Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, als wir Ihren Antrag Anfang Dezember letzten Jahres bekommen haben, hat mich das an den Landtagswahlkampf erinnert. Schon damals habe ich mich gefragt, warum die Linken den Slogan „Raus aus Afghanistan!“ plakatieren und was das mit dem Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen zu tun hat. Mit dem Antrag, der uns hier heute vorliegt, kann ich mir das natürlich erklären.
densmissionen, die unter der Führung internationaler Mandatgeber wie den Vereinten Nationen sowie der Europäischen Union stehen. Gleichermaßen unterstützt die nordrhein-westfälische Polizei Hilfeprojekte. Damit leisten gerade die Frauen und Männer unserer Polizei strategisch wie praktisch in diesen Missionen und Hilfeprojekten einen erheblichen Beitrag für den Aufbau ziviler Rechtsstaatsstrukturen in den Partnerländern.
Ebenso ergibt sich daraus ein eigener Beitrag zur Prävention, zur Eindämmung und zur Bekämpfung internationaler Kriminalität, von Korruption, Terror und Gewalt, was auch der inneren Sicherheit bei uns zugutekommt.
Das Entsenden von Polizeikräften in internationale Polizeimissionen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe der Polizei des Bundes und der Polizeien der Länder. Dies ist rechtsstaatlich einwandfrei bundesgesetzlich geregelt und zwischen dem Bund und den sechzehn Ländern verbindlich abgesprochen.
Dieses Entsenden ist bekanntlich die Aufgabe der Exekutive. Das ist der gravierende Unterschied zu militärischen Auslandseinsätzen, die – anders als Polizeimissionen – unter dem Vorbehalt parlamentarischer Zustimmung auf Bundesebene stehen. Darum bedarf es nach meiner Auffassung überhaupt keiner Legitimation der Entsendung von nordrhein-westfälischen Polizeikräften zu Auslandseinsätzen.
Unsere nordrhein-westfälischen Polizeikräfte in Afghanistan haben die Aufgabe, die dort im Aufbau befindliche Polizei im Sinne des humanitären Völkerrechts und der Wissensvermittlung einer rechtsstaatlich agierenden Polizei zu beraten, zu unterstützen sowie aus- und fortzubilden.
Für militärische Einsätze, wie Sie es in Ihrem Antrag erwähnen, sind unsere Polizeikräfte weder mandatiert, ausgebildet noch sind sie von ihrer Ausrüstung her dazu in der Lage. Das ist auch gar nicht ihre Aufgabe.
Nordrhein-Westfalen hat seit 2002 bisher 93 Beamtinnen und Beamte nach Afghanistan entsandt. Augenblicklich – das hat mein Vorredner eben gesagt – befinden sich 29 Polizisten dort, davon zwei in der EU-Mission EUPOL. Dort konzentrieren sich die Aufgabe und das Ausbildungsangebot im Kern auf die Schwerpunktbereiche Führungs- und Kommunikationsstrukturen – ein sogenanntes „Train the Trainer“ -, Informationsgewinnung, Informationsmanagement,
kriminalpolizeiliche Strukturen, Korruptionsbekämpfung, Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft, Wahrung der Menschenrechte und Gleichstellung bei der afghanischen Polizei. Im bilateralen
German Police Project Team – Abkürzung: GPPT – waren es 24 Beamte. Auch dieses steht auf zivilpolizeilichem Fundament.
westfälische Polizeikräfte handwerklich-polizeiliche Fähigkeiten und Führungseigenschaften in Verbindung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und internationalen Menschenrechtsstandards. Sie haben kein exekutives Mandat vor Ort. Dieses Handeln von EUPOL und GPPT basiert auf zwischenstaatlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Afghanistan.
Die Polizeikräfte stehen in keinem Unterstellungsverhältnis zu anderen Akteuren des Polizeiaufbaus in diesem Land. Nicht zu vergessen: Eine Unterstellung aus der Bundesrepublik Deutschland stammender Polizeikräfte unter militärisches Kommando kommt allein aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ohnehin nicht infrage.
Die Polizeiaufgaben in Afghanistan weisen aber trotz der bisher erzielten Verbesserungen noch deutliche Defizite auf. Ich denke, das muss man an dieser Stelle auch erwähnen. Es bedarf daher weiterer Anstrengungen, die Ausbildung der afghanischen Polizei voranzutreiben.
Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, in Ihrem Antrag behaupten – ich darf hier auszugsweise zitieren – „Die Hilfe für den Aufbau der afghanischen Polizei dient objektiv dem Aufbau eines weiteren hochkorrupten Unterdrückungsapparates“, so diskreditieren Sie damit die gute Arbeit unserer Polizeikräfte, die diese bisher geleistet haben und noch leisten. Das haben diese nicht verdient.
Ganz im Gegenteil: Unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gebührt unser Dank für ihren freiwilligen, schwierigen und gefährlichen Einsatz, der zum Teil auch emotional sehr belastend ist. Alle diese Männer und Frauen der Polizei geben mit großem persönlichen Engagement und in großer Verantwortung ihr Bestes zur Vorbereitung der Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die afghanische Regierung. Von daher gebührt ihnen unser aller Respekt und Anerkennung.
Meine Damen und Herren, weder auf Bundes- noch auf Länderebene bedarf es eines Zustimmungstatbestandes für Polizeieinsätze im Ausland. Das haben wir eben gehört; das habe ich eben gesagt. Niemand verschließt die Augen vor den vielen unangenehmen Realitäten – einige haben sie eben angesprochen, Herr Atalan – in einer von einem Jahrzehnte währenden blutigen Konflikt und von Gewaltherrschaft geprägten Region. Es bedarf noch erheblicher Anstrengungen im Land selbst, um eine professionelle Aufgabenwahrnehmung durch afghanische Polizeikräfte dauerhaft sicherzustellen.
Daher müssen wir auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, dass die afghanische Polizei weiter aus- und fortgebildet wird und das gemeinsame Ziel von weiteren 5.000 ausgebildeten Polizisten jährlich erreicht wird. Ich bin sicher, das wird in diesem Jahr erreicht.
Die SPD steht zu ihrer Verantwortung für die Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Afghanistan. Dazu haben wir am 11. Januar dieses Jahres anlässlich der Jahresauftaktklausur in Potsdam ein Konzept für die Übergabe von Sicherheitsverantwortung und die Ausbildung von Sicherheitskräften an und in Afghanistan vorgestellt. Wir Sozialdemokratinnen und -demokraten unterstützen und befürworten das Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan.
Aber wo bleibt, bitte schön, Kolleginnen und Kollegen der Linken, an dieser Stelle Ihre immer so vielbeschworene und hervorgerufene internationale Solidarität?
Wir teilen weder die in weiten Teilen grundlegend falschen Sachdarstellungen in Ihrem Antrag noch den Inhalt. Darüber können wir uns im Innenausschuss gern noch einmal intensiv austauschen. Aber ich sehe keine Gemeinsamkeiten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können sich alle vorstellen, dass es für mich als grüner Abgeordneter immer schwierig ist, wenn es um den Konflikt in Afghanistan geht. Sie wissen alle, dass wir als Grüne in den letzten Jahren – seit 2001 – darüber sehr intensiv diskutiert haben. Das ist sicherlich bei allen anderen Fraktionen auch so gewesen.
Viele der Punkte, die Sie in Ihrem Antrag benennen, meine Damen und Herren von den Linken, haben wir in diesen Debatten auch angesprochen. Wir haben klar gesagt, dass – das ist bei Ihnen der Grundtenor – der militärische Strategiewechsel fehlt, dass natürlich ganz klar der Wechsel von der militärischen zur zivilen Seite fehlt. Das sind alles Punkte, die wir als Grüne sehr intensiv debattiert haben. Aber wir sprechen heute über etwas anderes, wir sprechen über den Polizeieinsatz in Afghanistan.
Man könnte an dieser Stelle eine sehr interessante und auch eine der Komplexität dieses Themas gerecht werdende und angemessene Debatte führen, aber diese Debatte darf man dann nicht einfach nur auf „Sofort raus oder nicht!“ beschränken.
Man darf diese Debatte auch nicht in einer Rhetorik führen, wie Sie die vorgeben, wo dann plötzlich Begriffe wie „Kanonenfutter“ auftauchen. Das ist eine Rhetorik, in die wir an dieser Stelle einfach nicht verfallen sollten, sondern wir sollten darüber debattieren: Welchen Beitrag kann die internationale Gemeinschaft für das Ziel, das wir, glaube ich, alle haben, nämlich den Aufbau ziviler rechtsstaatlicher Strukturen in Afghanistan, leisten?
Ich will deshalb versuchen, einige Punkte etwas stärker zu sortieren. Als ich Ihren Antrag gelesen habe, hatte ich schon den Eindruck, dass Sie vor allen Dingen aus Ihrer Ablehnung des militärischen Einsatzes in Afghanistan heraus heute den Antrag stellen, dass Sie auch konsequent versuchen, die Dimensionen von militärischer Arbeit und von polizeilicher Arbeit zu vermischen und dass darin sehr viel von dem eigentlich sehr guten Recyclinggedanken steckt, als Sie plötzlich im Landtagswahlkampf anfingen „Raus aus Afghanistan“ zu plakatieren und einfach Ihre Plakate aus dem Bundestagswahlkampf recycelt haben.
Wir Grüne finden Recycling eigentlich gut, aber an dieser Stelle ist es nach wie vor unterkomplex zu dieser Frage.
Erster Punkt. Ich teile in verschiedener Hinsicht tatsächlich Ihre Defizitanalyse. Es ist richtig, dass der Aufbau demokratischer polizeilicher Strukturen in Afghanistan sehr schwierig ist. Sie haben beispielsweise das Thema „Korruption“ angesprochen. Das ist natürlich ein Problem, und das muss auch ganz stark im internationalen Engagement in Afghanistan verankert sein. Afghanistan braucht rechtsstaatliche Strukturen mit einem klaren staatlichen Gewaltmonopol. Das muss das Ziel sein. Aber dieses Ziel eines rechtsstaatlich legitimierten staatlichen Gewaltmonopols kann man nur dann erreichen, wenn man wirklich in den Aufbau ziviler Strukturen, rechtsstaatlicher Strukturen hineingeht.
Partner auf. Da steht auch die Frage im Raum – tatsächlich wird in Fachkreisen darüber intensiv debattiert –, wie klar die Trennung zwischen militärischer und polizeilicher Arbeit gezogen wird. Sie vermischen das in Ihrem Antrag sehr intensiv.
Ich will aber auch ganz klar sagen: Natürlich ist es nach dem Verständnis, welches wir alle von Polizeiarbeit haben, völlig klar, dass polizeiliche Arbeit klar getrennt als ziviles Engagement von militärischer Arbeit und von der militärischen Ebene erfolgt. Das muss auch in allen internationalen Polizeieinsätzen klar verankert sein.
Der von Ihnen formulierte Vorwurf, der internationale Polizeieinsatz im Rahmen von EUPOL und GPPT sei nicht demokratisch legitimiert, geht fehl. Es gibt internationale Verträge, es gibt eine klare Übereinkunft der Innenministerkonferenz. Das sind alles demokratisch legitimierte Akteure.
Ich glaube allerdings schon, dass man die Debatte über die Entsendungsmodalitäten von Polizistinnen und Polizisten führen kann, dass es auch eine interessante Debatte ist. Sie sprechen da natürlich auch die Forderung der GdP an. Die haben wir jetzt auch zur Kenntnis genommen. Das ist eine interessante Debatte. Aber wir haben von meinen Vorrednern auch schon gehört, dass es einen klaren rechtlichen Rahmen gibt. Man sollte eine Debatte auch nicht so führen wie Sie von der Linksfraktion. Ich habe bei Ihnen das Gefühl, dass Sie das gern möchten, um sozusagen die Trennung von militärischen und zivilen Strukturen aufzuweichen. Das kann nicht das Ziel sein, wenn man über die Entsendungsmodalitäten der Polizei debattiert.
Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs gesagt. Die Lage in Afghanistan ist sehr schwierig und sie ist, glaube ich, wirklich für alle schwierig, die sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit diesem Einsatz beschäftigt haben. Dazu gehöre auch ich.
Der Einsatz polizeilicher Strukturen ist ein wesentlicher Faktor für den dringend gebotenen Wechsel von der militärischen zur zivilen Seite. Das muss das Ziel der internationalen Gemeinschaft sein, und davon wollen wir auch nicht abrücken. Aber diese zivilen Strukturen in Afghanistan zu stärken, in diese Richtung muss das internationale Engagement gehen. Ich will auch betonen, dass rechtsstaatliche demokratische Strukturen den Gegebenheiten in Afghanistan genügen und auch der afghanischen Gesellschaft gerecht werden müssen.
Ich glaube, das sind einige Punkte, die man in der weiteren Befassung noch einmal aufrufen kann. Dann können wir eine interessante Debatte führen. Ich hoffe, dass wir sie dann auch in der entsprechenden Komplexität führen. Insofern sollten wir mit Ihrem Antrag in den Ausschuss gehen. – Herzlichen Dank.