Herr Hübner, dass ich hier von einem Allheilmittel gesprochen habe, ist nicht wahr. Interkommunale Zusammenarbeit ist ein Teil,
aber ein nicht zu vernachlässigender Teil, um tatsächlich Kosten zu sparen, ohne dass die Qualität der Leistungserbringung leidet.
Herr Mostofizadeh, Sie sprechen von Spielchen, um die Kommunen zu retten. Das ist nicht sachgerecht. Wir machen hier keine Spielchen. Es kommt auf jeden einzelnen Mosaikstein an.
Frau Demirel, Sie haben aus dem Antrag zitiert und gefragt: Welchen Bereich wollen Sie sich eigentlich noch ausgucken? Sie sprachen dann auch die Bürgermeister an.
Letzte Zahl – damit will ich Sie noch ärgern –: Jede einzelne Stelle kostet 50.000 €, was die Bürger bezahlen müssen. Also, wenn Sie eine Stelle einsparen, dann sind das 50.000 €.
Herr Engel, es ist ja charmant, was Sie mit mir machen, aber Sie haben Ihre Redezeit um das Doppelte überzogen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/858 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Alle Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Mit der Drucksache 15/1080 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 15 und 20 aus der letzten Fragestunde sowie die Mündlichen Anfragen 21, 22 und 23 vor.
des Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Thomas Sternberg von der Fraktion der CDU auf und bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung.
Das müssen Sie entscheiden. Aber normalerweise war das so. Er ist nicht anwesend, und es ist offenbar kein Vertreter benannt.
Der Charakter der sogenannten Gemeinschaftsschule der rot/grünen Minderheitsregierung als vermeintlicher Schulversuch gemäß § 25 SchulG zur wissenschaftlichen Evaluation und Gewinnung handlungsleitender Erkenntnisse für das spätere, weitere Vorgehen in Fragen der Schulstruktur
Schulministerin Sylvia Löhrmann hat sich entschieden, grundlegende schulstrukturelle Änderungen im nordrhein-westfälischen Bildungswesen zunächst nicht auf dem Wege von Gesetzesänderungen einzuleiten, sondern mittels eines sogenannten Schulversuchs Gemeinschaftsschule ge
Als Anreiz für ihre Teilnahme erhalten die betreffenden Schulstandorte eine erhebliche Privilegierung bei der Ressourcenzuweisung im Vergleich zu Schulen im bestehenden Schulsystem. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Ganztagsmitteln, kleinere Lerngruppen sowie eine für Lehrer reduzierte Wochenarbeitszeit und mehr Fortbildungsmittel.
Diese massive Wettbewerbsverzerrung wird von der Minderheitsregierung öffentlich damit gerechtfertigt, Versuchsschulen hätten aufgrund ihres Erprobungscharakters einen erhöhten Ressourcenbedarf im Vergleich zum bewährten Regelsystem.
Die FDP-Landtagsfraktion hat von Beginn an die inhaltliche Ausgestaltung der sogenannten Gemeinschaftsschule als Einheitssystem ohne Bildungsgangdifferenzierung bis Klasse 10 kritisiert, vor allem aber auch den unfairen Wettbewerb zu Lasten bestehender Schulen sowie die Verfahrensweise, derlei grundlegende Schulstrukturänderungen vorbei an einer seriösen parlamentarischen Erarbeitung bloß auf dem Wege von Erlassen und Verordnungen der Regierung zu vollziehen.
Die aktuellen Ankündigungen von Ministerin Löhrmann einer bevorstehenden von ihr angestrebten schulgesetzlichen Regelung zur allgemeinen und regulären Einführung der sogenannten Gemeinschaftsschule in NRW nähren den Verdacht, dass in Wahrheit nie ernsthaft ein Schulversuch beabsichtigt gewesen ist, dessen Erkenntnisse nach seiner Durchführung gründlich ausgewertet werden und dann handlungsleitend sind für spätere Entscheidungen nach Beendigung dieses sogenannten Schulversuches.
Dann wäre nämlich vor jeder Änderung des Schulgesetzes in dieser Frage zunächst die Evaluation dieses sogenannten Schulversuches abzuwarten, der erst am 1. August 2017 ausläuft und erst am 1. August 2014 laut MSW eine Zwischenevaluation erfährt.
Ministerin Löhrmann wird aufgefordert, dem Landtag darzulegen, aus welchen einzelnen inhaltlichen Erwägungen sie Änderungen im Schulgesetz in puncto Gemeinschaftsschule erwägt, ohne dafür zumindest die ersten Teilergebnisse der Zwischenevaluation abzuwarten.
Sollte eine fachliche Auswertung der Erkenntnisse aus der Schulpraxis bei Versuchsschulen erst gar nicht beabsichtigt sein, bevor bereits überstürzt fundamentale gesetzliche Eingriffe in die bestehende Schulstruktur erfolgen sollen, bestätigt dies einmal mehr die von Anfang an seitens der FDP-Landtagsfraktion stets artikulierte Befürchtung, das gesetzestechnische Instrument
von Schulversuchen wird von der rot/grünen Minderheitsregierung nur dafür rechtsmissbräuchlich angewendet, um auf diese Weise den schnellstmöglichen Weg zur umfassenden Revision des nordrhein-westfälischen Schulsystems einzuleiten.
Ist der sogenannte Schulversuch Gemeinschaftsschule der rot/grünen Minderheitsregierung faktisch überhaupt ein Schulversuch gemäß § 25 SchulG, dessen wissenschaftliche Evaluation handlungsleitende Erkenntnisse für das spätere, weitere Vorgehen in Fragen der Schulstruktur liefern soll?