen in öffentlichem Eigentum außer Kontrolle geraten können und sich von gemeinwohlverpflichteten Anliegen verabschieden.
Auch RWE ist in dieser Hinsicht ein Negativbeispiel. Wir möchten kein Einfallstor für die Bildung weiterer unkontrollierbarer Global-Player schaffen.
Bezogen auf das Steag-Geschäft heißt das für uns konkret: Wir wollen, dass beispielsweise Solarstrom aus Spanien oder Strom aus Windenergie aus den Niederlanden eingekauft werden kann, aber nicht, dass kommunale Unternehmen Kohlekraftwerke in Kolumbien betreiben.
Wir können nur einen einzigen sinnvollen Ausnahmetatbestand erkennen, nämlich die Kooperation zwischen grenznahen Kommunen und Regionen. Wir wollen regionale Kooperation, und da darf eine Grenze nicht hinderlich sein.
Meine Damen und Herren, am liebsten hätten wir dies auch genau so im Gesetz verankert. Wir tragen aber den Kompromiss einer Genehmigungspflicht mit Ihnen – nicht, um die Kommunalaufsicht zu stärken, sondern weil dies immer noch besser ist, als Kommunen einen Freifahrtschein für das Ausland zu geben.
Herr Hauser, eine Anmerkung zu Ihren Ausführungen: Ich möchte hier noch einmal zu bedenken geben, dass auch im Fragenkatalog zur Anhörung die Frage der Mitbestimmung – ich glaube, es war Frage 22, ich kann mich so gut daran erinnern, weil es eine Frage von mir gewesen ist – angesprochen wurde. Insofern können Sie nicht sagen, dass es überhaupt nicht Gegenstand einer Anhörung war; denn ein Fragenkatalog kommt ja nicht von ungefähr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind bei diesem Gesetzentwurf zwei Bereiche besonders hervorzuheben. Ich denke, es dürf
te niemanden mehr überraschen, dass gemäß der Koalitionsvereinbarung der während der letzten Legislaturperiode propagierte Grundsatz „Privat vor Staat“ von Schwarz-Gelb durch „Privat und Staat“ ersetzt wird.
Meine Damen und Herren, Herr Brockes, auch nach der Finanzmarktkrise findet es vielleicht auch Ihr Einverständnis: Soziale Marktwirtschaft braucht einen Rahmen, soziale Marktwirtschaft braucht Regeln, soziale Marktwirtschaft braucht staatlichkommunale Daseinsvorsorge, soziale Marktwirtschaft braucht öffentlich-rechtliche Unternehmen: ob Medien, Krankenhäuser, Sparkassen, Wasser- oder Energieversorger – da könnte ich noch viele nennen. Ich denke, wir sind uns da aber auch einig, dass wir das alles für ein modernes Gemeinwesen brauchen. Dies betrifft entsprechend auch die Änderung in § 107 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
Lassen Sie mich einen zweiten Aspekt ansprechen: Es geht um die Aufhebung von Beschränkungen für die Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen. Die Stadtwerke werden damit für den Wettbewerb auf dem Energiemarkt fit gemacht, Herr Brockes. Um mehr geht es gar nicht. Es wird in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Wettbewerb geben. Auch dies war klar angekündigt und trifft mittlerweile auf eine breite Mehrheit im Parlament. Ich denke, auch da sind wir uns fast einig.
Die Ausgrenzung vor allem der kommunalen Unternehmen war ein Sackgasse, in die man sich in der letzten Legislaturperiode hineinmanövriert und regelrecht verrannt hatte. Ich hatte damals in einer ganz anderen Funktion an vielen Veranstaltungen mit Stadtwerken teilgenommen. Man verstand eigentlich die Welt überhaupt nicht, die sich hinter diesem Gedankengang verfestigt hatte. Hier wurde ohne ausreichende empirische Grundlagen kurzerhand das strengste Gemeindewirtschaftsrecht der Republik geschaffen. In das gewachsene konstruktive Verhältnis zwischen Stadtwerken und lokaler Wirtschaft wurde massiv eingegriffen, ohne dass allen Beteiligten ein erkennbarer Mehrwert ersichtlich geworden wäre.
Zu Recht sind die Verantwortlichen dieser Entwicklung – in erster Linie damals der damalige Innenminister Dr. Wolf – sowohl im Landtag als auch von den Kommunen immer wieder gefragt worden, welche Missstände man denn mit einer doppelten Subsidiarität gemeindewirtschaftlicher Tätigkeit abstellen wolle. Eigentlich kam es nie zu vernünftigen Antworten, man blieb immer im Ungefähr. Es wundert schon, dass damals auch die zahlreichen kritischen Stimmen CDU-geführter Städte und Gemeinden ungehört verhallt sind. Auch diese Städte hatten damals erhebliche Bedenken gegenüber der schwarz-gelben Politik.