Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Meine Damen und Herren Abgeordnete der CDU – vielmehr: Herren der CDU –, Sie konstatieren, durch die Politik der neuen Landesregierung wüchse die Unsicherheit über den Fortbestand dieses Förderprogramms. Dabei verschweigen Sie, dass die Unsicherheit schon in den letzten Jahren extrem hoch war, und zwar weil Sie eben kein verlässlicher Partner für die Integrationsprojekte waren.

Außerdem haben Sie im Rahmen Ihres Antrags mit keiner Silbe auf die besonders prekäre Situation der Frauen mit Behinderungen hingewiesen. Sie haben in der Behindertenpolitik schon immer viel zu wenig versprochen und kaum etwas eingehalten.

(Beifall von der LINKEN)

Deshalb begrüßen wir, dass die Fraktionen der neuen Landesregierung nun in ihrem Entschließungsantrag versprechen, das Programm fortzuführen und weiterzuentwickeln. Wir finden es auch sinnvoll, darauf hinzuwirken, die Berufs- und Qualifizierungsangebote stärker auf spezifische Interessen von jungen Frauen mit Behinderungen auszurichten.

Allerdings muss ich sagen, dass wir auch nach diesem Entschließungsantrag weiterhin skeptisch bleiben; denn auch dort finden sich viele Lippenbekenntnisse, und ob sich das, was dort steht, in Taten niederschlägt, bleibt erst einmal abzuwarten.

Wir und auch die Landschaftsverbände würden von Ihnen, meine Damen und Herren der Landesregierung, gerne wissen, welche konkreten Summen Sie aufbringen und wofür Sie sie im Einzelnen einsetzen wollen, damit solche Integrationsprojekte tatsächlich weiterentwickelt werden. Eine bloße Um

schichtung der Mittel hilft nämlich wenig. Gute Angebote kosten Geld, und die Linke wird in dieser Frage sehr wachsam bleiben und es nicht durchgehen lassen, wenn man dort genauso stiefmütterlich agiert wie die Vorgängerregierung.

Während wir den Ursprungsantrag vermutlich ablehnen werden, da er sehr kurz greift – darüber diskutieren wir im Ausschuss –, würden wir dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen eher zustimmen und erwarten insofern mit Spannung den Aktionsplan zur Umsetzung der UN

Behindertenrechtskonvention, den der Behindertenbeauftragte im März vorlegen will. Ebenso erwarten wir die Diskussion im Ausschuss über beide Anträge. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Butterwegge. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Schneider das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die neue Landesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Wir wollen, dass das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention möglichst umfassend umgesetzt wird.

In diesem Kontext haben wir uns auch klar dafür ausgesprochen, den Ausbau von Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX in Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern der Landschaftsverbände weiter zu unterstützen. Ich habe dies bereits wiederholt öffentlich betont.

Integrationsunternehmen sind in der Tat sehr gut geeignet, um für Menschen mit Behinderung dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Auch dies habe ich mehrmals betont, und deshalb ist ein weiteres Bekenntnis eigentlich überflüssig, aber es schadet auch nicht.

Bereits von 1996 bis 2000 hat das Land den Aufbau von Integrationsunternehmen mit insgesamt rund 21 Millionen € im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung gefördert. 2008 hat die damalige Landesregierung 10 Millionen € für das Programm „Integration unternehmen!“ bereitgestellt, um innerhalb von drei Jahren 1.000 zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Im Übrigen ist es mir völlig gleichgültig, wer der Vater oder die Mutter dieses Programms ist. Ich habe nur von meiner Kollegin Steffens gehört, wie schwierig es

war, gerade konservative Sozialpolitiker zu der Einsicht zu bringen, dass Werkstätten und Integrationsunternehmen notwendig sind, um dem betroffenen Personenkreis zu helfen.

Behindertenpolitik taugt nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen. Der auch von dem damaligen Minister Karl-Josef Laumann eingeschlagene Weg eines parteiübergreifenden Konsenses hat sich bewährt und wird von mir fortgesetzt. Wenn die Opposition etwas vorschlägt, was gut ist, muss man sich dem anschließen. Allerdings wäre ich auch sehr froh, wenn sich die Opposition dem anschließen würde, was die Regierung an Gutem vorschlägt. So kommen wir im Interesse des Landes weiter.

(Beifall von der SPD)

Wir wollen das Programm „Integration unternehmen!“ auch zukünftig mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe umsetzen und es von einem zeitlich befristeten in ein reguläres Förderangebot umwandeln. Zukünftig soll die Förderung von rund 250 zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen pro Jahr ermöglicht werden. Erfahrungen aus der bisherigen Umsetzung haben gezeigt, dass damit der jährliche Bedarf gut abgedeckt werden kann.

Damit schaffen wir eine verlässliche Planungsgrundlage für alle beteiligten Akteure. Im Haushaltsentwurf 2011 sind die Fördermittel des Landes bereits veranschlagt. Die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die Programmumsetzung werden derzeit durch mein Ministerium geschaffen.

Ich denke, es gibt eine große Übereinstimmung darin, dass Integrationsunternehmen außerordentlich positiv im Interesse der behinderten Menschen wirken können. Ich bitte den Landtag von NordrheinWestfalen, in diesem Zusammenhang auch weiterhin gemeinsam zu wirken. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Punkt nicht vor, sodass wir am Ende der Beratung sind.

Entgegen der ursprünglich vorgesehenen und in der Tagesordnung ausgedruckten Vorgehensweise haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, dass der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1070 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration überwiesen wird – der Entschließungsantrag 15/1134 der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgt dem – und dass die abschließende Beratung und Abstimmung im Fachausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgt. Darf ich um das Handzeichen bitten, wenn Sie mit dieser verab

redeten, jetzt vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden sind? – Das sind die Abgeordneten aller fünf Fraktionen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Dann ist der Antrag einstimmig an den Fachausschuss überwiesen worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

4 Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken:

Interkommunale Zusammenarbeit systematisch fördern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/858

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Engel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel über das Thema Kommunalfinanzen debattiert. Dabei ging es um die Gewerbesteuer, die aufgrund ihrer hohen Volatilität gegen eine andere, stetigere Einnahmequelle ersetzt werden sollte. Es ging um eine stärkere Beteiligung des Bundes an den kommunalen Soziallasten und um Landeshilfen für besonders hoch verschuldete Kommunen.

Bei allen Differenzen im Detail steht das gemeinsame Fazit aber doch fest: Bund und Land sollen ihre Beitrage für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen leisten. – Herr Innenminister nickt.

Wir haben darüber gesprochen, dass auch die Kommunen selbst in der Pflicht stehen, ihr Selbstverwaltungsrecht aktiv wahrzunehmen, um eigene Konsolidierungsbeiträge zu erbringen. Hierbei muss allerdings sichergestellt werden, dass diese Konsolidierungsbeiträge nicht durch wahllose pauschale oder fantasielose Leistungskürzungen zustande kommen, die mehr schaden als nutzen. Sinnvoller sind Konsolidierungsmaßnahmen, die zu nachhaltigen Effizienzsteigerungen durch grundlegende

strukturelle Veränderungen in der Art und Weise der kommunalen Leistungserbringung führen.

Eine ausgezeichnete Möglichkeit hierzu bietet die interkommunale Zusammenarbeit. Mit ihrer Hilfe lassen sich nach wie vor erhebliche Kostensenkungspotenziale aktivieren und vorhandene Ressourcen effizienter ausnutzen, insbesondere im Bereich der Kernverwaltung.

Natürlich ist das Thema „interkommunale Zusammenarbeit“ nicht grundsätzlich neu. Als Klassiker sind gemeinsame Tourismus- und Wirtschaftsförderungsgesellschaften, interkommunale Gewerbebetriebe, gemeinsame Rechenzentren und Abwasserentsorgungsbetriebe zu nennen.

Bedauerlicherweise findet interkommunale Zusammenarbeit aber bislang nur in sehr eingeschränkten Bereichen, in sehr begrenztem Umfang statt. Dabei sind die Kooperationspotentiale gerade vor dem Hintergrund der IT-Entwicklung in den vergangenen Jahren erheblich angewachsen. Auf Basis computergestützter Lösungen lassen sich heute zahlreiche Verwaltungsprozesse zusammenlegen und gemeinschaftlich erbringen – sei es in der Personalverwaltung oder im Rechnungs- und Katasterwesen. Denn eine erhebliche Anzahl an verwaltungsinternen Leistungen kann heute standortunabhängig produziert und an die jeweiligen Nutzer weitergeleitet werden.

Dies trifft insbesondere auf wiederkehrende und standardisierbare Aufgaben zu, die bequem in interkommunalen Dienstleistungszentren gebündelt

werden könnten. Mit solchen Shared Services Zentren lassen sich positive Effekte realisieren und die Effizienz der Aufgabenerbringung steigern, ohne qualitative Einbußen hinnehmen zu müssen. Entscheidungsrelevante Prozesse können dabei

selbstverständlich innerhalb der beteiligten Kommunen verbleiben, sodass die Zusammenarbeit nicht mit einem Kompetenz- oder Steuerungsverlust einhergeht. Gleiches gilt für das sogenannte Front Office, also die Verwaltungsmitarbeiter mit Bürgerkontakt. Auch diese müssen selbstverständlich vor Ort präsent sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Potenziale der interkommunalen Zusammenarbeit sind vielfältig. Auch rein formal stehen kaum größere Hürden im Weg. Insbesondere das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, abgekürzt GKG, bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die zwischengemeindliche Leistungserbringung zu organisieren. Den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend können kommunale Arbeitsgemeinschaften gegründet oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen getroffen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gemeinsame Anstalten öffentlichen Rechtes, Zweckverbände oder GmbHs zu gründen. Für fast jede Aufgabe gibt es eine eigene geeignete Organisationsform. Allerdings gibt es innerhalb des bestehenden Regelwerkes durchaus Anpassungsbedarf, der systematisch erfasst und beseitigt werden sollte.

Dass die vorhandenen Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit bislang viel zu selten genutzt wurden, liegt nicht nur am Kirchturmdenken einzelner Kommunen. Vielfach fehlt es einfach auch am Know-how und an Impulsen auf der lokalen Ebene. Um dieses Defizit zu beseitigen, engagiert sich das Land bereits seit einiger Zeit mit verschiedenen Maßnahmen. Beispielsweise hat die Vorgängerregierung verschiedene Modellprojekte zur interkommunalen Kooperation unterstützt und wissenschaftlich begleitet.

Mit dem Modellversuch „Vernetzte Verwaltung“ wurde ein Prozess zur organisatorischen Erneuerung der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler Ebene in Gang gesetzt. Das Land kann aber noch viel mehr tun – und das mit wenig Aufwand. Denn den Kommunen würde es sicherlich schon weiterhelfen, auf Landesebene einen zentralen Ansprechpartner für die interkommunale Zusammenarbeit zu haben, der die vorhandenen Kooperationspotentiale, Best-Practice-Beispiele und das

Know-how zur praktischen Umsetzung sammelt, bündelt und verbreitet. Wir denken da an eine Task Force „Interkommunale Zusammenarbeit“ in Anlehnung an die bereits sehr erfolgreich arbeitende „PPP Task Force“ beim Finanzministerium – Public Private Partnership.

Diese Projektgruppe soll einerseits zentraler Ansprechpartner für Kommunen in Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit sein, gleichzeitig aber auch proaktiv auf diese zugehen. Sie soll Informationen sammeln, aufbereiten und verbreiten. Sie soll die Kommunen untereinander vernetzen und weitere Modellprojekte zur interkommunalen Zusammenarbeit anstoßen.

Außerdem stellen wir uns vor, dass die Projektgruppe einen Preis auslobt, mit dem die besten Beispiele guter fachlicher Praxis jährlich ausgezeichnet und prämiert werden. Schließlich soll sie aber auch bestehende Hemmnisse für die interkommunale Zusammenarbeit systematisch herausarbeiten lassen und dem Landtag in einem Bericht Lösungsstrategien unterbreiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus den Medien wissen wir alle, dass auch Innenminister Jäger eine Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit befürwortet.

(Minister Ralf Jäger: Ach, habe ich das ge- sagt?)

Beispielsweise wurde vom Innenministerium am 28. Dezember im letzten Jahr eine Pressemitteilung herausgegeben, in der als Errungenschaft der alten Regierung deren Modellversuch „Vernetzte Verwaltung“ explizit hervorgehoben wurde. Das ist uns aufgefallen. Offensichtlich, vielleicht auch inspiriert von unserem Plenarantrag, ließ Herr Jäger in diesem Zusammenhang verlautbaren – Zitat –: „Kommunen in NRW, die ihre Verwaltungen mit anderen vernetzen, sind für die Zukunft besser aufgestellt.“ Das kann ich nur unterstreichen. Die sind dann in der Zukunft besser aufgestellt.

Darüber hinaus sagte er: „In Zeiten knapper Kassen müssen Kommunen noch effizienter und kundenorientierter ihre Aufgaben wahrnehmen.“ Völlig klar! Wir diskutieren in den letzten Wochen im Prinzip nur über Geld rauf und runter. Da können wir die Kommunen an der Stelle nicht verschonen. Daher sollten die Kommunen und Kreise verstärkt die Gestaltungspotenziale der interkommunalen Zusammen