Hans-Willi Körfges
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Anlass für die Beantragung der heutigen Aktuellen Stunde war die Festnahme eines mutmaßlichen Terrorhelfers durch Einsatzkräfte der Bundespolizei am 1. Februar 2012.
Wir als antragstellende Fraktionen glauben, dass es nach der Befassung im Innenausschuss am vergangenen Donnerstag noch ganz erheblichen weiteren Beratungsbedarf hinsichtlich der Ursachen und Konsequenzen aus den Tatsachen gibt, die wir in dieser Sitzung besprochen haben. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wenn ein möglicher Helfer und Unterstützer, der zumindest dem Verfassungsschutz in Thüringen nach Informationen aus der „Süddeutschen Zeitung“ seit 1999 als Nazi-Aktivist bekannt war, nicht im Fokus unserer Behörden in NRW stand, muss das zwangsläufig Fragen aufwerfen.
Zur Klarstellung an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich die Aussage, weil ich es nötig finde, dass wir bei diesem Thema offen miteinander umgehen: Niemand will die Wehrhaftigkeit unserer
Demokratie in Zweifel ziehen. Dass zur Bekämpfung und Abwehr rechtsextremistischer Bestrebungen, gar menschenverachtender rechtsterroristischer Verbrechen die Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln gehört, das stellt niemand ernsthaft in Zweifel.
Wir haben aber trotzdem Zweifel, und zwar an der Effektivität und generellen Aufstellung. Solche Zweifel müssen zwangsläufig auftreten, wenn sich jemand über mehr als zehn Jahre angeblich in unserem Bundesland aufhalten soll, der extrem engen Kontakt zu dieser NSU gehabt haben soll, ohne dass wir hier über unsere Sicherheitsbehörden, über den Verfassungsschutz, davon auch nur die geringste Ahnung haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, das ruft geradezu nach einer Aufklärung.
Es handelt sich nämlich bei dem Betroffenen nicht nur um einen ehemaligen hochrangigen NPDFunktionär und um ein führendes Mitglied beim militanten sogenannten Thüringer Heimatschutz, nein, es handelt sich bei dem Verdächtigen auch um jemanden, der im Zusammenhang mit diesen drei auch seinerzeit schon unter Terrorverdacht stehenden Menschen in Thüringen auffällig war.
Nach unserer Meinung kann und darf es nicht angehen, dass es keinen Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Verfassungsschutzämtern gegeben hat.
Wir begrüßen ganz ausdrücklich – an dieser Stelle unterstützen wir den Innenminister auch sehr –, dass hier kurzfristig Anstrengungen unternommen werden sollen, eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu gewährleisten. Gerade dann, wenn man, wie wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das tun, aus guten Gründen eine zentrale Zuständigkeit für solche Fragen ablehnt, muss man die Frage nach einem effektiven Funktionieren des Föderalismus in diesem Bereich stellen.
Ich weise vorsorglich ganz ausdrücklich die im Innenausschuss geäußerte Vermutung zurück, dass wir insgesamt die Arbeit der Sicherheitsbehörden in Zweifel ziehen wollen. Nein, wir erkennen ausdrücklich an, dass es zum Beispiel eine sehr erfolgreiche Arbeit im Bereich des Kampfes gegen religiös motivierten Terror gegeben hat. Das respektieren wir, und das erkennen wir an.
Das kann aber nicht den Blick dafür verstellen, dass Nazikiller über mehrere Jahre auch in NordrheinWestfalen Straftaten begehen konnten, ohne dass der systematische Zusammenhang aufgedeckt worden ist. Im Zusammenhang mit der Düsseldorfer
Festnahme aufgeworfene Fragen bestätigen dies doch.
Nicht nur die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Die Opfer und ihre Angehörigen müssen sich ebenfalls darauf verlassen können, dass auch wir als Abgeordnete des Landes Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle unsere Pflicht tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dazu gehören auch der Mut und die Bereitschaft, Fehleinschätzungen einzugestehen und Fehler einzuräumen. Denn ich frage ganz ausdrücklich: Warum sind Teile der Zivilgesellschaft bezogen auf ihre Erkenntnisse offensichtlich besser aufgestellt als unsere Sicherheitsbehörden? Das gilt zum Beispiel bei ganz konkreten Hinweisen auf den jetzt Festgenommenen, der ganz offensichtlich im Bereich der Antifa-Bewegung schon seit Langem bekannt war, aber nicht im Fokus unserer Verfassungsbehörden stand.
Außerdem stellt sich die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob unsere Vorstellungen von Rechtsradikalität und Rechtsextremismus mit der Realität noch übereinstimmen.
An dieser Stelle verweise ich auf einen Artikel in der „Rheinischen Post“ unter der Überschrift „Die neuen Rechtsextremisten“. Dort wird eine vollkommen neue inhaltliche und methodische Qualität der betreffenden Personen hingewiesen. Das betrifft sowohl das äußere Erscheinungsbild als auch das soziale Umfeld.
Ich kann Ihnen nur sagen: Das erfordert für uns zwingend eine Analyse der Arbeit und der Vorgehensweise des Verfassungsschutzes in diesem Bereich. Deshalb will ich mich beim Minister und beim Ministerium insgesamt ausdrücklich dafür bedanken, dass jetzt auch ein kritischer Blick von außen auf die Arbeit zugelassen und ermöglicht wird.
Aber auch wir als Parlament – damit will ich hier schließen – stehen in einer ganz speziellen Verantwortung. Eine wehrhafte Demokratie braucht Vertrauen.
Die Arbeit des Verfassungsschutzes wird inhaltlich durch ein Parlamentarisches Kontrollgremium begleitet, das aus gut nachvollziehbaren Gründen keine öffentliche Begleitung ermöglicht, damit weder Personen noch Ermittlungsergebnisse gefährdet werden.
Wir müssen aber sorgsam prüfen, an welchen Stellen Klarheit geschaffen werden kann, und zwar nicht nur durch die Verbesserung der Informations- und Kontrollrechte innerhalb des Kontrollgremiums, sondern auch durch die öffentliche Behandlung wesentlicher nicht sicherheitsrelevanter Fragen, die Grundlagen, Aufgabenstellung und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes betreffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der demokratische Rechtsstaat hat nichts zu verbergen, wenn es darum geht, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen er sich schützend vor die Bürgerinnen und Bürger und seine Institutionen stellt.
Allerdings ist für mich eines klar: Es stellen sich wesentliche weitere Fragen, nämlich die Frage, ob nicht auch ein NPD-Verbot unter den vorliegenden Erkenntnissen jetzt noch zwingender erforderlich ist, und zu guter Letzt die Frage, ob das alles mit Mitteln der Repression wirklich wirkungsvoll zu bekämpfen ist; denn wir müssen junge Menschen vor den Verführern schützen. Wir müssen aufklärend wirken.
Da haben wir als Parlamentarier in diesem Land alle zusammen eine Aufgabe. Ich möchte dazu einladen, dass wir über die üblichen Grenzen der Betroffenheit hinweg auch gemeinsam den Mut und die Kraft dazu finden, uns an der Stelle gemeinsam für unsere demokratisch verfasste Gesellschaft einzusetzen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in verbundener Debatte über die Unterrichtung der Landesregierung über die Aufklärung und Bekämpfung rechtsterroristischer Straftaten, und ich darf mich an dieser Stelle – ich denke, nicht nur für meine Fraktion, sondern für das ganze Haus – dafür bedanken, dass die Landesregierung selbst initiativ geworden ist und uns heute im Wege einer Unterrichtung über das, was im Kampf gegen den Rechtsterrorismus notwendig ist, informiert. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Vorstellung dieser acht Punkte. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der demokratische Rechtsstaat hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, sich gegen politische motivierte Gewalt und politisch motivierten Terror zur Wehr zu setzen.
Wir debattieren gleichzeitig den Antrag der Koalitionsfraktionen „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen Ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus in NRW auflegen“ und den Antrag der Fraktion Die Linke zur öffentlichen Aufklärung und Aufarbeitung der rechtsterroristischen Anschläge der Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“.
Ich muss an dieser Stelle – ich danke Ralf Jäger ganz ausdrücklich für seine nachdenklichen und sicherlich auch von der Struktur her kritischen Anmerkungen – bekennen, dass ich immer noch voller Zorn darüber bin, dass so etwas in unserem Land geschehen konnte und über Jahre hinweg unerkannt geblieben ist. Ich bin immer noch voller Scham darüber, dass Opfer und ihre Angehörigen sogar zunächst zum Gegenstand von Verdächtigungen und Untersuchungen geworden sind.
Meine Damen und Herren, auch in einer solchen Debatte über Ursachen, über Strukturen und über die Bekämpfung muss man einräumen, dass wir insgesamt ganz offensichtlich nicht genau genug hingesehen haben. Und ich bekenne persönlich, dass ich mir die Taten, deren organisierte Begehung und ihre schrecklichen Folgen noch vor wenigen Wochen in dieser Form kaum hätte vorstellen können, obwohl mir und vielen anderen schon seit
mehreren Jahren sehr deutlich ist, dass die Gefahr, die von Rassismus und Rechtsextremismus in unserem Land ausgeht, beträchtlich ist, zunimmt und häufig genug unterschätzt worden ist. Dumpfer Nationalismus, menschenverachtender Rassismus und ideologisch begründete Fremdenfeindlichkeit sind meiner Ansicht nach – und zwar unabhängig von jeder statistischen Zuordnung – häufig genug auch in der Vergangenheit schon Anlass und Grund für Gewalttaten bis hin zu Mordanschlägen gewesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insoweit gebührt dem Innenausschuss, aber auch und gerade dem Innenministerium Dank und Anerkennung dafür, dass diese nicht nachvollziehbare Trennung von Gewalttaten nach der Art und Weise ihrer Begehung und nicht nach der Motivation in der Statistik endlich aufgehoben werden soll. Ich glaube und hoffe, dass wir künftig auch die rechtsradikal und rassistisch motivierten Gewalttaten ausdrücklich dem extremistischen Bereich zuordnen müssen.
Das dient nicht nur dem Erkenntnisgewinn, sondern auch dazu, den Respekt vor Opfern und Angehörigen zu verstärken.
Die Brutalität und Skrupellosigkeit hätten viele auf den ersten Blick nicht für möglich gehalten. Darüber hinaus kommt hinzu, dass ein Bekenntnis zu den Straftaten bis zu deren Aufdeckung überhaupt nicht gegeben war und diese Bekenner-DVD erst aufgetaucht ist, nachdem diese Zelle aufgedeckt wurde.
Wir haben verschiedentlich nachgefragt, und all das zeigt, dass auch die Sicherheitsorgane eine solche Form des Rechtsterrorismus bis dahin wohl kaum für möglich gehalten hatten. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass wir da insgesamt genauer hinschauen wollen, und ich unterstütze die Regierung bei der Erkenntnis, dass das nicht nur Regierungshandeln ist. Das genaue Hinschauen ist die Pflicht eines jeden Demokraten, eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft, der für die Werte dieser Gesellschaft steht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Nachhinein stellen sich natürlich viele Fragen, zum Beispiel nach Netzwerken, die weit über lokale Zusammenschlüsse hinausgegangen sind. Es fragt sich auch, warum – und diese Frage habe ich mehrfach auch schon öffentlich gestellt – niemandem aufgefallen ist, dass Art und Umstände der Tatbegehung den Vorgaben des verbotenen rechtsterroristischen Netzwerks „Blood and Honour“ entsprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein, dass wir durch die Medien auf solche Zusammenhänge hingewiesen werden, obwohl das eigentlich in allen Fachkreisen hätte bekannt sein müssen.
Daher empfinde ich Scham und Beklemmung darüber, dass es uns nicht eher aufgefallen ist.
Wir müssen ganz ausdrücklich und ausführlich klären, warum es den Sicherheitskräften über mehr als zehn Jahre nicht gelungen ist, diese Gruppe zu enttarnen, und wieso in unserem Staat mehr als zehn Jahre lang solche Menschen abtauchen konnten und im Untergrund nicht nur unentdeckt blieben, sondern ihre schrecklichen Straftaten haben verüben können. Wir müssen uns eingestehen, dass der Rechtsstaat diesbezüglich zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht funktioniert hat.
Ich bin über neuere Erkenntnisse erschrocken, die in den Medien – Gott sei Dank nicht bezogen auf Nordrhein-Westfalen, aber auch hier müssen wir genauer hinschauen – berichtet werden. Die „Berliner Zeitung“ berichtete, dass nach dem Abtauchen des Thüringer Nazi-Trios im Februar 1998 das Thüringer Landesamt einzelne Fahndungsmaßnahmen der Polizei sabotiert haben soll. Die „Tagesthemen“ haben am 18. Dezember darüber berichtet, dass der Verfassungsschutz in Thüringen über einen NPD-Funktionär Geld an die Rechtsterroristen weiterleiten lassen wollte. Und die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 11. Dezember über ein Netz mit vielen Knoten und zitiert einen Fahnder wörtlich: „Die Zwickauer Bande war im Westen bekannt und akzeptiert.“
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann und will nicht akzeptieren, dass es womöglich eine Art von Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gliedern des Verfassungsschutzes und diesem braunen Mörderpack gegeben hat.
Auch deshalb müssen wir genau hinsehen, und ich unterstütze ganz ausdrücklich die Verbesserung der Koordination der einzelnen Sicherheitsorgane untereinander, damit Erkenntnisse, die womöglich vorhanden sind, nicht aufgrund organisatorischer Zuständigkeiten verloren gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das ist dringend notwendig.
Es ist verdienstvoll, dass wir uns jetzt dieser Aufgabe stellen, aber lassen Sie mich bitte an dieser Stelle auf das NPD-Verbotsverfahren noch einmal zurückkommen: Ich stehe nach wie vor wie die Sozialdemokratie insgesamt zur Einleitung eines Verbotsverfahrens und sage hier zum wiederholten Mal: Die oberflächlichen Versuche, die Art und die Absicht ihres Vorgehens zu kaschieren und sich verfassungskonform zu maskieren, sind eine ganz simple Art und Weise, die rechtsradikale und menschenverachtende Ideologie gesellschaftsfähig zu machen. Das dürfen wir nicht zulassen. Das ist ein durchschaubares taktisches Manöver. Ich erwarte dazu auch von den anderen Fraktionen klare Worte.
Solange nämlich diese Partei nicht verboten ist, können Nazis in unserem Lande formal den Schutz des Art. 21, den Schutz der Parteien, für sich in An
spruch nehmen und sich vor dem Rechtsstaat mit dem Schutz der Verfassung quasi rehabilitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht an. Nazis gehören nicht in die Parlamente. Wenn wir davon ausgehen, dass Nazismus keine Überzeugung, sondern ein Verbrechen ist, dann gehören sie ins Gefängnis.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das löst nicht die Frage nach Ursachen oder Bekämpfung des Rechtsterrorismus, aber wir müssen dafür kämpfen und uns dafür einsetzen, dass das, was unter dem Mantel demokratischer Verfasstheit da erzählt wird, als zulässige Meinung über den Weg des normalen Parteienwettbewerbes dann Akzeptanz in der Gesellschaft findet, verboten wird. Deshalb stehe ich für das Verbot, nicht weil ich denke, dass sei eine Alternative zur Bekämpfung des organisierten Rechtsterrorismus.
Allerdings, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, auch die Frage nach der Rolle der jeweiligen Verfassungsschutzstrukturen gehört nach meinem Verständnis zu der Frage, wie sich der Rechtsstaat in Zukunft aufstellt. Ich weiß nicht – das habe ich an anderer Stelle schon bekannt –, ob und in welchem Umfang der Einsatz von V-Leuten nötig ist. Nur eines ist für mich klar: Wir haben, und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen – da wird mit diesem Mittel nach allem, was mir bekannt ist, in einer überschaubaren, vorsichtigen Form umgegangen –, bundesweit über Jahrzehnte V-Leute im Einsatz gehabt, die in Kameradschaften und an Kameradschaften waren, die sich den NPDSumpf angeschaut haben. Trotz des Einsatzes dieser V-Leute haben wir die hier in Rede stehenden Straftaten nicht verhindern können. Ich finde, allein das wirft berechtigte Fragen auf.
Wenn wir wollen, dass das Mitgefühl für die Opfer und die Empörung über die ausgebliebende Aufklärung der schrecklichen Taten nicht die einzige Reaktion der Politik ist, dann müssen wir uns nicht nur über die Erfassung und Zuordnung rechtsextremer und rassistisch motivierter Gewalt unterhalten.
Erlauben Sie mir dazu folgenden Einschub: Man kann rechts und links in dieser Frage nicht vergleichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer den Vergleich anstellt, trägt zur Verharmlosung bei.
Ich glaube aber, wir müssen uns gerade auch wegen der verzerrten Wahrnehmung in Teilen der Gesellschaften über Bestrafung unterhalten. Zum einen müssen wir uns unterhalten über die Ausschöpfung von Strafrahmen, zum anderen aber auch darüber, ob wir nicht an der richtigen Stelle eine besondere Berücksichtigung von rassistisch und poli
tisch motivierter Gewalt brauchen. Ich unterstütze ganz ausdrücklich die Bestrebungen der SPDBundestagsfraktion, den § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches zu ergänzen und die Straftaten besonders unter Strafe zu stellen, sie mit besonderer Strafe zu belegen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Abstammung, ihrer Einstellung, Religion oder Weltanschauung richten. Das ist internationaler Standard, und das ist in Deutschland nach meiner Meinung überfällig.
An der Stelle will ich den Hinweis aber ein wenig reflektieren: Es kann natürlich nicht sein, dass man sozusagen in einem Reflex nur nach einer Strafverschärfung ruft. Wichtig ist, dass wir zunächst dafür sorgen, dass diejenigen, die sich strafbar machen, überhaupt ermittelt, erkannt, verhaftet und verurteilt werden. Das ist die erste Aufgabe unseres Rechtsstaates.
Wir alle sind gefordert, wenn es darum geht, die Gemeinschaft und jeden einzelnen vor rechtsextremen und rechtsterroristischen Straftaten zu schützen. Da kann und will ich mich ganz ausdrücklich dem Innenminister unseres Landes, dem an der Stelle auch noch einmal mein Dank gilt, anschließen. Dieser Schutz der Einzelnen und der Individuen dient auch dem Schutz der demokratischen Strukturen und unserer Gesellschaft insgesamt. Wenn wir uns nicht vor jeden Einzelnen und vor jede Einzelne stellen, der oder die von rechtsextremer und rechtsterroristischer Gewalt bedroht ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann setzen wir auch einen Teil des gesellschaftlichen Konsenses in unserem Lande aufs Spiel. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das war wirklich ein Missverständnis. – Ich will mich sofort an den verehrten Kollegen Weisbrich wenden. Herr Kollege Weisbrich, Ihr Abgang war wie ihr gesamter Wortbeitrag
misslungen und sehr unglücklich. Ich darf Ihnen allerdings zusichern, wir sind tatsächlich die Koalition der Einladung. Wenn Sie solche Kritik an der augenblicklichen Höhe der Spitzensteuersätze und an der Tatsache äußern, dass es keine Vermögensteuer mehr gibt – nur so konnte man Sie verstehen –, kann ich nur herzlich dazu raten, mit uns gemeinsam mutig voranzuschreiten.
Wir können zusammen mit Ihnen hier im Landtag einen Antrag machen und ihn überörtlich adressieren. Wie anders könnte man Ihre nette freundliche Einlassung zur Steuerpolitik der Vergangenheit denn verstehen?
Lieber Kollege Weisbrich, der Finanzminister hat – ich denke, vollkommen zu Recht – schon auf die merkwürdige Rolle der CDU-Fraktion bei den Beratungen zur Restrukturierung der WestLB hingewiesen. Wer uns jetzt an der Stelle Vorhalte macht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und auch von der FDP, mag sich daran erinnern, unter welchen Vorbehalt Sie seinerzeit Ihre Zustimmung stellen wollten und was Sie damit beinahe angerichtet hätten. Sie müssen uns, bezogen auf die WestLB, in keiner Weise belehren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube auch, dass Sie seitens der Opposition insgesamt mangels eigener finanzpolitischer Substanz so ein paar ideologische Freiübungen veranstaltet haben. Lassen Sie es mich am Beispiel der Schuldenbremse noch einmal auf den Punkt bringen. Wir haben mehrfach zu Recht auf das Instrument der Schuldenbremse hingewiesen. Ich bekenne, wenn auch nicht in Demut und Reue, sondern sehr nachdrücklich, dass ich mit diesem Instrument im Grundgesetz meine Probleme hatte. Nur: Was nutzt das, liebe Kolleginnen und Kollegen? Das
steht im Grundgesetz. Insoweit sind wir rechtstreu, und wir müssen uns an die Vorgaben des Verfassungsgesetzgebers in Berlin halten. Daher trifft der Vorwurf, wir hätten ein neues Spielzeug für NRW entdeckt, in keiner Weise zu.
Aber noch viel unhaltbarer, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch das, was CDU und FDP vorhaben: eine 1:1-Übernahme dessen, was im Grundgesetz steht, in die Landesverfassung. Sie waren offensichtlich alle bei der Anhörung hier im Plenarsaal nicht anwesend. Was haben denn alle, selbst die von der CDU bestellten Sachverständigen, gesagt? Das, was Sie vorhaben, ist Kokolores, Nullsummenspiel.
Das ist eine rein deklatorische Erklärung in Ermangelung eigener Fantasie, wie wir in NordrheinWestfalen Haushalts- und Finanzpolitik gestalten. Denn die Frage, der Sie sich in keiner Weise gewidmet haben, ist doch, wie wir einen Abbaupfad, der uns vom Grundgesetz vorgegeben ist, bis 2020 hinkriegen. Das, was Sie vorhaben, ist eine Vollbremsung an der zeitlichen Beschränkung, die wir im Jahre 2020 haben werden. Das ist eine unverantwortliche Politik und nicht im Sinne unseres Landes.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz und Steuereinnahmen: Sehr geehrter Herr Kollege Papke, wer glaubt, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und andere unsinnige Gesetze auf Bundesebene die Ursachen für bessere Steuereinnahmen im Augenblick sind, dem muss man die Sache mit dem Klapperstorch offensichtlich auch noch mal genau erklären.
Darüber hinaus: Der nächste Irrglaube, der hier vermittelt worden ist, war, dass die aktuellen Steuersenkungspläne aus Berlin, liebe Kolleginnen und Kollegen – das haben wir in einer anderen Debatte nachgewiesen –, vor allen Dingen den Beziehern von kleinen und mittleren Einkommen nutzen. Das glatte Gegenteil ist der Fall. Jeder, der Steuertabellen lesen kann, weiß, dass wir im Recht sind. Es geht um Lobbypolitik und vor allen Dingen darum, das von uns gemeinsam angestrebte Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen, vor dem Hintergrund von einseitigen Lobbyinteressen zu unterlaufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werfen uns nicht realisierte kw-Vermerke vor. Allein durch die Steuerpläne – die Zahl ist mehrfach genannt worden; aber es ist wert, noch einmal darüber zu reden – werden dem Landeshaushalt 400 bis 440 Millionen € und den Kommunen noch einmal 150 Millionen € entzogen. Das kann man in Stellen umrechnen. Um die
sen Betrag einzusparen, müssten wir 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes infrage stellen. Das ist Ihre seriöse Finanzpolitik für NordrheinWestfalen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Kollege Zimmermann, ich habe festgestellt, Sie haben fast ein erotisches Verhältnis zum Schuldenmachen. Es ist keine hohe Haushaltskunst und kein …
Nein, Herr Laschet, das wird mit eindringlicher Wiederholung nicht wahrer. Derjenige, der eben das Hohelied der Verschuldung gesungen hat, war Herr Zimmermann. Ich weise nur auf einen kleinen Irrtum hin: Die Spielräume werden durch mehr Schulden leider nicht größer, sondern enger. Das, worüber ich rede – davon hat auch Herr Weisbrich keine Ahnung – heißt „innere Dynamik des Haushalts“.
Die bricht man nicht, sondern erhöht sie dadurch, dass man die Zukunftsbelastungen durch Zins- und Tilgungszahlungen erhöht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Debatte wird vieles überschätzt,
aber eins mit Sicherheit nicht, nämlich die Steuereinnahmen unseres Landes, wie Sie unterstellen. Überschätzt wird vor allen Dingen, und zwar jeweils von Ihnen selber, die finanzpolitische Kompetenz der Oppositionsfraktionen.
Darüber hinaus kommen wir jetzt zu dem Zusammenhang zwischen Länderfinanzausgleich und Steuereinnahmen. – Herr Weisbrich, ich mache mir ernsthaft Sorgen um Ihre Gesundheit.
Ihr Kurzzeitgedächtnis muss problematisch sein, vielleicht wollen Sie es auch bewusst verdrängen.
Wir hatten eine sehr instruktive Finanzausschusssitzung; ich habe mir die Vorlage mit der einfachen Nummer 15/1000 herausgesucht. Dort haben wir uns über den Zusammenhang von Länderfinanzausgleich und Steuereinnahmen sowie der Leistungsfähigkeit der Länder in Relation zueinander unterhalten. Ich kann nur sagen – Sie haben sich eben über schulmeisterliches Verhalten beklagt, und ich will nicht, dass Sie in der Vorweihnachtszeit ein weiteres Trauma mit nach Hause nehmen –: Da
haben Sie irgendetwas nicht richtig verstanden, Kollege Weisbrich. Denn eins ist absolut klar: So seriös, wie der gegenwärtige Finanzminister die Einnahmesituation und auch die Folgen für den BundLänder-Finanzausgleich einschätzt, hätte ich es in der Vergangenheit gerne gehabt.
Ich weise auf die Fortschreibung der Steuerentwicklung aus dem Jahr 2008 hin. Auch damals habe ich mich – gleiche Stelle, andere Rolle – darüber gewundert, wie man eine solche Kurve nach oben malen kann. Legen Sie einmal das, was sich Herr Linssen seinerzeit als Steuereinnahmeerwartung bis heute vorgestellt hat, neben die Erwartung des amtierenden Finanzministers und beantworten dann offen und ehrlich die Frage, wer sich bezogen auf die künftigen Steuereinnahmen zugunsten des Landes mehr verrechnet hat. Ich glaube, Norbert Walter-Borjans liegt auf der richtigen Spur. Das, was Herr Linssen fabuliert hat, hält einer Betrachtung bei Weitem nicht stand.
Herr Weisbrich, nichts lieber als das.
Ich wette gerne mit Ihnen. Wir können das mit der Kiste Rotwein sicherlich abmachen, das hat dann einen gewissen vorweihnachtlichen Charakter. Wenn man sich aber die Vergangenheit anschaut, zum Beispiel die Entwicklung der NKE, die uns die unter Ihrer Begleitung amtierende ehemalige Landesregierung vorgeschrieben hat, kann man deutlich sehen – da waren 6,5 Milliarden € das Maß aller Dinge –, wer bei Einschätzungen falsch gelegen hat.
Ich darf noch einmal auf die Zeit von 2005 bis 2010 zu sprechen kommen. Die Schuldensteigerung von 106 und ein paar Milliarden auf über 130 Milliarden €, die wir hatten, als Sie den Stab abgegeben haben, ist beispiellos in der Geschichte unseres Landes, Herr Weisbrich.
Das hat nicht Rot-Grün verbrochen, das hat uns Schwarz-Gelb hinterlassen. Das erschwert uns auch in Zukunft den Umgang mit den Finanzdaten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, natürlich. Ich halte die Opposition da gleich.
Lieber Kollege Sagel, dazu habe ich eben etwas gesagt. Da ich jetzt nicht in den Verdacht geraten möchte, ein hoffnungsloser Trunkenbold zu sein, nehme ich die Wette nicht an. Da argumentieren wir – ich weiß nicht, ob Sie mein Manuskript vorher kannten – relativ ähnlich.
Ohne eine nachhaltige Verbesserung der öffentlichen Einnahmen kann man auf Dauer nicht zu vernünftigen Haushaltseckdaten kommen. Das ist aber dann keine – da unterscheiden wir uns ganz deutlich – Ausrede dafür, dass man auf der anderen Seite ganz erheblich und ungeniert nach dem Motto vorgeht: Wenn wir irgendwann mal – nächste Welle der Weltrevolution – eine Mehrheit in Berlin haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann gleichen wir mit rabiaten Steuereinnahmen all das aus, was wir jetzt auf Kante genäht haben. So geht es nicht.
Ich glaube, das entpflichtet uns nicht von der Verantwortung, mit dem Geld, das wir im Augenblick zur Verfügung haben, ordentlich umzugehen. An der Stelle unterscheidet uns etwas voneinander, Herr Kollege Sagel.
Apropos „ordentlich mit Geld umgehen“! Ein Blick in Richtung Bund und den angeblich so tollen Finanzminister Schäuble zeigt, dass wir in NRW gar nicht so schlecht sind, wie uns die Opposition machen möchte.
Ein Blick auf die Zahlen, die schon einmal genannt worden sind, zeigt: Bei uns sind 6,8 % des Haushaltsvolumens kreditfinanziert. Im Bundeshaushalt liegen wir bei einer Quote von 8,8 %. Das alleine macht die Sache noch nicht spannend. Schauen Sie sich einmal den Personalkostenanteil im NRWHaushalt an und dazu im Verhältnis den Personalkostenanteil auf Bundesebene. Da kann ich nur sa
gen: Wir in NRW können mit Geld allemal besser umgehen als die in Berlin, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das sage ich auch vor dem Hintergrund, dass bei uns auch im Personalbereich womöglich schmerzhafte Schnitte nicht zu vermeiden sind. Allen, die Hoffnungen oder Befürchtungen haben, muss man deutlich sagen, dass die Möglichkeiten endlich sind. Wer von uns mehr Personaleinsparungen verlangt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der muss uns sagen, wo er es bitte haben will: Im Bildungsbereich? Oder bei der Polizei? Bei der Justiz? Im Finanzbereich? – Wo, bitte, meinen Sie, dass wir zu viel Personal in so großem Umfang beschäftigen, dass wir kurzfristig Konsolidierungserfolge in dem von Ihnen angemahnten Größenverhältnis hinbekommen?
Ich war kürzlich bei der NRW School of Governance in Duisburg und habe dort mit Wissenschaftlern diskutiert, die durchaus nicht eindeutig sozialdemokratisch orientiert waren: Die Möglichkeiten, im Personalbereich kurzfristig Konsolidierungsbeiträge zu erwirtschaften, sind relativ gering. Wenn man sich die Kollateralschäden anschaut, die Sie durch Ihre kurzsichtige Personalpolitik in der letzten Wahlperiode ausgelöst haben, war das bestenfalls „rechte Tasche – linke Tasche“. Bestreiten kann nämlich auch niemand: Sie haben uns eine böse Nummer hinterlassen bezogen auf all das, was wir im Wege der Konnexität – die auf Ihre Rechnung gebucht war – zurückerstatten müssen, weil das Verfassungsgericht sozusagen posthum auf Ihre Regierungszeit bezogen gesagt hat, so gehe es nicht, das hätten Sie finanziell falsch gemacht.
Sie beklagen hier tatsächlich und allen Ernstes die Kita, aber wir müssen mit Haushaltsmitteln die Löcher stopfen, die Sie in den Kommunen gerissen haben.
Sie beklagen Personalkosten und mangelnden Sparwillen bei der gegenwärtigen Landesregierung, aber wir müssen den Kommunen das, was Sie an der Konnexität vorbeizuschmuggeln versucht haben, ersetzen.
Das ist keine seriöse Finanzpolitik. Insoweit sind Sie an der Stelle für uns nicht satisfaktionsfähig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir halten Wort, indem wir den Kommunen über den Stärkungspakt und die strukturellen Verbesserungen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, und zwar so, dass es den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen extrem belastet. Das ist hart an der Belastungsgrenze.
Was machen Sie? Von Ihnen habe ich dazu heute noch gar nichts gehört. Sie versprechen eine Ver
doppelung der Stärkungspaktmittel, sagen dann aber im Ausschuss in einem Nebensatz – ich habe gut aufgepasst –, dass die Steuereinnahmen so gut liefen. – Davon wollen Sie heute schon nichts mehr wissen.
Erzählen Sie doch bitte den Kommunen, denen Sie etwas versprochen haben, wie Sie das hätten bezahlen wollen. Ihre eigene Vergangenheit holt Sie ein, denn die einfache Nummer, das den Kommunen im Prinzip über das GFG wegzunehmen, läuft ganz offensichtlich nicht.
Darüber hinaus – Vergangenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen – zum Thema „globale Minderausgabe“! Schade, Kollege Weisbrich ist nicht da. Ich kann mich an die letzten Haushaltsberatungen – zum Kurzzeitgedächtnis habe ich schon etwas gesagt – gut erinnern. Seinerzeit haben Sie doch allen Ernstes mehr globale Minderausgaben in Ansatz gebracht und das sogar als Ihre Erfindung im Verhältnis zur Landesregierung darstellen wollen. Und heute werfen Sie dieser Landesregierung vor, dass sie mit dem Instrument der globalen Minderausgabe umgeht. Das ist gelebte Schizophrenie, aber keine verlässliche Haushaltspolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir helfen den Kommunen mit mehr als 700 Millionen € zusätzlich. Wir begradigen Ihre Fehler bei der Konnexität, schaffen den Einstieg in gebührenfreie Bildung, fördern den Ganztag und investieren massiv in Kinderbetreuung. Wir steigern mit diesem Haushalt die Investitionen um knapp 300 Millionen €. Gleichzeitig wird die Nettoneuverschuldung im Verhältnis zum letzten Etat um mehr als 800 Millionen € gesenkt.
Sie haben sicherlich Ihre Rolle als Opposition hier zu spielen. Das ist eine schwierige Rolle, weil es die Regierung anerkanntermaßen besser macht, als Ihnen als Opposition das lieb sein kann. Wir erwarten von Ihnen auch gar keinen Applaus. Das wäre vom Rollenverständnis her auch wenig zumutbar.
Aber eins erwarte ich schon von Ihnen: Schließen Sie sich mit uns zusammen! Erteilen Sie diesen aberwitzigen Steuersenkungsplänen in Berlin eine Absage!
Kämpfen Sie mit uns gemeinsam für eine bessere Finanzausstattung unserer Kommunen durch einen Einstieg in eine höhere Beteiligung an Soziallasten! Denn schließlich wollen wir alle gemeinsam doch eins: ein zukunftsfähiges Land Nordrhein-Westfalen mit funktionierenden, gut aufgestellten Kommunen und guter Bildung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja verstehen, dass der letzte Wortbeitrag, Herr Kollege Biesenbach, ein bisschen von Trauer und Scham darüber geprägt war, dass Sie als CDU im Verhältnis zu unseren Kommunen in der Zeit von 2000 bis 2005 schmählich versagt und unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Stich gelassen haben.
Der ehrenwerte Versuch des Kollegen Link, durch eine Zwischenfrage Ihren Wortbeitrag wenigstens ein bisschen wichtig zu machen, ist von Ihnen eiskalt ausgekontert worden. Das, was Sie hier gesagt haben, war nicht wichtig, und das haben Sie ganz deutlich gezeigt.
Wichtig ist – insoweit lassen wir uns auch die Freude und Genugtuung über den heutigen Tag von niemandem vermiesen –, dass diese Landesregierung, die Koalitionsfraktionen und letztendlich auch die Fraktion der FDP gemeinsam eine Zeitenwende eingeläutet haben im Verhältnis des Landes zu seinen Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich lasse die Zwischenfrage zu.
Herr Kollege Schemmer, Ihre Frage ist insoweit berechtigt gewesen, als ich mich – yes, indeed; ich räume das freimütig ein – beim Zeitraum versprochen habe, aber dadurch wird die Politik, die Sie von 2005 bis 2010 im Verhältnis zu unseren Kommunen gemacht haben, keinen Deut besser.
Wenn ich dann von den Kolleginnen und Kollegen der Linken etwas von „minimalen Hilfen“ höre, mir aber vorstelle, dass wir allein einer Stadt wie Oberhausen jährlich mit 65 Millionen € helfen, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich nur sagen: Bei Ihnen ist jeglicher Maßstab und jegliches Maß verloren gegangen.
Es ist doch bezeichnend für diese Debatte – das hat auch eine historische Dimension –, dass sich CDU und Linke quasi wechselseitig für eine unhaltbare Politik haltloser Versprechen Beifall zollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dem Kollegen Biesenbach empfehle ich zur Lektüre den 19. Band der Asterix-Reihe. Der als Titelheld dort auftretende „Seher“ zeichnet sich dadurch aus, dass er haltlose Versprechungen in alle Richtungen macht und gleichzeitig dadurch versucht, Zwietracht zu säen, um am Ende gnadenlos zu scheitern. Herr Biesenbach, wenn das einmal verfilmt wird, schlage ich vor, dass Sie zum Casting gehen.
Denn Sie sagen doch jedem, was er hören will, und niemandem, wie Sie es bezahlen wollen.
Den Kommunen in der ersten Stufe des Stärkungspaktes suggerieren Sie, hier würden unzumutbare Bedingungen geschaffen. – Offensichtlich haben Sie im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der FDP das Regel-Ausnahme-Verhältnis, das dort vorgesehen ist, nicht zur Kenntnis genommen oder zur Kenntnis nehmen wollen. Das ist Realitätsverweigerung, lieber Kollege Biesenbach!
Darüber hinaus haben Sie, bezogen auf den bei Junkernheinrich/Lenk vorgesehenen Deckungsbeitrag in Form eines Solidarbeitrages von Teufelswerk gesprochen, obwohl Sie doch ansonsten das Gutachten der beiden Herren über den grünen Klee loben und zum Maßstab Ihres Handelns machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssten sich einmal für das eine oder andere entscheiden. So, wie Sie es machen, geht es auf keinen Fall.
Ja, selbstverständlich!
Zu dieser Frage kann ich feststellen: Ich bin froh über jedes Missverständnis, das ich hier aufklären kann, Frau Kollegin Demirel. Sie befinden sich ganz offensichtlich immer noch im Wunderland, was bei Ihnen auch Züge des Schlaraffenlandes hat.
Denn das, was Sie fordern, liebe Kollegin, hat einen kleinen Makel: Es ist schlechterdings unbezahlbar und unfinanzierbar. Das Land geht mit dem, was es im Verhältnis zu den Kommunen macht, an die absolute Leistungsgrenze.
Da ist es auch spaßig, dass Sie Ihre neuen Verbündeten von der CDU bei der Frage der unseriösen
Finanzierung mitnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken.
Denn bei allen Vorschlägen, die ich aus kommunaler Sicht durchaus begrüße, etwa die Verdoppelung des in Ansatz gebrachten Betrages – liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben uns schon wegen der 350 Millionen € beim Verfassungsgericht verklagt; nächste Woche Dienstag ist die mündliche Verhandlung –, frage ich Sie jetzt und hier: Wo, bitte, wollen Sie das Geld hernehmen, um diese Versprechungen tatsächlich zu finanzieren? Ist das nicht einfach hohles Stroh, das Sie da dreschen, um sich für die Sünden der Vergangenheit zu exkulpieren?
Lassen Sie mich, weil das Verhältnis von Bund zu Kommunen in der heutigen Debatte an einigen Stellen eine herausgehobene Rolle gespielt hat, darauf eingehen, was der Landesvorsitzende der CDU uns über eine Presseerklärung hat wissen lassen. Er hat von einer untauglichen Umverteilung der Schlüsselzuweisungen an Kommunen in Nordrhein-Westfalen fabuliert. Das kann man auf der Homepage der CDU trefflich nachlesen.
Meine Damen und Herren, er hat weder Ihren noch unseren Gesetzentwurf gelesen. Eines ist ganz klar: Die Einzigen, die jemals von einer Umverteilung innerhalb des GFG gesprochen haben, waren die Mitglieder der CDU-Fraktion anlässlich der letzten Haushaltsberatung bei Ihrem Plan KomPAsS I. – So weit zur Aufklärung der Missverständnisse von Herrn Röttgen.
Wenn wir gerade bei Herrn Röttgen sind, darf ich Sie dazu auffordern, den Menschen, der am Kabinettstisch in Berlin sitzt, darum zu bitten, seinen Einfluss dort zu stärken, den Kommunen endlich eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Soziallasten zukommen zu lassen.
Das haben wir gerne, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hier die Leistungen der Landesregierung in Zweifel ziehen und sich in Berlin einen schlanken Fuß machen. Das ist Politik à la CDU.
Und die ungedeckten Steuererleichterungsversprechen von 6 Milliarden € – diese Summe ist sehr spannend, weil das genau die ist, die uns für die Kommune fehlen würde – setzen dem die Krone auf. Denn nicht nur, dass das nicht in die Zeit und in die Haushaltsdebatten passt, sondern das passt gerade auch nicht in die kommunale Landschaft. Denn das kostet die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 150 Millionen €. Statt unseren Kommunen zu helfen, verschlechtern Sie ihren Finanzierungssaldo und wollen sich dann hier mit haltlosen Ver
sprechungen vom Acker machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Politik à la CDU.
Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. – Meine Freude über das, was wir gemeinsam in den letzten Monaten erreicht haben, ist groß. Ich weiß, die Probleme unserer Kommunen sind größer als die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Landes. Ich weiß, wir verlangen von unseren Kommunen viel. Alle, die dazu beigetragen haben, dass es heute zu dieser Abstimmung kommt, haben Folgendes geschafft:
Sie haben Ernst damit gemacht, die Kommunen in unserem Land nachhaltig zu unterstützen. Dafür vonseiten der SPD-Fraktion vielen herzlichen Dank, auch für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld, Frau Präsidentin.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der sehr würdevollen und inhaltlich wirklich vorwärts gerichteten Debatte, die wir während der letzten Plenarsitzung zum Thema der neonazistischen Terrormorde geführt haben, bin ich bezogen auf beide Vorredner ein klein wenig beklommen in der Analyse. Denn mir fehlt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch die absolute Sicherheit im Umgang mit dem Thema, um zu letztendlichen Schlüssen zu gelangen.
Insoweit, liebe Kolleginnen und Kollegen, raten wir dazu, sich wirklich der Aufklärung der Ursachen auch für die offensichtlichen Pannen zu widmen, ehe man versucht, hier mit Patentrezepten – das auch noch in direkter Abstimmung – Fakten zu schaffen. Das bedeutet nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns nicht auch Fragen stellen würden.
Lieber Kollege Kruse, ich möchte ganz deutlich sagen: Hinterfragen ist nicht sabotieren. Insoweit kann ich Ihre Äußerungen bezogen auf die Frage, was VLeute bringen, nicht nachvollziehen. Vor dem Hintergrund der Debatte, die wir hier geführt haben, kann ich erst recht nicht den wiederholten Versuch nachvollziehen, die Formen linksextremer Äußerung und Gewalt mit dem gleichzusetzen, was wir im Augenblick besprechen.
Es geht um einen Antrag, der sich mit der Frage von V-Leuten im rechtsextremen, rechtsradikalen und rechtsterroristischen Milieu auseinandersetzt. Nach der wirklich bemerkenswerten Rede des Kollegen Laschet waren wir alle gemeinsam, denke ich, ein großes Stück weiter. Kollege Laschet hat hier in der letzten Plenardebatte bezogen auf die konkreten Vorgänge zu Recht gesagt: Der Feind steht rechts! – Das kann ich an der Stelle nur unterstreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lassen mich in aller Deutlichkeit noch etwas zu einem Wort sagen, das in der letzten Debatte gefallen ist: Eine Gleichsetzung von rechts und links bedeutet eine Verharmlosung rechtsradikalen Terrors und Rechtsextremismus.
Dumpfer Nationalismus, menschenverachtender
Rassismus und ideologisch begründete Fremdenfeindlichkeit sind der Kern des Nazismus in Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen. Alle oberflächlichen Versuche der NPD, sich und ihre Absichten als verfassungskonform zu maskieren und sich zu distanzieren, sind durchschaubare, taktische Manöver.
Uns alle treibt um: Solange diese Partei nicht verboten worden ist, kann sie für ihre widerwärtigen Bestrebungen sogar das Privileg des Artikel 21 unseres Grundgesetzes in Anspruch nehmen. Dem verbrecherischen Nazihetzer Joseph Goebbels wird das Zitat zugeschrieben, dass es immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben wird, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selbst stellte, durch die sie vernichtet wurde.
Meine Damen und Herren, die NPD ist als Partei offensichtlich verfassungsfeindlich. Die Selliner Erklärung der Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bund und in den Ländern hat das zu Recht festgestellt. Für mich und viele andere Demokraten in Deutschland ist es ein unerträglicher Gedanke, dass eine Partei, die offenkundig Bestandteil des ideologischen Netzwerkes ist, dessen blutige Spur bis zu der Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund reicht, das verfassungsrechtliche Parteienprivileg genießt. Das darf nicht länger sein. Die NPD gehört verboten und muss verboten werden.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen uns in der Tradition von Otto Wels und in der Verpflichtung, dem Rechtsextremismus den Anschein demokratischer Verfasstheit zu nehmen und auch aus moralischer Verpflichtung den Opfern gegenüber aktiv alles zu unternehmen, dass Nazismus als das klassifiziert wird, was er ist, nämlich keine zulässige politische Meinung – ich greife das Wort von Frau Conrads aus der letzten Debatte auf –, sondern ein Verbrechen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bezogen auf das Thema „V-Leute“ und auf das mögliche Verbotsverfahren haben wir Herrn Innenminister Jäger ausdrücklich dafür zu danken, dass er seine Bereitschaft erklärt hat, im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines NPD-Verbotes die Zusammenarbeit mit V-Leuten zu beenden, wenn dies für ein erfolgreiches Verfahren tatsächlich erforderlich sein sollte. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren: Das von uns unterstützte und politisch-moralisch erforderliche Verbot der NPD löst weder die Frage nach den Ursachen des Rechtsterrorismus noch gar die Frage nach dessen Bekämpfung. Ich glaube, ein Verbotsverfahren darf nicht zu einer reflexhaften Ersatzhandlung für die wirksame Bekämpfung und Zerschlagung des Rechtsterrorismus und des Rechtsradikalismus in unserem Land werden.
In diesem Zusammenhang ist schon ein zweiter Aspekt angesprochen worden, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es stellt sich nämlich die Frage nach den Aufgaben und der Funktion sogenannter V-Leute. Lassen Sie es mich offen bekennen: Ich bin zornig und schäme mich, wenn Medien wie die „Frankfurter Rundschau“ am 02.12. berichten, dass bislang von sieben V-Leuten bekannt wurde, dass sie im nahen und weiteren Umfeld des seit 1998 untergetauchten Neonazitrios aktiv waren. In den Medien wird berichtet, dass es einen Zusammenhang zwischen V-Leuten und diesem Neonazitrio geben kann.
Die Frage ist vollkommen berechtigt, ob sich der demokratische Staat durch die Bezahlung von Nazifunktionären für die Lieferung offensichtlich nicht zielführender Informationen korrumpieren kann und darf. Denn – ich unterstreiche das, was Kollege Kruse gesagt hat, ganz eindeutig – es handelt sich ja nicht um verdeckte Ermittler, sondern die V-Leute entstammen jeweils dem Milieu, das der Beobachtung unterliegt.
Aber es ist doch ein kaum erträglicher Gedanke, dass sich der Rechtsstaat zu seinem Schutz mit braunem Pöbel gemein machen muss, der gerade diesen Rechtsstaat überwinden will, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich hätte in den weitergehenden Beratungen im Ausschuss gerne eine genauere Analyse diskutiert. Dem vorliegenden Antrag kann und will ich – genau wie meine Fraktionskolleginnen und -kollegen – in direkter Abstimmung nicht zustimmen. Über alle Parteigrenzen hinweg hatten wir doch gesagt, dass wir Erkenntnisse brauchen, was falsch gelaufen ist, wie man Opfer wirkungsvoller schützen und Prävention betreiben kann. Ein Teil der Betroffenheit beruht doch darauf, dass wir den Schutz für die Opfer nicht wirksam haben ausbringen können, uns für die Gemeinschaft und für die Demokratie nicht wirksam haben aufstellen können. Obwohl wir zu den einzelnen Vorgängen nicht nur im Innenausschuss, sondern auch in den Kontrollgremien gefragt haben, ist ein Teil der Antworten, die wir erhalten und zum Teil reflexartig selber wiedergegeben haben, von falschen Voraussetzungen ausgegangen.
Wenn die Antragsteller jetzt die unverzügliche Ausschaltung aller V-Leute in der NPD und der rechtsextremistischen Szene fordern und die Landesregierung dazu auffordern, gegenüber dem Bund einen ebensolchen Schritt auf Bundesebene einzuleiten, setzt das doch die sichere Erkenntnis voraus, dass diese V-Leute tatsächlich in jedem Fall und unter allen Bedingungen entbehrlich sind. Diese sichere Erkenntnis habe ich nicht; ich kann sie nicht teilen. Insoweit kann ich dem Antrag in direkter Abstimmung nicht zustimmen.
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, der hinsichtlich seiner Motivation und seiner Haltung zum Rechtsradikalismus für mich über jeden Zweifel erhaben ist, räumt ein, dass es „viele schwierige Grauzonen“ gibt, hält aber den Einsatz von VLeuten für „unverzichtbar, wenn es darum geht, unsere verfassungsmäßige Ordnung zu schützen.“
Ich hinterfrage das. Ich mache mir diese Ansicht nicht zu eigen, aber ich will zumindest die Möglichkeit haben, über die Notwendigkeit des Einsatzes von V-Leuten qualifiziert zu diskutieren. Diese Möglichkeit will ich nicht völlig aus der Hand geben.
Es fragt sich tatsächlich, ob und wie wir durch andere nachrichtendienstliche und polizeiliche Mittel die Arbeit ersetzen können. Das war eben bei Herrn Kruse ein bisschen oberflächlich.
Auch dabei sind wir vor dem Hintergrund deutscher Geschichte an geltendes Verfassungsrecht gebunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt das verfassungsrechtliche Trennungsgebot. Ich will und kann für die Sozialdemokratie in Deutschland sagen: Eine geheime Staatspolizei, bei der Polizei und Ermittlungen des Verfassungsschutzes miteinander verbunden werden, kann und wird es mit uns nicht geben – weder im Bund noch in den Ländern.
Deshalb kann ich, obwohl ich viele Grundanliegen in Ihrem Antrag nachvollziehen kann, Ihr Vorgehen nicht verstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken.
Geht es tatsächlich darum, dass wir uns fragen: Was ist schiefgelaufen? Was können wir besser machen? Sind die V-Leute entbehrlich? Oder geht es Ihnen wieder einmal an dieser Stelle nur darum, eine Selbstgewissheit mit anderen zu teilen? Das, finde ich, ist zu kurz gesprungen. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht folgen. Aber ich glaube, wir alle sollten das Angebot gemeinsam erneuern, dass wir dieses Thema gemeinsam so lange aufarbeiten, bis hinsichtlich der Fragen der Bekämpfung nichts mehr offenbleibt. – Ich bedanke mich herzlich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich glaube, wir sind gerade Zeugen eines Versuchs der Autosuggestion durch den Vorredner und die Vorrednerin geworden; denn Sie von Schwarz und Gelb wollen sich ja ganz offensichtlich
selbst einreden, dass der Kompromiss, der in Berlin gefunden worden ist, ein Akt der Gerechtigkeit ist. Ich kann nur sagen: Wir als Sozialdemokraten können Ihnen da in keiner Weise zustimmen.
Selbstgerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit im engeren Sinn. Dieser faule Regierungskompromiss ist nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, sich angesichts katastrophaler Zustimmungswerte bei Umfragen hier mit einem Thema zu profilieren.
Sie haben sich bei diesem Kompromiss die verkehrten Parameter ausgesucht. Das zeigt sich doch schon durch diese aberwitzige Verknüpfung der drei Themen „Pflegeversicherung“, „Betreuungsgeld“
und „Steuersenkungswunsch der FDP“.
Wir haben an anderer Stelle schon sehr deutlich geäußert, für wie unsinnig wir es halten, mit Steuergeldern Prämien für den Nichtbesuch von Kindertagesstätten auszuloben. Das, was Sie jetzt unter dem Stichwort „kalte Progression“ bei den Steuern versuchen, ist doch eigentlich nur ein Profilierungsversuch der FDP auf Kosten Dritter.
Ich finde es kaum verwunderlich, dass der Jubel in der Öffentlichkeit für diese Steuersenkungsvorschläge kaum Anfang nehmen will und dass Sie jetzt versuchen, den nordrhein-westfälischen Landtag sozusagen zum Ersatzort für öffentliche Zustimmung zu machen, indem Sie versuchen, sich selber ins richtige Licht zu rücken.
Bei genauerem Hinsehen besteht eben kein Anlass zum Jubeln; denn die kalte Progression, die Sie als morbides Ungetüm darstellen, mit der man sich der Einkommen bemächtigt, ist nicht das größte Gerechtigkeitsproblem, das wir in unserem Lande bei den Steuern haben.
Ich darf an die Vermögensteuer und an die Erbschaftsteuer erinnern und darauf hinweisen, dass wir uns durchaus eine Verknüpfung dergestalt vorstellen können, dass wir die Bezieher von niedrigeren Einkommen entlasten, indem wir diejenigen, die am gesellschaftlichen Wachstum und Wohlstand überproportional teilhaben, entsprechend belasten. Diese Komponente blenden Sie aber immer komplett aus. Mit dem, was Sie jetzt vorgeschlagen haben, stehen Sie in guter Tradition zu Ihrem sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Der verehrte Kollege Weisbrich hat hier eben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine bescheidene Teilhabe am Wachstum zugebilligt. Das finde ich ganz in Ordnung. Damit laufen Sie bei uns
offene Türen ein. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang zum Beispiel auch einmal über Lohnnebenkosten unterhalten. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben Sie aber zum Beispiel versucht, eine unbescheidene Teilhabe ganz weniger – zum Beispiel der Hotelbesitzer – am allgemeinen Wohlstand zu ermöglichen.
Das ist nicht nur unsere Meinung.
Ich glaube, jetzt wird es für diejenigen sehr spannend, die sich zum Beispiel immer auf den Bund der Steuerzahler berufen. Eine Schlagzeile in „Welt Online“ vom 17. November 2011 lautete: „Steuersenkung entlastet Gutverdiener am stärksten“.
Jetzt nenne ich Ihnen die Zahlen, nach denen Sie eben gefragt haben: Bürger mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen ab 56.000 € können künftig 652 € einsparen. Bezieher von mittleren Einkommen sparen 278 €. Jetzt kommt eine Angabe in Prozent: Die Bezieher von kleineren Einkommen sparen bis zu 36 %. Das macht allerdings real nur einen Betrag von 54 € im Jahr aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, rechnen Sie da einmal drauf, was Sie bei der Pflegeversicherung zusätzlich bei den Menschen einkassieren wollen. Dann kommen Sie auf eine Ersparnis, die geradezu lächerlich ist und, wenn Sie es einmal umrechnen, genau dem Gegenwert von zwei Brötchen im Monat entspricht. Und damit wollen Sie den Konsum in unserem Land anregen.
Die weiteren Folgen sind doch fatale Deckungslücken in unseren Haushalten. Auch da stehen Sie in der unguten Tradition des ungeheuren Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Wir debattieren hier in Nordrhein-Westfalen allen Ernstes über alle Fraktionsgrenzen hinweg darüber, wie wir Kommunen, die strukturelle Lücken im Haushalt haben, helfen können, diese Lücken zu schließen. Sie von der CDU verlangen, dass das Land, das mit den 350 Millionen € bis an die Grenze des Belastbaren geht, den Betrag für die Kommunen noch erheblich aufstockt.
Das ist ja eigentlich eine ehrenwerte Forderung. Aber welchen Sinn macht das, wenn Sie gleichzeitig durch Ihre Steuersenkungspläne die strukturelle Last der Kommunen in Nordrhein-Westfalen erneut durchschnittlich um 150 Millionen € erhöhen? Das macht doch keinen Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich kann Ihnen sagen, dass das bis vor Kurzem von einigen Ihrer Protagonisten vergleichbar gesehen
worden ist. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann, den ich in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male zitiere, sagt dagegen – das kann man im „Stern“ vom 23. November nachlesen – unter Bezugnahme zum Beispiel auf kalte Progression und Abflachung des Mittelstandsbauchs:
„… Karl-Josef Laumann, sieht dagegen derzeit keinen Spielraum.“
Ich zitiere wörtlich:
„Steuersenkungen bedeuten nicht nur für den Bund Mindereinnahmen, sondern auch für die Länder. Einen Puffer dafür kann ich in den Haushalten der Länder nicht erkennen, sagte Laumann den ‚Ruhr Nachrichten‘.“
Weiteres Zitat des Kollegen Laumann:
„Steuersenkungen auf Pump sind unmoralisch, sagte das CDU-Präsidiumsmitglied. Das Ziel der Schuldenbremse habe ‚absoluten Vorrang‘.“
Herr Laumann, entweder stimmt das, was Sie damals gesagt haben, oder der Antrag stimmt. Wenn Sie beides gleichzeitig aufrechterhalten, dann ist das gelebte Schizophrenie.
Wir hatten eine Sprecherkonferenz aller finanz- und haushaltspolitischen Sprecher des Bundes und der Länder, die der SPD angehören, in Düsseldorf. Dann wird mit der Verfassung argumentiert. Dann haben mir die Kollegen aus dem Bundestag bezogen auf den Grundfreibetrag gesagt: So ist in Berlin auch argumentiert worden. – Dann haben wir einmal nachgefragt, ob die verfassungsrechtliche Grenze erreicht ist. Haben Sie das schon einmal überprüft? Wo sind die Zahlen? Die Antwort war sehr vage. Ganz offensichtlich – das kann man in der Pressemitteilung des Bundesministers der Finanzen nachlesen – ist das zumindest im Augenblick noch ein vorgeschobenes Argument, das Sie mit Fakten nicht belegen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können die Landesregierung in ihrer erklärten Absicht nur unterstützen, diesem Unsinn im Bundesrat nicht zuzustimmen. Wir glauben, es macht keinen Sinn, in Anbetracht der Haushaltssituation von Bund und Ländern mit Steuersenkungen Wählerzuwendung für das Jahr 2013 erreichen zu wollen. Das wird diejenigen, die das betreiben, nicht retten. Und die Tatsache, dass Sie es betreiben, zeigt, dass Sie dieser Verantwortung nicht gewachsen sind. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Aktuelle Stunde heute beantragt, ohne die Schlagzeilen des heutigen Morgens zur Kenntnis genommen zu haben. Es zeigt sich mal wieder, dass es sich bei Fragen, die sich mit der Finanzmarktkrise beschäftigen, kaum lohnt, Manuskripte vorzubereiten.
Als ich heute Morgen die „Rheinische Post“ – als Beispiel für viele andere Zeitungen, in denen das auch erwähnt wurde – aufgeschlagen habe und mir 2 Billionen entgegenschlugen, verbunden mit – und das ist fast noch interessanter – einer Ankündigung eines Koalitionspartners in Berlin, der FDP, doch bitte wieder über Steuersenkungen zu diskutieren, habe ich gesagt: Es ist wirklich richtig, dass wir heute darüber diskutieren, und es ist auch richtig, dass ein vorgefertigtes Manuskript zu dem Thema offensichtlich eher wenig hilfreich ist.
Die Art und Weise, wie mit diesem Thema umgegangen wird, ist, gelinde gesagt, amateurhaft und der Rolle, die die größte Volkswirtschaft in Europa spielt, in keiner Weise angemessen. Die Auswirkungen dieser Krise schlagen bis nach NordrheinWestfalen durch.
Damit man sich vorstellen kann, worüber wir reden: Wir als Bundesrepublik Deutschland garantieren zwischenzeitlich für Verbindlichkeiten in einer Höhe, die die kumulierten Schulden des Landes NRW und sämtlicher Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei Weitem übersteigen. Insoweit würde ich dazu raten, auch wenn man über Bezüge zum Landeshaushalt nachdenkt, vielleicht diese Risiken viel eher und viel intensiver ins Auge zu nehmen, als es bis jetzt passiert ist. Das sage ich durchaus selbstkritisch und über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Verbunden mit der Aussprache ist auch die Tatsache, dass wir es inzwischen mit einer Bürgerbewegung zu tun haben, die ganz offensichtlich nicht nur an die Finanzmärkte, sondern auch an die Politik Fragen stellt. Die Kritik an Banken, den sozialen Folgen ungebremsten Gewinnstrebens und der fehlenden Kontrolle über den Finanzmarkt ist nicht neu. Im Gegenteil, die großen politischen und sozialen Bewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts beruhen zum großen Teil auf genau dieser Kritik. Nicht umsonst lässt Bertolt Brecht Mackie Messer in der Dreigroschenoper fragen – das wird nie vollständig zitiert –:
„Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“
Ich glaube, das ist nicht nur für den damaligen Zeitgeist eine beziehungsreiche Aussage.
Ja, ich merke schon eine gewisse Freude über das Zitat. Ich hatte gehofft, Sie würden es kennen. – Aber das nächste kennen Sie vielleicht nicht: es stammt in etwa aus einem zeitlich vergleichbaren Zusammenhang:
„Es ist gut, dass die Bürger der Nation nicht unser Banken- und Geldsystem verstehen, denn wenn sie es würden, glaube ich, gebe es eine Revolution vor morgen früh.“
Das war Henry Ford, der sich seinerzeit über Auswüchse am Kapital- und Finanzmarkt beklagt hat. Es gehört zu den sozialen und demokratischen Grundsätzen unserer Gesellschaft und geradezu selbstverständlich zu einer zivilgesellschaftlichen Streitkultur, sich gegen solche Auswüchse zur Wehr zu setzen, wenn Einzelne ihre Freiheit dazu missbrauchen, die Freiheit der anderen massiv einzuschränken.
Ich kann nur sagen: Deshalb ist diese OccupyBewegung nicht unsäglich albern, wie der ansonsten von mir hoch geschätzte Joachim Gauck findet, sondern berechtigt und beachtlich; denn die gegenwärtige Entwicklung beeinträchtigt und gefährdet sowohl die Existenz vieler Menschen als auch die Grundlagen unserer Gesellschaft insgesamt.
Es reicht eben nicht aus – ich zitiere jetzt aus „DerWesten“ vom 17.10.2011 –, wenn die Chefin der Bundesregierung, die Bundeskanzlerin, „Verständnis für Straßenprotest gegen Finanzkrise“ äußert; denn der Protest richtet sich auch und insbesondere gegen eine Politik, die zum Teil an die Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit kommt, gegen politischen Fatalismus nicht gefeit scheint und Ignoranz gegenüber den Auswüchsen an den Finanzmärkten, die vielen schaden und nur ganz wenigen nutzen, zeigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber darauf hinwiesen, dass sich einerseits – eine ganz aktuelle Statistik – die Zahl der Milliardäre in Deutschland und deren Vermögen beständig erhöht und andererseits die Zahl der Menschen, die trotz einer oder mehrerer Arbeitsstellen von ihrer Arbeit kaum auskömmlich leben können, ebenso beständig steigt. Das zeigt doch, dass am Gesamtsystem, an der Gesamtjustierung etwas nicht stimmt. Das hat auch und, wie ich denke, vor allen Dingen etwas mit den Finanzmärkten zu tun.
Das Grundgesetz verpflichtet uns in Art. 20 auf den demokratischen und sozialen Rechtsstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das Eigentum wird in Art. 14 garantiert, und in Art. 14 Abs. 2 wird es sogar der Sozialpflicht unterworfen. Wenn es dort heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen“, ist das keine Leerformel, sondern es spiegelt eine bewusste gesellschaftliche Wertentscheidung wider.
Dann, kann ich nur sagen, habe ich Verständnis für alle Menschen, die daran verzweifeln, dass die Ra
tingagenturen durch Herauf- und Herabstufungen mehr bewirken können als alle politischen Entscheidungsträger in unserer Republik gemeinsam, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Da reicht dann eben keine Betroffenheitsrhetorik, wenn Hedgefonds gegen Staaten spekulieren können und wenn über Leerverkäufe von Anleihen oder über die zwischenzeitlich berüchtigten Credit
Default Swaps bewusst auf Staatsbankrotte spekuliert wird. Auch mir erschließt sich kaum, dass dann wieder die Staaten gefordert sind, den Banken, die diese Entwicklungen unterstützt und zum Teil sogar befördert haben, zu helfen.
Ich will nicht so weit gehen wie Galbraith – der sich, wie ich einmal sagen möchte, als Ökonom einigen Ruhm erworben hat –, der behauptet:
„Der moderne Konservative ist mit der Beantwortung einer der ältesten Fragestellungen der Menschen in der Moralphilosophie beschäftigt: Die Suche nach einer moralisch überlegenen Rechtfertigung für Egoismus.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vieles, was zu dem Gesamtkomplex gehört, hat natürlich auch mit unserer politischen Verantwortung zu tun. Es gibt eine Reihe von guten Ansätzen. Ich will nur einige ansprechen.
Die Sparkassen und die Volksbanken zum Beispiel zeigen, dass man, wenn man nah an den Bürgerinnen und Bürgern und den Risiken agiert, den Mechanismen dieser Finanzindustrie nicht unterworfen sein muss. Wenn der Chef des DIW, Gert Wagner, meint, dass von den Vermögenden in unserem Land ohne Weiteres 100 Milliarden € aufzubringen sind, um die Defizite in Grenzen zu halten, weist das in die richtige Richtung. Es muss auch und gerade über die Aufstellung von Banken gesprochen werden.
Wenn Heiner Geißler jetzt in aller Radikalität die Zerschlagung der Deutschen Bank fordert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das ein Ansatz, über den man diskutieren muss. Vonseiten der Sozialdemokraten wird das vielleicht weniger radikal formuliert, dafür aber inhaltlich konsequenter durchdacht.
Statt uns hier mit dem von Ihnen nicht zu klärenden Widerspruch zwischen Forderungen auf der einen Seite und Einnahmeverzichten und zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt auf der anderen Seite zu langweilen, sollten Sie vielleicht Ihre Kolle
ginnen und Kollegen in der Bundesregierung einmal darauf aufmerksam machen, welche Verantwortung wir, gerade bezogen auf die Finanzmärkte, für die Allgemeinheit tragen. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will bei Herrn Sieveke sofort nachsetzen. Herr Sieveke, wir sind uns, wenn
es um Konsolidierung geht, einig, und zwar bezogen auf das Ziel zu 100 %; bezogen auf die Mittel beklage ich aber nach wie vor die Einengung Ihres Konsolidierungsbegriffs, der die Möglichkeit, zu angemessenen Einnahmen für die öffentlichen Haushalte zu kommen, offensichtlich weitestgehend ausschließt.
Ich führe direkt ein Beispiel auf Bundeseben an, das man mit ins Auge fassen muss. Was ist das für eine Haushaltsführung, die Einnahmen in Höhe von 2 Milliarden € aus der Finanztransaktionssteuer in den Bundeshaushalt einlegt, obwohl die Koalitionäre auf Bundesebene an der Stelle noch so zerstritten sind wie eine ungeteilte deutsche Erbengemeinschaft? Es kann doch nicht wahr sein, mit Luftbuchungen zu operieren – bezogen auf ein Instrument, das zum einen Einnahmen bringt, zum anderen aber auch diejenigen, die Freude am Spekulieren haben, zum Nachdenken zwingt –, so ein Instrument zu befehden und die Einnahmen dem Bundeshaushalt zugrunde zu legen, obwohl Sie sich in Ihrer Koalition in Berlin darüber noch nicht mal einig sind. Daher ein klares Wort zur Finanztransaktionssteuer!
Ein weiteres Stichwort: Verbot von Leerverkäufen. Klar, wir sind uns einig. Nur, was in Deutschland gilt, ist leider international noch kein Standard. Auch da vermissen wir gemeinsame Bemühungen, dahin zu kommen.
Das Spekulieren auf Pleiten von Staaten muss wirksam unterbunden werden. Ich mag und kann nicht einsehen, dass die Banken, die auf der einen Seite die Folgen der Krise bekämpfen, Produkte verkaufen, die darauf basieren, dass die Opfer der Krise genau da sind, wo wir vorher gestützt haben. Es kann doch nicht angehen, dass mit diesen Swap-Geschäften auch wieder Geld verdient wird und wir als Allgemeinheit nachschießen müssen.