Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

machen das auf Basis der bestehenden Systematik des GFG. Die Systematik ist nicht geändert, Herr Kollege Löttgen. Beantworten Sie uns und der geneigten Öffentlichkeit und all denen, denen Sie über

fünf Jahre Geld weggenommen haben und jetzt Blödsinn erzählen, doch die Frage: Wie wollen Sie für mehr Gerechtigkeit innerhalb des Systems unter Berücksichtigung der Soziallasten sorgen und gleichzeitig keine kreditfinanzierte Aufstockung der Mittel vornehmen? Wie wollen Sie – und das ist eine ernsthaftere Frage, denn die erste werden Sie mir nicht beantworten wollen – mit uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Bundesebene endlich in ihre Verpflichtung für die Beteiligung an Soziallasten eintritt? Nur an der Stelle kommen wir zu einer anderen Aufteilung auch innerhalb des GFG. Da sind Sie leider bis jetzt jede Antwort schuldig geblieben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Wir machen es jetzt mal öffentlich: Wir sind hier im Präsidium auf der der Suche nach dem Besitzer oder der Besitzerin dieses Kugelschreibers. – Danke, Herr Körfges. – Für die grüne Fraktion spricht jetzt Herr Mostofizadeh.

(Zurufe)

Der Kugelschreiber lag auf dem Redepult. Irgendjemand muss ihn heute mitgebracht haben, als er geredet hat. Er ist schön. – Ich glaube, gerade hat sich der Besitzer gefunden.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich erstaunt, dass heute Anträge zu einem Gesetzentwurf auf der Tagesordnung sind, der noch nicht einmal ins Parlament eingebracht worden ist. Das ist in dem Zusammenhang schon einmalig.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Horst Engel [FDP])

Herr Engel, zu Ihnen komme ich auch noch, kein Problem.

Zunächst einmal möchte ich eines vorweg sagen: Auch dieses GFG wird die finanziellen Probleme der Kommunen nicht lösen können, egal, wie man ifo und anderes einrechnet. Was ist der Hintergrund? Herr Kollege Löttgen, das haben Sie selbst durch Antragstellung mit Beschluss des Landtags vom 29. Oktober letzten Jahres festgestellt. Der Grund ist: Die Soziallasten der Kommunen sind in einem Maß angestiegen, dass Sie nicht mehr finanzierbar sind. Das ist ganz klar. Das GFG – Prof. Junkernheinrich hat einmal versucht, das hochzurechnen – müsste um 2 Milliarden € höher dotiert sein, um zumindest eine gewisse Finanzierung einschließlich der Zinslasten für die aufgelaufenen Altschulden hinzubekommen.

Welche Schlüsse haben Sie aus diesem Punkt gezogen? Sie haben den Schluss gezogen: Wir müssen das GFG 2011 um 304 Millionen € niedriger do

tieren, als es der Gesetzentwurf vorsieht. Das ist der Schluss der CDU und der FDP aus diesem Verfahren – sehr erstaunliche Conclusio in dem Zusammenhang!

Noch eines, weil wir heute über den Verfassungsgerichtsbeschluss diskutiert haben: Die FDP möchte gerne 4 Milliarden € aus dem Haushalt herausschneiden. Aus dem GFG werden dann wahrscheinlich auch höhere Tatbestände herauszuschneiden sein, um die Kreditverfassungsgrenze nach der Landesverfassung einzuhalten. Das ist das, was Sie machen wollen.

Gucken wir uns gleichzeitig an, was im Bund passiert. Wir haben hier im Land beschlossen, die Hälfte der Soziallasten muss der Bund übernehmen. Was heißt das ganz konkret? Wir haben 11,9 Milliarden € Aufwendungen für Solidaritätsleistungen an Bedürftige. Das heißt, für Nordrhein-Westfalen müsste der Bund 6 Milliarden € insgesamt zur Verfügung stellen. Das ist weit weg von dem, was wir erwarten und erhoffen können.

Umverteilt werden im GFG – Sie haben die Zahlen eben selber genannt – 150 Millionen €, je nachdem, wie man es rechnet. 300 Millionen € sind aber zusätzlich hereingekommen – das ist die erste Zahl. 800 Millionen € Soziallastenentlastung würde das bringen, was Finanzminister Schäuble im ersten Verfahren auf Bundesebene angeboten hat. Da müssen wir doch die Kirche im Dorf lassen. Wenn diese 800 Millionen € kommen würden, müssten wir über die 150 Millionen € Umschichtung am heutigen Tage überhaupt nicht mehr nachdenken.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Wenn man das umsetzen würde, was 2004 im Vermittlungsausschuss versprochen wurde, dass es keine Mehrbelastung der Kommunen aufgrund der Hartz-Gesetzgebung geben soll, dann hätten wir jetzt 2 Milliarden € mehr bei den Kommunen in der Kasse. Dann hätten wir auch keine Probleme, den Soziallastenansatz deutlich niedriger anzusetzen.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Stellen Sie eine Zwischenfrage! Ich kann mich jetzt nicht darauf konzentrieren. – Dann könnten wir den Soziallastenansatz deutlich niedriger ansetzen. Aber was nicht sein kann – das wollen Sie nämlich, Herr Kollege Biesenbach, das haben Sie in Ihrem Antrag geschrieben –: Sie wollen einen verfassungswidrigen Zustand herstellen, indem die Soziallastenanpassung nicht zur Kenntnis genommen wird, zugunsten des ländlichen Raums, aus dem offenkundig Ihre Klientel stammt. – Sie haben es sogar Klientel-Politik genannt. Ich finde es superhart, dass dann, wenn ohne gesetzliche Änderungen im GFG die Soziallasten entsprechend angepasst werden, von Klientelpolitik die Rede ist. Ich wäre sehr vorsichtig mit dieser Aussage.

Was wir möchten, möchte ich an dieser Stelle klar sagen. Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände, namentlich des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages, aber auch von Teilen des Städtetages, nehmen wir sehr ernst. Den Zeitpunkt der Einbringung des GFG halten wir auch für ein Problem. Das ist aber der Regierungsneubildung und dem nachfolgenden Verfahren geschuldet.

Worüber wir ernsthaft nachdenken – das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich in Ihre Richtung –: Das Thema fiktive Hebesätze werden wir uns sehr genau im Gesetzgebungsverfahren ansehen müssen, da die Hebesätze für die jeweilige Steuerarten im laufenden Haushaltsjahr nicht verändert werden können. Das ist aber eine sachgerechte politische Herangehensweise an eine Beratung des GFG und in der Sache zu diskutieren.

Was Sie gemacht haben, Herr Kollege Biesenbach: Sie haben Veränderungen im GFG-Soziallastenansatz mit normalen Veränderungen bei der Steuer komplett vermischt, die Zahlen zusammengeworfen und suggeriert, das sei Folge der Änderung des Faktors bei den Soziallasten. Das ist unzulässig. Sie täuschen und Sie wollen suggerieren, die Landesregierung hätte den Leuten Geld weggenommen. Das Gegenteil ist der Fall.

(Bodo Löttgen [CDU]: Das Gegenteil?)

Natürlich, das Gegenteil. 300 Millionen € sind zusätzlich ins GFG hineingekommen, 300 Millionen € mehr, als Sie wollten. Das ist Fakt in dem Zusammenhang.

Ich sage noch eines zum Inhalt des GFG und zu einem GFG 2012 aus einem Guss. Ich sage an dieser Stelle zu: Ein GFG 2012 wird von uns nur eine Zustimmung erhalten, wenn die Parameter der Umsetzung des ifo-Gutachtens gewährleistet sind. Da wird es eine Diskussion geben müssen, das werden wir umsetzen müssen, und darüber werden wir miteinander diskutieren müssen. Auch das Thema Bund und Soziallasten, Umsetzung insgesamt, muss in einem Gesamtpaket geregelt werden.

Was aber nicht sein kann, ist, dass wir das, was wir jetzt schon wissen, vollständig ignorieren. Im Gesetzentwurf selbst ist schon vorgesehen, dass nur eine hälftige Anpassung von dem, was eigentlich sein müsste, vorgenommen wird. Ich sage dazu ganz klar: Wir werden das im Paket diskutieren.

Wenn Sie schon die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände – sehr stark ist der Städte- und Gemeindebund betroffen – zitieren, berücksichtigen Sie, dass der Städte- und Gemeindebund an erster Stelle bemerkt: Wir begrüßen ausdrücklich die Berücksichtigung auch fakultativer Verbundgrundlagen zur Ermittlung des Steuerverbundes 2011. Sprich: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das, was Sie gekürzt haben, wieder im GFG 2011 enthalten ist.

(Beifall von der SPD)

Das ist die ganz wichtige Feststellung. Sie versuchen zu suggerieren, es sei anders.

Zu dem Hinweis, dass es bei den Schülerfahrtkosten zu einer völligen Nichtberücksichtigung dieses Faktors gekommen wäre, muss man auch noch sagen, dass Sie im Jahre 2006 außerhalb des GFG den Kommunen 30 Millionen € weggenommen haben und jetzt eine minimale Umfinanzierung so aufblasen, als wenn Geld aus dem GFG herausgekommen wäre. Das finde ich ganz schön dreist. Es entspricht der Masche, wie Sie vorgehen.

Was wir tun sollten, ist, sehr genau mit den kommunalen Spitzenverbänden und Kommunen zu diskutieren, was noch im Gesetzgebungsverfahren möglich ist, und sehr genau zu prüfen, was bei den fiktiven Hebesätzen möglicherweise veränderbar ist. Eines kann aber nicht sein: dass die armen Städte, die quasi jahrelang die anderen mitfinanziert haben, zusätzlich noch einmal benachteiligt werden. Es ist schon dreist, das zu fordern. Ihre Bundesregierung muss dafür sorgen, dass endlich das, was im SGB vorgegeben wird, auch ausfinanziert wird und nicht das Land in die Verpflichtung genommen wird, das zu tun.

Ich verweise auf ein Urteil aus Rheinland-Pfalz. Das OVG Rheinland-Pfalz hat entscheiden, dass die Kommunen vertikal höher berücksichtigt werden müssen, als es bisher der Fall gewesen ist, obwohl Rheinland-Pfalz alles andere als einen gesunden Haushalt hat. Ich bin relativ beruhigt, weil wir 300 Millionen € mehr ins GFG hineingepackt haben.

Aber klar ist doch auch, dass ein Verfassungsgericht entschieden hat, dass es in diesem Lande nicht mehr so geht, wie es bisher gewesen ist: Bund bestellt, Kommunen bezahlen, und keiner muss es ausgleichen. Diese Konnexität muss auch in Richtung Bund gehen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben: dann brauchen wir diese Probleme so nicht mehr zu beraten.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Herr Mostofizadeh. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Frau Demirel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir als Linke streben eine möglichst gerechte Verteilung der Finanzmittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an. Problematisch ist die Sache mit der gerechten Verteilung bekanntlich immer dann, wenn Mangel zu verteilen ist. Im Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich: Finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt ergeben sich infolge der Grunddatenanpassung nicht.

Auswirkungen ergeben sich ausschließlich auf die interkommunale Verteilung der Finanzausgleichs

mittel. Und das ist genau der Knackpunkt, meine Damen und Herren. Insgesamt werden viel zu knappe Mittel im neuen Entwurf lediglich anders verteilt. Manche Kommunen erhalten erfreulicherweise einiges bis sehr viel mehr, dagegen andere Kommunen deutlich bis dramatisch weniger. Sie haben es sicher auch aus zahlreichen Zuschriften aus den Kommunen erfahren dürfen, die in den vergangenen Tagen bei uns allen eingegangen sind.

Meine Damen und Herren, den Kommunen, die mehr erhalten, sei dies von ganzem Herzen gegönnt. Meine Heimatstadt Köln gehört auch dazu. Sie erhält 35 % mehr. Das macht insgesamt 64 Millionen € aus.

Die kleine bergische Gemeinde Engelskirchen erhält nach der Modellrechnung der Landesregierung jetzt sogar 8.700 % mehr. Die Zuweisungen steigen in realen Zahlen von 28.000 auf 2,5 Millionen €. Die Engelskirchener wissen wahrscheinlich gar nicht, wie ihnen geschieht, und glauben womöglich, dass ihre kühnsten Weihnachtswünsche im Himmel erhört wurden. Engelskirchen ist ja bekanntlich der Sitz des Christkind-Postamts, und die SPD-Fraktion wird diesen Aberglauben nach Kräften bestärken und feiert – wie Herr Börschel bereits jetzt in Köln – den Geldsegen aus Düsseldorf.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite werden viele andere Gemeinden wohl eher an Teufelswerk glauben, beispielsweise die Stadt Soest. Ihre Zuweisungen sinken um 80 %, nämlich von 15 Millionen € auf 3 Millionen €. Die Zuweisungen an Langenberg sinken um 66 %, die an Jüchen um 76 % und die an Herzogenrath um 46 %.

Werte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund der katastrophalen Finanzlage aller Gemeinden ist es für die Linke grundsätzlich nicht akzeptabel, dass ein Teil der Kommunen weniger Zuweisungen erhält. Es gibt grundsätzlich keine reichen Kommunen in diesem Land. Auch die abundanten Kommunen haben diesen Zustand unter anderem dadurch herbeigeführt, dass sie ihr gesamtes Tafelsilber verscherbelt haben und dass in den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Kultur und Infrastruktur massiv gekürzt wurde.

Meine Damen und Herren, wir sehen aber auch einige positive Ansätze, und wir teilen nicht jede Kritik, die jetzt aus den Kommunen kommt. Auch das sage ich hier. Explizit teilen wir nicht die Kritik an der deutlichen Anhebung des Faktors für SGB

Bedarfsgemeinschaften beim Soziallastenansatz. Vielmehr halten wir eine verstärkte Berücksichtigung der Anzahl von SGB-Bedarfsgemeinschaften für sinnvoll. Wir wollen, dass Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit höhere Zuweisungen erhalten.

Allerdings wundert uns dann, dass Ruhrgebietsstädte mit hoher Arbeitslosigkeit, wie Gelsenkirchen,

Bochum oder Duisburg, trotzdem weniger Schlüsselzuweisungen bekommen sollen. Daran sieht man schon, dass Gesamtbetrachtung und Gewichtung nicht stimmen. Daran sieht man übrigens auch, meine Damen und Herren von der FDP, dass es sich nicht lediglich um eine Umverteilung vom ländlichen Raum in die Städte handelt.

Auch teilen wir Ihre Kritik an der Anhebung der fiktiven Hebesätze nicht, Herr Engel. Hier unterscheiden wir uns von der FDP, die Steuereinnahmen für Kommunen nur als Instrument des Standort- und des Steuersenkungswettbewerbs für Unternehmen als legitim erachtet. Deshalb können wir dem von der FDP vorgelegten Antrag nicht zustimmen, obwohl wir …

Frau Demirel, darf ich Sie einmal unterbrechen? Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Körfges?

Nein, Herr Körfges, wir können es später untereinander klären.

Deshalb können wir dem FDP-Antrag nicht zustimmen, obwohl auch wir dafür sind, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet.