Matthias Bolte
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Biesenbach, Sie sagten, es gebe keinen Grund für diese Aktuelle Stunde. Ich sage Ihnen: Es gibt drei sehr gute Gründe, heute diese Aktuelle Stunde abzuhalten.
In der vergangenen Woche wurden zwei Fälle bekannt, bei denen es in der Vergangenheit erkennbar Probleme beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz gab. Und am Tag darauf wurde ein mutmaßlicher Unterstützer des NSU hier in Düsseldorf festgenommen. Über diese Punkte wurden sowohl das Parlamentarische Kontrollgremium als auch der Innenausschuss unterrichtet.
Darüber hinaus hat der Innenminister angekündigt, einen Beauftragten einzusetzen, um Vorschläge zu entwickeln, wie der Verfassungsschutz hinsichtlich Transparenz und parlamentarischer Kontrolle neu aufgestellt werden soll. Das ist – das habe ich in den Debatten seit November 2011 immer wieder betont – ein dringend notwendiger Schritt. Ich fand es – ganz ehrlich – enttäuschend, Herr Biesenbach, dass Sie diesen notwendigen Schritt lediglich kommentiert haben mit der Bemerkung, ob Rot-Grün jetzt den Verfassungsschutz abschaffen wolle. – Herr Biesenbach, ich habe den Eindruck, dass Sie gar nicht wissen, warum wir hier heute diskutieren.
Wir reden darüber, dass eine Gruppe von rechten Terroristen durchs Land gezogen ist, gemordet hat, Anschläge begangen hat, Banküberfälle verübt hat. Wir reden darüber, dass diese rechte Terrorgruppe ein weit verzweigtes Unterstützernetzwerk hatte, dass dieses Trio viel zu lange nicht als terroristische Gruppe erkannt wurde und dass man stattdessen den wirklich menschenverachtenden Begriff der „Döner-Morde“ erfunden hat.
Und jetzt kommen Sie, Herr Biesenbach, und erzählen uns: Beim Verfassungsschutz, war doch alles im Lot, bei den Sicherheitsbehörden war doch alles im Lot. – Aber das ist es eben nicht.
Wir als regierungstragende Fraktionen haben diese Probleme erkannt. Und weil wir diese Probleme erkannt haben, haben wir diese Aktuelle Stunde angemeldet. Der Innenminister hat das, weil diese Probleme erkannt wurden, in der letzten Woche transparent gemacht und einen Beauftragten eingesetzt.
Wir haben all diese Maßnahmen veranlasst, weil wir als Rot-Grün uns mit der rot-grünen Landesregierung der Verantwortung stellen, die aus diesen schrecklichen, diesen menschenverachtenden und
diesen viel zu lange unentdeckten Taten erwächst, und weil wir dafür sorgen müssen, dass das Parlament die Kraft und die Möglichkeit hat, den Verfassungsschutz genau so zu kontrollieren, dass es nicht zu Fällen kommt, wie sie in der letzten Woche öffentlich gemacht wurden.
Diese beiden Fälle müssen jetzt konkret aufgearbeitet werden. Wir haben gesehen, dass ein V-Mann in der Szene aufsteigt. Und wenn ein V-Mann in der Szene aufsteigt, dann muss er ab einer bestimmten Höhe abgeschaltet werden. Das ist der Grundsatz der Staatsferne. Ich habe schon letzten Donnerstag im Innenausschuss versucht, Ihnen das zu erklären. Sie wissen vielleicht, dass das erste NPD-Verbotsverfahren genau an dieser fehlenden Staatsferne gescheitert ist.
Es ist also notwendig, diesen Grundsatz beizubehalten und nicht darüber zu jammern, dass wir Informationen eben nicht aus den Führungsgremien bekommen. Solche V-Leute können nicht in einer entsprechenden Höhe in der Hierarchie geduldet werden.
Wer aussteigen will, der muss in ein Aussteigerprogramm. Wer nicht aussteigen will, der muss nicht in ein Aussteigerprogramm. Diejenigen, die Informationen beschaffen, müssen das nach klaren Regeln tun. – Auch da haben wir eine Baustelle vor uns, weil wir auch da sehen: Es sind zwar sinnvolle Veränderungen bei den Aussteigerprogrammen geplant, aber wir müssen jederzeit die klare Trennung zwischen Aussteigerprogramm und Informationsgewinnung einhalten. Wir müssen jetzt also auch debattieren, wie es da weitergeht.
Schließlich der Fall Carsten S. Auch der muss aufgearbeitet werden. Dazu haben wir hier schon vieles gehört. Eines ist völlig klar: Wer aus der rechten Szene aussteigt, der hat einen Anspruch darauf, danach ein neues Leben beginnen zu können. Aber wir brauchen auch eine Kontrolle darüber, dass dieser Ausstieg tatsächlich passiert. Und wir brauchen schlagkräftige Behörden, die darüber wachen.
All diese Erkenntnisse, finde ich, sind ein guter Grund, darüber nachzudenken, wie wir Transparenz erhöhen, wie wir parlamentarische Kontrolle verbessern und wie wir das Verfassungsschutzgesetz modernisieren und neu aufstellen.
Wir müssen anhand dieser Fälle durchdeklinieren: Was heißt Transparenz? Wie schaffen wir parlamentarische Kontrolle? Wie sorgen wir dafür, dass das Parlamentarische Kontrollgremium den hohen Legitimationsanforderungen der Abgeordneten, die darin sitzen, gerecht wird? Wie schaffen wir es, mehr Öffentlichkeit herbeizuführen? Wie schaffen wir es, das Gremium schlagkräftiger zu machen?
Wie schaffen wir es, die Abgeordneten besser zu unterstützen, die im PKG vertreten sind?
Ich wünsche mir wirklich inständig, dass wir in diesen Prozess mit allen Fraktionen einsteigen, diesen Prozess gemeinsam gestalten, und zwar ohne ideologische oder parteitaktische Scheuklappen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kruse, Sie haben wirklich alle Register in Ihrer Rede gezogen. Die wegweisende Folgerung war: Wir stricken die polizeiliche Kriminalstatistik um. – Das ist schon etwas weniger als das, was ich erwartet hätte, wenn Sie einen grundlegenden Kurswechsel in der Sicherheitspolitik in Ihrem Antrag fordern.
Wir haben es gerade beim Kollegen Bialas schon gehört. Wenn wir uns die Aufklärungsquote in der PKS ansehen, dann sehen wir über die letzten Jahre in der Entwicklung eine Aufklärungsquote zwischen 49,3 % in den Jahren 2005 und 2008 und den 50,8 %, die wir im Jahr 2009 hatten. Das ist also eine Bandbreite von 1,5 Prozentpunkten.
Wenn man sich die Bandbreite zwischen 2009 und 2010 anschaut, dann hätten wir über die letzten sechs Jahre eine ganze Reihe von grundlegenden Kurswechseln in der Sicherheitspolitik in NordrheinWestfalen erleben müssen, würde man Ihrer Argumentation folgen. Insofern bin ich ganz beim Kollegen Bialas: Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor ein
sicheres Land. Wir haben natürlich Hausaufgaben vor uns. Die machen wir und gehen wir an. Aber allein mit Statistiken die Sicherheitslage hier umfassend erklären zu wollen, dazu muss ich Ihnen aus meiner politikwissenschaftlichen und soziologischen Erfahrung sagen, dass jede Statistik letzten Endes nur eine Sammlung von Daten ist und dass es auf die konkrete Interpretation dieser Daten ankommt.
Es gibt Statistiken und Rankings, wo die Sicherheit in Großstädten nach Straftaten pro Quadratkilometer Stadtfläche gemessen wird. Wenn es nach diesen Statistiken geht, dann ist in meiner Heimatstadt Bielefeld nicht die Polizei der Garant der öffentlichen Sicherheit, sondern der Teutoburger Wald.
Solche Statistiken sind nicht immer hilfreich.
Nichtsdestotrotz, liebe Kolleginnen und Kollegen, stecken hinter diesen vielen Zahlen, über die wir uns heute unterhalten, selbstverständlich menschliche Schicksale. Wir als Landesgesetzgeber haben die Verantwortung, für innere Sicherheit zu sorgen. Wir haben auch im Sinne der Opfer von Straftaten dafür zu sorgen, dass möglichst viele dieser Taten aufgeklärt werden. Wir haben eine Polizei, die nach dem Leitbild „rechtsstaatlich, bürgerorientiert und professionell“ gute Arbeit in diesem Land leistet. Damit diese Arbeit weiterhin geleistet werden kann, legen wir uns dafür ziemlich ins Zeug. Gerade in der fiskalischen Situation, die wir im Moment haben, ist es doch bemerkenswert, was wir seit der Regierungsübernahme im Jahre 2010 geschafft haben.
Wir brauchen natürlich bei der Polizei eine gute Ausstattung, wir brauchen gute Bedingungen für die Ausbildung. Genau das sind die Aufgaben, die wir angepackt haben. Im Einzelplan 03 überschreiten wir in diesem Jahr im Polizeibereich die 2-Milliarden-€Grenze bei den Ausgaben. Wir haben 1.400 Polizistinnen und Polizisten, Kommissarsanwärterinnen und Kommissarsanwärter seit 2011 eingestellt. Das haben Sie in den Jahren nicht geschafft, als Sie hier die Verantwortung hatten. Wir gehen jetzt noch weiter, indem wir an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung die Ausbildungskapazitäten an diese höhere Einstellungszahl anpassen, indem wir mehr Lehrende ermöglichen.
Sie haben eben selbst gesagt, Sicherheit kostet Geld. Da bin ich ganz bei Ihnen. Wenn ich mir dann aber ansehe, dass wir in der ersten Beratung des Haushaltes 2012 im Innenausschuss bei Ihnen heraushören konnten, ja, mehr Polizisten wollten Sie, aber kosten dürften sie nichts. Das ist doch nicht eine Linie, auf der wir zusammenarbeiten können.
Wir sind absolut bei Ihnen: Sicherheit kostet Geld. Wir lassen uns die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen auch Geld kosten. Wir setzen die richtigen Schwerpunkte, und wir sorgen dafür, dass die Menschen in diesem Land sicher gemeinsam leben können.
Ich spreche eine nachdrückliche Warnung aus: Es geht um heikle, zum Teil um sensible Daten, über die wir hier debattieren. Es ist eine Datengrundlage, mit der man, wenn man die falschen Schlüsse zieht, subjektive Ängste bei den Menschen schürt. Ich rate davon ab, auf dieser Basis Politik zu machen, indem wir Ängste schüren, die nicht sein müssen.
Nordrhein-Westfalen ist ein sicheres Land. Wir leisten als regierungstragende Fraktionen von Rot und Grün unseren Beitrag dafür, dass NordrheinWestfalen auch ein sicheres Land bleibt. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Sachverhalt, der der heutigen Aktuellen Stunde zugrunde liegt, ist ein weiteres Indiz dafür – der Kollege Stotko hat das zum Schluss seiner Rede auch deutlich gemacht –, dass wir eine breit angelegte Diskussion über die Ausrichtung und die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden führen müssen.
Wir sind zum Teil – das ist, glaube ich, durch die vorigen Wortmeldungen auch deutlich geworden – schon mittendrin in dieser Debatte. Wir müssen sie aber breit anlegen und sachlich führen. Es ist nicht unbedingt geboten, an solch einem Punkt jetzt zu versuchen, Grabenkämpfe aufzuziehen, wie wir sie schon bei früheren Debatten immer wieder hatten.
Meine Damen und Herren, diese Debatte hat viele Aspekte. In jüngerer Zeit gab es die große Diskussion um die Ausrichtung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Ganz aktuell geht es um die Beobachtung von Abgeordneten der Linken im Deutschen Bundestag. Das kulminiert in diesen großen Debatten. Ich versuche, auf beides in jetzt noch sechs Minuten Redezeit einzugehen.
In unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist das Abgeordnetenmandat mit einer großen Freiheit und einer großen Unabhängigkeit ausgestattet. Das ist völlig zu Recht der Fall. Diese Freiheit und diese Unabhängigkeit müssen erhalten werden.
Wenn wir uns angucken, welche Hürden es teilweise gibt – gerade bei den Regularien im Bundestag –, um diese Freiheit des Abgeordnetenmandats zu erhalten, dann müssen wir, glaube ich, ein Bild aufnehmen, das in der Debatte in den letzten Tagen viel gebraucht wurde. Es kann nicht sein, dass im Deutschen Bundestag ein Immunitätsausschuss zusammentreten muss, sobald ein Abgeordneter einen Außenspiegel abgefahren hat, dass es aber keinerlei Regularien darüber gibt, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Abgeordneten umgeht.
Ich bin Thomas Stotko sehr dankbar dafür, dass er einen Sachverhalt gerade bereits angesprochen hat: Es ist schon eine selten-absurde Konstellation, dass einer der Abgeordneten der Linksfraktion im
Deutschen Bundestag, der im Kontrollgremium für das Bundesamt für Verfassungsschutz sitzt, selbst kontrolliert/beobachtet wird. Das ist eine Konstellation, die zeigt, dass die Exekutive auf Bundesebene nicht realisiert hat, dass es eine erste Gewalt im Staat gibt. Die Unabhängigkeit der Legislative darf niemand einschränken, erst recht nicht die Behörde, zu deren Kontrolle diese Legislative ein exklusives Gremium geschaffen hat.
Meine Damen und Herren, auch hier im Landtag gilt: Das Parlamentarische Kontrollgremium ist ein Kontrollgremium, es ist kein Verteidigungsgremium, sondern es ist ein Gremium, in dem wir die Kontrollbefugnisse, die das Parlament gegenüber dem Verfassungsschutz hat, wahrnehmen können.
Es gibt hier tatsächlich einen großen Widerspruch zum Kollegen Zimmermann, den wir Anfang letzten Jahres in diesem Hause schon einmal genauso ausdiskutiert haben. Es ist aus guten Gründen so, dass sich die Kontrolle des Parlaments nicht darauf erstreckt, wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Sonst würde die Frage, wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird, von den jeweiligen Mehrheiten im Parlament abhängen. Das ist bürgerrechtspolitisch nicht vertretbar. Genauso haben wir das schon letztes Jahr gesagt.
Es ist also nicht unbedingt sinnvoll, dass Sie im Bundestag gerade wieder eine Initiative in genau diese Richtung fahren wollen.
Dennoch: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Diskussion darüber führen – wir brauchen sie nämlich ganz dringend –, wie eine zukunftsfähige Sicherheitsarchitektur aussehen sollte. Wir brauchen auch eine Diskussion darüber, welche Rolle der Verfassungsschutz in dieser Architektur spielt.
Wenn eine Frage in der Debatte der letzten Tage deutlich geworden ist, dann doch die: Welche Prioritäten werden beim Verfassungsschutz gesetzt? In den letzten Debatten haben wir in diesem Zusammenhang vielfach darauf hingewiesen, dass es in der letzten Zeit im politischen Diskurs, aber auch in der Arbeit einzelner Sicherheitsbehörden, offensichtlich Verschiebungen gegeben hat und bestimmte Fragen nicht so gestellt wurden, wie sie hätten gestellt werden müssen.
Anders als mit einer derartigen Verschiebung von Prioritäten in der Frage, wovon Gefahren für die Freiheit, für die Demokratie, für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung ausgehen, kann ich mir, ehrlich gesagt, absurde Regelungen wie die sogenannte Extremismusklausel überhaupt nicht erklären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Frage der Prioritätensetzung hat mich eine Zahl, die in den Debatten der letzten Tage auch eine Rolle gespielt hat, wirklich erschüttert; das will ich so deutlich sagen. Nach Medienberichten sind beim Bundesamt für Verfassungsschutz sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit beschäftigt, die Linke zu beobachten, und zehn damit beschäftigt, die NPD zu beobachten. Diese Zahl – das muss ich der Vorsicht halber einwenden – ist in der Debatte mal dementiert und mal bestätigt worden. Ich hoffe inständig, dass sie sich nicht bewahrheitet; denn das würde eindeutig belegen, dass es beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Prioritätenverschiebung in einem Maße gegeben hat, das nicht mehr zu tolerieren wäre.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass der engere Sachverhalt, der der Debatte heute zugrunde liegt, schnell aufgeklärt werden kann und muss. Aber die große Diskussion darüber – ich bin meinen Vorrednern sehr dankbar, dass sie diese Aspekte bereits aufgenommen haben –, wie es mit den Verfassungsschutzbehörden, den Strukturen zur Vorfeldaufklärung und der allgemeinen Sicherheitsarchitektur weitergeht, müssen wir hier im Parlament führen, die müssen wir öffentlich führen, und die müssen wir mit der Bevölkerung führen.
Ich sage es ganz ehrlich: Die Debatten, die wir bislang im Innenausschuss hatten, wenn ein Verfassungsschutzbericht vorgelegt wurde, haben mich nicht unbedingt davon überzeugt, dass der Innenausschuss des Landtags die richtige Ebene dafür sein wird. Ich hoffe, dass wir die Grabenkämpfe, die sich da teilweise entwickelt haben, überwinden können, dass wir die Diskussion jetzt nach vorne führen können.
Ich glaube, wir sind in der Pflicht, uns in die öffentliche Debatte darüber zu begeben, mit der Bevölkerung darüber zu sprechen, wie eine zukunftsfähige Sicherheitsarchitektur aussehen kann. Das wird sicher ein hartes Stück Arbeit. Aber wenn wir das gut und nach vorne gerichtet machen, dann wird uns diese Debatte am Ende weiterbringen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich tatsächlich noch einmal auf die Liste setzen lassen und damit anscheinend den Kollegen Engel verwirrt, weil ich Ihren Auftritt in der Debatte eben, Herr Dr. Orth, sehr unpassend fand.
Was Sie hier abgeliefert haben, ist genau das, von dem ich eben gesagt habe: Das ist ein Stil von politischer Auseinandersetzung, den wir in dieser Debatte nicht brauchen.
Sondern wir brauchen eine vernünftige Diskussion darüber: Von wem geht eine Gefährdung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus und von wem nicht? Und wie sorgen wir dafür, dass diejenigen, die tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen, in einer rechtsstaatlichen Art und Weise verfolgt werden?
Wenn Sie hier erzählen: „Der Abgeordnete, die Abgeordnete macht das und das“,
dann müssen Sie doch erst einmal die Frage beantworten, Kolleginnen und Kollegen
auch ich kann den Verfassungsschutzbericht lesen –:
Glauben Sie tatsächlich, dass dieser „Club der grauen Herren“, wie Die Linke von „Spiegel Online“ vor einigen Wochen noch bezeichnet wurde, eine so reale, so konkrete Gefahr für die freiheitlichdemokratische Grundordnung ist, wie Sie es gerade an die Wand gemalt haben?
Freuen Sie sich nicht zu früh. Ich will Ihnen eines ganz klar sagen: Es gibt in Reihen der Linkspartei natürlich Mitglieder mit verrückten Ideen.
Es gibt da genügend Leute, die schon einmal dazu aufgerufen haben, Israel zu boykottieren.
Es gibt genügend Leute, die schon dazu aufgerufen haben, die Sanktionen gegen Syrien oder den Iran aufzuheben.
Herr Sagel, Ihnen persönlich will ich das sowieso nicht unterstellen und Ihrer Fraktion auch nicht. Ich will nur sagen: Es gibt genügend Leute in Ihrer Partei, die verrückte Ideen haben. Aber verrückte Ideen sind nicht per se eine konkrete Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Nach diesem kurzen Vorspann will ich eindeutig sagen: Wir müssen in der notwendigen Offenheit in die Debatte einsteigen. Es geht nicht nur – das habe ich schon an verschiedener Stelle betont – um
die Frage, wie die Verfassungsschutzbehörden arbeiten, sondern auch darum, wie die parlamentarische Kontrolle aussieht. Hat das Parlament ausreichende Kontrollrechte? Es sieht stark danach aus, dass es umfangreiche Kontrollrechte gibt. Das teilen, glaube ich, viele von Ihnen. Aber werden diese Kontrollrechte auch in einem ausreichenden Maß genutzt? Da haben wir noch Baustellen vor uns, was zum Beispiel die Öffentlichkeit oder die Transparenz bei den Verfassungsschutzbehörden angeht.
Denn die Kontrollinstanzen sind insbesondere dann stark, wenn es eine gewisse Öffentlichkeit gibt.
Das ist tatsächlich eine Baustelle – wir haben das an verschiedenen Stellen schon besprochen –, die vor uns liegt. Wir müssen in die Debatte einsteigen: Wie bekommen wir eine stärkere Transparenz hin?
Die Unterstellungen und die Vorschläge, die von der Linken bisher gekommen sind, sind da nicht unbedingt zielführend gewesen. Denn sie haben letztes Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, der davon ausging, einfach die Quoren für die Wahl ins PKG zu senken und das Wahlverfahren ein bisschen umzumodeln. Das wurde der Stellung, die das Parlamentarische Kontrollgremium aufgrund seiner weitreichenden Kontrollbefugnisse hier in Nordrhein-Westfalen hat, nicht gerecht.
Das PKG hat eine besondere Stellung. Es ist ein hoch geschützter Rahmen – aus guten Gründen, weil es teilweise um die reale Gefährdung von Leben gehen kann. Insofern liegt da noch eine ganze Menge vor uns. Das sollten wir in aller Nüchternheit debattieren. Es darf keinen Zweifel daran geben – insofern bin ich sehr dankbar, dass wir das in dieser Debatte festgestellt haben –: Der Verfassungsschutz darf kein Wurmfortsatz des Parlaments sein. Der Verfassungsschutz muss sich auf rechtsstaatlichem Boden bewegen,
auf rechtsstaatlichem Boden arbeiten. Sobald es Zweifel daran gibt, gehören diese Zweifel auf den Tisch und müssen Gegenstand einer parlamentarischen und einer öffentlichen Debatte werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrunds, die auch bei uns in NRW durch unsere besondere Betroffenheit wegen des Mordes in Dortmund und der Anschläge in Köln große Fassungslosigkeit und tiefe Bestürzung ausgelöst hat, müssen wir uns eine Tatsache immer wieder vor Augen führen: Niemand wird als Rechtsextremist geboren, nicht als Neonazi und nicht als Terrorist. Es ist daher Aufgabe der ganzen Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass Menschen nicht ins rechte Milieu abgleiten.
Meine Damen und Herren, wir brauchen hierfür einen Gleichklang aus repressiven und präventiven Maßnahmen. Es ist die Ausgestaltung dieses Gleich
klangs, die rot-grüne Demokratie und Innenpolitik auszeichnet.
Repressive Maßnahmen sind – das hat der Kollege Hans-Willi Körfges eben richtig gewürdigt – eine notwendige Reaktion eines handlungsfähigen
Staates, wenn seine innere Sicherheit bedroht ist. Der demokratische Rechtsstaat zeichnet sich aber dadurch aus, dass er seine Freiheit nicht einer Sicherheit opfert, die in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte einschneidet. Die beste Prävention gegen rechtes Gedankengut ist eine offene Gesellschaft, in der Transparenz auch für schwierige Fragen gilt. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Diskurs, der betont, wie wichtig das friedliche Zusammenleben in Vielfalt, das unser Land auszeichnet, für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ist.
Wir brauchen aber auch die Offenheit für kritische Fragen. Diese kritischen Fragen dürfen wir nicht denjenigen überlassen, die ihre einfache Antwort stets mit der Bemerkung „Das wird man ja wohl noch mal sagen dürfen“ verbinden.
Es ist zentral, gemeinsam Perspektiven für alle zu schaffen. Wir müssen Abstiegsängste bekämpfen und gerechte Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Mit dieser Landesregierung ist NRW auf einem guten Weg dahin, gerade jungen Menschen die Chancen zu eröffnen. Wir meinen das auch, wenn wir sagen: Wir wollen niemanden zurücklassen.
Meine Damen und Herren, viel zu lange – das ist schon angeklungen – wurde die Gefahr von rechts nicht so gesehen, wie es notwendig gewesen wäre. In dem Prozess der Aufklärung, wie er im Zusammenhang mit den rechtsterroristischen Morden und Anschlägen jetzt vor uns liegt, wird auch zu klären sein, wie es genau dazu kommen konnte.
Die Morde des NSU stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Ohne Frage ist die terroristische Netzwerkstruktur wie beim NSU eine neue Qualität rechter Aktivitäten. Andererseits gibt es eine große Vielfalt von rechter Alltagsgewalt. In beiderlei Hinsicht sind einige Sicherheitsbehörden offensichtlich nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen. Rechtsextreme Gewalt wurde – das wissen wir heute – an und von verschiedensten Stellen immer wieder nicht als solche erkannt und verharmlost. Daher muss eine schon jetzt absehbare Konsequenz lauten: Wir müssen die Ermittlungsbehörden stärker als in der Vergangenheit für das Thema Rechtsextremismus sensibilisieren. Rechte Gewalt muss endlich, und zwar überall, als solche erkannt und bekämpft werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um Rechtsextremismus entschieden zu bekämpfen, brauchen wir starke Strukturen. Der Minister hat – dafür bin ich sehr dankbar – in seinem Programm
eine personelle Aufstockung in diesem Bereich angekündigt, die Einrichtung eines Kompetenzzentrums beim LKA und ebenso Sonderkommissionen in den besonders betroffenen Behörden. Das ist der richtige Weg. Wir brauchen jetzt starken Ermittlungsdruck, ein starkes und entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsextremismus.
Wir haben allerdings auch viele Diskussionen in dem Zusammenhang, die darüber hinausgehen, was jetzt konkret zu tun ist. Die Zusammenarbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden ist in diesem Zusammenhang eine viel diskutierte Frage. Es ist völlig klar, dass es Reibungsverluste geben kann, wenn so viele Stellen beteiligt sind, wie es heute der Fall ist. Wir werden diese Defizite ausräumen müssen. Zugleich müssen wir aber auch immer wieder konstatieren: An vielen Stellen und in vielerlei Hinsicht hat sich die föderale Struktur der Sicherheitsbehörden in unserem Land bewährt. Verfassungsmäßige Beschränkungen und das Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz dürfen an keiner Stelle unter Druck geraten.
Die Landesämter für Verfassungsschutz stehen momentan insgesamt und in einigen Fällen besonders stark in der Diskussion. Es gibt eine ganze Reihe von Baustellen. Da wird noch ein langer Debattenprozess vor uns liegen. Als Grundsatz lässt sich schon sagen: Ein jedes Landesamt für Verfassungsschutz muss effizient, aber auch rechtsstaatlich arbeiten. Wann immer es Zweifel daran gibt, müssen diese Zweifel auf den Tisch, genauso wie die Debatte über den Einsatz und auch die Bedeutung von V-Leuten in der rechten Szene geführt werden muss.
Die Angemessenheit und die Effizienz der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel zu beurteilen, bedeutet, auch die Frage der Transparenz und der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Verfassungsschutzbehörden zu vertiefen. Es geht nicht nur um die Frage: „Haben die Parlamente ausreichende Kontrollrechte?“, sondern auch um die Frage: Sind diese Kontrollrechte so gestaltet, dass die Parlamente damit etwas bewegen können? Wenn ja, werden diese Kontrollrechte ausreichend durch die Parlamente genutzt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Acht-PunkteProgramm der Landesregierung beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die zeitnah umsetzbar sind. Hans-Willi Körfges und auch ich haben einige weitere Punkte angesprochen, die es in der Diskussion zu vertiefen gilt, die wir nicht hier im Plenum, möglicherweise auch nicht im Innenausschuss oder im Parlamentarischen Kontrollgremium abschließend klären können. Es sind aber Diskussionen, die geführt werden müssen. Wir brauchen – auch um unsere Demokratie voranzubringen – die Räume dafür.
Meine Damen und Herren, wir dürfen eines nicht vergessen: Rechte Gewalttaten und rechter Terrorismus richten sich nicht allein gegen die konkreten Opfer. Jeder Anschlag des NSU, jeder Übergriff von Neonazis, jede Verbreitung von Angst und psychischem Druck durch rechte Gruppierungen ist immer auch eine Attacke auf die Art und die Werte, nach denen unsere Gesellschaft in Freiheit, Vielfalt, Toleranz und Mitmenschlichkeit zusammenlebt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sagte eingangs: Der Mensch wird nicht als Rechtsextremist geboren. Wir müssen uns aber auch vor Augen führen: Der Mensch wird nicht als Demokratin oder Demokrat geboren. Deshalb ist der Kampf für unsere Demokratie eine Aufgabe für uns alle. Lassen Sie uns die Chancen schaffen. Lassen Sie uns die Feinde unseres demokratischen Rechtsstaats gemeinsam, entschieden und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Lassen Sie uns jeden Tag für Demokratie werben, für Demokratie eintreten und für Demokratie begeistern.
Eine Gelegenheit dafür bietet sich am kommenden Samstag. Ich weiß, dass das der Heilige Abend ist. Aber für diesen Heiligen Abend haben Neonazis in meiner Heimatstadt Bielefeld eine Demonstration angemeldet. Ich würde mich sehr freuen, viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, am kommenden Samstag in meiner Heimatstadt sehen zu dürfen. Lassen Sie uns gemeinsam mit einer starken Zivilgesellschaft ein starkes Zeichen für die Demokratie in unserem Land setzen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt gesehen, dass Innenpolitik auch Spaß machen kann. Dafür bin ich sehr dankbar. Das ist ja nicht immer so.
Wir entscheiden heute sicherlich nur über einen Schritt zu mehr Demokratie, und zwar über das Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren. Die Verlängerung der Eintragungsfrist und die freie Unterschriftensammlung – beide Punkte sind schon genannt worden – sind die wichtigen Eckdaten, die in diesem Gesetz stecken. Durch den Änderungsantrag, den wir im Innenausschuss beschlossen haben, haben wir jetzt auch noch die Anregung aus der Anhörung mit aufgenommen, dass man sowohl amtliche als auch freie Unterschriftensammlungen für sein Volksbegehren wählen kann. Um also dieses lange Gesetz auf einen Satz zu bringen: Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen.
Jetzt sind schon einige Punkte aus der letzte Woche im Innenausschuss geführten Debatte angesprochen worden. Deswegen würde ich sie auch gerne aufnehmen.
Herr Biesenbach, bei Ihnen klang es tatsächlich deutlich anders als das, was wir letzte Woche gehört haben; denn im Innenausschuss haben wir vom Kollegen Kruse gehört, es gebe zwei Argumente gegen mehr direkte Demokratie. Das erste Argument war, direkte Demokratie dürfe nicht zur Alternative für die repräsentative Demokratie werden. Das zweite Argument fand ich noch viel spannender: Bei der direkten Demokratie wisse man ja nicht, was am Ende herauskommt. – Als ob es die große Überraschung ist, dass man bei Demokratie nicht weiß, was am Ende herauskommt!
Zu dem ersten Argument ist Folgendes festzustellen: Niemand will repräsentative Demokratie
schwächen, wenn wir direkte Demokratie stärken. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir es mit neuen Formen der politischen Beteiligung – und das sind nicht nur Volksbegehren, sondern auch Partizipationsformen, die uns gerade über das Internet im Prozess der Digitalisierung jetzt ermöglicht werden – erreichen können, mehr Menschen einzubeziehen. Damit können wir vielleicht sogar Menschen erreichen, die von manchem politischen Ritual verdrossen sind, also Menschen für Politik begeistern.
Es ist klar, dass dafür direktdemokratische und repräsentative Elemente in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Wenn beide Möglichkei
ten gut korrespondieren, können wir ein breites politisches Engagement für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Wir hatten einen langen Beratungsprozess. Herr Biesenbach, das Verfahren war nun wirklich lang genug, um sich etwas zu überlegen. Wir haben den Gesetzentwurf am 15. Februar 2011 eingebracht und am 9. Juni 2011 die Anhörung dazu durchgeführt. Es war also genug Zeit, um noch einmal darüber nachzudenken, was man denn am Ende damit machen soll.
Wir haben genügend Beispiele diskutiert, bei denen durch direkte Demokratie etwas anderes herausgekommen ist als das, was – teilweise sogar von einer parlamentarischen Mehrheit – politisch intendiert war. Ich hätte mir natürlich gewünscht, der Volksentscheid in Hamburg zur Schulreform wäre anders ausgegangen.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es in der CSU Menschen gibt, die sich gewünscht hätten, der Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern wäre anders ausgegangen.
Auch Stuttgart 21, das im Zusammenhang mit direkter Demokratie, mit Partizipation immer sehr intensiv diskutiert wird, ist ein Beispiel, bei dem ich mir auch einen anderen Ausgang der Volksabstimmung gewünscht hätte. Wenn wir bei diesem Beispiel bleiben, sehen wir ganz deutlich, dass direkte Demokratie gerade die Möglichkeit bietet, alle Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, alle mitzunehmen und große Konflikte in einer Gesellschaft ein Stück weit zu klären. Als Demokrat muss man das Ergebnis einer Volksabstimmung akzeptieren.
Das tun wir natürlich, auch wenn man mit dem Ergebnis inhaltlich nicht unbedingt zufrieden ist. Dann kann man sich jedoch zumindest darüber freuen – darüber freue ich mich ausdrücklich –, dass an einem verregneten Novembertag des Jahres 2011 der grüne Ministerpräsident Kretschmann die Demokratie nach Baden-Württemberg zurückgebracht hat.
Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden: Eine große Herausforderung, die noch vor uns liegt, ist die Absenkung der Quoren. Wir haben zu Anfang des Verfahrens schon gesagt – ich habe Ihnen, Herr Biesenbach, Kaffee angeboten und sogar versprochen, ihn selbst zu kochen –,
dass wir darüber sprechen können. Man muss nicht drum herumreden; wir brauchen die CDU, weil wir dafür die Verfassung des Landes ändern müssten. Es ist ein untragbarer Zustand, dass man momen
tan für ein Volksbegehren eine Million Unterstützungsunterschriften braucht. Das kann eine kleine Initiative nicht leisten; darin sind wir uns, glaube ich, einig. Da haben wir noch eine Menge Arbeit vor uns. Wie gesagt, wir sind offen fürs Gespräch. Ich kann nur an die Kolleginnen und Kollegen appellieren: Nehmen Sie Ihre demokratische Verantwortung wahr! Lassen Sie uns ins Gespräch kommen! Lassen Sie uns hier in Nordrhein-Westfalen gemeinsam für mehr Demokratie arbeiten!
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rickfelder, Ihr Antrag passt in die Jahreszeit, hat er doch das Motto: Alle Jahre wieder! – Denn ob es der Castor ist, eine Großdemonstration oder ein anderer Anlass, bei dem es Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Gruppen und der Polizei gibt, immer kommt danach die CDU und verlangt hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen,
dass sich SPD, Grüne und Linke zur demokratischen Polizei und zur Gewaltlosigkeit bekennen. Dieses Bekenntnis hat keinen Neuigkeitswert. Es ist bei uns Grundlage für unsere Politik.
Es ist ebenso wenig etwas Neues, dass es in der Demokratie ein unerlässliches Recht für die Menschen ist, auf die Straße zu gehen, wenn ihnen etwas nicht passt. Bei der Atompolitik der Bundesregierung gibt es durchaus noch genügend Dinge, die den Menschen zu Recht nicht passen, gegen die sie sich mit überwältigender Mehrheit friedlich zur Wehr setzen.
Im Übrigen – das darf ich kurz ergänzen –: Der GdP-Vorsitzende hat sich auch gegen die Castortransporte ausgesprochen.
Das wissen Sie.
Bitte.
Lieber Kollege Kruse, vielen Dank für Ihre Zwischenfrage.
Die Bundesvorsitzende meiner Partei hat sich zum Castoreinsatz in diesem Jahr positioniert. Der Einsatz an sich hatte wie auch in den vergangenen Jahren große Herausforderungen für die Polizei geboten. Das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Ich will auch überhaupt nicht in Abrede stellen, dass es Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten bei diesem Einsatz gab und dass diese Gewalt zu verurteilen ist. Das ist völlig klar. Das habe ich eben gesagt. Für uns als Grüne
ist Gewaltlosigkeit Grundlage der politischen Auseinandersetzung. Meine Einlassung eben war genau das, dass es eben nicht neu ist, dass wir als Grüne Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ablehnen.
Herr Kollege Lohn, auch Ihnen herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Ich meine, das sollte man den Antworten immer vorausschicken.
Sie fragen noch einmal genau das, was Herr Kruse auch gefragt hat, nämlich inwieweit die Proteste gegen den Castortransport in diesem Jahr von den Möglichkeiten abgedeckt waren, die unser Grundgesetz für alle Menschen bietet, sich friedlich und ohne Waffen und unter freiem Himmel zu versammeln. Dieses Recht erkennen Sie meines Wissens an. Das erkennen wir genauso an: friedlich, ohne Waffen, unter freiem Himmel.
Wir erkennen genauso an, dass es für die Polizei durchaus große Herausforderungen bei diesen Einsätzen gegeben hat. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Rede durchaus noch darauf eingehen, was Sie für ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, von Gewaltenteilung in Ihrem Antrag durchblicken lassen.
Herr Palmen, ich finde, das ist nicht unbedingt der Punkt, an dem man sich hier die lauten Auseinandersetzungen bieten sollte,
sondern man sollte sich sehr genau anschauen, was Sie mit diesen Anträgen bezwecken. Die Frage muss erlaubt sein: Was wollen Sie mit diesen Anträgen bezwecken? Glauben Sie ernsthaft, dass einer verletzten Polizistin oder einem verletzten Polizisten geholfen ist, wenn Sie nach jeder großen Demonstration, nach jedem großen Einsatz Anträge nach immer dem gleichen Muster stellen? Für mich ist die Antwort: Polizistinnen und Polizisten, die in einem Einsatz verletzt wurden, ist mit solchen parteitaktisch motivierten Anträgen nicht geholfen.
Ihre Anträge haben immer das gleiche Muster. Das haben sie in der Vergangenheit gehabt und haben sie heute wieder. Sie sagen sich, schauen wir einmal, ob beim politischen Gegner jemand etwas gesagt hat, was uns nicht in den Kram passt, und der ist dann mit seinen Äußerungen schuld daran, dass es verletzte Beamtinnen und Beamte gegeben hat. Diese Unterstellung muss ich zurückweisen.
Ich will Ihnen ganz klar sagen: Wer so verfährt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der wird denjenigen Polizistinnen und Polizisten nicht gerecht, die vom Fußballeinsatz ins Wendland, zurück zum Fußballeinsatz, zur Afghanistankonferenz und zum nächsten Fußballeinsatz fahren.
Mich enttäuscht dieser Antrag besonders vor dem Hintergrund, dass wir es in der letzten Innenausschusssitzung erstmals in dieser Wahlperiode geschafft haben, vernünftig über das Thema „Gewalt gegen Polizei“ miteinander zu sprechen. Das ist ein Thema. Das muss ein Thema sein. Das gestehe ich doch völlig zu. Das ist doch völlig klar.
Aber es ist eben kein Thema, dem man sich in dieser Weise nähern kann, sondern das ist ein Thema, bei dem man auch einmal nachdenken muss. Menschen, die im demokratischen Rechtsstaat den Polizeiberuf ausüben, werden mit Gewalt konfrontiert und sie müssen auch Gewalt ausüben. Dafür haben sie die Legitimation der Bevölkerung im demokratischen System. Und das ist eine sehr hohe Legitimation. Damit wird – das ist doch vollkommen klar – völlig verantwortungsvoll umgegangen. Niemand wird in Abrede stellen, dass es einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Legitimation gibt. Ich weiß, dass es viele Polizistinnen und Polizisten gibt, die sich nach einem Einsatz fragen: Habe ich richtig reagiert? Was hätte ich anders machen können? War das, was ich getan habe, der Situation wirklich angemessen? – Das sind ethische Fragen, die dazugehören. Wer von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, sich einmal im LAFP in Selm den „Grenzgang“ angeschaut hat, weiß, dass diese Fragen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen gestellt werden und dass Ihnen unsere Polizei mit dieser reflektierten Haltung meilenweit voraus ist.
Schließlich gilt es auch, die Frage zu stellen: Welches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung steckt hinter diesen Anträgen? Es ist doch nichts Verwerfliches, wenn ein Mitglied der Legislative einen kritischen Blick auf die Exekutive wirft. Wir erleben es hier doch oft genug. Herr Engel – mein „Liebling“ aus Köln –, ich sage das vor dem Hintergrund der Debatte von gestern Abend: Sie haben 1.600 Fragen zur Love-Parade gestellt. Und selbst wenn uns die CDU im Hauptausschuss eine Stunde lang mit dem unglaublich skandalösen Biergartenfoto beschäftigt, ist das nun einmal die Aufgabe der Legislative, die Exekutive zu kontrollieren. So funktioniert Gewaltenteilung, und so muss es auch in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat funktionieren. Das Gleiche gilt doch auch für einen Polizeieinsatz im Rahmen eines Castortransports. Auch dazu darf man kritische Fragen stellen.
Bei Ihnen kommt dann immer wieder die Forderung nach einem bestimmten harten Strafmaß. Wo kommen wir denn hin, wenn die Erste Gewalt der Dritten Gewalt erzählt, wie sie zu arbeiten und zu urteilen hat.
Herr Rickfelder, es gibt in diesem Land eine unabhängige Justiz, und das ist gut so! – Vor diesem Hintergrund ist die in Ihrem Antrag enthaltene Un
terstellung, wir hätten ein bizarres Demokratieverständnis, völlig unangebracht und fehl am Platze. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer offensichtlich so wenig von Gewaltenteilung versteht, der muss uns wahrlich keine Lehrstunde in Demokratie erteilen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so kurz wird es bei mir vielleicht doch nicht werden. Aber ich werde daran arbeiten.
Wir haben durchaus ein kurzes Verfahren hinter uns und jetzt auch kurze Wortbeiträge gehört. Insofern haben wir da einen gewissen Maßstab vorgegeben, zumal wir, als wir den Gesetzentwurf jetzt geändert haben, damit durchaus auch intendiert haben, uns weitere Zeit zur Beratung zu verschaffen.
Die FDP-Fraktion hat im Beratungsverfahren angekündigt, dass sie durch eine kürzere Befristung, nämlich zum 1. Oktober, ein längeres Beratungsverfahren ermöglichen möchte. Wir haben uns diesem Anliegen angeschlossen. Diese Befristung ermöglicht uns, einen Moment lang durchzuatmen und nachzudenken.
Wir haben derzeit eine Debatte über die Strukturen des Verfassungsschutzes insgesamt. Ich glaube, dass wir die Zeit, die jetzt vor uns liegt, sinnvoll nutzen können; denn diese Debatte hat durchaus viele Facetten. Da geht es nicht nur um die Strukturen der verschiedenen Verfassungsschutzämter, zu denen wir im Moment jeden Tag einen neuen Vorschlag erhalten. Es geht auch um die Frage, wie der Verfassungsschutz arbeiten soll. Das betrifft nicht nur die geheimdienstlichen Mittel, sondern auch viele weitere Aspekte, die wir vielleicht in die Debatte einbeziehen können, auch wenn wir sie nicht unbedingt konkret mit den beiden Regelungen, deren Geltungsdauer jetzt zur Verlängerung anstehen, in einen Topf werfen müssen.
Fest steht: Die Verfassungsschutzbehörden müssen auf rechtsstaatlichem Boden arbeiten können. Wir müssen auch den Weg zu mehr Transparenz beschreiten. Alle diese Punkte – auch die Frage der parlamentarischen Kontrolle – sind genannt worden.
Das wird eine umfangreiche Debatte sein, die wir sicherlich nicht in Zwei-Minuten-Beiträgen abhandeln können wie heute Abend. Aber es wird sicherlich eine erkenntnisreiche Debatte sein, und darauf freue ich mich. – Für heute Abend herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Vielfalt. Bei uns sind Menschen aus aller Welt zu Hause. Sie haben unser Land mitaufbauen geholfen, sie haben unser Zusammenleben seit vielen Jahrzehnten bereichert und bereichern es bis heute. Da ist es besonders bitter, dass NordrheinWestfalen in dieser Weise von diesen schrecklichen und abscheulichen Verbrechen betroffen ist.
Einer der Morde geschah in Dortmund, der Nagelbombenanschlag im Jahr 2004 war in Köln, der Anschlag in der Probsteigasse im Jahr 2001 fand ebenfalls in Köln statt. Wer weiß, ob nicht noch mehr Taten in diese Serie einzureihen sind.
Es wird jetzt viel darüber debattiert, ob wir von einer neuen Qualität sprechen müssen, ob es sich um eine neue Form von Gewalt handelt. Ich sage Ihnen ganz klar: Gewalt von rechts ist kein neues Phänomen. Im Gegenteil: Anschläge, Übergriffe und Bedrohungen, das alles ist nicht neu. Durchaus anders ist die Einbettung dieser Taten in ein Netzwerk, das den Tätern das Überleben im Untergrund offensichtlich möglich gemacht hat. Das ist schon eine andere Qualität; aber nur darüber zu debattieren, nur über Begriffe zu streiten, ob es nun neue oder alte Gewalt gibt, das ist nicht unbedingt das, was uns weiterführt.
Leider ist die Nutzung dieser Termini viel zu oft der Versuch, vom eigenen Versagen in den letzten Jahren abzulenken. Denn die Dimensionen des Versa
gens, das es in den letzten Jahren insbesondere seit 2009 auf Bundesebene gegeben hat, sind vielfältig. Da werden Mittel aus der Rechtsextremismusprävention abgezogen, um sie in sogenannte Aussteigerprogramme für Linke zu investieren, obwohl niemand in der Fachwelt das für sinnvoll hält. Ich frage mich schon: Ist die Ministerin ihrer Aufgabe eigentlich gewachsen?
In einem bemerkenswerten Kommentar der gestrigen Ausgabe der „Tagesschau“ habe ich einen Satz über die Bundesfamilienministerin gefunden, die für diesen Bereich zuständig ist:
„Schröder kann offenbar keinen Satz über Rechtsextremismus bilden, ohne ein ‚aber‘ einzubauen.“
„Sie vergleicht unterschiedliche Phänomene, so als würde dadurch etwas weniger schlimm.“
Noch im Frühjahr dieses Jahres hat der CSUVorsitzende und bayerische Ministerpräsident
Seehofer gesagt, er werde Zuwanderung „bis zur letzten Patrone“ bekämpfen. Meine Damen und Herren, etwas in unserem Land läuft falsch!
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt durchaus eine große Debatte über die Rolle, die die Verfassungsschutzbehörden in dieser Angelegenheit gespielt haben.
Die Transparenz des Verfassungsschutzes muss erhöht werden. Sie muss eine Leitlinie sein, auch wenn das naturgemäß nicht einfach ist. Aber es darf nie wieder passieren, dass jemand beim Verfassungsschutz herumläuft, wie es in Hessen der Fall war, der den Spitznamen „Kleiner Adolf“ trägt und ausgerechnet in der rechten Szene aktiv ist.
Wie kann es sein, dass eine terroristische Vereinigung 13 Jahre im Untergrund lebt und diese schrecklichen Anschläge verübt? Das muss geklärt werden, auch wenn wir heute wissen, dass wir es mit einer anderen Struktur zu tun hatten, weil die Gruppe völlig anders agiert hat, als wir es von terroristischen Gruppen kennen, weil die Gruppe bereits einmal auffällig geworden und dann sehr schnell abgetaucht ist.
All diese Fragen liegen vor uns. Es ist richtig, dass wir diese Fragen heute formulieren. Aber das große Ganze darf uns dabei nicht aus dem Blick geraten.
Denn der Kampf gegen rechts ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine große Aufgabe, der wir uns alle stellen. Gerade Nordrhein-Westfalen als ein Land der Vielfalt steht dabei in einer besonderen Verantwortung.
Wir müssen eine Antwort auf die Fragen im Zusammenhang mit diesen Taten finden. Diese Antwort muss rechtsstaatlich sein und von der Zivilgesellschaft breit getragen werden. Denn Terroristen greifen nicht nur diejenigen an, die Opfer ihrer perfiden Anschläge werden. Jeder Anschlag ist auch eine Attacke auf die Art, wie wir leben, nämlich in einem freien, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Wir müssen gemeinsam dafür kämpfen, dass diese Gesellschaft der Freiheit, der Offenheit und der Vielfalt erhalten bleibt.
Denn Demokratie entsteht und wächst nicht allein dadurch, dass man sie in eine Verfassung schreibt. Demokratie bildet sich dadurch heraus, dass sie täglich gelebt wird und dass viele für sie eintreten und kämpfen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es mit einer Angelegenheit zu tun, die durch die Debatte von
heute Morgen erst einen Kontext erfährt. Ansonsten ist es sicherlich vor allen Dingen eine technische Weiterentwicklung des Verfassungsschutzgesetzes. Das haben meine Vorredner hinreichend ausgeführt.
Wir haben auch schon gehört, dass es sich bei dem Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen um eine Norm handelt, die an vielen Stellen vielfältige Schrankenwirkungen aufweist. Diese Schrankenwirkung ist sicherlich gerade in bürgerrechtspolitischer Hinsicht sinnvoll.
Die Sicherheitslage in Deutschland verändert sich ständig; über diesen Punkt haben wir heute Morgen sehr viel erfahren. Da ist es richtig, wenn durch im Verfassungsschutzgesetz NRW verankerte Verfahrensweisen, wenn durch Befristungen und häufige Evaluierungen sichergestellt ist, dass die Normen immer der Sicherheitslage angemessen sind.
Wenn wir über Schrankenwirkungen sprechen, sprechen wir auch über parlamentarische Kontrolle. Es war in bürgerrechtspolitischer Hinsicht schon immer wichtig, ein kritisches Auge auf den Verfassungsschutz und ähnliche Instanzen zu werfen. Das haben wir auch heute Morgen diskutiert. Wir brauchen einfach starke Regelungen zur Kontrolle. Wir brauchen aber nicht nur Kontrolle, sondern wir brauchen auch Transparenz beim Verfassungsschutz. Das habe ich heute Morgen angesprochen. Ich weiß, das ist bei Instanzen, die naturgemäß geheim zu operieren haben, schwierig durchzusetzen.
Wir haben momentan eine schwierige Sicherheitssituation. Wir müssen aber auch in schwierigen Situationen dafür sorgen, dass der Rechtsstaat stark bleibt. Das haben wir auch an anderer Stelle festgestellt. Er muss stark bleiben, weil sonst diejenigen, die den Rechtsstaat bedrohen, ihr Ziel noch erreichen würden.
Die Klauseln, über die wir heute konkret sprechen, sind sehr intensiv evaluiert worden. In der Abwägung erscheinen sie vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung tragbar. Ich möchte gerade gegenüber dem Kollegen Lehne betonen: Ein solcher Abwägungsprozess ist nicht immer einfach, und wer ihn sich einfach macht, sollte sich vielleicht manchmal mit anderen Themen auseinandersetzen.
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen zwei Normen verlängert werden – erneut befristet, erneut mit den Standards zur Evaluation, die wir vorgesehen haben.
Ich freue mich auf die aufschlussreichen Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der letzten Woche im Innenausschuss auf den „Gefällt mir“-Button für den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht gedrückt, weil er wieder mal zeigt, dass starker Datenschutz und echte Informationsfreiheit wichtige Elemente unseres demokratischen Rechtsstaats sind. Dafür brauchen wir starke Institutionen. Die Koalition hat gezeigt, dass sie bereit ist, starke Institutionen für starken Datenschutz zu schaffen. Wir haben das Streichkonzert im Bereich des Datenschutzes beendet und den LDI mit zusätzlichen Stellen ausgestattet. Das war ebenso wichtig wie die strukturelle Stärkung der Unabhängigkeit.
Es ist eine Reihe von Herausforderungen definiert worden, Herausforderungen, vor denen wir durch den gesellschaftlichen Prozess der Digitalisierung stehen. Zu Recht befinden sich diese Herausforderungen im Mittelpunkt des diesjährigen Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts.
Klar ist für uns alle: Die gestiegene Verbreitung des Internets ist eine gigantische Chance für unsere Gesellschaft. Ebenso klar ist, dass das Netz immer weitere Teile unseres Lebens durchdringt.
Zugleich sorgt die Digitalisierung aber auch dafür, dass die klassischen Mechanismen des Datenschutzes immer wieder und an vielen Stellen unter Druck geraten. Es gibt sehr unterschiedliche Diskussionsstränge, wie darauf reagiert werden kann. Wir haben uns bislang bewusst dagegen entschieden, der Strömung Post-Privacy zu folgen, also einer weitgehenden Aufgabe der Privatsphäre, und treten für einen starken Datenschutz ein. Es ist wichtig, daraus die passenden Maßnahmen abzuleiten. Ich will aber auch sagen, dass die Diskussion durchaus spannend und an vielen Stellen sehr inspirierend ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir starken Datenschutz wollen, werden wir nicht ohne gesetzliche Standards auskommen. Von daher habe ich mich etwas über die Ausführungen von Herrn Moritz eben gewundert. Wenn wir uns ansehen, wie auf Bundesebene die Chancen konsequent vertan werden, und wenn wir uns ansehen, worüber wir beim Datenschutzbericht schwerpunktmäßig debattiert haben, nämlich beispielsweise über soziale Netzwerke: Was fällt dem Bundesinnenminister denn dazu ein? – Die absolut „revolutionäre“ freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter, die im Prinzip schon seit vielen Jahren im Gespräch ist und seit vielen Jahren völlig wirkungslos verpufft! Und dann sagen Sie, das sei der große Erfolg der CDU, sich so etwas auszudenken. Darüber sollten Sie vielleicht noch mal nachdenken.
Das ist aber nur illustrativ dafür, dass die Bundesregierung Chancen reihenweise verpasst. Was den Beschäftigtendatenschutz und echte Informationsfreiheit angeht, kommt entweder gar nichts oder viel Wolkiges, nette Ankündigungen, aber nichts Konkretes.
Wir brauchen starke, konkrete Mechanismen für einen echten Datenschutz, für Beschäftigtendatenschutz, für den Schutz von Kundendaten vor einer unkontrollierten Weitergabe. Wir müssen Datenweitergabe, Datenverkauf regeln. Das alles sind Felder, auf denen wir vor Herausforderungen stehen. Die Herausforderung ist auch, dies so umzusetzen, dass es der Digitalisierung angemessen ist und den freiheitlichen Rahmen des Internets erhält.
Insofern ist der Schwerpunkt, den der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit neben den gesetzlichen Standards für die Zukunft definiert hat, ganz wichtig, nämlich sehr stark darauf zu setzen, dass wir bei den Bürgerinnen und Bürgern, gerade bei Kindern und Jugendlichen, Medienkompetenz und Datenschutzkompetenz entwickeln und fördern und in allen Teilen der Gesellschaft verankern. Dazu ist bereits einiges gesagt worden.
Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass ein ziemlich weiter Weg vor uns liegt. Ich habe schon einiges dazu gesagt, wer bereit ist, diesen Weg zu gehen, und wer im Weg steht. Insbesondere das, was aus Berlin kommt, die große Bastion des Datenschutzes, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, hilft uns auf diesem Weg bislang nicht wesentlich weiter. Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich habe immer noch Ihren Parteivorsitzenden vor Augen, der liefern wollte. Hier bei uns in Düsseldorf ist diese Lieferung noch nicht angekommen. Ich vermute, dass die Lieferung der Schiffsladung voller FDP-Inhalte nicht unbedingt daran scheitert, dass der Rheinpegel momentan so niedrig ist.
Meine Damen und Herren, wir müssen anfangen, uns auf einen langen, auf einen weiten Weg zu machen, der an vielen Stellen durchaus schwierig ist. Aber ich bin absolut der Überzeugung: Wenn wir diesen Weg jetzt nicht gehen, dann laufen wir Gefahr, dass uns die digitale Welle ein Stück weit überrollt, denn dann bekommen diejenigen Oberwasser, für die das Internet schon immer mehr Bedrohung als Chance war, die lieber zu wenig als zu viel Freiheit lassen und lieber zu viel als zu wenig Überwachung fordern. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde dazu führen, dass das Internet zum bürgerrechtsfreien Raum würde. Dies können wir genauso wenig wollen wie die völlige Aufgabe des Ziels, Datenschutz und Informationsfreiheit zu gewährleisten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesordnungspunkt scheint ein sehr freudiger zu werden: Frau Verpoorten freut sich, dass die Landesregierung ihren Antrag praktisch schon erledigt hat. Kollege Vogt freut sich, dass sich Frau Verpoorten freut. Ich freue mich über so viel Harmonie, muss aber auch sagen, dass ich durchaus überrascht bin, was sich die CDU als neue Partei der Netzversteher manchmal ausdenkt und an großer Kreativität mitbringt.
Vor wenigen Wochen noch rieben wir uns alle erstaunt die Augen, als Peter Altmaier plötzlich glaubte, das Internet dadurch zu verstehen, dass er sich bei Twitter zur Sachertorte verabreden konnte.
Dazu kann man sagen: Immerhin! – Aber so richtig hilft es nicht weiter, wenn an anderer Stelle ein Herr Friedrich hingeht und einfach einmal eben so en passant die Aufhebung der Anonymität im Internet fordert. – Sei‘s drum!
Zur Sache: Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Meisterwerk der Netzpolitik der CDU handelt es sich um etwas, was nicht unbedingt verkehrt ist, sondern ein durchaus verfolgungswertes Anliegen. Aber es ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss.
Wir haben eben schon an einigen Stellen über die Chancen der Digitalisierung gesprochen, den einfachen und schnellen Zugriff auf Informationen, nahe
zu global und in nahezu unendlichem Ausmaß. Die demokratischen Vorfeldprozesse, die wir stärker erweitern können, bei denen wir es schaffen können, durch die Möglichkeiten der Digitalisierung mehr Menschen bei der Demokratie mitzunehmen, politische Willensbildung besser in der Bevölkerung zu organisieren und schließlich auch durch die Digitalisierung für mehr Transparenz politischer und gesellschaftlicher Prozesse zu sorgen, sind allesamt große Chancen.
In einem Raum wie dem Internet sehen wir auch, dass es momentan eine ganze Reihe von Spielregeln gibt. Zu einer dieser Spielregeln gehören die Vorgaben der ICANN, der Institution in den USA, die sozusagen global die Top-Level-Domains verwaltet. Vor etwa einem halben Jahr hat sie ihre Verfahren und Strukturen verändert. Mittlerweile gibt es wesentlich freiere Möglichkeiten, Top-Level
Domains anzumelden und zu verwalten. Daraus resultiert ja auch Ihre Initiative, die, wie gesagt, keine schlechte Idee ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen wir uns inhaltlich mit dem Thema auseinander, müssen wir erkennen, dass es sehr viele Möglichkeiten gibt, lokale und regionale Identitäten zu berücksichtigen und zum Ausdruck zu bringen. Einiges davon ist im Real Life verfügbar: Mancher klettert auf das Hermannsdenkmal im schönen Ostwestfalen, andere singen regelmäßig das Steigerlied, wiederum andere verbringen viel Lebenszeit in den zahlreichen Biergärten Nordrhein-Westfalens. Insofern ist eine Top-Level-Domain – ich sagte es eben – nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss.
Aber „.nrw“ ist sicherlich eine interessante Option, wie sich das – darauf haben Sie schon hingewiesen, Frau Kollegin Verpoorten – schon in Bayern gezeigt hat. Warum sollte man das nicht auch bei uns ermöglichen? Insofern bin ich froh, dass die Landesregierung schon einiges in die Wege geleitet hat.
Wie soll das genau ausgestaltet werden? – Ich bin durchaus froh, dass Sie in Ihrem Antrag einige Fragen durchaus offengelassen haben, weil das auch richtig ist. Das betrifft zum Beispiel die Frage, wie genau eine Verwaltung der neuen Top-LevelDomain „.nrw“ aussehen kann. Das im Ausschuss im weiteren Beratungsverfahren mit der gebotenen Fachlichkeit zu klären, wird durchaus spannend.
Für heute darf ich mich bedanken und hoffe, dass wir weiterhin eine so freudige Debatte verleben können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine ganze Reihe interessanter innenpolitischer Tagesordnungspunkte am Stück behandelt. Das in geballter Vielfalt zu debattieren, ist sicherlich gut.
Herr Engel, Sie haben uns als letzten Punkt in diesem Debattenhalbmarathon einen Antrag vorgelegt, zu dem ich sagen muss, dass er relativ viele Punkte wiedergibt, die wir teilen, zum Beispiel dass die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung eine Gemeinschaftsaufgabe vieler Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger ist, dass es komplexe Ursachen und Wirkungen erkannter Probleme gibt und dass diese ein zwischen den Aufgaben- und Verantwortungsträgerinnen und -trägern abgestimmtes Handlungs- und Maßnahmenkonzept brauchen. Weiterhin muss es in Nordrhein-Westfalen unser gemeinsames Ziel sein, durch die Vernetzung von Aktivitäten die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden die objektive Sicherheit sowie das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken; das ist sicherlich auch richtig.
Insofern wird es Sie nicht verwundern, dass ich erstens natürlich zusichern kann, dass wir der Überweisung zustimmen. Zweitens kann ich durchaus schon signalisieren, dass wir der Debatte mit großem Interesse entgegensehen. Denn die Debatte müssen wir führen. Kollege Dahm hat einige Punkte angesprochen, über die wir noch einmal reden und die wir näher erörtern müssen.
Über die Idee eines landesweiten Netzwerks der Ordnungspartnerschaften kann man sicherlich reden – über das hinausgehend, was wir bisher an dieser Stelle schon machen, insbesondere mit dem Landespreis für Innere Sicherheit, der schon seit acht Jahren vergeben wird. Darüber hinaus sollten wir prüfen, eine Förderung der Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Ich möchte an dieser Stelle klarmachen, dass Ordnungspartnerschaften – diese Debatte wird immer wieder hineingemischt – niemals in der Lage sein können, polizeiliche Aufgabenerfüllung vollständig zu ersetzen. Wir haben an vielen Stellen gute Erfahrungen damit gemacht
Sie nicken, Herr Kollege Engel –, eine Zusammenarbeit von Polizei und weiteren Partnern, Akteuren und Netzwerken zu ermöglichen. Das kann man weiterführen, und das sollte man unterstützen. Ich sehe auch eine wichtige Aufgabe darin, den Erfahrungsaustausch zu unterstützen.
Aber wir haben in diesem Zusammenhang auch immer die Diskussion, wer in einem solchen Netzwerk bei einer gemeinsamen Aufgabenerledigung was kann und wer wie viel leisten kann. Klar ist – das möchte ich an dieser Stelle klarstellen –, dass es keine Verdrängung der Polizei aus ihrem ureige
nen Feld geben kann. Da kann es auch kein „Privat vor Staat“ geben,
ebensowenig wie die immer wieder ins Gespräch gebrachte „Hilfspolizei“ bzw. „Polizei light“. Wir haben einen Rechtsstaat. Das Gewaltmonopol liegt bei der Polizei; da gehört es hin.
Das ist nur ein Aspekt aus der Debatte. Ich möchte Ihnen nicht unterstellen, dass Sie intendiert haben,
uns diese Debatte sozusagen von hinten durch die Brust ins Auge aufzuzwingen und das staatliche Gewaltmonopol infrage zu stellen.
Ich habe in Ihrer Rede wahrgenommen, dass Sie diese Debatte mit einer großen Offenheit führen; das finde ich sehr gut. Denn einige Punkte sind offen, über die wir sprechen müssen. Wie kann ein Netzwerk für öffentliche Sicherheit und Ordnung aussehen? Wie kann man es ausgestalten? Wie sollen die runden Tische ausgestaltet sein? Wie lässt sich eine Datenbank verwirklichen, die auf der einen Seite den Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Akteure mit Blick auf die Sicherheit befriedigt, aber auf der anderen Seite für alle noch handhabbar ist? Das ist sicherlich ein weiterer Punkt, über den wir debattieren müssen.
Wir haben eine gute Debattengrundlage für die Frage, wie wir alle Informationen über Ordnungspartnerschaften so zusammenführen, dass für alle, die darin zusammenarbeiten und daran interessiert sind, diese fortzuentwickeln, ein Gewinn entsteht. Ich freue mich darauf, dass wir das miteinander im Innenausschuss diskutieren können. – Für heute ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich kein ganz einfaches Thema, das wir heute beraten. Es setzt ein hohes Maß an technischem und an rechtlichem Verständnis voraus. Es ist sehr notwendig, in dieser Debatte zu differenzieren.
Deswegen würde ich zunächst gerne einsteigen mit einem Blick auf das, was innerhalb der letzten elf Tage auf der Bundesebene passiert ist. Denn da wurde schon zu lange nicht differenziert, sondern chaotisiert.
Die Bundesregierung hat erst versucht abzuwehren. Dann hat sie beschwichtigt. Dann hat sie Nebelkerzen geworfen. Und – das ist eben schon angesprochen worden – Bundesinnenminister Friedrich hatte es nicht einmal nötig, sich gestern dem Parlament zu stellen, und hat seinen Staatssekretär geschickt. Das illustriert die Rolle, die Herr Friedrich seit elf Tagen in dieser Angelegenheit spielt. Er ist offensichtlich überfordert und durchdringt die Materie nicht,
weder technisch noch rechtlich.
Meine Damen und Herren, es gilt zunächst, Dank zu sagen an den Chaos Computer Club, dass er diese Debatte durch seine Untersuchung in Bayern auf die Tagesordnung gebracht hat. Der CCC ist seit mittlerweile 30 Jahren ein wichtiger gesellschaftlicher Akteur, wenn es um die Bewahrung der Bürgerrechte und den Erhalt der Freiheit in Deutschland geht. Die Vorwürfe, die insbesondere durch CDU und CSU auf der Bundesebene gegen den CCC erhoben wurden, sind abwegig und eine völlig unangemessene Abwertung dieser wichtigen Arbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache ist es sicherlich wichtig, auseinanderzuhalten, worum es genau geht. Es geht für Nordrhein-Westfalen um drei Einsätze der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die hier in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2007 durchgeführt wurden.
Ich möchte keine Zwischenfragen zulassen. Ich habe eben die Komplexität umrissen. Daher ist es wichtig, im Zusammenhang vorzutragen.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, es geht um drei Fälle von Quellen-TKÜ hier in NordrheinWestfalen, jeweils angeordnet mit Bezug auf die einschlägigen Regelungen der Strafprozessordnung, und – auch das ist ein wesentlicher Unter
schied zum Einsatz in Bayern – die eingesetzte Software wurde vor dem Einsatz gründlich geprüft. Diese Tests haben gezeigt, Nordrhein-Westfalen ist nicht Bayern.
Bei der Software, wie sie in Bayern eingesetzt wurde, handelt es sich zweifelsfrei um Instrumente, die nicht der gegebenen Rechtslage entsprachen, und dass sie eingesetzt wurden, ist ein handfester Skandal.
Der Bayerntrojaner ist nicht nur durch massive Sicherheitslücken gekennzeichnet, sondern er hat auch Fähigkeiten, die er nicht haben durfte.
Insofern ist es wichtig, dass die bayerische SkandalSoftware in Nordrhein-Westfalen offensichtlich nicht zum Einsatz kam.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesgesetzgeber hat mit der entsprechenden Regelung in der Strafprozessordnung die Möglichkeit der Quellen-TKÜ geschaffen. Das ist im Landesrecht nicht vorgesehen – das ist auch wieder ein Unterschied zu Bayern. Der Bundesgesetzgeber hat mithin die Frage des „Ob“ für die Quellen-TKÜ geklärt; es obliegt aber den Ländern, die Fragen des „Wie“ zu klären. Bei dieser Frage des „Wie“ müssen höchste Maßstäbe angelegt werden.