Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

das natürlich eine Senkung des Ausgabenansatzes eines Haushalts ist. Das ist im Staat genauso wie auch im privaten Leben.

Wir haben eine ganze Reihe von Dingen aufgelistet: 6,65 Millionen sind Minderausgaben bei der Beschaffung im Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Verschiebungen und Einschränkungen im Projekt „Langzeiterfassung von Akten“ bringen 1 Million, obwohl sich das ziemlich trocken anhört. Minderausgaben im Bereich der Informationstechnik bringen zwei Millionen. Der Verzicht auf die Elternzeitung „Schulzeit“ im Bereich des Schulministeriums spart 300.000. All diese Dinge bezeichnen Sie als Peanuts oder als Klein-Klein; sie bringen aber aufsummiert etwa 130 Millionen und zusätzlich 100 Millionen globale Minderausgabe, die am Ende eine Einsparung sind und sich auch durchtragen werden. Das immer zu diskreditieren, ist das eine.

Auf der anderen Seite sagen Sie: Aber wir haben all das ganz toll gemacht. – Dann kommt immer das berühmte Jahr 2008 mit einer Nettokreditaufnahme von nur 1,1 Milliarden bei einem wirklich unglaublichen Rekord an Steuereinnahmen von 42,1 Milliarden. Nicht gesagt wird, dass die Neuverschuldung schon ein Jahr später – da war natürlich Krise – wieder bei 5,9 Milliarden war, also um 4,8 Milliarden höher ausfiel, obwohl die Steuern nur um

3,6 Milliarden zurückgegangen sind.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wenn man sich das über den weiteren Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung anschaut, Frau Freimuth, wird man Folgendes feststellen: Es stimmt, die mittelfristige Finanzplanung ist zu einem Zeitpunkt aufgestellt worden, als viele Parameter andere waren als heute. Nur: Diese mittelfristige Finanzplanung – die letzte, die wir von der damals von Ihnen gestellten Landesregierung übernommen haben – basierte auf Zahlen, in denen die Verschlechterung noch nicht enthalten war. Die Verschlechterung, die sich zuerst ergeben hatte, hätte dazu geführt, dass bis zum Jahre 2013 aus den geplanten stetigen 6,5 Milliarden neuen Schulden – das habe ich in Vermerken vorliegen –, über 8 Milliarden geworden wären. Da müssen wir in der Tat die bessere Steuerentwicklung wieder abziehen, und dann kommen wir sogar tatsächlich ein Stück unter 6,5 Milliarden, aber wir sind immer noch in einem Bereich, in dem wir weit davon entfernt sind, dass die Verfassungsgrenze einzuhalten gewesen wäre.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das hat die Ministerpräsidentin heute auch vorgelesen. Wir haben Vermerke von Mitte Herbst letzten Jahres, in denen gesagt worden ist: In der nächsten Legislaturperiode gibt es die Möglichkeit, die Verfassungsgrenze einzuhalten, nicht.

(Zuruf von Angela Freimuth [FDP])

Ja, aber es gibt eine wunderschöne Liste aus der Zeit der vorigen Landesregierung, die zum Haushalt aufgestellt und in der herunterdekliniert worden ist, was man aus einem Haushalt nicht streichen kann. Das war der Haushalt 2010 vor dem Nachtrag mit einem Volumen von 53 Milliarden €.

Dann kommt es: Voll umfänglich durch Einnahmen finanzierte Ausgaben, also das, was nur durch den Haushalt durchläuft, was man nicht einsparen kann: 3 Milliarden – die sind schon mal weg –; bundesgesetzliche Leistungen, die man nicht einfach abstellen kann: 4,6 Milliarden; Zinsausgaben, die man nicht einfach einstellen kann: 4,6 Milliarden; Versorgungsausgaben: 5,3 Milliarden. Man kommt dann von 53 Milliarden auf eine Zwischengröße von 34 Milliarden. Dann kommen Aktivitätsbezüge – Personal, das ich nicht von heute auf morgen raussetzen kann –: 13,4 Milliarden. Am Ende bleiben 19,5 Milliarden. Das geht so weiter – sage und schreibe – bis zu einem Wert von 120 Millionen, der am Schluss bleibt und den man kürzen könnte. Jetzt kann ich wieder sagen: Was für ein Zufall! Das sind am Ende die 123 oder 130 Millionen, die wir wirklich eingespart haben wollen. Wir sollten uns doch einfach gemeinsam bemühen, die Zahlen ernsthaft anzuschauen und dann zu streiten, wie es gehen kann.

Ich nenne noch das Beispiel Bund: Heute geht die Nachricht über die Agenturticker: Bundesminister Schäuble senkt wieder enorm die Neuverschuldung. Er kommt jetzt auf 40 Milliarden. – Herr Krautscheid hat mich gefragt: Wie macht er das? Schafft Ihr das auch? – Am Haushaltsvolumen von 305 Milliarden gemessen sind 40 Milliarden 13%. Genau das haben wir auch. Minister Schäuble ist also jetzt da angekommen, wo wir auch sind.

Die Frage, ob wir auch Steuermehreinnahmen eingerechnet haben, beantworte ich gerne mit Ja. Denn wir haben über die letzte uns zur Verfügung stehende Steuerschätzung vom November

500 Millionen Mehreinnahmen angesetzt, weil wir sicher sind: Das wird ein Stück mehr; das wird sich aus dem Jahr 2010 auch in 2011 fortsetzen. Deswegen ist das eine solide Grundlage. Auf dieser soliden Grundlage sollten wir ruhig gemeinsam in der Sache streiten. Aber die einzelnen verzerrten Zahlen, die dann zum Klamauk führen, sind echt nicht mein Ding.

(Beifall von der SPD)

Da mache ich lieber den Buchhalter und komme lieber mit Zahlen. Das ist für Finanzen ein deutlich besserer Job als Clownerie. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind damit am Ende des ersten Teils von Tagesordnungspunkt 1 – mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor – und kommen zum zwei

ten Teil von Tagesordnungspunkt 1, zur Einbringung des GFG.

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 sieht eine der höchsten Finanzausgleichsmassen vor, die je in einem kommunalen Finanzausgleich gewährt wurden, obwohl die finanziellen Rahmenbedingungen des Staates nach wie vor schwierig sind, insbesondere wegen der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dennoch muss man sagen, die nordrhein-westfälischen Kommunen in 2011 werden 323 Millionen mehr erhalten, das sind 4,3 %, als die Vorgängerregierung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 für sie vorgesehen hatte.

Dieser Gesetzentwurf setzt Strukturverbesserungen fort, die wir bereits mit dem Nachtragshaushalt 2010 auf die Schiene gesetzt haben. Die Kommunen müssen sich nicht mehr an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligen. Das war, um es offen zu sagen, für die Kommunen in NordrheinWestfalen eine äußerst perfide Befrachtung der Vorgängerregierung.

(Beifall von Marc Herter [SPD])

Die Kommunen werden selbstverständlich auch, weil es Ihnen zusteht, zu vier Siebteln am Aufkommen der Grunderwerbsteuer in diesem Jahr beteiligt. Trotz dieser hohen Verbundmasse, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden soll, hat der Gesetzentwurf bereits im Vorfeld einiges an Diskussionen in den Kommunen ausgelöst. Anlass hierfür ist die Aktualisierung der Grunddaten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich bitte zunächst ausführen, was es bedeutet, wenn eine Grunddatenaktualisierung im kommunalen Finanzausgleich vorgenommen wird. Ich schicke vorweg: Mit dieser Grunddatenaktualisierung sollen bestimmte Arten von Kommunen weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

Für eine Grunddatenanpassung werden die statistischen Grundlagen für die Ermittlung der Steuerkraft und der fiktiven Bedarfe auf den aktuellen Stand gebracht. Das bedeutet im Umkehrschluss: Es werden keine Veränderungen an der Systematik des Gesetzes vorgenommen. Alles ist Ergebnis einer statistischen Berechnung, die auf aktuellen Daten beruht. Die Landesregierung hat richtig gehandelt, die diesjährige Ausschüttung in Höhe von 7,2 Milliarden € im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes an die Kommunen nicht mehr auf der Grundlage von elf Jahre alten Daten aus dem Jahre 1999 vorzunehmen.

Die Grunddaten, die aktualisiert werden sollen, sind insbesondere die Gewichtung der Einwohner in der Hauptansatzstaffel sowie die Gewichtung des Soziallastenansatzes. Darüber hinaus ist der fiktive Hebesatz für die Realsteuern, Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer, den aktuellen Entwicklungen angepasst worden. Im Übrigen: Der Schüleransatz konnte nicht aktualisiert werden, weil hierzu bedauerlicherweise auf absehbare Zeit die entsprechenden Daten aus den Kommunen nicht präzise vorliegen werden.

Die letzte Grunddatenanpassung hat vonseiten der rot-grünen Landesregierung im Jahre 2003 stattgefunden. Die Entwicklung in den letzten zehn Jahren insbesondere im Bereich der Soziallasten macht aber deutlich, dass eine solche Aktualisierung mehr als erforderlich gewesen ist. Dass dies durch die Vorgängerregierung nicht geschehen ist, ist letztendlich verantwortungslos, weil sie damit auf der einen Seite Kommunen zu Unrecht Defizite aufgebürdet und auf der anderen Seite anderen eine Welt vorgegaukelt hat, die mit der Realität draußen nur wenig zu tun hat.

(Beifall von der SPD)

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat die erforderliche Anpassung hinausgezögert und sich auf das Gutachten der ifo-Kommission berufen und das, obwohl der alte Landesregierung seit langem bekannt war, dass eine notwendige Anpassung längst hätte erfolgen müssen. Im Übrigen kam diese Grunddatenanpassung auch für die Kommunen nicht überraschend. Bereits am 6. November 2009 ist den Mitgliedern der ifo-Kommission, in der auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten waren, mitgeteilt worden, dass auf Basis der damaligen Aufrechnung der Gewichtungsfaktor für Soziallasten auf 12,4 hätte angehoben werden müssen.

Meine Damen und Herren, es ist ein schweres Versäumnis, dass die schwarz-gelbe Vorgängerregierung diese Grunddatenaktualisierung während ihrer Amtszeit nicht ein einziges Mal vorgenommen hat. Diesem Vorwurf will sich diese Landesregierung nicht aussetzen. Diese Vorgehensweise ist im Übrigen rechtlich höchstproblematisch. Bereits elf Kommunen in Nordrhein-Westfalen klagen aktiv vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster gegen diese mangelnde Datenaktualisierung im Rahmen der Gemeindefinanzierungsgesetze 2008, 2009 und 2010.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat vor Ort zu erheblichen Verschiebungen geführt, für die letztendlich die Vorgängerregierung aufgrund ihrer Untätigkeit verantwortlich ist. Klar ist: Ein solches Versäumnis wird von uns nicht fortgesetzt. Künftige Grunddatenaktualisierungen werden in noch kürzeren Abständen erfolgen, als dies von der Vorgängerregierung der Fall war, nämlich, wenn es technisch möglich ist, Herr Löttgen, jährlich, spätestens aber alle zwei Jahre.

Meine Damen und Herren, niemand kann ernsthaft bestreiten, dass die Soziallasten in den letzten zehn Jahren dramatisch angestiegen sind. Folglich kann es auch nicht überraschen, dass sich diese Entwicklung in einer neuen, deutlich höheren Gewichtung des Soziallastenansatzes widerspiegeln muss. Die Landesregierung hat wegen der überaus großen Verwerfung eine Abmilderung in diesen Umverteilungswirkungen in zwei Schritten beschlossen. Statt von 3,9 auf 15,3 anzuheben, ist dieser Schritt halbiert worden. Es geht dabei letztendlich um Verteilungsgerechtigkeit. Auch wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend und knapp sind, geht es darum, diese Verteilungsgerechtigkeit sicherzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde nun gerne auf die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit dem sogenannten Hartz-IV

Kompromiss und der Entlastung der Kommunen von den Kosten der Grundsicherung eingehen. Dem Grunde nach ist diese Entscheidung durchaus zu begrüßen, auch im Sinne unserer 396 Kommunen, von denen 35 als überschuldet gelten, bzw. deren Überschuldung bereits in den nächsten Jahren eintreten wird. Klar ist aber auch: Diese Entlastung ist vonseiten der Bundesregierung in drei Stufen vorgesehen.

Eine Entlastung für die nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahre 2011 wird nicht stattfinden. Stattdessen wird es in den Jahren 2012, 2013 und 2014 eine allmähliche Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund geben, was – das kann man nur feststellen – nicht ausreichend ist, um die Defizite in den Haushalten unserer Kommunen zu begleichen. Es ist deshalb geboten, als Landesregierung, aber auch als Parlament, den Bund daran zu erinnern, was wir gemeinsam beschlossen haben, nämlich eine Soziallastenübernahme mindestens in der Größenordnung der Hälfte der anfallenden Kosten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass dieser Gesetzentwurf zum GFG 2011 erst am 23. Dezember den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zur Verfügung gestellt worden ist. Das ist – das gebe ich zu – spät. Ich gelobe, dass dies für das Jahr 2012 sehr viel früher der Fall sein wird. Wir werden parallel zur Beratung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 bereits in den nächsten Wochen in die Beratung mit den kommunalen Spitzenverbänden für das GFG 2012 einsteigen. Ich bitte aber, zu bedenken, dass das der Situation geschuldet ist, dass es im letzten Jahr eine Wahl gab. Üblicherweise ist es so, dass nach einer Regierungsbildung Haushalte und damit auch das GFG zeitlich später eingebracht werden als sonst. Bei uns war es der 23. Dezember. Herr Löttgen, bei Ihnen war es damals im Jahre 2005 der Februar des Folgejahres.

(Angela Freimuth [FDP]: Das GFG wird doch erst heute eingebracht!)

Das GFG wird heute eingebracht. Wir haben aber, Frau Freimuth, die kommunalen Spitzenverbände, wie es das Gesetz vorsieht, in der entsprechenden Frist zuvor angehört. Voraussetzung für diese Anhörung war, dass dieses GFG 2011 in seinen Eckwerten den kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung wird, was am 23. Dezember des letzten Jahres geschehen ist. Ich bitte zu berücksichtigen, dass das nicht wieder vorkommen wird. Aber es ist der Situation geschuldet, vor der jede Regierung nach einer Wahl im jeweiligen Haushaltsjahr steht.

Insgesamt glaube ich, dass dieses GFG die Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich besserstellen wird, als es die alte Landesregierung vorgesehen hat. Damit sind längst nicht alle Probleme gelöst. Herr Kollege, es sind 323 Millionen € mehr, als Sie geplant haben.

(Bodo Löttgen [CDU]: Ja!)

Es sind 323 Millionen € mehr – die Sie übrigens den Kommunen vorenthalten haben. Das wird nicht alle Probleme lösen. Das ist als eine Soforthilfe zu verstehen.

Aber unser gemeinsames Interesse muss sein – ich hoffe, dass wir uns darin in den nächsten Wochen bei aller Schärfe im Rahmen der Haushaltsdebatten nicht auseinanderdividieren lassen –, dass der Bund stärker, als bis jetzt vereinbart, über die Übernahme der Grundsicherung hinaus für das, was er selbst durch Gesetzgebung veranlasst und den Kommunen finanziell aufbürdet, Verantwortung übernimmt.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Nur so ist es möglich, dass wir in den nächsten Jahren tatsächlich ausgeglichene Haushalte in den nordrhein-westfälischen Kommunen wiederherstellen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Wir treten nun in die Aussprache ein. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Löttgen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir nach den Reden des Finanzministers und der Ministerpräsidentin einige Vorbemerkungen: Gemeinsam mit etwa 76 anderen Tollitäten aus ganz Nordrhein-Westfalen war gestern auch ein Prinzenpaar aus Bielstein, Prinz Michael II. und Prinzessin Rita, hier. Sie hatten am gestrigen Tag einen Antrag an den närrischen Landtag gestellt,

der lautete: „Freibier für alle“. Das war am gestrigen Tag goldrichtig.

Aber heute, zurück in der politischen Realität, habe ich bei den Reden des Finanzministers und der Ministerpräsidentin doch sehr stark den Eindruck gewonnen, dass sie alles getan haben, um diesen Antrag, der gestern gestellt wurde, heute hier zu begründen.

(Zuruf von der SPD: Sehr schwach! – Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])