Protokoll der Sitzung vom 13.07.2010

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich begrüße Sie ganz herzlich zur zweiten Sitzung des Landtags von NordrheinWestfalen. Ich begrüße unsere Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Damen und Herren von der Presse und auch diejenigen, die unsere Sitzung über die Medien verfolgen.

Es haben sich für die heutige Sitzung keine Abgeordneten entschuldigt; das Plenum müsste von daher komplett sein mit 181 Mitgliedern.

Ich darf dann in die Ihnen vorliegende Tagesordnung eintreten

Ich rufe auf:

1 Wahl des Präsidiums

a) Struktur des Präsidiums

b) Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen bzw. der Vizepräsidenten

c) Feststellung der Vollständigkeit des Präsidiums

Gestatten Sie mir hierzu einen kurzen Hinweis: Art. 38 Abs. 2 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass das bisherige Präsidium bis zur Wahl des neuen Präsidiums die Geschäfte weiterführt. Das geschäftsführende Präsidium bleibt also so lange im Amt, bis das neue Präsidium vollständig gewählt ist. Dies ist nicht nur ein Auszug aus unserer Verfassung, sondern das ist auch die allgemeine Rechtsauffassung.

Meine Aufgabe als geschäftsführender Sitzungsleiter endet deshalb erst nach der vollständigen Erledigung des Tagesordnungspunktes 1, der Wahl des Präsidiums.

Der Vollständigkeit halber darf ich darauf hinweisen, dass diese Praxis, also die Übergabe der Sitzungsleitung vom bisherigen an die neugewählte Landtagspräsidentin bzw. den neugewählten Landtagspräsidenten nach vollständiger Neuwahl des Präsidiums, ständiger parlamentarischer Übung dieses Hauses entspricht.

Wir beginnen jetzt mit dem Unterpunkt

a) Struktur des Präsidiums

Hierzu liegt Ihnen als Tischvorlage die Drucksache 15/41 vor. Danach soll sich das Präsidium in der 15. Wahlperiode aus der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten und jeweils einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten der übrigen vier Fraktionen zusammensetzen. Die Reihenfolge

der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten für die Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten bestimmt sich nach der Stärke der Fraktionen zum Zeitpunkt der heutigen Wahl.

Die fünf Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass Sie alle damit einverstanden sind, möchte aber dennoch darüber eine Abstimmung herbeiführen.

Wer für den Antrag Drucksache 15/41 ist, der möge bitte sein Handzeichen geben. – Ist jemand dagegen? – Zwei Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Vorschlag bei zwei Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen damit zu

b) Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen bzw. der Vizepräsidenten

Nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung werden nach Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtages – ich habe vorhin festgestellt: es sind alle 181 Abgeordnete anwesend – die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in getrennten Wahlgängen in geheimer Wahl gewählt.

Nach Art. 44 der Landesverfassung ist der Landtag dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. – Das ist der Fall.

Ich komme deshalb zur Wahl der Landtagspräsidentin bzw. des Landtagspräsidenten.

Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Abgeordneten Laumann, hierzu das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schlage Ihnen im Namen der CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Eckhard Uhlenberg als Präsident für die 15. Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags vor. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP sowie einzelnen Abgeordneten der GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Laumann. – Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist offenbar nicht der Fall.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Position an dem Tisch zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können.

Die Zwischenzeit möchte ich nutzen, um vor allem den neuen Abgeordneten noch einige Hinweise zum Wahlverfahren zu geben:

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf, den Frau Brunert-Jetter vornehmen wird. Sie werden gebeten, hier vorne zum Tisch zu kommen und dort die entsprechenden Wahlunterlagen nach Angabe Ihres Namens entgegenzunehmen. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ steht.

Für die Stimmabgabe benutzen Sie die links und rechts hinter der Rückwand aufgestellten Wahlpulte, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Ihren Stimmzettel stecken Sie anschließend in den Briefumschlag. Ich wiederhole das: Ich bitte, nicht mit einem offenen Wahlzettel herauszutreten, sondern diesen in den Briefumschlag hineinzustecken. Diesen Briefumschlag stecken Sie danach in die seitlich daneben stehenden gläsernen Wahlurnen. Diese Anordnung ist gewählt worden, um den Wahlvorgang korrekt, aber auch zügig abzuwickeln.

Beim Ausfüllen der Stimmzettel, meine Damen und Herren – und das ist auch ein wichtiger Hinweis –, bitte ich Sie, die in den Wahlpulten ausliegenden Dokumentstifte zu benutzen, nicht den eigenen Füllfederhalter und nicht den eigenen Kugelschreiber. Eine anderweitige Kennzeichnung, etwa mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift, gewährleistet nicht die Geheimhaltung der Wahl und wäre eine ungültige Stimme.

Meine Damen und Herren, das Gleiche gilt für Stimmzettel, die nicht im Briefumschlag in die Wahlurne geworfen worden sind. Auch solche Stimmzettel müssen als ungültig gewertet werden. Leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel zählen ebenfalls als ungültige Stimmen. – Das war das Wahlverfahren, meine Damen und Herren.

Wir kommen jetzt zur Wahl. Ich bitte Frau Kollegin Brunert-Jetter, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.)

Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist abgeschlossen. Jetzt müssen noch die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Stimme abgeben. Dann kann ich den Wahlgang schließen.

Nachdem auch die beiden Schriftführerinnen ihre Stimmen abgegeben haben, frage ich Sie: Gibt es noch einen Abgeordneten, der aufgerufen wurde und seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist offenbar nicht der Fall. Dann kann ich den Wahlgang schließen.

Meine Damen und Herren, wir werden jetzt die Auszählung vornehmen. Sie wird im Empfangsraum der Präsidentin vorgenommen. Denn dort

haben wir die nötige Ruhe. Sie werden gleich das Ergebnis erfahren.

(Die Stimmen werden ausgezählt.)

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen das Ergebnis der Wahl des Präsidenten des Landtags von Nordrhein-Westfalen bekanntgeben: Dem Landtag gehören 181 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 181 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen gibt es gleichfalls 181. Von 181 Abgeordneten stimmten mit Ja 158.

(Langanhaltender allgemeiner Beifall – Die Abgeordneten von CDU und FDP erheben sich von ihren Plätzen. – Präsident Eckhard Uhlenberg nimmt Glückwünsche aller Frakti- onen und Blumensträuße entgegen.)

Mit Nein stimmten neun Abgeordnete. 14 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit stelle ich fest, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen den Abgeordneten Eckhard Uhlenberg zum Präsidenten gewählt hat.

Herr Abgeordneter Uhlenberg, ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen?

(Präsident Eckhard Uhlenberg begibt sich zum Rednerpult.)

Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

(Allgemeiner Beifall)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete des 15. Landtags von Nordrhein-Westfalen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Herr Präsident des Verfassungsgerichtshofes! Verehrte Gäste! 1980 bin ich für meinen Heimatkreis Soest erstmals Abgeordneter des Landtags von NordrheinWestfalen geworden. Heute haben Sie mich zum Präsidenten der 15. Wahlperiode gewählt. Das ist für mich ein bewegender Augenblick. Ihr Vertrauen ehrt mich. Dafür danke ich Ihnen sehr.

Ich übernehme dieses Amt mit Freude. Ich möchte und werde Präsident aller Abgeordneten sein. Ich baue auf Ihre Unterstützung und auf eine gute, aufrichtige Zusammenarbeit.

Mir liegt sehr daran, dem bisherigen Präsidium für seine Amtsführung in der 14. Wahlperiode herzlich Danke zu sagen. Ich darf das sicher auch ausdrücklich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen tun.

(Allgemeiner Beifall)

Lieber Herr Kollege Moron, Sie wurden 1990 in unseren Landtag gewählt. Als früherer Parlamentarischer Geschäftsführer und Vorsitzender der SPDFraktion gehörten Sie zu den einflussreichen Politikern Ihrer Partei und des Parlaments. Ihre Erfahrung aus Gremien und Debatten, die Kniffe der Geschäftsordnung und Ihre Menschenkenntnis