Entschuldigung, bitte. – Die Linken haben Ihnen gestern gesagt, sie würden die Abschaffung der Studienbeiträge nur dann unterstützen, wenn Sie 500 € pro Student und Semester an die Universitäten und Hochschulen überweisen. Das macht summa summarum deutlich mehr als das Doppelte von dem aus, was Sie bisher eingeplant haben.
Ich weiß nicht, ob der Finanzminister schon Gelegenheit hatte, sich mit dieser neuen interessanten Idee der Linkspartei auseinanderzusetzen.
Ich ahne, das werden richtig fröhliche Gespräche, Herr Finanzminister, zwischen Ihnen, den Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen und den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei.
Also, es wird eine richtig spannende Aufgabe für Sie, einen verfassungskonformen Haushalt 2011 aufzustellen. Wir werden uns genau anschauen, ob Sie in der Lage sind, diese Herausforderung zu bestehen. Bisher, Frau Ministerpräsidentin, ist Ihre Regierung in der Tat in der Haushaltspolitik krachend gescheitert. Daran gibt es überhaupt nichts wegzudeuteln. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Papke für die FDP-Fraktion. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke der Fraktionsvorsitzende Herr Zimmermann das Wort. Bitte sehr.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so – Herr Papke hat durchaus die Presse hier und da richtig zitiert; das kommt ja auch mal vor –: „NRW-Verfassungsgericht kippt Haushalt“ titelt die „Rheinische Post“; „Verfassungsgericht – Rot-grüner Haushalt in NRW gestoppt“ behauptet der „Focus“, von einer „schweren Schlappe für Rot-Grün“ spricht der „Kölner Stadt-Anzeiger“ und vom „gescheiterten Haushalt“ die „Berliner Tageszeitung“.
Aber offenkundig verwechseln einige Medien – und vor allen Dingen auch Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, die einen K.O.Schlag für die Landesregierung sehen – den Erlass einer Einstweiligen Anordnung mit einer Entscheidung in der Sache.
Ja, ich habe ganz bewusst gesagt, die „WAZ“ und die „Junge Welt“. Die sind ja bekannt. – Sie sehen einen Teilerfolg von CDU und FDP bei einer weiterhin handlungsfähigen Regierung.
Es gibt unterschiedliche Einschätzungen. Das ist in der Tat so. Aber ein Blick in ein Urteil erleichtert bekanntlich die Interpretation. Ich zitiere unsere Verfassungsrichter:
Aus einer einstweiligen Anordnung ergibt sich – das hat, wenn ich mich recht erinnere, Herr Römer eben auch noch einmal gesagt – für die Landesregierung lediglich der Nachteil einer Verzögerung des vollständigen Abschlusses um wenige Wochen.
Zugleich hat sich der Verfassungsgerichtshof die Forderung der Kläger eben nicht zu Eigen gemacht. Der Haushaltsvollzug wird nicht komplett ausgesetzt, und alle bereits vollzogenen Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen nicht zurückgenommen werden. Und das war Ihr eigentliches Anliegen.
Ich wiederhole es für Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP: Ihre eigentliche Forderung wurde abgewiesen. Seien Sie doch einmal ehrlich mit sich selbst: Sie haben Ihr Ziel in der Sache nicht erreicht. Das ist ein Teilerfolg, und das ist – mehr oder weniger – nur ein Showerfolg.
Meine Damen und Herren, in meinem Studium habe ich gelernt, dass es unterschiedliche Wahrnehmungen gibt. Aber so tiefgreifende Wahrnehmungsstörungen sind wirklich einzigartig. Wenn Sie, Kollege Papke, von Fußkranken sprechen, dann sage ich: Besser fußkrank sein, als Wahrnehmungsstörungen zu haben. Letzteres ist weitaus schlimmer.
Der Verfassungsgerichtshof, werte Kolleginnen und Kollegen, hat festgeschrieben, dass bis zur endgültigen Entscheidung in drei Monaten keine weiteren Fakten geschaffen werden können. Es ist das Recht des Gerichts, sich diese Freiheit zu nehmen. Rechtlich will ich das nicht weiter kommentieren; das steht mir auch nicht zu. Aber politisch und ökonomisch ist das Signal, das der Gerichtshof ins Land sendet, fatal – fatal deswegen, weil die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, demokratische Wahlen verändern überhaupt nichts.
Die Menschen in NRW haben die schwarz-gelbe Regierung – Gott sei Dank – abgewählt. Der Nachtragshaushalt ist ein Bruch mit der neoliberalen Konsolidierungslogik der Regierungen Clement, Steinbrück und vor allen Dingen Rüttgers.
Der Nachtragshaushalt ist ein Bruch mit der Logik, dass beim Personal, bei der Bildung oder bei den Kommunen gekürzt werden müsse, solange die Staatskassen leer sind. Wir haben diesen Nachtragshaushalt nicht abgelehnt, weil er dieser Logik nicht mehr folgt.
Der Nachtragshaushalt war und ist ein erster, wenn auch zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Einige Wahlversprechen wurden, wenn auch unzureichend – das haben wir betont –, umgesetzt. Nordrhein-Westfalen hat, und zwar auch dank der Linken, ein Signal in die Republik gesendet. Das Signal lautet: Die Zeit der Kürzungsexzesse ist vorbei. Nachhaltige Investitionen wie in Bildung und die Entschuldung der Kommunen sind wichtiger als kurzfristig ausgeglichene Haushalte. Der Landtag muss politische Schwerpunkte diesbezüglich setzen können.
Es ist das Recht des Parlaments, über den Haushalt zu entscheiden. Das ist Demokratie. Demokratie bedeutet, zwischen Alternativen entscheiden zu können. Und wenn es keine echten Alternativen mehr gibt, dann brauchen wir auch kein Parlament mehr. Werte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, gehen Sie nach Hause! Ihre Klage beim Verfassungsgerichtshof zielt einzig und allein darauf ab, das Parlament handlungsunfähig zu machen.
Sie wollen, dass im Landtag von NordrheinWestfalen wieder das neoliberale Diktum gilt: Es gibt keine Alternative! – Das ist vorbei. Es gibt Alternativen zu Ihrer Politik.
Mit Ihrer Klage wollen Sie die Schuldenbremse doch nur durch die Hintertür für sich instrumentalisieren. Ihre Politik hat aber keine Mehrheit im Land. Deshalb weichen Sie auf die Gerichte aus.
(Ralf Witzel [FDP]: Unglaublich: Sie sind die Minderheitsregierung, die Rechtsbruch am Fließband begeht!)
Da hilft auch kein Schreien. – Die absurde Schuldenbremse gilt – Gott sei Dank – nicht. Noch gilt die goldene Regel: Schulden dürfen bis zur Höhe der Investitionen aufgenommen werden; und wenn das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist, dann auch darüber hinaus. Diese Schuldenregel
wurde 1969 mit der großen Finanzverfassung in Bund und Ländern eingeführt und leitet sich aus dem Stabilitäts- und Wirtschaftswachstumsgesetz von 1967 ab. Ohne solche Maßnahmen wäre die Weltwirtschaft 2008 und 2009 in eine tiefe Depression geschlittert.
Mit der Klage gegen den Nachtragshaushalt soll das Rad der Geschichte zurückgedreht werden. Die Schuldenbremse soll nach Ihrem Willen schon 2010 eingeführt werden. Aber noch hat das Land das Recht, Schulden aufzunehmen, um Bildung und Zukunft zu finanzieren. Wir Linken verteidigen dieses Recht. Es ist das gute Recht des Parlaments.
Werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ob eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt, muss der Gesetzgeber definieren. Das ist das Primat der Politik. Die Begründung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch den Haushaltsgesetzgeber muss nachvollziehbar und vertretbar sein. Das ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und verschiedener Landesverfassungsgerichte.
Unsere Fraktion teilt in diesem Punkt die Klageerwiderung von Professor Hellermann: Es ist nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichtes, eine ökonomische Analyse vorzunehmen, wie eine Norm auszulegen ist. Juristinnen und Juristen sind keine Ökonomen.
Aber Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, geht es nicht um die Fragen des Haushaltsrechtes. Es geht nicht um die Frage, wie hoch Rücklagen oder Zuführungen zum Sondervermögen sind oder sein dürfen; Ihnen geht es lediglich darum, eine sozialere Politik in diesem Land zu verhindern. Sie wollen verhindern, dass vom Ziel der Schuldenbremse abgerückt wird. Und das machen wir nicht mit, das machen hoffentlich auch diese Minderheitsregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht mit.
Ein Blick in die Eckpunkte des Haushaltsentwurfes 2011 zeigt, dass der Finanzminister in allen Politikfeldern höhere Ausgaben plant. Trotz des Wegfalls einmaliger Effekte wie der WestLB-Rücklage soll die Neuverschuldung nur von 8,4 auf 7,8 Milliarden € sinken, und – ich sage das ganz deutlich – das ist auch gut so.
Wir haben in NRW wie in allen Bundesländern seit Jahren strukturell unterfinanzierte Haushalte. Die Ausgaben bleiben in allen Politikfeldern hinter dem Notwendigen zurück. Ich habe bei der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes die relevanten Zahlen zitiert: Deutschland ist Weltmeister bei der Kürzung der Staatsausgaben und Weltmeister bei der Entlastung der Reichen und Vermögenden. Damit
Ein Gemeinwesen, das strukturell zu wenig Steuern einnimmt, entwickelt sich zu einem Nachtwächterstaat. Das mag vielleicht Sie, meine Damen und Herren von der FDP, freuen, verfassungskonform ist das aber beileibe nicht.
Wir fordern heute und zukünftig die Einhaltung dieses Sozialstaatsprinzips unserer Verfassung. Dabei können Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, noch einiges lernen.