Ralf Jäger

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Demirel, Herr Abruszat, Herr Löttgen, da Sie ja soeben nicht gerade Raketen gezündet haben, sondern eher Nebelkerzen geworfen haben,
lassen Sie mich feststellen: Mit diesem GFG 2012 und seinen Vorgängern, mit dem Stärkungspaktgesetz hilft die Landesregierung den 396 Kommunen als verlässlicher Partner, ihre Finanzen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen und kommunalpolitische Gestaltungskraft zurückzugewinnen. Wir begegnen als Landesregierung den Kommunen auf Augenhöhe. Wir kennen ihre Probleme. Das unterscheidet uns maßgeblich von Ihrer Vorgängerregierung, meine Damen und Herren.
Wir haben in den letzten zwei Jahren einiges getan – Herr Hübner hat schon darauf hingewiesen –, um die kommunale Finanzkraft in NordrheinWestfalen zu stabilisieren. Ich erinnere daran, dass wir allein im GFG 2010 300 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt haben – aus Befrachtungen, die Schwarz-Gelb in der Vergangenheit im GFG installiert hat. Um es klar zu sagen: Wir haben den Kommunen das Geld zurückgegeben, das Sie mit Ihren klebrigen Fingern denen damals weggenommen haben. Wir haben diese 300 Millionen € auch nicht nur einmal gezahlt. Wir haben sie über die Jahre verstetigt. Sie finden sich – das können Sie gerne nachlesen – auch im GFG 2012 wieder.
Aber wir haben in der Vergangenheit nicht nur mehr Geld gegeben, meine Damen und Herren, sondern wir haben vor allem auch den ordnungspolitischen Rahmen verändert, in dem Kommunen handeln müssen, und da, wo die Lage besonders schwierig ist, Kommunen in Nordrhein-Westfalen – wie in anderen Bundesländern übrigens auch – die Möglichkeit gegeben, ihren Haushaltsausgleich nicht schon in vier Jahren, sondern erst in zehn Jahren darzustellen, weil dies die Chance ist, mit anderen Instrumenten intelligente Konsolidierung anzugehen. Darauf haben die Kommunen in NordrheinWestfalen dringend gewartet.
Lassen Sie mich Folgendes in Richtung von Herrn Löttgen sagen: Sie haben breit dargelegt, wie aus Ihrer Sicht die Situation der Gemeindefinanzierung und der Gemeindefinanzierungsgesetze bis zum Jahre 2003 aussah. Herr Löttgen, man könnte den Verdacht haben, dass Sie in der Vergangenheit leben.
Man könnte auch den Verdacht haben, dass Sie, weil Sie die Zeit zwischen 2005 und 2010 gänzlich ausgeblendet haben, an einer gewissen partiellen Amnesie leiden.
Aber ich sage deutlich, dass Sie versäumt haben, Folgendes hier darzulegen – das kann ich menschlich verstehen, weil es so beschämend ist –:
Zwischen 2005 und 2010 haben sich die Kassenkredite unter Ihrer Ägide in diesem Land mehr als verdoppelt,
inzwischen auf 20,5 Milliarden €. Das ist Ihre Erblast, Herr Löttgen.
Wenn Sie das sozusagen partiell nicht mehr wissen, es vielleicht politisch absichtlich verschwiegen haben, Herr Löttgen, dann ist das pharisäerhaft.
Damit sind wir beim Thema. Herr Löttgen, Sie haben aus dem Evangelium nach Matthäus zitiert.
Ihre Bibelfestigkeit scheint da nicht ganz so ausgeprägt zu sein. Denn Sie haben übersehen, dass es in Mt. 5, 20 heißt:
„Denn ich sage euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht besser ist als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, so werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 – das setzen wir im Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 fort – einen mutigen Schritt getan. Wir haben das korrigiert, was wir von der Vorgängerregierung vorgefunden haben, nämlich nicht nur, dass es für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu wenig Geld gab, sondern vor allem, dass es auch noch ungerecht verteilt war.
Ihnen von der Vorgängerregierung fehlte der Mut, die Verteilung des Geldes zwischen den Kommunen auf eine aktuelle, auf eine der Wirklichkeit entsprechenden Basis zu stellen.
Stattdessen haben Sie Daten aus dem Jahre 1998 zugrunde gelegt, weil Sie nicht die Entschlusskraft hatten, weil Sie nicht die Gestaltungskraft hatten
und weil Sie auch nicht den Mut hatten, den Kommunen zu sagen, dass das gesamte Gemeindefinanzierungsgesetz auf tönernen Füßen stand und zu derben Ungerechtigkeiten zwischen den Kommunen geführt hat.
Das haben wir korrigiert. Und dazu stehen wir. Wir wollen, dass das Geld nach ihrer jeweiligen, individuellen, aktuellen und tatsächlichen Belastung an die Kommunen verteilt wird – nicht nach Potemkinschen Dörfern oder einer politischen Fassade, die Sie aufgebaut haben, weil Sie nicht den Mut hatten, das zu tun, was wir getan haben. Das aber war dringend notwendig. Das führt dazu, dass das Geld in Nordrhein-Westfalen zwischen den Kommunen wieder gerechter verteilt wird.
Sie wissen, dass wir das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 nicht nur in der Frage der Aktualisierung von Daten, sondern auch inhaltlich verändert haben – auf der Grundlage des ifo-Gutachtens aus dem Jahre 2008 und auf der Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse. Wir saßen in der letzten Legislaturperiode zusammen in der ifoKommission.
Weil wir darüber in den Beratungen – sowohl in der ersten Lesung als auch in den Fachausschüssen – schon so intensiv miteinander diskutiert haben, will ich es hier nur anreißen: Wir haben die Differenzierung des Schüleransatzes vorgenommen, Herr Abruszat, weil sie dringend notwendig war, weil auch die Schülerkosten auf Datengrundlagen verteilt wurden, die nicht mehr stimmten.
Wir berücksichtigen jetzt die unterschiedlichen Kosten zwischen Halbtags- und Ganztagsbeschulung.
Wir haben auch den Zentralitätsansatz verändert: Die Kommunen, die für ihr Umfeld Infrastrukturen vorhalten, partizipieren von den anderen. Darauf wird bei der Finanzverteilung geachtet.
Wir haben auch einen Demografiefaktor berücksichtigt. Denn in diesem Land gibt es Kommunen, die so schnell Bevölkerung verlieren, dass sie ihre Infrastruktur gar nicht anpassen können. Die sollen finanzielle Ausgleiche haben.
Ich sage es deutlich, Herr Abruszat: Bei Ihrer Einschätzung, dass der Sozialansatz vom Neben- zum Hauptansatz geworden ist, gebe ich Ihnen gerne recht. Aber das ist die Wirklichkeit draußen: Unsere kommunale Familie ächzt unter den Soziallasten, die sie zu finanzieren hat,
etwa durch die Finanzierung von Langzeitarbeitslosen, die Kosten für die Eingliederung behinderter Menschen in dieser Gesellschaft oder die exorbitant steigenden Kosten für Jugendhilfemaßnahmen. – Das alles ist die Lebenswirklichkeit in den Kommu
nen. Deshalb ist es richtig, diese Sozialkosten auszugleichen und damit den Soziallastenansatz zu erhöhen.
Zur Höhe der Mittel dieses GFG will ich Folgendes sagen: Ich bitte Sie, trotz der Nebelkerzen, die Sie hier geworfen haben, wenigstens eine mathematische Tatsache anzuerkennen. Sie lautet: Wir wollen im Jahre 2012 8,4 Milliarden € an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausschütten. Das sind 6,31 % mehr als im letzten Jahr – plus 350 Millionen € für den Stärkungspakt. So viel Geld hat noch keine Landesregierung in der Geschichte dieses Landes den Kommunen zur Verfügung gestellt. Diese mathematische Tatsache wäre wert, von Ihnen anerkannt zu werden.
Zu guter Letzt lassen Sie mich Folgendes sagen: Ich glaube, dass dieses GFG ausgewogen ist,
dass es gerechter ist, dass es mehr Geld zur Verfügung stellt. Das ist dringend erforderlich, weil die Menschen in diesem Land spüren, dass mit dem Staatsaufbau und der Staatsfinanzierung etwas nicht mehr stimmt. Sie fahren über die Schlaglöcher in den Kommunen. Sie sehen, dass nicht immer sofort Ersatz da ist, wenn Unterricht in den Schulen ausfällt. Sie sehen – auch visuell –, dass die kommunale Infrastruktur zerfällt.
Wir haben uns dieses Problems angenommen. Ich will gar keine Schelte mehr gegenüber der Vorgängerregierung üben. Wenn Sie – zumindest einige von uns sind vor Ort zum Beispiel in Kreistagen, in Gemeindeparlamenten und Räten verankert – auch diesen Teil der Verantwortung als Politiker ernst nehmen, dann bleibt Ihnen, meine Damen und Herren, gar nichts anderes übrig, als diesem GFG zuzustimmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 03 ist der Einzelplan des Landeshaushaltes, in dem die notwendigen Ressourcen einerseits für die inneren Verwaltungen und andererseits für die Sicherheit in diesem Land ausgewiesen werden.
Nach den Debattenbeiträgen, die auch großes mediales Interesse auslösen, will ich auf drei Dinge im Speziellen eingehen und vielleicht zu einer Bewertung kommen. Ich will vorab sagen, dass, wie ich finde, parteiübergreifend, fraktionsübergreifend klar sein muss, dass eines der höchsten Güter für die Menschen, die in diesem Land leben, ist, in Sicherheit zu leben. Es muss Aufgabe von Politik sein,
diese Sicherheit mit allem, was vertretbar ist und zur Verfügung steht, zu gewährleisten. Ich denke, das sollte eigentlich der Leitfaden unserer Sicherheitspolitik sein, statt kurzatmiger, parteipolitisch beförderter Reflexe, die etwas anderes bewirken wollen.
Ich will dabei gerne auf Sie eingehen, Frau Conrads: Gestern hat unter Federführung der Staatsanwaltschaft Koblenz die Verhaftung von 33 Rechtsextremisten in drei Bundesländern stattgefunden. 33 Rechtsextremisten hatten sich in einer offensichtlich kriminellen Vereinigung „Aktionsbündnis Mittelrhein“ zusammengeschlossen und ihr Headquarter in Bad Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Deren Aufgabe war es, gegen Linke zu hetzen, linke Daten zu ermitteln, um ganz gezielt Übergriffe gegen Linke zu verüben.
Unter den 33 Verdächtigen gab es 24 Festnahmen, sieben davon in Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, ich verrate hier kein Geheimnis, dass die Kenntnisse darüber, was dieses Aktionsbündnis vorhat, dadurch ermittelt werden konnten, dass wir eine engagierte Polizei und einen engagierten Verfassungsschutz haben. Wer will, dass wir diesen Rechtsextremisten das Handwerk legen und uns ihnen als Demokraten entgegenstellen, der kann und darf der Demokratie das Werkzeug und Instrument dazu nicht nehmen. Das sind Polizei und Verfassungsschutz, meine Damen und Herren.
Ich würde als Nächstes gerne auf die Mär eingehen, die Herr Kruse verbreitet hat, Sie hätten herausragenden Bürokratieabbau betrieben. – Ich sage Ihnen einmal, was wir vorgefunden haben: Wir haben Bezirksregierungen vorgefunden, die einen Stellenbesetzungsgrad von gerade noch 86 % hatten. In Teilbereichen der Bezirksregierungen waren Abteilungen derartig belastet, dass sie an die Grenze einer ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung gekommen sind. Aber noch viel schlimmer ist, Herr Kruse, was Sie draußen vor diesem Parlament als Bürokratieabbau verkauft haben. Das ist eine Chimäre.
Wir finanzieren nachträglich alleine die Konnexität mit 21 Millionen €. Ich sage es Ihnen ganz offen: Das, was Sie gemacht haben und wie Sie argumentiert haben, ist nicht in Ordnung.
Ein Letztes! Ich glaube, wir können stolz darauf sein, dass aufgrund der Versäumnisse der letzten Jahre Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland ist, das mehr, aber nicht weniger Polizei einstellt. Herr Kruse, darauf sollten wir in diesem Parlament insgesamt stolz sein. Stattdessen verfallen Sie in parteipolitisch motivierte Reflexe. Ärgerlich ist, das gerade am Einzelplan 03 auszutragen, wo es eigentlich um die Sicherheit der Menschen in diesem Land geht. Das zu tun ist – ich sage es Ihnen ganz offen – nicht sachlich, sondern nur parteipolitisch
motiviert. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme gerne den Antrag der CDU-Fraktion zum Anlass, den Landtag über den aktuellen Sachstand der Novellierung des Landesplanungsrechts zu informieren. Dies, Herr Ellerbrock, umfasst zum einen den Landesentwicklungsplan und zum anderen das Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung. Wir haben den Mund da nicht zu voll genommen, sondern handeln nach der Leitlinie, aus Betroffenen Beteiligte zu machen
und eine möglichst breit angelegte, dialogorientierte Vorgehensweise an den Tag zu legen, um letztendlich einen rechtssicheren Landesentwicklungsplan zu haben. Darauf werde ich gleich noch im Detail eingehen, Herr Ellerbrock.
Mir ist wichtig, dass wir uns das Verfahren noch einmal vor Augen führen. Der Landesentwicklungsplan – kurz: LEP – befindet sich zurzeit in der Schlussphase der Ressortabstimmung. Diejenigen Abgeordneten, die gleichzeitig auch Verantwortung in Regionalräten oder beim RVR tragen, wissen, dass zurzeit ein intensiver Austausch zwischen der Landesplanungsbehörde und der Regionalplanung besteht.
Zum wichtigen Thema „Einzelhandel“ hatte der Chef der Staatskanzlei auch die hier im Landtag vertretenen Fraktionen für den 23. November 2011 ins Stadttor eingeladen, um über den erreichten Stand und die Anforderungen an Einzelhandelsziele mit Experten aus der Wissenschaft – und das ist mir wichtig –, aus den Kommunen und aus den IHKs zu diskutieren.
Nein, ich würde gerne im Zusammenhang vortragen.
Ein vorrangiges Ziel ist es, mit dem neuen LEP insbesondere eine stabile und tragfähige Grundlage für die Regionalplanung überall im Land zu schaffen. Die praktische Umsetzung durch die Regionalplanung ist unverzichtbar für den Erfolg eines LEP.
Deshalb hat der Chef der Staatskanzlei dieses Thema sehr frühzeitig mit den Vorsitzenden der Regionalräte diskutiert. Eine weitere Runde unter Beteiligung der Regierungspräsidenten und der Regionalratsfraktionen ist zeitnah vorgesehen.
Die Arbeiten der Landesregierung stehen kurz vor dem Abschluss, Herr Ellerbrock. Ein Kabinettsbeschluss wird im ersten Quartal dieses Jahres angestrebt. Daran schließt sich – das wissen Sie – ein sehr aufwendiges Beteiligungsverfahren an. Der Landtag wird selbstverständlich auch zeitnah über den Kabinettsbeschluss, wenn er getroffen ist, informiert. In diesem Verfahren ist die formelle Befassung des Landtages im Anschluss an das Beteiligungsverfahren, wie es bei allen Landesentwicklungsplänen üblich ist, selbstverständlich vorgesehen.
Zum Verfahren ist also festzustellen, dass der neue LEP im Dialog – ich hatte darauf hingewiesen – mit den wichtigsten Akteuren entwickelt wurde.
Der Verfahrensstand ist bereits jetzt deutlich weiter, als er zum Ende der letzten Legislaturperiode gewesen ist, meine Damen und Herren.
Nun würde ich gerne einige Hinweise zu den inhaltlichen Schwerpunkten geben. Hinsichtlich des derzeit gültigen Landesentwicklungsplans – die letzte Fassung wurde 1995 veröffentlicht – strebt die Landesregierung eine grundlegende Novellierung an. Um in NRW ein einheitliches und vor allem zukunftsfestes Planungsrecht zu schaffen, ist vorgesehen, die Festlegungen des bisherigen Landesentwicklungsprogramms und des bisherigen Landesentwicklungsplans zu einem Planwerk zusammenzuführen und sie durch ein einheitliches Planwerk zu ersetzen.
Dieser neue Landesentwicklungsplan wird zukünftig Ziele und Grundsätze der Raumordnung enthalten, die den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes selbstverständlich genügen werden. Nur so schaffen wir die angestrebte größtmögliche Rechtssicherheit vor allem für Kommunen, aber selbstverständlich auch für Investoren.
Der Antrag der CDU enthält eine Vielzahl zutreffender Hinweise, die im Landesentwicklungsplan aufgegriffen werden. Auch in diesem Antrag ist zu erkennen, dass es bei vielen Punkten eine große Übereinstimmung mit den planerischen Notwendigkeiten in Nordrhein-Westfalen gibt.
Als überörtlicher und fachübergreifender Plan für die räumliche Entwicklung des gesamten Landesgebietes wird der Landesentwicklungsplan übergreifende Ziele und Grundsätze enthalten. Dies betrifft unter anderem die Raumstruktur und die Kulturlandschaftsentwicklung, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Kooperation und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit über Nordrhein-Westfalen hinaus.
Der neue Landesentwicklungsplan wird darüber hinaus Festlegungen zu den wichtigsten Sachbereichen der Raumordnung enthalten. Dies betrifft die Siedlungsentwicklung – das ist für die weitere Entwicklung der Kommunen natürlich ein ganz zentraler Aspekt –, die Freiraumsicherung, den Verkehr und die technische Infrastruktur, die Rohstoffversorgung und die Energieversorgung.
Die Festlegungen des Landesentwicklungsplans zum Siedlungsraum, die auf eine bedarfsgerechte, aber flächensparende Entwicklung abzielen, werden unter anderem die dringend benötigten Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthalten.
Das muss darin enthalten sein.
Wir wollen ganz besonders bei diesem Thema eine rechtssichere Regelung erreichen, die unsere Innenstädte in ihrer zentralen Versorgungsfunktion stärkt und nicht schwächt, meine Damen und Herren.
Wir wollen erreichen, dass die weitere Entwicklung von Wohnsiedlungen und Gewerbegebieten möglichst nicht mehr im Freiraum erfolgt. Dabei sehen wir eine klare Zielhierarchie vor: Vorrang der Nutzung von Brachflächen, Flächentausch vor Neuausweisung, Rückführung nicht mehr benötigter Reserveflächen zur Siedlungsentwicklung in den Freiraum.
Dies dient gerade unter der Bedingung des demografischen Wandels einer langfristigen Stärkung der Kommunen und kann einen Beitrag dazu liefern, die Kosten der Infrastrukturerhaltung in den Kommunen zu begrenzen. Gleichzeitig dient es dazu, die Inanspruchnahme von wertvollem Freiraum in Nordrhein-Westfalen zu begrenzen.
Ich danke ganz besonders für die Aufmerksamkeit der inzwischen noch knapp zehn CDU-Abgeordneten hier im Plenarsaal. – Danke schön.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich auf Herrn Orth eingehen. Sie haben thematisiert, warum die Festnahme vor zehn Tagen in Düsseldorf durch die GSG 9 und nicht durch die SEK durchgeführt wurde. Das erklärt sich selbstverständlich daraus, dass es sich um ein Verfahren des Generalbundesanwalts, also einer Bundesermittlungsbehörde, handelt und daher auch Bundeskräfte zum Einsatz gekommen sind. Aber ich kann Ihnen versichern, dass insbesondere auch ortskundige Beamte des Polizeipräsidiums Düsseldorf an dieser Verhaftung beteiligt waren. Es ist also das Gegenteil von Misstrauen, sondern wie immer eine enge Kooperation zwischen Landesbehörden und Bundesbehörden.
Ich will überhaupt nicht oberlehrerhaft klingen, Herr Orth, weil es mir selbst schon passiert ist: Die SEK
in Nordrhein-Westfalen ist kein Sondereinsatzkommando – dieser Begriff ist aus einer Zeit, in der solche Begriffe für die Polizei benutzt wurden –, sondern hinter der Abkürzung SEK verbergen sich Spezialeinsatzkräfte.
Ich will diese Aktuelle Stunde gerne dazu nutzen, ausdrücklich aufzugreifen, dass die Antragsteller formuliert haben, dass wir eine Neujustierung des Verfassungsschutzes benötigen – gerade vor dem Hintergrund des Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlustes in weiten Teilen der Bevölkerung nach dem Aufdecken der Zwickauer Zelle.
Ich will in dieser Debatte aber auch dafür werben – und das aus tiefer Überzeugung –, dass wir in Deutschland nie wieder in eine Argumentation verfallen sollten, Frau Conrads, in der wir Polizei und Nachrichtendienste gleichsetzen. Ich habe schon mal hier im Plenum versucht Ihnen das darzulegen.
Ich glaube, dass wir in Deutschland zu Recht aus unserer Geschichte gelernt haben. Die Geschichte lautet, dass die Geheimpolizei des Kaiserreichs, die Gestapo der Nazis, aber auch die Staatssicherheit der DDR immer Instrumente antidemokratischer Willkür gewesen sind. Aufgrund dieser historischen Erkenntnisse war es der richtige Schritt, die Trennung zwischen Ermittlung und Aufklärung 1949 in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Wir sollten nicht dem falschen Glauben anhängen, dass es hier in Deutschland eine Vermischung zwischen Polizei und Verfassungsschutz geben sollte.
Dieses Kapitel der Geschichte sollten wir hinter uns gelassen haben.
Wir haben uns damit bereits im Innenausschuss auseinandergesetzt, Frau Conrads. Ich bin gerne bereit, unterschiedliche Auffassungen zu akzeptieren und mich mit Ihnen auseinanderzusetzen. Aber ich sage Ihnen ganz offen: Einzig und allein die eigene Betroffenheit für Ihre Forderung der Abschaffung des Verfassungsschutzes,
nämlich weil Sie in Ihrer Partei selbst extremistische Einschlüsse haben, die der Verfassungsschutz nach dem Gesetz zu beobachten hat, ist kein Anlass für eine wirklich fundierte Diskussion über die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen.
Wenn man, Frau Conrads, in seinen eigenen Reihen die Hausaufgaben nicht macht, dann sollte man die Prinzipien einer wehrhaften Demokratie nicht infrage stellen. Das tun Sie aber.
Die Beobachtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen hat übrigens, wie ich finde,
auch eine pikante Historie. Herr Orth, in den 50erJahren ist Ihre Partei hier in Nordrhein-Westfalen vom Verfassungsschutz beobachtet worden, damals wegen möglicher Einschlüsse von Nationalsozialisten.
Da hat der Verfassungsschutz, da hat die britische Militärregierung reagiert. Ich fordere die Linke heute auf, ohne England selbst zu reagieren und ihre Hausaufgaben in ihren Reihen zu machen.
Wir haben historisch betrachtet statt der sehr wertneutralen Weimarer Verfassung eine wertgebundene Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen keine Freiheit mehr zulassen zur Abschaffung der Freiheit in diesem Lande, keinem die Freiheit gewähren, Demokratie mit legalen Mitteln abschaffen zu dürfen.
Das ist eine Erkenntnis der Historie in Deutschland. Deshalb ist es gut so, wie wir vorgehen.
Ich darf zitieren, was Joseph Göbbels 1928 als Nazipropagandachef gesagt hat:
„Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. … Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freikarten und Diäten zu geben, so ist das ihre Sache.“
Diese Situation sollte nie wieder eintreten: dass wir in Deutschland eine Demokratie haben, die gegenüber denen, die diese Demokratie abschaffen wollen, nicht wehrhaft ist. Deshalb brauchen wir einen rechtsstaatlichen Verfassungsschutz, der uns vor diesen Demokratiefeinden schützt.
Ich bitte, in dieser Debatte auch zu berücksichtigen, dass wir in Nordrhein-Westfalen einen Verfassungsschutz haben – nicht nur in NordrheinWestfalen, sondern auch in 15 anderen Bundesländern –, dass wir Sicherheitsbehörden des Bundes haben, die erfolgreich verhindert haben, dass seit dem 11. September 2001 islamistische Anschläge in Deutschland funktioniert haben.
Wir hatten neun kritische Situationen. In einer Situation haben wir alle miteinander schlichtweg Glück gehabt, weil in der Kofferbombe im Regionalexpress in Köln die Zünder nicht funktioniert haben. Acht Anschläge von islamistischen Terroristen konnten in diesem Land ausschließlich durch nachrichtendienstliche Erkenntnisse verhindert werden.
Wer diese nachrichtendienstlichen Instrumente der Demokratie abschaffen will, der muss zugleich den
Menschen draußen sagen, dass wir nicht mehr bereit sind, sie vor solchen Anschlägen zu schützen. Denn das wäre die Konsequenz. Und die finde ich, offen gestanden, unerträglich, meine Damen und Herren.
Nicht nur um Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Bevölkerung gegenüber Sicherheitsbehörden zurückzugewinnen, sondern auch weil die Welt sich verändert hat, trete ich sehr dafür ein, das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln und zu modernisieren. Denn es geht nicht mehr darum, nachrichtendienstlich auf dem letzten Stand der Technik zu sein, sondern darum, ausreichend innovativ und wach genug zu sein, um gesellschaftliche Veränderungen und gesellschaftliche Risiken wahrzunehmen. Das muss die zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes in NordrheinWestfalen sein.
Die Aufdeckung dieser NSU-Zelle – ich persönlich hätte nie geglaubt, dass eine solche Zelle mordend über so viele Jahre in Deutschland tatsächlich unentdeckt bleiben kann –
hat etwas bewirkt. Sie wissen, dass wir hierzu einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages haben. Sie wissen seit gestern, dass das Bundeskabinett und die Innenministerkonferenz gemeinsam beschlossen haben, eine Bund-LänderKommission einzurichten, die genau diese Schnittstelle zwischen den Behörden untersuchen und neu definieren soll. Sie wissen, dass wir beabsichtigen – begleitet durch eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz –, ein erneutes NPD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.
Wir sind dabei, miteinander zu kooperieren, wie es um die V-Leute in der NPD steht. Ich habe hier am 22. Dezember des letzten Jahres ein 8-Punkte-Programm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Wir lassen durch einen Dritten, durch einen Beauftragten, den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich seiner Art und seiner Rechtsstaatlichkeit begutachten und testieren.
Ich komme gleich zum Ende, Herr Präsident. – Ich bitte, zu beachten, dass wir in Deutschland auch wegen des Aufdeckens der Zwickauer Zelle in Bewegung geraten sind und schauen sollten, was wir verändern können, Herr Biesenbach. Nichts ist so gut, dass man nicht überprüfen sollte, ob man es nicht noch besser machen könnte.
Mein Ziel ist es, dem Parlament noch in diesem Jahr eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vorzulegen, die genau diesen Ereignissen Rechnung trägt. Wir sollten es nicht mehr als Staatsgeheimnis betrachten, wo Verfassungsschutz seinen Schwerpunkt hat, sondern das der Breite des Parlamentes mitteilen.
Ich glaube, dass wir eine bessere Kontrolle und zusätzliche Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament haben sollten, nicht weil etwas verborgen wird, sondern – im Gegenteil – weil es offen dargelegt werden kann, um dieses Stück Vertrauen zurückzugewinnen.
Wir müssen meiner Meinung nach auch deutlich machen, dass sich der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen immer auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit bewegt und bewegen wird und dass er damit auch erfolgreich für die Demokratie arbeiten kann. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte eigentlich gar nicht mehr in die zweite Runde gehen. Frau Conrads, ich muss aber sagen: Bei aller gelegentlichen Übereinstimmung zu dem einen oder anderen Thema werden wir hier nicht mehr zusammenkommen.
Ich glaube, offen gestanden, in einem Redebeitrag noch nie so oft den Konjunktiv gehört zu haben: hätte, wenn, doch, aber. – Sie haben im Konjunktiv geäußerte Vorwürfe als Beleg dafür genommen, dass der Verfassungsschutz – ich zitiere – „eine unsägliche Verstrickung zur Unterstützung der NSU“ hätte. – Frau Conrads, das weise ich für den nordrheinwestfälischen Verfassungsschutz mit allem Nachdruck zurück.
Jetzt benutze ich einmal Ihren Terminus: Das ist eine Unverschämtheit!
Worum es mir in dieser Auseinandersetzung geht, ist Folgendes: Ich werbe dafür, dem falschen Glauben und dem falschem Bild, die in der Öffentlichkeit zum Teil über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes existieren, mit größtmöglicher Offenheit entgegenzutreten, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu
rückzugewinnen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Demokratie seit 1949 deshalb so gefestigt ist, weil sie wehrhaft ist und weil sie denen, die diese Demokratie abschaffen wollen, auf die Finger schaut und darüber öffentlich berichtet.
Der Unterschied zwischen dem, was sie immer als Geheimdienst bezeichnen, und einem Nachrichtendienst ist gravierend, Frau Conrads. Das wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen.
Nach dem in unserer Verfassung niedergelegten Auftrag hat der Verfassungsschutz ausschließlich die Aufgabe, grundsätzlich Bestrebungen in diesem Land zu beobachten und aufzuklären und eben nicht so Einfluss auf sie zu nehmen, dass sie sich verändern.
Das ist der klare Auftrag des Verfassungsschutzes. Es ist in unserem Verfassungsschutzgesetz nachzulesen. Ich trete übrigens dafür ein, es noch präziser zu formulieren.
Ständig zu behaupten, dass er nicht entsprechend handelte, aber keinerlei Belege dafür zu bringen, ist zutiefst undemokratisch, Kolleginnen und Kollegen von der Linken.
So kann man mit der Diskussion über eine wehrhafte Demokratie schlichtweg nicht umgehen.
Zitieren Sie von mir aus weiterhin Zeitungen. Wenn das Ihr Wissensschatz ist, über den Sie sich definieren, ist das Ihr Problem und nicht meines. Es ist nicht Aufgabe einer Landesregierung oder eines Parlamentes, jedem Artikel in einer Zeitung in irgendeiner Weise entgegenzutreten.
Ich versuche, auf Folgendes hinzuwirken: Wir haben eine besorgniserregende Veränderung im Bereich Rechts. Was früher nur ein regionales Phänomen ohne Austausch und Vernetzung untereinander war, ist zunehmend eine Bewegung, die in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.
Demokraten – ob in Dortmund, in Wuppertal oder gegen „pro NRW“ in Köln – reagieren reflexhaft, wenn diese Rechtsradikalen auf die Straße gehen. Das ist auch gut so. Aber die Rechten haben längst eine andere, sehr viel intelligentere Strategie entwickelt, nämlich die Strategie der Wortergreifung, die Strategie, sich in anderen gesellschaftlichen Organisationen breitzumachen und zu versuchen, sie zu unterwandern.
Wir müssen als Demokraten darauf achten, dass dies nicht krakenartig geschieht, und müssen eine Strategie entwickeln, wie wir dem entgegenwirken.
Wie deren Strategie aussieht und wo sie sich breitmachen, werden Sie übrigens auch nicht in der „Frankfurter Rundschau“ lesen. Das wissen Sie nur, wenn Sie wissen, was diese Personen hinter verschlossenen Türen miteinander besprechen und beraten. Gerade deshalb brauchen wir Quellen in den Organisationen, die uns diese Auskünfte erteilen. Es gibt kein besseres als das von Ihnen gerade vorgebrachte Beispiel dafür, dass wir V-Leute in den Organisationen haben müssen, die die Demokraten darüber informieren, was Antidemokraten in diesem Land planen.
Darüber sollten wir uns im Rahmen der Modernisierung des Verfassungsschutzgesetzes in NordrheinWestfalen intensiver, aber fachgerechter und sachlicher unterhalten. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Witzel, Sie fragen, wie sich die Kollegin Schwall-Düren in dieser Sache verhält. Frau Schwall-Düren ist entschuldigt, weil sie zurzeit in diesem Zusammenhang in Berlin zur Vorbereitung der Bundesratssitzung, die am Freitag stattfindet, Gespräche führt. Ich will, soweit es möglich ist, von meiner Seite aus gerne Auskunft erteilen.
Die Landesregierung hält die Netzneutralität für eine der tragenden Säulen für ein diskriminierungsfreies Internet. Für den Erhalt des Internets als freies und offenes Medium ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder auch Ziel grundsätzlich gleichbehandelt wird. Das Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten oder Diensteanbietern muss verhindert werden. Nur so kann die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an der Informationsgesellschaft sichergestellt werden. Das „Best-Effort-Prinzip“ – sozusagen das Windhundprinzip im Internet –, nach dem ein Datenpaket nach dem anderen weitergeleitet wird, muss erhalten bleiben. Es darf nicht durch eine Priorisierung von Diensten schrittweise verdrängt werden.
Aus Sicht der Landesregierung muss dafür Sorge getragen werden, dass die Netzneutralität als Wesenskern des Internets auch in Zukunft gewährleistet ist.
Leider wird es in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht gelingen, eine entsprechende Definition von Netzneutralität in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Der vom Bundestag am 27. Oktober 2011 beschlossene Gesetzentwurf enthält hierzu eine sehr allgemeine Regelung. Die inhaltliche Ausgestaltung soll im Wege einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung erfolgen. In dieser Rechtsverordnung sollen die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festgelegt werden. Ziel dabei ist es, eine Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern. Weitere inhaltliche Festlegungen werden im Gesetz nicht vorgenommen.
Für die Landesregierung ist die Regelung unzureichend. Das Gesetz enthält lediglich eine Ermächtigung, aber keine Verpflichtung der Bundesregierung, hier klare Vorgaben zur dauerhaften Sicherung der Netzneutralität einzubringen. Wir wollten mehr als diese laue Option auf ein Irgendwann. Wir wollten klare und verbindliche Regelungen zur Netzneutralität, und zwar hier und jetzt. Dies wurde aber von einer Mehrheit aus CDU und FDP des Bundestages und der Länder – schade, Herr Witzel! – anders gesehen.
Ich glaube, dass Ihre Parteifreunde aus der FDP beim Bund, in Niedersachen und in Bayern diese
guten Ratschläge, die hier im Landtag zu Protokoll gegeben worden sind, hätten annehmen sollen. Das wäre, glaube ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch überzeugender gewesen.
Die Landesregierung kann im laufenden Vermittlungsverfahren das hier skizzierte Verständnis von Netzneutralität nicht einbringen, weil das Thema nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist.
Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens liegt das Heft des Handelns zunächst bei der Bundesregierung. Die Landesregierung wird in einem solchen Verfahren ihre Vorstellung von Netzneutralität einbringen. Dort wird NRW einem Vorschlag der Bundesregierung nur zustimmen, wenn diese Verordnung mit dem hier skizzierten Verständnis von Netzneutralität zu vereinbaren ist. – So weit zur Beantwortung.
Es ist kein Verstoß, es widerspricht der Auffassung der Landesregierung, dass jeder Mann, jede Frau, jede Institution, jedes Unternehmen einen ungehinderten und nicht zu priorisierenden Zugang zum Internet haben sollte. Sie wissen, es werden zurzeit Geschäftsmodelle diskutiert, dass es auf käuflicher Grundlage Priorisierungen geben könnte, die Daten, insbesondere in der Breitbandtechnik, umso schneller zu befördern, je zahlungskräftiger derjenige, der die Daten verschicken will, ist. Da das Internet inzwischen alle gesellschaftlichen Bereiche erreicht hat, sei es unsere Wirtschaft, sei es unser Privatleben, ist das aus Sicht der Landesregierung mit dem Verständnis eines freien Zugangs zum Internet, der nicht behindert werden darf, nicht zu vereinbaren.
Auch wenn es zufälligerweise so ist, Herr Witzel, erhebe ich für mein Ressort keinerlei Anspruch auf die Medienpolitik. Ich bin eher zufällig öfter mal stellvertretend bei diesem Thema in der Fragestunde tätig.
Ich weiß nicht genau, auf welchen Sachverhalt sich Ihre Frage bezieht. Wenn Sie sich auf die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs zum Internet bezieht, hatte ich bereits erläutert, das Gesetz ist bedauerlicherweise so formuliert, dass es vorsieht, dies ist über eine weitere Rechtsverordnung durch die Bundesregierung zu konkretisieren. Hieran sind die Länderparlamente und der Bundesrat nicht zu beteiligen. Das heißt, unsere Auffassung hierzu kann nicht weiter in das Verfahren eingebracht werden.
Sofern sich Ihre Frage auf das anstehende Telekommunikationsgesetz bezieht, kann ich Ihnen Frohes verkünden: Es scheint sich ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss abzuzeichnen. Die Gespräche laufen aktuell in Berlin, sodass ich Ihnen den inhaltlichen Stand nicht wiedergeben kann. Nordrhein-Westfalen und die zuständige Medienministerin sind aber hoffnungsfroh, dass es im Laufe des heutigen Tages oder Abends tatsächlich zu einem endgültigen Kompromiss im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes kommen könnte, den wir Ihnen, wenn es gewünscht ist, gerne mitteilen werden.
Ich bitte um Verständnis, Herr Witzel. Ich habe nur die Nachricht bekommen, dass man wahrscheinlich im Laufe des heutigen Nachmittags oder frühen Abends einen Kompromiss in Aussicht hat. Auf welcher Grundlage und mit welchen Details dieser Kompromiss erreicht werden kann, kann ich zurzeit nicht sagen. Deshalb bitte ich um Verständnis, Ihnen nicht mitteilen zu können, ob die ursprüngliche Formulierung von § 41a TKG erhalten geblieben ist oder ob es hier Veränderungen gegeben haben könnte.
Ich biete allerdings an, wenn dieser Kompromiss heute beschlossen werden sollte, dass die Landesregierung das Parlament über das Ergebnis unterrichtet. Ich bitte um Verständnis – ich bin jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage hier und nicht in Berlin –, dass ich zu den gegenwärtigen und sehr aktuellen Diskussionen in Berlin wenig sagen kann.
Herr Witzel, die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs ist zumindest nach bisherigem Stand insoweit gescheitert, als insbesondere die Bundesländer, in denen die FDP an der Regierung beteiligt ist, sich nicht daran beteiligt haben, einen solchen Kompromiss zu erzielen. Ich gehe davon aus, dass das bedauerlicherweise so geblieben ist. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen würde es auch als einen schwerwiegenden Eingriff in die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ansehen, wenn es je nach Zahlungsfähigkeit Diskriminierungen beim Zugang zum Internet geben würde.
Frau Präsidentin, ich möchte! Herzlichen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich hatte jetzt kein Déjà-vu, sondern ein Jamais-vu. Ein Jamais-vu ist das Gegenteil von einem Déjà-vu – dasselbe, nur unter umgekehrten Vorzeichen.
Herr Kruse, nach Ihrem Vortrag frage ich mich: Warum haben Sie das fünf Jahre lang während Ihrer Regierungszeit nicht angepackt?
Ich kann nur feststellen, dass Sie Dinge vorgetragen haben, die zum Teil aus Ihrer Regierungszeit herausragen, zum anderen auch wiederkehrend sind, beispielsweise die Tatsache, dass Sie eine bestimmte Statistik einfordern. Das ist das Jahrbuch der Kriminalitätsstatistik 2010. Herr Kruse, es ist Ihnen persönlich zugesandt worden, und zwar am 11.11. Ihren Antrag haben Sie am 29.11. gestellt.
Ich weiß, dass man sich als Abgeordneter natürlich auf Mitarbeiter verlassen muss. Sie sind nicht erst 14 Tage hier im Landtag und wissen deshalb, dieses Jahrbuch erscheint in einem bestimmten Rhythmus, zum Zeitpunkt der Antragstellung lag es Ihnen vor. Die Erkenntnisse, die Sie einfordern, hätten Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung schon längst vorliegen können. Gleichwohl, Herr Kruse, möchte ich in Wertschätzung Ihnen gegenüber gerne darauf eingehen.
Erstens. Ich glaube, dass Sie in der Frage der Kriminalitätsstatistik und des Vergleichs wirklich Äpfel mit U-Booten vergleichen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in Deutschland, in NordrheinWestfalen, was die Sicherheitslage angeht, was das Risiko der Bürgerinnen und Bürger angeht, Opfer einer Straftat zu werden, auf einem guten Weg sind.
Ich sage ganz deutlich: Jede Straftat, die begangen wird, jede Straftat, die nicht aufgeklärt wird, ist immer eine zu viel. Im internationalen Vergleich können sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sicher fühlen, sicherer auf jeden Fall, Herr Kruse, als Sie es versucht haben darzustellen. Ich glaube, dass das Thema „Innere Sicherheit“ nie dazu dienen sollte, mit Ängsten von Menschen zu spielen, um damit Politik zu machen.
Das ist ein Thema, das wir immer fraktionsübergreifend diskutiert haben.
Ich will gerne auf den Vergleich NordrheinWestfalen, Thüringen, Bayern und Niedersachsen eingehen. In Nordrhein-Westfalen befinden sich 15 der 38 großen Städte Deutschlands. In NordrheinWestfalen liegt das Ballungszentrum Ruhrgebiet mit allein 5 Millionen Einwohnern. Herr Kruse, aus Ihrer langjährigen politischen Tätigkeit hier wissen Sie: Es gibt einen Zusammenhang zwischen Ballungszentren, Großstädten und bestimmten Kriminalitätsformen. Von daher kann und konnte man ländlich strukturierte Bundesländer wie Thüringen, Bayern
und Niedersachen nie und sollte man auch zukünftig nicht miteinander vergleichen.
Herr Kruse, all das, was Sie in den Punkten 1, 2 und 3 gefragt haben, werden Sie in diesem Jahrbuch wiederfinden, mit einer Ausnahme – das gebe ich gerne zu, das werden wir gerne im Zuge der Beratungen im Innenausschuss ergänzen, weil es auch noch nie Darstellung einer statistischen Unterlage der Landesregierung war –, nämlich der Frage: Wie sieht in den einzelnen Kreispolizeibehörden die SollStärke im Bereich Kriminalität auf Grundlage der BKV aus, und wie ist die reale Besetzung? Das werden wir Ihnen vorlegen.
Dabei werden Sie feststellen, Herr Kruse, dass in sehr vielen Polizeibehörden – gerade da, wo es eine Altersstruktur gibt, bei der dienstältere Beamtinnen und Beamte am Werk sind – die jeweiligen Polizeipräsidentinnen und -präsidenten oder Landräte und Landrätinnen gerade auf den Bereich Kriminalität einen besonderen Schwerpunkt legen. Das heißt, dass in eigener Zuständigkeit und eigener Verantwortung der Polizeibehörden im Bereich Kriminalitätsbekämpfung mehr Personal eingesetzt wird, als ihnen nach der BKV zugewiesen wird.
Ich will auch noch einmal deutlich sagen, dass wir uns überlegen müssen: Wie gehen wir mit der Situation um, dass wir, wie ich finde, in einer sicheren Gesellschaft leben, aber trotzdem die Veränderungen der Gesellschaft wahrnehmen und damit auch den Veränderungen der Kriminalität wirksam begegnen.
Herr Kruse, ich betrachte unsere Konzepte „Crash Kurs“, „Kurve kriegen“ und „Riegel vor“ keineswegs als Aktionismus – im Gegenteil. Sie sind langfristig angelegt, sie wirken präventiv. Sie sollen da wirken, wo Kriminalität, wo Unfallgeschehen entstehen, um entsprechende Zahlen von vornherein zu vermeiden.
Gerne.
Offen gestanden habe ich die Frage inhaltlich nicht ganz verstanden. Ich interpretiere sie so, dass Sie eine Aufstellung erwarten, aus der hervorgeht, wie nach den einzelnen Kriminalitätssparten innerhalb der jeweiligen Kreispolizeibehörde Personal eingesetzt wird. Ich bin mir sicher: Das ist zum Teil Bestandteil des Jahrbuchs. Wenn das nicht der Fall sein sollte, kann man das in dem einen oder anderen Fall, wo es sinnvoll ist, sicherlich auch ergänzen.
Ich würde gerne noch einmal auf das eingehen, was diese Landesregierung im Bereich der inneren Sicherheit und der Polizeiarbeit gegenüber 2010 verändert hat. Ich habe gerade drei Konzepte genannt, die allesamt überwiegend präventiv wirken sollen. Ich bin übrigens – Herr Kruse, dazu lade ich die Abgeordneten des Innenausschusses herzlich ein – sehr beeindruckt von der Wirkungsweise des Projektes „Crash Kurs“. Im März 2012 werden wir das Programm „Crash Kurs“ – es geht um die Vermeidung von Unfällen durch unter 25-Jährige – so umgesetzt haben, dass jede Kreispolizeibehörde in Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den Schulen jeden Schüler und jede Schülerin in Nordrhein-Westfalen einmal mit dieser Veranstaltung erreicht hat.
Ich habe an einem halben Dutzend Veranstaltungen teilgenommen. Gelegentlich habe ich immer noch einen Kloß im Hals. Ich empfehle den Abgeordneten des Innenausschusses – das biete ich an –, selbst einmal an solch einer Veranstaltung teilzunehmen. Sie wirkt unmittelbar. Ich hoffe, dass wir so – auch aus internationalen Erfahrungen lernend – die Zahl der Verkehrstoten, gerade von Jugendlichen, deutlich senken können.
Zuwider ist mir aber – da muss ich wirklich insistieren –, dass hier ein Bild gezeichnet wird, als gäbe es in diesem Land rechtsfreie Räume. Mit der Begrifflichkeit würde ich mehr als vorsichtig sein; denn ich bin davon überzeugt, dass das nicht zutrifft, schon gar nicht bei der Rockerkriminalität. Bei der Rockerkriminalität wird übrigens immer so getan, als ginge es um Romantik und Motorradklubs. Hier geht es ganz klar um organisierte Kriminalität. Es geht darum, Claims und Märkte miteinander abzustecken und das auszufechten. Gleichwohl haben die Ereignisse in Mönchengladbach am Wochenende gezeigt: Wir nehmen das fest in den Blick.
Da, wo Rockerklubs glauben, dass ihnen die Straße gehört, sind wir mit Polizeipräsenz vor Ort und halten dagegen. Wir überlassen ihnen die Straßen nicht.
Zwei Punkte noch, die sich gegenüber 2010 verändert haben: Ich habe die Tatsache vorgefunden –
das ist bei der Bekämpfung der Kriminalität heute das entscheidende Instrument –, dass die Labore des LKA mit ihren Proben rund eine Jahreskapazität im Rückstand waren. Das heißt, die Spurenanalyse im Umfang einer Jahreskapazität konnte nicht abgearbeitet werden, weil die entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung nicht vorlag. Als Haushaltsgesetzgeber haben wir Ihnen mit dem Haushaltsentwurf vorgeschlagen, dem LKA 4,5 Millionen € zusätzlich zur Verfügung zu stellen, um diesen Bauch abzubauen, damit mit den vorhandenen Spuren tatsächlich Kriminalitätsfälle aufgeklärt werden können.
Ein Letztes: Ich freue mich sehr, dass mich die Regierungskoalition und die sie tragenden Fraktionen durch ihren Beschluss in die Lage versetzt haben, dass ich als einziger Innenminister der Bundesrepublik Deutschland auf den Innenministerkonferenzen sagen kann: Wir stellen als einziges Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland nicht weniger Polizisten ein, wir stellen mehr Polizisten ein.
Darüber freue ich mich ganz besonders. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben seit 1949 in einer gefestigten Demokratie.
Sie ist deshalb gefestigt, weil sie seit 1949 auch wehrhaft ist. „Wehrhafte Demokratie“ heißt nämlich auch, die Grundwerte dieser Demokratie und die Verfassung dieser Demokratie stets zu verteidigen. Nur dann kann eine solche Demokratie wehrhaft sein.
Deshalb haben unsere Verfassungsväter und Verfassungsmütter den Verfassungsschutz damit beauftragt, diejenigen zu beobachten, die diese Demokratie bekämpfen und abschaffen wollen. Das ist der verfassungsmäßige Auftrag aller Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland, auch in Nordrhein-Westfalen.
Dabei dürfen wir nicht politisch vorgehen, sondern wir müssen uns darauf einigen, dass wir Extremismus von jeder Seite beobachten und darüber aufklären.
Aber ich sage genauso deutlich: Dabei muss der Verfassungsschutz seine Mittel immer angemessen einsetzen.
Was die Angemessenheit dieser Mittel angeht, Herr Sagel, ist für mich ausschließlich Grundlage und Kriterium die tatsächliche Bedrohung, die von einzelnen Strömungen in dieser Republik und in diesem Land ausgeht.
Ich verwahre mich dagegen, dass Verfassungsschutzbehörden und ihre Arbeit Rechts- und Linksextremismus gleichsetzen würden. Denn von ihnen geht eine ganz unterschiedliche Bedrohung aus.
Nur diese objektive Bedrohung und nicht politische Mittel müssen dafür sorgen, dass es einen angemessenen Kräfteeinsatz beim Verfassungsschutz gibt. Und dazu kommen wir jetzt, meine Damen und Herren von der Linken.
Die Verfassungsschutzbehörde in Nordrhein
Westfalen hat etwas über 300 Mitarbeiter.
Mir sei der Hinweis an den Haushaltsgesetzgeber gestattet: Es könnten mehr sein.
Von diesen über 300 Mitarbeitern beschäftigt sich eine einzige Viertelplanstelle mit der Beobachtung der Partei Die Linke.
Ich sage Ihnen ganz offen: Das, was ich weiß, und das, was ich in der Presse lese, lässt mich, lässt viele in diesem Raum daran zweifeln, dass beim Bund das richtige Verhältnis zwischen tatsächlicher Bedrohung und Kräfteeinsatz besteht.
Ich will noch etwas hinzufügen – weil es so selten vorkommt und man mir sicherlich nicht nachsagen, ich würde irgendwann mal Ehrenvorsitzender des Fanclubs von Leutheusser-Schnarrenberger werden –:
In diesem Punkt hat sie recht, wenn sie sagt: Der Mitteleinsatz beim Bund ist unerträglich.
Und auch das sage ich ganz deutlich: Niemals darf die Arbeit von frei gewählten Abgeordneten durch eine Verfassungsschutzbehörde beeinträchtigt werden.
Das ist meine Maxime in meiner Amtszeit auch für das Land Nordrhein-Westfalen.
Ich glaube, dass die Öffentlichkeit von dieser Verfassungsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen – im Übrigen auch von allen anderen – erwartet, dass wir dem Rechtsextremismus und dem Rechtsterrorismus entschieden entgegentreten und ihn bekämpfen.
Übrigens war es auch für mich bis vor wenigen Monaten eigentlich unvorstellbar, dass eine rechtster
roristische Mörderbande durch diese Republik zieht und solche Taten begeht wie die NSU.
Aber klar muss auch sein: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Verfassungsschutzbehörden mit einer ähnlichen Intensität Parteien in diesem politischen Spektrum in Deutschland beobachten und die NSU-Beobachtung oder den Rechtsextremismus dabei vernachlässigen. Nicht mal der Eindruck darf entstehen, meine Damen und Herren.
Jetzt an die Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei! Ich sage Ihnen ganz offen: Ich würde diese Viertelplanstelle gerne zusätzlich für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus einsetzen.
Aber dass ich sie einsetzen kann, meine Damen und Herren, das liegt in Ihrer Hand.
Tatsache ist, dass in Nordrhein-Westfalen die Partei Die Linke nicht beobachtet wird. In NordrheinWestfalen beobachtet der Verfassungsschutz extremistische Einschlüsse innerhalb der Partei Die Linke und ihre Wirkung auf die Gesamtpartei. Das tut er im Übrigen im Rahmen eines gesetzlichen Auftrages. Und das tut er im Übrigen ausschließlich mit öffentlich zugänglichen Informationsquellen.
Deshalb sage ich: Räumen Sie innerhalb Ihrer Partei auf! Distanzieren Sie sich von den Strömungen und Zusammenschlüssen, die im Verdacht stehen und bei denen es auch Anhaltspunkte gibt, rechtsextremistischen Bestrebungen nachzugehen.
Linksextremistischen natürlich! Entschuldigung! Aber packen Sie auch die eigene Satzung an, die diesen Strömungen innerhalb Ihrer Partei eigene Rechte und finanzielle Unterstützung einräumt.
Da rede ich von der Antikapitalistischen Linken, ich rede von der Sozialistischen Linken, ich rede von der Linksjugend und auch von der Kommunistischen Plattform.
Aber ich sage auch: Solange ich Verantwortung in Nordrhein-Westfalen trage, wird kein frei gewählter Abgeordneter durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtet.
Herr Zimmermann, ich bin nicht nur Innenminister. Ich bin auch aus Überzeugung und Leidenschaft
Abgeordneter. Wer in die Geschichte der Sozialdemokratie in Deutschland schaut, weiß, dass Geheimdienste in der Vergangenheit immer wieder als politisches Kampfinstrument missbraucht wurden.
Das war so bei der politischen Polizei des Kaiserreichs. Das war bei der Gestapo so. Das war im Übrigen auch bei der Stasi der SED so.
Gerade deshalb sage ich: Wir müssen mit diesem Thema sehr sensibel umgehen. Ich verstehe auch Herrn Gysi, der sich an den Bundespräsidenten gewandt hat, um das Verhältnis zwischen Verfassungsschutz und freier Mandatswahrnehmung klären zu lassen. Ich fürchte nur, dass aus diesem Amt in nächster Zeit nicht viel Erhellendes kommen wird, was dieses Spannungsverhältnis erläutert.
Wir müssen zumindest in Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass der Verfassungsschutz sich auf einer gesetzlichen Grundlage bewegt, nicht politisch motiviert arbeitet und im Rahmen des Kräfteeinsatzes und Ressourceneinsatzes immer die tatsächliche Bedrohung im Blick hat.
Vor dem Hintergrund der Zahlen, die ich gerade genannt habe, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, sage ich: Lassen Sie uns ein bisschen mehr Sachlichkeit in diese Diskussion einfließen lassen, etwas mehr Angemessenheit. Mein Vorschlag ist: Trennen Sie sich von den Einschlüssen, die Sie in Ihrer Partei haben! Dann ist eine Beobachtung durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz auch obsolet. – Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst Folgendes sagen:
Erstens. Die Landesregierung gibt keine Bewertung zum Verlauf einer Demonstration ab, die in einem anderen Bundesland stattgefunden hat. Nordrheinwestfälische Polizeibeamte und -beamtinnen waren dort auch nicht eingesetzt.
Zweitens. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet Bestrebungen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Der Verfassungsschutz beobachtet grundsätzlich keine Einzelpersonen, sondern diese Bestrebungen. Erkenntnisse zu Einzelpersonen werden nur gespeichert, wenn sie zur Aufklärung von derartigen Bestrebungen insgesamt erforderlich sind.
Drittens. Die Linke ist sicherlich eine Partei, die nicht in Gänze extremistisch ist; das gilt auch für den überwiegenden Teil der Mitglieder der Partei. Es gibt aber – das haben wir heute Morgen in der Aktuellen Stunde miteinander diskutiert – innerhalb der Partei Zusammenschlüsse und Strömungen, die extremistisch sind oder zumindest den Verdacht nahelegen, dass sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Auch haben Teile der Partei nach wie vor ein ambivalentes Verhältnis zur Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.
Solange die Partei solche Gruppierungen innerhalb ihrer Organisation gewähren lässt und fördert, ist die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtlich zwingend geboten.
Der Mündlichen Anfrage liegt eine Demonstration vom 26. November letzten Jahres zugrunde. Initiiert hatte diese Demonstration die YEK-KOM, verbunden mit der Forderung, das Betätigungsverbot der PKK, also der Arbeiterpartei Kurdistans, aufzuheben. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 vom Bundesinnenministerium mit einem Betätigungsver
bot belegt. Die politischen Interessen der PKK werden in Deutschland durch die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, vertreten. Die YEK-KOM hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie ist zwar nicht verboten, wird aber vom Verfassungsschutz beobachtet.
Funktionäre des Vereins arbeiten mit Nachdruck an Kontakten und Zugängen zur deutschen Politik, um die kurdischen Interessen voranzubringen. In diesem Zusammenhang sucht der Verein auch den Kontakt zur Partei Die Linke wie auch zu anderen Parteien.
Der von Ihnen, Herr Kollege Engel, zitierte Verein Rote Hilfe hat zur Teilnahme an den Demonstrationen in Berlin aufgerufen. Bei der Roten Hilfe handelt es sich um eine linksextremistische Gefangenenhilfsorganisation, die ebenfalls das Ziel verfolgt, das PKK-Verbot aufzuheben. – Soweit meine Beantwortung.
Herr Engel, ich habe jetzt die Rechtsgrundlage nicht zur Hand, aber ich kann sagen, dass es rechtlich und, solange ich Verantwortung trage, auch tatsächlich ganz sicher nicht zu einer Beobachtung des Landtags oder der Institution Landtag dahin gehend kommt, wer hier ein- und ausgeht und wer hier als
Besucher empfangen wird. Das verbietet sich aus Respekt vor dem Parlament.
Was die Tätigkeit von Herrn Atalan bei dieser Demonstration angeht, steht es einer Landesregierung nicht zu, das Verhalten von Abgeordneten zu bewerten. Gleichwohl kann es zwei Erklärungen geben: zum einen die, dass es sich um eine Solidarisierung mit dem Ziel dieser Veranstaltung handelt, zum anderen die, schlichtweg auf einem Bild zu sein, auf dem man neben einem Beobachtungsgegenstand abgebildet ist. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, die mich veranlassen würden, das Verhalten in irgendeiner Weise zu bewerten.
Soweit ich mich erinnere, war die Frage einer möglichen Integration von kurdischen Mitbürgern in Deutschland keine Überlegung bei dem Beschluss des Bundesinnenministers von 1993, sondern es ging um die Frage, inwieweit sich diese Organisation möglicherweise gegen die freiheitliche Grundordnung und Demokratie als solches richtet. Das ist nach meinem Kenntnisstand der Beweggrund für das Verbot gewesen und nicht so sehr die Frage, ob das integrationsfördernd oder integrationshindernd ist.
Herr Witzel, zur Präzisierung Ihrer Frage – das soll nicht belehrend sein –: Die Linke als Partei wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Beobachtet werden extremistische Einschlüsse innerhalb dieser Partei und ihre Wirkung auf die Gesamtpartei. Das zum einen.
Zum Zweiten kann ich auf den Verfassungsschutzbericht meiner Behörde verweisen, in dem zum einen das Wirken dieser extremistischen Zusammenschlüsse auf die Gesamtpartei und zum anderen dargestellt wird, inwieweit es Kontakte zu anderen Institutionen, die einer Beobachtung unterliegen, gibt. Weitergehende Informationen kann ich weder bestätigen noch dementieren. Das wäre eine Sache für das Parlamentarische Kontrollgremium.
Inwieweit Demonstrationsteilnehmer auf dem Weg nach Berlin in den jeweiligen Bundesländern – so verstehe ich Ihre Frage – durch Landespolizei kontrolliert und gegebenenfalls zurückgeschickt wurden – wobei ich mich fragen würde, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen wäre –, kann ich nicht beurteilen. Ich will aber gerne bei der Polizei nachfragen. Das war nicht Gegenstand der Mündlichen Anfrage. Ich kann Ihnen nur sagen: An dem Einsatz bei dem Demonstrationsgeschehen in Berlin selbst haben keine nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten teilgenommen. Ob es im Vorfeld Kontrollen innerhalb des Landes NordrheinWestfalen im Zusammenhang mit diesem Demonst
rationsgeschehen gegeben hat, entzieht sich zurzeit meiner Kenntnis.
Ich kann mich an eine ganze Reihe von gewalttätigen Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen erinnern, an denen Abgeordnete der Linken, der SPD, der Grünen und, ich glaube, auch der anderen Fraktionen hier teilgenommen haben. Ein Beispiel ist die sehr starke und sehr heftige Auseinandersetzung zwischen Rechts und Links im Zusammenhang mit der Demonstration, die im letzten Jahr in Dortmund im Umfeld des sogenannten Antikriegstages stattfand. Dieses Demonstrationsgeschehen haben auch Abgeordnete des Hauses begleitet. Bei dieser Demonstration kam es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Ich will es vorwegnehmen: Die Beteiligung von Landtagsabgeordneten war nicht ursächlich für die eskalierende Situation. Es gibt eine Vielzahl von Demonstrationen, an denen Abgeordnete – das finde ich übrigens beispielgebend und gut – teilnehmen. Wenn es im Zuge dieser Demonstrationen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam, ist mir nicht bekannt, dass sie durch Abgeordnete dieses Hauses verursacht wurden.
Ich hatte bereits eingangs erläutert, dass die Landesregierung keine Bewertung von Demonstrationsgeschehen in anderen Bundesländern vornimmt.
So, wie ich keine Bewertung des Verhaltens von Abgeordneten dieses Hauses vornehme, bewerte ich auch nicht das Verhalten von Abgeordneten des Europäischen Parlamentes.