Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Vielen Dank, Frau Kollegin Akbayir. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Voigtsberger das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vielleicht kurz zu Beginn, Herr Wüst: Wir reden natürlich heute nicht zum ersten Mal über dieses Thema, sondern ganz im Gegenteil. Als Erste hatte damals Frau Brehms ihre Anfrage zu der Thematik gestellt. Ja, das war vielleicht hier im Raum, aber wir haben uns damit dann intensiv im Wirtschaftsausschuss befasst. Ich habe dem Wirtschaftsausschuss auch einen Bericht vorgelegt. Ich denke, insoweit ist das Thema bei uns in der Behandlung. Das nur vornweg.

Meine Damen und Herren, einige grundsätzliche Bemerkungen zu dem Thema. Wie Sie wissen, das Energiekonzept der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 basiert im Wesentlichen auf der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken.

Nun zu Ihren Anmerkungen, dass sich die Bundesregierung offensichtlich mit einem Gutachter beschäftigt. Das hat mit der realen Politik der Bundesregierung offenkundig ganz wenig zu tun. Denn die nordrhein-westfälische Landesregierung teilt diese Auffassung der Bundesregierung nicht. Aus unserer Sicht brauchen wir noch mittelfristig einen Energiemix aus erneuerbaren und konventionellen Energien.

Bei diesem Energiemix kommt dem Erdgas, denke ich, eine bedeutende Rolle zu. Erstens ist diese Energieversorgung berechenbar konstant. Wir wissen, dass wir unstetige Einspeisungen – Windkraft, Fotovoltaik – bei Spitzenlasten ausgleichen müssen, ob mit Gas-Dampf-Kraftwerken, Kraft-WärmeKopplung und Ähnlichem. Zweitens ist die Energiegewinnung aus Erdgas gegenüber anderen fossilen Energieträgern mit geringeren Treibhausgasemissionen verbunden.

Meine Damen und Herren, der deutsche Erdgasverbrauch wird derzeit zu ca. 85 % über Importe gedeckt, und die Herkunftsländer sind zunehmend politisch instabil. Ich möchte sagen: nicht nur die Herkunftsländer, sondern auch die Durchleitungsländer der Pipelines. Sie wissen alle, welche Länder hier betrachtet werden müssen. Deswegen sollten wir Aktivitäten gegenüber aufgeschlossen sein, die zu einer Minderung der Importabhängigkeit beitragen können.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Keine umweltge- fährdenden!)

Aber – das sage ich jetzt dazu – nachhaltige Politik verlangt noch etwas mehr, eben nicht nur die wirtschaftliche Betrachtung, sondern auch die ökologische Verantwortung und auch die soziale Akzeptanz. Das heißt, es kommen nur solche Aktivitäten in Betracht, die keine Gefahr für Menschen und Umwelt darstellen. Wir müssen auf diesem Weg natürlich auch die Menschen mitnehmen.

Ein ganz besonderes Problem ist hierbei natürlich das Grundwasser. Das muss geschützt sein; da können wir keinerlei Kompromisse akzeptieren.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich denke, die laufenden Verfahren der Bergbehörde orientieren sich auch daran. Jedenfalls sind wir mit ihnen hier im Gespräch, und ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln.

Vielleicht zeige ich Ihnen einmal beispielhaft auf, welche Verfahren zurzeit laufen, wenn es um Anträge auf Probebohrungen geht:

Bevor ein Rechte-Inhaber bestimmte Aufsuchungsarbeiten wie Probebohrungen aufnehmen kann – das heißt, er fördert dann noch nicht; das hat mit Gewinnung überhaupt nichts zu tun –, hat er der zuständigen Bergbehörde einen Betriebsplan vorzulegen. In Nordrhein-Westfalen ist dies die für den Bergbau landesweit zuständige Bezirksregierung Arnsberg. Dort werden die Maßnahmen und auch die zur Verwendung vorgesehenen Stoffe konkret dargelegt und aufgelistet.

Der Betriebsplan wird durch die Bergbehörde sorgfältig auf die Einhaltung der im Bergbaugesetz formulierten Kriterien geprüft. An diesem Verfahren beteiligt die Bergbehörde daher auch die Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gehört, so zum Beispiel die Wasserbehörden. Die Bergbehörde beteiligt darüber hinaus vor Zulassung des Betriebsplans andere Behörden und auch die Gemeinden, falls deren Aufgabenbereich als Planungsträger berührt ist.

Meine Damen und Herren, das ist vom Verfahren her relativ klar geregelt. Was dann das sogenannte Fracking angeht, so wurde in Nordrhein-Westfalen bisher keine diesbezügliche Genehmigung beantragt, nur damit wir das einmal festhalten.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Da gibt es keine!)

Hierfür, meine Damen und Herren, wäre nun wiederum ein Sonderbetriebsplan vorzulegen. Dann beginnt das ganze Verfahren im Prinzip noch einmal. Ferner würden eine erneute Beteiligung und gegebenenfalls weitere Genehmigungsverfahren nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich.

Ich sage noch einmal: Es gibt zurzeit keinen Antrag auf eine Frackmaßnahme. Wenn sie gestellt würde, würde ein Sonderverfahren automatisch anlaufen.

Meine Damen und Herren, die Sorgen der Bevölkerung nimmt die Landesregierung selbstverständlich sehr ernst. Das Unternehmen ExxonMobil ist bereits von mir aufgefordert worden, und zwar bereits sehr früh – das war im letzten Jahr –, Transparenz durch eine umfassende Information und Öffentlichkeitsarbeit herzustellen. Ich weiß, dass in den betroffenen Kommunen schon Informationsveranstaltungen

stattgefunden haben. Das Unternehmen hat auch

dort Planungen vorgestellt und Fragen beantwortet. Auf Einladung der Bürgermeister haben auch die Bergbehörde zu den Genehmigungsverfahren sowie der Geologische Dienst zu den geologischen Verhältnissen umfassend Stellung genommen. Das ist alles schon passiert.

Ich meine aber auch: Das kann erst der Anfang sein; denn, um die Öffentlichkeit noch stärker in die Verfahren einzubeziehen und die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erweitern, bereitet die Landesregierung derzeit eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Bergrechtes vor.

Ich möchte noch auf ein paar Besonderheiten – Herr Wüst, ist jetzt nicht da –

(Hendrik Wüst [CDU]: Doch!)

hinweisen. Sie wissen natürlich auch, dass der Bundesinnenminister zurzeit Pläne zu Planungsverfahren vorbereitet, weniger Bürgerbeteiligung in Zukunft zuzulassen. Ich weiß natürlich auch – das konnte ich vor zwei Tagen der Presse entnehmen, Herr Wüst –, dass die Bundeskanzlerin inzwischen gesagt hat: Diese Dinge sind zurzeit nicht opportun weiterzuverfolgen. Das heißt aber nicht, dass die Bundesregierung, der Bundesinnenminister letztendlich im Hinterkopf hat, nicht mehr, sondern weniger Bürgerbeteiligung bei solchen Planvorhaben umzusetzen. Da sind vor allem Sie gefordert, Herr Wüst, das vielleicht einmal in Berlin anzumerken. Das ist das Erste.

(Zuruf von Hendrik Wüst [CDU])

Das Zweite, meine Damen und Herren: NordrheinWestfalen hatte mit Rheinland-Pfalz zusammen eine Bundesratsinitiative unterstützt – da ging es um Geothermie-Tiefbohrungen –, dass auch im Bergrecht Umweltverträglichkeitsprüfungen für solche bergbaulichen Vorhaben vorzuschreiben sind. Diese Initiative scheiterte am 24. September im Bundesrat. Und das Bundesland, das sich vehement gegen so eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Bergrecht stark gemacht hat, war vor allem Niedersachsen. Und die Initiative von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – Novellierung des Bergrechtes – scheiterte, wie gesagt, schon im September, Herr Wüst, mit 14:2 Stimmen. Es war nicht nur Niedersachsen. Alle Länder, in denen Sie mehr oder weniger die Mehrheit haben, haben dies abgelehnt.

(Zurufe von der CDU)

Wir werden diese Initiative trotzdem weiterverfolgen. Herr Wüst, mal ganz ehrlich: Sie könnten doch einen viel einfacheren Weg gehen. Sagen Sie einfach dem Bundesumweltminister, Herrn Röttgen, er soll direkt eine Gesetzesnovelle einbringen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Dann könnten wir viel, viel schneller sein. Warum dieser Umweg über die Bundesratsinitiative, die wir

schon einmal versucht hatten und die damals gescheitert ist? Wir machen das selbstverständlich.

(Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

Das, Herr Laumann, werden wir noch einmal auf den Weg geben. Wie gesagt: Wenn Ihnen das wirklich ein Anliegen wäre, könnten Sie es auf einem ganz anderen Weg viel schneller in Bewegung setzen.

(Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, das Trinkwasser ist ein besonders hohes Gut, das es zu schützen gilt. Deswegen besteht auch Einvernehmen mit dem Umweltministerium, dass bei der beantragten Bohrung ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren

durchzuführen ist. In Nordwalde ist das Unternehmen aufgefordert, einen wasserrechtlichen Antrag zu stellen.

Auch die Landesregierung ist sich bewusst, dass Bohrungen nach unkonventionellem Erdgas in Nordrhein-Westfalen relativ neu sind. Im Gegensatz zu Niedersachsen sind sie hier bisher nie durchgeführt worden. Auch hier noch einmal: Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg verfügt über gut ausgebildete Fachkräfte – das wird ja immer infrage gestellt –, die auch über den nötigen Sachverstand verfügen,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie ist aber nicht neutral!)

um die Vorhaben zur Erkundung von unkonventionellen Erdgaslagerstätten zu beurteilen und deren Zulassungsfähigkeit auch prüfen zu können. Die wasserrechtlichen Prüfungen führt die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde im Einvernehmen mit den ansonsten zuständigen Wasserbehörden durch.

Meine Damen und Herren, wir werden verstärkt dafür sorgen, dass entsprechende Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen weiter vorgenommen werden. Das ist letztendlich alles auf dem Weg und wird in Betracht gezogen. Zu berücksichtigen sind natürlich die weltweiten Erfahrungen. Dazu haben wir die Bergbehörde ebenfalls aufgefordert. Ob in Niedersachsen, ob im Ausland, wo auch immer – entsprechende Erfahrungen und Ergebnisse sind mit einzubeziehen.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, dass die Prüfungen von Anträgen auf Probebohrungen selbstverständlich sehr intensiv, kritisch und auch ergebnisoffen stattfinden. Die Landesregierung beobachtet im Übrigen das Verwaltungshandeln in diesem Bereich mit besonderer Intensität. Das kann ich Ihnen zusagen. Dazu gehört auch, dass externer Sachverstand hinzugezogen wird. Deswegen sind die Fachabteilungen des Kollegen Remmel und meines Hauses inzwischen fertig mit den Fragestellungen für Gutachten, die noch einzu

holen sind. Sie sehen, auch das ist auf einem guten Weg. Wichtig ist mir auch, dass die Öffentlichkeit jederzeit auch unmittelbaren Zugang zu allen Informationen und Ergebnissen bekommt.

Meine Damen und Herren von der CDU, Herr Wüst, in Ihrem Antrag haben Sie fast sämtliche Aspekte aufgelistet, die die Landesregierung seit Wochen immer wieder in der Öffentlichkeit anspricht und letztendlich auch immer garantiert – ob es Transparenz ist, ob es Schutz des Grundwassers ist, ob es Bürgerinformation, Bundesratsinitiative oder Gutachten sind. Das alles ist längst angesprochen und auf dem Weg. Insoweit kommt Ihr Antrag ein bisschen spät, aber immerhin.

Herr Wüst, Sie hätten den Antrag schon viel früher stellen können, denn die erste genehmigte Probebohrung hat schon stattgefunden. Sie wurde 2008 während Ihrer Mehrheit genehmigt. Damals wurden keine Zusagen, keine Gutachten, keine öffentlichen Diskussionen usw. gefordert, wie es die heutige Landesregierung macht, denen wir zustimmen und die wir auch garantieren werden.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Aha! So ist das!)

Wie gesagt, damals haben Sie es wahrscheinlich nicht mitbekommen. Herr Brockes sagte, alle seien überrascht gewesen, dass es in dieser Frage überhaupt so etwas wie Probebohrungen gibt. 2008 lag schon eine Genehmigung auf dem Tisch und wurde auch erteilt.

Meine Damen und Herren, für mich ist letztendlich sehr wichtig – das zum Abschluss –: Bei dem Thema „Unkonventionelles Erdgas“ und dem gesamten Verfahren dazu erweist sich das Konzept der Landesregierung – Dialog mit allen Betroffenen, eine Dialogkultur der Transparenz und Offenheit – als richtiger Weg, den wir hier, aber auch bei anderen Themen eingeschlagen haben. Das ist von Ihnen sehr oft belächelt und teilweise auch lächerlich gemacht worden. Jetzt geben Sie zu: Es ist der richtige Weg. Beim unkonventionellen Erdgas machen wir das selbstverständlich so und garantieren es. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Clauser das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die bisherigen Debattenbeiträge kurz zusammenfassen darf, dann heißt die klare Botschaft: Die CDU hat einen guten Antrag gestellt, dem überwiegend zugestimmt wird. Eine Ausnahme bildet Die Linke.