Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sieveke. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Prof. Dr. Bovermann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Wer keine Schulden haben will, der darf sie einfach nicht aufnehmen.“

Diese Aussage von Prof. Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München stammt aus der Anhörung vom 25. Februar 2010. Beraten wurde damals über den Gesetzentwurf der CDU/FDP-Landesregierung zur Änderung von Art. 83 der Landesverfassung, also genau über das heutige Thema. Prof. Korioth meinte, statt über neue Schuldenregelungen nachzudenken, sollte man besser erst einmal die vorhandenen nutzen.

(Zuruf von der CDU)

Daneben spricht eine generelle Skepsis gegenüber der Wirksamkeit solcher Regelungen aus dieser Äußerung.

Meine Damen und Herren, was ist überhaupt eine Schuldenbremse? Erlauben Sie mir, dass ich am Anfang – gerade auch für die Besucher auf der Tribüne – etwas weiter aushole.

(Zuruf von der CDU: Schön, dass Sie darüber nachdenken!)

Das ist nichts Neues. Die Nettokreditaufnahme durch Bund und Länder war auch bisher auf die Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen begrenzt. Dazu gab es eine Reihe von Ausnahmen. Offensichtlich haben diese Regelungen aber nicht verhindern können, dass die Verschuldung weiter angestiegen ist. Daher auch die verbreitete Kritik.

Allerdings haben sich auch die Rahmenbedingungen verändert. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ein Lastenausgleich zwischen den Generationen noch dringlicher geworden. Außerdem sind die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts hinzugekommen.

Im Zuge der Föderalismusdiskussion sind auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet worden. Das Reformpaket beinhaltete unter anderem auch eine Neuregelung der Verschuldung. Nach Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Nur der Bund darf noch in geringem Umfang strukturelle Verschuldungsspielräume nutzen. Darüber hinaus sind nur konjunkturelle Entwicklungen und Naturkatastrophen als Ausnahmen für Kreditaufnahmen zugelassen.

Diese Neuregelung gilt für den Bund schrittweise ab dem Haushaltsjahr 2011 und für die Länder ab 2020. Die Länder regeln die nähere Ausgestaltung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Damit, meine Damen und Herren, stellt sich für Nordrhein-Westfalen die Frage: Wann wird eine solche Regelung getroffen? Schon vor 2020? Soll die Regelung Verfassungsrang haben oder einfachgesetzlich sein?

Ein Blick auf die übrigen Länder zeigt die übliche föderale Vielfalt. Einige Länder haben noch gar nichts unternommen oder beraten zurzeit. Andere haben bereits Regelungen in ihre Landeshaushaltsordnungen übernommen. Lediglich drei Länder haben sich bisher für Verfassungsänderungen entschieden, dabei insgesamt für sehr differenzierte Regelungen. Das heißt, die Länder haben ihre Spielräume auch genutzt.

In Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP im Mai 2009 einen ersten Antrag zum Thema vorgelegt. Darin forderten sie die damalige Landesregierung zu einer Schuldenregelung in der Landesverfassung auf. Im Dezember 2009 – wir haben es gerade gehört – folgte dann ein Gesetzentwurf, den man inhaltlich nur als sehr dünn und unter Zeitdruck zusammengeschustert bezeichnen kann. Darin wurde einfach Art. 109 Grundgesetz zum Landesrecht gemacht. Haushalte sollten so aufgestellt werden, dass das Ziel der schwarzen Null 2020 zu erreichen war.

Dieser Entwurf fand zu Recht nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Nun taucht er in überarbeiteter Form wieder auf – nach wie vor mit einer engen Orientierung an der Regelung auf Bundesebene.

Die Zeitplanung ist sogar noch restriktiver: Anwendung auf den Haushalt 2012. Bis zum 31. Dezember 2019 darf abgewichen werden. Spätestens aber 2020 ist dann die Vorgabe des Art. 83 zu erfüllen. Die Begründung ist ausführlicher geworden, aber nicht unbedingt verständlicher. Sie wirft eine Reihe von Detailfragen auf, denen ich aber hier an dieser Stelle nicht weiter nachgehe. Wir werden ja in den Ausschüssen darüber ausführlich beraten.

Interessant ist, dass nach wie vor unter dem Punkt „Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände“ lapidar „keine“ steht.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Hört, hört!)

An vielen Stellen heißt es: Das Nähere bestimmt das Gesetz. – Das heißt, auch Ausführungsbestimmungen liegen nach wie vor nicht vor.

Meine Damen und Herren, warum kommt dieser Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt und in dieser Form? Ist er, wie Kollege Sieveke gerade meinte, als Einladung zum Dialog zu verstehen, um eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung zu erreichen? Oder ist er doch eher eine Kampfansage an die rot-grüne Regierung?

Blicken wir kurz zurück: Die CDU hat während ihrer Regierungszeit von 2005 bis 2010 den Schuldenstand von 107 auf rund 130 Milliarden € gesteigert – trotz gestiegener Steuereinnahmen. Im Jahre 2005 waren es 6,7 Milliarden € und nach einem zwischenzeitlichen Rückgang 2010 wieder 6,6 Milliarden € Nettokreditaufnahme. Aber das ist, wie wir inzwischen wissen, nur die halbe Wahrheit. Im

Nachtragshaushalt haben wir Schlussbilanz gezogen: 8,4 Milliarden €.

(Zuruf von Bernd Krückel [CDU] – Gegenruf von Rüdiger Sagel [LINKE]: Halten Sie den Ball besser ganz flach!)

Laut mittelfristiger Finanzplanung von Herrn Linssen sollte es so weitergehen bis 2013. Weitere Schulden waren geplant, jedes Jahr rund 6 Milliarden € bis zu einem Anstieg auf 148,5 Milliarden €. Helmut Linssen war der Rekordschuldenminister.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Widerspruch von der CDU)

Wie passt das alles zusammen? Sie haben auf der einen Seite die Verschuldung gesteigert, auf der anderen Seite wollen Sie nun frühzeitig ein Verschuldungsverbot durchsetzen. Auf der einen Seite haben Sie bei den Schulden selber Gas gegeben, aber nun, bei einer anderen Regierung, möchten Sie auf die Bremse treten. So zeigt sich denn auch die Stoßrichtung des Gesetzentwurfes nicht in der Begründung, sondern in den Pressegesprächen, die Herr Laumann geführt hat. Seine Ziele sind nämlich Personaleinsparung und die Abschaffung der Studiengebühren und der Kita-Gebühren verhindern. Es ist der Versuch, rot-grüne Politik zu blockieren. Dabei schreckt man auch nicht vor der Instrumentalisierung der Verfassung zurück.

(Unruhe von der CDU)

Jenseits solcher durchsichtiger und erfolgloser taktischer Überlegungen wirft der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Fragen auf. Es geht natürlich um die Kompetenzen des Landtages, die ohnehin schon durch die Neufassung des Art. 109 Grundgesetz eingeschränkt werden.

Aber was bedeutet darüber hinaus eine eigenständige Verfassungsregelung auf Länderebene für den Landeshaushalt und für die Handlungsspielräume des Parlaments? – Vielleicht ist in diesem Zusammenhang ein Vergleich der Situation Bund und Länder hilfreich. Die Länder haben kaum Möglichkeiten zur eigenen Ausgestaltung von Steuern. Die Personalausgaben nehmen einen besonders hohen Anteil an, und umgekehrt tragen die Länder wichtige Lasten der Zukunftsinvestitionen wie insbesondere Bildungsausgaben.

Schließlich ein Problem, das schon bei früheren Anhörungen von den Vertretern der kommunalen Familie vorgetragen wurde: Was passiert, wenn die Konsolidierung der Länderhaushalte zur Belastung der Kommunen wird? Wir können uns nur eine Regelung vorstellen, mit der das finanzielle Auskommen der Kommunen sichergestellt wird. Diese und weitere Fragen können wir in den Ausschüssen diskutieren.

Die SPD bestreitet nicht die Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Herr Sieveke hat ja gerade aus dem Programm zitiert. Gleichwohl

halten wir es für wichtig, dass wir sehr sorgfältig prüfen, ob eine Änderung der Landesverfassung …

Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jostmeier zulassen?

Nein, wir werden darüber ja noch in den Ausschüssen ausführlich diskutieren.

Gleichwohl werden wir sehr sorgfältig prüfen, ob eine Änderung der Landesverfassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt notwendig ist. Alles, was in dem Entwurf steht, ergibt sich aus dem Grundgesetz und kommt im Jahr 2020 ohnehin.

Wir werden darauf achten, dass die Budgetrechte des Parlamentes gesichert und die Spielräume für eine nachhaltige Finanzpolitik und für einen vorsorgenden Sozialstaat erhalten bleiben. Denn Investitionen im Bildungsbereich für zukünftige Generationen sind für uns ebenso wichtig wie der Schuldenabbau.

Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Bovermann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich etwas zum Verfahren sagen. Es ist schon ein ungewöhnlicher Vorgang, dass eine Fraktion einen verfassungsändernden Gesetzentwurf ohne jegliche Vorabsprache ins Parlament einbringt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das macht aus meiner Sicht deutlich, dass Sie nicht den Schulterschluss hier im Parlament suchen und eben nicht versuchen, die Verfassung ernsthaft zu ändern. Es ist zumindest sehr ungewöhnlich, dass Sie das so handhaben.

Wir werden Ihnen das anders vormachen. Das werden Sie in den nächsten Wochen sehen. Denn Einladungen heißt, auf Augenhöhe miteinander verhandeln zu können, Vorschläge einbringen zu können. Dafür gab es in diesem Parlament auch gute Beispiele. Ich kann mich an die Sondersitzung zu den Kommunalfinanzen erinnern. Da haben wir in zwei- bis dreitägiger harter Arbeit mit den Kollegen Löttgen, Biesenbach und anderen von der CDUFraktion auf Augenhöhe verhandelt und einen guten Kompromiss erzielt. Das hätte ich mir auch bei die

sem Verfahren sehr gut vorstellen können. Das haben Sie bisher leider nicht gemacht.

Trotzdem, der Gesetzentwurf, der heute von der CDU-Fraktion vorgelegt wird, ist zumindest von der Qualität her um einiges besser als das, was die Landesregierung von CDU und FDP im Dezember 2009 vorgelegt hat. Damals ging es – das kann man anhand der weiteren parlamentarischen Beratungen sehr deutlich nachweisen – nur um Show, nur um Vorführen und keineswegs um die Sache.

Was ich Ihnen in der Sache zugestehen will, ist, dass Sie das Thema „Konjunkturkomponente“ in dem Gesetzentwurf, der heute vorliegt, ernsthaft angeschnitten haben. Was Sie nicht gemacht haben, ist, zu sagen, was Sie im Einzelnen darunter verstehen. Stattdessen verweisen Sie immer auf einzelgesetzliche Maßnahmen. Das können wir dann im Ausschuss sehr dezidiert diskutieren.

Der größte Mangel ist jedoch das, was auch der Kollege Sieveke eben vorgetragen hat: Sie haben keine Barriere in Richtung Kommunen vorgelegt. Sie lassen sich weiterhin offen, Lasten des Landes auf die Kommunen abzuwälzen. Das haben wir fünf Jahre intensiv in Ihrer Regierungszeit beobachten können.

Was heißt das, was Sie heute vorschlagen, konkret? – Sie schlagen vor, das strukturelle Defizit abzubauen, einzusparen oder zu konsolidieren. Das heißt ganz konkret: Mindestens 6 bis 7 Milliarden € müssten eingespart werden. Im Landeshaushalt wären dann mal eben 150.000 oder 50 % des aktiven Personals vom Aufwand her zu konsolidieren.

Was hat die CDU 2008 ganz konkret gemacht? – Sie hat bei 42 Milliarden € Steuereinnahmen – die höchsten in der Geschichte dieses Landes, in der besten konjunkturellen Situation – 1 Milliarde € Schulden gemacht. Was hätte sie nach ihrem Konzept aber machen müssen? – Sie hätte für Konjunkturverläufe ansparen müssen. Sie hätte 5 bis 6 Milliarden € ansparen müssen. Das hat sie nicht gemacht. Sie hätte das kommunale Defizit von anderthalb Milliarden Euro ausgleichen müssen und nicht weitere Lasten auf die Kommunen abschieben dürfen. Außerdem hätte sie für die WestLB Vorsorge treffen müssen. Alles in allem sind das 8 Milliarden €, um die Sie Ihren eigenen Vorschlag für das Jahr 2008 verfehlt haben.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Bezüglich der kommunalen Komponente haben wir Ihnen zum Art. 79 Abs. 3 einen Vorschlag zur Verfassungsänderung gemacht, den Sie abgelehnt haben. Das werden wir im weiteren Verfahren auch dieses Mal wieder beleuchten.